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Künstliche Intelligenz

Belgisches Gericht ordnet Sperre der Open Library des Internet Archive an


Das Handelsgericht in Brüssel hat eine umfassende Sperranordnung erlassen, die den Zugang zu sogenannten Schattenbibliotheken wie Anna’s Archive, Libgen, Z-Library und OceanofPDF erschweren soll. Ziel solcher Plattformen ist es, Forschungsergebnisse allgemein leichter zugänglich zu machen und wissenschaftliche Aufsätze hinter Bezahlschranken hervorzuholen. Auffällig ist, dass diese Verfügung auch die Open Library des Internet Archive einschließt. Dabei handelt es sich um ein Projekt einer gemeinnützigen Organisation in Kalifornien nach US-amerikanischen Recht.

Ungewöhnlich an der Anordnung von Mitte Juli, die das Portal Torrentfreak veröffentlicht hat, ist zudem: Bisher wurden bei solchen Sperren hauptsächlich Internetprovider zur Blockade von Webseiten verdonnert. Der neue Beschluss aus Belgien geht viel weiter. Er richtet sich nicht nur an Zugangsanbieter wie Telenet, Proximus, Mobile Vikings, Orange sowie Elon Musks Satellitendienst Starlink, sondern auch an viele weitere Unternehmen, die bei der Verbreitung von Webseiten eine Rolle spielen.

Dazu gehören Suchmaschinen wie Google und Bing, DNS-Anbieter, Betreiber von Content Delivery Networks (CDNs) und Resolver wie Cloudflare, die für die Übersetzung von Domänennamen in IP-Adressen zuständig sind, Host-Provider wie Amazon Web Services, Hostinger und GoDaddy sowie Werbetreibende. Erfasst sind sogar Zahlungsdienstleister wie PayPal, Cash App und Alipay. Die einbezogenen Firmen werden dazu verpflichtet, die betroffenen Websites aus den Suchergebnissen zu entfernen, das Hosting einzustellen und die Domainnamen zu deaktivieren.

Die Open Library leiht Bücher nach dem Prinzip „ein Buch, ein Nutzer“ aus – ähnlich wie eine traditionelle Bibliothek. Im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern erstellt der Betreiber eigene digitale Kopien der Bücher, anstatt Lizenzen zu kaufen. Verlage und Autoren halten dagegen, dass das Digitalisieren und Verleihen geschützter Inhalte ohne ihre Genehmigung illegal ist. Sie beziehen sich dabei auf einen aufsehenerregenden US-Rechtsstreit, den das Internet Archive verloren hat.

Der Betreiber argumentierte hier, dass sein „kontrolliertes digitales Leihprogramm“ eine rechtmäßige Nutzung auf Basis der „Fair Use“-Doktrin der USA darstelle. Damit konnte er sich aber nicht durchsetzen und musste schon zwischenzeitlich aufgrund der Copyright-Klage großer Verlage rund 500.000 Bücher aus seinem Sortiment nehmen.

Die Rechteinhaber beschreiben die Open Library in dem belgischen Rechtsstreit als ein öffentliches Portal, auf der registrierte Nutzer einfach auf ihre Bücher zugreifen und sie herunterladen können. Dazu gehören etwa 1542 Werke des Verlags Dupuis und über 5000 Bände von Casterman. Den Herausgebern zufolge sind die Betreiber der Online-Bibliothek nicht leicht zu identifizieren, obwohl das Internet Archive und dessen Macher wie der Internetpionier Brewster Kahle weithin bekannt sind. Es fehlen angeblich gesetzlich vorgeschriebene Informationen auf der Webseite. Die Rechteinhaber werten das als Hinweis darauf, dass die Plattform illegal betrieben wird.

Das Brüsseler Gericht schloss sich nun der Ansicht der Antragsteller und der US-Kollegen an und machte eine „eindeutige und erhebliche Rechtsverletzung“ aus. Die Sperranordnung erließen die belgischen Richter, ohne Vertreter des Internet Archive anzuhören: Die Verfügung erging „ex parte“, also ohne Information und Einbezug der zweiten Partei.

Momentan ist die Open Library anscheinend auch aus Belgien noch erreichbar und nicht aktiv gesperrt. Ein Vertreter des Internet Archive erklärte gegenüber Torrentfreak, dass ihm keine Störungen bekannt seien. Mehrere Domains der vier Schattenbibliotheken sind bereits auf der offiziellen Sperrliste der zuständigen belgischen Behörde aufgeführt, die Webadresse der Open Library aber noch nicht. Angesichts der weitreichenden Anordnung ist damit zu rechnen, dass einige der eingeschlossenen Internetvermittler Rechtsmittel dagegen einlegen werden.

Traditionelle Maßnahmen für DNS-Sperren verpflichten lokale Internetanbieter dazu, den Zugriff ihrer Kunden auf rechtswidrige Seiten zu erschweren. Solche Mittel sind weltweit verbreitet, gelten aber als leicht zu umgehen. In jüngster Zeit richten sich die Sperranträge daher verstärkt auch gegen andere Vermittler wie DNS-Resolver. Entsprechende, heftig umstrittene Erlasse sind etwa aus Deutschland, Frankreich und Italien bekannt. Der in Zürich ansässige DNS-Dienst Quad9 etwa sah sich 2023 gezwungen, eine globale Sperre gegen das Portal Canna.to und eine Zweitdomain einzurichten. Grund: Das Landgericht Hamburg drohte dem DNS-Resolver im Streit über die Zugangsermöglichung zu den Download-Seiten mit urheberrechtlich geschützten Songs von Sony Music ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro an. Das Oberlandesgericht Dresden stufte Quad9 wenig später aber nicht als Täter ein.

Seit einigen Monaten ergehen einschlägige Anordnungen gegen Zugangsanbieter und DNS-Resolver auch in Belgien. Dies löste erheblichen Widerstand aus. So stellte etwa Cisco seinen OpenDNS-Dienst in dem Land ein. Schattenbibliotheken sind auch hierzulande Rechteverwertern ein Dorn im Auge: Vodafone, Telekom, 1&1 sowie Telefónica erschweren den Zugang ihrer Kunden zu Sci-Hub seit 2024 mit DNS-Sperren. Den Maßnahmen zugrunde liegt eine Empfehlung der privaten Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII), die sich jüngst neu ausrichtete.


(nen)



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Künstliche Intelligenz

Youtube ändert Live-Streaming, Reklame erhält mehr Platz


Das „größte Update für Youtube Live“ stellt die Google-Abteilung vor. Es gibt neue Livestreaming-Formate, mehr Künstliche Intelligenz und mehr Raum für Reklame. Veranstalter von Livestreams sollen mehr Geld verdienen können, damit sie mehr Livestreams aufsetzen, sodass auch Google mehr einstreicht.

Um den Einstieg zu erleichtern, werden publikumsfreie Livestreams möglich. Das dient dem Ausprobieren der eigenen Ausrüstung und verschiedener Youtube-Funktionen, bevor man sich der Öffentlichkeit preisgibt. Wer nicht weiß, womit der die Welt beglücken soll, muss nicht länger suchen: Youtube wird mehr als 75 Computerspiele gebührenfrei zur Verfügung stellen, speziell für Livestreams. Die sogenannten Playables gibt es seit dem Vorjahr für Aufzeichnungen, nun kommen sie als Playable for Live auch für Direktübertragungen.

Bald soll es möglich werden, Livestreams sowohl im Querformat als auch im Hochformat zu übertragen, ohne auf einen einheitlichen Chat verzichten zu müssen. Damit können Nutzer unterschiedlicher Endgeräte gleichzeitig zuschauen und mit einander chatten, beispielsweise die einen am Mobiltelefon, die anderem am Personalcomputer.

Zudem kommt die Möglichkeit nahtloser Übergänge von allgemein verfügbaren zu nur für zahlende Abonnenten verfügbaren Livestreams. Das soll mehr Zuschauer dazu veranlassen, ihr Portemonnaie zu zücken.

Mehr Geld bringen sollen geteilte Bildschirme: Anstatt den Inhalt eines Streams für Werbung zu unterbrechen, soll nur der halbe Bildschirm für Reklameeinblendungen geopfert werden, sonst klicken zu viele Zuschauer weg. Eine Neuerung gibt es zudem für aufgezeichnete Youtube-Videos: Werbeblöcke werden austauschbar. Das vereinfacht Sponsorenverträge mit beschränkter Laufzeit wie auch unterschiedliche Sponsoren für unterschiedliche Märkte.

Kurzvideos (Youtube Shorts) werden bald die Möglichkeit bieten, externe Links zu enthalten. Das ist ebenfalls für Reklamezwecke gedacht.

KI soll in mehrfacher Weise die Werbeeinnahmen steigern: Sie soll einerseits Youtuber finden, die gut zu Markenunternehmen passen und deren Werbeabteilung auf die Youtuber aufmerksam machen. Andererseits soll KI in Shopping-Videos enthaltene Produkte erkennen, automatisch Schlagworte zuteilen, und Hinweise auf das Produkt genau in dem Moment einblenden, in dem das Publikum am empfänglichsten für die Kaufempfehlung ist.

Eine Partnerschaft zwischen Google und Deepmind bringt deren generative Video-KI auf Youtube. Das erleichtert Nutzern, Kurzvideos von KI generieren oder verändern zu lassen, samt Tonspur. Für Videos, die für eine andere Sprachen synchronisiert worden sind, bietet Youtube Lippensynchronisation per KI – die Lippenbewegungen werden so verändert, dass sie zum Gehörten passen.

Youtube-Partnern soll KI mittels Ähnlichkeitserkennung zur Seite stehen, um Videos ausfindig zu machen, in denen ihr Gesicht auftaucht. Das soll erleichtern, gegen Missbrauch fremde Antlitze, spezielle in KI-generierten Videos, vorzugehen.

Unter den Neuerungen finden sich auch A/B-Tests für Videotitel, ein KI-Chatbot, der auf Zuruf Ratschläge zur Erhöhung der Kanalreichweite erteilt, und ein KI-Werkzeug für Podcaster. Letzteres fasst Podcastfolgen in Kurzvideos zusammen, um einen größeren Zuseherkreis anzusprechen.


(ds)



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LinkedIn: Sprachkenntnisse lassen sich jetzt mit “Duolingo Score” angeben


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Bislang konnten Nutzer des Berufsnetzwerks Linkedin ihre Sprachkenntnisse nur in jeweils einer von fünf Stufen – von “Grundkenntnisse” über “Fließend” bis hin zu “Muttersprache oder zweisprachig” – angeben, nun ist eine weitere Möglichkeit hinzugekommen: Wer eine oder mehrere Sprachen über die mobile Lernplattform Duolingo lernt, hat künftig auch die Möglichkeit, seinen dort jeweils erreichten “Duolingo Score” auf LinkedIn anzeigen zu lassen.

Möglich macht dies eine Partnerschaft zwischen den beiden Unternehmen, die Duolingo im Rahmen seiner Jahreskonferenz Duocon am heutigen Dienstag bekanntgegeben hat. Voraussetzung für die Nutzung des neuen Features ist, dass die jeweiligen Benutzerkonten beider Plattformen miteinander verknüpft sind.

Der Duolingo Score geht von 0 bis 160 Punkten und steigt, wenn man Lektionen abschließt. Im Unterschied zu den sechs Niveaustufen A1 bis C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER, engl. CEFR) bietet der Duolingo Score damit eine detailliertere Bewertung. Ein Duolingo-Blogeintrag vom November 2024 erklärt, welche Punktzahl des Scores welcher Stufe des GER entspricht.

Durch den Duolingo Score als “transparenten Nachweis erworbener Sprachfähigkeiten” werden nach Ansicht von Duolingo Sprachkenntnisse noch nachvollziehbarer für Recruiter und Arbeitgeber: „Denn bisherige Umschreibungen wie ‚Konversationsniveau‘ oder ‚fortgeschritten‘ sind schwammig und nicht so klar wie diese einfache Punktzahl“, so George Audi, seines Zeichens Duolingos Vice President of Business Development & Partnerships.

Allerdings muss man anmerken, dass Duolingo aktuell keinen Sprachkurs anbietet, mit dem man einen Score von 160 erreichen kann. Auch wenn beispielsweise Englisch über die im erwähnten Blogbeitrag genannte Grenze von 120 hinausgeht, reichen alle Kurse derzeit bestenfalls bis zum Ende des GER-Niveaus B2.

Weiterhin gab Duolingo bekannt, dass sein im Juni für iOS-Geräte eingeführter Schachkurs nun auch unter Android zur Verfügung steht. Zudem bekommt der Kurs ein Update: Mit einem neuen Player-vs.-Player-Modus können Lernende sich künftig in Echtzeit messen. Auch diese Funktion gibt es wieder zunächst auf iOS, die Android-Unterstützung soll folgen.



Unter iOS können Schachschüler nun auch gegeneinander antreten.

(Bild: Duolingo)


(nij)



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EUDI: Lufthansa und Amadeus testen digitale EU-Wallet für einfacheres Reisen


Durch Digitalisierung von Identitäts- und Reiseprozessen sollen wiederholte manuelle Eingaben oder Vorzeigen physischer Dokumente überflüssig werden. Ab 2026 sollen daher elektronische Brieftaschen auf Basis des Rechtsakts für eine europäische digitale Identität (EUid) nicht nur Verwaltungsdienstleistungen, sondern auch Reisen für EU-Bürger vereinfachen. Die entsprechende Wallet auf dem Smartphone ermöglicht die sichere Speicherung wichtiger Dokumente wie Reisepässe und Personalausweise, aber auch biometrischer Profile und Zahlungsinformationen.

Lufthansa und der Reisedienstleister Amadeus, die beide am European Digital Identity (EUDI) Wallet Consortium für großangelegte Pilotprojekte beteiligt sind, haben die in der EU vorgesehene E-Brieftasche nach eigenen Angaben bereits erfolgreich für verschiedene solche Prozesse getestet. Dazu gehören Online-Check-in sowie Abläufe am Flughafen wie Gepäckaufgabe und Boarding. In der zweiten Jahreshälfte sollen weitere Tests für Flughafensicherheit und Grenzkontrollen folgen.

Die EUDI-Wallet verspricht in diesem Umfeld laut Amadeus Vorteile: Reisende könnten ihre Ausweisdaten mit nur einem Klick von der E-Brieftasche an die Fluggesellschaft übertragen, anstatt sie manuell einzutippen. Nutzer würden zudem befähigt, ihre in der Wallet hinterlegten Körpermerkmale wie Gesichtsbild oder Fingerabdrücke zu teilen, um biometrische Systeme am Flughafen zu nutzen. Ein separater Scan oder eine Authentifizierung per Selfie entfalle.

Vom Check-in über die Gepäckabgabe bis zum Betreten des Flugzeugs genüge das Smartphone, wirbt Amadeus für das Verfahren. Bei automatisierten Grenzkontrolle könnten Einreisewillige ihre Identität mittels Handy nachweisen. Die Wallet ermögliche ferner sichere Zahlungen online oder an Terminals am Flughafen, indem auf eine hinterlegte Kreditkarte zugegriffen wird.

Um die nahtlose Integration von EUDI-Wallets zu gewährleisten, hat Amadeus seine Lösung „Travel Ready“ weiterentwickelt. Diese Plattform setzen nicht nur viele Reiseunternehmen im Hintergrund ein. Sie soll nun auch die notwendige Infrastruktur für die Interoperabilität mit Wallets von Drittanbietern bieten und die Kompatibilität aller künftigen digitalen Identitätslösungen sicherstellen. Die sensibelsten Daten blieben dabei auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert, betont Amadeus. Sie gelangten nicht auf externe Server. Reisende könnten selbst entscheiden, welche Daten sie für welche Transaktion preisgeben.

„Fliegen wird für Europäer deutlich einfacher“, zieht Falk Durm von Lufthansa ein Fazit des ersten Probelaufs. Rudy Daniello von Amadeus ist sich sicher: „Die digitale Identität ist das fehlende Puzzlestück für nahtloses Reisen.“ Die Luftfahrtbranche arbeitet schon seit Längerem daran, Check-ins an Flughäfen mit Bordkarten durch ein System digitaler Reiseausweise zu ersetzen. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat dazu das Konzept sogenannter Digital Travel Credentials entwickelt. Nach ersten Pilotprojekten mit Fluglinien will Amadeus die Blaupause bald in der Breite umzusetzen.


(ds)



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