Künstliche Intelligenz
Balkonkraftwerk für Mieter und Eigentümer: Ohne Zustimmung läuft nichts
Auch Mieter haben ein Recht auf ein Balkonkraftwerk. Ein entsprechendes Gesetz gilt seit Oktober 2024. Einfach installieren geht trotzdem nicht. Wir klären auf.
Bereits im Juli 2024 hatte das Parlament die Novellierung des Wohneigentumsrechts beschlossen, nach der die Installation eines Balkonkraftwerks als privilegierte bauliche Maßnahme gilt. Nach der Zustimmung im Bundesrat und der Unterschrift des Bundespräsidenten wurde das Gesetz am 16. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt seither.
Die Gesetzesänderung hat weitreichende Folgen und betrifft in Deutschland deutlich mehr als die Hälfte der Einwohner: 53 Prozent der Menschen wohnen in Deutschland zur Miete, hinzu kommen Besitzer einer Eigentumswohnung, die selbst darin wohnen und rechtlich wie die meisten Mieter von den Beschlüssen der Wohneigentümergemeinschaft (WEG) abhängig sind.
Bislang konnten viele WEGs und Vermieter die Installation eines Balkonkraftwerks einfach ablehnen, weil diese als bauliche Veränderung der Immobilie gilt und zustimmungspflichtig war.
Mit der Aufnahme eines Balkonkraftwerks ins Wohneigentumsgesetz als privilegierte Maßnahme kann die Installation eines Steckersolargeräts nicht mehr verboten werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass jetzt jeder Mieter oder Wohneigentümer einfach ein Steckersolargerät installieren darf. Nach wie vor muss die Wohneigentümergemeinschaft oder der Vermieter dem Vorhaben zustimmen; ablehnen können sie das Anbringen eines Balkonkraftwerks jedoch nicht mehr. Der Freiburger Verein „Balkon.Solar“ stellt dafür kostenlose Beschlussvorlagen zum Download bereit. Darunter befindet sich auch ein Antrag auf Zustimmung im Umlaufverfahren, sodass ein Beschluss einer WEG schneller herbeigeführt werden kann.
Recht auf ein Balkonkraftwerk
Mit der Änderung des WEG gibt es praktisch ein Recht auf ein Balkonkraftwerk. Allerdings können WEG und Vermieter Einfluss darauf nehmen, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Jedoch dürfen die Auflagen nicht wie in der Vergangenheit überzogen sein, was die Investition in ein Balkonkraftwerk unwirtschaftlich macht. Die häufig geforderten Brandschutzgutachten, eine Einspeisesteckdose sowie die Prüfung der gesamten Hauselektrik sollten damit der Vergangenheit angehören. Allerdings muss die Statik des Hauses/Balkons für das Anbringen eines Balkonkraftwerks ausreichend sein. Auch kann die WEG/Vermieter beschließen, dass Solarpanels nur flach und nicht aufgeständert am Balkon angebracht werden müssen. Nutzer eines Balkonkraftwerks sollten außerdem eine Haftpflichtversicherung (Tarif-Vergleich) abschließen, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Die Gesetzesnovelle vereinfacht zudem Wohnungseigentümerversammlungen per Videokonferenz. Nach Inkrafttreten des Gesetzes können die Eigentümer mit Dreiviertelmehrheit festlegen, dass die Wohneigentümerversammlung in rein virtueller Form stattfinden soll. Bis 2028 muss allerdings einmal im Jahr eine Präsenzversammlung stattfinden. Durch die Möglichkeit, Wohneigentümerversammlungen virtuell abhalten zu können, dürfte der Antrag auf die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks durch Mieter oder Eigentümer einer WEG schneller genehmigt werden, da diese nicht mehr auf die bislang nur jährlich stattfindende Versammlung warten müssen.
Doch in der Regel finden viele Wohneigentumsgemeinschaften trotz der Möglichkeit virtueller Wohneigentümerversammlungen nur einmal pro Jahr zusammen und das häufig erst im letzten Drittel des Jahres. Da die Gesetzesänderung erst seit Oktober 2024 gültig ist, könnten in diesem Jahr viele WEGs das generelle Anbringen eines Balkonkraftwerks beschließen. Das dürfte dem Absatz von Balkonkraftwerken noch einmal zusätzlich Auftrieb geben. Im vergangenen Jahr wurden rund 445.000 Steckersolargeräte im Marktstammdatenregister angemeldet. Die Dunkelziffer dürfte allerdings in die Millionen gehen, da viele Anwender ihr BKW ohne Anmeldung betreiben. In diesem Jahr sind bis einschließlich August 333.000 BKWs angemeldet worden.
Solarpaket I beseitigt bürokratische Hürden
Seit Inkrafttreten des Solarpaket I Mitte Mai 2024 haben sich die Rahmenbedingungen für den Einsatz eines Balkonkraftwerks (Bestenliste) erheblich verbessert. Die Mini-PV-Anlagen für Balkon und Garten dürfen hierzulande mit bis zu 800 Watt einspeisen, wobei die maximale Solarleistung 2000 Watt betragen darf.
Obendrein vereinfacht das Gesetz die Anmeldung einer Stecker-Solaranlage. Die Pflicht, ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anzumelden, entfällt. Stattdessen muss das Steckersolargerät lediglich bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Diese wiederum teilt dem Netzbetreiber die Inbetriebnahme eines neuen Balkonkraftwerks automatisch mit. Obendrein hat die Bundesnetzagentur seit April 2024 die Registrierung erheblich vereinfacht und die erforderliche Anzahl von Angaben zum Balkonkraftwerk von 20 auf 5 reduziert. Der Chef der Behörde, Klaus Müller, hält außerdem den Anschluss eines BKWs an einer Haushaltsteckdose (Schuko-Steckdose) für ausreichend. Die entsprechende VDE-Norm DIN VDE V 0126-95 soll nun endlich in diesem Herbst in Kraft treten.
Wer sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet, muss mit Strafen von bis zu zehn Euro monatlich pro Kilowatt installierter Solarleistung rechnen. Sind zwei Module mit insgesamt 840 Watt im Einsatz, kostet das pro Monat 8,40 Euro Strafe. Problematisch ist bei einer Nichtanmeldung zudem, dass im Schadensfall die Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung den Schaden möglicherweise nicht übernimmt. Allerdings sind Schadensfälle durch Balkonkraftwerke bislang nicht bekannt geworden.
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?
Dass sich ein Balkonkraftwerk rechnet, steht außer Frage. Doch wie schnell es sich amortisiert, hängt von vielen Faktoren ab. Neben Aufstellort und Ausrichtung ist natürlich auch der persönliche Strombedarf von Bedeutung.
Doch auch die persönliche Lebenssituation spielt bei der Anschaffung eine Rolle. Viele Berufstätige, die nicht vom Homeoffice aus arbeiten, sondern sich tagsüber im Büro oder beim Kunden befinden, fragen sich, ob die Anschaffung eines Balkonkraftwerks überhaupt sinnvoll ist. Schließlich wandelt das Steckersolargerät nur bei Sonnenlicht Solarenergie in Strom um und nicht abends, wenn man nach Hause kommt. Hier hilft ein optimal dimensionierter Stromspeicher (Bestenliste), der tagsüber den von der PV-Anlage produzierten Strom aufnimmt und abends einspeist. Apropos Speicher: Der ist generell hilfreich, um den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms zu erhöhen, sodass der unentgeltliche Abfluss der PV-Energie ins öffentliche Stromnetz minimiert wird. Außerdem sorgt ein Speicher dafür, dass die Anlage nicht mehr ungeregelt Strom ins Netz einspeist. Dadurch arbeitet sie netzdienlich und verteuert die Kosten durch die Energiewende aufgrund negativer Strompreise wegen erhöhter Einspeisung an sonnenreichen Tagen nicht weiter.
Zwar besteht auch die Möglichkeit, mit einem Balkonkraftwerk eine Einspeisevergütung von 7,94 oder 12,6 Cent pro kWh für Teileinspeisung respektive Volleinspeisung zu erhalten. Doch bei einem Bruttopreis von etwa 40 Cent pro kWh bei Netzbezug lohnt der Aufwand kaum. Sinnvoller ist es, mithilfe eines Speichers und eines Smart Meters den Eigenverbrauch zu erhöhen, sodass man den teuren Netzbezug von Strom senkt. Siehe dazu auch Balkonkraftwerk mit Nulleinspeisung: Shelly Pro 3EM & andere Smart Meter.
Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin: Wirtschaftlichkeit eines Balkonkraftwerks ausrechnen
Mithilfe des Stecker-Solar-Simulators der HTW Berlin können Interessierte sich genau ausrechnen lassen, wie schnell sich ein BKW an ihrem Standort rechnet. Der Simulator berücksichtigt bei der Berechnung der Amortisation eines Balkonkraftwerks zahlreiche Variablen. Die wichtigsten sind dabei Ausrichtung der Panels, Stromverbrauch pro Jahr, Strompreis, Batteriekapazität sowie Preis für Balkonkraftwerk und Solarspeicher.
Wir zeigen anhand von zwei Szenarien, wie groß der Einfluss bei einem unterschiedlichen jährlichen Strombedarf und Anlagen mit zwei und vier Modulen ist. Im ersten Fall ermitteln wir, wie groß die Ersparnis für einen Zwei-Personen-Haushalt bei einem jährlichen Stromverbrauch von 3500 kWh und einem Balkonkraftwerk mit und ohne Speicher ausfällt. Das zweite Szenario repräsentiert einen 1-Personen-Haushalt mit einem Strombedarf von jährlich 1800 kWh. Auch hier haben wir jeweils ein Steckersolargerät mit und ohne Speicher für die Berechnung ausgewählt.
Den Strompreis haben wir mit einem Arbeitspreis inklusive Umsatzsteuer mit 35 Cent pro kWh angenommen. Da der Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin auch Strompreissteigerungen berücksichtigen kann, legen wir eine Verteuerung von jährlich zwei Prozent zugrunde. Bei einer Betriebszeit von 20 Jahren berücksichtigen wir auch die Kosten für Ersatzinvestitionen in unseren Beispielrechnungen. Diese berücksichtigt der Simulator nicht für Solarmodule, sondern nur für Wechselrichter und Speicher. Das erscheint plausibel, da viele Hersteller auf PV-Module eine Garantie von 25 Jahren gewähren. Die Garantie für Speicher beträgt hingegen in der Regel nur 10 Jahre.
In beiden Fällen (Haushalte mit 1800 kWh und 3500 kWh) dienen als Berechnungsgrundlage jeweils ein Balkonkraftwerk mit 2000 Watt und eines mit 1000 Watt. Für die Preisangaben für Balkonkraftwerk und Speicher haben wir uns aus dem aktuellen Angebot von Fachhändler Kleines Kraftwerk bedient. Als Grundlage für die Simulationsberechnungen dienen die Modelle XL Duo 1000 Watt für 422 Euro, XL Duo 1000 Watt mit Anker Solarbank 3 für 1339 Euro, XL Quattro 2000 Watt für 647 Euro und XL Quattro 2000 Watt für 1564 Euro (Preise jeweils mit Halterungen, Anschlusskabeln und Versandkosten sowie 10 Prozent Rabatt mit dem Code Heise10).
Szenario 1 mit jährlichem Stromverbrauch in Höhe von 3500 kWh und 2000-Watt-Balkonkraftwerken mit (Variante 2) und ohne Anker Solarbank 3 (Variante 1):
Szenario 1 mit jährlichem Stromverbrauch in Höhe von 3500 kWh und 1000-Watt-Solarleistung mit (Variante 2) und ohne Anker Solarbank 3 (Variante 1):
Szenario 2 mit jährlichem Stromverbrauch in Höhe von 1800 kWh und 2000-Watt-Balkonkraftwerken mit (Variante 2) und ohne Anker Solarbank 3 (Variante 1):
Szenario 2 mit jährlichem Stromverbrauch in Höhe von 1800 kWh und 1000-Watt-Balkonkraftwerken mit (Variante 2) und ohne Anker Solarbank 3 (Variante 1):
Wie viel spart man mit einem Balkonkraftwerk?
Die Berechnungen mithilfe des Stecker-Solar-Simulators zeigen, dass sich selbst ein Balkonkraftwerk mit einem relativ teuren Speicher wie der Solarbank 3 lohnt. Egal, ob der Jahresstrombedarf bei 3500 kWh oder 1800 kWh liegt, das BKW mit Speicher erzielt über eine Laufzeit von 20 Jahren immer einen höheren Gewinn als die gleiche Anlage ohne Speicher. Dabei ist es auch egal, ob die Anlage mit 1000 Watt Solarleistung oder 2000 Watt betrieben wird, wobei Letztere einen höheren Gewinn erzielt.
| Rendite eines Balkonkraftwerks je nach Jahresstrombedarf, Solarleistung und Speicher | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jahresstrombedarf | 3500 kWh | 3500 kWh | 3500 kWh | 3500 kWh | 1800 kWh | 1800 kWh | 1800 kWh | 1800 kWh |
| Solarleistung | 2000 Watt | 2000 Watt | 1000 Watt | 1000 Watt | 2000 Watt | 2000 Watt | 1000 Watt | 1000 Watt |
| Speicher | – | 2,5 kWh | – | 2,5 kWh | – | 2,5 kWh | – | 2,5 kWh |
| Gewinn | 6.010 € | 8.567 € | 4.581 € | 5.465 € | 3.289 € | 5.679 € | 2.718 € | 4.270 € |
| Mehrgewinn durch Speicher | 2.557 € | 884 € | 2.390 € | 1.552 € | ||||
| Mehrgewinn durch Solarleistung | 1.429 € | 3.102 € | 571 € | 1.409 € |
Was kosten Balkonkraftwerke?
Einfache Balkonkraftwerke mit zwei Modulen und 800-Watt-Wechselrichtern sind bereits für wenige Hundert Euro erhältlich. Weitere zeigen wir in folgender Tabelle.
Fazit
Mit der Novelle des WEG-Gesetzes gehören Balkonkraftwerke zu den privilegierten baulichen Maßnahmen. Das erleichtert die Nutzung eines Steckersolargeräts für Mieter und Eigentümer, die auf die Beschlüsse der Wohneigentümergemeinschaft angewiesen sind, erheblich. Denn die können die Installation jetzt nicht mehr wie bislang ohne triftigen Grund ablehnen. Dennoch müssen Interessenten zunächst eine Genehmigung durch die WEG einholen, falls noch keine allgemeine Bewilligung für den Betrieb eines Balkonkraftwerks seitens der WEG vorliegt. Liegt Letztere vor, könnte dies den Absatz von Balkonkraftwerken noch einmal beschleunigen.
Dass sich ein Balkonkraftwerk bereits nach wenigen Jahren lohnt, haben wir anhand des Stecker-Solar-Simulators der HTW Berlin nachgewiesen. Interessenten sollten dabei gleich auch die Installation eines Stromspeichers (Bestenliste) ins Auge fassen, da dadurch der Gewinn von Anlagen über die gesamte Nutzungszeit höher ausfällt als bei einer Variante ohne Speicher.
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iX-Workshops im Dezember: Windows Server und Active Directory gezielt absichern
Windows Server und Active Directory sind zentrale Bestandteile der IT-Infrastruktur vieler Unternehmen. Damit sind sie auch beliebte Ziele für Angriffe aus dem Netz. Umso wichtiger ist eine professionelle und wirksame Prävention, um Cyberangriffe zu verhindern, Sicherheitsstandards zu entsprechen und regulatorische Vorgaben zu erfüllen.
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Effektive Härtungsmaßnahmen für Windows Server vornehmen
Im Praxisworkshop Windows Server absichern und härten lernen Sie, wie Sie Ihre Windows Server-Systeme effizient und nachhaltig härten können. Sie erhalten einen umfassenden und praxisnahen Einblick in die Konzepte der Systemhärtung und lernen, wie Sie Windows Server von Grund auf und prozessorientiert absichern, welche Unterschiede zwischen manueller und zentraler Konfiguration bestehen und warum die Härtung über Gruppenrichtlinien/GPOs oft ineffizient ist. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Anforderungen sich aus regulatorischen Vorgaben ergeben und wie Sie Schutzmaßnahmen in Ihre Infrastruktur integrieren können.
Der Workshop ist stark praxisorientiert und kombiniert theoretische Einheiten mit vertiefenden Übungen, wie z.B. die Anwendung des Open Source Tools AuditTAP und die Erstellung einer Hardening GPO auf Basis von CIS. Darüber hinaus arbeiten Sie an konkreten Fallbeispielen und diskutieren typische Fallstricke in Hardening-Projekten. So sammeln Sie praktische Erfahrungen und können das Gelernte direkt in Ihrer eigenen Arbeit anwenden.
Am 1. und 2. Dezember 2025 führen in Frankfurt am Main die beiden Referenten Florian Bröder, Geschäftsführer der FB Pro GmbH, und Fabian Böhm, Managing Director der TEAL Technology Consulting GmbH. Beide Trainer sind auf präventive IT-Sicherheit, insbesondere Systemhärtung, spezialisiert, betreuen Kunden in den Bereichen Active Directory, PKI und Cloud und unterstützen sie dabei, ihr Sicherheitsniveau zu verbessern und Angriffe frühzeitig zu erkennen.
Lokales Active Directory gegen Angriffe absichern
Im iX-Workshop Angriffsziel lokales Active Directory: Effiziente Absicherung lernen Sie zunächst die Grundlagen von AD-Objekten und Authentifizierungsprotokollen wie Kerberos und Net-NTLM kennen. Sie erhalten Einblicke in typische Angriffswege – von der Informationssammlung über Fehlkonfigurationen bis zu Techniken wie Pass the Hash, Kerberoasting, Lateral Movement und Delegierungsangriffen. Auch verbundene Dienste wie SQL-Server und Exchange werden betrachtet.
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Darauf aufbauend werden konkrete Schutzmaßnahmen vermittelt: das Aufspüren und Beheben von Schwachstellen mit Tools wie PowerView, BloodHound und PingCastle, Härtung durch Rechtevergabe, Tiering, LAPS und Schutz administrativer Konten. Zudem lernen Sie, Angriffe frühzeitig zu erkennen – durch Log- und Auditeinstellungen, zentrale Protokollauswertung, Sicherheitslösungen und Deception-Technologien wie Honeypots.
Referent des dreitägigen Präsenz-Workshops ist Frank Ully, der Sie vom 17. bis zum 19. Dezember 2025 in München durch die Inhalte führt. Als erfahrener Pentester konzentriert er sich auf relevante Entwicklungen im Bereich der offensiven IT-Sicherheit.

(ilk)
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Online-Versicherungsschutz greift nicht bei Phishing per SMS
Das Landgericht Bielefeld hat in einem Betrugsfall einer Bankkundin, die per SMS auf eine gefälschte Website gelockt wurde, die engen Grenzen des Versicherungsschutzes bei digitalen Betrugsmaschen verdeutlicht. Im Kern geht es darum, dass eine Hausratversicherung mit „Internetzschutz“, die explizit das Phishing durch gefälschte E-Mails abdeckt, keine Schäden reguliert, die durch SMS-Phishing entstehen. Das geht aus einem Hinweisbeschluss der Bielefelder Richter vom 25. September hervor (Az.: 22 S 81/25), über den der IT-Rechtler Jens Ferner und Beck Aktuell berichten.
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Die Volksbank-Kundin hatte eine täuschend echte SMS erhalten, die sie zur Verlängerung der Registrierung ihrer App fürs Online-Banking, der Anwendung VR-SecureGO Plus, aufforderte und sie auf eine gefälschte Login-Seite weiterleitete. Dort gab die Betroffene ihre Zugangsdaten ein und autorisierte so über ihre Legitimations-App unwissentlich die Erstellung einer digitalen Girocard durch die Betrüger, die diese anschließend für Einkäufe in Höhe von fast 5000 Euro nutzten.
Nachdem die Bank eine Erstattung wegen grober Fahrlässigkeit abgelehnt hatte, scheiterte die Klage gegen die Versicherung nicht nur vor dem Amtsgericht Halle/Westfalen. Auch die Berufung vor dem Landgericht ist laut dessen Beschluss aussichtslos, da sie „offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg“ habe.
Eine SMS ist keine E-Mail
Den Bielefelder Richtern zufolge differenzieren die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Police, die den Schutz regeln, klar zwischen SMS und E-Mail. Demnach ist eine mobile Kurznachricht „keinesfalls gleichartig“ zu einer E-Mail. Das Landgericht betont, dass SMS im Gegensatz zu E-Mails durch ihren Textumfang begrenzt seien und vor allem die Absenderadresse bei einer E-Post Rückschlüsse auf den Absender zulasse. Eine Rufnummer biete diese Möglichkeit bei der SMS nicht.
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Die Argumentation der Kundin, „E-Mail“ sei als Oberbegriff für elektronische Nachrichten zu verstehen, wies die höhere Instanz zurück. Vielmehr fungiere „elektronische Nachricht“ als Oberbegriff für E-Mails, SMS und Messenger-Nachrichten. Damit habe der klare Wortlaut der Bedingungen einen Phishing-Angriff, der per SMS begann, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Zudem scheiterte die Klägerin mit dem Versuch, den Vorfall unter den versicherten Begriff des Pharming zu fassen. Eine solche Manipulation der DNS-Anfragen von Webbrowsern setzt laut der 22. Zivilkammer des Landgerichts voraus, dass die Kundin oder der Kunde im Glauben an die Echtheit einer gefälschten Bank-Webseite einen unmittelbaren Zahlungsvorgang ausführen. Die klagende Kundin hatte aber lediglich das Erstellen einer digitalen Girocard autorisiert. Die späteren Schäden seien so nur mittelbar entstanden.
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Das Kleingedruckte ist entscheidend
Auch technisch liegt dem Beschluss nach kein Pharming vor, da dabei der korrekte Aufruf einer Website etwa durch Beeinflussung der Hosts-Datei oder des DNS-Servers umgeleitet werde. Die Kundin sei hier aber durch einen verfälschten Link zur Weitergabe ihrer Daten verleitet worden, was technisch als Phishing zu werten sei.
Die Entscheidung des Landgerichts zeigt, wie eng die Versicherungsbedingungen ausgelegt werden und dass die Versicherer ihre Haftung durch präzise Definitionen der Betrugsmaschen begrenzen. Der Jurist Ferner sieht darin einen wichtigen Hinweis an Verbraucher: Mit dem Fall werde erneut deutlich, „wie wichtig es ist, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen“. Viele Kunden gingen angesichts allgemeiner Beschreibungen wie „Internet-Schutz“ davon aus, dass ihre Police sie umfassend vor Betrug im digitalen Zahlungsverkehr schütze. Doch bereits kleine Unterschiede in der Art des Angriffs könnten darüber entscheiden, ob ein Schaden erstattet wird oder nicht.
Ferner zeigt sich damit ein großes Dilemma: Versicherte schließen einen einschlägigen Vertrag ab, um im Schadensfall eine Leistung zu erhalten. Die andere Seite lebe davon, nicht zu zahlen. Die Konsequenz sei, dass Versicherungsnehmer ihre Policen kritisch auf alle relevanten Angriffsvektoren prüfen und nicht nur auf deren Preis achten müssten. Ansonsten bestehe im Schadensfall möglicherweise keine Deckung. Generell fasste der Bundesgerichtshof die Möglichkeiten für Schadenersatz für Phishing-Opfer schon 2012 sehr eng.
(afl)
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Last Call: KI und Data Science im Unternehmen – von Rohdaten zu Erkenntnissen
Viele Unternehmen verfügen über einen immensen Datenschatz zu eigenen Produkten, Userinnen und Usern, internen Arbeitsabläufen und mehr. Lange Zeit galt als Maxime, so viele Daten wie möglich zu sammeln, irgendwann könnten sie schließlich hilfreich werden. Diese Datensammlungen sind aber derart umfangreich, dass eine händische Analyse außerordentlich zeitintensiv wäre. Künstliche Intelligenz kann hier helfen, Muster erkennen und Rohdaten vorstrukturieren, um daraus Strategien abzuleiten. Unser Classroom KI und Data Science im Unternehmen – von Rohdaten zu verwertbaren Erkenntnissen, vermittelt praxisnah Datenquellen zu erschließen und von den ersten Analysen bis zur überzeugenden Datenstory zu gelangen.
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In fünf aufeinander aufbauenden Sessions lernen Teilnehmende die Fähigkeiten, um Daten strategisch zu nutzen und datengetriebene Entscheidungen im Unternehmen zu etablieren. Unser Experte etabliert dafür zunächst die notwendigen KI-Grundlagen. Darauf aufbauend widmet er sich etablierten Frameworks, etwa dem ACHIEVE-Framework und der Impact-vs-Effort-Matrix, um Use Cases systematisch zu bewerten und priorisieren. Im Folgenden lernen Teilnehmende alles Notwendige über Datenerfassung und -aufbereitung. Damit identifizieren sie strukturierte und unstrukturierte Datenquellen, führen explorative Datenanalysen (EDA) durch und wenden Techniken zur Datenbereinigung an. Dabei behandelt unser Experte auch ethische Aspekte der Datenanalyse und zeigt auf, wie man darin Bias erkennt und vermeidet.
Mit traditionellen Analysemethoden und KI zur überzeugenden Datenstory
Im weiteren Verlauf des Classrooms lernen Teilnehmende die praktische Anwendung von Python und Jupyter Notebooks, um traditionelle Analysemethoden und modernen KI-Tools zu kombinieren und so Arbeitsprozesse erheblich zu beschleunigen. Unser Experte widmet sich zudem der Visualisierung von Analyseergebnissen. Dabei erklärt er, wann statische oder interaktive Darstellungen sinnvoll sind und wie man komplexe Daten verständlich präsentiert.
Abschließend steht das Storytelling mit Daten im Fokus, um eine überzeugende Datenstory für verschiedene Zielgruppen zu entwickeln, einen strukturierten Kommunikationsplan zu erstellen und eine fokussierte Mini-Datenstrategie für einen konkreten Use Case zu entwerfen. Mit diesem Wissen sind Teilnehmende dazu in der Lage, nachhaltige und datengetriebene Initiativen im Unternehmen zu etablieren. Die Termine der Sessions sind:
- 12.11.25: Künstliche Intelligenz strategisch nutzen – vom Buzzword zum konkreten Use Case
- 19.11.25: Explorative Datenanalyse (EDA) – Datenquellen identifizieren und Datenqualität sichern
- 26.11.25: Datenanalyse mit Python – Jupyter Notebooks, Pandas und ChatGPT als Analyse-Werkzeuge
- 03.12.25: Datenvisualisierung mit Python und Tableau – von der Analyse zum aussagekräftigen Dashboard
- 10.12.25: Datenanalyse erfolgreich kommunizieren – zielgruppenorientierte Präsentation und Strategieplanung
Praxis- und Expertenwissen – live und für später
Die Sessions haben eine Laufzeit von jeweils vier Stunden und finden von 9 bis 13 Uhr statt. Alle Teilnehmenden können sich nicht nur auf viel Praxis und Interaktion freuen, sondern haben auch die Möglichkeit, das Gelernte mit allen Aufzeichnungen und Materialien im Nachgang zu wiederholen und zu vertiefen. Fragen werden direkt im Live-Chat beantwortet und Teilnehmer können sich ebenfalls untereinander zum Thema austauschen. Der nachträgliche Zugang zu den Videos und Übungsmaterialien ist inklusive. Weitere Informationen und Tickets finden Interessierte auf der Website des Classrooms.
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