Künstliche Intelligenz
Das Meldeportal in der AWS-Cloud: Warum nur, BSI?
Das neue Meldeportal des BSI ist da. Es ist als zentrale, gesetzlich vorgesehene Plattform gedacht: zur Registrierung von NIS2-Einrichtungen ebenso wie zur Entgegennahme, Verarbeitung und Koordination von Meldungen – sowohl von KRITIS-Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, als auch von anderen Personen. Das Portal nimmt sensible Daten der kritischsten Unternehmen Deutschlands entgegen und ist für diesen Zweck obligatorisch einzusetzen.
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Tobias Glemser ist BSI-zertifizierter Penetrationstester und Geschäftsführer der secuvera GmbH. Seit über 20 Jahren arbeitet er in der Cybersicherheit. Privat ist er unter anderem bei OWASP engagiert.
Die Security-Bubble schreit auf. Der Grund? Das Portal wird bei AWS betrieben. Platt gesagt: Nein, das ist kein Zeichen für die Stärkung der eigenen Digitalindustrie. Und damit auch keines für das, was viele unter nationaler digitaler Souveränität verstehen. Alternativen am deutschen Markt gibt es zuhauf. Sich wie BSI-Präsidentin Claudia Plattner gegenüber heise online auf „eine passende Infrastruktur mit Sicherheitseigenschaften nach dem Stand der Technik“ zurückzuziehen, greift zu kurz.
Rein formal ist alles sauber. Die Datenschutzerklärung des Portals ist transparent und ausführlich. Wenn dort aber steht „Dadurch kann es zu einer Übermittlung der IP-Adresse in die USA kommen“ und gleichzeitig freiwillige Meldungen „einfach und anonym“ erfolgen sollen, zucke ich innerlich zurück. Muss das wirklich sein? Ich denke nicht. Alternativen – siehe oben – gibt es doch.
Souverän oder autark
Der Fairness halber: Das BSI beziehungsweise seine Präsidentin unterscheidet schon seit Längerem zwischen „digital souverän“ und „digital autark“. Internationale Produkte sollen daher so eingebettet werden können, dass „Datenabfluss technisch unmöglich“ ist, wie Frau Plattner im BSI-Cybernation-Blog zur digitalen Souveränität schreibt. Das ist ein nachvollziehbarer Ansatz.
Warum im Falle des Portals nicht konsequent der erste Punkt der Doppelstrategie, den „EU-Markt und die eigene Digitalindustrie“ zu stärken, verfolgt wurde, bleibt bislang unkommentiert. Hier wünsche ich mir dringend einen Nachsatz bei dem zentralen und gesetzlich verpflichtenden Portal für KRITIS-Betreiber.
Auch technisch wirft die Umsetzung Fragen auf, selbst wenn eine Analyse naturgemäß nur eingeschränkt möglich ist. Warum etwa die security.txt nicht RFC-konform implementiert wurde – immerhin Stand der Technik, den das BSI in seinen FAQ für den Umgang mit Schwachstellen selbst empfiehlt –, erschließt sich mir nicht. Offensichtlich kommt zudem die Web Application Firewall (WAF) von AWS zum Einsatz.
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„Datenabfluss technisch unmöglich“?
Üblicherweise terminiert eine WAF den verschlüsselten Datenstrom, damit sie den Inhalt analysieren kann. Auch die Vorfallsmeldung eines KRITIS-Unternehmens. Wie unter diesen Voraussetzungen sichergestellt wird, dass ein „Datenabfluss technisch unmöglich“ ist, interessiert mich als Informatiker brennend. Gleiches gilt für die Persistenz der Daten auf AWS und ihre Weiterverarbeitung in nachgelagerten Fachverfahren.
Das bestehende Portal MIP-2 wird übrigens von der Swiss IT Security Deutschland GmbH betrieben – immerhin in Schweizer Hand – und steht KRITIS-Betreibern „voraussichtlich sogar bis 31.12.2026“ zur Verfügung. Funfact am Rande: Im Zuge der Recherche für diese Zeilen habe ich eine klassische Webschwachstelle in MIP-2 gefunden. Gemeldet habe ich sie lieber PGP-verschlüsselt per E-Mail statt über das neue Portal. Nur wenn ich mich selbst darum kümmere, ist technisch sichergestellt, dass ein „Datenabfluss technisch unmöglich“ bleibt. Schade eigentlich.
Dieser Kommentar ist das Editorial zur neuen iX-Ausgabe 02/2026, die ab 22. Januar 2026 erhältlich ist.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Wo ist die gesellschaftliche Relevanz? Threads auf Mobilgeräten deutlich vor X
Der Kurznachrichtendienst Threads von Meta wird auf Mobilgeräten inzwischen offenbar deutlich häufiger aufgerufen als das große Vorbild X. Das berichtet TechCrunch unter Berufung auf einen Bericht des Analyseunternehmens Similarweb. Demnach hatte Threads Anfang Januar im Schnitt 141,5 Millionen täglich aktive Nutzer und Nutzerinnen auf iOS und Android, X sei nur auf 125 Millionen gekommen. Der Skandal um die sexualisierten Deepfakes auf X hatte demnach augenscheinlich nicht damit zu tun, stattdessen legen die Zahlen nahe, dass es sich um einen langfristigen Trend handelt. Ganz im Gegenteil hat die Nutzung von Threads demnach zuletzt sogar leicht nachgelassen, während sie bei X stabil scheint. Zugenommen hat die Aktivität derweil erneut auf Bluesky.
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Trotz stärkerer Nutzung keine spürbare gesellschaftliche Relevanz
Laut TechCrunch hat die Analyse aber auch ergeben, dass Threads zwar auf Mobilgeräten seit einer Weile die Nase vorn hat, im Web ist der Abstand aber noch immens: Wenn es um Besuche auf den jeweiligen Internetseiten geht, kommt X demnach seit Monaten stabil auf etwa 150 Millionen pro Tag, bei Threads sind es lediglich 8,5 Millionen. Diese Zahlen passen auch eher zur weiteren gesellschaftlichen Relevanz, denn X und die dort aktiven Nutzer und Nutzerinnen können weiterhin Debatten anstoßen und darauf bauen, dass das etwa in klassischen Medien aufgenommen wird. Threads hat keinen annähernd vergleichbaren Einfluss und selbst das deutlich kleinere Bluesky scheint hier relevanter zu sein.
Dass Threads auf Mobilgeräten aufholt und X überholen könnte, hat sich schon im Sommer angekündigt. An der Dynamik hat sich also nichts geändert. Der Kurznachrichtendienst von Meta ist nur eine von mehreren Alternativen zum einstigen Platzhirsch, die davon profitieren wollen, dass viele besonders aktive Nutzer und Nutzerinnen Elon Musks Plattform verlassen haben. Bluesky ist eine weitere, dort haben sich inzwischen fast 42 Millionen Menschen angemeldet. Nachdem der Dienst infolge des Wahlerfolgs von Donald Trump und seiner Amtsübernahme seine bislang größte Aktivität erreicht hat, ist es in den Monaten danach etwas ruhiger geworden. Etwa zu Weihnachten hat die Nutzung aber wieder angezogen, zeigen die öffentlich einsehbaren Zahlen. Deutlich dahinter liegt Mastodon.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Montag: EU gegen Huawei und ZTE bei KRITIS, Pay-TV-Piraten ohne Vermögensschaden
Ein neues Cybersicherheitsgesetz würde die chinesischen Anbieter bei kritischer Infrastruktur ausschließen, wird jetzt berichtet. Demnach plant die EU, Technologieunternehmen wie Huawei und ZTE aus China explizit aus der Telekommunikationsinfrastruktur und Photovoltaikanlagen auszuschließen. In Deutschland sind Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, ab heute nicht mehr gültig. Das hat zu viel Arbeit bei Fahrerlaubnisbehörden und der Bundesdruckerei geführt. Was droht, wenn die Frist verpasst wird? Zwar bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, doch bei abgelaufenem Führerschein droht ein Verwarngeld. Derweil hat der Bundesgerichtshof die bisherige Rechtsprechung beim Cardsharing korrigiert und verneint bei illegalen Pay-TV-Zugängen einen unmittelbaren Vermögensschaden der Anbieter. Denn die Sender dürfen bei Pay-TV-Piraterie nicht mehr von entgangenen Abogebühren aller Nutzer ausgehen, die das Cardsharing in Anspruch genommen haben – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Ein zur Vorstellung am 20. Januar geplantes Gesetz der EU über Cybersicherheit enthält offenbar Passagen, die ZTE und Huawei als Zulieferer für Telekommunikationsinfrastruktur, Photovoltaikanlagen und Sicherheitsscanner ausschließen. Das berichtet die Financial Times Deutschland. Die EU-Kommission überarbeitet ihre Sicherheits- und Technologiepolitik und will nicht nur ihre Abhängigkeit von großen US-Technologieunternehmen verringern, sondern auch von chinesischen Anbietern, die sie als risikoreich einordnet. Damit würde es verbindlich, risikoreiche Anbieter aus ihren Netzwerken etwa für 5G- oder 6G-Mobilfunk auszusperren. Bislang war das freiwillig. Die EU hatte auch die Zulieferung beim Bau von Zügen und Windkraftanlagen im Visier, so der Bericht: EU will ZTE und Huawei bei Netzwerken und Solar verbannen.
In der Welt der Pay-TV-Piraterie galt Cardsharing lange als Paradebeispiel für gewerbsmäßigen Computerbetrug. Doch mit einem aktuellen Beschluss hat der Bundesgerichtshof diese Rechtsauffassung erschüttert. Bisher nahmen niedere Instanzen fast reflexartig einen Millionen-Vermögensschaden bei den Sendern an. Der BGH stellt nun klar, dass das bloße Abgreifen von verschlüsselten Signalen kein Computerbetrug im Sinne des Gesetzes ist. Damit weicht der Senat von der bisherigen Praxis ab und eröffnet neue Spielräume in der Strafverteidigung. Der Beschluss stellt Piraten aber keinen Freibrief aus. Das Verhalten bleibt weiterhin strafbar. Allerdings darf nicht mehr vom Vermögensschaden auf Basis entgangener Abogebühren ausgegangen werden, so der BGH-Paukenschlag zum Cardsharing: Kein Computerbetrug bei Pay-TV-Piraterie.
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Nach und nach müssen Führerscheinbesitzer in den kommenden Jahren ihren „Lappen“ gegen ein neues Dokument austauschen. Wann wer dran ist, hängt vom Ausstellungsjahr des Führerscheins ab. Die Frist für in den Jahren 1999, 2000 und 2001 ausgestellte Dokumente läuft am heutigen Montag, den 19. Januar, ab. Dann wird eine erste Generation der Plastik-Führerscheine ungültig. Kommunalen Verwaltungen hat der Umtausch in fälschungssichere Scheckkarten geschäftige Wochen mit vielen Anträgen beschert. Eine Folge für Bürger waren lange Bearbeitungszeiten. Ursache dafür ist nicht nur die hohe Zahl an Anträgen, sondern auch die starke Auslastung der Bundesdruckerei, die für Herstellung und Versand der neuen Plastikkarten zuständig ist: Erste Plastik-Führerscheine werden ungültig – Verwarngeld droht.
Das Jahr 2026 könnte eine deutliche Zäsur für das Silicon Valley bringen. Nicht nur tritt mit der „Senate Bill 53“ ab 1. Januar eine der weitreichendsten KI-Regulierungen innerhalb der Vereinigten Staaten in Kraft, es ist auch der Stichtag für einen weiteren, umstrittenen Gesetzesentwurf. Geht es nach den Befürwortern des „Billionaire Tax Act“, müssen alle Milliardäre, die vor dem 1. Januar 2026 in Kalifornien ansässig waren, ab 2027 einmalig fünf Prozent Steuern auf ihr Vermögen zahlen. Ziel der Initiative ist es, die Etatkürzungen durch Präsident Trump im Gesundheitsbereich auszugleichen. Ob es tatsächlich dazu kommt, bleibt zwar abzuwarten. Doch bereits jetzt hat die Diskussion dafür gesorgt, dass einige Milliardäre und ihre Firmen Kalifornien den Rücken gekehrt haben, heißt es im Missing Link: Die Vertreibung der Milliardäre aus dem Silicon Valley?
Kabelkunden von Sky Deutschland müssen umstellen. Ab 10. Februar schaltet der Pay-TV-Anbieter eine Reihe seiner Programme im klassischen Vodafone-Kabelnetz ab. Stattdessen erfolgt die Ausstrahlung künftig per IPTV, also als Stream übers Internet. Betroffene Kunden erhalten offenbar ein Schreiben, in dem ihnen ein internetfähiger SkyQ-Receiver angeboten wird. Der Empfang ist zudem mit der Sky Stream Box möglich. Die Umstellung betrifft vorerst nicht die Sky-Sport-Kanäle, die nach Angaben des Pay-TV-Anbieters weiterhin per DVB-C empfangbar sind. Hintergrund der Aktion ist die laufende Neuordnung der Frequenzen im Vodafone-Netz mit dem Ziel, freie Frequenzen zu schaffen, die Internetnutzern von Vodafone für einen höheren Durchsatz zugutekommen: Sky Deutschland läutet Ende von DVB-C ein.
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Auch noch wichtig:
(fds)
Künstliche Intelligenz
M365 Copilot für Fortgeschrittene – Profiwissen in fünf Sessions
Werden Sie zum Profi für Microsoft 365 Copilot – als Nutzer und Admin. Verstehen Sie die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten von Copilot in allen M365-Apps Ihres Unternehmens. In unserem fünfteiligen Classroom Microsoft 365 Copilot für Fortgeschrittene – Profiwissen für Admins und Anwender im Unternehmen erhalten Sie einen tiefgehenden Einblick in das umfassende KI-Ökosystem von Microsoft. Spezifische Anwendungsfälle für Copilot sowie Expertenwissen zur Administration und Integration von Copilot in Ihre Unternehmensstrategie stehen dabei im Fokus.
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Als Einstieg in den Classroom legt unser Experte den Schwerpunkt auf die Analyse von Microsoft Copilot und dessen Integration in Microsoft 365 und Edge. Dabei demonstriert er anschaulich, wie Unternehmen diese Tools effizient einsetzen. Er erläutert praxisnah, wie der Copilot in Anwendungen wie Teams, Excel, Word und weiteren Tools den Arbeitsalltag erleichtert und für mehr Produktivität sorgt.
Microsoft 365 Copilot im Unternehmen
Im weiteren Verlauf des Classrooms konzentriert sich unser Experte auf Sicherheits- und Datenschutzaspekte bei der Einführung von Copilot. Dabei baut er auf den alltäglichen Einsatzfällen von Microsofts KI in Unternehmen auf. Er geht detailliert auf Pflichten und Möglichkeiten für Unternehmen ein, die diese berücksichtigen müssen, um sensible Daten zu schützen. Hier nimmt sich unser Experte ausreichend Zeit, um alle relevanten Details zu betrachten und auf Fragen der Teilnehmenden einzugehen.
Abschließend steht der strategische Einsatz von KI als Wettbewerbsvorteil im Mittelpunkt. Unser Experte betrachtet die Herausforderungen einer umfassenden KI-Transformation. Bei der Umsetzung nimmt das AI Competence Center (AICC) eine besondere Rolle ein. Dieses ist für die Steuerung und Priorisierung von nachhaltigen Innovationen zuständig.

Bereits ab dem zweiten Classroom oder einem Classroom und drei Videokursen rechnet sich unser Professional Pass mit Zugriff auf den gesamten heise academy Campus!
Nach Abschluss des Classrooms, sind Sie in der Lage, den Microsoft 365 Copilot stärker in Ihrem Unternehmen einzusetzen und durch effizientere Abläufe zu profitieren. Die Termine sind:
- 03. März: Einführung in KI, Microsoft Copilot für Edge und Microsoft 365 Copilot
- 10. März: Microsoft 365 Copilot aus Nutzersicht entdecken und verstehen
- 17. März: Microsoft 365 Copilot optimal nutzen und mit versteckten Optionen ausreizen
- 24. März: Sicherer Einsatz von Microsoft 365 Copilot im Unternehmen
- 31. März: KI-Governance-Modell für Admins und KI-Strategie – AICC, Transformation und strategische KI-Projekte
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Praxis- und Expertenwissen – live und für später
Die Sessions haben eine Laufzeit von jeweils vier Stunden und finden von 9 bis 13 Uhr statt. Alle Teilnehmenden können sich nicht nur auf viel Praxis und Interaktion freuen, sondern haben auch die Möglichkeit, das Gelernte mit allen Aufzeichnungen und Materialien im Nachgang zu wiederholen und zu vertiefen. Fragen werden direkt im Live-Chat beantwortet und Teilnehmer können sich ebenfalls untereinander zum Thema austauschen. Der nachträgliche Zugang zu den Videos und Übungsmaterialien ist inklusive. Weitere Informationen und Tickets finden Interessierte auf der Website des Classrooms.
E-Mail-Adresse
Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(cbo)
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