Künstliche Intelligenz
Bit-Rauschen: Riesige KI-Chips und winzige fürs In-Memory-Computing
Den Höhenflug der Intel-Aktie erwähnte schon die vergangene Ausgabe dieser Kolumne. Danach stieg der Kurs auf Rekordwerte, obwohl Intel fürs erste Quartal 2026 einen erheblichen Nettoverlust von 3,7 Milliarden US-Dollar meldete. Im englischen Börsenjargon war von einem Blowout-Quartal die Rede: Intel schrieb hohe Kosten für die Umstrukturierung ab. Damit entsorgt das Unternehmen Altlasten und verspricht fürs laufende zweite Quartal ein kleines Plus. Obendrein erzielte Intel 7 Prozent mehr Umsatz als erwartet.
Außerdem befeuern eine erweiterte Kooperation mit Google sowie mit dem Terafab-Projekt von Elon Musk die Fantasie der Börsenspekulanten. Musk plant, wie ebenfalls bereits berichtet, gigantische Chipfabriken, für die er Know-how unter anderem von Intel zukaufen will. Nun wurde bekannt, dass Musk die ersten Fabs in Texas bauen will, dicht bei der Tesla-Gigafab in der Nähe des Flughafens Austin. Laut der Terafab-Website sind die Abermillionen Chips für die Musk-Firmen Tesla, xAI und SpaceX gedacht. Außer in autonomen Autos und humanoiden Robotern sollen Terafab-Halbleiter auch in KI-Rechenzentren im Weltall landen. Der erste Satellit mit dem Chip „D3“ heißt AI Sat Mini, ist wegen der Solarpanele aber rund 170 Meter lang und soll 100 Kilowatt Rechenleistung in einer Erdumlaufbahn bereitstellen.

Während diese Pläne in fernerer Zukunft liegen, gibt es spannende KI-Chips, die bereits fertig sind. Beispielsweise kommt das sogenannte In-Memory-Computing aus der Theorie in der Praxis an, nämlich in Form winziger und energiesparender Chips von Firmen wie Anker und Syntiant. Mit den beiden KI-Beschleunigern der achten TPU-Generation hat Google erstmals unterschiedliche Chips für das Pre-Training (TPU 8t) sowie das Inferencing (TPU 8i) generativer KI-Modelle entwickelt. Außerdem setzt Google gerüchtehalber auf unterschiedliche Entwicklungspartner, nämlich außer auf Broadcom nun auch auf MediaTek aus Taiwan.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Bit-Rauschen: Riesige KI-Chips und winzige fürs In-Memory-Computing“.
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Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: Keycloak – der fundierte Einstieg in IAM und SSO
Mit dem quelloffenen Anmelde-Provider Keycloak lassen sich Benutzer aus Verzeichnisdiensten wie Active Directory oder LDAP zentral verwalten und über Single Sign-on (SSO) sowie Mehrfaktor-Authentifizierung sicher an verschiedenen Webanwendungen anmelden.
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In dem dreitägigen Online-Workshop Identity & Access Management (IDM/IAM) und SSO mit Keycloak lernen Sie, wie Sie Keycloak als Identity Provider in Ihrem Unternehmen einrichten, konfigurieren und in bestehende Anwendungen und Dienste integrieren.
Sie erhalten einen umfassenden Einblick in die Architektur von Keycloak sowie in zentrale IAM-Konzepte und setzen typische Konfigurations- und Integrationsszenarien praxisnah um. Dabei wird auch die integrierte OTP-Funktion (One-Time Password) behandelt, die sowohl Soft-Tokens (z. B. Smartphone-Apps) unterstützt als auch ein Self-Service-Portal zur Konfiguration bereitstellt.
Das Gelernte praktisch anwenden
Der Workshop ist in einer browserbasierten Lern- und Übungsumgebung aufgebaut, in der Sie die Inhalte direkt anwenden. Sie richten Keycloak als Identity Provider ein, konfigurieren Authentifizierungs- und SSO-Flows und integrieren verschiedene Dienste und Anwendungen. Dabei lernen Sie, wie sich IAM-Strukturen in realistischen Szenarien aufbauen und sicher betreiben lassen. Die praktische Umsetzung steht dabei durchgängig im Mittelpunkt, sodass Sie die einzelnen Funktionen nicht nur kennenlernen, sondern aktiv konfigurieren und testen.
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Juni 22.06. – 24.06.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 25. Mai 2026 |
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September 28.09. – 30.09.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 31. Aug. 2026 |
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Dezember 07.12. – 09.12.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 09. Nov. 2026 |
Von Erfahrungen aus der Praxis lernen
Sie profitieren von der direkten Anleitung durch Ihren Trainer Tilman Kranz, der über langjährige Erfahrung in der Entwicklung, Administration und dem Betrieb von Verzeichnis- und Identity-Systemen verfügt. Er vermittelt praxisnahe Einblicke aus realen Projekten und zeigt, wie Keycloak in Unternehmensumgebungen effizient eingesetzt, integriert und betrieben werden kann.
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Für wen ist dieser Workshop geeignet?
Der Workshop richtet sich an DevOps Engineers und (Linux-)Administrierende, die Keycloak als Identity- und Access-Management-System für Unternehmensanwendungen einsetzen und integrieren möchten.
Durch die auf maximal 12 Teilnehmende begrenzte Gruppengröße ist ein intensiver fachlicher Austausch mit dem Trainer sowie innerhalb der Gruppe gewährleistet.

(ilk)
Künstliche Intelligenz
EuGH-Urteil zum Leistungsschutz: Meta muss für Presseinhalte in Italien zahlen
Der lange Streit zwischen Tech-Giganten und der europäischen Pressebranche hat ein neues Kapitel erreicht. In der Rechtssache C-797/23 gegen Meta hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag klargestellt: Die EU-Länder haben weitreichende Befugnisse, um eine „angemessene Vergütung“ für Presseverlage durchzusetzen. Das Urteil bestätigt: Nationale Regelungen, die Plattformbetreiber zu Verhandlungen und zur Datenauskunft verpflichten, sind mit dem EU-Recht vereinbar.
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Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Rechtsstreit in Italien über das Leistungsschutzrecht im Internet. Meta hatte gegen einen Beschluss der dortigen Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen (Agcom) geklagt, nachdem die Kriterien für die Vergütung von Online-Inhalten festgelegt hatte. Der US-Konzern monierte, die italienischen Vorschriften würden die unternehmerische Freiheit unzulässig einschränken und gegen den europäischen Rahmen für digitale Märkte verstoßen.
Die Luxemburger Richter sehen dies nun anders: Zwar stellten die Verpflichtungen einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar, räumen sie ein. Dieser sei aber durch das Ziel gerechtfertigt, einen fairen Urheberrechtsmarkt zu gewährleisten und den Medienpluralismus zu schützen.
Datentransparenz und Verhandlungszwang
Auslöser für die Auseinandersetzung war das mit der Urheberrechtsrichtlinie von 2019 EU-weit verankerte Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Artikel 15 des EU-Gesetzes stellt Presseveröffentlichungen im Netz zwei Jahre lang unter Schutz. „Einzelne Wörter“ oder „sehr kurze Auszüge“ aus einem Presseartikel dürfen frei genutzt werden. Außen vor bleiben zudem Hyperlinks. Ähnlich wie hierzulande entbrannte auch in Italien ein Streit darüber, wie viel Geld Nutzer von Pressebeiträgen wie Google und der Facebook- und Instagram-Konzern Meta Verlagen an Lizenzen zahlen müssen.
Das italienische Parlament führte mit Artikel 43 des nationalen Urheberrechtsgesetzes einen Mechanismus ein für den Fall, dass zwischen den Parteien keine Vereinbarung zustande kommt. In einer solchen Situation kann die Agcom die Höhe des „gerechten Ausgleichs“ festsetzen, der den Verlegern für die Inanspruchnahme ihrer geschützten Artikel durch Plattformbetreiber zusteht.
Ein zentraler Punkt des Urteils betrifft das Machtgefälle zwischen Plattformen und Verlagen. Der EuGH führt aus, dass sich Verlage in einer schwachen Verhandlungsposition befinden. Denn oft verfügen nur die Plattformen über die Daten, um den wirtschaftlichen Wert einer Nutzung zu beziffern. Daher ist es rechtens, dass Anbieter wie Meta verpflichtet werden, die für die Berechnung der Vergütung nötigen Informationen offenzulegen. Zudem dürfen Betreiber während laufender Verhandlungen die Sichtbarkeit der Nachrichteninhalte nicht einfach einschränken, um Druck auszuüben oder den Wert der Inhalte zu verschleiern.
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Zugleich setzt der EuGH den Mitgliedstaaten aber Grenzen: Ein Anspruch auf Vergütung besteht nur dann, wenn die Plattform die Inhalte tatsächlich nutzt. Zudem müssen Verlage die Freiheit behalten, eine Nutzungserlaubnis unentgeltlich zu erteilen oder die Verbreitung ganz zu untersagen. Die Vergütung muss laut der Entscheidung stets die direkte wirtschaftliche Gegenleistung für die Erlaubnis zur Vervielfältigung oder öffentlichen Zugänglichmachung darstellen.
Signalwirkung für deutschen Markt
Das Urteil dürfte sich auch auf Deutschland auswirken, wo ähnliche Strukturen existieren. Hierzulande fungiert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als Schiedsstelle und soll in dieser Funktion – ähnlich wie die Agcom – dabei helfen, eine angemessene Vergütung zu vereinbaren. Eine unter dessen Ägide ausgehandelte Interimsvereinbarung sieht etwa vor, dass Google an die Verwertungsgesellschaft Corint Media 3,2 Millionen Euro jährlich für die Nutzung von Presserzeugnissen zahlt.
In der Hauptsache läuft die Auseinandersetzung über einen gerechten Ausgleich vor dem DPMA weiter. Die Entscheidung aus Luxemburg stärkt nun die Position der Schiedsstellen und Verlage, da sie den gesetzlichen Rahmen für solche Zwangsverhandlungen und Informationspflichten legitimiert. Kommt es zu keiner langfristigen Lösung, wären auch hierzulande die Gerichte gefragt. Das aktuelle EuGH-Urteil würde hier als maßgeblicher Leitfaden für die Rechtsauslegung dienen.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Microsoft veröffentlicht Evaluations-Tool für Copilot-Agenten
Microsoft hat das Microsoft 365 Copilot Agent Evaluations CLI vorgestellt. Das seit dem 8. Mai als kostenlose Vorschauversion verfügbare Kommandozeilentool ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, die Qualität von KI‑Agenten zu testen und zu verbessern. Dazu sendet das Agent Evaluations CLI Fragen an einen Agenten und bewertet dessen Antworten mithilfe von Azure-OpenAI-Modellen.
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Das Agent Evaluations CLI ist ein Teil der Microsoft-365-Copilot-Extensibility-Plattform, einer zentralen Microsoft-Plattform zur Verwaltung von KI-Agenten. Das Evaluations-CLI steht dort über das Admin Center zur Verfügung und fungiert als eigenständiges Developer-Tool zur Qualitätsmessung.
Bei einem Test sendet das CLI-Tool Prompts an einen innerhalb von Microsoft 365 bereitgestellten Agenten. Dabei unterstützt es mit JSON-Datensätzen, interaktiven Eingaben und Inline-Prompts wie --prompts "Frage 1" "Frage 2" drei Eingabearten, womit es strukturierte Tests genauso abbilden kann wie Live-Dialoge. Die Evaluierungsfunktion lässt sich auch beim Vibe Coding einsetzen.
Checkliste für Agenten-Bewertung
Vom Agenten gelieferte Antworten bewertet das CLI anhand von sieben Metriken. In die Wertung fließt unter anderem mit ein, wie es um das Kontextverständnis bei Einzel‑ oder Mehrfachdialogen bestellt ist und wie gut der Agent Folgefragen verarbeiten kann. Getestet wird auch, ob der Agent End‑to‑End‑Aufgaben so ausführt, als würde er sich in einem echten Nutzerdialog befinden.

Das Testergebnis als HTML-Report: Das Agent Evaluations Tool hat einen KI-Agenten bewertet.
(Bild: Microsoft)
Die Testberichte im HTML‑, JSON‑ oder CSV‑Format können Entwicklerinnen und Entwickler in ihren eigenen Entwicklungszyklen, Code‑Reviews oder CI/CD‑Pipelines nutzen. Langfristig sollen solche systematischen und wiederholbaren Evaluierungen zu einem Standardbestandteil bei der Softwareentwicklung mit Microsoft 365 Copilot heranwachsen, wie Microsoft in seinem Developer-Blog schreibt.
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Während der Testphase, deren Dauer Microsoft nicht konkretisiert, können Programmiererinnen und Programmierer das Microsoft 365 Copilot Agent Evaluations CLI kostenlos nutzen. Dazu benötigen sie eine Microsoft-365-Copilot‑Lizenz, Node.js 24.12.0 oder höher, einen im Tenant bereitgestellten Agenten samt Administratorzustimmung, diesen dort ausführen zu dürfen, sowie einen Azure-OpenAI-Endpunkt für die LLM-Bewertungen (standardmäßig gpt-4o-mini). Aktuell unterstützt das Tool ausschließlich Windows-Entwicklungsumgebungen; Support für macOS und Linux ist angekündigt.
(mro)
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