Künstliche Intelligenz
Astronomie: Braune Zwerge rotieren langsamer als riesige Gasplaneten
Eine US-amerikanische Forschungsgruppe hat womöglich eine Eigenschaft entdeckt, mit der sich riesige Gasplaneten von gescheiterten Sternen – den sogenannten Braunen Zwergen – zuverlässiger unterscheiden lassen. Die oft ähnlich hellen und ähnlich warmen Himmelskörper drehten sich mit einer merklich unterschiedlichen Geschwindigkeit, fasst die Northwestern University aus Illinois zusammen. Das könnte nicht nur dabei helfen, die beiden Objektarten künftig leichter zu differenzieren. Die Entdeckung könnte auch Einblick in unterschiedliche Entstehungsmechanismen der sonst so ähnlichen Himmelskörper geben, denn die Rotationsgeschwindigkeit ist gewissermaßen ein Überbleibsel ihrer jeweiligen Frühgeschichte.
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Schwer zu unterscheiden
Durch ein Teleskop betrachtet, glichen sich Braune Zwerge und riesige Gasplaneten sehr, erklärt das Forschungsteam. Aber während Gasriesen eindeutig Exoplaneten sind, die den großen Gasplaneten Jupiter und Saturn aus dem Sonnensystem gleichen, sind Braune Zwerge eher Sterne. Anders als echte Sterne wurde bei ihnen aber keine Kernfusion gezündet. Die Unterscheidung wird dabei durch den Sachverhalt erschwert, dass die größten Gasriesen größer sind als die kleinsten Braunen Zwerge. Sollte sich die Rotationsgeschwindigkeit jetzt tatsächlich als zuverlässiges Unterscheidungsmerkmal bestätigen, könnte das die Erforschung beider Arten von Himmelskörpern voranbringen.
Gefunden hat die Forschungsgruppe den Unterschied mit dem W.M. Keck Observatory auf dem Mauna Kea in Hawaii. Damit hat sie sechs riesige Exoplaneten und 25 Braune Zwerge ins Visier genommen. Zusammen mit Daten aus früheren Analysen habe sich ein deutliches Muster gezeigt: Exoplaneten rotieren demnach viel näher an jener Geschwindigkeit, bei der es sie zerreißen würde. Das deute darauf hin, dass Braune Zwerge nach ihrer Entstehung viel mehr Rotationsgeschwindigkeit verlieren. Während Gasriesen um Sterne entstehen, können Braune Zwerge sich dort bilden oder ganz alleine im All. Interessanterweise drehen sich Braune Zwerge, die andere Sterne umkreisen, am langsamsten. Das und mehr erklärt die Forschungsgruppe im Astronomical Journal.
(mho)
Künstliche Intelligenz
App to date: Updatest für den Mac im Test
Wer unter macOS Programme von außerhalb des App Stores bezieht, muss deren Updates selbst im Blick behalten. Zwar weisen viele Programme schon beim Start auf Aktualisierungen hin, häufig passt der Zeitpunkt aber nicht. Wer sein System auf dem neuesten Stand halten will, muss zudem alle Apps einzeln starten.
Updatest durchsucht den Mac nach verfügbaren Aktualisierungen und kann sie größtenteils auch in einem Rutsch installieren. Es füllt damit die Lücke, die MacUpdater nach dem Ende der Weiterentwicklung Anfang 2026 hinterlassen hat. Das recht junge Tool zeigt sich mit einer moderneren, dreigeteilten Oberfläche und nistet sich auf Wunsch in der Menüleiste ein.
Im Hauptfenster listet Updatest nicht nur verfügbare Updates auf, sondern auch alle installierten Programme. Diese ordnet das Tool der jeweiligen Update-Quelle zu. So nutzen viele Entwickler das Sparkle-Framework, um beim Start nach Aktualisierungen zu suchen und die Installation anzustoßen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „App to date: Updatest für den Mac im Test“.
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Künstliche Intelligenz
EuGH zu Datenschutz vor Gericht: Auch illegale Beweise dürfen verwertet werden
Wer im Zivilprozess betrügt oder heimlich Firmeneigentum verscherbelt, kann sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht pauschal hinter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstecken. Die Luxemburger Richter haben im Fall eines Ehestreits und mutmaßlichen eBay-Betrugs klargestellt, dass nationale Gerichte auch solche Beweismittel verwerten dürfen, die von einer Prozesspartei rechtswidrig und unter Verletzung des Datenschutzes beschafft wurden.
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Das Recht auf ein faires Verfahren und effektiven Rechtsschutz wiege im Gerichtssaal schwerer als der absolute Schutz der Privatsphäre, erklärt der EuGH in dem am Donnerstag verkündeten Urteil in der Rechtssache C#484/24. Allerdings zieht er bei der anschließenden Offenlegung der Daten eine Grenze.
Der Entscheidung liegt ein Fall des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen zugrunde. Ein Heizungs- und Klimatechnikbetrieb forderte von einer ehemaligen Angestellten, die zudem die Ehefrau des Geschäftsführers war, rund 46.500 Euro Schadensersatz. Der gemeinsame Sohn hatte über das private eBay-Konto seiner Mutter ermittelt, dass sie unbefugt Firmeneigentum im Wert von über 13.000 Euro verkauft haben dürfte.
Pikant war dabei vor allem die Methode der Informationssammlung: Der Arbeitgeber verschaffte sich über den Browserverlauf, einen Familienordner auf dem Server und eine manipulierte SIM-Karte Zugriff auf das persönliche Passwort der Frau. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass diese Datenerhebung illegal war, legte das Landesarbeitsgericht dem EuGH mehrere Fragen zur Auslegung der DSGVO vor.
Gerichte und die Herkunft von Beweisen
Die Luxemburger Richter stellen fest, dass die DSGVO grundsätzlich auch für die Arbeit von Gerichten gilt, sobald personenbezogene Daten in Akten digital verarbeitet oder strukturiert abgelegt werden. Das bedeute aber nicht, dass Richter im Zivilprozess Detektiv spielen und jede eingereichte Information auf ihre datenschutzrechtliche Herkunft prüfen müssten. Die DSGVO stehe der Verwertung unrechtmäßig erlangter Beweise nicht grundsätzlich entgegen.
Wenn ein Arbeitgeber Daten vorlegt, die er unter Verletzung des Rechts auf Schutz des Privatlebens beschafft hat, darf das Gericht diese laut dem Beschluss zur Aufklärung des Sachverhalts nutzen. Ein schlichtes Interesse am Nachweis der Tatsachen reiche dafür aus. Auch ein Verstoß gegen die vorangehenden Informationspflichten des Arbeitgebers führe nicht zu einem automatischen Beweisverwertungsverbot.
Gleichzeitig erteilte der EuGH der Annahme eine Absage, dass Richter bei jeder einzelnen Beweiswürdigung eine umfassende, eigenständige Verhältnismäßigkeitsprüfung im Sinne einer Güterabwägung vornehmen müssten. Der europäische Grundsatz der Datenminimierung verlange das nicht, solange die Informationen für den konkreten Zweck angemessen und erheblich seien. Die Abwägung zwischen dem Datenschutz und dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Justiz hätten der Gesetzgeber oder die gefestigte nationale Rechtsprechung bereits im Vorfeld abstrakt vorgenommen.
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Riegel gegen Datentransfer an Dritte
Einen Riegel schiebt der EuGH dagegen der Weitergabe einschlägiger Daten vor. Bevor ein Gericht sensible Informationen gegenüber den Parteien oder der Öffentlichkeit offenlegt, muss es streng prüfen, ob das Ausmaß der Daten auf das absolut notwendige Maß beschränkt ist. Hier fordern die Luxemburger Richter aktive Maßnahmen zur Schadensbegrenzung wie etwa die Schwärzung, Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Dokumenten.
Dies gilt dem Urteil zufolge umso mehr für unbeteiligte Dritte: Gerichte müssen zwar von Amts wegen den Schutz der Daten unbeteiligter Käufer oder Zeugen garantieren. Die Prozessparteien selbst können sich im Streit aber nicht auf die Verletzung von Rechten solcher Drittparteien berufen. Insgesamt stellt der EuGH darauf ab, dass der Datenschutz im Zivil- und Arbeitsrecht nicht systematisch zur Blockade von Schadensersatzansprüchen missbraucht werden darf.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Deutsche Bank: Künstliche Intelligenz steigert die Produktivität
Künstliche Intelligenz (KI) ermöglicht es der Deutschen Bank, Aufgaben, die früher Jahre in Anspruch nahmen, nun innerhalb von Monaten zu erledigen. Das erklärte am Donnerstag eine Führungskraft der Bank, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtete.
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„Wir beobachten, dass Aufgaben, die früher zwei Jahre dauerten, nun in drei bis sechs Monaten erledigt werden … wir wissen, dass die Produktivität dort [in der KI, Anm.] ist“, sagte Denis Roux, Chief Information Officer der Investmentabteilung der Deutschen Bank, am Rande der hauseigenen Veranstaltung „Bank on Tech“ im südindischen Bengaluru, einem der wichtigsten IT-Zentren des Landes. Genau beziffern wollte Roux die Auswirkungen allerdings nicht. Nur so viel: Rückstände, deren Abbau früher Monate dauerte, würden nun innerhalb von Wochen abgearbeitet, so Roux. Er hoffe „mit diesen [KI-]Tools die Abläufe weiter zu optimieren“.
Kosten im Blick
Kostenkontrolle sei bei der Einführung von KI eine Priorität, so Roux weiter, da Anbieter zunehmend auf nutzungsbasierte Preismodelle umstellen. Er verglich dies mit der Kostendisziplin, die Unternehmen bei ihrer Umstellung auf Cloud-Computing entwickelt hätten. Große KI-Anbieter wie Anthropic und OpenAI gehen zunehmend zu tokenbasierten Preismodellen über, bei denen Kunden nach Nutzung abgerechnet werden, anstatt Abonnements abzuschließen.
Den Ingenieuren bei der Deutschen Bank würden laut Roux Token-Kontingente zugewiesen; sie können dann zusätzliche Kapazitäten beantragen, müssten dabei jedoch den Nutzen nachweisen. Die gewonnenen Erkenntnisse würden anschließend im gesamten Unternehmen geteilt. „Wir beobachten die Nutzungsmuster“, sagte er. „Wir wollen die Mitarbeiter nicht ausbremsen und möchten, dass sie weitermachen, aber wir wollen auch eine Rendite erzielen.“
Die Bank entwickelt zudem KI-Tools zur Automatisierung von Aufgaben, wie der Extraktion und Analyse von Finanzdaten, sowie Anwendungen, die externe Ereignisse wie geopolitische oder Marktentwicklungen mit ihrem Portfolio verknüpfen, um Risiken besser einschätzen zu können. Roux erklärte, die Deutsche Bank bleibe zurückhaltend, was den flächendeckenden Einsatz von KI angehe. Sie nutze vielmehr einfachere Modelle für Routineaufgaben und prüfe zudem, wo herkömmliche Lösungen möglicherweise effektiver seien. Erst Mitte Mai hat Christoph Rabenseifner, als Chief Strategy Officer bei der Deutschen Bank in Frankfurt/M. für den Bereich Technologie, Daten und Innovation (TDI) zuständig, im Interview mit heise online über die Situation der Finanzbranche und den Einsatz von KI gesprochen.
(akn)
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