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E-SUV BMW iX3 40: Einstiegsmodell mit 235 kW und 635 km Reichweite
Nur wenige Wochen nach der Markteinführung des neuen BMW iX3 in Deutschland bringt BMW eine günstigere, zweite Antriebsvariante heraus. Das neue Einstiegsmodell BMW iX3 40 ist als Basis-Version des iX3 mit Heckantrieb mit stromerregter Synchronmaschine (SSM) ausgestattet und leistet 235 kW. Das Drehmoment gibt der Hersteller mit 500 Nm an. Von null auf 100 km/h sollen damit 5,9 Sekunden vergehen, abgeregelt wird erst bei 200 km/h.
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Gleiche Ladedauer wie beim iX 50
Ein statt den 108,7 kWh des iX3 50 xDrive netto nur 82,6 kWh fassender Akku soll bei einem kombinierten WLTP-Verbrauch von 14,6 kWh/100 km eine Reichweite von bis zu 635 Kilometer ermöglichen. Deutlich geringer ist trotz 800–Volt-Spannungslage des Cell-to-Pack-Speichers die maximale DC-Ladeleistung mit 300 kW als die des bislang einzigen erhältlichen BMW iX3 50 Xdrive. Allerdings hat BMW die Akkukapazität so gewählt, dass die Ladung von 10 auf 80 Prozent mit 21 Minuten gleich lang dauert. Fürs AC-Laden wird der iX3 40 serienmäßig mit einem 11-kW-AC-Ladegrät geliefert, der 22-kW-Lader kostet Aufpreis.
Wie bereits für den iX3 50 bietet BMW eine bidirektionale Ladefunktion an, die es ermöglicht, den Wagen als Energiespeicher zu Hause zu nutzen, was besonders sinnvoll in Verbindung mit einer eigenen Stromerzeugung, beispielsweise per Photovoltaik ist.
Da der BMW i3 auf der gleichen technischen Basis aufbaut, dürfte die kommende i3-Antriebsvariante mit ähnlichen Eckdaten zu erwarten sein. Der BMW iX3 40 ist ab Sommer 2026 zu einem Preis ab 63.400 Euro erhältlich, rund 7500 Euro günstiger als der iX 50, aber etwas über den zunächst angekündigten 60.000 Euro.
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(fpi)
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Supreme Court zu Epic v Apple: Hat Apple das Gericht missachtet?
Apple hat in seinem Spiel auf Zeit einen neuerlichen Etappensieg erzielt: Das US-Höchstgericht (Supreme Court of the United States, SCOTUS) nimmt einen Teilaspekt des Komplexes Epic v Apple zu Überprüfung an. Grundsätzlich geht es in dem seit fast sechs Jahren laufenden Rechtsstreit um wettbewerbsfeindliche Praktiken in Apples App Store für iOS und iPadOS. Der vom SCOTUS angenommene Teil dreht sich darum, dass Apple eine Entscheidung eines Bundesbezirksgerichts dem Geiste nach umgangen hat, indem es App-Anbietern prohibitive Gebühren verrechnet und andere nachteilige Auflagen macht.
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Das hat das Bundesbezirksgericht für den Norden Kaliforniens als Missachtung des Gerichts eingestuft, was vom zuständigen Bundesberufungsgericht auch bestätigt worden ist. Doch Apple argumentiert, Missachtung sei nur bei Umgehung sehr konkreter Gerichtsbefehle möglich, nicht bei Umgehung des grundsätzlichen Tenors einer Gerichtsentscheidung. Mit diesem Vorbringen hat der Konzern das Interesse von mindestens vier der neun SCOTUS-Richter geweckt. Sie haben beschlossen, die Sache zu prüfen.
Delay, Deny, Defend
Damit gewinnt Apple weiter Zeit und kann seine Geschäftspraktiken fortführen. Frühester Termin für die mündliche Verhandlung wäre Oktober; bis zur Entscheidung könnte ein ganzes Jahr vergehen. Und dann geht die Sache womöglich zurück an ein untergeordnetes Gericht.
Apple hat in seinem App Store für iOS und iPadOS seit jeher hohe Gebühren verrechnet, typischerweise 30 Prozent aller Kundenzahlungen. Gleichzeitig untersagte Apple Umsätze außerhalb des App Store, direkte Kommunikation mit Kunden über andere Kanäle, und den Betrieb alternativer Appstores für die mobilen Apple-Betriebssysteme. Als Epic Games in seinem Spiel Fortnite Apples teures Bezahlsystem zu umgehen suchte, sperrte Apple Fortnite aus.
Daraufhin zog Epic im August 2020 vor das US-Bundesbezirksgericht für den Norden Kaliforniens. Dieses entschied im September 2021, dass Apples Bestimmungen zwar nicht gegen Monopolrecht des Bundes, wohl aber gegen ein kalifornisches Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb verstoßen. Das Gericht trug Apple auf, Hyperlinks aus Apps auf externe Webseiten mit unabhängigen Bezahlsystemen zu erlauben.
Apple berief erfolglos, und konnte auch den Supreme Court nicht zu einer weiteren Überprüfung gewinnen. Schließlich gelobte der Konzern, sich an die rechtskräftigen Auflagen zuhalten.
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Extreme Gebühren und andere Fallen
Tatsächlich legte Apple sein neues System jedoch so an, dass niemand es nutzen würde: Erlaubt ist darin nur ein einzelner Hyperlink, der nicht als solcher erkennbar sein darf. Die aufgerufene Seite darf keine Informationen über den Kunden oder sein Konto übernehmen, sondern muss das neu abfragen. Dazu kommen abschreckende Einblendungen und eine Gebühr von 27 Prozent aller Umsätze. Weil der Betrieb eines externen Bezahlsystems auch etwas kostet, und Finanzdienstleister Gebühren erheben, wäre der Umsatz außerhalb des App Store noch teurer als die 30 Prozent direkt im App Store.
Die Sache war also prohibitiv, was, wie sich später vor Gericht herausgestellt hat, Absicht war. Nebenbei schloss Apple alle Teilnehmer seines Video Partner Program und seines News Partner Program generell von externen Umsätzen aus. Eine sachliche Grundlage dafür ist nicht erkennbar.
Epic musste wieder das Bundesbezirksgericht anrufen. Dieses prüfte Apples Vorgehen ausführlich und hörte mehrfach Zeugen, bis es schließlich auf Missachtung des Gerichts entschied. Apples Argument, die ursprüngliche Gerichtsentscheidung hätte die gesetzten Maßnahmen nicht konkret verboten, zog nicht.
Missachtung des Gerichts
Das Bezirksgericht erließ diesmal detailliertere Auflagen, darunter ein absolutes Verbot von Gebühren für außerhalb des App Store anfallende Umsätze – nicht nur gegenüber Epic, sondern gegenüber allen App-Anbietern im US App Store. Apple berief erneut. Bundesberufungsgericht befand Ende 2025 (Az. 25-2935), dass Teile der neuen Auflagen zu streng seien: Beispielsweise dürfe Apple sehr wohl Gebühren für externe Umsätze berechnen, bloß nicht in prohibitiver Höhe.
Grundsätzlich habe das Bezirksgericht jedoch zulässig festgestellt, dass Apple durch sein Vorgehen das Gericht missachtet habe. Zwei Gerichtsauflagen habe Apple dem Buchstaben nach verletzt, zwei weitere dem Geiste nach.
Von 2 Themen wird 1 verhandelt
Gegen diese Entscheidung des Bundesberufungsgerichts hat Apple den Supreme Court angerufen und ihm zwei Fragen zur Erörterung vorgeschlagen: Erstens, ob Missachtung des Gerichts überhaupt gegeben sein könne, wenn eine Entscheidung nur ihrem Geiste nach umgangen werden, nicht aber ihren Buchstaben nach. Diese Frage hat das Höchstgericht am Dienstag angenommen.
Zweitens wollte Apple diskutieren, ob das Bundesbezirksgericht überhaupt landesweite Verbote, gestützt auf das Recht eines US-Staates, aussprechen darf, die auch Personen betreffen, die am Verfahren gar nicht beteiligt sind (hier: alle Anbieter von Apps im App Store). Diese Frage hat das Höchstgericht nicht angenommen. Es begründet seine Entscheidungen über Annahme oder Nichtannahme generell nicht.
Das Verfahren vor dem Supreme Court heißt Apple v Epic Games und trägt das Az. 25-1311. Das US-Bundesbezirksgericht für den neunten US-Gerichtskreis führt Epic Games v Apple unter den Az. 21-16506 und 21-16695, während das Bundesbezirksgericht Epic Games v Apple unter 4:20-cv05640 veraktet.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Interview zur Deutschland-App: Wie KI komplizierte Anträge entwirren soll
Im April wurde bekannt, dass das Bundesdigitalministerium (BMDS) die Telekom und SAP beauftragt hat, einen Prototyp einer Bürger-App für ganz Deutschland zu entwickeln. Im Interview mit c’t erläutert der zuständige Staatssekretär Markus Richter nun die Pläne im Detail: Wie die „Deutschland-App“ Bürger durch Anträge leiten soll und welche Rolle generative KI dabei spielt. Außerdem gibt Richter einen Ausblick auf die nächsten Schritte hin zur digitalen Brieftasche EUDI-Wallet und zum Deutschland-Stack, der Zukunfts-IT der öffentlichen Verwaltungen.
c’t: Herr Richter, ab 2027 wollen Sie mit der Deutschland-App den Staat schlanker, bürgernäher und verständlicher machen. Laut Ihrem Chef, Digitalminister Karsten Wildberger, wird die App „krass“. Aber wie soll sie konkret funktionieren?
Markus Richter: Ziel ist, dass die App mithilfe von künstlicher Intelligenz, einer Crawler-Technik und einem Assistenzsystem den Zugang zur Verwaltung erleichtert. Die App greift auf die bestehenden Dienste der Behörden zu. Die Bürger interagieren also nur mit der App und können leichter Verwaltungsleistungen beantragen. Wir sind gerade dabei, einen Prototyp zu erstellen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Interview zur Deutschland-App: Wie KI komplizierte Anträge entwirren soll“.
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Amazons KI-ler machen Hausbesuche: Forward Deployed Engineering
Amazon.com bietet nun die vorübergehende Einbettung eigener Mitarbeiter bei großen Kunden der Amazon Web Services (AWS) an. Sie sollen bei den Kunden KI-Agenten zusammenstellen und installieren, die dann AWS-Dienste nutzen. Diese Hausbesucher nennt Amazon Forward Deployed Engineers (FDE), eine von Palantir übernommene Marketingbezeichnung.
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Ziel ist natürlich, den Absatz zu beschleunigen, aber auch Kunden an AWS zu binden. Sind die KI-Agenten erst einmal tief in der IT einer großen Organisation integriert, wird der Wechsel zu einem Mitbewerber aufwändig und damit teuer. Speziell in sensiblen Bereichen wie Behörden, Geldinstituten und streng regulierten Branche wie dem Finanzwesen sollen die AWS-FDEs eingebettet werden.
Am Anfang steht regelmäßig der Aufbau sogenannter knowledge graphs; die beim jeweiligen Kunden vorhandenen Informationen werden so zusammengestellt, dass die AWS-Agenten sie leicht verarbeiten können. Nicht zuletzt soll das menschliche Mitarbeiter leichter ersetzbar machen: Die „Expertise lebt im Code des Kunden, nicht in Organisationswissen, das ausscheiden kann“, formuliert AWS-Vizepräsidentin Francessca Vasquez.
Amazon: „Kein traditionelles Consulting”
Amazon richtet bei AWS eine eigene FDE-Abteilung ein und nimmt dafür nach eigenen Angaben eine Milliarde US-Dollar in die Hand. Die FDEs sollen weltweit tätig werden, auch im deutschen Sprachraum, wie das Unternehmen gegenüber heise online bestätigt hat. Konkrete Angaben zur Gebührenstruktur macht Amazon bislang nicht. Sie soll sich jedoch auf „business outcomes and deliverables” konzentrieren, nicht auf verrechnete Mannstunden oder traditionelle Consulting-Vergütungen.
AWS FDE richtet sich an große Kunden, die über KI-Experimente hinaus sind und KI für echte Geschäftsprozesse einsetzen möchten. Der Datenkonzern verspricht, dass das FDE-System nicht auf Abhängigkeit, sondern auf Selbständigkeit der Kunden abstelle. Mit Fortschritt des jeweiligen Projekts würden die IT-Mitarbeiter des Kunden schrittweise von Beobachtern zu Teilnehmern und schließlich zu selbständigen Betreibern der KI-Agenten. Gleichzeitig
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Erstkunden des FDE-Angebots sind den Angaben zufolge Ricoh, eine amerikanische Fluggesellschaft, zwei amerikanische Sportligen, Cox Automotive und das Allen Institute. Letzteres ist eine von Microsoft-Mitgründer Paul Allen und seiner Frau Jody gegründete neurowissenschaftliche Forschungseinrichtung.
(ds)
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