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E-SUV BMW iX3 40: Einstiegsmodell mit 235 kW und 635 km Reichweite
Nur wenige Wochen nach der Markteinführung des neuen BMW iX3 in Deutschland bringt BMW eine günstigere, zweite Antriebsvariante heraus. Das neue Einstiegsmodell BMW iX3 40 ist als Basis-Version des iX3 mit Heckantrieb mit stromerregter Synchronmaschine (SSM) ausgestattet und leistet 235 kW. Das Drehmoment gibt der Hersteller mit 500 Nm an. Von null auf 100 km/h sollen damit 5,9 Sekunden vergehen, abgeregelt wird erst bei 200 km/h.
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Gleiche Ladedauer wie beim iX 50
Ein statt den 108,7 kWh des iX3 50 xDrive netto nur 82,6 kWh fassender Akku soll bei einem kombinierten WLTP-Verbrauch von 14,6 kWh/100 km eine Reichweite von bis zu 635 Kilometer ermöglichen. Deutlich geringer ist trotz 800–Volt-Spannungslage des Cell-to-Pack-Speichers die maximale DC-Ladeleistung mit 300 kW als die des bislang einzigen erhältlichen BMW iX3 50 Xdrive. Allerdings hat BMW die Akkukapazität so gewählt, dass die Ladung von 10 auf 80 Prozent mit 21 Minuten gleich lang dauert. Fürs AC-Laden wird der iX3 40 serienmäßig mit einem 11-kW-AC-Ladegrät geliefert, der 22-kW-Lader kostet Aufpreis.
Wie bereits für den iX3 50 bietet BMW eine bidirektionale Ladefunktion an, die es ermöglicht, den Wagen als Energiespeicher zu Hause zu nutzen, was besonders sinnvoll in Verbindung mit einer eigenen Stromerzeugung, beispielsweise per Photovoltaik ist.
Da der BMW i3 auf der gleichen technischen Basis aufbaut, dürfte die kommende i3-Antriebsvariante mit ähnlichen Eckdaten zu erwarten sein. Der BMW iX3 40 ist ab Sommer 2026 zu einem Preis ab 63.400 Euro erhältlich, rund 7500 Euro günstiger als der iX 50, aber etwas über den zunächst angekündigten 60.000 Euro.
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(fpi)
Künstliche Intelligenz
Mathematiker fordern Verlegung des größten Fachkongresses weg aus den USA
Lieber nicht in den USA: Eine Gruppe von Mathematikern hat dazu aufgerufen, den International Congress of Mathematicians (ICM) im Juli nicht wie vorgesehen in Philadelphia abzuhalten. Grund ist die aktuelle politische Situation.
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Ein Grund sei „Amerikas Rolle bei der Destabilisierung der Welt durch ausgedehnte Angriffe“, schreiben die Mathematiker in einer Petition, in der sie die Verlegung des ICM fordern. Dazu gehörten die Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro und „ein dreister und gedankenloser Krieg gegen den Iran“ ebenso wie die unrechtmäßigen Tötungen von Menschen in der Karibik, die Unterstützung des israelischen Vorgehens gegen die Palästinenser sowie die Drohungen gegen Kuba und Grönland.
Auch die innenpolitische Situation spreche gegen eine Konferenz in Philadelphia: „Die derzeitige US-Regierung hat ihren ungezügelten Hass auf Einwanderer unmissverständlich gezeigt.“ Es sei zu befürchten, dass den Wissenschaftlern die Einreise in das Land verweigert werde – die US-Behörden verweigern Bürgern aus über 70 Ländern ein Visum. Beamte des Grenzschutzes und des ICE töteten und misshandelten Menschen.
Diskriminierung und Gewalt befürchtet
Zu der Konferenz seien Mathematiker aus aller Welt eingeladen, „Menschen, die für einen ICE-Beamten vielleicht nicht so aussehen, als ‚gehörten sie dazu’“. Diese Menschen könnten Diskriminierungen und physischer Gewalt ausgesetzt sein.
Damit disqualifiziere sich die aktuelle US-Regierung als Gastgeber für den ICM. Das Ziel des ICM sei, ein Gefühl internationaler Einigkeit unter Mathematikern zu erwecken. Wenn die Konferenz wie geplant in den USA stattfinde, „würde die IMU nach ihren eigenen Maßstäben völlig versagen“, resümiert die Petition.
Der ICM findet alle vier Jahre statt und bringt Mathematiker aus der ganzen Welt zusammen. Er wurde erstmals 1897 in Zürich abgehalten; der letzte ICM in den USA fand 1986 statt. Beim ICM werden auch eine Reihe von Auszeichnungen verliehen, darunter die Fields-Medaille, die höchste Auszeichnung in der Mathematik.
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Franzosen haben bereits abgesagt
Über 1800 Mathematikerinnen und Mathematiker haben die Petition unterzeichnet und sich damit verpflichtet, nicht am ICM teilzunehmen, sollte dieser in Philadelphia stattfinden. Zum Vergleich: Der Kongress 1998 in Berlin hatte über 3300 Teilnehmer, der in Madrid 2006 rund 4500. Die französische mathematische Gesellschaft hat bereits im Januar angekündigt, einem Kongress in Philadelphia fernzubleiben.
Die Konferenz zu verlegen, wäre kein Präzedenzfall: 2022 sollte der ICM in St. Petersburg in Russland stattfinden. Doch nach dem Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie im Hinblick auf die politische Situation im Land, insbesondere der fehlenden politischen Freiheiten und des Vorgehens gegen die LGBT-Community, entschlossen sich die Mathematiker damals, den Kongress online durchzuführen. Eine Eröffnungszeremonie sowie die Verleihung der Fields-Medaille fanden in Helsinki statt.
„Angesichts der damaligen Entscheidung gibt es einfach kein stichhaltiges Argument, dass internationale Teilnehmer bei dieser Ausgabe des ICM sicherer sind, als sie es 2022 in Russland gewesen wären“, schreiben die Initiatoren in der Petition.
(wpl)
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OLG Bamberg: TikTok schummelt bei DSA-Pflichten
Tiktok muss seine Webseite für Nutzer in Deutschland umprogrammieren, urteilt das Oberlandesgericht Bamberg (OLG). Die aktuelle Gestaltung verstößt mehrfach gegen die als DSA (Digital Services Act, auch Gesetz über digitale Dienste) bekannte EU-Verordnung. Tiktok muss es Nutzern leicht machen, die Nutzung personenbezogener Daten für die Auswahl der vorgesetzten Videos auszuschalten.
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Außerdem muss die Meldung rechtswidriger Inhalte benutzerfreundlich gestaltet werden. Beides ist laut dem von der Verbraucherzentrale Bayern erstrittenen Urteil ( 3 UKl 5/25 e) nicht gegeben, obwohl der DSA das in Artikel 38 respektive 16 vorschreibt.
Da der Fall grundsätzliche Bedeutung hat, es zu den relevanten Rechtsfragen aber noch keine Rechtsprechung gibt, hat das OLG in seinem erstinstanzlichen Endurteil vom 18. März die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Tiktok wird das wohl in Anspruch nehmen und hat seine Webseite bisher nicht verbessert. TikToks Anregung, bestimmte Rechtsfragen zuerst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, hat das Gericht nicht aufgegriffen.
TikTok will sich dem Verfahren nicht stellen
Im Prozess hat TikTok zunächst versucht, der Verbraucherzentrale die Berechtigung zur Klageführung abzustreiten. Der DSA diene der Wettbewerbsregulierung und nicht dem Verbraucherschutz; zudem sei ausschließlich die Europäische Kommission zur Durchsetzung befugt, und diese habe an der Webseite nichts ausgesetzt. Und überhaupt würden auch Nicht-Verbraucher die Webseite aufrufen.
Diese Argumente griffen beim OLG Bamberg nicht. Einerseits seien die für die Klage relevanten Passagen des DSA eindeutig verbraucherschützend, andererseits gebe das deutsche Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) der Verbraucherzentrale ausdrücklich das Recht, wegen Verstößen gegen solche DSA-Passagen vor Gericht zu ziehen. Die Regelung des DSA, wonach die EU-Kommission für die Durchsetzung zuständig sei, diene der Abgrenzung gegenüber anderen Verwaltungsbehörden, schließe aber Gerichtsverfahren nach dem UKlaG nicht aus.
Interface-Tricks
Nutzer haben gemäß Artikel 38 DSA das Recht, TikTok zu verbieten, seinem Algorithmus ein Profil aus personenbezogenen Daten zu füttern. Diese Option hat TikTok allerdings ausnehmend gut versteckt. Nutzer müssen mit der rechten Maustaste auf ein Video oder ein beworbenes Produktbild klicken, und dann im Kontextmenü „Feed verwalten“ auswählen.
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Nur durch Klicken mit der rechten Maustaste auf ein Video oder ein angezeigtes Produkt kommt man zu diesem Menü – wenn der Browser mitspielt. Unter „Feeds verwalten“ kann man sich dann verbitten, dass der Algorithmus ein personenbezogenes Profil heranzieht.
(Bild: Tiktok (Screenshot))
Dieser Weg ist alles andere als naheliegend. Beim Versuch der Redaktion ist das Kontextmenü auch nur in einem von drei Webbrowsern aufgetaucht; die anderen beiden Browser zeigten ihr eigenes Kontextmenü. Und über jene TikTok-Menüs, die über die bekannten drei Punkte aufgerufen werden können, ist die Datenschutz-Option nicht zu finden. Damit sei die De-Personalisierungsfunktion auf Tiktoks Webseite zwar unmittelbar, aber nicht leicht zugänglich, was die Vorgaben des DSA verletzt.
Die Meldung rechtswidriger Inhalte gemäß DSA ist sehr wohl über das Drei-Punkte-Menü im rechten oberen Eck des jeweiligen Videos erreichbar – allerdings gut versteckt. Zunächst muss „Melden“ ausgewählt werden, was eine Reihe von Auswahlmöglichkeiten beschert. Darunter „Hass und Belästigung“, „Betrug und Schwindel“ oder „Fälschungen und geistiges Eigentum“, was ja durchaus rechtswidrige Tatbestände sind.
Nur so wird korrekt gemeldet
Doch wer meint, damit eine Meldung gemäß Artikel 16 DSA erstattet zu haben, irrt. TikTok betrachtet dies lediglich als Hinweis auf einen Verstoß gegen die eigenen Richtlinien und setzt nicht die im DSA vorgesehenen Maßnahmen. Nutzer können keine Begründung hinzufügen und auch keine Kontaktdaten beifügen. Damit entfallen nicht nur die Empfangsbestätigung und Information über die Entscheidung über die Meldung, sondern TikTok wähnt sich auch haftungsfrei. Nur bei Meldungen nach Artikel 16 DSA gilt TikTok formalrechtlich als in Kenntnis gesetzt und muss gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.

Wer hier klickt, klickt vielleicht falsch. Die rechtsverbindliche Meldung nach dem Digital Services Act geht nur über die hier nicht sichtbare Option „Widerrechtlichen Inhalt melden“. Sie wird erst durch Scrollen nach unten sichtbar. Das ist unannehmlich, sagt das Gericht.
(Bild: TikTok/Daniel AJ Sokolov (bearbeiteter Screenshot))
Nur wer in dem Menü unter den Seitenumbruch hinunterscrollt und „Widerrechtlichen Inhalt melden“ auswählt, kann nähere Informationen und seine Kontaktdaten hinzufügen. Das erschließt sich aber erst, nachdem man das ausgewählt hat. „Faktisch hängt es daher häufig vom Zufall ab, welche Schaltfläche der Nutzer betätigt und demnach auch, ob er ein den Anforderungen des Art 16 DSA genügendes Meldeverfahren in die Wege leitet“, begründet der OLG sein Unterlassungsurteil. „Die Auffindung dieses Meldeverfahrens wird dem Nutzer daher durch die Ausgestaltung in einer Weise erschwert, dass sie entgegen der Vorgabe der Benutzerfreundlichkeit mit Unannehmlichkeiten verbunden ist.“
(ds)
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Ray-Ban Meta Smart Glasses: Neue Modelle und KI-Funktionen angekündigt
Meta erweitert sein Portfolio um eine neue Kategorie von Smart Glasses, die speziell für Korrekturgläser und ganztägigen Tragekomfort ausgelegt sind. Die sogenannten „Ray-Ban Meta Optics Styles“ unterstützen laut Meta nahezu alle Sehstärken und führen neue ergonomische Anpassungen für unterschiedliche Gesichtsformen ein, darunter flexiblere Scharniere, austauschbare Nasenpads und vom Optiker anpassbare Bügelenden.
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Mit der neuen Produktkategorie reagiert Meta auf zwei der größten Kritikpunkte: einen begrenzten Bereich an unterstützten Dioptrien und eine mangelnde Eignung für den ganztägigen Einsatz. Laut The Verge ist die Sachlage beim Dioptrienbereich komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint und ob die neuen Modelle beim Tragekomfort tatsächlich Abhilfe schaffen, muss ein Praxistest zeigen. Die neuen Smart Glasses kann man wohlgemerkt auch ohne Korrekturgläser bestellen.
Die ersten beiden Modelle der neuen Kategorie heißen „Blayzer“ und „Scriber“ und sie kommen mit zwei schlankeren Fassungen als bei früheren Ray-Ban Meta-Brillen. Blayzer hat eine rechteckige Form und ist in zwei Größen erhältlich, während das Scriber-Modell eine rundere Form aufweist. Sie sind in verschiedenen Farben erhältlich und werden mit einem dunkelbraunen Ladeetui geliefert.
Obwohl die neue Kategorie schlanker ausfällt, bringen die Modelle laut Meta alle Funktionen der bisherigen Ray-Ban Meta-Brillen mit. Ob sie an anderer Stelle Kompromisse aufweisen, ist noch unklar. Gewichtsangaben macht Meta nicht.
Die Brillen können ab sofort in den USA über Meta und Ray-Ban vorbestellt werden und sind Meta zufolge ab dem 14. April bei Optikern in den USA sowie in „ausgewählten internationalen Märkten“ erhältlich. Meta nennt im deutschen Webstore einen Einstiegspreis von 469 Euro. Damit liegen die schlankeren und ergonomischeren Modelle preislich über dem Niveau der ersten Generation (ab 329 Euro) und zweiten Generation (ab 419 Euro) der Ray-Ban Meta-Brillen.
Neue KI-Funktionen für alle Smart Glasses
Für das bestehende Portfolio kündigt Meta neue Farben und Linsen an. Die Sportbrillen Oakley Meta HSTN und Oakley Meta Vanguard erhalten neue Kombinationen aus Farben und Gläsern, während die zweite Generation der Ray-Ban-Meta-Brillen im Frühjahr und Sommer drei neue, zeitlich limitierte Farbvarianten bekommt.
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Metas Smart Glasses erhalten zudem portfolioübergreifend neue KI-Funktionen rund um Ernährung und WhatsApp. Die Erfassung der eigenen Ernährung soll dadurch deutlicher einfacher werden. Nutzer können Mahlzeiten per Sprachbefehl oder Foto erfassen, woraufhin Meta AI Nährwertinformationen extrahiert und in der entsprechenden App protokolliert. Auf dieser Basis erstellt das System mit der Zeit personalisierte Empfehlungen und kann auch situativ Ernährungstipps geben. Diese Funktionen starten demnächst in den USA auf den Ray-Ban- und Oakley-Modellen und im Sommer auf der Meta Ray-Ban Display, die derzeit nur in den USA verkauft wird.
Zusätzlich führt Meta neue KI-Funktionen für WhatsApp ein. Künftig lassen sich eingehende Nachrichten per Sprachbefehl von Metas KI-Assistent zusammenfassen oder gezielt durchsuchen, etwa nach konkreten Details aus einem Chat. Die Verarbeitung erfolgt dabei direkt auf dem Gerät und bleibt durch E2E-Verschlüsselung geschützt. Die Funktionen werden bald für Betatester aller bislang erhältlichen Modelle freigeschaltet.
Neue Sprachen für Live-Übersetzung
Die Meta-Ray Ban Display hat diesen Monat bereits eine Reihe neuer Features erhalten. Für das Frühjahr kündigt Meta nun weitere Funktionen an. Künftig sollen Nutzer ihre Perspektive und den Inhalt des Displays gleichzeitig aufzeichnen können. Die digitalen Einblendungen und das Kamerabild werden dabei in einem Video kombiniert, das sich teilen lässt. Darüber hinaus wird die visuelle Fußgängernavigation ausgeweitet: Ab Mai soll sie in allen Städten der USA verfügbar werden und Schritt-für-Schritt-Anweisungen direkt im Sichtfeld anzeigen.
Auch das Meta Neural Band, das der Meta-Ray Ban Display beiliegt, wird in den kommenden Wochen per Update erweitert: Die im Januar eingeführte Fingerschrift verlässt die Testphase und erreicht bald alle US-Nutzer. Zudem wird sie künftig auch mit iMessage kompatibel sein. Bislang unterstützte die Funktion lediglich Instagram, WhatsApp, Messenger und die native Nachrichten-App von Android.
Die Ray-Ban Meta- und Oakley Meta-Brillen werden in den kommenden Monaten auf weitere Märkte ausgeweitet, darunter Japan, Südkorea, Singapur, Chile, Kolumbien und Peru. Zudem baut Meta die Live-Übersetzungsfunktion für diese Modelle aus. Ab dem Sommer sollen sie insgesamt 20 Sprachen unterstützen, darunter Mandarin, Koreanisch, Japanisch und Arabisch. Bisher unterstützte die Live-Übersetzung Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Portugiesisch.
(tobe)
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