Künstliche Intelligenz
Elon Musks Vegas Loop: Funktioniert gut, aber…
Eigentlich wäre es ziemlich einfach, den Flughafen von Las Vegas, Harry Reid International, besser an den Rest der Glücksspielstadt anzubinden. Man nehme die bestehende Las Vegas Monorail, die derzeit in der Tropicana Avenue neben dem Haupteingang des MGM Grand endet, und verlängere sie etwas die Straße herunter und dann weiter Richtung Süden, um zum Terminal 1 zu gelangen. Mit dem Auto sind die knapp 3,5 km (rechtwinklige Straßenroute, keine Direktverbindung) in sechs Minuten erledigt.
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Allein: Der zuständigen Stadt Paradise ist es bislang nicht gelungen, gegen eine Lobby aus Limousinenbetreibern, Taxiunternehmen, Uber- und Lyft-Fahrern (samt den Fahrtenvermittlern selbst) anzukommen, die in der Stadt eine Macht sind. Es scheint derzeit nur eine Person zu geben, die dieses Monopol – das je nach Tageszeit und Hotelentfernung irrwitzige Preise aufruft – brechen kann: Elon Musk, seines Zeichens Tesla- und SpaceX-Gründer, xAI-Großaktionär, sowie Besitzer einer Tunnelfirma mit dem lustigen Namen The Boring Company, die in Las Vegas ihr bislang einziges für die Öffentlichkeit bestimmtes Netz betreibt.
Pendeln im Convention Center
Die bisherige Geschichte von TBC, wie sich die Firma abgekürzt auch nennt, war eher enttäuschend: Das bald neun Jahre alte Unternehmen wollte in zahlreichen Städten der USA (und darüber hinaus, unter anderem in Dubai und Australien) Tunnel bauen, um dort autonome Teslas fahren zu lassen. Die meisten angekündigten Projekte schritten jedoch nicht voran oder wurden gleich ganz storniert: Aus Projekten in Washington, Chicago, Los Angeles, San Jose, San Antonio oder Fort Lauderdale wurde bislang nichts. Nur in Nashville scheint es (langsam) voranzugehen. Autonom fahren die Autos ebenfalls immer noch nicht standardmäßig, dazu später mehr.
Letztlich blieb zunächst nur noch Las Vegas als Markt übrig, doch auch dort ging es seit 2021 recht schleppend voran. Doch immerhin existiert der Vegas Loop mittlerweile und kann von Nutzern getestet werden. Allerdings dient er derzeit eigentlich nur dazu, den Messeverkehr abzuwickeln. „Der Vegas Loop im Las Vegas Convention Center bietet Kongress- und Messebesuchern eine schnelle und bequeme Transportmöglichkeit innerhalb des LVCC-Geländes und verbindet die neue West Hall mit dem bestehenden Gelände (North/Central/South Halls)“, schreibt der Auftraggeber, die staatliche Las Vegas Convention and Visitors Authority, kurz LVCVA.

Zentralstation am Las Vegas Convention Center: Also so schön LED hier.
(Bild: Ben Schwan / heise medien)
Der Vegas Loop liegt eigentlich gar nicht in Las Vegas, sondern in den Städten Winchester (wo das Las Vegas Convention Center angesiedelt ist) und Paradise (wo die meisten wichtigen Hotels am Strip sowie der Flughafen liegen). Zuletzt genehmigte die zuständige Verkehrsbehörde Nevada Transportation Authority (NTA) die Möglichkeit, dass die Teslas zusätzlich normal auf Straßen fahren können, solange sie (auch) die Tunnel benutzen sowie an einer entsprechenden Station enden beziehungsweise beginnen. Das eröffnet dem Projekt, das seit Jahren versucht, einen Tunnel zum Flughafen zu bauen, neue Möglichkeiten. So stehen seit einigen Wochen erstmals reguläre Fahrten zu den Harry-Reid-Terminals T1 und T3 auf dem Plan, quasi als Vorläuferverkehr, der, wie jedes andere Auto auch, dann allerdings gegebenenfalls im Stau steht.
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Preisbewusst für Las-Vegas-Verhältnisse
Die Art, wie das umgesetzt wird, ist allerdings etwas kompliziert. So gibt es zunächst Zeitbeschränkungen und man muss genau auf die Liste schauen, welche Stationen wann geöffnet sind. So sind Convention Center und Encore-Hotel-Station zu Messezeiten offen (also jetzt wieder zur CES), Riviera, Resorts World und Westgate regulär nur zwischen 10 und 21 Uhr. Wer zum Flughafen möchte, kann das nur in eine Richtung und nur von zwei Stationen: Den Hotelkomplexen Resorts World und Westgate – und nicht, was sicher noch viel beliebter wäre, vom Flughafen zum Hotel oder direkt zum LVCC. Immerhin ist die Fahrt mit 12 US-Dollar für Las-Vegas-Verhältnisse ein echtes Schnäppchen.

Übersichtskarte Las Vegas Loop: Bei Konferenzen teilweise gratis, sonst preislich okay.
(Bild: Ben Schwan / heise medien)
Die Nutzung des Vegas Loop schwankt zwischen futuristisch und ordinär. Als Fahrzeuge sind rund 100 Model-Y-Teslas im Einsatz, die ausreichend Platz für Gepäck bieten. Es ist stets ein Fahrer an Bord, der auch standardmäßig lenkt. Die Tunnel sind sehr einfach gestrickt: Vergleichsweise enge Röhren mit Asphaltbelag, die jeweils für eine Richtung gedacht sind. Nicht alle Stationen sind in Gebäuden und/oder unterirdisch: Die Station Encore beispielsweise liegt an einer Hotelzufahrt ganz normal draußen, bevor es in einen Tunnel geht. Nicht ganz einfach ist zudem oft, den Eingang zu finden: Liegt die Loop-Station in einem Hotelkomplex, geht man oft viele Hundert Meter und folgt einer unterschiedlich guten Beschilderung, wie dies in solchen Gebäuden in Las Vegas leider typisch ist. Fahrten innerhalb des LVCC-Komplexes sind lobenswerterweise kostenlos, wer von dort zu einem der angebundenen Hotels gelangen will, zahlt moderate 4,25 Dollar.
Bunter Loop mit entgegenkommenden Trucks
Die großen Loop-Stationen sind sehr bunt: Viel LED-Beleuchtung sorgt für einen interessanten Touch. Dennoch wird dem Nutzer schnell bewusst, dass es sich hier um ein vergleichsweise simples System an Straßentunneln handelt. Der Vorteil ist die elektrische Fahrt, die keine Abgase freisetzt, was die Belüftung erleichtert – Feinstaub durch Reifenabrieb gibt es aber. Hochgeschwindigkeit darf niemand erwarten – schon allein wegen der recht engen Tunnelradien. Üblicherweise wird mit 35 Meilen in der Stunde (knapp 55 km/h) gefahren. Da sind viele Züge flotter.

In einem Vegas-Loop-Fahrzeug: Nein, ein Lkw kommt uns hier nicht entgegen.
(Bild: Ben Schwan / heise medien)
Als wir den Vegas Loop zuletzt besuchten, gab es noch keine Versuche mit „Full Self Driving“ (FSD). Diese wurden im November gestartet. Vor dem Projekt zeigte sich, dass die Fahrzeugerkennung der Model-Y-Modelle in den Tunneln nur mittelgut funktionierte: Vielfach zeigte das Display während der Fahrt nicht vorhandenen Gegenverkehr an, darunter sogar Trucks (siehe Bild). Das will Tesla inzwischen behoben haben. Die seit Oktober durchgeführten FSD-Fahrten umfassten allerdings wie schon zuvor einen Fahrer, der nun als „Safety Driver“ tätig ist, was man auch von Teslas „Robotaxis“ kennt. Die autonomen Touren wurden nur zwischen der LVCC-Station Central Hall und der im Freien liegenden Station Encore durchgeführt. Wer im Rahmen der CES (ab dem 6. Januar) ausprobieren möchte, wie sich das anfühlt, erkennt die inkludierten Fahrzeuge am Aufdruck „Tesla Self-Driving Vehicle“. Der Safety Driver benennt die Tatsache, dass man autonom unterwegs ist, zudem gleich beim Einstieg – zumindest sollte er (oder sie) das. Wann Musks alter Traum von vollständig autonomen Tunnel-Teslas umgesetzt wird, steht indes weiterhin in den Sternen.
Arbeitssicherheit und Umweltauflagen
Derweil gräbt und bohrt TBC in Las Vegas munter weiter. Das ultimative Ziel von 104 Stationen über knapp 110 Kilometer gilt zwar als (äußerst) ambitioniert, doch mittlerweile ist immerhin die neue Station Westgate (Fans von „Pluribus“ werden aufmerken) erreicht. Als Nächstes sind weitere Stationen im Rahmen des sogenannten University Center Loop geplant, darunter eine beim Virgin-Hotels-Las-Vegas-Komplex, eine am Hughes Center (die auch die Sphere erschließen soll, wobei dies ein weiter Fußmarsch wird) und schließlich in der Nähe des Terminal 1 am Harry-Reid-Flughafen.
Der Chef der LVCVA, Steve Hill, gab sich gegenüber dem Las Vegas Review Journal optimistisch, Probleme mit Baugenehmigungen würden ausgeräumt. Der Vegas Loop sei ein „Difference-Maker“ für die Stadt. Von Problemen beim Bau der Röhren, bei denen es zum Bruch von Umweltauflagen und Arbeitsschutzmaßnahmen gekommen sein soll, war zuletzt wenig zu hören. Der Staat Nevada gibt sich geschäftsfreundlich, musste in Form der für Berufsschutz zuständigen Occupational Safety and Health Administration (OSHA) zuletzt sogar Berichte dementieren, nicht genau genug hingeschaut zu haben.

Parade der Teslas im Vegas Loop: In jedem Wagen fährt ein Fahrer – ob sich das auf Dauer lohnt?
(Bild: Ben Schwan / heise medien)
16 Kilometer Tunnel hat TBC für den Vegas Loop mittlerweile geschafft. Den Wunsch der Nevada Transport Authority, pro Jahr in den kommenden fünf Jahren mindestens 20 Prozent der noch fehlenden knapp 94 Kilometer zu bauen, will TBC nicht nachkommen – und begründet dies mit zeitlich nicht absehbaren Genehmigungsverfahren. Der Plan soll aber stehen – ohne konkretes Enddatum. Bei einer Sitzung der NTA im Oktober hieß es von der Unternehmensleitung, man hoffe gar, mehr als die geplanten 110 Kilometer zu bauen. Nun kommt zunächst die Genehmigung für den „Surface Traffic“, das Fahren auf regulären Straßen, so wenig aufregend das ist.
Wie viel Abschnitte die Teslas in Las Vegas noch auf den Straßen und nicht unter ihnen fahren werden, ist derzeit nicht abschätzbar. Es geht dem Unternehmen jedenfalls, so hieß es beim NTA-Treffen im Oktober, wohl nicht nur um die Anbindung des Flughafens. Während die Taxi-Branche (samt Kollegen aus der Limousinen-&-Co.-Branche) den Plan erwartungsgemäß für einen schweren Fehler hält, hat die LVCVA nichts dagegen. Dabei betreibt die staatliche Stelle die seit Jahren nicht weiter ausgebaute Las Vegas Monorail – und macht sich damit letztlich selbst Konkurrenz.
(bsc)
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„Bethesda Pinball“: Klassische Flipper-Tische erreichen Virtual Reality
Die ungarischen Zen Studios, bekannt für die Flipper-Plattformen „Pinball FX“, „Pinball M“ und „Zen Pinball World“, bringen die aus „Bethesda Pinball“ bekannten Flipper-Tische als DLC-Pack für ihre Plattformen sowie das 2025 erschienene „Pinball FX VR“ auf Meta Quest heraus.
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Der DLC enthält „Fallout Pinball“, „Doom Pinball“ und „Sykrim Pinball“. Jeder Flipper-Tisch greift typische Schauplätze, Figuren und Spielmechaniken der Vorlage auf und übersetzt sie in ein missionsbasiertes Flipper-Erlebnis.
„Fallout Pinball“ führt ins postnukleare Commonwealth, schreibt Zen Studio. Spieler schließen sich Fraktionen an, erfüllen Aufträge und verbessern ihren Charakter. V.A.T.S. verstärkt Angriffe auf Mutanten und Raider, während ikonische Waffen wie der Fat Man für besonders punkteträchtige Momente sorgen. Begleiter, Levelaufstiege und sammelbare Extras sind ebenfalls integriert.
In „Doom Pinball“ führt der Weg auf die von Dämonen überrannte UAC-Marsbasis. Spieler schalten verschiedene Waffen frei und setzen sie situativ ein, darunter auch die legendäre BFG. Ein Deathmatch-Multiball erhöht Tempo und Punktzahl, während Power-ups direkt ins Spielgeschehen eingreifen. Im Finale wartet das Duell mit dem Cyberdemon.
„Skyrim Pinball“ schließlich stellt elf Hauptquests in den Mittelpunkt, die zum Drachen und Endgegner Alduin führen. Neben klassischen Missionszielen gibt es Minispiele wie Schlossknacken sowie ein zufällig generiertes Höhlen-Minispielfeld. Spieler erkunden Himmelsrand, sammeln Beute und entwickeln ihren Charakter, so Zen Studios.
„Pinball FX VR“: Flipper-Tisch im Mixed-Reality-Modus
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Das DLC-Pack erscheint für „Pinball FX“ und „Pinball M“ auf PC und Konsolen, für „Zen Pinball World“ auf iOS und Android sowie für „Pinball FX VR“ auf Meta Quest. Letztere Variante versetzt Spieler in eine immersive Spielhalle mit interaktiven Objekten, Minispielen und einem Kampagnenmodus mit freischaltbaren Belohnungen. Optional lassen sich die Flipper-Tische per Mixed-Reality-Modus auch im eigenen Wohnzimmer platzieren.
Wer „Bethesda Pinball“ in „Pinball FX“ kauft, erhält es automatisch auch für „Pinball M“ und umgekehrt, sofern man beide Spiele auf derselben Plattform nutzt, etwa Playstation, Xbox oder Nintendo Switch.
Update
12.02.2026,
23:19
Uhr
Eine frühere Version dieses Artikels suggerierte, dass die Flipper-Tische zum ersten Mal erscheinen. Tatsächlich wurden sie als DLC-Paket neu aufgelegt. Der Fehler wurde berichtigt.
(tobe)
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Aus für Websperren: Gericht kippt Sperrverfügung gegen Pornhub & Co.
In den langjährigen juristischen Auseinandersetzungen um Netzsperren gegen pornografische Angebote hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteile gefällt, die die bisherige Praxis der deutschen Medienaufsicht infrage stellen. Mit jetzt publik gemachten Entscheidungen vom 13. Januar kippte das Gericht die von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz im April 2024 angeordneten DNS-Sperren gegen Porno-Websites der Aylo-Gruppe (Az.: 5 K 475/24.NW und andere).
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Damit gaben die Richter den Klagen des Internetanbieters 1&1 sowie der Aylo-Gruppe (früher Mindgeek), zu der Schwergewichte wie Pornhub und YouPorn gehören, in vollem Umfang statt. Die Medienwächter meinten, dass die Plattformen ohne ausreichende Altersverifikationssysteme gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) verstießen. Doch die Neustädter Richter sehen darin einen europarechtlich unzulässigen nationalen Alleingang.
DSA regelt
Der grundlegende Hebel für diese Urteile ist der Digital Services Act (DSA) der EU. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte klar, dass es für den Jugendmedienschutz im Internet nun ein einheitliches, vollharmonisiertes Regelwerk auf EU-Ebene gibt, das nationale Sondervorschriften weitgehend verdrängt. Da der DSA bereits umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz Minderjähriger vorsieht, fehle es den deutschen Behörden an einer Ermächtigungsgrundlage, um auf Basis des JMStV gegen Anbieter im EU-Ausland vorzugehen. Der Anwendungsvorrang des EU-Rechts führt dazu, dass die Instrumente der Landesmedienanstalten in einer digitalen Welt ohne Binnengrenzen in dieser Sache stumpf geworden sind.
Ein weiterer Pfeiler der Urteilsbegründung ist das Herkunftslandprinzip. Es besagt, dass Anbieter digitaler Dienste grundsätzlich nur den Gesetzen des Mitgliedstaates unterliegen, in dem sie ihren Sitz haben – in diesem Fall Zypern. Zwar erlaubt das EU-Recht Abweichungen unter engen Voraussetzungen, doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Hürden dafür zuletzt erhöht. Die Richter in Neustadt betonten, dass pauschale, abstrakt-generelle Gesetze wie der JMStV nicht ausreichen, um den freien Dienstleistungsverkehr einzuschränken. Besonders deutlich wird dieser Kompetenzwechsel bei Diensteanbietern, die die Kommission als sehr große Plattformen (VLOPs) eingestuft hat. Die Richter stellten klar, dass die Zuständigkeit der deutschen Aufseher hier faktisch erloschen ist, da die EU-Kommission bereits eigene Verfahren gegen solche Branchenriesen eingeleitet hat.
Ende der Türsteher-Rolle
Das Urteil markiert eine Kehrtwende und steht im Kontrast zu früheren Beschlüssen anderer Gerichte, die Websperren oft im Eilverfahren durchgewinkt haben. Das Verwaltungsgericht München und die Medienwächter in Berlin-Brandenburg warfen Aylo noch mangelnde „Rechtstreue“ vor und erhielten Sperren aufrecht. Neustadt folgt dagegen der Linie des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dieses erkannte bereits Ende 2025 an, dass die starren Vorgaben des JMStV angesichts der neuen EU-Rechtslage kaum haltbar sind.
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Websperren sind in Deutschland damit allerdings noch nicht Geschichte. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen. Dennoch ist das Signal an die Regulierer kaum übersehbar: Die Zeiten, in denen Internetprovider als Hilfssheriffs gegen ausländische Webseiten eingespannt wurden, dürften sich dem Ende zuneigen. Für Provider wie 1&1, die sich seit Jahren gegen die technische Umsetzung dieser oft ineffektiven Sperren wehren, ist das Urteil ein weiterer Etappensieg.
(mma)
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Private Krankenversicherungen: Daten und KI als Schlüssel für bessere Versorgung
Der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) sieht in der Digitalisierung einen entscheidenden Hebel für die Zukunft der medizinischen Versorgung – sowohl strukturell als auch finanziell. Im Zuge der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgestellten Digitalstrategie fordert der PKV-Verband nun Tempo, Stabilität und einen offenen Wettbewerb bei der Umsetzung.
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„Für den Erfolg der Digitalisierung ist entscheidend, dass sie offen, wettbewerblich und patientenzentriert umgesetzt wird. Digitale Terminangebote müssen allen Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen“, sagte dazu Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands.
Offene Systeme und stabile Infrastruktur
Aus Sicht der PKV darf Digitalisierung nicht in abgeschotteten Insellösungen erfolgen. Digitale Terminplattformen, telemedizinische Angebote und Datenschnittstellen müssten interoperabel gestaltet werden und allen Versicherten offenstehen – unabhängig vom Versicherungssystem.
Zentral sei zudem eine verlässliche technische Basis. Jedoch müsse der Zugriff auf die Telematikinfrastruktur für Versicherte und Leistungserbringer einfach und praktikabel sein. Die Voraussetzung für Akzeptanz und Vertrauen sei ein stabiler und störungsarmer Betrieb. Systemausfälle beim E‑Rezept und technische Störungen in der Telematikinfrastruktur hätten gezeigt, dass Komplexität reduziert und Verantwortlichkeiten klarer geregelt werden müssten.
„Große Chancen sehen wir in datengestützten Anwendungen, die nicht nur der Forschung dienen, sondern unmittelbar in der Versorgung eingesetzt werden. Dafür braucht es jetzt rechtssichere Rahmenbedingungen,“ so Reuther. Mit dem Pflegekompetenzgesetz ist für die privaten Krankenversicherungen bereits eine rechtliche Grundlage für das Anlegen einer Krankenversichertennummer geschaffen.Private Krankenversicherungen können eine ePA anbieten, müssen dies jedoch nicht. Zudem gibt es keine gesetzliche Grundlage für die PKVen, die Daten der Privatversicherten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit zu übermitteln.
Digitale Ersteinschätzung und Co.
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Digitale Anwendungen müssten zudem konkret zur Entlastung von Praxen beitragen – etwa durch digitale Ersteinschätzung, bessere Terminsteuerung oder automatisierte Dokumentation. Datenschutz dürfe dabei nicht als Innovationsbremse wirken, sondern müsse durch praktikable Datensicherheit umgesetzt werden.
Im Zuge der Digitalisierungsdebatte verweist die PKV zugleich auf grundsätzliche Finanzierungsfragen, vermutlich auch aufgrund der Forderungen nach einer von den PKVen viel kritisierten Bürgerversicherung. Auf dem „Ärztinnen- und Ärztegipfel Südwest 2026: Zukunft der medizinischen Versorgung & Arztberuf“ verwies Reuther auf rund 340 Milliarden Euro Rückstellungen, die im kapitalgedeckten System angespart wurden. Diese Rücklagen entstehen, weil Privatversicherte in jüngeren Jahren höhere Beiträge zahlen, als sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Mittel werden verzinst zurückgelegt, um steigende Gesundheitskosten im Alter zu finanzieren. Zugleich betont der Verband die Rolle der Privatversicherten für die ambulante Versorgung. „Ohne attraktive ärztliche Vergütung werden wir natürlich auch keinen Arzt gewinnen und dann werden wir auch keine Versorgung hinbekommen“, so Reuther.
Telemedizin im ländlichen Raum
Im ländlichen Raum sei die Lage ebenfalls schwierig. Dort sei Digitalisierung eine Hoffnung, wie Bad Wurzachs Bürgermeisterin Alexandra Scherer deutlich machte. Viele ältere Bürgerinnen und Bürger seien weniger mobil und zugleich fehle es mancherorts an ausreichender Breitbandversorgung, sodass digitale Angebote wie Telemedizin nicht selbstverständlich genutzt werden könnten. Angesichts des demografischen Wandels brauche es daher Möglichkeiten, die sowohl technisch funktionieren, als auch solche, die die besonderen Bedingungen im ländlichen Raum berücksichtigen.
ePA bleibt Streitpunkt
Während die Politik und die Krankenkassen auf stabile Systeme drängen, bleibt die elektronische Patientenakte (ePA) in der Praxis weiter hinter den Erwartungen zurück. Eine aktuelle Umfrage des fachübergreifenden Ärzteverbands MEDI GENO Deutschland e. V. unter 263 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten zeigt deutliche Vorbehalte: Rund 65 Prozent bewerten die ePA beim Datenschutz als „nicht sicher“ oder „gar nicht sicher“. Etwa 72 Prozent sehen die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht „kritisch“ oder „sehr kritisch“. 84 Prozent erkennen keine Erleichterung im Praxisalltag.
Dr. Christian Messer, stellvertretender Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V., sagte: „Seit eineinhalb Jahren weisen wir intensiv auf den mangelnden Datenschutz und die Haftungsprobleme bei Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht durch die intransparenten Zugriffe hin. Viele unserer Mitglieder lassen sich mittlerweile von ihrer Haftung durch ihre Patientinnen und Patienten entbinden.“
Ebenso wird der organisatorische Aufwand von Ärzten aus Krankenhäusern und Praxen kritisch gesehen. „Die elektronische Patientenakte hat aktuell weder für die Behandelnden noch für Patientinnen und Patienten einen Mehrwert. Es kann nicht sein, dass wir im vollen Praxisbetrieb mit einem völlig unausgereiften System arbeiten müssen“, sagt Dr. Bernhard Schuknecht, stellvertretender Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg.
(mack)
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