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Digitale Unabhängigkeit: Berlins vorsichtiger Abschied von Microsoft & Co.


Die Berliner Verwaltung hat ein Problem, das tief in ihrer Geschichte verwurzelt ist. Über Jahrzehnte hinweg betrachtete sie funktionale, proprietäre Softwarelösungen als Goldstandard. „Diese Entwicklung führte jedoch dazu, dass sich in der IT der öffentlichen Verwaltung eine starke Abhängigkeit von diesen Lösungen und deren Technologieanbietern etabliert hat“, räumt der Stadtstaat in seiner neuen Open-Source-Strategie ein. Was in den 1990ern und 2000ern als Effizienzgewinn begann, diktiert heute durch steigende Lizenzkosten und unflexible Verträge den digitalen Handlungsspielraum der Behörden. Nun soll die Kehrtwende kommen.

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Getrieben zeigt sich die schwarz-rote Berliner Regierung in dem jetzt veröffentlichten Papier von einer übergeordneten Erkenntnis: „Angesichts wachsender geopolitischer Spannungen ist es im Kontext der technologischen Verflechtungen und Abhängigkeiten von enormer Bedeutung, die bestehende Technologie- und Infrastrukturstrategie für die öffentliche Verwaltung zu überdenken.“

Das Dokument zeichnet das Bild einer Verwaltung, die ihre Kontrolle über kritische Infrastrukturen, Daten und das nötige Know-how zurückgewinnen muss. Das sei entscheidend, um funktionsfähig zu bleiben. Berlin will sich so nicht länger dem „anbieterseitigen Zwang“ unterwerfen, Hersteller-Cloudsysteme zu nutzen, die mit „nahezu unverhandelbaren Lizenzbedingungen“ einhergehen.

Die Antwort darauf soll Open-Source-Software sein. Hier ist der Quellcode öffentlich, das Programm kann analysiert, geändert und unabhängig von einem einzelnen Hersteller betrieben werden. Damit verknüpft das Land den in Deutschland schon vielfach praktizierten Grundsatz Public Money, Public Code: Software, die mit Steuergeldern speziell für die Verwaltung entwickelt wird, soll künftig unter freien Lizenzen für alle bereitgestellt werden.

Doch der Weg von der Theorie in die Praxis ist in Berlin traditionell steinig. Ein Blick auf den aktuellen Stand der IT-Modernisierung offenbart eine Kluft zwischen strategischem Anspruch und technischer Realität. Die Verwaltung kämpft seit Jahren damit, ihre unter Windows laufenden Arbeitsplatzrechner auch nur auf einem aktuellen Stand zu halten.

Erst vor Kurzem wurde bekannt, dass nur etwa 12 Prozent der Computer erfolgreich auf Windows 11 umgestellt waren. Dieser Prozess hätte eigentlich längst abgeschlossen sein sollen. Wenn Berlin schon an regulären Updates scheitert, stellt sich die Frage, wie ein Paradigmenwechsel gelingen soll. Die Strategie sieht vor, dass bis zum Jahr 2032 immerhin 70 Prozent des Software-Stacks am Arbeitsplatz auf Open-Source-Lösungen basieren sollen. Das klingt ambitioniert, lässt aber ein Zeitfenster von fast einem Jahrzehnt offen – eine Ewigkeit in der digitalen Welt.

Konkret heißt es etwa: „Als Grundlage wird ein Prototyp eingerichtet, der die OpenDesk Workbench auf einem ‚Linux-Arbeitsplatz‘ bereitstellt“. Dabei soll das Konzept eines „Open-Source-Notfallarbeitsplatzes“ evaluiert werden, „um die Betriebsfähigkeit unter Krisenbedingungen ohne Abhängigkeit von proprietären Systemen sicherzustellen“. Der Prototyp werde dann als Basis und Referenzmodell „für die Machbarkeitsanalyse und die Entwicklung dienen“. Wirklich Tempo machen geht anders.

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Kritiker blicken bei diesen Vorgaben unweigerlich nach Norden. Schleswig-Holstein verfolgt einen deutlich konsequenteren Kurs und will Microsoft Adieu sagen. Dort werden bereits zehntausende Arbeitsplätze auf LibreOffice und Linux-basierte Systeme umgestellt, um Millionen an Lizenzgebühren einzusparen und echte technologische Freiheit zu gewinnen.

Berlin agiert vorsichtiger. Zwar betont der Senat die „Wechselmöglichkeit“ und „Gestaltungsfähigkeit“, baut sich aber im Kleingedruckten Hintertüren ein. So meint er, dass eine reine „Nur Open-Source-Strategie“ kurzfristig die Handlungsfähigkeit einschränken könnte. Denn für viele Fachverfahren existieren noch keine freien Alternativen. Besonders schwer wiegen zudem die Finanzoptionen: „Die Umsetzung steht unter Finanzierungsvorbehalt und erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel“. In einem chronisch klammen Land könnte dieser Satz das Todesurteil für viele ambitionierte Teilprojekte bedeuten.

Trotzdem gilt das Papier als Signal. Der Senat erkennt an, dass die bisherigen monopolistischen Strukturen nicht nur teuer, sondern ein Sicherheitsrisiko sind. Die Lizenzpolitiken großer Hyperscaler werden explizit als „kritisch“ beziehungsweise „sehr problematisch“ eingestuft. Um gegenzusteuern, soll das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) zu einem Kompetenz-Hub für offene Software ausgebaut werden. Es wird dem Plan nach als „Ankerkunde“ für die regionale Digitalwirtschaft fungieren und gezielt lokale Dienstleister fördern, die auf offene Standards setzen.

Es bleibt die Sorge, dass die Berliner Strategie an der eigenen Komplexität und der Trägheit des Apparats scheitert. Das Dokument liest sich stellenweise wie eine Absichtserklärung mit eingebauter Handbremse. Die Verwaltung müsste daher beweisen, dass sie den „technologischen Lösungsansatz Open Source“ nicht nur als theoretisches Konstrukt versteht, sondern gegen den Widerstand eingespielter Strukturen durchsetzen kann.

Ohne massive Investitionen in personelle Ressourcen und Schulungen dürfte die digitale Souveränität in der Hauptstadt ein bloßes Schlagwort bleiben. Auch die Grünen drängten in der Opposition lange etwa angesichts des Windows-XP-Debakels vergeblich darauf, an der Spree verstärkt Open-Source-Alternativen einzusetzen. Doch auch in Zeiten ihrer Regierungsbeteiligung konnten sie da wenig erreichen.


(mki)



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Google Telefon-App: Update bringt Anrufaufzeichnung und „Anruferansichten“


Nachdem Google die Anrufaufzeichnung in seiner Telefon-App vor wenigen Wochen zunächst in der Betaversion ausprobiert werden konnte, verteilt der Konzern die Funktion nun offenbar nach und nach für alle Nutzerinnen und Nutzer. Zudem führt das Unternehmen Kontaktposter für ausgehende Anrufe ein.

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Anrufe mitschneiden ist auf Samsung-Geräten seit einer Weile möglich, die Funktion wurde im April 2025 mit One UI 7 eingeführt. Jetzt liefert Google nach und integriert die Funktion in seine Telefon-App, die auf vielen Android-Geräten vorinstalliert ist. Laut Google kann die Funktion auf Pixel-Geräten ab dem Pixel 6 genutzt werden, auf denen mindestens Android 14 oder neuer installiert sein muss – aktuell ist Android 16. Auf Smartphones anderer Hersteller muss mindestens Android 9 oder neuer installiert sein.


Screenshots Anrufmitschnitte Telefon-App Google

Screenshots Anrufmitschnitte Telefon-App Google

Google Telefon-App: Vor der Anrufaufnahme erscheint ein großer Warnhinweis.

(Bild: Andreas Floemer / heise medien)

Nutzer der Telefon-App können die Anrufaufnahme direkt über ein Auswahlfenster während eines Anrufs aktivieren. In den App-Einstellungen steht Nutzern überdies die Möglichkeit zur Wahl, sämtliche Anrufe von unbekannten Nummern aufzuzeichnen. Ebenso kann man eine automatische Aufzeichnung für bestimmte Rufnummern festlegen. Die aufgezeichneten Anrufe sind direkt in der Anrufübersicht anhör- und auch teilbar. Laut Google bleiben die gespeicherten Anrufe nur lokal auf dem Gerät und landen nicht in der Cloud.

Bevor man die Funktion nutzt, sollte man wissen, dass man in Deutschland einen Anruf nicht heimlich und ohne Einverständnis des Gegenübers aufzeichnen darf: Nach Paragraph 201 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs ist das unbefugte Mitschneiden von Telefongesprächen untersagt – es ist ansonsten eine „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“. Um einen Anruf aufzeichnen zu dürfen, benötigt man die explizite Zustimmung des Gesprächspartners. Bei Verstoß drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

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Die Gesprächspartner werden beim Start „hörbar darüber benachrichtigt, dass der Anruf aufgezeichnet wird“, betont Google. Auch beim Beenden der Aufnahme werden laut Google beide Parteien darüber informiert, dass der Anruf nicht mehr aufgezeichnet wird. Diese Hinweise ersetzen jedoch keine Einverständniserklärung, und es reicht nicht aus, dass die Funktion laut Google hörbar angekündigt wird. Ohne ein ausdrückliches „Ja, ich bin mit der Aufzeichnung des Gesprächs einverstanden“ des Gegenübers sind Nutzer der Funktion rechtlich schlecht aufgestellt. Ebenso verboten ist die Verwendung eines unbefugt aufgenommenen Telefongesprächs und das Weiterreichen an Dritte.

Weniger problematisch ist eine weitere Funktion, die Google für seine Telefon-App angekündigt hat: Nach den Kontaktpostern für eingehende Anrufe, die Nutzerinnen und Nutzer eines Android-Smartphones für ihre Kontakte selbst anlegen müssen, erweitert Google das Feature: Nutzer können das Erscheinungsbild der Anruferansichten künftig selbst personalisieren und damit bestimmen, wie ihre „Visitenkarten“ beim Gegenüber aussehen.


Animation Anruferansicht in der Google Telefon-App erstellen

Animation Anruferansicht in der Google Telefon-App erstellen

Anruferansicht in der Google Telefon-App.

(Bild: Google)

Nutzer können in ihrer „Visitenkarte“ selbst ein Foto von sich auswählen sowie ihre Lieblingsfarbe und Lieblingsschriftart festlegen. Die Funktion wird zuerst auf Android-Smartphones bereitgestellt, später auch für Smartwatches mit Wear OS. Uns wird die Funktion derzeit nur in der Betaversion der Telefon-App angeboten.

Die Funktion ist nicht nur für Pixel-Smartphones und Android 16 bestimmt, sondern sollte alle aktuellen Android-Smartphones erreichen, auf denen Googles Telefon-App standardmäßig vorinstalliert ist.


(afl)



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Verschleißmelder für Maschinen mit ESP32 selber bauen


In einer Maker-Werkstatt bewegt sich so einiges – der Bohrer dreht sich, die Bandsäge rüttelt und der Lötkolben wird vor Schreck fallen gelassen, weil man sich wieder die Finger verbrannt hat. All diese Maschinen mit beweglichen Teilen verbindet eines: Die Vibration. Vor allem an sich selbst, und das kann dazu führen, dass sich nach jahrelangem treuen Dienst auf einmal eine Schraube verabschiedet und man Einzelteile in der Hand hält.

Um das zu verhindern, gibt es das Konzept der sogenannten „Predictive Maintenance“ (vorausschauende Instandhaltung). In der Industrie wird dabei der Zustand einer Maschine oder Anlage kontinuierlich überwacht, um Probleme frühzeitig zu erkennen – also bevor eine Störung der Maschine / Anlage auftritt – und diese zu beheben.

  • Vibrationswerte errechnen
  • Tiefpassfilter anwenden
  • Alarmschwelle aus Normalbetrieb ableiten

Nach diesem Vorbild bauen wir uns in diesem Artikel mit einem ESP32-Mikrocontroller und einem Beschleunigungssensor ein Überwachungssystem, das die Vibration von Maschinen feststellt. Damit können wir eine Unwucht, lockere Teile und Lagerprobleme erkennen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Verschleißmelder für Maschinen mit ESP32 selber bauen“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Nuki und Tedee bauen Smart-Lock-Technik direkt in Elektro-Türen ein


Die Smart-Lock-Hersteller Nuki und Tedee haben unabhängig voneinander Komponenten vorgestellt, die sich unauffällig direkt in die Tür integrieren. Bei Nukis Smart Module handelt es sich um eine Funk- und Schalteinheit, die in der Zarge steckt und Steuerbefehle an einen motorisierten Schließzylinder schickt. Das Tedee Biometric Module ist eine Griffstange mit integriertem Fingerabdrucksensor fürs Türblatt. Er steuert einen innen nachgerüsteten Türschlossantrieb von Tedee.

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Ein außen an der Wand montiertes Lesefeld ist dank Tedees integriertem Scanner nicht nötig. Bei Nukis Lösung entfällt ein Motorgehäuse an der Türinnenseite. Beide Produkte sind interessant, wenn man sich im Neubau eine elektromechanische Tür ohne ästhetische Störfaktoren durch Smart-Lock-Technik wünscht.

Nuki hat das Smart Module im Zusammenspiel mit Rehau Window Solutions, einem Hersteller von Fenstern und Türen, entwickelt. Es soll ab Oktober dieses Jahres als Komplettpaket bei diversen Anbietern, nicht nur Rehau, erhältlich sein.

Weil das Smart Module an der Stromversorgung der Tür hängt, braucht es keine Akkus oder Batterien, anders als die nachrüstbaren Smart Locks von Nuki. Von ihnen übernimmt das Smart Module allerdings die gleichen Software-Funktionen. Per Nuki-App regelt man den Fernzugriff, managt digitale Schlüssel und automatische Türöffnungen oder koppelt Nuki-Zubehör wie Keypads mit und ohne Fingerabdrucksensor.


Grafik: Aufbau des Tedee-Biometric-Module

Grafik: Aufbau des Tedee-Biometric-Module

Das Tedee Biometric Module ist ein Fingerabdruckscanner, der unauffällig in eine Griffstange eingebaut ist und von dort aus ein Smart Lock auf der Innenseite aufschließt.

(Bild: Tedee)

Das Tedee Biometric Module ist ein Fingerabdruckscanner, der unauffällig in eine Griffstange eingebaut ist und von dort aus ein Smart Lock auf der Innenseite aufschließt. Genau auf solche sichtbaren Scanner kann man bei Tedees Biometric Module verzichten. Der Hersteller hat es für Anbieter hochwertiger Türen konzipiert, nennt aber noch keine Partner oder einen Marktstart. Tedees Fingerabdruckgriffstange lässt sich optional mit Niederspannung versorgen, ist aber anders als Nukis Schließmodul nicht auf die Türelektrik angewiesen. Ein Batteriepack mit bis zu zehnjähriger Laufzeit ermöglicht eine kabellose Energieversorgung.

Über die Tedee-App lassen sich bis zu 100 Fingerabdrücke speichern und individuelle Zugangsrechte vergeben. Das Tedee Biometric Module ist mit den Nachrüst-Schlossantrieben Tedee Go und Go 2 kompatibel. Diese haben mit Nuki-Locks gleichgezogen und lassen sich via Thread-Funk mit Matter-Plattformen etwa von Amazon, Apple und Google verknüpfen.

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(afl)



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