Künstliche Intelligenz
didacta 2026: Smartphonefrei, vollautomatisch, belastungssensibel?
Während in den vergangenen Jahren der Begriff „Künstliche Intelligenz“ (KI) an vielen Messeständen der deutschen Bildungsmessen prominent auf jeder Oberfläche prangte, ließen einige Aussteller auf der diesjährigen didacta in Köln die „smartphonefreie Schule“ besonders groß titeln – es ging dann häufig um Smartphone-Tresore und -Täschchen. Der werbliche Wind hat sich aber insoweit gedreht, dass KI in Bildungsangeboten jetzt als Selbstverständlichkeit angenommen und nicht mehr dutzendfach auf jeder kleinen Handreichung erwähnt werden muss, die kritische Haltung gegenüber Endgeräten und Nutzungsszenarien in der Digitalität nun aber deutlich unterstrichen wird. Ein vergesslicher „Fr3ddy“ machte zudem Hoffnung auf sichere Analysetools in Schulen.
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Wie geht’s dir? Muss ich dir etwas wegnehmen?
In den zahlreichen Panels ging es deshalb nicht selten um gesundheitliche Auswirkungen der digitalen Angebotslandschaft auf die heutige Jugend – auch angestoßen durch die Bemühungen der Bundesschülerkonferenz, der mentalen Gesundheit der jüngeren Generationen grundsätzlich mehr Beachtung zu schenken. Die Schülerinnen und Schüler diskutieren mentale Gesundheit allerdings nicht nur im Kontext von Smartphone- und Social-Media-Verboten, sondern bezüglich Strukturen im Bildungssystem und gesamtgesellschaftlich. Den starken Fokus auf Smartphones und sogenannte soziale Medien setzen eher die politische Seite, Initiativen, verschiedene Institutionen und Stiftungen, die auch Untersuchungen zu Auswirkungen von Smartphone- und Social-Media-Nutzung initiieren oder auswerten. Nicht zuletzt ist hier auch ganz klar die Perspektive besorgter Eltern vertreten.
Gab es neue Erkenntnisse zu den anhaltenden Smartphone- und Social-Media-Verbotsdebatten auf der Messe? Nein. Zwischen den verschiedenen Lagern wurde das bisher sichtbare Verantwortungs-Ping-Pong erneut durchgespielt. Wer trägt die Verantwortung, wenn Jugendliche zu viel durch Social Media scrollen und sich negative Effekte zeigen? Die Plattformen, die Politik, die Eltern oder die jungen Nutzenden selbst? Und ist ein Verbot nun gut oder nicht? Die einen sagen so, die anderen sagen so. Deutlich waren indessen Aussagen der Politik vor Ort in Richtung der Plattformen: Diese gäben sich bisher kaum Mühe, die Nutzung für Minderjährige sicherer zu gestalten, und würden sich weiterhin mit Verweis auf ihre AGB zurücklehnen. Normalerweise wird so eine Kritik zurückhaltender und netter verpackt; in Köln wurde allerdings auch kein Plattformvertreter sichtbar.
Als es um konkrete Empfehlungen und Lösungen ging, blieb – wie nun üblich – nur der Verweis auf die eingesetzte Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Wenn sie in diesem Sommer Empfehlungen wie geplant vorlegen sollte, könne es demnach weitergehen. Bedenken müsse man aber auch die EU-Ebene.
KI – zwischen schwer zu dressieren und Wunderleistern
In Bezug auf KI gab es eine weite Spannbreite zwischen genauen Prompting-Anleitungen – etwa für die Ausdifferenzierung von Lern- und Lehrmaterialien – und den Ein-Klick-Versprechen von Anbietern, die damit warben, dass für ausdifferenzierte Arbeitsblätter sogar gar kein Prompting nötig sei. Was sich als besser und anwendungsfreundlicher erweist, müssen umfangreiche Vergleichstests ermitteln. Anleitungen wie diese Handreichung von Westermann und der Universität zu Köln (PDF) könnten bei der Qualitätseinschätzung aber schon mal Hinweise liefern.
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Fr3ddy – die vergessliche KI
Spannend war das Panel zur Lernprozessplattform lernlog mit der KI „Fr3ddy“. lernlog brüstet sich nicht mit Ein-Klick-Lösungen, sondern wirbt mit der Vergesslichkeit von Fr3ddy. Die KI will für ihren Einsatz Daten zu Schülerinnen und Schüler nicht maßlos sammeln, speichern und dann aggregieren, sondern diese nur in vordefinierten Grenzen erheben und für dezidierte Anfragen zusammenstellen, um sie dann wieder der Ablage P zuzuführen – also Learning-Analytics mit möglichst geringem Risiko. Ziel ist es nicht, dass Fr3ddy auflistet, wer das leistungsstärkste Kind ist und welches das schwächste. Stattdessen soll die KI Lehrkräften nötige Datenpunkte zusammenstellen, damit diese Kinder individuell darin unterstützen können, das Lernen besser zu lernen. Das Konzept soll also schrittweise die Selbststeuerung und Kompetenzentwicklung fördern. lernlog arbeitet für dieses Konzept mit der Firma onto digital, Datenschützern und Experten wie Prof. Dr. -Ing. Axel Wagenitz von der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) in Hamburg zusammen. Die Plattform ist eine Initiative der „Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft“ und wird nicht gewinnorientiert betrieben.

kbe/heise medien
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Game-based Learning
Die Firma Epic Education, eine gemeinnützige GmbH, will Lernen mittels „Geschichten“ unterstützen – sie bringt quasi „Das Schwarze Auge“ ins Klassenzimmer mit ein bisschen digitaler Unterstützung. Wer Dungeons & Dragons oder DSA kennt, wird das Konzept schnell verstehen. Lehrkräfte können auf vorgefertigte Abenteuer zurückgreifen, eigene entwickeln oder Referentinnen von Epic Education hinzuziehen und Schülerinnen und Schüler etwa ins Mittelalter schicken, damit sie dort als Spielcharaktere die Welt erleben und verstehen – und natürlich eine Quest abarbeiten. Die Abenteuer sollen nicht nur Geschichte durch „Geschichten“ näherbringen, sondern auch MINT-Fächer.
Robotergrätschen
Roboter durften auf der Messe wieder die PR-Grätsche zwischen Modernitätsanstrich und Retrostil hinlegen. Sie tauchten immer wieder als drollige Maskottchen auf und einige wenige wurden auch durch die Messehallen geschickt – der Wow-Faktor von früheren Messen ist aber offensichtlich verblasst (ebenso wie der Popcorngeruch vergangener Jahre) und Nao musste nicht überall zur Stelle sein.
Roboter für den Selbstbau bewarb unter anderem HP. „Otto“ kann von Schülerinnen und Schülern gedruckt, gestylt und für verschiedene Aufgaben programmiert werden. Routinierte Maker unter den Lehrkräften können so etwas allerdings auch freestylen und zum gleichen Preis mehr Schülerinnen und Schüler zugänglich machen.
Ansonsten durften Roboter für den sportlichen Kick oder Rettungseinsätze in einer der Messehallen im Rahmen der RoboCup German Open residieren. Dort gab es aber erst im Verlauf der Messewoche mehr zu sehen.
So viel Smart wie nötig, so wenig wie möglich
Overhead-Projektoren sind auch deshalb noch in Betrieb, weil ihr Funktionieren nicht davon abhängig ist, dass es für sie weiterhin Sicherheits- und Funktionsupdates gibt. Wer deshalb smarten Tafeln aus dem Weg gehen will, konnte auf der Messe Keramik-Boards begutachten, die als abwischbare Schreibtafel und Projektionsfläche genutzt werden können.
Und erkennt man an, dass Schülerinnen und Schüler Smartphones in der Schule mit sich führen, können diese Geräte beispielsweise mit einer App wie phyphox der RWTH-Aachen ebenfalls für den MINT-Unterricht nutzbar gemacht und erst danach wieder in Täschchen, Tresore und Schränke gesteckt werden. Das ist auch trotz der am härtesten klingenden Smartphoneverbote der Bundesländer möglich, da auch diese noch die gezielte Nutzung der Schülergeräte zulassen.
2027 in Hannover
Rund 75.000 Menschen besuchten die diesjährige didacta in Köln vom 10. bis zum 14. März – laut Veranstalter ein Besucherzuwachs von 20 Prozent gegenüber der didacta in Stuttgart im Vorjahr. Im kommenden Jahr wird Europas größte Bildungsmesse erstmals wieder in Hannover zu Gast sein.
(kbe)
Künstliche Intelligenz
München: Tempo 30 am Ring bleibt vorerst
Seit Jahren beschäftigt der Streit um Luftreinheit und freie Fahrt für Autos am Mittleren Ring in München die Gerichte. Jetzt kürzt das Rathaus an einer Stelle ab. Damit ist das Thema allerdings nicht beendet, denn die Stadt München hat nur ihre Eil-Beschwerde gegen das gerichtlich wieder angeordnete Tempo 30 am Mittleren Ring zurückgenommen. Das teilte das Mobilitätsreferat der Stadt auf Nachfrage der dpa mit. Man werde sich argumentativ auf das Hauptsacheverfahren, das noch nicht entschieden sei, konzentrieren, hieß es.
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Zwei Anwohner der Landshuter Allee hatten dagegen geklagt, dass die Stadt im Januar 2026 wegen verbesserter Schadstoffmesswerte an der vielbefahrenen Route von Tempo 30 zu Tempo 50 zurückgekehrt war. Das Verwaltungsgericht München beschloss im Eilverfahren, dass die Stadt Autofahrer wieder ausbremsen muss. Unter anderem, weil zu unklar sei, wie sich die Schadstoffbelastung für Anwohner künftig entwickle.
Tempo 30: Reiter hatte sich geweigert
Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte sich zunächst geweigert, den noch nicht rechtskräftigen Beschluss auch umzusetzen, obwohl er laut Verwaltungsgericht dazu angehalten gewesen wäre. Erst als der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) als höhere Instanz einen Antrag der Stadt auf Aussetzung der sofortigen Verpflichtung verwarf, schwenkte der SPD-Politiker ein – wenn auch unter Kritik, dass die Entscheidung aus seiner Sicht ein nicht nachvollziehbares Hin und Her für viele Bürger bedeute.
Reiter kam damit auch einem möglichen Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro gegen die Stadt zuvor, das die Anwohner zur sofortigen Durchsetzung von Tempo 30 beim Verwaltungsgericht beantragt hatten. Der Eilbeschluss dort war der vorläufige Höhepunkt eines seit Jahren andauernden Gerichtsstreits um Einschränkungen für Autofahrer für bessere Luftqualität, den auch die Deutsche Umwelthilfe gegen die Stadt führte. Das Ergebnis war ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge – und eben Tempo 30 statt 50.
Streit um neue Schilder geht weiter
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Abgeschlossen ist das Tauziehen um Tempo 30 am Mittleren Ring mit dem geplanten Schildwechsel aber nicht: Auch wenn der VGH nun nicht mehr im Eilverfahren über die Beschwerde der Stadt entscheiden muss, steht die Entscheidung im ausführlicheren Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht München noch aus.
Es ist also weiterhin nicht ausgeschlossen, dass Autofahrer am Mittleren Ring mal wieder besonders aufmerksam auf die weißen Schilder mit rotem Rahmen schauen müssen. Zumindest in den kommenden Wochen, und sicher über die Stichwahl zur Oberbürgermeisterwahl am Sonntag hinaus, wird dort aber vorerst weiter eine 30 prangen.
Mehr zum Thema Tempolimit
(mfz)
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Tüv: Zahlreiche Aufzüge nicht gegen Cyberangriffe geschützt
Aufzüge in Wohn- und Geschäftsgebäuden werden zunehmend digital gesteuert – und sind damit potenzielle Angriffsziele für Cyberkriminelle. Doch zu wenige Anlagen sind ausreichend dagegen geschützt, wie der Tüv-Verband in seinem aktuellen Anlagensicherheitsreport mitteilt. Demnach wiesen knapp zwei Drittel der untersuchten Aufzüge im vergangenen Jahr geringfügige Mängel auf. Das waren mehr als 4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr und sogar fast 22 Prozentpunkte mehr als 2023.
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Ein wesentlicher Grund für diesen Anstieg seien Defizite bei der Cybersicherheit, betont der Tüv. „Die Betreiber sind seit mehreren Jahren dazu verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen und diese zu dokumentieren“, hieß es. Fehle der Nachweis, führe das zu einem geringfügigen Mangel. „Hersteller und vor allem Betreiber sollten die Cybersicherheit ernst nehmen und ihren Pflichten nachkommen.“
„Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen“
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr knapp 723.300 Aufzugsanlagen überprüft. Mehr als jeder zehnte Aufzug wies dabei sogenannte erhebliche Mängel auf. Bei 0,8 Prozent beziehungsweise 5.800 Anlagen wies der Tüv gar gefährliche Mängel auf. 3.000 dieser Aufzüge wurden unverzüglich stillgelegt, weil sie eine Gefahr für Leib und Leben darstellten.
Grund dafür waren unter anderem verschlissene Tragseile. „Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen“, teilte der Tüv weiter mit. „Deren Zahl kann mit dem bewährten Zusammenspiel von regelmäßiger Wartung durch den Betreiber, unabhängiger Prüfung und behördlicher Überwachung auf einem Minimum gehalten werden.“
(mho)
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Dienstag: Chinas fährt Chipfertigung hoch, „Freiwillige Chatkontrolle“ endet
China holt bei der Chipherstellung weiter auf und baut offenbar die Produktionskapazität seiner modernsten Chip-Generation aus. Die Chipfertigungssparte der Hua-Hong-Gruppe kann inzwischen angeblich Chips der 7-Nanometer-Klasse herstellen. Für 2026 ist allerdings noch keine hohe Fertigungskapazität zu erwarten. Bislang dürfen Messenger Chats durchsuchen, um Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Die dafür nötige Ausnahme von EU-Recht aber endet jetzt, nachdem ein Kompromiss scheiterte. Und die Online-Enzyklopädie Britannica wirft dem ChatGPT-Entwickler OpenAI Urheberrechts- und Markenverletzungen vor – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Der weltweit größte Chiphersteller, TSMC aus Taiwan, belichtet insgesamt rund 1,3 Millionen Wafer pro Monat und ist aktuell in der Lage, 2-Nanometer-Chips herzustellen. Doch China holt langsam aber sicher auf. Während die Vereinigten Staaten versuchen, das Land von modernster westlicher Chiptechnologie abzuschneiden, baut Peking die Produktionskapazitäten der heimischen Halbleiterindustrie massiv aus. Laut einem Medienbericht kann die Chipfertigungssparte der Hua-Hong-Gruppe inzwischen angeblich Chips der 7-Nanometer-Klasse herstellen. Bis zum Jahresende soll die Produktion hochfahren, wenn auch in einem niedrigen Maßstab. Chinas zweitgrößter Chipfertiger startet angeblich 7-Nanometer-Produktion
Bislang erlaubt es eine befristete Ausnahme von den europäischen Datenschutzregeln den Messengerdiensten, Nachrichtenverläufe zu scannen, um Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren. Das verstößt eigentlich gegen die EU-Richtlinie zum Schutz der Privatsphäre. Deshalb hat die EU vor einigen Jahren eilig eine Ausnahmeregelung geschaffen. Diese bisher geltende Regelung, die auch als „freiwillige Chatkontrolle“ bekannt ist, läuft am 3. April aus. Eine Verlängerung der freiwilligen Kontrolle von privater Kommunikation im Internet durch Online-Plattformen in der EU ist nun gescheitert. Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments konnten sich nicht auf einen Kompromiss einigen. EU-Einigung scheitert: „Freiwillige Chatkontrolle“ endet
Immer wieder ziehen Medienunternehmen und Autoren gegen Techkonzerne vor Gericht, weil diese ihr Material ohne Genehmigung für das Training ihrer KI-Modelle verwenden. Vor allem OpenAI sieht sich immer wieder Vorwürfen wegen Urheberrechtsverletzungen gegenüber. Die New York Times, das Medienhaus Ziff Davis, mehrere große indische Medien und eine Koalition wichtiger kanadischer Medienhäuser haben Klagen gegen das Unternehmen angestrengt. Nun zieht auch die Online-Enzyklopädie Encyclopaedia Britannica gegen OpenAI vor Gericht. Der Vorwurf auch hier: Urheberrechts- und Markenverletzung. Urheberrecht: Encyclopaedia Britannica verklagt OpenAI wegen KI-Training
Nvidia denkt das Spiele-Rendering neu. Auf der GTC-Konferenz hat das Unternehmen DLSS 5 (Deep Learning Super Sampling) vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein KI-Modell, das aus Farben und Bewegungsvektoren eines Videospiels annähernd fotorealistische Grafiken baut. Die KI soll tiefer in die Spiele integriert sein als vorherige DLSS-Versionen, heißt es. Nvidia-CEO Jensen Huang spricht von einer „Neuerfindung der Spielegrafik“. Neural Rendering: Nvidia DLSS 5 soll Videospiele fotorealistisch machen
Mehrere US-Bundesstaaten, darunter Colorado und Kalifornien, haben kürzlich Gesetze erlassen, wonach „Anbieter von Betriebssystemen“ künftig einen Mechanismus zur Altersverifikation anbieten müssen. Dieser greift, sobald jemand einen Account auf dem jeweiligen Computer anlegt. Kalifornien verlangt zusätzlich, dass das System die eingegebenen Daten bei der Registrierung mit öffentlichen Datenbanken abgleicht. Anbieter wie Microsoft, Apple und Google (für Android) lassen sich einigermaßen leicht zwingen, solche Abfragen in ihre Betriebssysteme einzubauen. In der Linux-Welt aber sieht es anders aus: Denn wer ist da ein „Operating System Provider“, wie es im kalifornischen Gesetz heißt? Linux soll Ausweise prüfen: Wie die Community sich dagegen wehrt
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(akn)
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