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Künstliche Intelligenz

Erste Enzyklika: Papst fordert Richtlinien für Umgang mit KI


Papst Leo XIV. hat nach einem Jahr im Amt seine erste eigene Enzyklika veröffentlicht – eine mehr als 100 Seiten lange Abhandlung zum Thema Künstliche Intelligenz (KI). Das päpstliche Lehrschreiben trägt den Titel „Magnifica Humanitas“ (Großartige Menschheit). Darin warnt das Oberhaupt von weltweit 1,4 Milliarden Katholiken vor zahlreichen Gefahren, die KI für das menschliche Zusammenleben bedeute. Deshalb fordert er strenge Richtlinien für den Umgang. Er sieht aber auch Chancen.

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Die erste Enzyklika in der Amtszeit eines neuen Papstes gilt vielfach als eine Art Regierungserklärung für dessen Pontifikat. Solche „Rundschreiben“ – so die wörtliche Bedeutung – sollen Gläubigen rund um die Welt einen moralischen Kompass geben. Als Nachfolger des verstorbenen Papstes Franziskus ist Leo seit Mai 2025 im Amt. Er ist der erste US-Amerikaner an der Spitze der katholischen Weltkirche und mit seinen 70 Jahren ein verhältnismäßig junger Papst.

Das Schreiben trägt den Untertitel „Über die Bewahrung des Menschen im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz“. Leo betont darin, dass KI in verschiedenen Bereichen eine „wertvolle Hilfe“ sein könne. Vor allem warnt er jedoch vor deren Risiken – beispielsweise, dass in erster Linie nur wenige Menschen mit jetzt schon viel Besitz profitieren. „Kleine, sehr einflussreiche Gruppen können Informationen und Konsum lenken, demokratische Prozesse konditionieren und die wirtschaftliche Dynamik beeinflussen.“

Deshalb sei es „unerlässlich, dass der Einsatz von KI – insbesondere, wenn es um öffentliche Güter und Grundrechte geht – von klaren Kriterien und wirksamen Kontrollen begleitet wird“. Auch der Besitz der Nutzerdaten müsse reguliert werden. Mehrfach betont der Papst, dass KI auf menschliche Werte und Moral ausgerichtet sein müsse. Allerdings nütze auch das nichts, „wenn diese Moral von einigen wenigen bestimmt wird“. Vielfach wird das als Kritik an Tech-Milliardären in den USA verstanden.

Besonders kritisch äußerte sich der Pontifex über die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf Konflikte. Mit KI-gestützten autonomen Waffensystemen sei Krieg in der heutigen Zeit wieder „durchführbarer“ gemacht worden. Die Entscheidung über Leben und Tod dürfe jedoch keinesfalls Maschinen überlassen werden. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Daher ist es nicht zulässig, tödliche oder jedenfalls irreversible Entscheidungen künstlichen Systemen anzuvertrauen.“

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(hos)



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Künstliche Intelligenz

Erfolgreiche Finanzierung: Proxima Fusion schafft Voraussetzung für Demonstrator


Proxima Fusion hat erfolgreich eine Finanzierungsrunde abgeschlossen und ist zum höchstbewerteten europäischen Fusionsunternehmen aufgestiegen. Damit erfüllt das Münchener Startup eine wichtige Bedingung für den Bau einer Demonstrationsanlage.

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411 Millionen Euro hat Proxima Fusion nach eigenen Angaben eingenommen. Angeführt wurde die Runde von den Risikokapital-Unternehmen XTX Ventures und East X Ventures. Zu den Investoren gehören der Digitalkonzern Google und der Energieversorger RWE, die Bundesagentur für Sprunginnovationen (Sprind) sowie diverse Investmentunternehmen, darunter KfW Capital. Damit wird das Unternehmen mit über 2,4 Milliarden Euro bewertet.

Proxima Fusion sei „heute das höchstbewertete und bestfinanzierte Fusionsunternehmen Europas“, teilte das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) mit, aus dem das Startup 2023 ausgegründet wurde. Die Finanzierungsrunde stellte „entscheidenden Schritt auf dem Weg zu einem ersten kommerziellen Stellarator-Fusionskraftwerk in Bayern“ dar: Damit erfülle Proxima Fusion seinen Teil eines Anfang des Jahres geschlossenen Memorandum of Understanding (MoU) zwischen dem Startup, IPP, RWE und dem Freistaat Bayern.

Die Einwerbung privater Investitionen ist danach die Voraussetzung für eine Förderung durch den Freistaat Bayern. Eine weitere Voraussetzung ist eine Finanzierung durch die Bundesregierung in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. Diese fehlt jedoch noch.

Sobald die Bundesregierung die Finanzierung zusage, könne das im Februar vereinbarte Projekt umgesetzt werden, schreibt das IPP. Danach soll eine „Demonstrationsanlage nach dem Stellarator-Konzept in räumlicher Nähe zum IPP in Garching“ entstehen. Diese Anlage mit der Bezeichnung Alpha soll die Grundlage bilden für das Pilotkraftwerk Stellaris. Das könnte auf dem Gelände des stillgelegten Atomkraftwerks Gundremmingen gebaut werden.

„Die erfolgreiche Finanzierungsrunde zeigt, dass unser gemeinsamer Ansatz aus wissenschaftlicher Exzellenz, industrieller Umsetzung und privatem Kapital international überzeugt“, sagte Sibylle Günter, wissenschaftliche Direktorin des IPP. „Sie ist ein wichtiger Schritt, um Alpha Realität werden zu lassen und Deutschland auf dem Weg zu einem Fusionskraftwerk nach dem Stellaratorprinzip entscheidend voranzubringen.“

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Proxima Fusion setzt auf Fusion mittels magnetischem Einschluss und hier auf den Reaktortyp des Stellarators wie in der IPP-Forschungsanlage Wendelstein 7-X in Greifswald. Bei der Fusion mittels magnetischem Einschluss wird in einer torusförmigen Reaktorkammer ein 100 Millionen Grad heißes Plasma in einem Magnetfeldkäfig gehalten. Nur bei solchen Temperaturen ist es möglich, die Abstoßung zweier positiv geladener Wasserstoff-Atomkerne zu überwinden und sie zu einem Helium-Kern zu verschmelzen.

Das Konzept für Stellaris hat Proxima Fusion Anfang vergangenen Jahres vorgestellt. Alpha soll Anfang der 2030er Jahre fertig sein. Damit will das Unternehmen Netto-Energie erzeugen kann – das hat bisher noch keine Fusionsforschungsanlage geschafft. Stellaris soll dann als erstes Fusionskraftwerk Strom erzeugen.‍


(wpl)



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Künstliche Intelligenz

EuGH-Urteil: Geoblocking schützt Urheberrecht auch bei VPN-Umgehung


Die Digitalisierung des kulturellen Erbes stößt im europäischen Urheberrechtsraum oft noch an nationale Grenzen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bringt nun Rechtssicherheit für Online-Archive und Bildungseinrichtungen. Die Luxemburger Richter entschieden am Donnerstag in der Rechtssache C-788/24: Ein in einem Mitgliedstaat gemeinfreies Werk darf im Internet unentgeltlich angeboten werden, selbst wenn es in einem anderen EU-Land noch urheberrechtlich geschützt ist.

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Voraussetzung ist aber eine wirksame geografische Sperre, die den Zugriff aus den geschützten Regionen verhindert. Das gilt auch dann, wenn Nutzer diese Blockade etwa über ein Virtual Private Network (VPN) umgehen können.

In dem Fall geht es um den Copyright-Status des Tagebuchs der Anne Frank, der auch schon den Wikipedia-Betreibern Probleme bereitete. Bestimmte Teile ihrer Schriften sind in den Niederlanden aufgrund von Übergangsregelungen noch bis 2037 geschützt. In anderen Staaten wie Belgien, Deutschland oder Österreich sind die Rechte bereits abgelaufen. Diesen Umstand nutzte die Anne-Frank-Stiftung zusammen mit wissenschaftlichen Institutionen, um eine akademische Ausgabe der Manuskripte in niederländischer Sprache gratis ins Netz zu stellen. Um dem niederländischen Urheberrecht Genüge zu tun, installierten die Initiatoren ein Geoblocking-System für Staaten mit noch bestehendem Rechtsschutz.

Der in der Schweiz ansässige Anne-Frank-Fonds, der die Urheberrechte hält, sah darin eine Rechtsverletzung, da die geografischen Sperren mithilfe von VPN vergleichsweise leicht überwindbar seien. Der schließlich angerufene Oberste Gerichtshof der Niederlande leitete die Kernfrage an den EuGH weiter. Er sollte klären, ob ein solches Online-Angebot eine illegale „öffentliche Wiedergabe“ darstellt, wenn Nutzer das Geoblocking technisch aushebeln können.

Im Januar hatte EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos schon herausgearbeitet, das bloße Vorhandensein technischer Hintertüren reiche nicht aus, um eine illegale öffentliche Wiedergabe in einem gesperrten Land zu konstruieren. Wer wirksame technische Maßnahmen ergreife, zeige deutlich, dass er das entsprechende Territorium nicht bedienen wolle. Diese Sicht hat das oberste EU-Gericht nun bestätigt. Demnach muss die geografische Sperre nur dem neuesten Stand der Technik entsprechen. In diesem Fall gilt sie rechtlich als wirksam, selbst wenn sie theoretisch durch die Initiative einzelner Nutzer umgangen werden kann.

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Das Gericht betont, dass ein modernes Geoblocking einen fairen Kompromiss darstelle. Es sichere den freien Zugang für die Bürger in Ländern mit Gemeinfreiheit. Zugleich wahre der Ansatz die Interessen der Rechteinhaber in den übrigen Staaten hinreichend. Damit erteilt der EuGH Versuchen eine Absage, die Verantwortung für urheberrechtliche Grenzgänge auf Verleger oder Infrastrukturbetreiber abzuwälzen.

Die Richtern stellten auch klar: Die Haftung für etwaige Fehler liegt allein bei der Institution, die das Werk im Internet verfügbar macht, sollte eine Sperre nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Den Anbieter des VPN-Dienstes, den User einsetzen, trifft keine Schuld. Eine Mitverantwortung der VPN-Dienste käme wohl nur dann in Betracht, wenn diese die Umgehung explizit fördern oder dazu anstiften.

Auf Basis des Urteils müssen die nationalen Gerichte in den Niederlanden die Vorgaben nun anwenden. Die Entscheidung setzt dafür ein Signal für europäische Digitalisierungsprojekte, die sich fortan auf den Schutz durch technisch sauberes Geoblocking berufen können. Das Verfahren um das Erbe von Anne Frank galt in der Fachwelt als Präzedenzfall für die Frage, wie dicht die digitalen Zäune in Europa sein müssen.

Große Streaming-Plattformen und die Digitalwirtschaft, deren Geschäftsmodelle auf territorial begrenzten Exklusivrechten fußen, dürften den Beschluss mit Erleichterung aufnehmen. Eine gegenteilige Entscheidung hätte die Grundpfeiler der grenzüberschreitenden Lizenzierung im digitalen Binnenmarkt erschüttert.


(mho)



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Geoengineering: El Niño ließe sich mit gezieltem Eingriff abschwächen


Mit regional und zeitlich begrenztem Geoengineering könnte man womöglich das Klimaphänomen El Niño abschwächen, ohne dass damit unabsehbare Risiken für die Erde einhergehen. Das meint zumindest ein US-amerikanisches Forschungsteam, das dafür auf Messungen zu einem „natürlichen Experiment“ zurückgegriffen hat. Dabei geht es um den Rauch der extremen Buschbrände in der australischen Feuersaison 2019/2020, der wie in einem der Vorschläge für Geoengineering mehr Sonnenlicht reflektiert hat. Hätte man vergleichbare Wolken während der starken El Niños 2015 und 1997 künstlich erzeugt, wären deren Folgen laut Simulationen tatsächlich abgeschwächt und der Kühleffekt der nachfolgenden La-Niña-Ereignisse verstärkt worden.

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Die Forschungsgruppe meint, damit eine Maßnahme gefunden zu haben, mit der man schnell auf ein Klimaphänomen reagieren kann, ohne dass die Gefahren bislang diskutierter Verfahren bedacht werden müssten: „Wenn wir gezielt auf natürliche Schwankungen einwirken könnten, könnten wir einige der Vorteile des Geoengineerings nutzen, ohne es auf unbestimmte Zeit anwenden zu müssen“, meint Erstautorin Jessica Wan von der University of California San Diego. Wenn man über die gezielte Erzeugung künstlicher Wolken einen starken El Niño – wie jenen, der sich aktuell bildet – abschwächen könnte, würde man damit sicher signifikante Schäden verhindern, meint die Gruppe. Sie nennt ihr Konzept „strategische marine Wolkenaufhellung“ („strategic marine cloud brightening“).

Als El Niño werden veränderte Meeresströmungen im äquatorialen Pazifik bezeichnet, die alle paar Jahre für überdurchschnittlich hohe globale Temperaturen und weltweit extreme Wettereffekte sorgen. Zentrales Element sind dabei ungewöhnlich hohe Oberflächentemperaturen am Äquator im östlichen Pazifik. Die will das Team mit reflektierenden Wolken gezielt senken – je früher, desto stärker der Effekt. Gegenwärtig bildet sich ein besonders starker El Niño. Die Forschungsgruppe weiß aber von keinem Plan, mit der Methode schon jetzt Einfluss auf die Entwicklung zu nehmen. Noch müsse man auch mehr dazu herausfinden, aber angesichts der möglichen Vorteile fragt die an der Arbeit beteiligte Klimatologin Katharine Ricke: „Warum sollten wir es nicht in Erwägung ziehen?“

Als Geoengineering bezeichnet man bislang großräumige technische Eingriffe in Kreisläufe der Erde – besonders im Kampf gegen den Klimawandel. Zwar gibt es immer wieder Warnungen vor solchen Vorhaben und den damit verbundenen immensen Risiken. Trotzdem wird teilweise erwartet, dass Geoengineering angesichts der katastrophalen Folgen der Klimaerwärmung in den kommenden Jahrzehnten mindestens von einzelnen Nationen umgesetzt wird. Ein US-Start-up hat schon eigenmächtig mit der Freisetzung von reflektierenden Partikeln begonnen. Prinzipiell gehört Ricke demnach ebenfalls zu jenen, die Geoengineering mit Skepsis begegnen. Dieser Fall sei aber anders, versichert sie. Sie und ihr Team stellen das Konzept im Fachmagazin Science Advances vor.


(mho)



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