Connect with us

Künstliche Intelligenz

Ausgerechnet jetzt: Sündteure 8-Terabyte-Version der Samsung SSD 870 Evo


Obwohl NAND-Flash-Speicherchips und SSDs derzeit extrem teuer sind, stellt Samsung eine neue SATA-SSD mit besonders hoher Kapazität vor: die SSD 870 Evo mit 8 Terabyte (TByte/TB).

Weiterlesen nach der Anzeige

Als Listenpreis des neuen Spitzenmodells der SSD-Baureihe 870 Evo nennt Samsung 2640,99 €. Im Online-Einzelhandel ist die SSDS zwar deutlich billiger erhältlich. Trotzdem kostet sie mehr als doppelt so viel wie die letzte lieferbare SATA-SSD von Samsung mit 8 TByte in den günstigsten Zeiten, die SSD 870 QVO mit 8 TByte. Man konnte sie Mitte 2025 noch für unter 600 Euro ergattern.

Allerdings ist die 870 QVO 8 TB nicht mehr erhältlich. Sie war mit Quad-Level-Cell-(QLC-)NAND-Flash-Chips bestückt. In der SSD 870 Evo mit 8 TByte stecken prinzipiell schnellere Triple-Level-Cell-(TLC-)Chips, die auch mehr Schreibzyklen vertragen.

Die SSD-Baureihe 870 Evo verkauft Samsung schon seit Anfang 2021, bisher mit maximal 4 TByte. Auch in der 8-TByte-Version steckt der seit fünf Jahren verwendete SATA-Controller namens „MKX“.

Die 2,5-Zoll-SSD hat einen DRAM-Cache mit 8 GByte Kapazität (LPDDR4-SDRAM). Als Schreibfestigkeit (Endurance) nennt Samsung 4,8 Petabyte (4800 Terabytes Written, TBW).

Die uralte SATA-6G-Schnittstelle begrenzt die Datentransferrate auf kümmerliche 560 MByte/s beim Lesen und 530 MByte/s beim Schreiben. Als Vorteil ist die SSD auch zu alten Computern und NAS kompatibel.

Weiterlesen nach der Anzeige


(ciw)



Source link

Künstliche Intelligenz

Bundesgerichtshof: Anspruch auf Löschung privater Daten im Handelsregister


Das Handelsregister ist ein gläsernes Archiv für den Rechtsverkehr, doch die Transparenz findet ihre Grenzen im Datenschutz. In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Geschäftsführer und Gesellschafter einen Anspruch auf Löschung von Daten haben, deren Angabe gesetzlich gar nicht vorgeschrieben war. Damit korrigiert der II. Zivilsenat die bisherige restriktive Praxis vieler Registergerichte und stärkt das Recht auf Löschung und Vergessenwerden nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Weiterlesen nach der Anzeige

Hintergrund des Verfahrens war der Antrag zweier Geschäftsführer, die bei der Anmeldung zum Handelsregister weit mehr preisgaben, als gesetzlich vorgeschrieben war. In den eingereichten Dokumenten fanden sich nicht nur die üblichen geschäftlichen Angaben, sondern auch ihre privaten Wohnanschriften sowie ihre eigenhändigen Unterschriften. Da das Handelsregister seit der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie für jedermann über ein seit Jahren umstrittenes Portal kostenlos online zugänglich ist, waren diese sensiblen Informationen weltweit abrufbar.

Die Betroffenen befürchteten, durch massenhaften automatisierten Abruf ihrer Daten zur Zielscheibe für Kriminelle zu werden. Sie verlangten daher vom Registergericht Hamburg den Austausch der Dokumente gegen bereinigte Fassungen. Sowohl das Amtsgericht als auch das Oberlandesgericht Hamburg wiesen dies zunächst zurück. Begründung der Vorinstanzen: Ein Austausch sei sinnlos. Zudem gebe es kein rechtliches Interesse für das Ersuchen, da die Daten bereits in anderen Registerordnern derselben Personen auffindbar seien.

Der BGH erteilte dieser Argumentation mit seinem inzwischen veröffentlichten Beschluss vom 18. Februar eine Absage (Az.: I ZB 2/25). Das Gericht sieht keine allgemeine registerrechtliche Grundlage, um Angaben, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen, trotz Widerruf der Einwilligung dauerhaft zu speichern. Die Ansprüche nach Artikel 17 DSGVO gelten demnach auch für Dokumente im Registerordner.

Hervor sticht die Begründung des Senats zum „rechtlichen Interesse“. Nur weil Daten an einer Stelle im Internet bereits öffentlich sind, verliert der Betroffene demzufolge nicht das Recht, ihre Verbreitung an anderer Stelle zu stoppen. Jede entfernte Quelle mindert laut den Karlsruher Richtern das Risiko eines vielfachen Datenmissbrauchs und die Erstellung krimineller Profile. Die informationelle Selbstbestimmung erlaube es dem Einzelnen, selbst zu entscheiden, wann und in welchem Umfang er persönliche Lebenssachverhalte offenbart. Ein Löschbegehren kann daher auch selektiv für nur einen bestimmten Speicherort erfolgen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Für die Praxis bedeutet das, dass Registergerichte Dokumente nicht einfach löschen, sondern durch bereinigte Fassungen ersetzen müssen. Das ursprüngliche Dokument wandert dabei in die nicht öffentlich einsehbare Registerakte, während im öffentlichen Ordner die Version ohne Privatanschrift und mit maschinenschriftlichem Namenszug anstelle der Unterschrift erscheint. Das ist rechtlich durch die Handelsregisterverordnung (HRV) gedeckt und stellt die Dokumentation des Vorgangs sicher, ohne die Privatsphäre unnötig zu verletzen.

Der BGH betont ferner, dass weder die Unterschrift noch die Privatanschrift eines Geschäftsführers der Komplementärin einer GmbH & Co. KG zwingende Bestandteile der Anmeldung seien. Notare haben bereits jetzt die Möglichkeit, für die Einreichung beim Register elektronische Abschriften zu erstellen, die das Original nur auszugsweise wiedergeben und sensible Daten aussparen. Unterbleibt dies bei der Anmeldung, können Betroffene jetzt nachträglich die Korrektur erzwingen, sofern keine andere Rechtsgrundlage die Speicherung rechtfertigt.

Das Bundesjustizministerium entschied Ende 2022: Trotz berechtigter Sorgen wegen Missbrauchs bleibt das Portal handelsregister.de am Netz. Der freie Zugang entspreche den europarechtlichen Vorgaben. Eine Abschaltung beeinträchtige zudem den Wirtschaftsverkehr, da der „öffentliche Glaube“ des Registers an die Abrufbarkeit im Portal anknüpfe, hieß es dazu. Auch Datenschutzbeauftragte sahen keine Handhabe für einen „Offline-Modus“. Das Justizressort versicherte damals, die Dienstordnung für Notare ändern zu wollen, um Privatanschriften und Unterschriften systematisch aus den Einreichungen zu verbannen.


(vbr)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Škodas Fahrradklingel Duobell trickst ANC-Kopfhörer aus


Kopfhörer, erst recht solche mit aktiver Lärmunterdrückung (Active Noise Cancellation, ANC), schotten gegen die Umwelt ab. Das ist ihr Zweck. Doch im Straßenverkehr könne sie zur Gefahr werden. Der tschechische Automobilhersteller Škoda hat eine Klingel entwickelt, die auch ANC nicht filtern kann.

Weiterlesen nach der Anzeige

Duobell nennt Škoda die Klingel, die in Kooperation mit Forschern der University of Salford in Nordwestengland entstanden ist. Sie hat zwei Töne – deshalb der Name – und ist so konzipiert, dass sie ohne elektronische Systeme auskommt und dennoch von Trägern von ANC-Kopfhörern wahrgenommen wird. So trickse die Klingel die ANC-Algorithmen aus, erläutert Škoda. Sie sei „eine analoge Lösung für ein digitales Problem“.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmung wird hier ein externes YouTube-Video (Google Ireland Limited) geladen.

Škoda DuoBell – The First Bike Bell Designed To Penetrate Noise-Cancelling Headphones

Bei Tests fanden die Forscher aus Salford heraus, dass es bei den ANC-Kopfhörern eine Lücke gibt: eine Frequenz, die die ANC-Systeme nicht ausfiltern. Die Lücke liegt im Bereich zwischen 750 Hertz und 780 Hertz. Eine Klingel für diesen Frequenzbereich zu entwerfen, erwies sich allerdings als nicht ganz einfach, weil die entsprechende Glocke groß sein muss, was auf einem Fahrrad unpraktisch ist.

Neben der tiefen hat die Duobell eine zweite Glocke mit einer höheren Frequenz. Für diese haben die Entwickler einen Hammer geschaffen, der sich die Eigenschaft von ANC-Systemen zunutze macht, die am besten gleichmäßige Töne filtern, indem sie eine gegenläufige Schallwelle erzeugen. Die helle Glocke der Duobell emittiert schnelle und unregelmäßige Schläge. Dadurch entstehen Schallwellen, die ANC-Algorithmen nicht schnell genug verarbeiten können, teilte Škoda mit.


Blick ins Innere der Fahrradklingel Duobell von Škoda

Blick ins Innere der Fahrradklingel Duobell von Škoda

Blick ins Innere der Fahrradklingel Duobell von Škoda

(Bild: Škoda)

In Tests zeigte sich, dass Probanden mit ANC-Kopfhörern die Duobell aus einer um 22 Meter größeren Distanz und 5 Sekunden früher wahrnahmen als konventionelle Fahrradklingeln. Das sei der Unterschied Beiseitetreten oder einem Zusammenstoß.

Weiterlesen nach der Anzeige

Dass der Autohersteller Škoda ein Fahrradprodukt herstellt, ist übrigens aus der Unternehmensgeschichte zu verstehen: Angefangen haben die Tschechen als Hersteller von Fahrrädern, bevor das Unternehmen über Motorräder zum Auto kam.

Wann die Duobell auf den Markt kommt, ist noch nicht klar.


(wpl)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

„Memflation“: Günstigeres RAM gibt es erst wieder ab 2028, meint Gartner


Für den weltweiten Umsatz mit Halbleiterbauelementen im Jahr 2026 prognostizieren Marktforscher von Gartner ein Wachstum von 64 Prozent auf 1,3 Billionen US-Dollar. Im Jahr 2025 lag er demnach bei 805 Milliarden US-Dollar.

Weiterlesen nach der Anzeige

Ein erheblicher Teil des Umsatzwachstums resultiere aber nicht mehr produzierten Stückzahlen, sondern aus den stark gestiegenen Preisen für DRAM- und NAND-Flash-Chips. DRAM (für Arbeitsspeicher) werde im laufenden Jahr 125 Prozent teurer. Bei NAND-Flash (für SSDs und Speicherkarten) erwartet Gartner sogar 234 Prozent Preisanstieg.

30 Prozent aller 2026 verkauften Bauelemente werden KI-Chips sein, sagt Gartner weiter voraus. Damit bleibt KI der größte Treiber der Halbleiter-Nachfrage. KI-Beschleuniger für große Modelle benötigen aber viel DRAM und KI-Rechenzentren wiederum viel Flash-Speicher. Daher drosseln die rasant steigenden Preise für Speicherchips auch die Nachfrage nach manchen KI-Chips.

Lesen Sie auch

Vor allem erwartet Rajeev Rajput, Senior Principal Analyst bei Gartner, dass die sogenannte „Memflation“ alle Märkte schwächt, die nichts mit KI zu tun haben: „Die Memflation wird die Nachfrage außerhalb des KI-Bereichs bis ins Jahr 2028 hinein zunichte machen oder zumindest verzögern, wobei das Ausmaß je nach Anwendungsbereich variieren wird.“ In den kommenden Monaten sollen die Preise für RAM und Flash besonders stark zulegen, dann schwäche sich die Teuerungsrate wohl ab. Doch erst spät im Jahr 2027 sei mit „nennenswerten“ Rückgängen der Preise zu rechnen.

Prognose: Weltweiter Umsatz mit Halbleiterbauelementen
Marktsegment 2025 2026 2027
[Mrd. US-$] [Mrd. US-$] [Mrd. US-$]
Speicher (RAM, Flash) 216,3 633,3 748,1
alle anderen 589,0 686,9 806,4
gesamter Markt: 805,3 1.320,2 1.554,5
Quelle: Gartner, April 2026

Weiterlesen nach der Anzeige

Der Markt der Halbleiterbauelemente ist unübersichtlich, weil es viele verschiedene gibt. Die größten Umsätze entfallen auf sogenannte Logikchips, beispielsweise Prozessoren, Mikrocontroller, Grafikprozessoren, KI-Beschleuniger, FPGAs, Netzwerk- und Soundchips sowie spezialisierte Controller (USB, PCIe, SATA, I/O) und ASICs. Es folgen die erwähnten Speicherchips.

Aber es gibt noch viele andere Typen wie Sensoren, mikromechanische Systeme (MEMS), Analog-ICs, LEDs und andere optoelektronische Chips oder auch Leistungshalbleiter.


(ciw)



Source link

Weiterlesen

Beliebt