Connect with us

Künstliche Intelligenz

EuGH-Urteil zum Leistungsschutz: Meta muss für Presseinhalte in Italien zahlen


Der lange Streit zwischen Tech-Giganten und der europäischen Pressebranche hat ein neues Kapitel erreicht. In der Rechtssache C-797/23 gegen Meta hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag klargestellt: Die EU-Länder haben weitreichende Befugnisse, um eine „angemessene Vergütung“ für Presseverlage durchzusetzen. Das Urteil bestätigt: Nationale Regelungen, die Plattformbetreiber zu Verhandlungen und zur Datenauskunft verpflichten, sind mit dem EU-Recht vereinbar.

Weiterlesen nach der Anzeige

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Rechtsstreit in Italien über das Leistungsschutzrecht im Internet. Meta hatte gegen einen Beschluss der dortigen Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen (Agcom) geklagt, nachdem die Kriterien für die Vergütung von Online-Inhalten festgelegt hatte. Der US-Konzern monierte, die italienischen Vorschriften würden die unternehmerische Freiheit unzulässig einschränken und gegen den europäischen Rahmen für digitale Märkte verstoßen.

Die Luxemburger Richter sehen dies nun anders: Zwar stellten die Verpflichtungen einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar, räumen sie ein. Dieser sei aber durch das Ziel gerechtfertigt, einen fairen Urheberrechtsmarkt zu gewährleisten und den Medienpluralismus zu schützen.

Auslöser für die Auseinandersetzung war das mit der Urheberrechtsrichtlinie von 2019 EU-weit verankerte Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Artikel 15 des EU-Gesetzes stellt Presseveröffentlichungen im Netz zwei Jahre lang unter Schutz. „Einzelne Wörter“ oder „sehr kurze Auszüge“ aus einem Presseartikel dürfen frei genutzt werden. Außen vor bleiben zudem Hyperlinks. Ähnlich wie hierzulande entbrannte auch in Italien ein Streit darüber, wie viel Geld Nutzer von Pressebeiträgen wie Google und der Facebook- und Instagram-Konzern Meta Verlagen an Lizenzen zahlen müssen.

Das italienische Parlament führte mit Artikel 43 des nationalen Urheberrechtsgesetzes einen Mechanismus ein für den Fall, dass zwischen den Parteien keine Vereinbarung zustande kommt. In einer solchen Situation kann die Agcom die Höhe des „gerechten Ausgleichs“ festsetzen, der den Verlegern für die Inanspruchnahme ihrer geschützten Artikel durch Plattformbetreiber zusteht.

Ein zentraler Punkt des Urteils betrifft das Machtgefälle zwischen Plattformen und Verlagen. Der EuGH führt aus, dass sich Verlage in einer schwachen Verhandlungsposition befinden. Denn oft verfügen nur die Plattformen über die Daten, um den wirtschaftlichen Wert einer Nutzung zu beziffern. Daher ist es rechtens, dass Anbieter wie Meta verpflichtet werden, die für die Berechnung der Vergütung nötigen Informationen offenzulegen. Zudem dürfen Betreiber während laufender Verhandlungen die Sichtbarkeit der Nachrichteninhalte nicht einfach einschränken, um Druck auszuüben oder den Wert der Inhalte zu verschleiern.

Weiterlesen nach der Anzeige

Zugleich setzt der EuGH den Mitgliedstaaten aber Grenzen: Ein Anspruch auf Vergütung besteht nur dann, wenn die Plattform die Inhalte tatsächlich nutzt. Zudem müssen Verlage die Freiheit behalten, eine Nutzungserlaubnis unentgeltlich zu erteilen oder die Verbreitung ganz zu untersagen. Die Vergütung muss laut der Entscheidung stets die direkte wirtschaftliche Gegenleistung für die Erlaubnis zur Vervielfältigung oder öffentlichen Zugänglichmachung darstellen.

Das Urteil dürfte sich auch auf Deutschland auswirken, wo ähnliche Strukturen existieren. Hierzulande fungiert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als Schiedsstelle und soll in dieser Funktion – ähnlich wie die Agcom – dabei helfen, eine angemessene Vergütung zu vereinbaren. Eine unter dessen Ägide ausgehandelte Interimsvereinbarung sieht etwa vor, dass Google an die Verwertungsgesellschaft Corint Media 3,2 Millionen Euro jährlich für die Nutzung von Presserzeugnissen zahlt.

In der Hauptsache läuft die Auseinandersetzung über einen gerechten Ausgleich vor dem DPMA weiter. Die Entscheidung aus Luxemburg stärkt nun die Position der Schiedsstellen und Verlage, da sie den gesetzlichen Rahmen für solche Zwangsverhandlungen und Informationspflichten legitimiert. Kommt es zu keiner langfristigen Lösung, wären auch hierzulande die Gerichte gefragt. Das aktuelle EuGH-Urteil würde hier als maßgeblicher Leitfaden für die Rechtsauslegung dienen.


(mho)



Source link

Künstliche Intelligenz

Microsoft veröffentlicht Evaluations-Tool für Copilot-Agenten


Microsoft hat das Microsoft 365 Copilot Agent Evaluations CLI vorgestellt. Das seit dem 8. Mai als kostenlose Vorschauversion verfügbare Kommandozeilentool ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, die Qualität von KI‑Agenten zu testen und zu verbessern. Dazu sendet das Agent Evaluations CLI Fragen an einen Agenten und bewertet dessen Antworten mithilfe von Azure-OpenAI-Modellen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Das Agent Evaluations CLI ist ein Teil der Microsoft-365-Copilot-Extensibility-Plattform, einer zentralen Microsoft-Plattform zur Verwaltung von KI-Agenten. Das Evaluations-CLI steht dort über das Admin Center zur Verfügung und fungiert als eigenständiges Developer-Tool zur Qualitätsmessung.

Bei einem Test sendet das CLI-Tool Prompts an einen innerhalb von Microsoft 365 bereitgestellten Agenten. Dabei unterstützt es mit JSON-Datensätzen, interaktiven Eingaben und Inline-Prompts wie --prompts "Frage 1" "Frage 2" drei Eingabearten, womit es strukturierte Tests genauso abbilden kann wie Live-Dialoge. Die Evaluierungsfunktion lässt sich auch beim Vibe Coding einsetzen.

Vom Agenten gelieferte Antworten bewertet das CLI anhand von sieben Metriken. In die Wertung fließt unter anderem mit ein, wie es um das Kontextverständnis bei Einzel‑ oder Mehrfachdialogen bestellt ist und wie gut der Agent Folgefragen verarbeiten kann. Getestet wird auch, ob der Agent End‑to‑End‑Aufgaben so ausführt, als würde er sich in einem echten Nutzerdialog befinden.


Das Microsoft 365 Copilot Agent Evaluations Tool zeigt eine Agenten-Bewertung im Balkendiagramm-Format

Das Microsoft 365 Copilot Agent Evaluations Tool zeigt eine Agenten-Bewertung im Balkendiagramm-Format

Das Testergebnis als HTML-Report: Das Agent Evaluations Tool hat einen KI-Agenten bewertet.

(Bild: Microsoft)

Die Testberichte im HTML‑, JSON‑ oder CSV‑Format können Entwicklerinnen und Entwickler in ihren eigenen Entwicklungszyklen, Code‑Reviews oder CI/CD‑Pipelines nutzen. Langfristig sollen solche systematischen und wiederholbaren Evaluierungen zu einem Standardbestandteil bei der Softwareentwicklung mit Microsoft 365 Copilot heranwachsen, wie Microsoft in seinem Developer-Blog schreibt.

Weiterlesen nach der Anzeige

Während der Testphase, deren Dauer Microsoft nicht konkretisiert, können Programmiererinnen und Programmierer das Microsoft 365 Copilot Agent Evaluations CLI kostenlos nutzen. Dazu benötigen sie eine Microsoft-365-Copilot‑Lizenz, Node.js 24.12.0 oder höher, einen im Tenant bereitgestellten Agenten samt Administratorzustimmung, diesen dort ausführen zu dürfen, sowie einen Azure-OpenAI-Endpunkt für die LLM-Bewertungen (standardmäßig gpt-4o-mini). Aktuell unterstützt das Tool ausschließlich Windows-Entwicklungsumgebungen; Support für macOS und Linux ist angekündigt.


(mro)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Strahlungsresistente Roboter-Raupe der ESA kriecht mit nur einem Aktuator


Die Universität Göteborg hat im Rahmen des Discovery-Programms der Europäischen Weltraumorganisation ESA zur Planetenerforschung einen motorlosen, flexiblen Soft-Roboter in Form einer Raupe entwickelt, der sich ähnlich wie eine biologische Raupe fortbewegt. Durch diesen Fortbewegungsansatz ist der Roboter in der Lage, sich auch in unwegsamem Gelände unter rauen Umweltbedingungen zu bewegen und etwa durch enge Spalten zu quetschen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Soft-Roboter sind flexibel und trotzdem unempfindlich, um unter rauen Bedingungen eingesetzt werden zu können, etwa bei Hitze, extremer Kälte, Nässe und Strahlung. Starre Roboter mit Gelenken, die elektromotorisch angetrieben werden, eignen sich dagegen dafür nicht so gut. Denn solche Roboter haben einen gewissen Wartungsaufwand – nicht besonders optimal, wenn sie über einen langen Zeitraum agieren müssen und auf Planetenexplorationen nicht gewartet werden können.

Zentraler Bestandteil der Roboter-Raupe ist ein Aktuator. Er besteht aus einem dielektrischen Elastomer (Dielectic elastomer actuator – DEA) und bildet einen künstlichen Muskel. Der flexible, dünne Polymerstrang ist zwischen zwei nachgiebige Elektroden eingebettet. Sobald eine Spannung anliegt, zieht er sich radial zusammen und dehnt sich wieder aus. Prinzipiell verhält sich der Aktuator ähnlich wie ein biologischer Muskel. Die Vorteile: Der künstliche Muskel kann sich stark verformen, reagiert schnell und speichert Energie effizient und kann sie auch wieder freisetzen.

Die Forscher der Universität Göteborg verwenden bei der Roboter-Raupe eine gerollte Version des DEA (Rolled DEA – RDEA), die sich axial zusammenziehen und ausdehnen kann. Dadurch erzielen sie die nötige raupenartige Bewegung des Roboters. Der Roboter kann sich dadurch nicht nur mit einem einzelnen Aktuator vorwärtsbewegen, sondern auch ohne komplexe Steuerungselektronik in alle Richtungen gesteuert werden.

Die Wissenschaftler führten dazu eine Reihe von Bewegungstests auf unterschiedlichen Untergründen aus 3D-gedruckten Substraten durch, die Rillenmuster aufwiesen. Die „Beine“ des Roboters hakten sich in die Muster ein, sodass sich der Roboter entlang der Rillenrichtung ausrichtete. Systematische Versuche mit Substraten, die unterschiedliche Winkel im Rillenmuster abbildeten, ergaben, dass sich der Roboter darüber präzise nach links und rechts steuern lässt, obwohl er nur über einen Aktuator verfügt. Um jedoch auch in unkontrollierten Umgebungen die Richtung ändern zu können, muss der Roboter zusätzlich zu seiner passiven Steuerung noch eine aktive Steuerung erhalten.

Weiterlesen nach der Anzeige

Das verwendete Material des Raupen-Roboters ist außerdem recht robust gegen Schäden und trotzt hohen und niedrigen Temperaturen. Der Roboter fällt damit auch recht wartungsarm aus. Damit er auf anderen Planeten, wie etwa dem Mars, seinen Dienst tun kann, haben die Forscher ihn bis zu einem gewissen Maß strahlungssicher gemacht. Dazu verwendeten sie in dem Aktuator flexible Elektroden aus einwandigen Kohlenstoffnanoröhrchen (Single-walled carbon nanotubes – SWCNT). Das zylinderförmige Nanomaterial besteht aus einer gerollten Graphenschicht, die fehlertolerante Eigenschaften besitzt. Sie bietet Schutz vor physischen Beschädigungen und zum Teil vor Marsstrahlung, vor allem vor Alpha- und Protonenteilchen mit einer Energie von 10 MeV, hatte eine Simulation ergeben.


(olb)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

iX-Konferenz: Hilfreiche Architektur-Dokumentation in weniger als 60 Minuten


Architektur-Dokumentation leichtgemacht: mit Docs-as-Code, modernen Tools, klaren Konzepten – und mithilfe künstlicher Intelligenz und Agenten. Auf der von iX und dpunkt.verlag ausgerichteten eintägigen Online-Konferenz betterCode() ArchDoc am 20. Mai 2026 erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie sie ihre Architektur praktisch und effizient dokumentieren und dabei Änderungen während des Projektverlaufs strukturiert im Blick behalten.

Weiterlesen nach der Anzeige


Benjamin Wolf

Benjamin Wolf

Hilfreiche Architekturdokumentation in weniger als 60 Minuten – zeigt Benjamin Wolf.

Die betterCode() ArchDoc richtet sich an Profis aus den Bereichen Softwarearchitektur, Softwareentwicklung und IT-Projektleitung. Renommierte Experten stellen in den 45-minütigen Vorträgen praxisnahe Methoden, neue Techniken und hilfreiche Tools vor.

Themen im Programm:

  • Andreas Lausen: Architektur-Dokumentation macht endlich Spaß
  • Benjamin Wolf: Hilfreiche Dokumentation in weniger als 60 Minuten
  • Miriam Greis: Zielgruppengerechte API-Dokumentation
  • Birgit Bader: 5 Hacks, wie relevante Infos im SDLC überleben
  • Johannes Dienst: Nützliche und schöne Docs erstellen
  • Paneldiskussion: Softwarearchitektur-Dokumentation und KI

Zusätzlich findet am 11. Juni 2026 ein ganztägiger Online-Workshop mit Stefan Zörner statt: arc42 meistern.

Die betterCode() ArchDoc findet vollständig online im Browser statt. Während der Veranstaltung können sich Teilnehmende und Referenten per Chat und Video austauschen. Nach der Veranstaltung erhalten sie Zugriff auf die Aufzeichnungen der Vorträge und die Präsentationen.

Weiterlesen nach der Anzeige


Stefan Zörner

Stefan Zörner

Stefan Zörner gibt am 11. Juni 2026 eine interaktive Einführung in das Architektur-Framework arc42.

Ein Ticket kostet 299 Euro (alle Preise zzgl. 19% MwSt.). Der Ticketshop berechnet für Teams automatisch einen Mengenrabatt bei der Anmeldung. Schülerinnen, Schüler, Studierende und Hochschulangehörige erhalten auf Anfrage ebenfalls einen Nachlass. Der zusätzliche ganztägige Online-Workshop kostet 549 Euro.

Wer sich über den Fortgang der Konferenz auf dem Laufenden halten möchte, meldet sich auf der Konferenz-Webseite zum Newsletter an.


(who)



Source link

Weiterlesen

Beliebt