Datenschutz & Sicherheit
Dell dichtet PowerProtect Data Domain gegen gefährliche Angriffsszenarien ab
Die Zuverlässigkeit von Dells Backup-Appliance PowerProtect Data Domain beim Schutz wichtiger Daten wird durch teils kritische Sicherheitslücken sabotiert. Der Hersteller hat abgesicherte Versionen des Betriebssystems DD OS bereitgestellt, die die Angriffsmöglichkeiten beseitigen sollen.
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Die Gesamtauswirkungen der behobenen Sicherheitsprobleme bewertet Dell in einer Warnmeldung als „kritisch“. Wer die Updates noch nicht eingespielt hat, sollte dies so zeitnah wie möglich nachholen.
Remote-Angriffe ohne Authentifizierung
Geschlossene Sicherheitslücken stecken sowohl in zahlreichen Drittanbieter-Komponenten als auch in Dells eigenem Code.
Aus der Übersicht über letztere Lücken sind insbesondere zwei mit „Critical“-Einstufung (CVSS-Score 9.8) zu erwähnen. CVE-2026-53483 fußt auf mangelhaften Authentifizierungsmechanismen, die von Remote-Angreifern missbraucht werden könnten, um die vollständige Kontrolle über das System zu übernehmen. Initiale Zugriffrechte benötigen diese für den Vorgang nicht.
CVE-2026-53481 wiederum kann als Wegbereiter für einen sogenannten Path-Traversal-Angriff dienen – auch dies aus der Ferne und ohne jegliche Authentifizierung. Auch hier wäre schlimmstenfalls eine komplette Systemübernahme denkbar.
Welche Versionen von DD OS jeweils verwundbar und welche abgesichert sind, ist der Warnmeldung zu entnehmen. Sie enthält auch die zum Aktualisieren benötigten Download-Links und eine Upgrade-Anleitung.
(ovw)
Datenschutz & Sicherheit
Heftige Kritik der zuständigen Behörden: Pläne der Bundesregierung führen zu weniger Transparenz und mehr Bürokratie
Die Kritik an den Plänen der Bundesregierung zur Einschränkung der staatlichen Transparenz reißt nicht ab. Nach zahlreichen journalistischen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Oppositionspolitiker:innen warnt nun auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland: Die geplanten Änderungen würden zu einer faktischen Abschaffung der Informationsfreiheit im Bund und gleichzeitig zu mehr Bürokratie führen.
„Die Zeiten der Geheimnistuerei in Amtsstuben schienen überwunden“, heißt es in einer heute veröffentlichen gemeinsamen Pressemitteilung der Konferenz. Sie ist ein Zusammenschluss der Beauftragten für Akteneinsicht, Informationsfreiheit und Transparenz des Bundes und jener Bundesländer, in denen ein Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz besteht. In der Regel sind dies die gleichen Behörden, die auch für die Datenschutzaufsicht zuständig sind.
Angesichts des wachsenden Misstrauens gegenüber staatlichen Organisationen sei es das falsche Signal, die Kontrollrechte der Menschen massiv einzuschränken, so die Informationsfreiheitsbeauftragten heute. „Informationsfreiheit ist keine lästige Pflicht der Verwaltung, sondern eine historische Errungenschaft in Europa für mehr Transparenz staatlichen Handelns.“
Eine Petition der Transparenzorganisation FragDenStaat zum Schutz der Informationsfreiheit hat unterdessen bereits mehr als 300.000 Unterschriften in wenigen Tagen erhalten.
„Kommt einer Abschaffung nahe“
CDU, CSU und SPD hatten sich letzte Woche im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen geeinigt. Einer der Punkte: Weitreichende Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es regelt seit Anfang 2006, dass Bundesbehörden der Öffentlichkeit grundsätzlich Zugang zu relevanten Informationen gewähren müssen. Journalist:innen, Unternehmer:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen oder anderweitig Interessierte können seitdem Anträge auf Herausgabe von Informationen stellen. Auch in der Arbeit von netzpolitik.org spielt das IFG eine wichtige Rolle.
Dass der Staat vor seinen Bürger:innen keine Geheimnisse haben sollte – oder wenn, dann nur in absoluten Ausnahmefällen – erscheint aus heutiger Perspektive geradezu selbstverständlich. Die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes stellte 2006 jedoch einen Paradigmenwechsel dar, wie erst kürzlich die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, hervorhob. Bis dahin galt schließlich das Preußische Amtsgeheimnis, dem zufolge Akten und Informationen staatlicher Behörden grundsätzlich geheim sind.
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Dahin will die schwarz-rote Koalition dem Bekunden nach zwar nicht zurück, vielmehr verkauft sie ihre Pläne als Vereinfachungen, die Menschen die Nutzung des IFG erleichtern sollen. Mit diesem Framing geht die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten jedoch hart ins Gericht: „Die angekündigte Abkehr von einem voraussetzungslosen Zugang zu Verwaltungsinformationen kommt aus ihrer Sicht faktisch einer Abschaffung des Informationsfreiheitsrechts auf Bundesebene nahe“, so die Pressemitteilung.
„Rückkehr in die Zeit vor über 20 Jahren“
Die Hürden für Auskünfte nach dem IFG würden durch die Pläne der Koalition stark erhöht. In der Pressemitteilung kritisiert die Konferenz besonders, dass IFG-Anfragen nur noch dann möglich sein sollen, wenn die antragstellende Person ein „berechtigtes Interesse“ hat.
Dies sei eine „die Abkehr vom Prinzip des voraussetzungslosen Anspruchs auf Zugang zu amtlichen Informationen“. Nicht mehr der Staat müsse die Geheimhaltung begründen, sondern die Antragstellerr:innen müsse das Informationsinteresse rechtfertigen. „Dies wäre eine Rückkehr in die Zeit vor über zwanzig Jahren, als es noch gar kein Informationsfreiheitsgesetz gab und das Prinzip ‚verschlossenen Obrigkeitswissens‘ herrschte.
Anfragen sollen zudem nur noch dann möglich sein, wenn die fragende Person keine anderen Informationsrechte hat. Die Konferenz kritisiert außerdem, dass die Koalition den Kreis der antragsberechtigten Personen massiv einschränken will. So sollen nur noch Deutsche oder Bürger:innen eines EU-Landes mit Wohnsitz in Deutschland Auskunft erhalten. Vereinen, NGOs und anderen juristischen Personen soll der Informationszugang ganz gestrichen werden.
„Bürokratischer Aufwand würde erheblich steigen“
Weiter kritisieren die Informationsfreiheitsbeauftragten Pläne für steigende Gebühren und pauschale Ausnahmen für komplette Bereiche wie Kritische Infrastruktur oder wissenschaftliche Forschung. Schließlich sehe bereits das bislang geltende Gesetz einen umfassenden Schutz der inneren und äußeren Sicherheitsinteressen von Bund und Ländern vor. Schon heute würden es gesetzliche Ausnahmen ermöglichen, auf veränderte Sicherheitslagen zu reagieren.
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„Es besteht deshalb daher gar kein Bedarf, darüber hinaus ganze Bereiche vom Informationszugang auszunehmen.“ Die Bundesregierung nutze „den Verweis auf die Sicherheit lediglich als Vorwand für nicht nachvollziehbare und nicht begründbare Beschränkungen der Informationsfreiheit.“
Dass die Änderungen dazu beitragen sollen, das IFG für Menschen verständlicher zu machen, erschließe sich der Konferenz nicht. Stattdessen würden der Verwaltung durch die umfassenden Einschränkungen zusätzliche umfangreiche Prüfungspflichten auferlegt werden:
Für jeden einzelnen Antrag müssten die Antragsberechtigung und das Informationsinteresse geprüft und jeder Bearbeitungsschritt für die nachfolgende Kostenerhebung dokumentiert werden. Der bürokratische Aufwand würde erheblich steigen.
“Verstörendes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“
Vorige Woche hatte bereits Louisa Specht-Riemenschneider, die scheidende Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), deutliche Kritik an dem Vorhaben geübt. „Einige der vom Koalitionsausschuss genannten Anpassungen hätten eine erhebliche Tragweite, die im Ergebnis einer Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit nahekämen“, so die Juristin, die das Amt aus gesundheitlich Gründen aufgibt.
Von ihrem Nachfolger Moritz Hennemann ist bislang keine Einlassung zum Thema bekannt.
Stattdessen kritisierten nun auch zwei ehemalige BfDIs die Pläne der Regierung. In einer gemeinsamen Erklärung bezeichnen Peter Schaar und Ulrich Kelber die Beschlüsse des Koalitionsausschusses als „verheerend“. Schaar hatte das Amt von 2003 bis 2013 inne, Kelber von 2019 bis 2024.
„Die angekündigten Änderungen offenbaren ein verstörendes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen“, so die beiden ehemaligen Bundesbeauftragten. Sie fordern: „Anstatt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, brauchen wir mehr Transparenz staatlichen Handelns und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.“
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Bezahlkarten für Geflüchtete: „Das Gegenteil von Inklusion“
In vielen deutschen Kommunen erhalten Geflüchtete Transferleistungen nur noch auf eine „Bezahlkarte“. Überweisungen sind damit nur sehr eingeschränkt möglich, Bargeldabhebungen oft nur bis zu 50 Euro im Monat. Finanzkonzerne wollen das restriktive Konzept nun auf weitere marginalisierte Gruppen ausweiten, sagt Alexandra Keiner. Sie forscht am Weizenbaum-Institut zur Bezahlkarte. Im Interview mit netzpolitik.org spricht sie über die wirtschaftlichen Interessen hinter der Bezahlkarte, die Rücküberweisungen in die Herkunftsländer, die damit unterbunden werden sollen, und die Einschränkungen, die die Karte für Betroffene im Alltag mit sich bringt.
netzpolitik.org: Normalerweise werden Zahlungen in Deutschland mit einer Girokarte getätigt. Wie unterscheidet sich die Bezahlkarte davon?
Alexandra Keiner: Der wichtigste Unterschied ist: Bei der Bezahlkarte hast du kein eigenes Konto, sondern nur eine Prepaidkarte, die mit Guthaben aufgeladen wird. Du kannst nicht frei über dein Geld verfügen. Welche Einschränkungen die Bezahlkarte hat, entscheiden die Länder und Kommunen. Unternehmen setzen diese Entscheidungen technisch um.
Anbieter wie Publ°k, Secupay oder PayCenter geben die Karten aus und wickeln die Zahlungen ab. In 14 Bundesländern laufen die Zahlungen über das Netzwerk von Visa, in zweien über das von Mastercard. Das ist schon ein bisschen ironisch: Visa hatte jahrelang den Werbespruch „Die Freiheit nehm’ ich mir“, trägt aber tatsächlich dazu bei, Menschen einzuschränken und zu bevormunden.
Visa positioniert sich als Partner der Verwaltung
netzpolitik.org: Welches Interesse haben Visa und Mastercard daran, Bezahlkarten an Geflüchtete auszuteilen?
Alexandra Keiner: Die bekommen ja einen Anteil an jeder Zahlung. Je mehr Menschen solche Karten nutzen müssen, desto interessanter wird dieses Geschäft für die Kreditkartenunternehmen. Es überrascht deshalb auch nicht, dass Visa bereits vorgeschlagen hat, ähnliche Karten auch für weitere Transferleistungsempfänger*innen einzusetzen.
Gleichzeitig positioniert sich Visa gemeinsam mit Unternehmen wie Publ°k zunehmend als Partner für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Gemeinsam werben sie nicht nur für die Bezahlkarte, sondern auch für E‑Payment und andere digitale Bezahllösungen für Behörden und Kommunen.
Neue Möglichkeiten zur Kontrolle und Überwachung
netzpolitik.org: Gibt es noch weitere Einschränkungen mit der Bezahlkarte?
Alexandra Keiner: Je nach Bundesland und Ausgestaltung kann sie beispielsweise nur in einem bestimmten Gebiet genutzt werden. Ein Betroffener berichtete in einem Interview, dass seine Karte gesperrt wurde, nachdem er außerhalb des vorgesehenen Gebietes einkaufen wollte. Um sie zu entsperren, musste er zur Ausländerbehörde gehen, womit diese mitbekommt, dass er gegen räumliche Beschränkungen verstoßen hat. Die Bezahlkarte ist also nicht nur ein Zahlungsmittel, sondern schafft auch neue Möglichkeiten für staatliche Kontrolle und Überwachung.
Und Überweisungen sind nur ausnahmsweise möglich. Ursprünglich wollten die Innenminister*innen Überweisungen komplett ausschließen. Es hat sich aber schnell gezeigt, dass das im Alltag nicht funktioniert, weil Menschen Überweisungen tätigen müssen, beispielsweise für das Deutschlandticket oder einen Handyvertrag. Deshalb gibt es inzwischen in vielen Bundesländern eine sogenannte Whitelist. Darüber kann die Behörde bestimmte Empfänger, etwa die Deutsche Bahn oder Mobilfunkanbieter freischalten.
Schwierig wird es, wenn man einen Anwalt bezahlen muss. Man kann zwar beantragen, den Anwalt auf die Whitelist setzen zu lassen. Aber ob das klappt, entscheidet am Ende die Behörde und das kann dauern. Das kann zum Problem werden, wenn man schnell rechtliche Unterstützung braucht.
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An den Wohnort gefesselt
netzpolitik.org: Wo wird die Bezahlkarte denn am repressivsten ausgestaltet?
In Interviews, die ich in Brandenburg geführt habe, wurde deutlich, dass die Bezahlkarte dort besonders restriktiv umgesetzt wird. Viele meiner Interviewpartner*innen berichteten, dass es keine Whitelist gibt oder sie zumindest nichts davon wussten. Dadurch wird zum Beispiel das Deutschlandticket zum Problem: Es kostet inzwischen 58 Euro, aber man kann nur 50 Euro Bargeld im Monat abheben. Ohne solidarische Strukturen, die Menschen zusätzlich mit Bargeld unterstützen, bedeutet das für viele, dass sie ihren Wohnort kaum noch verlassen können.
Durch die Bargeldbegrenzung fallen auch viele Möglichkeiten weg, Geld zu sparen. Flohmärkte, Kleinanzeigen oder auch die Tafel funktionieren oft nur mit Bargeld. Gleichzeitig ist Online-Shopping mit der Bezahlkarte gar nicht möglich. Dabei sind viele Produkte im Internet günstiger als im stationären Handel.
netzpolitik.org: Was halten Händler*innen von der Bezahlkarte?
Beim Einkaufen vor Ort gibt es Probleme. Die Bezahlkarte wird nicht überall akzeptiert. Händler zahlen bei einem Einkauf mit der Girokarte niedrigere Gebühren als bei Debitkarten wie der Bezahlkarte. Vor allem kleinere Händler nehmen deshalb oft keine Debitkarten an.
„Super demütigend“
Und dann ist es immer noch so, dass die Karte technische Probleme hat. Ich habe mit einem Betroffenen aus Bayern gesprochen, dessen Bezahlkarte an der Supermarktkasse nicht funktionierte. Er musste dann den gesamten Einkauf in die Regale zurückräumen. Alle im Laden haben das mitbekommen. Das war natürlich super demütigend.
Die internen Arbeitsdokumente der zuständigen Arbeitsgruppe zur Bezahlkarte zeigen außerdem, dass noch weitere Einschränkungen diskutiert wurden. Darin finden sich Vorschläge, den Kauf von Alkohol oder Zigaretten zu verbieten oder die Höhe und Häufigkeit von Einkäufen einzuschränken. Vieles davon wurde, teilweise auch aus technischen Gründen, nicht umgesetzt. Trotzdem zeigt sich daran, dass die Bezahlkarte auf einem grundlegenden Misstrauen gegenüber geflüchteten Menschen beruht. Offenbar geht man davon aus, dass ihr Umgang mit Geld kontrolliert und eingeschränkt werden muss.
netzpolitik.org: Grund, die Bezahlkarte einzuführen, war offiziell, dass damit Geflüchteten die Möglichkeit genommen werden soll, Transferleistungen in die Heimat zu überweisen. Du hast auch zu diesen Rücküberweisungen geforscht. Sind die denn so ein Riesen-Phänomen?
Nur sieben Prozent der Geflüchteten senden Geld in die Heimat
Alexandra Keiner: Es gibt eine aktuelle Studie, die besagt, dass nur sieben Prozent der Geflüchteten in Deutschland Geld in die Heimat schicken. Darunter sind aber nicht nur Asylbewerber*innen, sondern auch Geflüchtete, die bereits einen Job haben und gegebenenfalls mehr Geld zur Verfügung haben. Man kann davon ausgehen, dass Asylbewerber*innen, die rund 450 Euro im Monat bekommen, kaum Geld übrig haben, um es zu verschicken.
Aus der Forschung zu Rücküberweisungen wissen wir außerdem, dass sie für viele Familien eine wichtige Form der Unterstützung sind und das Geld in den meisten Fällen für Lebensmittel, Medikamente, Miete, Bildung oder andere grundlegende Ausgaben genutzt wird. Deshalb finde ich auch die Grundannahme problematisch, dass Geflüchtete ihr Geld nicht für ihre Familie ausgeben dürfen. Auch Menschen, die Sozialleistungen beziehen, dürfen selbst entscheiden, wofür sie ihr Geld ausgeben. Warum sollte das ausgerechnet bei Geflüchteten anders sein?
Für die politische Annahme hinter der Einführung der Bezahlkarte, dass Rücküberweisungen dazu führen, dass es mehr Migration gibt, gibt es keinen wissenschaftlich belegten Zusammenhang, das sehen auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages so.
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„Sehr viel zusätzliche Arbeit“
netzpolitik.org: Wie aufwändig ist die Bezahlkarte für die ausstellenden Behörden?
Alexandra Keiner: Die Behördenmitarbeiter werden ein Stück weit zu Bankangestellten. Sie sind Ansprechpartner bei Problemen mit der Karte. Die regionale Beschränkung lässt sich beispielsweise aufheben, wenn der betroffene Mensch nicht der Residenzpflicht unterliegt oder nahe Verwandte in einer anderen Stadt hat. Den Antrag dazu müssen dann die Verwaltungsangestellten prüfen. Auch Anträge auf Mehrbedarfe, Überweisungen oder andere Ausnahmen müssen bearbeitet werden und in den Einstellungen der Bezahlkarte angepasst werden. Das ist sehr viel zusätzliche Arbeit.
Teilweise müssen die Betroffenen trotzdem persönlich erscheinen, um das Guthaben auf der Bezahlkarte freizuschalten. Solche Termine verursachen nicht nur zusätzlichen Aufwand für die Verwaltung, sondern auch für die Betroffenen. Ich habe mit einer Person in Thüringen gesprochen, die jeden Monat drei Busse nehmen muss, um da hinzukommen. Sie hat mir erzählt, dass sie vor diesen Terminen Angst hat, weil sie auch für Abschiebungen genutzt werden können.
Die Bezahlkarte in den Bundesländern
netzpolitik.org: Wo überall werden bereits Bezahlkarten ausgegeben?
Alexandra Keiner: Das ist gar nicht so einfach zu beantworten, weil das in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. Nach meinem Kenntnisstand ist Nordrhein-Westfalen derzeit das einzige Bundesland, das den Kommunen ein Opt-out ermöglicht. Einige Kommunen haben von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht.
Brandenburg ist wiederum ein Sonderfall. Dort gibt es keine Weisung des Innenministeriums, die Kommunen zur Einführung der Bezahlkarte verpflichtet. Deshalb konnte sich beispielsweise Potsdam gegen die Einführung der Bezahlkarte entscheiden.
In den meisten anderen Bundesländern gibt es die Möglichkeit nach meinem Kenntnisstand nicht. Das heißt aber nicht, dass die Bezahlkarte dort schon überall ausgegeben wird. In Berlin zum Beispiel verzögert sich die Einführung schon seit Längerem.
Die Lösung: Gratis-Konten für alle
netzpolitik.org: Was wäre denn die saubere Lösung?
Alexandra Keiner: Eigentlich ist die Lösung ganz einfach: Auch Menschen im Asylverfahren sollten ein ganz normales, im besten Fall gebührenfreies Girokonto bekommen, wie andere Menschen auch.
Aus meiner Sicht geht es vor allem um finanzielle Selbstbestimmung. Menschen sollten selbst entscheiden können, wie sie ihr Geld ausgeben, ohne ständig kontrolliert und bevormundet zu sein. Das ist für mich echte Inklusion. Die Bezahlkarte macht dagegen genau das Gegenteil: Sie erinnert die Menschen jeden Tag daran, dass sie nicht Teil dieser Gesellschaft sind.
Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen die Einschränkungen in der Bezahlkarten-Praxis: freiheitsrechte.org/bezahlkarte
Datenschutz & Sicherheit
Coolify: Kritische Lücken können Remote-Angriffe ermöglichen
Im GitHub-Repository von Coolify, einer Open-Source-Plattform fürs Self-Hosting, stehen zahlreiche frisch veröffentlichte Sicherheitshinweise bereit.
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Fünf der darin beschriebenen Lücken wurden als kritisch eingestuft. Angreifer mit geringen Zugriffsprivilegien könnten sie unter ganz bestimmten Voraussetzungen (spezifische Zugriffsrechte / Team-Mitgliedschaft) missbrauchen, um aus der Ferne schädlichen Code auszuführen (Remote Code Execution), unbefugt auf Ressourcen zuzugreifen oder Daten zu exfiltrieren.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Advisories detaillierte Lückenbeschreibungen und Proofs-of-Concept enthalten, sollten Admins möglichst zeitnah einen Blick auf die Übersicht werfen und, sofern notwendig beziehungsweise noch nicht geschehen, die verfügbaren Aktualisierungen vornehmen. Über Angriffe in freier Wildbahn ist bislang nichts bekannt.
Kritische Lücken im Überblick
Als kritisch bewertet wurden die folgenden Sicherheitslücken, deren zugehörige Advisories wir jeweils verlinkt haben:
- CVE-2026-34038: Potenzielle Remote Code Execution und Datenexfiltration durch einen authentifizierten Angreifer mit bestimmten Lese- und Schreibrechten. Betroffene Versionen: <= 4.0.0-beta.462; gepatcht in: >= 4.0.0-beta.469
- CVE-2026-34047: Unbefugte Befehlsausführung durch authentifizierte Team-Mitglieder möglich; Erlangen von Root-Rechten im Rahmen einer Exploit-Chain. Betroffene Versionen: <= 4.0.0-beta.470; gepatcht in: 4.0.0-beta.471
- CVE-2026-57498: Unerlaubter Ressourcenzugriff aufgrund mangelhafter Validierungsmechanismen. Betroffene Versionen: < 4.0.0-beta.474; gepatcht in: 4.0.0-beta.474
- CVE-2026-34037: Unbefugte Aktionen (u. a. Verschieben/Klonen von Ressourcen) durch Team-Mitglieder. Betroffene Versionen: < 4.0.0-beta.464; gepatcht in: 4.0.0-beta.464
- CVE-2026-34048: Befehlsausführung mit Rootrechten durch Team-Mitglieder auf Team-Servern mit aktiviertem Terminal-Zugriff. Betroffene Versionen: <= 4.0.0-beta.470; gepatcht in: 4.0.0-beta.471
Die Schweregrade der übrigen Sicherheitslücken aus der Advisory-Übersicht reichen von „low“ bis „high“. Angesichts der sehr unterschiedlichen Angaben zu betroffenen und abgesicherten Versionen dürfte es ratsam sein, im Zweifel auf die aktuellste verfügbare Version aus der Release-Übersicht umzusteigen.
(ovw)
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