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DNS-Überwachung: Verfassungsgericht stoppt gerichtliche Anordnungen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vollziehung einer umstrittenen richterlichen Anordnung gestoppt, einen Telekommunikationsanbieter zur massenhaften Überwachung von Anfragen über das Domain Name System (DNS) verpflichtet hätte (Az. 1 BvR 2317/25). Eine entsprechende Anordnung des Amtsgerichts Oldenburg vom 5. November 2025 haben die Karlsruher Richter vorübergehend ausgesetzt und weitere Anordnungen untersagt.
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Zwei Konzerntöchter eines großen TK-Anbieters hatten die Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Amts- und Landgerichts Oldenburg eingelegt. Die Beschlüsse verpflichteten die Netzbetreiber zur „Überwachung und Aufzeichnung der inländischen Domain-Name-System-Anfragen“ zu einem bestimmten Server.
Um was für einen Server es sich dabei handelt und in welche Richtung die Ermittlungen laufen, ist nicht bekannt. Auch die Netzbetreiber erhielten auf Antrag keine Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft. Die Überwachungsbeschlüsse sind mit Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) begründet, der das Abhören klassischer Telefonate oder den Zugriff auf E-Mails auf Basis eines über die Jahre hinweg ständig ausgeweiteten Straftatenkatalogs regelt.
Die betroffenen Netzbetreiber machten geltend, dass die Anordnung neuartig sei und einen erheblichen organisatorischen und personellen Aufwand erfordere. Sie müssten alle DNS-Server-Anfragen von etwa 40 Millionen Kunden auswerten. Die Zahl der betroffenen DNS-Anfragen sei auf etwa 5 Millionen pro Sekunde zu schätzen.
Sorgfältige Folgenabschätzung
Das Bundesverfassungsgericht setzte die Anordnung aus Oldenburg im Wege einer eigenen einstweiligen Anordnung in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 25. November aus. Das ist möglich, wenn die Abwägung der drohenden Folgen bei einem offenen Ausgang des Hauptsacheverfahrens dies gebietet.
Die Kammer stellte fest, dass die Verfassungsbeschwerde „nach summarischer Prüfung nach gegenwärtigem Verfahrensstand weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet“ sei. Die Folgenabwägung sprach demnach für die Unternehmen. Dies begründeten die Karlsruher Richter etwa mit Blick auf die Auswirkungen eines späteren Erfolgs der Beschwerde: Die Provider müssten die eine als letztlich verfassungswidrig erkannte Maßnahme zunächst mit erheblichem Aufwand umsetzen. Ihnen drohe zudem ein irreversibler Reputationsverlust.
Besonders schwer wiegen laut dem Bundesverfassungsgericht die drohenden massenhaften und nicht mehr revidierbaren Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis der Kunden. Die Karlsruher Richte betonen, dass viele Betroffene ohne eigenen Tatverdacht in die Überwachung gerieten und aufgrund der Heimlichkeit der Maßnahme keinen vorbeugenden oder abwehrenden Rechtsschutz hätten.
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Die Kammer sah letztlich kein besonders hohes Strafverfolgungsinteresse, das gegen die Aussetzung der Maßnahme gesprochen hätte. Die Nachteile auf Seiten der Beschwerdeführerinnen und die drohenden massenhaften Eingriffe in die Grundrechte der Kunden überwogen deutlich. Die Aussetzung gilt einstweilen längstens für sechs Monate. Bis dahin sollte eine Entscheidung in der Hauptsache erfolgt sein.
Den betroffenen Anbieter nennt das Verfassungsgericht nicht. Die angegebene Zahl von 40 Millionen Kunden verweist aber auf einen der großen deutschen Netzbetreiber. Die Juristen der Telekom zuckten auf Anfrage von heise online mit den Schultern mit dem Tenor: Keine Kenntnis. Auch bei Telefónica Deutschland war der Vorgang zunächst nicht bekannt, wie aus Unternehmenskreisen verlautete.
“Juristischer Meilenstein”
Der Beschluss ist nach Ansicht des IT-Rechtlers Jens Ferner ein „juristischer Meilenstein“ von grundsätzlicher Bedeutung. Er berühre die Grundfesten des Fernmeldegeheimnisses und markiere eine wichtige Grenze für die digitalen Ermittlungsmethoden staatlicher Behörden. Der Anwalt hebt hervor, dass Ermittlungsbehörden naturgemäß daran interessiert seien, digitale Spuren zu nutzen und dabei „Grenzen noch ein wenig weiter zu verschieben“.
Ferner sieht die DNS-Überwachung als Versuch, eine anlasslose Massenüberwachung ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung zu etablieren. Ziel sei es, fokussiert IP-Adressen abzufangen, die eine bestimmte Webseite aufrufen oder sich dafür interessieren, schreibt Ferner. Dabei seien DNS-Anfragen, die ein „zentraler Bestandteil der Internetnutzung“ sind, oft nicht einmal direkt mit dem Aufruf einer Webseite verbunden. Damit wäre auch die „technische Infrastruktur des Internets“ berührt.
(vbr)
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Winterweiß und knallig bunt: Die Bilder der Woche 4
Diese Woche bleibt der Winter als Motiv klar erkennbar. Einerseits in Form einer Schneelandschaft mit wolkenlosem, blauem Himmel. Beim Betrachten gefriert einem fast der Atem zu einer Wasserdampfwolke. Andererseits als eiskalte Seifenblase, deren Eisblumenmuster mit jedem Moment zu wachsen scheint. Auch das Mondmotiv und die Dolomiten reihen sich trotz ihrer Farbe optisch in die Auswahl der kühlen Bilder ein.
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Einen Gegenpol dazu setzt besonders der Bokeh-Farbknall von Daborius, der wie ein Vorbote winterliche Gedanken vertreibt. Aber auch das Motiv einer Uferpflanze und ein Insektenbild verstärken die Sehnsucht nach farbenfrohen und wärmeren Tagen.
Winter auf dem Härtsfeld 3 von AHI 1975

(Bild: AHI 1975)
Der Schnee hat sich hier wie eine weiße Decke über die winterliche Landschaft gelegt und lässt Formen und Flächen klar hervortreten. Die reduzierte Farbgebung hat eine grafische Wirkung, die durch die dunkle Landstraße zusätzlich verstärkt wird. Die Aufnahme atmet Ruhe und zeigt den Winter als stillen Zustand.
Uferpflanze von 35mm

Uferpflanze
(Bild: 35mm)
Eine gelungene Makroaufnahme. Diese Pflanze mit Stiel, Blättern und Blüte ist im Zentrum des Bildes scharf fokussiert. Der Hintergrund löst sich weich auf, während das rote Bokeh einen tollen Kontrast zum Grün der Pflanze bildet. Das Gegenlicht zeichnet helle Ränder um den Stiel. Die Komposition im Querformat verleiht dem Motiv dabei Ordnung und Ruhe.
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Attentäterin von Rontrus

Attentaeterin
(Bild: Rontrus)
Hier zeigt sich eine Gelbe Mordfliege, wie sie lauernd auf einer glatten Fläche sitzt, in der sie sich komplett spiegelt. Ihr Körper und die Borsten zeichnen sich scharf ab und ihre großen Facettenaugen ziehen den Blick auf sich. Die Spiegelung und die starke Loslösung von Motiv und Umgebung verleihen dem Bild eine gewisse Spannung. Fotograf Rontrus erklärt sein Vorgehen: „Das Bild wurde mit einer Vollformatkamera, einem 90-mm-Makroobjektiv + Raynox-250-Nahlinse bei Blitzlicht und mit Fokusstacking gemacht.“
Blaue Stunde Dolomiten von Udo Muc

Blaue Stunde Dolomiten
(Bild: Udo Muc)
Die Dolomiten in tiefem Blau: Der Himmel leuchtet bereits leicht, die Bergkämme zeichnen sich klar ab und das erste Licht modelliert die Felsen und Hänge in feinen Abstufungen. Der Himmel gibt dem Bild viel Luft, während die Spiegelung ihm eine schöne Symmetrie verleiht. Die Blautöne verbinden Vorder- und Hintergrund zu einer harmonischen Gesamtheit.
Nikon D500 | 15 mm | ISO 100 | f/8
Schneekugel 2 von Thomas Brandl

Schneekugel 2
(Bild: Thomas Brandl)
Hier füllt eine kleine Schneekugel das Bild. In ihrem Inneren verdichten sich Licht, Struktur und feine Eispartikel zu einer eigenen kleinen Welt. Die Kugel ist vor dem schwarzen Hintergrund gut freigestellt und lenkt den Blick ins Bildzentrum. Die Komposition wird von ihrer runden Form bestimmt und trotz der vielen Details entsteht ein ruhiges, geradezu meditatives Winterbild.
Thomas Brandel nahm das Foto der gefrierenden Seifenblase auf seinem im Schatten liegenden Hochbeet auf. „Nach ein wenig Übung klappte die Herstellung gut und ich probierte verschiedene Blickwinkel und Orte, um die Seifenblase in schöner Stimmung einzufangen. Auch die Sonne war mir nun hold und beschien jetzt das Hochbeet. Ich nutzte außerdem die Serienfunktion der Kamera und bekam viele verschiedene Stadien des Gefrierens abgebildet. Vor dem schwarzen Hintergrund gefielen mir dann die Seifenblasen am besten“, sagt der Fotograf.
OM-1 | 100 mm | ISO 200 | f/10
15.01.2026 von Daborius

15.01.2026
(Bild: Daborius)
Diese Makroaufnahme arbeitet mit starker Nähe und verdichtet das Bild auf gekonnte Weise. Die Unschärfe formt ein großartiges Bokeh, sodass die glänzenden Lichtkreise wie Sterne im Hintergrund funkeln. Abgesehen von einem Miniatur-Hirsch ist kaum etwas Gegenständliches erkennbar. Das Foto bleibt bewusst offen und zeigt die Freude am fotografischen Experiment. Der Blick löst sich von der Realität und folgt in erster Linie Licht und Struktur.
Mit dem Bild bleibt der Fotograf seinem fröhlichen, bunten Stil mit viel Bokeh treu. „Für den Hintergrund habe ich Stahl-Topfreiniger ausgerollt und buntes Lametta darüber gelegt. Das Ganze habe ich mit LED-Leuchten aufgeleuchtet.“
Pentax K-1 Mark II | 100 mm | ISO 1250 | f/2.8
Es sollte nicht sein von bild0815

Es sollte nicht sein
(Bild: bild0815)
Ein Porträt, das natürlich und unverstellt wirkt, denn es zeigt keinen Moment der Pose, sondern einen Moment der Begegnung. Licht, Ruhe und Ausdruck greifen stimmig ineinander. Der ruhige Hintergrund lenkt nicht ab. Der Blick trifft die Kamera direkt, und das Gesicht liegt klar im Fokus. Durch die zentrale Position entstehen zudem Nähe und Präsenz.
Der Fotograf selbst beschreibt es so: „Der Mond mit seinem speziellen Licht reizt mich immer wieder. Zum herbstlichen Vogelzug bin ich dann gern unterwegs und hoffe, dass Wetter und Vögel mitspielen, um vielleicht doch mehr als ‚nur‘ den Mond auf das Bild zu bekommen. Die optimale Zeitspanne ist recht kurz, aber auch die Zeit davor und danach ist intensiver Naturgenuss. Die Kombination aus hartem Gegenlicht, wenig Licht und der einzufangenden Bewegung ist mit dem fortschreitenden Abend eine wachsende Herausforderung. Zum Aufnahmezeitpunkt war der Himmel bereits recht dunkel, sodass ich den Mond vorfokussiert habe, um beim Auftauchen von Vögeln in Mondnähe nur noch auszulösen.“
(vat)
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Was Wi-Fi 7 kann | c’t uplink
Der Funkstandard Wi-Fi 7 ist inzwischen breit verfügbar – zumindest Notebooks und Smartphones ab dem mittleren Preissegment sprechen den schnelleren Standard, der auch unter dem Namen 802.11be bekannt ist. Und auch bei Routern und Access Points steigt die Verbreitung langsam aber sicher an.
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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …
Doch warum genau ist Wi-Fi 7 eigentlich besser als der Vorgängerstandard 6E? Was bringt die Nutzung von 320 MHz breiten Kanälen? Was ist der Vorteil von MLMR? Und warum wird der 2,4-GHz-Band auf absehbare Zeit unersetzlich bleiben? Das und mehr besprechen wir in dieser Folge des c’t uplink.
Zu Gast im Studio: Ernst Ahlers, Andrijan Möcker
Host: Jan Schüßler
Produktion: Tobias Reimer
► Unsere Artikel zu Wi-Fi 7 sind bei heise+ erschienen (€)
► sowie in c’t 25/2025 (€).
In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.
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(jss)
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Neue Macs im Anflug: Apple lädt zur „Apple Experience“ nach Los Angeles
Die Hinweise darauf, dass Apple noch in diesem Monat frische Macs vorstellen wird, verdichten sich. Nach ersten Spekulationen, dass der Konzern die Rechner zusammen mit dem neuen Creator-Studio-Abopaket präsentieren könnte, sowie schlechter Verfügbarkeiten der alten Modelle im Apple Online Store kommt nun eine dritte Information hinzu. Denn Apple hat zu einem speziellen Event geladen: YouTuber, TikToker und andere „Creators“ aus dem Influencer-Segment sollen vom 27. bis 29. Januar nach Los Angeles kommen. Worum es bei der Veranstaltung geht, die der Konzern schlicht als „Apple Experience“ tituliert, ist unklar. Auch deutsche Vlogger sind wohl unter den Eingeladenen. Ob klassische Medien dabei sein werden, blieb zunächst unklar.
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Drei Tage Los Angeles
Interessant an der Veranstaltung ist die Länge: An den drei Tagen könnte Apple nicht nur sein Creator Studio und neue Hardware vorstellen, sondern auch Seminare und Kurse zum direkten Ausprobieren der Produkte abhalten. Neu ist dieser Ansatz, bei dem „Creators“ als Erstes gebrieft werden, nicht: Der Konzern agierte bereits im vorvergangenen Jahr bei seinen M4-Maschinen ähnlich. Damals gab es zusätzlich aber auch Keynote-Videos, die die Rechner vorstellten. Ob das dieses Mal so sein wird, bleibt unklar.
Mit dem Creator Studio vermarktet Apple seine macOS-Programme Final Cut Pro, Logic Pro, Pixelmator Pro sowie Tools wie Motion oder MainStage erstmals in einem Abo-Paket (12,90 Euro im Monat oder 129 Euro im Jahr), das um zusätzliche „Premium-Inhalte“ für iWork-Programme ergänzt wird. Es wäre ungewöhnlich, einem solchen Produkt ein dreitägiges Kreativen-Event zu gönnen – entsprechend wahrscheinlich ist neue Hardware.
Welche Macs erwartet werden
Aktuell geht die Gerüchteküche von mindestens zwei neuen MacBook-Pro-Baureihen aus, die vorgestellt werden könnten. Nachdem nur das Midrange-Modell MacBook Pro M5 mit 14 Zoll im Herbst präsentiert wurde, stehen noch MacBook Pro M5 Pro und MacBook Pro M5 Max aus – jeweils mit 14 und 16 Zoll. Weitere Rechner mit M5-Chip könnten ebenfalls kommen, wobei diese – etwa MacBook Air M5 und Mac Mini M5 und M5 Pro – aktuell eher Richtung Jahresmitte erwartet werden. Schließlich steht Beobachtern zufolge auch noch ein neues Kompakt-MacBook mit iPhone-Chip aus, doch davon hat man seit längerem nichts mehr gehört.
Die neuen Macs sollen etwa lokale Sprachmodelle (noch) schneller ausführen können. Momentan gibt es nur die einfachen M5-Chips. Diese stecken neben dem erwähnten MacBook Pro M5 auch im iPad Pro M5 sowie der Vision Pro M5.
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(bsc)
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