Datenschutz & Sicherheit
BSW auf Zustimmungskurs zu massiver Verschärfung
Stell dir vor, Du machst ein Polizeigesetz – und keiner macht mit. Vor diesem Szenario, so schien es auf den ersten Blick, stand die sächsische Regierung im vergangenen Herbst. Damals stellte sie ihren Entwurf für die Novelle des Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) vor, der die Polizeibefugnisse auf Kosten der Grundrechte erheblich erweitern würde.
Die Liste der geplanten Maßnahmen ist lang und enthält unter anderem:
- Verhaltensscanner,
- automatisierte Datenanalyse durch eine Plattform wie Palantir,
- Staatstrojaner zur Gefahrenabwehr (Quellen-TKÜ),
- der Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit dem Internet,
- die Ausweitung der automatisierten Kennzeichenerfassung,
- das Filmen in Autos (auch mit Drohnen), um gegen „Handy-Sünder:innen“ am Steuer vorzugehen.
Da die schwarz-rote Regierung in Sachsen keine eigene Mehrheit hat, ist sie auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Dafür hat die sächsische Regierung einen sogenannten Konsultationsmechanismus etabliert. In diesem Verfahren schicken die Fraktionen sowie einige Interessengruppen ihre Position zu einem geplanten Gesetz an die Regierung. Diese überlegt dann, was sie davon übernimmt – auch mit Blick auf die Mehrheitssuche im Landtag.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Sachsen hat kaum Einwände gegen die deutliche Verschärfung des SächsPVDG. Das geht aus einer Stellungnahme der Fraktion hervor, die netzpolitik.org durch des Sächsische Transparenzgesetzes erhalten hat. Damit wird immer wahrscheinlicher, dass das BSW der sächsischen Minderheitskoalition zur Mehrheit verhilft.
Bisher schwieg das BSW zu seiner Position
Über das Sächsische Transparenzgesetz haben wir 24 der 26 abgegebenen Stellungnahmen erhalten. Wir veröffentlichen die Dokumente auf der Plattform FragDenStaat.
Enthalten sind alle Stellungnahmen fast aller Fraktionen im Landtag. Die AFD-Fraktion hat keine Stellungnahme abgegeben; sie hat sich öffentlich gegen den Konsultationsmechanismus ausgesprochen. Bei zwei Stellungnahmen verweigerten laut Bescheid die Urheber:innen „aus dem Bereich der wissenschaftlichen Forschung“ die Veröffentlichung zum „Schutz ihres geistigen Eigentums“.
Die Stellungnahme der BSW-Fraktion zeigt erstmals öffentlich die Position des Bündnisses zur SächsPVDG-Novelle. Nachdem Grüne und Linke frühzeitig harsche Kritik an dem Entwurf der Staatsregierung geübt hatten – und bereits gegen das bisher geltende SächsPVDG geklagt hatten –, rückten Beobachter:innen das BSW als potenzielle Mehrheitsbeschafferin in den Fokus.
Was das BSW Sachsen über den Entwurf denkt, war bisher allerdings unklar. In der Vergangenheit kündigte das Bündnis lediglich an, den Entwurf zu prüfen. Inhaltliche Nachfragen von netzpolitik.org beantwortete das BSW in der Vergangenheit nicht. Seine Stellungnahme bestätigt jetzt, dass es zwischen Schwarz-Rot und den Wagenknecht-Anhänger:innen erhebliche Schnittmengen gibt.
Im Unterschied zu anderen Fraktionen hat das Bündnis Sahra Wagenknecht eine eher kurze Stellungnahme abgegeben. Auf nicht mal vier vollen Seiten kritisiert die BSW-Fraktion lediglich sieben Punkte des weitreichenden Vorschlags des Sächsischen Innenministeriums. Sie bleibt damit nicht nur hinter den ebenfalls oppositionellen Grünen und Linken zurück, sondern sieht den Gesetzentwurf sogar weniger kritisch als die mitregierende SPD-Fraktion.
BSW kritisiert „Vorfeldstraftat“
Doch welche Punkte will das BSW abändern? In ihrer Stellungnahme wendet sich die Fraktion gegen das Konzept der „Vorfeldstraftat“, die in der SächsPVDG-Novelle eingeführt wurde. Eine Vorfeldstraftat ist laut Gesetzentwurf ein Straftatbestand,
der Verhaltensweisen erfasst, die vom Gesetzgeber als generell gefährlich für Individualrechtsgüter oder Kollektivrechtsgüter bewertet werden, aber als einzelne Handlungen in räumlicher oder zeitlicher Hinsicht noch vor einer konkreten oder konkretisierten Gefährdung oder gar Verletzung solcher Rechtsgüter liegen können und damit strafbewehrte Vorbereitungshandlungen darstellen.
Der Begriff ist wichtig, weil an ihn eine Vielzahl alter und neuer Polizeibefugnisse im SächsPVDG-Entwurf geknüpft ist.
Das BSW sieht in der „Vorfeldstraftat“ eine „fragwürdige Vorverlagerung polizeilicher Eingriffsbefugnisse“. Es drohe „eine Kriminalisierung von bloßen Verdachtsmomenten oder sozial auffälligem Verhalten sowie die Verwischung der Grenze zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung“. Nicht nur das BSW hatte hier Bedenken, selbst die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht die entworfene Definition als zu weit gefasst an.
Nein zur Echtzeit-Identifizierung, Ja zum Verhaltensscanner
Das BSW lehnt auch einen Teil der KI-gestützten Videoüberwachung ab, die sogenannte biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung. Dabei sollen Polizist:innen unter bestimmten Voraussetzungen einen Echtzeitabgleich von „live“ gefilmten Menschen mit ihren eigenen Datenbeständen vornehmen. Das ist laut BSW ein „besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte“ und „eröffnet die Gefahr einer faktischen Massenüberwachung im öffentlichen Raum“.
Die im gleichen Paragrafen eingeführten Verhaltensscanner begrüßt die BSW-Fraktion hingegen. Man erkenne die „Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit“ dieser Regelung an und teile sie, heißt es in der Stellungnahme.
Nur anonyme Polizeidaten fürs KI-Training
Dass KI-Modelle mit Daten der Polizei trainiert werden können, will das BSW nur dann erlauben, wenn diese Daten anonymisiert sind. Der Entwurf hatte auch personenbezogene Daten für das KI-Training freigegeben, wenn eine Pseudonymisierung oder Anonymisierung nicht möglich gewesen wäre.
Außerdem möchte das BSW die Schwelle für Öffentlichkeitsfahndungen erhöhen (von einer „Gefahr“ zu einer „dringenden Gefahr“ für Leib, Leben oder Freiheit eines Menschen) sowie die automatisierte Erfassung von Nummernschildern auf die Verhinderung von Straftaten mit Grenzbezug beschränken.
Nach dem Willen der BSW-Abgeordneten soll das Filmen von Bodycams in Wohnungen auf drei Jahre befristet und umfassend evaluiert werden. Ebenfalls evaluiert werden soll der Einsatz von Tasern. Hier spricht sich das BSW gegen einen flächendeckenden Roll-out aus. Stattdessen sollen Polizist*innen zunächst nur in einem Revier im ländlichen Raum sowie in einem „Großstadtrevier“ Taser bekommen. Auch die SPD-Fraktion hatte sich für eine Erprobung in lediglich zwei Polizeidirektionen ausgesprochen, bevor alle Polizist:innen im Land Taser erhalten.
Kein Änderungsbedarf bei Palantir-Paragrafen
Spannender als die Punkte, die das BSW abgeändert sehen will, sind jene Teile des Entwurfs, auf die das BSW nicht eingeht. Bei diesen sehe man keinen Änderungsbedarf, bestätigt die Pressesprecherin der Fraktion auf Anfrage von netzpolitik.org. Die Stellungnahme sei auch heute noch aktuell, so die Sprecherin.
Ein Streitpunkt ist Palantir. Der Entwurf der SächsPVDG-Novelle sieht die Einführung einer Plattform zur automatisierten Datenanalyse vor. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und NRW setzen hier auf Produkte der Firma Palantir.
Während eine solche Plattform für automatisierte Datenanalyse für grundsätzliche Kritik von Datenschützer:innen sorgt – der IT-Sicherheitsexperte Manuel Atug spricht von „Rasterfahndung by design“ – richtet sich die Kritik auch konkret gegen Palantir.
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So hilft die Firma der Abschiebehörde ICE in den USA bei der Jagd auf Migrant*innen. Laut einem Bericht der Schweizer Armee ist es zudem möglich, dass die US-Regierung und die Geheimdienste die Daten einsehen können. Außerdem ist Palantir Mit-Gründer Peter Thiel ein Unterstützer Donald Trumps und glaubt nach eigener Aussage nicht daran, „dass Demokratie und Freiheit noch kompatibel sind“.
Die SPD in Sachsen hat sich mehrfach gegen die Beschaffung einer Palantir-Software ausgesprochen, zuletzt in ihrer Stellungnahme zum Konsultationsverfahren. Das BSW springt den Sozialdemokrat:innen hier offenbar nicht bei, sie müssen sich also in den Verhandlungen selbst durchsetzen.
Mit Drohnen auf Spatzen schießen
Ebenso ignoriert das BSW die Kritik an der Videoüberwachung von Autofahrer:innen. Nach dem Entwurf der SächsPVDG-Novelle soll die Polizei auch in Autos filmen dürfen, um Handy-Nutzer:innen am Steuer zu erwischen. Dafür sollen auch Drohnen eingesetzt werden können. Die Nutzung eines Handys beim Fahren ist eine Ordnungswidrigkeit, dementsprechend unverhältnismäßig ist der Einsatz von Drohnen und anderen Videokameras.
Nicht nur die SPD kritisiert diesen Teil des Gesetzentwurfs, auch die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert äußert sich deutlich: „Angesichts der auf der Hand liegenden Unverhältnismäßigkeit der Befugnis sei nur am Rande erwähnt, dass die vorgesehene Offenheit, also Erkennbarkeit der Videoüberwachung des fließenden Straßenverkehrs dann kaum umzusetzen wäre, wenn sie mittels Drohnen erfolgen soll.“ Die Vorschrift sei „offensichtlich verfassungswidrig und sollte ersatzlos gestrichen werden“, schreibt Hundert in ihrer Stellungnahme.
Kein kritisches Wort zu Staatstrojanern
Ebenfalls keine Probleme hat das BSW mit dem erweiterten Einsatz von Staatstrojanern. Die sächsische Regierung will die Quellen-TKÜ auch zur Gefahrenabwehr ermöglichen. Ginge es nach der CDU, soll das gleiche auch für die Online-Durchsuchung gehen.
Auch zur Erkennung von Gesichtern und Stimmen mit Internet-Daten formuliert das BSW keine Position, obwohl es Zweifel daran gibt, dass diese Befugnis rechtlich haltbar wäre. Laut einem Gutachten von AlgorithmWatch ist es technisch nicht umsetzbar, frei verfügbare Bilder aus dem Internet für einen Abgleich praktikabel durchsuchbar zu machen, ohne eine Datenbank dieser Bilder zu erstellen. Das wiederum verbietet die KI-Verordnung der EU.
Wie es weitergeht
Was heißt das alles für das finale Gesetz? Zwar sieht das BSW ebenfalls Änderungsbedarf bei einzelnen problematischen Paragrafen, es positioniert sich aber etwas weniger kritisch als die mitregierende SPD-Fraktion und ist noch weiter entfernt von der umfassenden Kritik von Grünen und Linken. Das erleichtert die Kompromissfindung mit der CDU und dem von ihr geführten Innenministerium, macht allerdings ein SächsPVDG unwahrscheinlicher, das die Grundrechte schont.
Inwiefern das Innenministerium auf die Wünsche des BSW, aber auch der Regierungsfraktionen eingehen wird, ist aktuell unklar. Daher verspricht das BSW auch noch keine Zustimmung zum Gesetz. „Es hängt davon ab, ob wir uns hinsichtlich der abweichenden Auffassungen annähern können“, schreibt eine Pressesprecherin der BSW-Fraktion gegenüber netzpolitik.org.
Das sächsische Innenministerium erklärt auf Anfrage, dass das Konsultationsverfahren abgeschlossen sei. Bisher wurde der überarbeitete Entwurf dem Parlament aber noch nicht übermittelt. „Voraussetzung für die Zuleitung des Gesetzesentwurfs an den Sächsischen Landtag ist die zweite Kabinettsbefassung“, teilt das Innenministerium auf Anfrage von netzpolitik.org mit.
Die nächste reguläre Sitzung des Innenausschusses ist am 12. März. Dann könnten die Abgeordneten eine Sachverständigenanhörung im Landtag ansetzen. Insgesamt haben Regierung und Parlament bis Ende Juni Zeit, dass SächsPVDG abzuändern. Andernfalls verliert die Polizei einige ihrer Befugnisse, weil der sächsische Verfassungsgerichtshof das aktuelle Polizeigesetz an einigen Stellen für verfassungswidrig erklärt hatte.
Datenschutz & Sicherheit
Visa Agentic Ready: KI-Agenten übernehmen Zahlungen im Test mit Banken
Einkaufen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz: Der Kreditkartenanbieter Visa will mit Banken und Händlern die Abwicklung von Zahlungen, die durch KI-Agenten initiiert werden, unter realistischen Bedingungen testen. Im ersten Schritt seien unter anderem Commerzbank und DZ Bank dabei, teilte Visa in Frankfurt mit.
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Sogenannter Agentischer Handel wird nach Einschätzung der Partner maßgeblich verändern, wie Menschen bezahlen. Dabei recherchieren KI-Agenten im Namen von Verbrauchern oder Unternehmen, verhandeln und schließen Käufe ab, oft ohne direkte menschliche Intervention.
„Im Unternehmen der Zukunft könnten verschiedene Agenten bis zu einer festgelegten Rechnungshöhe eigenständig Büromaterial einkaufen, Ausschreibungen anstoßen und Preisverhandlungen übernehmen“, schrieb der Leiter Firmenkunden von Visa Zentraleuropa, Oliver Scharf, im Januar in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt.
Weltweites Angebot wird schrittweise eingeführt
Visa will sein Programm „Visa Agentic Ready“ nach dem Start in Europa schrittweise weltweit einführen. In der ersten Phase liege der Schwerpunkt darauf, zu validieren, dass von KI-Agenten initiierte Zahlungen in realen Umgebungen von kartenausgebenden Banken sicher und im großen Maßstab funktionierten, erläuterte das Unternehmen.
„Mit zunehmender Automatisierung des Einkaufserlebnisses stellt dieser Ansatz sicher, dass KI-Agenten im Auftrag der Menschen handeln können – bei voller Kontrolle durch die Nutzerinnen und Nutzer“, schreibt Visa.
Traditionelle Zahlungsabwickler wie die Kreditkartenfirmen Visa und Mastercard stehen in einem neuen Wettbewerb mit Start-ups wie Stripe, die sich ebenfalls um das Thema Einkaufen mit KI kümmern.
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(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Elternverbände sehen Daten von Kindern in Gefahr
Kinder sollen keine sozialen Medien mehr nutzen dürfen, und alle sollen dafür im Netz ihr Alter nachweisen. Das sind die Pläne der Kanzlerpartei CDU und wichtiger Politiker*innen der SPD Bei vielen Elternverbänden in Deutschland stößt das Vorhaben auf Kritik.
„Ein pauschales Social-Media-Verbot ohne begleitende Maßnahmen findet keine breite Unterstützung“, schreibt der Bundeselternrat mit Blick auf seine Landesverbände. Ein generelles Verbot „könnte Kinder eher isolieren als schützen“, warnt das Bundeselternnetzwerk, der Dachverband migrantischer Elternvereine, auf Anfrage von netzpolitik.org.
Durch die Bank äußern Eltern-Organisationen Bedenken beim Schutz sensibler Daten von Erwachsenen und Minderjährigen. Denn ein Social-Media-Verbot, wie es viele derzeit fordern, soll mit strengen Alterskontrollen einhergehen. Ältere Menschen könnten sich etwa per Ausweis prüfen lassen; Kinder ihr Gesicht vor die Handykamera halten. Die Elternvertretung Thüringen zum Beispiel lehnt die biometrische Erfassung von Kindern „ausdrücklich“ ab.
Zwei Organisationen fordern freiwillige Alterskontrollen. Das entspricht allerdings nicht dem australischen Modell, das deutsche und europäische Politiker*innen nachahmen möchten. Kontrollen beugen müssen sich demnach alle, auch die Erwachsenen. In Australien können Plattformen das Verhalten ihrer Nutzer*innen zunächst im Hintergrund mithilfe von Software prüfen. Sobald sich der Verdacht erhärtet, eine Person könnte zu jung sein, muss sie ihr Alter nachweisen.
Wie genau Alterskontrollen in Deutschland aussehen könnten, ist noch offen. Mindestens drei Szenarien sind wahrscheinlich:
- Erstens könnten Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren ihr Alter per Ausweis-App bestätigen. Unter anderem der SPD-Vorschlag sieht dafür die für alle EU-Bürger*innen geplante digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) vor, die in Deutschland Anfang 2027 kommen soll.
- Zweitens könnten Menschen ihr Gesicht biometrisch scannen lassen; dann soll eine oftmals als „KI“ bezeichnete Software das Alter schätzen. So etwas gibt es schon heute für Pornoseiten.
- Schließlich könnten sich Erwachsene selbst bei einer Plattformen anmelden, dort ihr Alter verifizieren, und dann Minderjährigen Kindern einen Account freischalten.
Hier erklären wir genau, was die geplanten Alterskontrollen für Eltern bedeuten können.
Für diesen Artikel hat netzpolitik.org Elternverbände auf Bundes- und Landesebene um ihre Einschätzung zu Alterskontrollen und Social-Media-Verbot gebeten. Ihre Antworten ergänzen die vielfältigen Reaktionen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Kirche. Die Übersicht.
Bundeselternrat: Biometrie bei Kindern „besonders kritisch“
Der Bundeselternrat vertritt als Dachverband die Elternverbände der 16 Bundesländer. Diese Verbände engagieren sich auf Basis der Schulgesetze in der Schulpolitik. Nach einer internen Umfrage zieht der Dachverband ein ambivalentes Fazit. „Viele können sich strengere Altersregelungen grundsätzlich vorstellen – allerdings nur in Verbindung mit verbindlicher Medienbildung, wirksamer Prävention und klarer Verantwortung der Plattformanbieter.“
Wenn es um die praktische Umsetzung eines Social-Media-Verbots geht, äußert sich der Bundeselternrat skeptisch. Die geforderten Alterskontrollen werfen „Fragen zu Datenschutz, Datensicherheit und Verhältnismäßigkeit auf“, so der Dachverband. „Viele Eltern sehen es kritisch, wenn für alltägliche Online-Aktivitäten sensible Daten oder biometrische Verfahren erforderlich werden.“
Biometrische Verfahren bei Kindern würden viele Eltern sogar „besonders kritisch“ sehen. Ansätze, bei denen Eltern selbst einen Account anlegen, um einen Kinder-Account freizuschalten, müssten praktikabel und niedrigschwellig sein.
Bundeselternnetzwerk: „Alterskontrollen möglichst freiwillig“

Der Verein „Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe“, kurz bbt, versteht sich als Stimme migrantischer Eltern und Familien in Deutschland. Auf Anfrage erklärt Geschäftsführerin Anja Treichel, digitale Räume „dienen der Verbindung zu transnationalen Familien, zur Pflege von Sprache und Identität und zum Kontakt mit Freundeskreisen“. Ein generelles Social-Media-Verbot für Minderjährige würde das ignorieren. Es könnte „Kinder eher isolieren als schützen“, warnt sie.
Gegen Risiken im Netz brauche es Treichel zufolge „bessere Prävention von digitalem Mobbing, niedrigschwellige Meldewege für Diskriminierung“ sowie Unterstützung für Eltern, die sprachlichen Barrieren gegenüberstehen. Alterskontrollen sieht der Verein kritisch. Treichel erklärt:
Viele Familien – insbesondere solche mit Flucht- oder Migrationserfahrungen und solche, die in Diktaturen/ autoritären Regimen aufgewachsen sind – sind sensibel gegenüber staatlicher oder kommerzieller Datenerfassung. Biometrische Verfahren können Vertrauen in digitale Angebote untergraben. Alterskontrollen sollten daher möglichst datensparsam und freiwillig gestaltet sein.
Kontrollen auf Basis von Ausweisen könnten bestimmte Gruppen benachteiligen, schreibt sie weiter. „Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus sind hier generell in Gefahr, ausgeschlossen zu werden.“
Außerdem kritisiert der Verein das Modell, dass Eltern sich zunächst selbst auf einer Plattform anmelden, um dann einen Account für ihre Kinder freizuschalten. Das setze voraus, „dass Eltern Zeit, digitale Kompetenz und Sprachkenntnisse haben“. Die beste Voraussetzung für gesunden Medienkonsum sei es, „wenn die Kinder den Eltern ihre Sorgen und Ängste anvertrauen und ihre Freuden mit ihnen teilen können“.
Deutscher Familienverband: „Bedenken“ bei Datenschutz
Der gemeinnützige Deutsche Familienverband befürwortet eine Social-Media-Regulierung für Kinder unter 14 Jahren, erklärt Geschäftsführer Sebastian Heimann auf Anfrage. Als Risiken nennt er „Cybermobbing, Suchtverhalten und unangemessene Inhalte“.
Bei Alterskontrollen mit digitalen Ausweisverfahren allerdings bestünden „Bedenken hinsichtlich Datenschutz und der Nutzung sensibler persönlicher Daten durch private Anbieter“. Das müsse „anhand der geltenden Gesetzeslage adressiert werden“, schreibt Heimamn.
Müssten Menschen ab 16 Jahren ihr Alter per Ausweis-App nachweisen, wäre das „akzeptabel“. Auf biometrische Scans per KI geht Heimann nicht ausdrücklich ein. Sollten Eltern ihren Kindern einen Account freischalten, könne das nur funktionieren, „wenn die Prozesse einfach und datenschutzfreundlich gestaltet sind“.
NRW: Verbot „zwingend“ durch Bildungsoffensive begleiten
Die Landeselternkonferenz Nordrhein-Westfalen vertritt die Eltern aus Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland. Soziale Medien erst ab 14 Jahren zu erlauben ist ein „notwendiger Schritt zum Schutz der psychischen Gesundheit junger Menschen“, schreiben Torsten Hemkemeier und Hinrich Pich aus dem Vorstand auf Anfrage. Sie verweisen auf Risiken wie „Algorithmen, Suchtpotenziale und Cybermobbing“. Den Zuspruch knüpft die Elternkonferenz jedoch an zwei Bedingungen.
Erstens brauche es „technische Lösungen, die lediglich das Alter verifizieren, ohne personenbezogene Daten an die Konzerne zu übermitteln oder die Datenhoheit der Bürger zu gefährden“. Eine direkte Anmeldung per Ausweis bei Anbietern wie TikTok oder Meta würde „die Anonymität im Netz zerstören“, so Hemkemeier und Pich. Beim Austausch zu sensiblen Themen „wie Krankheiten, Schwangerschaften oder schulischen Problemen“ müsse Anonymität gewahrt bleiben. In der Vergangenheit seien soziale Netzwerk mehrfach Ziel erfolgreicher Hackerangriffe geworden, „bei denen Millionen von Nutzerdaten entwendet wurden“.
Durchblick statt Schnellschüsse
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Zweitens müsse ein Social-Media-Verbot „zwingend durch eine massive Bildungsoffensive in den Schulen begleitet werden“, weil Sperren „niemals lückenlos sein werden“. Lehrer*innen seien bereits stark belastet. Deshalb fordert der Verband Geld „für externes Fachpersonal, dass die Medienkunde professionell in den Schulalltag integriert“. Die Kosten für diese Art der Prävention seien „weitaus geringer als die gesellschaftlichen und medizinischen Folgekosten“ von Cybermobbing oder Mediensucht.
Bayern: „Kein generelles Verbot“
Der Bayerische Elternverband (BEV) vertritt die Eltern aus Bayern, dem nach Einwohner*innen zweitgrößten deutschen Bundesland. Die Forderung des Verbands: „Kein generelles Verbot sozialer Medien“. Ein solches Verbot würde digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen einschränken, nicht aber das Kernproblem lösen, erklärt BEV-Vorstandsmitglied Gundolf Kiefer. Neben seiner Tätigkeit im BEV ist er Professor für Informatik an der Technischen Hochschule Augsburg. Kiefer schreibt:
Das eigentliche Problem ist nicht der soziale Austausch Jugendlicher über das Internet, sondern es sind die Geschäftsmodelle der großen kommerziellen Plattformen: Algorithmen, die gezielt auf Engagement durch Empörung und Eskalation optimiert sind, auf möglichst langen Verbleib auf der Plattform, kombiniert mit zielgerichteter Werbung und umfassender Datenerfassung.
Statt eines pauschalen Verbots fordert der BEV ein rechtlich durchgesetztes Verbot von Plattformen, die für Menschen unter 16 Jahren „suchtverstärkende Algorithmen einsetzen oder Lock-in-Effekte zur Bindung nutzen“. Das könne Eltern entlasten. Zur Einordnung: Einen solchen Risiko-basierten Ansatz verfolgt das bereits bestehende Gesetz über digitale Dienste (DSA); dessen Lücken will die EU-Kommission mit dem geplanten Digital Fairness Act schließen.
In technischen Alterskontrollen sieht der BEV keine Lösung, wie aus der Antwort hervorgeht. Kontrollen per Biometrie oder Ausweis-App „sind aus Datenschutzsicht problematisch und lassen sich leicht umgehen“, warnt Kiefer. Hochsensible Daten könnten bei Unternehmen landen, „deren Geschäftsmodell auf Datenextraktion basiert – ein erhebliches Datenschutzrisiko“.
Statt eines Verbots sollten Schulen jungen Menschen Alternativen nahebringen, etwa das dezentrale Fediverse oder offene Messenger wie Element. Dann könnten Eltern ihren Kindern sagen: „Nein, du brauchst TikTok nicht – hier sind bessere Optionen.“
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Sachsen: „Privacy by Design“ als Voraussetzung
Der Landeselternrat in Sachsen fordert ein „umfassendes Schutzkonzept“ für Kinder und Jugendliche, schreibt Vorsitzender Ronald Lindecke auf Anfrage. Lehrkräften zufolge seien Klassen weniger konzentriert; Schüler*innen würden Konflikte aus digitalen Räumen in den Schulalltag tragen. „Kinder sollten nicht den Mechanismen einer Plattformökonomie ausgesetzt sein, die stark auf Aufmerksamkeit, Datenauswertung und Konsum ausgerichtet ist“, schreibt Lindecke.
Wenn Social-Media-Regeln für unter 14-Jährige ein Teil des Konzepts sind, stehe er dem „grundsätzlich offen gegenüber“. Alterskontrollen hält er sogar für „zwingend notwendig“, entscheidend sei jedoch das Wie. Hierfür nennt Lindecke zwei Bedingungen: „Aus Elternperspektive kann eine Verifizierung Zustimmung finden, wenn sie datenschutzfreundlich und freiwillig umgesetzt wird“. Zur Erinnerung: Das australische Modell, das hierzulande als Vorbild gilt, ist nicht freiwillig oder datenschutzfreundlich.
Konkret fordert Lindecke „Privacy by Design“. Daten sollen demnach mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung übertragen werden; es sollen keine zentralen Datenbanken entstehen; und eine App sollte nur notwendige Attribute übermitteln. Das heißt zum Beispiel, dass eine Plattform mit Altersbeschränkung nicht etwa das Geburtsdatum einer Person erfährt, sondern bloß, ob sie alt genug ist.
Thüringen: „Lehnen biometrische Erfassung von Kindern ab“
Die Landeselternvertretung Thüringen sieht „hohen Klärungsbedarf“ bei Alterskontrollen für soziale Medien. „Wir halten Lösungen für sinnvoll, die sicherstellen, dass Eltern ihre Kinder schützen können, ohne selbst umfangreiche persönliche Daten preiszugeben“, schreibt Landeselternsprecher Peter Oehmichen auf Anfrage. „Dabei lehnen wir ausdrücklich die biometrische Erfassung von Kindern ab.“
Wenn Bilder von Kindern ins Netz gelangen, lasse sich nicht lückenlos prüfen, ob Datensammlungen entstehen. Die Elternvertretung warnt vor einem Risiko für die Sicherheit der Kinder.
„Verbote allein sind keine Lösung“, schreibt Oehmichen weiter. Er warnt davor, die Nutzung sozialer Medien zu kriminalisieren. Ein Verbot mache es schwerer, Kinder bei digitalen Aktivitäten zu begleiten. „Eltern sollen Partner im digitalen Schutz sein“. Der wichtigste Ansatz sei „Prävention, Aufklärung und Stärkung von Kindern“.
Mecklenburg-Vorpommern: Medienkompetenz vermitteln
Für den Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern steht ein Social-Media-Verbot nicht oben auf der Prioritätenliste. „Entscheidend ist aus unserer Sicht vor allem, dass Kinder frühzeitig lernen, verantwortungsvoll und kritisch mit digitalen Medien umzugehen“, erklärt Vorsitzende Diana Zander. Der Landeselternrat setze sich dafür ein, dass Schulen verbindlich Medienkompetenz vermitteln. „Ein reines Verbot ohne begleitende Bildung und Aufklärung würde zu kurz greifen.“
Technische Alterskontrollen könnten zwar helfen, Altersgrenzen besser durchzusetzen. Gleichzeitig müssten sie hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. „Viele Eltern haben hier Bedenken, insbesondere wenn biometrische Daten wie Gesichtsscans genutzt werden sollen“, schreibt Zander. Außerdem dürften technische Lösungen nicht nur Hürden schaffen; sie müssten tatsächlich zur Sicherheit von Kindern beitragen.
Fazit: Eltern wollen Datenschutz für ihre Kinder
Die angefragten Eltern und ihre Vertreter*innen wünschen sich Schutz für ihre Kinder – das umfasst auch den Schutz ihrer Daten und Privatsphäre. Wirksame Alterskontrollen, die Daten von Kindern und Erwachsenen schützen und keine problematischen Hürden schaffen, diese Hoffnung prägt die aktuelle Debatte zum Social-Media-Verbot.
Erfüllen lässt sich diese Hoffnung aber nicht, denn bisher gibt es keine Technologie, die den Ansprüchen gerecht werden kann. Der Stand der Technik und die Rechtslage legen nahe: Die von Elternverbänden geäußerten Bedenken sind fundiert.
- Die digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) ist die derzeit wohl ambitionierteste Lösung für potenziell EU-weite Alterskontrollen bei hohem Datenschutz. Ob diese Alterskontrollen jedoch wirklich anonym ablaufen, steht noch nicht fest. Eine Lösung für alle kann die digitale Brieftasche ohnehin nicht sein: Menschen ohne mit der Wallet kompatible Papiere können sie nicht nutzen, in Deutschland sind das Schätzungen zufolge mehrere Hunderttausend. Laut EU-Gesetz muss die digitale Brieftasche zudem „freiwillig“ sein. Das heißt, es muss Alternativen geben.
- Alternative Methoden zur Alterskontrolle wiederum versagen regelmäßig in Sachen Datenschutz und Privatsphäre. Wie gefährlich das werden kann, zeigen Fälle der jüngsten Vergangenheit: Kurz nachdem die Team-Software Discord Alterskontrollen eingeführt hatte, gab es einen Leak bei einem Drittanbieter; Betroffen waren sensible Ausweisdaten von 70.000 Menschen. In Australien wiederum horten manche Anbieter für Alterskontrollen ohne Not biometrische Daten, wie ein Gutachten im Auftrag der australischen Regierung zeigte.
In einem offenen Brief von Anfang März forderten 400 Forscher*innen aus 29 Ländern: Staaten sollen ihre Pläne für Alterskontrollen stoppen. Es fehle ein klares Verständnis für die Folgen der Technologie in Bezug auf „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen. Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“.
Derzeit arbeiten Expert*innen-Kommission auf Deutschland- und EU-Ebene an Antworten für Kinder- und Jugendschutz im Netz. Ergebnisse sollen beide Gremien bis zum Sommer vorlegen. Im Anschluss könnte die Arbeit an Gesetzentwürfen beginnen. Deutschlands Elternverbände dürften das genau verfolgen.
Datenschutz & Sicherheit
Microsoft-Erinnerung an nächste Phase der Kerberos-RC4-Härtung
Im April will Microsoft die nächste Phase im Prozess zum Rauswurf der unsicheren RC4-Verschlüsselung aus Kerberos starten. Die Authentifizierung im Active Directory soll dadurch deutlich sicherer werden, gilt die RC4-Verschlüsselung doch bereits viele Jahre als geknackt.
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Dazu hat Microsoft im Message-Center der Windows-Release-Health-Notizen eine 30-Tage-Erinnerung veröffentlicht. Die Windows-Updates zum April-Patchday und die darauf folgenden läuten die zweite Umsetzungsphase ein, um Schutzmaßnahmen gegen ein Kerberos-Informationsleck zu etablieren (CVE-2026-20833, CVSS 5.5, Risiko „mittel“). Die erste Phase, die Microsoft „Bereitstellungsphase“ nennt, begann mit den Windows-Updates zum Januar-Patchday. Damit hat Microsoft „neue Überwachungs- und optionale Konfigurationseinstellungen eingeführt, die dazu beitragen, die Abhängigkeit von älteren Verschlüsselungstypen wie RC4 zu reduzieren und Domänencontroller auf eine künftige Umstellung vorzubereiten, die mit dem Update im April 2026 beginnt und die standardmäßige Verwendung von AES-SHA1-verschlüsselten Tickets vorsieht.“
„Erzwingungsphase“ ab April 2026
Im zugehörigen Support-Beitrag erklärt Microsoft, dass im April die „Erzwingungsphase mit manuellem Rollback“ startet. Damit setzt Microsoft den Weg fort, der durch „stärkeres Standard-Ticket-Verhalten“ weg von veralteter Verschlüsselung wie RC4 führt. Domain-Controller setzen als neuen Standard auf AES-SHA1-verschlüsselte Tickets für Konten, die keine explizite Kerberos-Verschlüsselung konfiguriert haben. Microsoft nennt als konkreten Standardwert „0x18“ für „DefaultDomainSupportedEncTypes“ für KDC-Vorgänge von Konten, für die kein AD-Attribut „msds-SupportedEncryptionTypes“ gesetzt wurde. Admins können das Verhalten noch durch die manuelle Konfiguration des „RC4DefaultDisablementPhase“-REG_DWORD im Registry-Zweig „HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\Microsoft\Windows\CurrentVersion\Policies\System\Kerberos\Parameters“ übersteuern. „0“ steht für keine Überwachung, „1“ erzeugt die Warnungen in den Protokollen der Phase 1, während „2“ die Erzwingungsphase aktiviert.
Microsoft weist eindringlich darauf hin, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, Abhängigkeiten von RC4-basierten Kerberos-Tickets für Dienstkonten oder Apps aufzulösen, bevor im Juli 2026 die „Durchsetzungsphase“ beginnt.
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Das thematisierte auch das heise security Webinar zu Authentifizierung im Active Directory absichern: Mit Microsofts veralteten Konzepten (über)leben, das die praktischen Probleme von Kerberos und NTLM und Lösungen dafür aufzeigte.
(dmk)
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