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Vodafone: Mehr Datenvolumen und neue Namen für Mobilfunktarife


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Vodafone ändert ab dem 16. Juli seine Laufzeittarife: Sie bekommen deutlich mehr Datenvolumen und einen neuen Namen. Dafür entfällt allerdings die Möglichkeit, nicht verbrauchtes Datenvolumen in den Folgemonat zu übertragen. Die Änderungen gelten für Neuabschlüsse von Verträgen ab dem 16. Juli.

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Vor allem beim Einstiegstarif, der künftig „Vodafone Mobil XS“ heißt, hat Vodafone kräftig Datenvolumen draufgeschlagen. Für monatlich 29,99 Euro gibt es künftig statt 7 GByte im Tarif „GigaMobil XS“ 15 Gigabyte. In den Tarifen S, M und L werden gegenüber vorher jeweils 20 Prozent mehr Datenvolumen dazugegeben. Dies bedeutet im Tarif „Vodafone Mobil S“ 30 statt 25 GByte, in „Vodafone Mobil M“ 60 statt 50 GByte und in „Vodafone Mobil L“ 120 statt 100 GByteXL“ bleibt es bei der Datenflatrate.

Das Haushalten mit Datenvolumen ist in den neuen Tarifen dagegen nicht mehr möglich. Manch ein Kunde dürfte in der Vergangenheit zum günstigeren Tarif gegriffen haben, weil er Monate mit hohem Datenverbrauch bei entsprechend mäßiger Nutzung durch Übriggebliebenes aus dem Vormonat ausgleichen konnte. Vodafone verkauft die Änderung als „Vereinfachung“ und hält ein „GigaDepot“ offenbar angesichts des durchweg erhöhten Datenvolumens in den Tarifen einfach nicht mehr für zeitgemäß. Ohne Datenübertrag könnte für manche Kunden der Anreiz steigen, eine größere Tarifstufe zu wählen. Wie eine Marktanalyse zu Smartphone-Tarifen zeigt, bieten die Netzbetreiber ohnehin bereits mehr Datenvolumen an, als die meisten Kunden tatsächlich verbrauchen.

Die teureren und größeren Optionen will Vodafone zusätzlich durch kostenlose Beigaben attraktiver machen. In den Tarifen „Vodafone Mobil L“ und „Vodafone Mobil XL“ ist die World-Travel-Option künftig inklusive. Mit dieser stehen monatlich zwei Gigabyte Datenvolumen für Reisen in über 100 Länder bereit. Bislang kostete das Dazubuchen 4,99 Euro im Monat. Kunden des XL-Tarifs erhalten zusätzlich eine „OneNumber Flex“ kostenlos dazu. Die zweite SIM oder eSIM, die beispielsweise in Tablet oder Smartwatch zum Einsatz kommt, schlägt in den bisherigen „GigaMobil“-Tarifen mit 5,99 Euro pro Monat zu Buche. Wer einen günstigeren Tarif sucht, findet in unserem Vergleich von Mobilfunkverträgen bis 20 Euro zahlreiche Alternativen mit kurzen Laufzeiten.

Keine Veränderungen gibt es bei der Telefon- und SMS-Flatrate, der 4G- und 5G-Nutzung, EU-Roaming, WLAN-Calling, den FamilyCard-Optionen. Die „GigaKombi“ besteht als „Vodafone Kombi“ fort. Wer zum Beispiel Kabel-Internet bei Vodafone bezieht, bekommt auf den Mobilfunktarif einen Nachlass von 5 Euro pro Monat. Zusätzlich erhalten Kunden ab „Vodafone Mobil M“ in Kombination mit einem Vodafone-Festnetzanschluss weiterhin eine Unlimited-Datenflat für das Smartphone. Änderungen an den GigaMobil Young-Tarifen, die sich an Kunden unter 28 Jahren richten, hat Vodafone nicht vorgenommen.

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(mki)



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Mega-Investitionen: Aktuelle KI-Euphorie gefährlich wie die Dotcom-Blase


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Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) warnt vor den finanziellen Risiken, die aus dem aktuellen Investitionsboom rund um KI erwachsen könnten. In ihrem Jahresbericht zieht die BIZ Parallelen zu historischen Boomphasen wie der britischen Eisenbahn-Manie in den 1840er Jahren, dem Elektrifizierungsrausch der späten 1920er und dem Dotcom-Boom der späten 1990er. In diesen Fällen habe es einen technologischen Durchbruch gegeben, der mehr Kapital anzog, als sich durch kommerzielle Erträge tatsächlich rechtfertigen ließ. Auf die Boom-Episoden seien dann ein Investitionsrückgang und gesamtwirtschaftliche Rezessionen gefolgt.

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Laut Schätzung der BIZ werden die fünf größten Hyperscaler von 2025 bis 2026 voraussichtlich über eine Billion US-Dollar für KI-bezogene Investitionen ausgeben. Dabei gehen sie Verpflichtungen ein, die ihre Gewinne und den freien Cashflow übersteigen, und verschulden sich in großem Ausmaß an den Anleihemärkten für weiteres Kapital. Der Wettbewerb laufe mit hoher Intensität, weshalb die Unternehmen Gefahr laufen, zu viele Ressourcen in Projekte mit ungewisser Rendite zu stecken. Das mache anfällig für Enttäuschungen. Angesichts steigender Ausgaben, sinke aber auch die Möglichkeit, damit noch Nettogewinne einzufahren. Der Boom könnte in eine Investitionszurückhaltung umschlagen mit weitreichenden finanziellen Folgen.

Ebenso stoße der KI-Ausbau auf Engpässe etwa bei Strom, Halbleitern und Netzwerkausrüstung. Diese vorübergehenden Engpässe könnten die Überinvestitionen noch verstärken. Unternehmen versuchten, sich zukünftige Kapazitäten durch langfristige Verträge zu sichern, wodurch sie sich jedoch noch stärker dem Risiko von Nachfragerückgängen aussetzten.

Ein weiteres Problem sei die Undurchsichtigkeit der Finanzierung im KI-Sektor, die die Anfälligkeit noch verstärke. Hyperscaler, Chiphersteller und KI-Labore hätten ein komplexes Geflecht an Vereinbarungen geschlossen, teilweise in zirkulärer Form. So erwerben Chiphersteller und Hyperscaler Beteiligungen an KI- oder Neocloud-Anbietern, die sich im Gegenzug zur Abnahme von Chips oder Rechenleistung verpflichten. Auch werde der Bau von Rechenzentren an Dritte ausgelagert, die die Anlagen im Rahmen langfristiger Verträge mit eingebetteten Ausstiegsklauseln an Hyperscaler zurückvermieten. Dank nur unzureichend offengelegter Regeln bestehe das Risiko mehrfacher Verpfändung derselben Anlage. Solche Vereinbarungen machen laut BIZ einen beträchtlichen Anteil der branchenweiten Finanzierung und der zukünftigen Einnahmen aus.

Ein Flop der KI-Investitionen könnte in Verbindung mit weiteren wirtschaftlichen Schwachstellen zu „destabilisierenden makrofinanziellen Rückkopplungsschleifen“ führen, fürchtet die BIZ. Neben Investitionszurückhaltung könne das zu einem starken Einbruch an den Aktienmärkten führen. Ebenfalls könne es zu erheblichen Verwerfungen an den Kreditmärkten kommen, die auch die restliche Wirtschaft abseits der Tech-Konzerne und ihrer direkten Zulieferer beeinträchtigen. Die BIZ ist eine internationale Finanz-Organisation, in der 63 Zentralbanken wie die EZB und die Deutsche Bundesbank Mitglied sind. Sie gilt quasi als Bank der Banken.


(axk)



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Graviert, schneidet & druckt: Klasse-1-Laser-Engraver xTool M2 überzeugt im Test


Der xTool M2 kombiniert einen Diodenlaser und CMYK-Farbdruck in einem geschlossenen Klasse-1-Gehäuse – eine ungewöhnliche Mischung.

Neben 3D-Druckern (Bestenliste) sind auch Laser-Gravur-Geräte im Privatbereich angekommen. Die meisten günstigen Produkte setzen dabei noch immer auf offene Konstruktionen mit einem reinen Laser-Modul, deren Betrieb nicht ungefährlich ist. Der xTool M2 geht einen anderen Weg: Er kombiniert einen 10- oder 20-W-Diodenlaser mit einem CMYK-Tintenstrahldruckkopf und steckt das Ganze in ein vollständig geschlossenes Gehäuse.

Damit will der Hersteller eine neue Zielgruppe ansprechen. Schulen, Bildungseinrichtungen und Einsteiger profitieren vom Klasse-1-Sicherheitsstandard, der den Betrieb ohne Auflagen erlaubt. Bastler und Kleinunternehmer wiederum erhalten ein Werkzeug, mit dem sie Motive zunächst farbig drucken und anschließend ohne erneutes Ausrichten gravieren oder ausschneiden können.

Nun muss der xTool M2 mit Rotationseinheit zeigen, ob das 3-in-1-Konzept im Alltag überzeugt.

Endlich sicher: Laser-Klasse 1

Der xTool M2 ist offiziell ein Gerät der Laser-Klasse 1 und somit auch für Privatanwender ohne Laser-Schulung nutzbar. Die meisten Laser-Graviergeräte haben die Laserklasse 4, welche nur für professionelle Anwender gedacht ist, da diese strengen Schutzmaßnahmen unterliegen.

Beim M2 schützt das komplett geschlossene Gehäuse mit der transparenten Haube aus Laser-Sicherheits-Glas. Die magnetischen Sensoren registrieren, wenn der Deckel geöffnet wird und der Laser pausiert unverzüglich seine Arbeit. Die von xTool bekannte Flammenerkennung sorgt für zusätzliche Sicherheit – beim Lasern muss man das Werkstück trotzdem immer im Auge behalten.

Die integrierte Rauchabsaugung des M2 befördert Rauchgase über den mitgelieferten Schlauch aus dem Gehäuse und im Idealfall direkt aus dem Fenster. Gerade beim Schneiden ist die Rauchentwicklung aber nicht zu unterschätzen. Deswegen empfehlen wir neben einer vernünftigen Belüftung noch einen zusätzlichen Luftfilter – die Investition lohnt sich bei häufiger Nutzung auf jeden Fall!

Auch bei einem Klasse-1-Laser sollte man nie ohne Vorwissen mit einem so leistungsstarken Laser arbeiten. Es geht dabei nicht allein um den Schutz des Augenlichts, sondern auch um die Vermeidung von unbeabsichtigten Bränden und von giftigen bis ätzenden Gasen, die beispielsweise beim Bearbeiten von einigen Kunststoffen entstehen. Wer sich einen Laser in die heimische Werkstatt stellt, sollte immer mit Bedacht arbeiten: Ein Laser, auch der mit Klasse-1-Zertifizierung, ist kein Spielzeug!

Design & Aufbau

Der M2 wirkt schon beim Auspacken eher wie ein fertiges Werkzeug als ein klassischer Bausatz. Letztlich entfernen wir lediglich die Transportsicherungen und entnehmen das darin eingebettete Zubehör – fertig. Das Gerät misst 610 × 569 × 180 mm und wiegt rund 12,3 kg. Das geschlossene Gehäuse mit filterndem Deckel ist als Laser-Sicherheitsklasse 1 vom TÜV Süd zertifiziert. Im Normalbetrieb ist daher keine Schutzbrille nötig – ein klarer Pluspunkt gegenüber den meisten offenen Diodenlasern oder auch dem xTool F2 (Testbericht).

Das Herzstück ist wahlweise ein blauer Diodenlaser mit 10 oder 20 W Ausgangsleistung sowie das CMYK-Tintenstrahlmodul für den Farbdruck. Optional erhältlich ist zukünftig auch ein 3-W-Infrarotlaser für Metallgravuren. Der werkzeuglose Wechsel zwischen den Aufsätzen funktioniert auf Anhieb schnell und unkompliziert. Zuerst das USB-Kabel am Modul abstecken, dann das Modul mit etwas Kraft abziehen, das andere Modul grob ausrichten und in die magnetische Halterung einschnappen lassen, Kabel anstecken und fertig.

Lasermodul und Druckkopf werden bequem magnetisch befestigt.

Die Arbeitsfläche misst im Laser-Modus 426 × 320 mm (10/20 W) oder 412 × 310 mm beim Infrarotlaser. Im Druckmodus stehen 300 × 294 mm zur Verfügung. Die maximale Geschwindigkeit liegt laut Hersteller bei 600 mm/s, die Bewegungsgenauigkeit bei 0,01 mm. Für die einfache Platzierung von Grafiken sorgt das Doppelkamerasystem: Eine 5-MP-Panoramakamera im Deckel erfasst im ersten Schritt die gesamte Arbeitsfläche, eine 2-MP-Nahbereichskamera am Arbeitskopf liefert dann präzise Ergebnisse für eine ganz exakte Positionierung. Die kamerabasierte Positioniergenauigkeit liegt laut Datenblatt bei bis zu 0,2 mm – was in der Praxis durchaus hinkommt.

Ebenfalls an Bord: Autofokus, ein integrierter Air Assist, WLAN, USB-Anschluss und eine automatische Versiegelung der Druckpatrone. Mitgelieferte Magnethalter fixieren das Werkstück auf der Metallgrundplatte. Einen echten Not-Aus-Schalter sucht man dagegen vergeblich.

Insgesamt ist die Arbeitshöhe leider doch recht eingeschränkt. Größere Objekte, wie Weinkisten oder Ähnliches, muss man vor dem Bearbeiten zerlegen – wenn möglich.

Inbetriebnahme & erste Schritte

Das Gerät ist weitgehend vormontiert und so schon nach wenigen Handgriffen und dem Entfernen der Transportsicherungen einsatzbereit. Nach Anschluss von Strom und Abluftschlauch übernimmt die Software die komplette Kalibrierung automatisch und führt den Nutzer schrittweise durch den Prozess. Bereits nach kurzer Zeit startet das erste kleine Projekt, ein komplexes Schnittmuster in Holz. Das Ergebnis erfüllt zwar keinen echten Zweck, die Schnittleistung aber überzeugt. Die Kanten gelingen sauber und ohne auszubrennen.

Die Software leitet den Nutzer durch das erste Projekt mit dem xTool M2 – das Ergebnis ist zwar unnütz, aber ein Beweis für die Fähigkeiten des Lasers.

Die Verarbeitung des Gehäuses überzeugt durchgehend, die Mechanik läuft sauber und die Komponenten machen einen durchdachten Eindruck.

Vor jedem Vorgang positioniert man das Werkstück auf der Metallgrundplatte. xTool liefert mehrere kleine Magnethalter mit, die Holzplatten, Karton oder Acryl grundsätzlich zuverlässig halten. Bei dünnem Karton, Filz oder sehr leichten Materialien behelfen wir uns mit einfachem Kreppband.

Die Kombination aus Kamera und Software gefällt im Test besonders gut. Nach dem Einlegen des Materials liefert die Kamera ein Bild der Arbeitsfläche, auf dem das Motiv direkt am Bildschirm platziert wird. Für kleine Motive und eine millimetergenaue Platzierung kommt dann die zweite Kamera ins Spiel. Die Nahbereichskamera arbeitet spürbar präziser als die Übersichtskamera und dank der sehr hohen Genauigkeit spart das viel Zeit und reduziert Fehlgravuren oder falsch platzierte Schnitte deutlich.

Eine funktionierende Abluft im M2 gehört zur Grundausstattung. Im Test funktionierte die Abluft aus dem Fenster zwar einigermaßen ordentlich, mit einem zusätzlichen Luftfilter muss man sich aber deutlich weniger Gedanken machen. Wer den Laser täglich oder über mehrere Stunden betreibt, sollte unbedingt über eine professionelle Luftfilteranlage wie den xTool Safety Pro AP2 oder eine fest installierte Abluftführung nachdenken. Ersterer ist mit einem Preis von rund 909 Euro zwar sehr teuer, in der Praxis lohnt sich die Investition in unseren Augen trotzdem.

Software

xTool Studio richtet sich klar an Einsteiger. Die Software führt Schritt für Schritt durch die Arbeitsabläufe und bietet eine große Auswahl an Materialprofilen. Dadurch gelingt der Einstieg deutlich einfacher als bei vielen Konkurrenzprodukten. Unterstützt werden Windows und macOS sowie die Dateiformate SVG, DXF, JPG, JPEG, PNG und BMP. Die Verbindung erfolgt wahlweise per USB oder WLAN.

Dieses Konzept bringt jedoch auch Einschränkungen mit sich. Erfahrene Anwender werden die fehlende Unterstützung der beliebten Lasersoftware LightBurn kritisch sehen, die Umgewöhnung gelingt aber schnell.

Die WLAN-Funktion arbeitet im Test zuverlässig. Nach der ersten Einrichtung lässt sich der M2 bequem kabellos nutzen, für große Datenmengen wird trotzdem die USB-Verbindung empfohlen. Ergänzt wird die Software durch die Plattform xTool Atom, eine Online-Bibliothek mit Projektideen, Vorlagen und Designressourcen. Dort finden sich fertige Motive, Geschenkideen und Anleitungen, die sich direkt übernehmen oder als Ausgangspunkt für eigene Entwürfe nutzen lassen. Ergänzend bietet die Software eine KI-gestützte Generierung von Motiven.

Materialien: Holz, Leder, Metall & mehr

Im Laserbetrieb verhält sich der M2 wie ein moderner Diodenlaser. Holz, Karton, Kork, Lederimitat und viele weitere Materialien lassen sich sauber gravieren. Mit dem optionalen 3-W-Infrarotlaser sind zudem Gravuren auf Edelstahl, Aluminium und beschichteten Metallen möglich. Insgesamt verarbeitet das System Holz, Acryl, Leder, Papier, MDF, Karton, Filz, Gummi, Glas, Kunststoff, Kork und Keramik.

Die 10-W-Version schneidet Lindenholz bis 8 mm in einem Durchgang, schwarzes Acryl bis 3 mm. Die 20-W-Variante schafft 10 mm Lindenholz oder 8 mm gefärbtes Acryl. Durchsichtiges Acryl läßt sich mit dem Diodenlaser technisch bedingt nicht vernünftig bearbeiten, dafür sind Co2-Laser wie der xTool P2 geeignet. Für gelegentliche Arbeiten reicht die Leistung des 10-W-Lasers vollkommen aus. Wer regelmäßig dickere Holzplatten bearbeitet, sollte die 20-W-Version wählen.

xTool M2 – 3 mm dickes Holz schneiden ist mit 10 W problemlos möglich.

Positiv fällt der integrierte Air Assist auf. Dadurch entstehen weniger Schmauchspuren, die Schnittkanten wirken sauberer und eine externe Luftpumpe entfällt. Eine Honeycomb-Unterlage fehlt allerdings im Lieferumfang. Aufgrund der begrenzten Bauhöhe lassen sich Standard-Wabengitter auch nur eingeschränkt nachrüsten. Beim Schneiden von Sperrholz zeigen sich dadurch teils stärkere Schmauchspuren auf der Unterseite als bei vergleichbaren Systemen mit Wabengitter. Beim reinen Gravieren spielt das kaum eine Rolle.

Wer Kunststoffe gravieren oder schneiden möchte, sollte sich vorher über die Materialeigenschaften informieren. Bei vielen Kunststoffen entstehen beim Lasern krankheitserregende Stoffe, die keinesfalls in die Lunge gelangen dürfen.

Farbig drucken

Der Farbdruck unterscheidet den M2 von praktisch allen anderen Geräten dieser Klasse. Im Test bedruckten wir Holz, Karton und Bügelfolie für Textilien. Besonders interessant ist die Möglichkeit, Motive direkt auf Holz aufzubringen und anschließend ohne erneutes Ausrichten zu gravieren oder auszuschneiden.

Die Druckqualität ist insgesamt gut. Farben werden sauber dargestellt, Schriften bleiben klar lesbar. Wunder sollte man jedoch nicht erwarten. Der M2 ersetzt weder einen hochwertigen Fotodrucker noch einen professionellen UV-Drucker. Auf unbehandeltem Holz wirken Farben etwas weicher und weniger kontrastreich als auf Papier. Auf beschichtetem Holz hält die Farbe nicht besonders gut und wird recht blass. Die Ausdrucke auf Bügelfolie für Textilien und auf Stickerfolie für Tintenstrahldrucker gelingen hingegen sehr gut – hier bekommt man schön knallige Farben. Für Schilder, Dekorationen, Modellbauprojekte oder personalisierte Geschenke ist die Qualität vollkommen ausreichend.

xTool M2 – der Druck auf Transferfolie für Textilien funktioniert prima.

Wichtig: Der Druckkopf funktioniert nur auf flachem Material, da er sich sehr knapp über der Arbeitsfläche bewegt. Beim Laser ist der Abstand zur Arbeitsfläche deutlich größer, so dass leichte Unebenheiten kein Problem darstellen.

Sehr durchdacht ist die automatische Versiegelung der Druckpatrone. Vor jedem Druckvorgang fährt der Druckkopf zur linken Seite des Arbeitsraums und legt dort seine magnetisch gehaltene Schutzkappe in einer kleinen Aufnahmegabel ab. Nach Abschluss kehrt er zu dieser Position zurück und verschließt die Patrone erneut. Im Alltag läuft dieser Vorgang vollkommen automatisch ab und reduziert das Problem eingetrockneter Düsen erheblich – laut Hersteller. Im extrem warmen und trockenen Testzeitraum von knapp drei Wochen hatten wir trotz seltener Benutzung keinerlei Probleme. Wie sich der Sachverhalt nach mehreren Monaten darstellt, können wir aktuell nicht beurteilen. Gerade für Anwender, die den Farbdruck nur gelegentlich einsetzen, ist das ein wichtiges Detail.

Ein Nachteil sind nämlich die laufenden Kosten. Die CMYK-Druckpatrone kostet aktuell rund 99 Euro und reicht laut Hersteller je nach Farbkanal für 1080 bis 1280 Seiten. Die tatsächliche Reichweite hängt allerdings stark von Motivgröße, Farbdeckung und Material ab. Zum Vergleich: Bei klassischen Vollfarbdrucken mit hoher Deckung erreichen Tintenstrahldrucker, abhängig vom System und Gerät, nur etwa 100 bis 300 Seiten mit normalen Patronen – diese sind allerdings deutlich günstiger und zudem auch zu Discount-Preisen von Fremdherstellern erhältlich.

Rotationseinheit

Zum Lieferumfang der Deluxe-Version gehört der RA3-Lite-Rotationsaufsatz. Damit graviert der M2 runde Objekte mit einem Durchmesser von 0 bis 100 mm – ideal für Becher, Trinkflaschen oder runde Hölzer. Die Einrichtung machte uns vor dem Test etwas Sorgen, dank schrittweiser Erklärungen in der Software gelingt die aber völlig unkompliziert. Einfach zwei Abstandshalter am Boden einlegen, die Rotationseinheit daran ausrichten und das Kabel der Einheit am Gehäuse nach außen führen. Dort das Kabel mit dem M2 verbinden und den Laserkopf auf den mitgelieferten 90-Grad-Adapter aufstecken. Nun noch in der Software auf das Rotationsmodul wechseln und es kann losgehen.

Auch das Zubehör der Rotationseinheit wirkt nicht wie eine nachträgliche Erweiterung, sondern fügt sich nahtlos in das Gesamtsystem ein. Die verschiedenen Halterungen werden bequem magnetisch befestigt und ermöglichen einen festen Halt. Im Test funktionierte die Rundgravur auf Trinkflaschen und Dosen problemlos – leider war unser Arsenal an Testprodukten etwas eingeschränkt. Wir sind aber sehr angetan von der Rundgravur und haben schon neue Rohlinge bestellt. Wer regelmäßig personalisierte Geschenke herstellt, wird den Rotationsaufsatz zu schätzen wissen und ihn häufig nutzen. Der Umbau ist mit Übung in nur knapp zwei bis drei Minuten erledigt.

Preis & Zubehör

Den xTool M2 gibt es als 10-W- oder 20-W-Version sowie wahlweise mit optionalem CMYK-Druckmodul, 3-W-Infrarotlaser und RA3-Lite-Rotationsaufsatz. Die getestete Deluxe-Variante mit Farbdruck und Rotationsaufsatz liegt deutlich über reinen Lasersystemen und kostet 989 Euro (10 W) oder 1389 Euro (20 W). Die Basisversion liegt bei 599 Euro.

Die CMYK-Patrone schlägt aktuell mit knapp 100 Euro zu Buche. Wer regelmäßig vollfarbige Produkte herstellt, sollte die Verbrauchskosten unbedingt einkalkulieren.

Fazit

Der xTool M2 verfolgt ein anderes Konzept als die meisten Desktop-Laser. Statt maximaler Laserleistung stehen Vielseitigkeit, Sicherheit und einfache Bedienung im Mittelpunkt. Die Kombination aus Farbdruck, Lasergravur und Laserschnitt funktioniert in der Praxis besser als zunächst erwartet. Besonders der Direktdruck auf Holz mit anschließender Bearbeitung eröffnet Möglichkeiten, die klassische Diodenlaser nicht bieten.

Die Klasse-1-Zertifizierung, das geschlossene Gehäuse, der integrierte Air Assist, das Doppelkamerasystem und die automatische Versiegelung der Druckpatrone heben den M2 deutlich von vielen offenen Hobby-Lasern ab. Auch die WLAN-Anbindung und der werkzeuglose Modulwechsel überzeugen im Alltag.

Dem stehen nur wenige Schwächen gegenüber. Die Farbpatronen sind aktuell noch recht teuer, eine Honeycomb-Unterlage fehlt und LightBurn wird nicht unterstützt. Letzteres ist gut verschmerzter, da die hauseigene Software absolut überzeugt. Einziger echter Kritikpunkt ist der nicht vorhandene Not-Aus-Schalter.

Wer aber ein vielseitiges Kreativwerkzeug sucht und die Druckfunktion tatsächlich nutzt, erhält mit dem xTool M2 ein interessantes und gut funktionierendes Gesamtpaket. Die Kombination aus Drucker, Laser- und Gravursystem in einem Klasse-1-Gehäuse ist derzeit einzigartig, der Preis zudem fair. Wer sich zusätzlich noch einen Stiftehalter und einen Schneideaufsatz für Folien wünscht, kann auf den xTool M1 zurückgreifen, der ist mit fast 1200 Euro aber deutlich teurer.



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US-Urteil erschüttert das Fundament des transatlantischen Datentransfers


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Einem politischen und rechtlichen Kartenhaus droht der Einsturz. Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA in der Rechtssache Trump v Slaughter (Az. 25–332) hat die konservative Mehrheit der Richter die Unabhängigkeit der Federal Trade Commission (FTC) für verfassungswidrig erklärt. Was nach einer rein innenpolitischen Debatte über die Machtfülle des US-Präsidenten aussieht, entpuppt sich bei genauem Hinsehen als Sprengsatz für die europäische Digitalwirtschaft. Denn die vermeintliche Unabhängigkeit der FTC war lange Zeit das rechtliche Fundament, auf dem der Datenverkehr zwischen der EU und den USA ruhte.

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Hintergrund des aktuellen Konflikts ist die sogenannte „Unitary Executive Theory“. Dieser radikalen Verfassungsauslegung folgend muss der US-Präsident die uneingeschränkte Kontrolle über alle Bundesbehörden verfügen. Der Supreme Court erklärte nun alle gesetzlichen Regelungen, die Behörden vor dem direkten Durchgriff des Weißen Hauses schützen, für unzulässig.

Für den transatlantischen Datenschutzrahmen könnte das gravierende Folgen haben. Seit dem Jahr 2000 stützt sich die EU-Kommission bei ihren Abkommen zum Datenexport mit den USA maßgeblich auf die FTC als kontrollierendes Organ. Das Problem dabei ist struktureller Natur: Das EU-Vertragsrecht und die Grundrechtecharta schreiben vor, dass die Überwachung des Datenschutzes durch unabhängige Behörden erfolgen muss. Da Drittstaaten ein „im Wesentlichen gleichwertiges“ Datenschutzniveau zu garantieren haben, galt diese Pflicht zur Unabhängigkeit auch für die US-Aufsicht.

Im aktuellen Angemessenheitsbeschluss der EU, dem heftig umstrittenen EU-US Data Privacy Framework von 2023, beruft sich die EU-Kommission sage und schreibe 259 Mal auf die Kontrollfunktion der FTC. Mit dem neuen Urteil untersteht diese Behörde jetzt jedoch prinzipiell direkt den politischen Weisungen des US-Präsidenten. Die mühsam konstruierte Argumentation, die USA böten unabhängige Aufsicht, dürfte damit über Nacht hinfällig geworden sein.

Max Schrems, Gründer der Datenschutzorganisation Noyb, sieht die Brüsseler Regierungsinstitution damit in der Pflicht. Da es in den USA schlicht keine unabhängigen Behörden mehr gebe, hat Noyb die Kommission formell aufgefordert, die Angemessenheitsentscheidung für die USA in einem geordneten Prozess aufzuheben. Sie habe unter dem Druck der Wirtschaft ein rechtliches Luftschloss gebaut, das nun in sich zusammenfalle. Es sei an der Zeit, Verantwortung zu übernehmen und einen koordinierten Ausstieg der europäischen Wirtschaft aus der US-Cloud-Infrastruktur einzuleiten. Schrems hat bereits zweimal vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Übereinkünfte zum EU-US-Datentransfer zu Fall gebracht.

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Die juristische Tragweite des Urteils ist noch nicht ganz absehbar. Seine praktischen Auswirkungen gelten aber nicht als unbegrenzt. Zwar hat sich die faktische Basis des EU-Beschlusses offenbar aufgelöst. Formal bleibt das Abkommen aber so lange in Kraft, bis die EU-Kommission es selbst widerruft oder der schon mit dem Rahmenwerk beschäftigte EuGH es für nichtig erklärt. Firmen, die sich auf die Übereinkunft stützen, drohen also keine sofortigen Strafen.

Ferner betrifft die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausschließlich personenbezogene Daten. Rein geschäftliche oder nicht-personenbezogene Informationen dürfen weiter ungehindert fließen. Auch absolut notwendige Datenübermittlungen – etwa für eine Hotelbuchung im Ausland – bleiben über die Ausnahmeregelungen des Artikels 49 der DSGVO legal. Verboten ist indes das systematische und strukturelle Auslagern europäischer Datenbestände an US-Anbieter ohne zwingenden Grund.

Allerdings hängen auch Firmen in der Luft, die das Rahmenabkommen umgehen und auf alternative Instrumente wie Standardvertragsklauseln (SCCs) oder verbindliche Unternehmensregeln (BCRs) setzen. Diese Instrumente verlangen von Unternehmen eine interne Risikoanalyse. In diesen Folgenabschätzungen wird regelmäßig auf US-Prüfinstanzen wie den „Data Protection Review Court“ verwiesen. Doch dieses von der Biden-Regierung ins Leben gerufene Gremium ist kein echtes Gericht, sondern eine Behörde innerhalb des US-Justizministeriums. Ihre Unabhängigkeit beruht nur auf einer präsidialen Exekutivverordnung. Nach der Logik des Supreme Court könnte auch diese von Trump jederzeit kassiert werden.

Firmen, die mit Vertragsklauseln arbeiten, sollten ihre Risikoanalysen deshalb aktualisieren. Rein rechtlich dürften sie dabei kaum noch zu positiven Ergebnissen gelangen.

Anlass für das US-Verfahren war die Entlassung der beiden demokratischen FTC-Kommissare Rebecca Slaughter und Alvaro Bedoya durch Trump zu Beginn seiner zweiten Amtszeit 2025. Der Republikaner feuerte beide ohne Angabe gesetzlich vorgeschriebener Gründen wie Dienstvergehen oder Pflichtverletzung, weil ihre Arbeit nicht den Prioritäten seiner Regierung entsprach. Während die Vorinstanzen diese Entlassungen noch als rechtswidrig einstuften, vollzog der Supreme Court eine Kehrtwende und verwarf seine eigene, fast ein Jahrhundert alte Rechtsprechung zum Schutz unabhängiger Aufsichtsbehörden.

Die Fronten für den nächsten datenschutzrechtlichen Großkonflikt sind damit abgesteckt. Da ein geordneter Rückzug der EU-Kommission aus dem Abkommen unwahrscheinlich erscheint, bereitet Noyb bereits den Klageweg vor. Bis der EuGH in zwei bis drei Jahren endgültig entscheidet, droht der europäischen Digitalwirtschaft eine Phase der Rechtsunsicherheit.


(mki)



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