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Künstliche Intelligenz

Deal: EU und Microsoft einigen sich auf neue Vorgaben für Videosoftware Teams


Die EU-Kommission und Microsoft haben sich nach jahrelangem Ringen auf neue, rechtsverbindliche Verpflichtungen rund um das Office-Paket geeinigt. Diese sollen die Bedenken der EU rund um die Integration von Microsoft Teams in Office 365 und Microsoft 365 ausräumen. Die Kommission hatte im Vorfeld nach Eingaben von Konkurrenten moniert, dass der US-Konzern seine marktbeherrschende Stellung bei Geschäftsanwendungen missbraucht, indem er Teams standardmäßig an seine Office-Pakete koppelt. Dies habe den Wettbewerb auf dem Markt für Kommunikations- und Kollaborationssoftware eingeschränkt und Konkurrenten benachteiligt.

Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, hat sich Microsoft zu mehreren wesentlichen Schritten verpflichtet. Dazu gehört vor allem die Entbündelung der Softwarepakete. Microsoft muss ab sofort Versionen seiner cloudgestützten Office-Pakete ohne die Videokonferenzlösung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu einem „deutlich geringeren Preis“ anbieten. Zu der Freihandelszone gehören neben den EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

In einem ersten Schritt brachte Microsoft vor zwei Jahren eigenständige Teams-Lizenzen auf den Markt. Kleine und mittlere Unternehmen zahlen dafür zirka 45 Euro netto jährlich je Nutzer. Bei Office 365 und Microsoft 365 ist die Konferenzsoftware aber nach wie vor enthalten. Wer Teams nicht will, zahlte bislang trotzdem den vollen Preis. Was die Pakete ohne Teams kosten werden, ist noch nicht bekannt.

Zudem wird es nun für Kunden mit bestehenden Langzeitlizenzen einfacher, auf eine dieser entbündelten Versionen umzusteigen und den Einsatz solcher Pakete in Rechenzentren weltweit zu ermöglichen. Um diese Verpflichtung zu stärken, hat Microsoft nach zusätzlichen Verhandlungen nach seiner ersten Offerte den Preisunterschied zwischen den Paketen mit und ohne Teams nachträglich um 50 Prozent erhöht. Das gilt auch für Angebote, die sich an Geschäftskunden richten.

Weiter hat das Softwarehaus zugesagt, Kunden im EWR wiederholt die Möglichkeit zu geben, auf Pakete ohne Teams umzusteigen. Dabei will es klar angeben, dass auf Microsoft-Websites, auf denen ein Angebot für Software mit Teams beworben wird, auch eine entsprechende Offerte für ein entsprechendes Paket ohne das Videokonferenzsystem angezeigt wird.

Ferner geht es um eine Verbesserung der Interoperabilität: Microsoft muss sicherstellen, dass konkurrierende Kommunikations- und Kollaborationsdienste wie Slack, Zoom, Cisco Webex oder OpenTalk reibungslos mit Microsoft-Produkten wie Word, Excel und Outlook zusammenarbeiten können. Kunden müssen die Möglichkeit erhalten, ihre Daten aus Teams einfach zu exportieren und in Anwendungen von Wettbewerbern zu nutzen. Der Konzern will zudem auf all seinen einschlägigen Entwickler-Webseiten Informationen über Interoperabilität und Datenübertragbarkeit veröffentlichen.

Die Verpflichtungen von Microsoft gelten sieben Jahre lang. Eine Ausnahme besteht für die Zusagen zum Zusammenspiel mit externen Lösungen und Datentransfers, die zehn Jahre laufen. Die Einhaltung soll von einem Treuhänder überwacht werden, der auch bei Streitigkeiten zwischen Microsoft und Dritten vermitteln kann. Sollten Bedenken Dritter fortbestehen, wird die betreffende Streitigkeit laut der Kommission in einem „beschleunigten Schiedsverfahren“ behandelt. Der Treuhänder soll der Kommission auch regelmäßig Bericht erstatten.

Die Kommission ist auf dieser Basis zum Schluss gekommen, dass die endgültigen Verpflichtungen von Microsoft „ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf das Verhalten“ des Tech-Giganten angemessen ausräumen. Die Zusagen gelten damit als rechtsverbindlich. Mit der Einigung vermied Microsoft eine mögliche, langwierige Gerichtsauseinandersetzung, die zu einer empfindlichen Geldbuße hätte führen können. Sollte das Unternehmen die Auflagen nicht einhalten, drohen vergleichsweise hohe Strafen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Durch diese Maßnahmen soll der Markt für Anbieter von Kommunikations- und Kollaborationsanwendungen in Europa fairer und offener werden, was letztendlich den Wettbewerb stärkt und den Kunden zugutekommt.

Die Brüsseler Wettbewerbshüter leiteten ihre Untersuchung im Juli 2023 nach Beschwerden von Unternehmen wie Slack Technologies und Alfaview ein. Die Kommission stellte fest, dass Microsoft durch die Bündelung von Teams einen unfairen Vorteil erlangte, da Teams durch die automatische Integration leichter einen starken Marktanteil gewinnen konnte. Dies habe den Wettbewerb eingeschränkt und andere Anbieter benachteiligt. Mitte Mai leitete die Kommission einen Markttest der Verpflichtungsangebote von Microsoft ein, der einen Monat lang lief. Im Anschluss daran zogen Slack und Alfaview ihre Eingaben zurück.

Überall in Europa und der Welt verließen sich die Menschen darauf, für die Zusammenarbeit Tools etwa für Videokonferenzen und Chats nutzen zu können, betonte Teresa Ribera, Kommissionsvizepräsidentin für einen wettbewerbsfähigen Wandel. Dies gelte besonders seit der Corona-Pandemie. Mit dem Beschluss bringe die EU mehr Konkurrenz „auf diesen wichtigen Markt: Unternehmen sollen das Kommunikations- und Kollaborations-Instrument wählen können, das ihren Bedürfnissen am besten entspricht.“

Nanna-Louise Linde, Vizepräsidentin für europäische Regierungsangelegenheiten bei Microsoft, erklärte: „Wir schätzen den Dialog mit der Kommission, der zu dieser Vereinbarung geführt hat.“ Sie sagte eine „rasche und vollständige Umsetzung dieser neuen Verpflichtungen zu“.


(nen)



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AWS treibt Wachstum bei Amazon


Amazon hat im vergangenen Quartal vor allem wegen eines starken Wachstums in der Cloud-Sparte AWS deutlich mehr Umsatz gemacht. Konzernweit kletterten die Erlöse im Jahresvergleich um 13 Prozent auf 180 Milliarden Dollar. Das Wachstum fiel damit höher als von Analysten erwartet aus. Vor allem das Cloudgeschäft überzeugte dabei. Der Umsatz von Amazon Web Services (AWS) kletterte im Jahresvergleich um ein Fünftel auf 33 Milliarden Dollar. Das war das stärkste Wachstum seit Ende 2022.

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Amazon-Chef Andy Jassy äußerte sich in einer Telefonkonferenz in dieser Woche gegenüber Analysten sehr zuversichtlich über die Zukunftsaussichten der Cloudsparte, die auch die Infrastruktur für die Anstrengungen des Konzerns bei Künstlicher Intelligenz stellt. Die Aktie legte im nachbörslichen Handel um fast 13 Prozent zu und stieg weiter, erreichte jedoch nicht ihr Rekordhoch vom Februar 2025.

Das operative Ergebnis stagnierte wegen Sonderbelastungen für die Beilegung eines Rechtsstreits mit der Aufsichtsbehörde FTC sowie dem vor einigen Tagen angekündigten Abbau von 14.000 Stellen bei 17,4 Milliarden Dollar. Ohne diese wäre das operative Ergebnis auf 21,7 Milliarden Dollar gestiegen. Unterm Strich zog der Gewinn um knapp 39 Prozent auf etwas mehr als 21 Milliarden Dollar an. Hier profitierte der Konzern unter anderem vom Einstieg beim KI-Startup Anthropic. Die Beteiligung führte zu einem außerordentlichen Gewinnbeitrag von 9,5 Milliarden Dollar vor Steuern.


(nie)



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c’t Sonderheft KI-Wissen 2/2025 – Jetzt erhältlich


Künstliche Intelligenz dringt in immer mehr Lebensbereiche vor – von Medizin und Bildung über Musikproduktion bis hin zu Wirtschaft und Politik. Das neue c’t-Sonderheft „KI-Wissen 2/2025“ nimmt diese Entwicklung zum Anlass, Bilanz zu ziehen: Wo steht die Technologie wirklich – und wer profitiert von ihrem rasanten Fortschritt?

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Das Heft zeigt, dass die Euphorie über die scheinbar grenzenlosen Möglichkeiten von KI zunehmend von kritischen Fragen begleitet wird. Wie groß ist der Energiehunger der neuen Modelle wirklich? Wie abhängig macht sich Europa von den US-amerikanischen und chinesischen Anbietern? Und was bedeutet es, wenn Maschinen immer besser Texte, Bilder oder gar Entscheidungen erzeugen, ohne dass wir ihre innere Logik nachvollziehen können?

Neben technischen Hintergründen beleuchten die Beiträge gesellschaftliche und rechtliche Spannungsfelder. Sie diskutieren, wie Urheberrecht, Datenschutz und Verantwortung in einer Zeit neu gedacht werden müssen, in der KI-Systeme schöpferische Arbeit übernehmen und menschliche Urteilskraft simulieren. Auch die Grenzen der Technologie kommen auf über 200 redaktionellen Seiten zur Sprache: ihre Verzerrungen, ihre Abhängigkeit von Daten, ihr Mangel an echtem Verständnis.

Die Redaktion wirft einen Blick hinter die Kulissen der KI-Industrie: Wie funktionieren moderne Reasoning-Modelle, Retrieval-Augmented Generation und das Model Context Protocol? Wie lassen sich Sprachmodelle auf eigenen Servern betreiben, und wem gehören eigentlich die Daten, mit denen sie trainiert werden?

Auch die gesellschaftlichen und ethischen Fragen kommen nicht zu kurz. Ob in der Medizin, wo neuronale Netze bei Diagnosen helfen oder Stimmen analysieren, oder in der Kunst, wo KI-Komponisten menschliche Kreativität imitieren – immer deutlicher wird, wie nah technische Innovation und rechtliche wie moralische Verantwortung beieinander liegen.

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Das Sonderheft „c’t KI Wissen 2/2025“ gibt es sowohl auf Papier als auch in digitaler Form. Wer die Print-Ausgabe für 14,90 € bis einschließlich 01.11.2025 im Heise Shop bestellt, zahlt keine Versandkosten. Hier erhalten Sie die digitale Ausgabe ab sofort für 12,99 € im heise Shop als PDF.

Ebenfalls im heise Shop finden Sie das gedruckte Heft und die digitale Ausgabe als Bundle. Sie erhalten das Heft und PDF für 19,90 € statt 32,90 Euro. Das Superbundle besteht dieses Mal aus dem Heft, dem PDF und dem Buch „Eigene KI-Anwendungen programmieren“ vom Rheinwerk Verlag für insgesamt 44,90 € statt 57,79 €.


(hag)



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KI-Musik: Universal Music lizenziert Katalog für Udio-Training


Der weltgrößte Musik-Konzern Universal Music öffnet die Tür für das Training Künstlicher Intelligenz mit Werken seiner Künstler. Universal Music schloss eine Vereinbarung mit der Plattform Udio, bei der KI Songs aus Text-Vorgaben der Nutzer erstellen kann.

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Im kommenden Jahr soll eine neue Version des Dienstes starten, für deren Training Udio sich Lizenzen bei Universal Music beschaffen wird. Die Rede ist von einem kostenpflichtigen Abo-Dienst bei Udio. Universal Music hat unter anderem Stars wie Taylor Swift, Billie Eilish und Elton John unter Vertrag.

Universal Music und andere Musik-Konzerne waren gegen Udio und den ähnlichen Dienst Suno mit dem Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen vor Gericht gezogen. Künstliche Intelligenz wird mit gewaltigen Mengen an Daten angelernt – und die Musikfirmen argumentierten, dass die KI-Dienste dafür unerlaubt urheberrechtlich geschützte Aufnahmen verwendet hätten, ohne die Künstler zu entschädigen. Mit der Vereinbarung wird die Klage von Universal Music gegen Udio nun beigelegt.

Das Auftauchen von Diensten wie Udio hatte in der Branche die Sorge ausgelöst, dass Unmengen am Computer erzeugter Musik Künstlern das Leben schwer machen könnten. Das Gegenargument dazu ist, dass KI nur ein Werkzeug bleiben werde, das menschliche Kreativität nicht ersetzen könne.

Bis die neue Plattform startet, wird die bisherige Version von Udio weiterhin verfügbar bleiben. Sie soll aber einige Einschränkungen bekommen.


(dmk)



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