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Dashboard Digitale Verwaltung: Wie Ihr Bundesland und Ihr Landkreis abschneiden
Wie weit ist Deutschland in Sachen Digitalisierung? Welche Bundesländer sind Vorreiter, welche zuckeln hinterher? Was geht in meinem Landkreis oder meiner kreisfreien Stadt digital, was nicht? Antworten auf solche Fragen soll das „Dashboard Digitale Verwaltung“ der Bundesregierung liefern. Das mächtige Tool aggregiert und visualisiert Daten aus zahlreichen Quellen wie dem „Portalverbund Online-Gateway“ mit über 3,5 Millionen Einträgen. Nebenbei vermittelt es anschaulich, welche Mammutaufgabe die Digitalisierung der Verwaltung darstellt.
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Doch es ist nicht einfach, die Angaben des Dashboards zu interpretieren. Dort ist etwa die Rede von „Verwaltungsleistungen“, „Onlinediensten“ und „Reifegraden“. Zusätzlich verwirren Angaben wie jene, dass ein Onlinedienst, etwa für die Ummeldung, in einem bestimmten Kreis oder Bundesland zu „4 %“ verfügbar ist. Im Folgenden erklären wir, was hinter solchen Begriffen und Werten steckt.
1. Zahl der Onlinedienste für Verwaltungsleistungen
Auf seiner Startseite zeigt das Dashboard eine Deutschlandkarte, die die „Online-Verfügbarkeit aller Verwaltungsleistungen“ anzeigt. Auf Ebene der Bundesländer ist demnach Hamburg aktuell der Spitzenreiter mit 1618 Leistungen, dicht gefolgt von NRW mit 1556 und Bayern mit 1442.
Wichtig zu wissen ist, dass die genannten Werte nur Leistungen umfassen, die im Bundesland (oder Kreis) flächendeckend online sind. Selbst wenn eine Leistung in 99 Prozent der zugehörigen Kommunen online ist, zählt sie nicht als flächendeckend. Das Dashboard verrät lediglich, wie viele zusätzliche Leistungen „in mindestens einer Kommune“ online sind. Bezogen auf den Bevölkerungsanteil, der tatsächlich Onlinedienste nutzen kann, könnte das Ranking also auch anders aussehen.
Und was ist überhaupt eine „Verwaltungsleistung“? Dahinter verbergen sich kleinteilig definierte Handlungen aus dem „Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung“ (LeiKa). Will man sich zum Beispiel online ummelden, erledigt die Verwaltung im Hintergrund gleich ein halbes Dutzend Verwaltungsleistungen, etwa „Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz“ und „amtliche Meldebestätigung Ausstellung“. Laut der OZG-Informationsplattform sind im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes insgesamt 8039 Verwaltungsleistungen relevant. Sollen alle diese Leistungen flächendeckend online gehen, ist also auch in Hamburg noch viel zu tun.
2. Onlinedienste im Detail
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Doch was genau geht wo online, was nicht? Das verrät das Dashboard im Bereich „Onlinedienste“ immerhin für 45 handverlesene, wichtige Dienste. Dazu gehören etwa die Ummeldung oder die Unternehmensanmeldung.
Hier zeigt eine Karte, wie weit Bundesländer und Kreise bei der Digitalisierung dieser 45 wichtigen Dienste sind. Hier tauchen auch die eingangs erwähnten, verwirrenden Angaben auf, wie etwa die Verfügbarkeit der Online-Ummeldung zu „0,6 %“ im Landkreis Prignitz. Solche Werte entstehen, weil zu Onlinediensten wie der Ummeldung mehrere Verwaltungsleistungen gehören und weil zu den Kreisen viele Kommunen gehören. Ist etwa nur eine von sechs Leistungen in einer von 138 Gemeinden verfügbar, landet man kreisweit betrachtet bei einer Verfügbarkeit von 0,1 Prozent (1 / (6*138)).
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Alle Kommunen und alle Leistungen werden dabei stets gleich gewichtet, die Einwohnerzahl spielt bislang keine Rolle bei der Darstellung der Karten.
3. Nutzung und Reifegrade
Onlinedienste, die nicht genutzt werden, bringen wenig. Aus diesem Grund soll das Dashboard im Bereich „Nutzung“ auch Nutzungszahlen liefern. „Soll“, denn bislang gibt es solche Zahlen nur für sehr wenige Dienste. In vielen Fällen stößt man lediglich auf die Aussage, dass noch keine Daten vorliegen. Gibt es Zahlen, sind diese häufig nicht aktuell. So meldet das Dashboard zum Beispiel für die Ummeldung aktuell nur die Zahlen bis Oktober 2025.
Interessant sind aber auch die Angaben zum Reifegrad der Verwaltungsleistungen. So erfährt man zum Beispiel, dass „Bauvorbescheid und Baugenehmigung“ aus 26 Einzelleistungen bestehen, von denen 24 lediglich Reifegrad 2 aufweisen. Reifegrad 2 bedeutet: „Eine Online-Beantragung ist grundsätzlich möglich. Nachweise können regelmäßig noch nicht online übermittelt werden.“
Die Angaben zu den Reifegraden lassen zumindest erahnen: Bis zu einer echten Ende-zu-Ende-Digitalisierung und „Once-Only“ ist es noch ein weiter Weg. Die Reifegrade werden in den Übersichtskarten des Dashboards nicht berücksichtigt. Diese verraten also nicht, wie digital und wie effizient die Behörden intern arbeiten.
4. Export
Für Feinschmecker der Verwaltungsdigitalisierung bietet das Dashboard eine Exportfunktion. Hier kann man tagesaktuelle Rohdaten aus dem Portalverbund Online-Gateway (PVOG) herunterladen und in diesen herumwühlen, um zum Beispiel auf Ebene einzelner Kommunen zu recherchieren. Weitere Informationen zum Dashboard liefert ein aktuelles Handout (PDF) des zuständigen Ministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS).
Über das Dashboard Digitale Verwaltung berichtet c’t auch in der aktuellen Ausgabe des Newsletters D.digital. Den Newsletter können Sie hier kostenlos abonnieren.
(cwo)
Künstliche Intelligenz
„Trump Mobile“ – FTC soll Werbeversprechen prüfen
Eine Reihe von Kongressabgeordneten und Senatoren der USA hat sich mit einer Eingabe an die Federal Trade Commission (FTC) gewandt. Sie fordern, dass die Handelsbehörde das Marketing der Firma „Trump Mobile“ prüfen soll. Diese hatte im Juni 2025 das Smartphone „T1“ angekündigt, das „Made in the USA“ sein sollte. Das halten die Volksvertreter für „irreführendes Marketing“.
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Unter der Federführung der Senatorin Elizabeth Warren von der Demokratischen Partei listen die elf Unterzeichner des Schreibens (PDF) auf, was alles für das T1 versprochen wurde – und sich seitdem geändert hat. Der Hinweis „Made in the USA“ wurde zwar kurz nach der Ankündigung des Geräts geändert, aber erst, nachdem Reservierungen für 100 US-Dollar verkauft worden waren. Zudem, so führen die Politiker aus, gelten für „Made in USA“ hohe Anforderungen. Dass ein nahezu vollständig in den Vereinigten Staaten gebautes Smartphone überhaupt machbar ist, hatten Branchenvertreter seit den Ankündigungen immer wieder bezweifelt.
Auch, dass das Trump-Phone immer noch nicht geliefert wird, bemängeln die Abgeordneten. Zuerst sollten die Geräte ab August 2025 bei den Kunden eintreffen, das wurde immer wieder verschoben. Zuletzt auf den Dezember 2025, doch auch jetzt, im Januar, ist von den Handys nichts zu sehen. Auch, dass die neuesten Bilder offenbar ein Samsung S25 Ultra zeigen, erwähnen die Volksvertreter. Samsung als südkoreanisches Unternehmen, das überwiegend in China fertigen lässt, rechtfertige nicht die neue Beschreibung von „brought to life right here in the USA“, wie Trump Mobile zwischenzeitlich statt „Made in the USA“ versprochen habe.
Bewährungsprobe für die FTC
Wie unter anderem das britische „The Register“ schreibt, geht es bei der Eingabe bei der FTC aber offensichtlich nicht nur um das Marketing für das Fan-Phone des US-Präsidenten. Das Schreiben dient wohl vor allem dazu, die Unabhängigkeit der einst mächtigen und gefürchteten FTC zu prüfen, die auch vor großen kartellrechtlichen Untersuchungen nicht zurückschreckte.
US-Präsident Donald Trump hatte im März 2025 auf Basis eines Dekrets von ihm das langjährige FTC-Mitglied Rebecca Kelly Slaughter zusammen mit deren Kollegen Alvaro Bedoya abgesetzt. Beide gehören den Demokraten an. Slaughter klagte daraufhin vor dem Supreme Court, eine Entscheidung in der Sache wird erst in einigen Monaten erwartet. Derzeit gibt es statt den fünf vorgeschriebenen Kommissaren nur zwei, beide gehören den Republikanern an. Drei Sitze in der Kommission sind derzeit unbesetzt.
(nie)
Künstliche Intelligenz
Sky Deutschland läutet Ende von DVB-C ein
Kabelkunden von Sky Deutschland müssen umstellen. Ab 10. Februar schaltet der Pay-TV-Anbieter eine Reihe seiner Programme im klassischen Vodafone-Kabelnetz ab. Stattdessen erfolgt die Ausstrahlung künftig per IPTV, also als Stream übers Internet. Betroffene Kunden erhalten laut digitalfernsehen.de ein Schreiben, in dem ihnen ein internetfähiger SkyQ-Receiver angeboten wird. Der Empfang ist zudem mit der Sky Stream Box möglich. Die Umstellung betrifft vorerst nicht die Sky-Sport-Kanäle, die nach Angaben des Pay-TV-Anbieters weiterhin per DVB-C empfangbar sind.
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Hintergrund der Aktion ist die laufende Neuordnung der Frequenzen im Vodafone-Netz. Je nach Region sind diese bislang unterschiedlich aufgeteilt und sollen in den kommenden Monaten vereinheitlicht werden. Ziel ist es, freie Frequenzen zu schaffen, die Internetnutzern von Vodafone für einen höheren Durchsatz zugutekommen.
Mehr Programme, mehr in HD
Für Sky-Kunden, die über Vodafone schauen, hat das unter anderem den Vorteil, dass sie die sechs zusätzlichen Sender Cartoon Network, Crime+Investigation, Heimatkanal, Jukebox, Motorvision+ und Nicktoons erhalten, die es bislang nur über Satellit zu sehen gab. Zudem will Sky die Programme Cartoonio, History Channel, Nick Junior, Romance TV, Warner TV Comedy und Warner TV Film ab 3. März auf HD-Qualität umstellen.
(chh)
Künstliche Intelligenz
PC-Verkäufe trotzen Zoll-Chaos und RAM-Knappheit
Für die PC-Hersteller war 2025 ein erfreuliches Jahr. Nach Angaben der Marktforscher von IDC verkauften sie über die letzten 12 Monaten 285 Millionen Desktop-PCs, Notebooks und Workstations. Das entspricht einem Zuwachs von acht Prozent zum Vorjahr, in dem 263 Millionen Rechner verkauft wurden.
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Marktführer nach Stückzahlen bleibt unverändert Lenovo, von dem mehr als jeder fünfte PC stammt. Auf Platz Zwei und Drei folgen HP und Dell. Den größten Zuwachs zum Vorjahr mit 14,5 Prozent konnte ebenfalls Lenovo für sich verbuchen. Damit hält der seit vielen Jahren bestehende Trend der Marktkonzentration an, denn Hersteller außerhalb der Top 5 kommen zusammen lediglich auf 24 Prozent Anteil und erzielten nur ein geringes Wachstum von 1,4 Prozent.
| PC-Markt 2025 | |||||
| Hersteller | verkaufte PCs 2025 | Marktanteil 2025 | verkaufte PCs 2024 | Marktanteil 2024 | Wachstum |
| Lenovo | 70,8 | 24,9 % | 61,8 | 23,5 % | 14,5 % |
| HP | 57,5 | 20,2 % | 53,0 | 20,1 % | 8,4 % |
| Dell | 41,1 | 14,4 % | 39,1 | 14,8 % | 5,2 % |
| Apple | 25,6 | 9,0 % | 23,0 | 8,7 % | 11,1 % |
| Asus | 20,5 | 7,2 % | 18,0 | 6,8 % | 13,4 % |
| übrige | 69,3 | 24,3 % | 68,3 | 25,9 % | 1,4 % |
| Gesamt | 284,7 | 100,0 % | 263,3 | 100,0 % | 8,1 % |
| Angaben in Millionen (Desktop-PCs, Notebooks, Workstations, ohne x86-Server und Tablets), Quelle: IDC | |||||
Regional entwickelten sich die Verkäufe stark unterschiedlich. Durch die Zollpolitik der Trump-Administration gab es Anfang 2025 einen Import-Boom in den USA, die übrigen drei Quartale stagnierten die Verkäufe in den Vereinigten Staaten. In Asien und Europa wuchsen die Verkäufe ab dem zweiten Quartal hingegen zweistellig. Vermutlich spielte hier das Support-Ende von Windows 10 eine wichtige Rolle.

Während es in den USA eher schleppend lief, gab es in der übrigen Welt eine hohe Nachfrage nach neuen Rechnern.
(Bild: IDC)
Unsicherheit durch hohe RAM-Preise
Die explodierenden RAM-Preise haben die Nachfrage laut IDC zum Jahresende eher befeuert als gebremst. Viele Business-Kunden zogen geplante Käufe vor, um sich Rechner vor den drohenden Engpässen und den 2026 höheren Notebook- und Komplett-PC-Preisen zu sichern. Bei Privatkäufern stieg in den letzten Monaten hingegen das Interesse für ältere Plattformen wie AM4 und LGA1700, die preiswerteren DDR4-RAM statt des moderneren DDR5-RAM verwenden. So kletterte der Preis für den Achtkerner AMD Ryzen 7 5700X um 30 Prozent von 130 Euro im September 2025 auf nun über 170 Euro. Intels Core i5-14500 verteuerte sich im gleichen Zeitraum um 25 Prozent von 230 Euro auf aktuell 290 Euro. Die CPU-Preise für Ryzen 9000 und Core Ultra 200S blieben hingegen stabil.
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Für das laufende Jahr gibt es laut den Marktforschern von IDC noch eine große Unsicherheit, wie sich der PC-Absatz entwickeln wird. Neben Preissteigerungen erwarten sie, dass Hersteller verstärkt Geräte mit weniger Arbeitsspeicher in den Handel bringen. Zudem steigt der Druck auf kleinere Hersteller, weil die großen über langfristige Lieferverträge günstiger an RAM kommen und wenige stark von der Knappheit betroffen sind. Endkunden, darunter vor allem PC-Bastler, verschieben Anschaffungen oder geben ihr Geld schlicht für andere Dinge aus.
(chh)
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