Connect with us

Künstliche Intelligenz

DMA: Google droht hohe EU-Geldstrafe wegen Play Store


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Alphabet-Tochter Google steht in der EU wegen ihres Play-Stores weiter unter Druck: Wie die Nachrichtenagentur Reuters unter Bezugnahme auf mit der Sache vertrauten Personen berichtet, könnte dem Konzern eine saftige Geldstrafe drohen, wenn dieser nicht mehr unternehme, „die EU-Vorschriften zur Gewährleistung eines fairen Zugangs und Wettbewerbs“ in seinem hauseigenen Marktplatz für Android einzuhalten.

Weiterlesen nach der Anzeige

Der Google-Play-Store steht seit März dieses Jahres im Fokus der Europäischen Kommission. Dabei beanstandet die Regulierungsbehörde vor allem technische Beschränkungen, die App-Entwickler daran hindern sollen, Nutzer zu anderen Kanälen mit günstigeren Angeboten zu leiten. Als weiteres Problem sehe man die Servicegebühr, die Google für die Vermittlung neuer Kunden über den Play-Store an App-Entwickler erhebe, diese aber nach Ansicht der Regulierungsbehörde über das gerechtfertigte Maß hinausgehe.

Im August hatte Google einige Änderungen an Google Play angekündigt, um die drohenden DMA-Strafen der EU abzuwenden. Unter anderem sehen diese Anpassungen vor, dass App-Entwickler Kunden leichter auf andere Kanäle leiten könnten, um Käufe über alternative Zahlungsmöglichkeiten zu tätigen. Zudem geht die Änderung mit einer neuen Gebührenstruktur einher. Konkret sinken die Transaktionsgebühren für Entwickler von 10 auf 3 Prozent, wenn sie alternative Zahlungswege nutzen.

Jedoch reichten diese Anpassungen offenbar immer noch nicht aus. Laut Reuters sieht die EU-Kartellbehörde die letzten im Juni vorgenommenen Änderungen von Apple an seinem App-Store als Maßstab. Apple sah sich wegen einer verhängten Strafzahlung in Höhe von 500 Millionen Euro dazu gezwungen, seinen App-Store erneut zu überarbeiten. Dem Konzern wurde von der EU vorgeworfen, App-Entwickler durch technische und kommerzielle Beschränkungen daran zu hindern, Kunden über günstigere Angebote außerhalb der Plattform zu informieren.

Lesen Sie auch

Laut den Reuters-Quellen hat Google bis zum ersten Quartal 2026 Zeit, noch weitere Änderungen anzubieten, bevor die Regulierungsbehörden eine Geldstrafe verhängen. Jedoch könne sich der Zeitpunkt der Sanktionen noch ändern. Laut DMA können die Strafen bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen – bei Alphabet wären das mehrere Milliarden Euro.

Weiterlesen nach der Anzeige

Ein Google-Sprecher sagte gegenüber Reuters: „Wir arbeiten weiterhin eng mit der Europäischen Kommission bei ihrer laufenden Untersuchung zusammen, haben jedoch ernsthafte Bedenken, dass weitere Änderungen Android- und Play-Nutzer dem Risiko von Malware, Betrug und Datendiebstahl aussetzen würden. Im Gegensatz zu iOS ist Android bereits von Grund auf offen gestaltet.“

Reuters spekuliert, dass eine hohe Geldstrafe gegen Google die bereits bestehenden Spannungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten verstärken könnte. Denn die USA behaupten, dass eine Reihe kürzlich verabschiedeter EU-Gesetze auf US-Technologieunternehmen abzielen. Die Kritik werde zwar von der EU zurückgewiesen, jedoch habe sie Eingang in das vor wenigen Tagen veröffentlichte nationale Strategiedokument Washingtons gefunden. Zuletzt krachte es Anfang Dezember zwischen der EU und den USA. Die EU hatte eine Millionenstrafe gegen Musks Firma X wegen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) verhängt. Bislang zeigte sich die EU von den Drohungen aus den USA eher unbeeindruckt.


(afl)



Source link

Künstliche Intelligenz

Hinter der Milchstraße versteckt: Supercluster Vela deutlich größer als gedacht


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Eine von der Milchstraße verdeckte gigantische Struktur aus unzähligen Galaxien ist viel größer und massereicher als angenommen. Das haben Beobachtungen mit zwei Observatorien in Südafrika ergeben, die unsere Vorstellung vom Supercluster Vela deutlich präzisieren. Diese Ansammlung mehrerer Galaxienhaufen ist demnach von vergleichbarer Größe wie der Supercluster Shapley und vereint mehr Masse in sich als Laniakea. Das ist der Supercluster, in dem sich die Milchstraße befindet. Rund 800 Millionen Lichtjahre von uns entfernt ist Vela 300 Millionen Lichtjahre lang und vereint rund 30 Millionen Milliarden Sonnenmassen in sich, erklärt die Forschungsgruppe. Die haben der Struktur den Spitznamen „Vela-Banzi“ gegeben, der Zusatz bedeutet in der südafrikanischen Sprache isiXhosa „weitreichend offenlegend“.

Weiterlesen nach der Anzeige

Der Supercluster oder auch Supergalaxienhaufen Vela ist besonders schwer zu erforschen, weil er sich aus unserer Perspektive genau hinter der Milchstraße befindet. Deren Sterne und interstellarer Staub verhindern, dass wir auf etwa 20 Prozent des Nachthimmels einen guten Blick hinter unsere Heimatgalaxie werfen können. Das erschwert es auch, ein umfassendes Verständnis von unserer Nachbarschaft und größerer Strukturen im Universum zu bekommen. Für ihre Arbeit hat die Forschungsgruppe um Amber Hollinger von der Université Claude Bernard Lyon 1 mehr als 65.000 Distanzmessungen zu Galaxien und 8000 zur Rotverschiebung ausgewertet. Die Daten stammen demnach vom Southern African Large Optical Telescope (SALT) und dem Radioteleskop MeerKAT.

Herausgekommen ist bei der Analyse, dass Vela eine komplexe interne Struktur aufweist und aus zwei dichten Kernen besteht, die sich aufeinander zubewegen, erklärt das Team. Mit ihrer enormen Masse beeinflussen Supercluster wie Vela großflächige Verschiebungen von Materie im Universum. Die Analyse vervollständigt auch unser Bild des lokalen Universums, das demnach aus neun solchen Superclustern besteht. Unser eigener wurde erstmals 2014 beschrieben, die beiden nächsten heißen Perseus und Pisces. Die neue Beschreibung des Superclusters Vela wurde zur Veröffentlichung im Fachmagazin Astronomy & Astrophysics eingereicht.


(mho)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Reprofotografie in 240 MP: Digitalisierung eines wiederentdeckten Kunstwerks


Die farbechte und hochauflösende Digitalisierung von Kunstwerken ist eine der technisch anspruchsvollsten Disziplinen der Fotografie. Sie bildet die Brücke zwischen dem analogen Original und dessen digitaler Zukunft, sei es zur Archivierung, zur wissenschaftlichen Analyse oder, wie in diesem Fall, zur Erschaffung einer immersiven Kunsterfahrung in der virtuellen Realität. Dieses Projekt zeigt den gesamten Prozess – von der Wiederentdeckung eines Kunstwerks bis zu seiner digitalen Rekonstruktion.

Im Jahr 1915 plante der expressionistische Künstler Ernst Ludwig Kirchner die malerische Ausgestaltung eines kuppelüberwölbten Ausstellungsraums, der vom Architekturbüro Curjel & Moser in Karlsruhe entworfen worden war. Er fertigte detaillierte Skizzen der Architekturelemente und der geplanten Fresken an, doch das ambitionierte Vorhaben scheiterte an den Wirren des Ersten Weltkriegs und geriet in Vergessenheit.

Mitte 2025, mehr als ein Jahrhundert später, ereignete sich ein kunsthistorischer Glücksfall: Die Roman Norbert Ketterer Stiftung übergab dem KirchnerHAUS Museum Aschaffenburg 24 Arbeiten Kirchners. Unter diesen befand sich ein 84 mal 84 Zentimeter großer farbiger Entwurf, den Museumsleiterin Dr. Brigitte Schad als jene verschollen geglaubte Skizze für den „Runden Raum“ identifizierte. Aus dieser Wiederentdeckung entstand die Vision, Kirchners ursprüngliche Idee mit den Mitteln des 21. Jahrhunderts doch noch zu realisieren. Dies erforderte eine Digitalisierung von höchster Qualität – eine Reproduktion, die sowohl farbverbindlich als auch hochauflösend jede Nuance des Entwurfs einfängt, um ihn anschließend in die virtuelle Realität übertragen zu können.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Reprofotografie in 240 MP: Digitalisierung eines wiederentdeckten Kunstwerks“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Digitale Rasterfahndung: Justizministerium will biometrischen Internet-Abgleich


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Was Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aktuell als „zeitgemäße Ermittlungswerkzeuge“ präsentiert, liest sich für Bürgerrechtler wie der Bauplan für eine Infrastruktur zur Massenüberwachung. Ein am Donnerstag veröffentlichter Referentenentwurf aus Hubigs Ressort zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) sieht vor, den Strafverfolgungsbehörden zwei mächtige digitale Instrumente in die Hand zu geben: den automatisierten biometrischen Internet-Abgleich und den Einsatz KI-gestützter Analyseplattformen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Hinter den technokratischen Begriffen verbirgt sich eine Zäsur: Erstmals soll es der Polizei erlaubt werden, biometrische Merkmale von Verdächtigen oder Zeugen systematisch mit der gigantischen Bilderflut des öffentlich zugänglichen Internets abzugleichen.

In sich hat es vor allem der geplante Paragraf 98d StPO, der den biometrischen Internet-Abgleich regeln soll. Die offizielle Lesart des Ministeriums ist, dass lediglich „vorhandene Daten“ durchsucht würden und keine neue Super-Datenbank entstehe. Ein Abgleich mit öffentlich verfügbaren Echtzeitdaten etwa von einer Webcam werde ausgeschlossen. Nötig sei eine „ausdrückliche Anordnung“ eines Staatsanwalts im Einzelfall – also nicht einmal eine Richtergenehmigung.

Experten wie Kilian Vieth-Ditlmann von der Organisation AlgorithmWatch halten diese Einschränkungen für eine Farce: Ein automatisierter Abgleich von Millionen Web-Bildern in Sekundenbruchteilen sei technisch unmöglich, ohne vorher eine strukturierte, durchsuchbare Datenbasis aller verfügbaren Gesichter anzulegen. Wer ein solches Werkzeug einführen wolle, müsse zwangsläufig das Internet biometrisch inventarisieren, warnt Vieth-Ditlmann auf Basis eines Gutachtens. Erfasst würden dann etwa auch private Urlaubsfotos sowie Aufnahmen von Demos und zufälliger Hintergrund-Passanten auf Social-Media-Profilen.

Damit stünde das Vorhaben in direktem Konflikt mit der KI-Verordnung der EU: Der AI Act untersagt das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern zur Erstellung von Datenbanken. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bestätigte bereits, dass ein systematischer Abgleich ohne eine solche vorverarbeitete Datenbasis technisch kaum realisierbar sei. Dennoch hält das Ministerium an der Darstellung fest, es handele sich nur um eine digitale Beschleunigung des „manuellen Augenscheins“. Für AlgorithmWatch ist das ein gefährlicher Euphemismus für den Aufbau einer Infrastruktur, die das Ende der Anonymität im öffentlichen Raum einläutet.

Weiterlesen nach der Anzeige

Auch das zweite Kernstück, die automatisierte Datenanalyse nach Paragraf 98e StPO des Entwurfs, soll das „unverbundene Nebeneinander“ polizeilicher Datenbanken beenden. Hier will das Ministerium offenbar die strengen Hürden des Bundesverfassungsgerichts umschiffen, das 2023 den Einsatz der Analyse-Software des US-Anbieters Palantir in Hessen und Hamburg für in weiten Teilen verfassungswidrig erklärte. Zwar gelobt Hubig, dass „Bewertungen und Entscheidungen“ weiterhin allein durch Ermittler getroffen werden. Doch Fachleute befürchten eine schleichende Automatisierung der Justiz.

Wenn Algorithmen festlegen, welche Querverbindungen zwischen verschiedenen Ermittlungsverfahren als „relevant“ markiert werden, gerät die polizeiliche Arbeit in eine Blackbox. Vorurteile der Software (Bias) oder fehlerhafte Datenverknüpfungen könnten dazu führen, dass Unschuldige ins Visier der Behörden geraten, ohne dass die Herleitung des Verdachts im Nachhinein lückenlos nachvollziehbar wäre. Da der Gesetzentwurf auch den Einsatz von KI-Systemen unter „klar definierten Voraussetzungen“ erlauben würde, droht eine Verlagerung der Ermittlungshoheit weg vom Beamten hin zu intransparenten Software-Modulen.

Das Justizressort rechtfertigt die vorgesehenen Grundrechtseingriffe mit der Notwendigkeit, bei Terrorismus und schwerer Kriminalität handlungsfähig zu bleiben. Doch die Definition der „erheblichen Bedeutung“ von Straftaten, die als Voraussetzung für den biometrischen Abgleich genannt wird, gilt in Juristenkreisen als weit dehnbar. Wovon sich die Politik einen „Sicherheitsgewinn“ verspricht, kommt Bürgerrechtlern einem Dammbruch gleich: Ist die Technik erst einmal installiert und rechtlich legitimiert, dürfte die Begehrlichkeit wachsen, die neuen Werkzeuge auch bei politisch unliebsamem Verhalten oder weniger schweren Delikten in Stellung zu bringen.

Das Justizministerium hat den Entwurf nach eigenen Angaben zeitgleich mit einer Vorlage des Bundesinnenministeriums für vergleichbare Befugnisse im Polizeirecht des Bundes erarbeitet. Diese gälten dann etwa für das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei. Das koordinierte Vorgehen unterstreicht den Willen der Bundesregierung zur digitalen Aufrüstung in diesem Bereich. Länder und Verbände haben nun bis zum 2. April Zeit, Stellung zu nehmen, bevor die Entwürfe das Bundeskabinett passieren und dann an den Bundestag und den Bundesrat gehen sollen.

Der Vorstoß knüpft an eine Debatte an, die bereits im Herbst 2024 die Republik spaltete. Damals scheiterte die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Sicherheitspakets teils am Widerstand des Bundesrats. Während einschlägige Maßnahmen im Bereich der Migration den Bundestag und die Länderkammer passierten, stoppte letztere die polizeilichen Kompetenzen für Big-Data-Analysen. Mit dem neuen Anlauf wollen Hubig und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese damals gescheiterten Befugnisse jetzt dauerhaft und flächendeckend verankern.


(mho)



Source link

Weiterlesen

Beliebt