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Datenschutz & Sicherheit

Auslegungssache 151: Datenschutz vor Gericht


Datenschutz gilt überall, auch am Gericht. Doch wie genau setzen Richterinnen und Richter die Regeln um, wenn sie selbst täglich mit sensiblen Informationen arbeiten? Diese Frage steht im Mittelpunkt von Episode 151 des c’t-Datenschutz-Podcasts. Redakteur Holger Bleich und heise-Justiziar Joerg Heidrich sprechen dazu mit Kristin Benedikt. Sie ist Richterin an einem bayerischen Verwaltungsgericht, dort auch Datenschutzbeauftragte und Pressesprecherin. Zuvor leitete sie fünf Jahre lang den Bereich Internet beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.

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Kristin Benedikt

Kristin Benedikt

Die Verwaltungsrichterin Kristin Benedikt im c’t-Datenschutz-Podcast

Benedikt erläutert zunächst die Grundlagen. Die DSGVO gilt für alle Gerichte, von Zivil- über Verwaltungs- bis zu Arbeitsgerichten. Nur die Strafjustiz unterliegt eigenen Regelungen. Als öffentliche Stellen stützen sich Gerichte auf die DSGVO-Rechtsgrundlagen der rechtlichen Verpflichtung und des öffentlichen Interesses. Das berechtigte Interesse, auf das sich Unternehmen oft berufen, steht ihnen nicht zur Verfügung.

Eine Besonderheit macht die Sache kompliziert: Richter genießen verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit. Deshalb gibt es für ihre Tätigkeit keine Datenschutzaufsicht. Die DSGVO schließt in Art. 55 ausdrücklich aus, dass Aufsichtsbehörden Gerichte bei ihrer richterlichen Arbeit kontrollieren. Bußgelder gegen Richter? Ausgeschlossen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Richter tun können, was sie wollen, betont Benedikt. Sie müssen den Grundsatz der Datenminimierung beachten und dürfen nur Informationen erheben, die für ihre Entscheidung relevant sind. In der Praxis entstehen dabei Spannungen: Verwaltungsrichter müssen von Amts wegen ermitteln, wissen aber oft erst im Laufe des Verfahrens, welche Informationen sie wirklich brauchen, erläutert Benedikt.

Ein praktisches Problem schildert sie aus ihrem Alltag. Behörden schicken häufig komplette Akten ans Gericht, ohne vorher zu prüfen, welche Informationen darin wirklich relevant sind. Das Gericht muss diese Unterlagen dann den Verfahrensbeteiligten zugänglich machen – auch wenn sie Daten unbeteiligter Dritter enthalten. Hier sieht die Richterin die behördlichen Datenschutzbeauftragten in der Pflicht, für mehr Sensibilität zu sorgen.

Betroffenenrechte gelten auch gegenüber Gerichten. Wer wissen will, welche Daten über ihn gespeichert sind, kann Auskunft verlangen. Allerdings gibt es Einschränkungen zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und laufender Verfahren. Lösch- oder Berichtigungsansprüche laufen bei Gerichtsakten oft ins Leere – was einmal in einer Akte steht, lässt sich meist nicht einfach entfernen.

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Zum Schluss geht es um den Einsatz von KI am Gericht. Einen „Robo-Richter“ lehnt Benedikt strikt ab. Entscheidungen müssen ihrer Ansicht nach von Menschen vorbereitet und getroffen werden. Sinnvoll sei KI aber bei unterstützenden Aufgaben, etwa beim Anonymisieren von Urteilen oder in der Gerichtsverwaltung. Auch bei Übersetzungen oder der Aufbereitung großer Textmengen sieht sie Chancen, solange die Verantwortung klar beim Menschen bleibt.

Bußgeld der Woche: 42 Mio. Euro gegen die französischen Telekommunikationsunternehmen Free Mobile und Free

Episode 151:

Hier geht es zu allen bisherigen Folgen:


(hob)



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Datenschutz & Sicherheit

Sicherheitsupdate GitLab: Angreifer können Zwei-Faktor-Authentifizierung umgehen


GitLab ist über fünf Softwareschwachstellen angreifbar. Nach erfolgreichen Attacken kann es zu Abstürzen kommen oder Angreifer hebeln die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) aus.

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In einer Warnmeldung versichern die Entwickler, dass auf GitLab.com bereits abgesicherte Ausgaben laufen. Admins, die die Softwareentwicklungsumgebung selbst hosten, müssen die reparierten Versionen Community Edition (CE) und Enterprise Edition (EE) 18.8.2, 18.7.2 oder 18.6.4 installieren.

Darin haben die Entwickler insgesamt fünf Sicherheitslücken geschlossen. Davon sind drei mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft (CVE-2025-13927, CVE-2025-13928, CVE-2026-0723). Über die ersten beiden Schwachstellen können Angreifer DoS-Zustände und somit Abstürze auslösen. Verfügt ein Angreifer über eine Credential ID eines Nutzers, kann er mit präparierten Anfragen die 2FA aushebeln.

Die GitLab-Entwickler raten zu einem zügigen Update.


(des)



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Datenschutz & Sicherheit

Firmenübernahme: US-TikTok rückt zu Trump


Auf in eine amerikanische Zukunft: Skulptur mit dem TikTok-Logo in Shanghai. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / CFOTO

Die chinesische Firma ByteDance hat einen Großteil des US-Geschäfts ihrer Video-App TikTok verkauft. Sie behält 19,9 Prozent der Anteile, der Rest geht an ein internationales Konsortium. Die größten Investoren darin sind mit jeweils 15 Prozent ein Staatskonzern der Vereinigten Arabischen Emirate, die US-Investmentfirma Silver Lake und der Cloud-Dienst-Anbieter Oracle. Dessen Gründer Larry Ellison ist ein alter Trump-Vertrauter.

Die US-Version der App soll künftig auf Oracle-Servern laufen. Oracle wird auch dafür verantwortlich sein, die Einhaltung nationaler Sicherheitsstandards zu überwachen und den Algorithmus anzupassen, über den personalisierte Inhalte gesteuert werden. Der Plan ist, eine Kopie des Codes, den ByteDance entwickelt hat, mit den Daten von US-Bürger*innen zu trainieren.

Verkauf auf Druck der US-Regierung

TikTok ist mit dem Verkauf einem Verbot entgangen, das die US-Regierung angedroht hatte. Die sah die Gefahr, dass der chinesische Staat über die App die Meinung von US-Amerikaner*innen manipulieren könnte und deren Daten abgreifen. 2024 verabschiedete sie ein Gesetz, nach dem ByteDance seine US-Geschäfte verkaufen musste, sonst wäre TikTok aus den App-Stores von Apple und Google verbannt worden. Donald Trump hatte einst auf das Verbot gedrängt, nach einem scheinbaren Sinneswandel dem Unternehmen dann aber immer wieder mehr Zeit gegeben, um eine einvernehmliche Lösung zur weitgehend Abspaltung des US-Geschäfts zu finden.

Nun rückt TikTok ein gutes Stück weg von der chinesischen Regierung – hin zur amerikanischen. Donald Trump hat dann nicht mehr nur sein eigenes Soziales Netzwerk Truth Social, sowie Einfluss auf die Plattformen seiner Kumpels Elon Musk (X) und Mark Zuckerberg (Facebook, Instagram), sondern über Larry Ellison auch einen kurzen Draht zu TikTok. Der Oracle-Gründer ist der fünftreichste Menschen der Welt, vier Plätze nach Musk, einer vor Zuckerberg.



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Datenschutz & Sicherheit

Videokonferenzsoftware: Zoom Node möglicher Ansatzpunkt für Schadcode-Attacken


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Zoom-Node-Server sind verwundbar, und Angreifer können Schadcode ausführen. Um die Kompromittierung von Systemen vorzubeugen, müssen Admins den verfügbaren Sicherheitspatch installieren.

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Über Zoom Node hosten Admins für Unternehmen Zoom-Workloads wie Meetings und Videoanrufe. In einer Warnmeldung führen die Entwickler aus, dass die nun geschlossene Sicherheitslücke (CVE-2026-22844) mit dem Bedrohungsgrad „kritisch“ eingestuft ist.

Die Schwachstelle betrifft konkret die Komponente Multimedia Routers (MMRs). Damit eine Attacke gelingt, muss ein Angreifer Teilnehmer eines Meetings sein. Ist das gegeben, kann er auf einem nicht näher beschriebenen Weg Schadcode ausführen.

In der Warnmeldung gibt es keine Hinweise, dass Angreifer die Lücke bereits ausnutzen. Admins sollten mit dem Patchen aber nicht zu lange zögern und zeitnah eine der abgesicherten Versionen installieren. Alle vorigen Ausgaben sollen verwundbar sein.

  • Zoom Node Meetings Hybrid (ZMH) MMR module 5.2.1716.0
  • Zoom Node Meeting Connector (MC) MMR module 5.2.1716.0


(des)



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