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Eco-Beschwerdestelle: Wieso „Löschen statt Sperren“ besser als Netzsperren funktioniert


Das Konzept „Löschen statt Sperren“ funktioniert, erklärt die Beschwerdestelle des Internetwirtschaftsverbands Eco. 2025 verzeichnete man einen Höchststand bei den berechtigten Beschwerden. Insbesondere kinderpornografische Inhalte konnten zudem nahezu vollständig entfernt werden.

Das erklärt die Eco-Beschwerdestelle bei der Vorstellung des Transparenzberichts für das Jahr 2025. Mit 51.358 geprüften Hinweisen und 30.035 tatsächlich festgestellten Rechtsverstößen verzeichnet sie den höchsten Stand berechtigter Beschwerden seit der Gründung im Jahr 1996. Rund 93 Prozent der geprüften Hinweise betrafen den Bereich sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen gegen Kinder und Jugendliche.

Anzahl der berechtigten Beschwerden bei der Meldestelle
Anzahl der berechtigten Beschwerden bei der Meldestelle (Bild: Eco)

Generell steht bei der Eco-Beschwerdestelle der Jugendschutz im Fokus. Die Schwerpunkte bei den Meldungen liegen neben der Darstellung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei extrem gewaltverherrlichenden Inhalten, Volksverhetzung, Verbreitung verfassungsfeindlicher Propaganda, Aufrufe oder Anleitungen zu Straftaten, Unterstützung für terroristische oder kriminelle Vereinigungen sowie andere jugendgefährdende Inhalte.

Hohe Löschquote als Erfolgsmerkmal

Die Anzahl der berechtigten Beschwerden hat sich im Vergleich zu 2024 fast verdreifacht. „Diese Entwicklung zeigt, wie groß der Handlungsdruck ist – aber auch, wie leistungsfähig und wichtig funktionierende Melde- und Abhilfesysteme wie unsere Eco-Beschwerdestelle“, erklärt Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der Eco-Beschwerdestelle.

Bemerkenswert ist die Erfolgsquote, wenn Inhalte als rechtswidrig eingestuft worden sind. Weltweit wurden 98,58 Prozent solcher Inhalte entfernt. Bei in Deutschland gehosteten kinderpornografischen Inhalten lag die Erfolgsquote bei 100 Prozent.

Eco-Beschwerdestelle: Dauer bis zur Löschung von Kinderpornografie im 10-Jahres-Vergleich
Eco-Beschwerdestelle: Dauer bis zur Löschung von Kinderpornografie im 10-Jahres-Vergleich (Bild: Eco)

In Deutschland gehostete Webseiten mit Kinderpornografie konnten im letzten Jahr durchschnittlich nach 4,52 Tagen entfernt werden. Weltweit dauerte es 9,21 Tage.

Wie „Löschen statt Sperren“ funktioniert

Die Eco-Beschwerdestelle ist Teil der internationalen Inhope-Initiative, bei der Organisationen aus mehreren Ländern eng mit Strafverfolgungsbehörden und Internet-Providern zusammenarbeiten, um rechtswidrige Inhalte schnell aus dem Netz zu entfernen. Von den internationalen Partnern stammen auch 47,5 Prozent der Beschwerden.

Tätig wird die Beschwerdestelle grundsätzlich erst, wenn ein externer Hinweis erfolgt. Selbst sucht die Organisation also nicht nach fragwürdigen Inhalten.

Ob diese Inhalte rechtswidrig sind, prüft ein Team aus Juristen, das Aspekte wie Meinungsfreiheit und hohe gesetzliche Eingriffsschwellen berücksichtigt. Die Konsequenz dieses Ansatzes zeigt sich auch in den Zahlen. 42 Prozent der Beschwerden wurden final als nicht berechtigt eingestuft.

Bei der Prüfung wird unter anderem auch erfasst, wo der Inhalt gespeichert ist. Das ist relevant für den weiteren Prozess, denn die erfassten Rechtsverstöße werden sowohl der Polizei als auch den Providern gemeldet. Neben dem Löschen geht es auch um Strafverfolgung. Final wird dann untersucht, ob Inhalte tatsächlich entfernt worden sind.

Netzsperren lassen sich umgehen, entfernte Inhalte sind weg

1996 wurde die Eco-Beschwerdestelle gegründet, diese ist also seit 30 Jahren und damit seit den Gründerzeiten des Webs aktiv. Bemerkenswert ist das Vorgehen vor allem, weil sich diese deutlich von Forderungen wie etwa Netzsperren absetzt, die immer wieder in der Politik kursieren.

Internetsperren können immer umgangen werden, daher setzen wir auf Löschen statt Sperren“, sagt Eco-Geschäftsführer Alexander Rabe bei dem Pressegespräch. Inhalte, die so entfernt werden, sind dann nicht mehr über andere Wege zugänglich. Das Ziel ist aber nicht nur das Löschen, sondern auch die Taten zur Anzeige zu bringen. Daher arbeitet man auch eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen.

In den letzten Monaten und Jahren ging es auf EU-Ebene vor allem um die Chatkontrolle. Das automatisierte Scannen von Nutzerinhalten auf der Suche nach CSAM-Material wird beim Eco aber ebenfalls kritisch bewertet.



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Diese App warnt Euch vor Smartglasses


Smartglasses von Meta & Co. tarnen sich als normale Sonnenbrillen, doch sie hinterlassen digitale Spuren. Während die Hardware unsichtbar bleibt, könnt Ihr ihren „Fingerabdruck“ jetzt entlarven. Wir zeigen Euch, wie Ihr die versteckten Kameras in Eurer Nähe per Handy-Scan sofort sichtbar macht.

Jedes Mal, wenn eine Smartglass in Eurer Nähe aktiv ist, passiert im Hintergrund etwas, das für das menschliche Auge verborgen bleibt. Damit die Brillen ihre KI-Funktionen nutzen oder Videos synchronisieren können, senden sie permanent Signale aus. Es ist ein ständiger digitaler „Handshake“ via Bluetooth Low Energy (BLE), welcher verrät, dass hier gerade Technik getragen wird, die potenziell alles sieht, was Ihr auch seht. Genau diese Schwachstelle in der Tarnung macht sich eine neue App zunutze, die gerade durch die Tech-Foren geht – allerdings gibt es einen Haken für alle iPhone-Nutzer.

Die App heißt „Nearby Glasses“ und sie fungiert im Grunde wie ein Metalldetektor für Eure Privatsphäre. Anstatt darauf zu hoffen, dass die kleine Aufnahme-LED an der Brille Eures Gegenübers hell genug leuchtet, nutzt die Anwendung den sogenannten RSSI-Wert (Received Signal Strength Indicator).

Die App scannt Eure Umgebung in Echtzeit nach den spezifischen Bluetooth-Kennungen der großen Hersteller wie Meta oder Snap. Weitere Hersteller sollen wohl noch in den kommenden Monaten folgen. Über den RSSI-Wert misst Euer Smartphone die Stärke des eingehenden Signals. Je höher dieser Wert, desto näher ist die Brille an Euch dran. Sobald die Signalstärke einen kritischen Schwellenwert überschreitet, schlägt Euer Handy Alarm. Und das wahlweise diskret per Vibration in der Hosentasche oder als Notification auf Eurer Smartwatch.

Nur für Android-User

Wer jetzt im Apple App Store sucht, wird allerdings enttäuscht. Aufgrund der restriktiven Bluetooth-Berechtigungen unter iOS ist „Nearby Glasses“ aktuell nur für Android-Geräte verfügbar. Nur unter Googles Betriebssystem haben Entwickler den nötigen tiefen Zugriff auf die Bluetooth-Schnittstelle, um die Umgebung permanent im Hintergrund nach diesen „Wearable-Signaturen“ zu scannen.

Zwischen Sicherheit und Paranoia

Natürlich ist die Technik nicht ohne Tücken. Ein hoher RSSI-Wert verrät Euch zwar, dass Hardware in der Nähe ist, aber die App kann nicht immer unterscheiden, ob Euer Sitznachbar im Bus eine Kamera-Brille trägt oder nur ein VR-Headset im Rucksack verstaut hat. Zudem können Profis die Kennungen theoretisch verschleiern.


Jetzt seid Ihr dran: Würdet Ihr so eine Radar-App im Alltag nutzen oder ist Euch das Thema egal? Schreibt uns Eure Meinung unten in die Kommentare



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Kommentar: Nvidia DLSS 5 ist krass, aber vergeigt es nicht!


Kommentar: Nvidia DLSS 5 ist technisch krass, vergeigt es grafisch nicht!

Bild: Nvidia
Jan-Frederik Timm

Ich war gestern gerade zu Hause, wähnte uns selbst für die GTC 2026 Keynote gut vorbereitet: Einiges hatten wir unter NDA, den Rest macht der Kollege Nicolas La Rocco schon vor Ort. Und dann meldet sich das Handy: „@Jan @Wolfgang Nvidia zeigt DLSS 5!“ – Bitte, was? Nvidia DLSS 5 ist krass, aber auf die Umsetzung kommt es an.

Die Zukunftsmusik wird schon im Herbst Realität

Neural Shader respektive Neural Rendering, das waren Schlagworte zur Vorstellung von GeForce RTX 5000 mit Blackwell Anfang 2025. Statt mit extremer Rechenlast und hohem Speicherbedarf klassisch zu rendern, sollten in Zukunft kleine Gen-AI-Programme Objekte und Effekte in Spielen erzeugen. Das klang clever, aber nach Zukunftsmusik – und in der Tat hat bis dato kein Entwickler darauf gesetzt.

Und jetzt wird aus der Zukunftsmusik schon im Herbst Realität: Denn DLSS 5 (Details) greift den Neural-Rendering-Gedanken auf und wendet ihn nicht auf einzelne Objekte, sondern auf das gesamte von der Engine mit oder ohne Super Resolution, Frame Generation und Ray Reconstruction gerenderte Bild an.

Klingt gut, aber übertreibt es nicht!

Das klingt gut und kann es auch werden, wenn Nvidia mit den Publishern dafür sorgt, dass DLSS 5 – wie versprochen – das klassische gerenderte Bild der Engine als Vorlage für den Neural-Rendering-Part nutzt und – wie versprochen – das Artwork erhalten bleibt. Nvidia nennt das „3D Guided Neural Rendering“.

Wie Hunderte Kommentare in der News zur Ankündigung zeigen, liegt in diesem Punkt allerdings das größte Potenzial für breite Ablehnung. Und ich schließe mich dem an: Sehen Spiele am Ende „wie AI Slop“ aus, wird das vielen Gamern nicht gefallen. Und auch in diesem Fall liegt die Deutungshoheit im Auge des Betrachters und nicht der Macher.

Solange DLSS 5 aber im Endeffekt „nur“ ein neues Ultra-Mega-Preset wird, wird der Gegenwind sich nicht zum Sturm entwickeln. Aber es wird ein schmaler Grat für Nvidia und für die Publisher sein, die Windstärke niedrig zu halten.

Warum zeigt Nvidia DLSS 5 schon jetzt?

Ich stelle mir am Morgen danach allerdings noch eine Frage: Warum hat Nvidia schon jetzt einen Ausblick auf DLSS 5 gegeben, die positive DLSS-4.5-Welle hätte sicherlich noch einige Monate gehalten.

Wollte CEO Huang die GTC Keynote schlichtweg auch für eine große Gaming-Ankündigung nutzen, auch weil es dieses Jahr keine neuen Grafikkarten mehr geben wird? Oder geht Nvidia davon aus, dass Microsoft und Sony mit AMD für die nächsten Konsolen etwas ähnliches planen und die Gefahr bestand, dass beide früher einen Ausblick geben?

Folgen Xbox Project Helix und PlayStation 6?

Sowohl Sony als auch Microsoft haben bei ihren bisherigen Verlautbarungen große Fortschritte beim Neural Rendering für die Next-Gen-Konsolen in Aussicht gestellt (Sony/Microsoft). Entweder entpuppen sich die nach der Präsentation von DLSS 5 jetzt als bereits veraltet, oder aber auch die Konsolen gehen in Zukunft den hybriden Weg. Ich gehe davon aus, dass der zweite Fall eintreten wird und hinter „DirectX Next“ auf der Xbox im Wesentlichen Neuigkeiten in Bezug auf Neural Rendering stecken.

Ja, es ist die Zukunft

Unabhängig davon, wer neben Nvidia wann noch zum hybriden Rendering in der Lage sein wird, steht für mich fest: Technologisch ist das die Zukunft. Ob sie mir gefallen wird, hängt dabei natürlich auch von mir und meiner Einstellung zu AI über die kommenden Monate und Jahre, aber am Ende zu einem hohen Maße wohl auch von der Umsetzung in Spielen ab.

Hinweis: Der Inhalt dieses Kommentars gibt die persönliche Meinung des Autors wieder. Diese Meinung wird nicht notwendigerweise von der gesamten Redaktion geteilt.



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Euch steht womöglich eine Rückzahlung zu


Disney+-Nutzer aufgepasst: Ein anhaltender Patentstreit sorgt für Probleme beim Streaming-Dienst. Da Abonnenten dadurch Nachteile entstehen, sieht die Verbraucherzentrale eine Basis für Rückzahlungen. Betroffene können ihr Geld jetzt zurückverlangen.

Ein Patentstreit zwischen Disney und InterDigital sorgt aktuell für Qualitätseinbußen beim Streaming. Laut Urteil des Landgerichts München vom November 2025 hat Disney mit seinen HDR-Streams Patentrechte verletzt. Um das Verbot zu umgehen, musste Disney Funktionen wie Dolby Vision und 3D einschränken. Das mindert den Wert des Abos, wie die Verbraucherzentrale feststellt. Sie stuft diese technischen Einschränkungen als rechtlichen Mangel ein, was die Basis für Entschädigungsansprüche bildet. Die Einschränkungen betreffen vor allem Nutzer, die für den Premium-Tarif bezahlen, da dort die HDR-Features ein Hauptargument für den höheren Preis sind.

Disney+ im Patent-Clash

Hinter der getrübten Bild- und Tonqualität bei Disney+ steckt kein technisches Versehen, sondern ein handfester Rechtsstreit. Das Landgericht München urteilte im November 2025, dass Disney mit seinen HDR-Videostreams Patente des US-Unternehmens InterDigital verletzt. Die Folge: Disney musste Funktionen wie Dolby Vision und 3D massiv einschränken – ein herber Verlust für alle, die für das Premium-Paket bezahlen.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt nun klar: Wer Premium bezahlt, hat Anspruch auf Premium-Qualität. Warum diese fehlt – ob durch Patentstreit oder technisches Versagen – spielt rechtlich gesehen keine Rolle. Disney+ ist der Vertragspartner und muss die beworbene Leistung liefern. Abonnenten können für den Zeitraum der Einschränkungen einen Teil ihrer Gebühren zurückverlangen oder laufende Zahlungen mindern.

Kritik an Intransparenz und Dolby Atmos

Neben den HDR-Problemen rügt der Verbraucherschutz auch die Werbung des Streaming-Riesen. Der Slogan „Unterstützt Dolby Atmos“ sei bei vielen Inhalten schlichtweg falsch oder werde nicht transparent kommuniziert. Während Disney den Patentstreit bedauert und an Lösungen arbeitet, schweigt der Konzern bisher zum Vorwurf der irreführenden Atmos-Werbung.

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Ein kleiner Lichtblick: Der Support für HDR10 ist mittlerweile zurück. Das sorgt zwar wieder für bessere Kontraste und Farben im gesamten Video, reicht aber nicht an die Präzision von Dolby Vision heran, das jede einzelne Szene (Frame für Frame) optimiert – ein entscheidender Unterschied bei bildgewaltigen Inhalten wie aus dem Marvel-Kosmos.

Wenn euer Streaming-Erlebnis getrübt war, habt ihr das Recht auf eine Preisminderung. Bei Vertragsabschluss über Disney+ ist der Support der richtige Ansprechpartner. Ansonsten müsst ihr euch an den jeweiligen Drittanbieter und den dortigen Kundenservice wenden.



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