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Digitalisierung: Warum die Pflege mehr Mitsprache fordert
Die Pflege sei politisch endlich „angekommen“, sagt Thomas Meißner vom Deutschen Pflegerat im Gespräch mit heise online. Doch bei Digitalisierung, Selbstverwaltung und Finanzierung gebe es weiterhin massive Defizite. Meißner, gelernte Pflegefachkraft und seit Jahren eine der profiliertesten Stimmen zur Digitalisierung in der Pflege, fordert deshalb eine eigene Pflegeinformatik-Initiative, verlässliche Investitionen und mehr Mitsprache der Profession.
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Thomas Meißner, Vorstand AVG, Mitglied im Deutschen Pflegerat (DPR).
(Bild: Anja Dorny)
Besonders kritisch sieht er aktuelle politische Überlegungen zur Begrenzung von Pflegeleistungen sowie die schleppende Umsetzung digitaler Infrastruktur. Zudem warnt er davor, fachliche Entscheidungen zunehmend nach Kassenlage zu treffen.
„Die Pflege ist endlich sichtbar geworden“
Wir haben vor rund einem Jahr schon einmal miteinander gesprochen, damals vor allem über das Pflegekompetenzgesetz und die Digitalisierungpläne für die Pflege. Seitdem ist viel passiert. Wie fällt Ihr Zwischenfazit aus?
Insgesamt muss man für die Pflege eine positive Bilanz ziehen. Die Pflege rückt stärker in die Öffentlichkeit und stärker ins politische Bewusstsein. Viele Forderungen, die wir über Jahre erhoben haben, kommen inzwischen zumindest schrittweise an. Natürlich ist noch viel Luft nach oben, aber man muss klar sagen: Die Pflege ist politisch angekommen.
Auch der Deutsche Pflegerat wird inzwischen ernst genommen und gesetzlich als maßgebliche Organisation anerkannt. Dahinter steht die Expertise vieler Mitgliedsverbände und damit ein sehr breites Fachwissen aus Praxis, Wissenschaft und Ausbildung. Das ist ein Fortschritt.
„Wir haben viele digitale Autobahnen“
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Gleichzeitig hört man aus der Praxis weiterhin viel Frust über die Digitalisierung.
Die Digitalisierung ist grundsätzlich gut gedacht. Wir sind deutlich weiter als noch vor fünf Jahren. Aber wir haben nach wie vor zu viele Insellösungen. Die Verbindung zwischen den Systemen funktioniert nicht richtig.
Ich beschreibe das gern mit einem Bild: Wir haben viele digitale Autobahnen gebaut, viele Brücken dazu – aber jeder fährt mit seinem Auto irgendwo am Rand herum und kommt gar nicht auf die Autobahn. Genau das ist das Problem der fehlenden Interoperabilität.
Das betrifft allerdings nicht nur die Pflege.
Nein, natürlich nicht. Aber in der Pflege merkt man die Folgen besonders stark. Die Telematikinfrastruktur ist technisch da, viele Einrichtungen haben inzwischen KIM-Adressen. Nur: Wenn niemand sie nutzt, bringt das wenig.
Wenn ein Pflegedienst digital mit einer Arztpraxis kommunizieren will und die Praxis sagt: „Machen wir nicht“, dann scheitert es schon. Oder ein Krankenhaus möchte digital Daten austauschen und der ambulante Dienst sagt: „Zu kompliziert.“ Dazu kommen veraltete Konnektoren, lange Bearbeitungszeiten bei der Finanzierung oder technische Probleme. Das Ergebnis ist: Eine eigentlich gute Idee wird in der Praxis nicht konsequent genutzt.
Wo sehen Sie die größten strukturellen Probleme?
Wir haben bis heute keine Pflegeinformatik-Initiative. Das halte ich für einen großen Fehler. Wir brauchen standardisierte Normen für pflegerische Daten, für Dokumentation, Datenaustausch und Auswertung. Auch künstliche Intelligenz wird nur so gut sein wie die Datenbasis dahinter. Schlechte Daten führen zu schlechter KI.
Die Pflege hat dabei ganz eigene Anforderungen. Die Cybersicherheit in einem Krankenhaus ist etwas anderes als in einem kleinen ambulanten Dienst oder einer stationären Langzeitpflegeeinrichtung. Diese Besonderheiten werden bislang zu wenig berücksichtigt.
Bei den Ärzten gab es früh eigene Informatikinitiativen. Genau so etwas brauchen wir in der Pflege ebenfalls.
Sie haben sich auch den aktuellen Referentenentwurf zum GeDIG angesehen. Was fehlt Ihnen dort aus Sicht der Pflege?
Vieles im GeDIG ist weiterhin stark aus der Logik ärztlicher Versorgung gedacht. Die pflegespezifischen Anforderungen kommen aus meiner Sicht noch zu wenig vor. Wir brauchen zum Beispiel endlich eine Pflegeinformatik-Initiative, also klare Standards dafür, wie pflegerische Daten erhoben, strukturiert und zwischen den Systemen ausgetauscht werden.
Gerade in der Pflege haben wir ganz andere Arbeitsrealitäten als in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus. Ein ambulanter Pflegedienst arbeitet mobil, oft unter Zeitdruck und mit sehr unterschiedlichen technischen Voraussetzungen. Das muss sich auch in den gesetzlichen Rahmenbedingungen widerspiegeln.
Außerdem fehlen im GeDIG aus unserer Sicht verbindliche Aussagen zur Finanzierung. Digitalisierung besteht nicht nur aus einer einmaligen Anschaffung. Einrichtungen brauchen dauerhaft Mittel für Wartung, Software, Cybersicherheit und Schulungen. Wenn man Digitalisierung politisch wirklich will, dann muss man diese Investitionen auch absichern.
„Faxgeräte sind noch immer Alltag“
Trotz aller Digitalgesetze scheint die Realität oft noch sehr analog zu sein?
Absolut. Ich war gerade auf einem Digitalisierungspanel bei dem Pflegekongress „Because we care“ in Augsburg. Auf die Frage in einem Panel, wer noch Faxgeräte nutzt, hoben drei Viertel der Anwesenden die Hand.
Politisch entsteht oft der Eindruck, das Fax sei längst Geschichte. Die Realität sieht anders aus.
Wir erleben ständig Medienbrüche: Daten werden digital erfasst, anschließend ausgedruckt, unterschrieben und wieder per Fax verschickt. Das ist keine echte Digitalisierung. Das ist nur ein analoger Prozess auf einem Bildschirm.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) sorgt nicht nur bei den Ärzten und Apothekern, sondern auch in der Pflege weiterhin für Diskussionen. Wie bewerten Sie den aktuellen Stand?
Der eHBA ist grundsätzlich wichtig und notwendig. Wenn Pflegefachkräfte künftig eigenständig E‑Rezepte oder digitale Verordnungen signieren sollen, dann braucht es natürlich auch eine sichere digitale Identität. Dafür ist der elektronische Heilberufsausweis die Grundlage.
Aber die Realität ist noch kompliziert. Die Ausstellung der Heilberufsausweise und Institutionskarten funktioniert vielerorts noch nicht flächendeckend. Viele Einrichtungen berichten über lange Bearbeitungszeiten, komplizierte Antragsverfahren und hohe Kosten. Teilweise dauert die Refinanzierung mehrere Monate, während die Technik schon wieder weiterentwickelt wird.
Digitalisierung darf nicht an Bürokratie scheitern. Wenn Menschen wochen- oder monatelang auf Ausweise, Freischaltungen oder Refinanzierungen warten, entsteht Frust statt Akzeptanz. Der eHBA darf kein zusätzliches Hindernis werden, sondern muss den Arbeitsalltag tatsächlich erleichtern.
Wäre eine verpflichtende Nutzung von Diensten wie KIM (Kommunikation im Medizinwesen) aus Ihrer Sicht sinnvoll?
Ich bin grundsätzlich kein Freund davon, Menschen einfach zu etwas zu verpflichten. Ich möchte überzeugen. Digitalisierung muss in der Praxis funktionieren und erlebbar werden – sonst verliert man die Menschen.
Wenn Pflegekräfte einmal gute digitale Dokumentation nutzen, möchten die meisten nicht mehr mit Kugelschreiber arbeiten. Aber solange am Ende alles wieder ausgedruckt werden muss, verliert man Akzeptanz.
Viele Einrichtungen beklagen hohe Kosten und fehlende Finanzierung.
Das Problem ist real. Digitalisierung kostet Geld – nicht nur einmalig für Hardware und Software, sondern dauerhaft für Wartung, Updates, Cybersicherheit und Support.
Deshalb brauchen wir sichere Finanzierungsmodelle. Investitionskosten müssen refinanziert werden, genauso die laufenden Betriebskosten.
Und ich sage das ganz deutlich: Über die Notwendigkeit der Digitalisierung darf man eigentlich nicht mehr diskutieren. Wenn wir als Gesundheitswesen international mithalten wollen, dann müssen wir investieren.
Das ist ähnlich wie bei Infrastruktur oder Verteidigungspolitik: Man kann diskutieren, wie investiert wird – aber nicht mehr darüber, ob investiert werden soll.
„Die Politik greift in fachliche Entscheidungen ein“
Die aktuellen Überlegungen rund um die Pflegeversicherung sehen Sie kritisch?
Ja, weil hier aus meiner Sicht eine Grenze überschritten wird. Es gibt Überlegungen, die Kriterien für Pflegegrade zu verändern, damit weniger Menschen Leistungen erhalten oder Höherstufungen schwieriger werden. Damit greift Politik unmittelbar in fachliche Bewertungen ein.
Stellen Sie sich vor, man würde Ärzten vorschreiben, bestimmte Diagnosen nicht mehr zu stellen, weil die Therapien zu teuer sind. Da gäbe es einen Aufschrei durchs ganze Land. In der Pflege scheint man so etwas eher zu akzeptieren. Das halte ich für falsch.
Welche Folgen hätte das konkret?
Natürlich würde es Einschränkungen für Versicherte geben. Aber mir geht es vor allem um die grundsätzliche Frage: Wird Pflegebedürftigkeit fachlich bewertet oder nach Kassenlage? Wenn finanzielle Erwägungen die fachliche Einschätzung bestimmen, dann haben wir ein Problem.
Warum gelingt es der Pflege bislang nicht, politischen Druck ähnlich stark aufzubauen wie etwa Ärzteverbände?
Weil die Strukturen völlig unterschiedlich sind. Ärzte verfügen seit Jahrzehnten über starke Kammern, Hauptamtliche und große Verwaltungsapparate.
In der Pflege läuft extrem viel über Ehrenamt. Viele engagieren sich neben ihrer eigentlichen Arbeit. Dafür leisten die Beteiligten Erstaunliches – aber natürlich kann man unter solchen Bedingungen schwieriger dauerhaft politischen Druck organisieren.
Trotzdem hat die Pflege in den vergangenen Jahren enorm viel erreicht. Vor 20 Jahren wären viele dieser Diskussionen noch undenkbar gewesen.
Klingt trotzdem nach einem langen Weg.
Natürlich. Andere Professionen hatten dafür hundert Jahre Zeit. Die Pflege holt viele Entwicklungen jetzt in wenigen Jahrzehnten nach. Aber wir sind da. Wir werden sichtbarer. Wir werden gefragt. Und wir werden uns weiter einmischen.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Social Media ab 16: Australien verdoppelt Strafen für Plattformen
Das Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche in Australien zeigt bisher wenig Wirkung. Nun will die Regierung die Plattformen stärker in die Pflicht nehmen und verdoppelt ihre Strafen. Unternehmen, welche die neuen Regeln nicht richtig umsetzen, will die Regierung jetzt mit 99 Millionen australischen Dollar (rund 60 Millionen Euro) zur Kasse bitten, anstatt vorher 49,5 Millionen Dollar (rund 30 Millionen Euro).
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Als erstes Land auf der Welt hatte Australien im Dezember ein generelles Verbot sozialer Medien für Menschen unter 16 verhängt. Unternehmen wie Meta oder Google sollten entsprechende technische Maßnahmen ergreifen, um das gesetzeskonforme Alter ihrer australischen Nutzer sicherzustellen. Doch das klappt eher schlecht als recht. Bei einer Umfrage unter 12- bis 15-Jährigen in Australien gaben 61 Prozent an, weiterhin Zugriff auf eines ihrer Social-Media-Konten zu haben. Gründe liegen demnach in zu laschen und teils sogar ausgebliebenen Alterskontrollen. Diese erfolgen meist anhand eines Selfies oder Ausweiskontrollen und sind für viele Kinder leicht zu umgehen.
Ministerin: Plattformen nutzen all ihre Tricks
„Ich bin nicht davon überzeugt, dass die Technologieunternehmen alles in ihrer Macht Stehende tun, um Minderjährige unter 16 Jahren von ihren Plattformen fernzuhalten“, erklärte Australiens Kommunikationsministerin Anika Wells in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit Premierminister Anthony Albanese. Verantwortlich für die Durchsetzung des Gesetzes ist Australiens eSafety-Kommission, die Wells unterstellt ist. Aufgrund der regelmäßigen Berichte, die sie vom eSafety-Beauftragten erhalte, sei ihr klar, dass Social-Media-Plattformen mit all ihren Tricks arbeiteten und nur das Nötigste täten, um das neue Verbot zu überwachen.
Albanaese will die Kommission jetzt mit neuen Regelungen stärken. Die Kommission soll künftig Informationen und Dokumente anfordern können, um sicherzustellen, dass die Plattformen sich an die Regeln halten. Dabei sollen auch Informationen von Dienstleistern eingeschlossen sein, etwa Anbieter von Altersüberprüfungen in App Stores. Solche Möglichkeiten hatten Australiens Behörden vorher offenbar nicht. Bei systematischen Verstößen droht den Plattformen dann eine Strafe von 99 Millionen Dollar. Wann die neuen Regelungen in Kraft treten, steht noch nicht fest, wie die Nachrichtenagentur Reuters von einem Sprecher des Premierministers erfuhr. Bisher wurden laut der australischen Regierung insgesamt fünf Millionen Social-Media-Accounts von Menschen unter 16 entfernt.
Albanese zeigte sich erfreut über die weltweite Debatte und die Verbotspläne anderer Länder, die Australiens Schritt angefacht habe. „Aber es ist klar, dass die großen Technologiekonzerne nicht genug tun, um das Gesetz einzuhalten – es gibt immer noch zu viele Kinder in den sozialen Medien“, sagte er.
Australiens Idee ist auch hier beliebt. Die CDU will Social Media erst ab 14 erlauben – genau wie ihr Koalitionspartner SPD. Der deutsche Ärztetag fordert ein Verbot bis 16. Und zwei Drittel der Menschen in Deutschland (66 Prozent) sprechen sich für die Einführung eines Verbots von sozialen Medien für Kinder unter 14 Jahren aus, ergab eine repräsentative Umfrage des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation (bidt). Von den Bildungsministern wird bisher aber ein anderer Kurs verfolgt. Die Bildungsministerkonferenz (BMK) hat am 12. Juni eine gemeinsame Erklärung zum Umgang mit Social Media an Schulen verabschiedet. BMK-Präsidentin Anna Stolz (Freie Wähler) sprach von einem „Dreiklang aus sensibilisieren, stärken, schützen“ – der Fokus liege auf der Entwicklung digitaler Resilienz und Medienkompetenz, nicht auf Verboten.
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Zahlreiche weitere europäische Länder, etwa Frankreich, Norwegen, Österreich planen entsprechende Verbote. Großbritannien will sein Social-Media-Verbot bis 16 bereits im Frühjahr 2027 einführen. Ob Australiens ernüchternde Erfahrungen mit der Verbotspraxis dabei einfließen werden, bleibt abzuwarten.
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Verfassungswidrig? Scharfe Kritik an geplanter Streaming-Abgabe
Der Plan der Bundesregierung, Streaming-Anbieter wie Netflix, Amazon Prime Video und Disney+ zu mehr Reinvestitionen in den deutschen Filmmarkt zu verpflichten, stößt auf erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Ein Rechtsgutachten stellt dem von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) vorangetriebenen Entwurf ein denkbar schlechtes Zeugnis aus.
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Der Rechtswissenschaftler Udo Di Fabio kommt in seiner medienrechtlichen Analyse laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zum Schluss, dass das vorgesehene Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetz in der Regierungsfassung gegen das Grundgesetz und geltendes Europarecht verstößt. Das Gutachten, das Amazon Prime Video in Auftrag gegeben hat, wirft grundlegende Fragen über die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Medienpolitik auf.
Der Kern des Anstoßes liegt in den weitreichenden Eingriffen, die der Entwurf skizziert. Weimer will Video-on-Demand-Riesen dazu zwingen, künftig acht Prozent ihres in Deutschland erwirtschafteten Umsatzes direkt in lokale, deutschsprachige Produktionen zu stecken. Doch das Vorhaben geht weit über eine finanzielle Abgabe oder Investitionspflicht hinaus. Es verknüpft diese Vorgabe mit hochgradig regulierenden Instrumenten, die nach Ansicht Di Fabios die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik verletzen. Vor allem zwei Vorgaben stehen dabei im Zentrum seiner Kritik: der sogenannte Rechterückfall und die strengen Quoten für deutschsprachige Produktionen.
Eingriff in Streaming-Bibliotheken
Paragraf 8 des Entwurfs sieht vor, dass die Rechte an einem audiovisuellen Werk entsprechend der Höhe des Eigenanteils des lokalen Herstellers nur zeitlich begrenzt an die Streaming-Plattform übertragen werden. Nach Ablauf einer Frist von meist drei bis sieben Jahren fallen diese Rechte automatisch an die heimischen Filmproduzenten zurück. Di Fabio spricht hier laut der FAZ von einer gesetzlichen Entziehung von Eigentums- und Urheberrechten.
Für die Streaming-Dienste würde das der Analyse zufolge in den Kern ihres Geschäftsmodells eingreifen. Plattformen leben im digitalen Zeitalter maßgeblich davon, eine breit gefächerte, exklusive und dauerhaft verfügbare Medienbibliothek vorzuhalten. Wenn ihnen diese Inhalte nach wenigen Jahren entzogen würden, käme dies einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Eigentumsgarantie und die Vertragsfreiheit gleich.
Ferner sieht der Jurist die Kompetenzen des Bundes klar überschritten. Medienvielfalt und kulturpolitische Ziele seien hierzulande historisch und verfassungsrechtlich verankerte Kernkompetenzen der Länder. Wenn der Bund versuche, über das Instrument einer Investitionslenkung die Struktur der europäischen und deutschen Filmwirtschaft zu formen und Marktergebnisse politisch zu steuern, begebe er sich auf dünnes Eis. Für Di Fabio weist dieser erzwungene Rechteentzug zudem keinen sachlich zwingenden Zusammenhang mit der eigentlichen Investitionsverpflichtung auf. Der Bund müsse sich bei derartigen Maßnahmen in der Sache strikt zurückhalten, um die Kulturhoheit der Länder nicht zu untergraben.
Kollision mit Europarecht
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Neben den verfassungsrechtlichen Bedenken auf nationaler Ebene kollidiert der Gesetzentwurf laut der Expertise auch mit dem EU-Recht. Der beabsichtigte automatische Rechterückfall lasse sich nicht durch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verteidigen und sei damit rechtswidrig, meint Di Fabio. Er schränke die vertraglich garantierten Grundfreiheiten internationaler Mediendienstanbieter in unzulässiger Weise ein. Auch die im Entwurf hoch angesetzten nationalen Subquoten für Werke in deutscher Originalsprache verstießen potenziell gegen EU-Prinzipien. Zwar seien nationale Quoten unter engen Voraussetzungen rechtlich denkbar. Sie erforderten aber eine kritische Verhältnismäßigkeitsprüfung hinsichtlich Eignung, Erforderlichkeit und Zumutbarkeit.
Der Gutachter bezweifelt auch, ob das Gesetz überhaupt das gewünschte Ziel erreichen würde. Es sei unklar, ob der erzwungene Rechterückfall zulasten der Streaming-Anbieter tatsächlich dazu beitrage, die deutsche Filmwirtschaft nachhaltig zu stärken. Er könnte auch internationale Investoren abschrecken und den Produktionsstandort Deutschland isolieren.
Als verfassungskonforme Alternative schlägt Di Fabio einen flexibleren „Carry-over“-Mechanismus vor. Ein solches Modell würde es den Plattformen erlauben, eine Übererfüllung der Investitionsquote aus einem Jahr auf die Folgejahre anzurechnen. Das würde der volatilen und schwer kalkulierbaren Realität des Filmmarktes gerecht werden, in der Erfolge von Serien und Filmen kaum exakt im Voraus planbar sind. Für den Gesetzgeber zeigt das Gutachten so einen Ausweg: Durch den Verzicht auf den ordnungspolitisch motivierten Rechterückfall und durch den Einbau flexiblerer Marktmechanismen ließe sich das Vorhaben verfassungsrechtlich absichern und vor einem potenziellen Scheitern vor den Gerichten bewahren.
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(nie)
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Laptop Chuwi Corebook Air im Test: Leicht & für 550 €, aber QWERTY-Tastatur
Das Chuwi Corebook Air bietet 14 Zoll, Ryzen 5, 16 GB RAM und Metallgehäuse für 550 Euro. Ob sich ein Kauf lohnt, klärt der Test.
Das Chuwi Corebook Air setzt auf ein 14-Zoll-Display im produktiven 16:10-Format. Mit nur rund 1 kg gehört der 14-Zöller zu den leichteren Vertretern seiner Klasse und lässt sich mühelos transportieren. Im Inneren arbeitet ein AMD Ryzen 5 6600H mit 16 GB Arbeitsspeicher (RAM) und einer 512 GB großen SSD.
Ein Detail trübt das Bild jedoch erheblich: Die Tastatur kommt im ANSI-Layout mit QWERTY-Belegung – für deutschsprachige Nutzer ein echtes Ärgernis. Auch eine mechanische Webcam-Abdeckung gehört zur Ausstattung, was dem Datenschutz dient. Bei einem Preis von 550 Euro stellt sich die Frage, ob die Highlights die Kompromisse aufwiegen. Der Test zeigt, wo das Corebook Air punktet und wo es Federn lässt. Das Testgerät hat uns der Hersteller zur Verfügung gestellt.
Design: Wie gut ist die Verarbeitung des Chuwi Corebook Air?
Das Chuwi Corebook Air wirkt solide verarbeitet. Die Spaltmaße fallen recht gleichmäßig aus. Chassis und Deckel bestehen aus Metall, der Bereich um Tastatur und Display aus Kunststoff. Ein reines Metallgehäuse ist es damit nicht, dieser gemischte Aufbau ist in der Preisklasse aber nicht unüblich und durchaus erwähnenswert. Mit 15,95 mm Bauhöhe bleibt der 14-Zöller schlank, das Gewicht liegt bei nur rund 1027 g – ein klarer Pluspunkt für den mobilen Einsatz. Die Displayumrandung fühlt sich allerdings etwas billig an. Die integrierte mechanische Webcam-Abdeckung dient dem Datenschutz besser als eine bloße elektronische Deaktivierung, der Schiebemechanismus wirkt jedoch wenig stabil.
Das größte Manko betrifft die Tastatur: Sie kommt im ANSI-Layout mit QWERTY-Belegung. Y und Z sind vertauscht, viele im deutschsprachigen Raum übliche Tasten wie Umlaute oder Satzzeichen fehlen oder sitzen an anderer Stelle. Das trübt das Tippgefühl erheblich. Eine nach unseren Standards bedruckte Gummimatte schafft nur bedingt Abhilfe und ersetzt keine vollwertige Tastatur. Längere Tippsessions machen so wenig Freude.
Die Webcam liefert nur mäßige Qualität. Das Bild rauscht stets, im Dunkeln fast bis zur Unkenntlichkeit. Bei Gegenlicht vermatscht sie Details, die Aufnahmen wirken durchweg unscharf. Nutzbar ist die Kamera, mehr aber nicht.
Für die Gehäuseöffnung sind neun unterschiedlich lange Schrauben im Unterboden zu lösen. Anschließend muss man den metallenen Boden vorsichtig mit einem Plektrum aufhebeln, um keine Kabel oder Bauteile zu beschädigen.
Lieferumfang: Welches Zubehör liegt beim Chuwi Corebook Air bei?
Zum Lieferumfang gehört neben dem Laptop das passende Netzteil. Als nützliche Beigabe liefert Chuwi eine bedruckte Gummimatte für die Tastatur mit, die das QWERTY-Layout kaschieren soll und die deutschen Sonderzeichen abbildet. Sie löst das Layout-Problem jedoch nicht vollständig, da sie eine korrekt belegte Tastatur nicht ersetzt.
Display: Wie hoch löst das Display des Chuwi Corebook Air auf?
Das Chuwi Corebook Air setzt auf ein 16-Zoll-Display mit einer Auflösung von 1920 x 1200 Pixeln im 16:10-Format. Dieses Seitenverhältnis bietet mehr vertikale Arbeitsfläche als klassische 16:9-Panels und eignet sich gut für Office und Dokumente. In unserer Messung erreicht der Bildschirm an der hellsten Stelle 360 cd/m². Das ist ein solider Wert für die Preisklasse, reicht aber nicht für den Einsatz draußen bei hellem Sonnenlicht.
Bei dunklen Inhalten fallen deutliche Lichthöfe auf, besonders links oben. Dieses Backlight Bleeding spricht für eine eher durchschnittliche Panel-Qualität und stört vor allem bei Filmen mit dunklen Szenen oder beim Arbeiten in abgedunkelten Räumen. Insgesamt liefert das Display eine brauchbare, aber keine herausragende Vorstellung. In dieser Preisklasse haben einzelne Konkurrenten inzwischen sogar OLED-Panels, die in Sachen Kontrast und Schwarzwert deutlich überlegen sind.
Ausstattung: Welche Hardware bietet das Chuwi Corebook Air?
Im Chuwi Corebook Air arbeitet ein AMD Ryzen 5 6600H, vorgestellt am 4. Januar 2022. Sie gehört zur Rembrandt-H-Generation (Codename Rembrandt-H) mit Zen-3+-Architektur und wird im modernen 6-Nm-Prozess bei TSMC gefertigt. Der Chip bietet sechs Kerne und zwölf Threads, der Grundtakt liegt bei 3,3 GHz, im Turbo erreicht der Prozessor bis zu 4,5 GHz. Der L3-Cache fasst 16 MB. Die TDP beträgt 45 Watt, die maximale Betriebstemperatur liegt bei 95 °C.
Als Grafikeinheit dient die integrierte AMD Radeon 660M, die auf der RDNA-2-Architektur basiert, sechs der zwölf möglichen Recheneinheiten nutzt und mit bis zu 1900 MHz taktet. Sie greift auf den Arbeitsspeicher zurück.
Beim angegebenen Prozessor haben wir diesmal besonders genau hingeschaut. Hintergrund ist ein früherer Vorfall: Beim Chuwi Corebook X gab sich die CPU im System laut Webseite, Typenschild und Software als Ryzen 5 7430U aus, lieferte aber Leistung und Specs eines älteren Ryzen 5500U. Darauf machten zunächst die Kollegen von Chinamobilemag aufmerksam, später berichteten auch Kollegen von heise online und Notebookcheck. Durch eine manipulierte Firmware gab sich der ältere Zen-2-Chip als neuerer Zen-3-Prozessor aus. Chuwi räumte später einen „Produktionsfehler“ ein, durch den eine begrenzte Anzahl an Corebook X und Corebook Plus mit falschen Prozessoren bestückt war, und setzte eine bis 31. Mai 2026 befristete Rückrufaktion auf. Als mögliche Ursache gilt der Zulieferer Emdoor Digital, da auch Geräte anderer Hersteller betroffen sein sollen (Artikel heise online).
Vor diesem Hintergrund haben wir die CPU des Corebook Air explizit geprüft und die mit Aida64 ausgelesenen Daten samt CPU-ID gegengecheckt. Das Ergebnis fällt beruhigend aus: Der verbaute Chip weist sich korrekt als Ryzen 5 6600H mit Zen-3+-Architektur und 16 MB L3-Cache aus. Eine Abweichung wie beim Corebook X können wir bei unserem Testmuster nicht feststellen.
Beim Arbeitsspeicher kommen 16 GB LPDDR5-RAM zum Einsatz. Dieser Speicher ist festverlötet und damit nicht erweiterbar. Die Module stammen vom Noname-Hersteller Rayson, was für ein günstiges Gerät typisch ist, aber im Vergleich zu Markenkomponenten Fragen zur Langzeitqualität offenlässt. Die LPDDR5-Anbindung sorgt immerhin für eine zeitgemäße Speicherbandbreite – die Rembrandt-Plattform unterstützt LPDDR5 mit bis zu 6400 MT/s (Megatransfers pro Sekunde).
Als Massenspeicher dient eine 512 GB große M.2-SSD mit PCIe-3.0-Anbindung. Sie stammt vom hierzulande unbekannten chinesischen Noname-Hersteller TWSC. Im Speicher-Benchmark Crystaldiskmark erreicht die SSD eine Lesegeschwindigkeit von 3064 MB/s und eine Schreibrate von 1284 MB/s. Das liegt im soliden, reaktionsschnellen Mittelfeld und sorgt für zügige Ladezeiten und flüssige Kopiervorgänge im Alltag. Die SSD lässt sich nach dem Öffnen des Gehäuses tauschen, der RAM hingegen nicht.
Bei den Anschlüssen ist das Corebook Air solide aufgestellt. Es bietet zweimal USB 3.2 Gen 2 Typ-C (voll ausgestattet), einem USB-C-Datenport, einmal USB 3.2 Gen 1 Typ-A, einen HDMI-2.1-Anschluss (TMDS) sowie eine 3,5-mm-Audiobuchse. Die voll ausgestatteten USB-C-Ports unterstützen damit auch Bildausgabe und Power Delivery.
Bei den drahtlosen Schnittstellen kommt Wifi 6 (802.11ax) zum Einsatz, ergänzt durch Bluetooth 5.2. Beides ist kein Highlight mehr – einzelne Konkurrenten bieten in dieser Preisklasse bereits Wifi 7. Als WLAN-Chipsatz dient der verbreitete Realtek 8852BE.
Performance: Wie schnell ist das Chuwi Corebook Air?
Bevor wir zur Leistung des Systems und deren Einordnung kommen, müssen wir einen Hinweis vorwegschicken: Der Büro-Benchmark-Klassiker PCMark 10 hat Ende 2025 ein großes Update auf Version 2.x bekommen. Damit änderte sich der Workflow, und die Ergebnisse der neuen Version sind laut Entwickler UL Solutions ausdrücklich nicht mit denen von Workflow 1.x vergleichbar. Um die Vergleichbarkeit mit früheren Tests dennoch zu wahren, führen wir bis auf Weiteres zwei Benchmark-Durchläufe durch – einen mit einer archivierten 1.x-Variante und einen mit Workflow 2.x.
Der AMD Ryzen 5 6600H liefert im Chuwi Corebook Air solide Alltagsleistung. Im Büro-Benchmark PCMark 10 (Version 2.x) erreicht das System im Netzbetrieb durchschnittlich 6335 Punkte, mit Spitzen nach oben bei 6356 und nach unten bei 6309 Punkten. Im Akkubetrieb fällt der Durchschnitt auf 4881 Punkte (Höchstwert 4883, Tiefstwert 4879) – ein Verlust von rund 23 %. Im archivierten Workflow 1.x landet das System im Netzbetrieb bei durchschnittlich 5478 Punkten (Höchstwert 5490, Tiefstwert 5458) und im Akkubetrieb bei 4150 Punkten (Höchstwert 4166, Tiefstwert 4132), was einem ähnlichen Verlust von rund 24 % entspricht. Auffällig ist die hohe Konstanz: Die drei Durchläufe weichen jeweils kaum voneinander ab. Das System drosselt im Akkubetrieb also spürbar, wie wir es auch von anderen Laptops kennen.
Der plattformübergreifende Geekbench 6 attestiert dem Laptop im Netzbetrieb 1882 Punkte im Single-Core und 7345 Punkte im Multi-Core. Im Akkubetrieb sinken die Werte auf 1390 beziehungsweise 5305 Punkte, was einem Einbruch von 26 % bis 28 % entspricht. Die integrierte Radeon 660M erreicht im OpenCL-Test 14.090 Punkte im Netz- und 12.821 Punkte im Akkubetrieb – hier fällt der Verlust mit 9 % moderat aus.
In Cinebench 2024 zeigt sich ein interessantes Verhalten: Hier bleibt die Leistung im Akkubetrieb nahezu identisch zum Netzbetrieb (456 gegenüber 453 Punkte im Multi-Core). Das deutet darauf hin, dass die Windows-Energieprofile bei reiner CPU-Dauerlast weniger drosseln als bei den gemischten Alltagslasten.
In 3DMark Time Spy erreicht das System 400 Punkte im Netz- und 449 Punkte im Akkubetrieb. Die Grafikleistung steigt im Akkubetrieb paradoxerweise leicht an, da die früher eingebremste CPU mehr thermischen Spielraum für die GPU lässt.
Chwui Corebook Air – Bilderstrecke
Zum Gaming taugt die Radeon 660M nur eingeschränkt. Anno 1800 läuft in Full HD mit aktiviertem FSR-Upsampler auf niedrigen Einstellungen mit 28 bis 36 FPS, auf mittleren Einstellungen mit 20 bis 28 FPS. Counter Strike läuft auf niedrigen Einstellungen mit bis zu 111 FPS, auf mittleren mit 67 bis 72 FPS und damit sogar erstaunlich spielbar. Für ältere oder genügsame Titel reicht es, anspruchsvolle Spiele überfordern die iGPU aber.
Lüfter: Wie laut ist das Chuwi Corebook Air und wie hoch ist seine Leistungsaufnahme?
Die Lüfterlautstärke des Chuwi Corebook Air schwankt je nach Last erheblich. Im Idle-Betrieb bleibt der Lüfter ausgeschaltet, das System arbeitet dann lautlos. Unter Volllast steigt die Lautstärke auf bis zu 40 dB(A) – hörbar, aber für die Klasse nicht ungewöhnlich.
Bei der Temperatur zeigt sich der Laptop weniger souverän. Im Stresstest von Aida64 erreicht das System bereits nach einer Minute über 90 °C, genauer 91,5 °C. Der Prozessor startet mit 3,6 GHz, drosselt dann aber und stabilisiert sich bei 3,1 GHz und 83 °C. Das thermische Verhalten ist damit grenzwertig, das Kühlsystem stößt unter Dauerlast an seine Grenzen.
Software: Mit welchem Betriebssystem arbeitet das Chuwi Corebook Air?
Auf dem Chuwi Corebook Air läuft Windows 11 Pro. Unser routinemäßiger, vollständiger Virencheck mit Windows Defender findet keine Auffälligkeiten. Auf dem System findet sich zusätzlich installierte Software: Das Chuwi Easy Care Center erlaubt, rudimentäre Systemüberprüfungen wie Tests von Kamera, WLAN und anderen Komponenten durchzuführen. Viele Einstellungsmöglichkeiten bietet es nicht.
Auch der Betrieb von Linux auf dem System ist möglich. Im Test versuchen wir uns dabei mit Fedora und Tuxedo OS. Zuvor müssen wir im BIOS die Bootreihenfolge ändern und Secure Boot deaktivieren. Dorthin kommen wir wahlweise über die F2-Taste oder die erweiterten Wiederherstellungsoptionen von Windows. Alsdann können wir mit unserem Ventoy-USB-Stick in das auf Ubuntu basierende Tuxedo OS booten. Dort angekommen stellen wir aber nach kurzer Einrichtung fest, dass zwar WLAN und Bluetooth funktionieren, das Audio allerdings nicht. Aus dem Standby wacht der Laptop aber auf und auch die Auflösung wird richtig erkannt.
In Fedora ein ähnliches Bild: Die Erkennung der Auflösung und das WLAN funktionieren, neben Audio geht aber auch Bluetooth hier nicht.
Akkulaufzeit: Wie lange arbeitet das Chuwi Corebook Air?
Der Akku des Chuwi Corebook Air fasst 55 Wh (11,55 V). Für die Messung der Laufzeit haben wir das Display auf 200 cd/m² eingestellt – ausgemessen mit unserem Messgerät – und bei aktivem WLAN den Battery-Benchmark Modern Office von PCMark gestartet. Dieser simuliert durch wechselndes Aufrufen von Programmen wie Browser oder Dokumenten-Tools sowie dazwischenliegende Idle-Pausen einen möglichst realitätsnahen Arbeitsalltag.
Die Gesamtlaufzeit dabei bei rund 9 Stunden und 36 Minuten. Dabei verbraucht der Laptop etwa 0,1733 % pro Minute, also ein Prozent alle 5,77 Minuten. Das ist ein guter Wert, der für einen vollen Arbeitstag reicht. Geladen wird der Laptop über USB-C-Power-Delivery.
Preis: Was kostet das Chuwi Corebook Air?
Das Chuwi Corebook Air kostet aktuell rund 550 Euro. In dieser Preisklasse bieten etablierte Marken wie Lenovo, Asus oder Acer teils ähnlich starke oder besser ausgestattete Geräte – etwa mit OLED-Display oder Wifi 7. Ein Preis von 100 bis 150 Euro weniger würde das Corebook deutlich attraktiver machen.
Fazit
Das Chuwi Corebook Air ist kein schlechtes Notebook, scheitert aber an seiner Preis-Leistungs-Einordnung. Für 550 Euro bekommt man ein leichtes 14-Zoll-Gerät mit Metallgehäuse, Ryzen 5 6600H, 16 GB LPDDR5-RAM und solider Alltagsleistung. Die mechanische Webcam-Abdeckung und das 16:10-Display sprechen ebenfalls für das Gerät.
Doch die Kompromisse wiegen schwer. Die QWERTY-Tastatur im ANSI-Layout macht längeres Tippen mühsam und ist für deutschsprachige Nutzer ein klares Hindernis. Das Display zeigt deutliches Backlight Bleeding, die Webcam liefert nur mäßige Qualität, und unter Last wird der Laptop schnell sehr heiß. Hinzu kommen Noname-Komponenten bei SSD und RAM – und letzter ist zudem festverlötet, also nicht erweiterbar.
Bei der Konkurrenz bekommt man zu ähnlichem Preis oft mehr: Das Lenovo Ideapad Slim 5 14AKP10 bietet etwa ein OLED-Display, Wifi 7 und erweiterbaren Speicher. Wäre das Corebook 100 bis 150 Euro günstiger, würde es interessant. So bleiben kaum überzeugende Kaufgründe.
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