Künstliche Intelligenz
Erster OLED-Monitor fällt unter 400 Euro
Der Konkurrenzkampf zwischen Monitor- und Panel-Herstellern kommt Käufern zugute. Waren OLED-Monitore 2023 noch ein Luxusgut für 1000 Euro aufwärts, sind viele Modelle inzwischen für unter 500 Euro erhältlich. Ein einzelnes Modell kostet nicht einmal mehr 400 Euro.
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Bei den günstigsten Varianten müssen Interessierte allerdings mit Abstrichen leben. Es handelt sich hauptsächlich um 27-Zöller mit WQHD-Auflösung (2560 × 1440 Pixel), noch suboptimaler Subpixel-Anordnung und häufig ohne höhenverstellbaren Standfuß.
Monitore mit organischen Quantum-Dot-Leuchtdioden (QD-OLED) von Samsung sind besonders farbstark, zeigen wegen der dreieckig angeordneten roten, grünen und blauen Subpixel aber an allen kontrastreichen Kanten Farbsäume. Bei weißer Schrift etwa sind die Unterseiten rot. Manchen fällt das direkt ins Auge, andere merken es hingegen gar nicht. Samsung ändert die Anordnung mit der kommenden Generation, bei der zunächst aber hohe Preise zu erwarten sind.
WOLED teurer als QD-OLED
Bisherige QD-OLED-Modelle sind derweil durchschnittlich günstiger als Varianten mit LGs WOLED-Panels. Erstere starten unter 400 Euro (ab 369,90 €) mit zahlreichen Modellen bis 500 Euro. WOLED-Monitore beginnen bei knapp 500 Euro. Immerhin: Das günstigste Modell (ab 489 €) verwendet bereits ein neueres Panel mit RGWB-Subpixel-Layout (rot, grün, weiß, blau), das Text ordentlich darstellt. Das weiße Subpixel ist namensgebend für WOLED.
Erste Monitore mit sogenannten Tandem-OLED-Panels von LG waren zwischenzeitlich für unter 500 Euro erhältlich, befinden sich derzeit aber wieder über dieser Marke (ab 521,64 €). Solche WQHD-Displays nutzen dreifach gestapelte Panels für die unterschiedlichen Farben, anstatt eine einzelne Lage zu beschichten. Dadurch steigt die Leuchtkraft; LG nennt bis zu 1500 cd/m² in der Spitze statt 1300.
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Wer OLED mit 4K-Auflösung (3840 × 2160 Pixel) will, zahlt rund 200 Euro Aufpreis. QD-OLED-Modelle beginnen unter 600 Euro, WOLED-Varianten bei knapp 800 Euro. Achtung bei Monitoren von LG selbst: Sie verwenden einen Lüfter, der im Alltag unangenehm auffallen kann.
(mma)
Künstliche Intelligenz
WhatsApp unterliegt ab Mai teilweise dem Digital Services Act
Die hauptsächlich als Messenger bekannte WhatsApp-Service unterliegt als hybrider Dienst künftig in der Europäischen Union (EU) dem Aufsichtsregime für sehr große Plattformen wie bereits TikTok, Facebook, X oder Instagram. Dies teilte die EU-Kommission am Montagnachmittag schmucklos mit. Betroffen von der Einstufung ist der Teildienst „WhatsApp Channels“, also jene Funktion, die hauptsächlich die Kommunikation von wenigen Sendeberechtigten zu vielen, meist unbekannten Dritten erlaubt. Neben dem WhatsApp-Kanal mit 232 Millionen Abonnenten nutzen vor allem Stars und Unternehmen die Funktion. Dem Kanal des Fußballvereins Real Madrid etwa folgen auf WhatsApp 68 Millionen Follower.
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Viermonatige Frist bis Mai
Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Funktion von mehr als 45 Millionen Nutzern monatlich in der EU genutzt wird und somit unter die Regelungen des Digital Services Act (DSA) fällt. Die europäischen Vorschriften für besonders große Plattformen gelten demnach ausdrücklich nur für „WhatsApp Channels“. Nach der offiziellen Feststellung der EU-Kommission als Aufsichtsbehörde für die größten Angebote unter dem DSA läuft nun eine viermonatige Frist. Innerhalb dieser muss Meta seine Prozesse für diesen Teil des Messengers an die Kriterien des EU-Rechts weiter anpassen.
So muss Meta etwa Moderationsentscheidungen auch gegenüber Channelbetreibern mit einem besseren Mechanismus ausstatten und ein umfangreicheres Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen ermöglichen. Hinzu kommt aber auch die Pflicht, bei einigen aus dem Dienst selbst erwachsenden Risiken genauer hinzuschauen und diesen zu begegnen. Würde etwa massenhaft Kanäle mit menschenverachtendem, jihadistisch-propagandistischem oder gesundheitsgefährdendem Inhalt betrieben, müsste der Betreiber dagegen Maßnahmen ergreifen –, wie genau das zu geschehen hat, das schreibt der DSA jedoch nicht vor. Nur wirksam und nachvollziehbar muss das Vorgehen sein.
Nur Channel-Funktion betroffen
Mit der bei vielen Nutzern beliebten Gruppen-Funktion hat das alles derweil nichts zu tun, ausschließlich die Channel-Funktion sei betroffen, schreibt die EU-Kommission in ihrer Mitteilung der Benennung: „WhatsApps privater Nachrichtendienst, mit dem Nutzer Textnachrichten, Sprachnachrichten, Fotos, Videos, Dokumente senden und per Sprache und Video andere Nutzer anrufen können, bleiben ausdrücklich aus der Anwendung des DSA ausgenommen.“ Eine vergleichbare Hybridproblematik zwischen Messenger und Plattform gab es bereits in der Vergangenheit etwa beim Telegram-Messenger und dessen unterschiedlichen Funktionen.
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(akn)
Künstliche Intelligenz
Microsoft Azure: KI-Beschleuniger Maia 200 soll Google TPU v7 übertrumpfen
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Der Hyperscale-Clouddienstleister Microsoft Azure kündigt die zweite Generation seines hauseigenen KI-Rechenbeschleunigers an, den Maia 200. Er verarbeitet 10 Billiarden FP4-Werte pro Sekunde (10 PFlops), steuert 216 Gigabyte schnellen HBM3E-Speicher an und lässt sich mit 1,4 TByte/s mit anderen Maia-200-Knoten koppeln.
Mit diesen Eckdaten sowie unter 900 Watt Leistungsaufnahme soll Maia 200 die aktuellen KI-Beschleuniger von Google Cloud (TPU v7) und Amazon AWS (Trainium 3) übertreffen.
Bei einem KI-Beschleuniger, den Kunden nur in Form von Cloudinstanzen mieten können, ist aber vor allem der Preis dafür spannend; den verrät Azure zunächst nicht. Doch Maia 200 soll 30 Prozent mehr Performance pro Dollar liefern.
Maia-200-Instanzen stellt Microsoft zuerst in der Azure-Region US Central bereit, dann folgt US West 3 bei Phoenix/Arizona.
Konkurrenz-Vergleich
Um die Vorteile von Maia 200 zu illustrieren, veröffentlicht Microsoft die folgende Tabelle:
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| KI-Beschleuniger Microsoft Azure Maia 200 im Vergleich | ||||
| Anbieter | Microsoft Azure | Microsoft Azure | Amazon AWS | Google Cloud |
| KI-Beschleuniger | Maia 200 | Maia 100 | Trainium 3 | TPU v7 |
| Rechenleistung BF16 | 1268 TFlops | 800 TFlops | 671 TFlops | 2307 TFlops |
| Rechenleistung FP8 | 5072 TFlops | k.A. | 2517 TFlops | 4614 TFlops |
| Rechenleistung FP4 | 10145 TFlops | k.A. | 2517 TFlops | – |
| TDP (geschätzt) | 880 W | 500 W | 700 W | 1000 W |
| RAM | 216 GByte HBM3E | 64 GByte HBM2E | 144 GByte HBM3E | 192 GByte HBM3E |
| RAM-Transferrate | 7 TByte/s | 1,8 TByte/s | 4,9 TByte/s | 7,4 TByte/s |
| Interconnect | 1,4 TByte/s | 0,6 TByte/s | 1,2 TByte/s | 0,6 TByte/s |
| Fertigungstechnik | TSMC N3P | TSMC N5 | TSMC N3P | TSMC N3P |
| Chipfläche | k.A. | 820 mm² | k.A. | k.A. |
| Angaben von Microsoft Azure, zu Maia 100: Microsoft Azure von der Hot Chips 2024 | ||||
Die zeigt, dass der Maia 200 vor allem beim Inferencing von großen KI-Modellen mit FP4-Gewichten sehr hohe Rechenleistung liefert. Dabei bleibt die Leistungsaufnahme moderat, wobei nicht ganz klar ist, ob sich diese nur auf den KI-Beschleuniger bezieht oder ob auch das High Bandwidth Memory (HBM3E) und die 28 Ethernetports mit je 400 Gbit/s eingerechnet sind.
Auch der Vergleich des ausdrücklich für Inferencing ausgelegten Maia 200 mit dem AWS Trainium 3 – der vor allem aufs Training zielt – wirkt ungenau. Die Daten des seit 2024 in Microsoft Azure buchbaren Maia 100 haben wir ergänzt.
Nvidias aktueller GB200 (Grace Blackwell Superchip) schafft mit Sparsity bei FP4 bis zu 20.000 TFlops, besteht aber auch aus zwei KI-Chips und ist mit rund 1,2 kW Leistung spezifiziert.
Für riesige Modelle
Microsoft Azure betont, dass sich bis zu 6144 Maia 200 zusammenschalten lassen, um auch sehr große KI-Modelle zu verarbeiten. Das Microsoft Superintelligence Team nutze Maia 200 bereits, um synthetische Daten zu generieren sowie für Reinforcement Learning.
Ebenso wie Amazon und Google entwickelt Microsoft seine KI-Beschleuniger nicht komplett selbst. Branchenkenner gehen davon aus, dass Microsoft die Firma Marvell als Entwicklungspartner für Maia bezahlt. Marvell soll auch am AWS Trainium beteiligt gewesen sein, während Google für die TPU wohl Broadcom einspannt. Der taiwanische Entwicklungsdienstleister Alchip soll ebenfalls bestimmte Chips für AWS entwickelt haben.
(ciw)
Künstliche Intelligenz
CCC vs. Dammbruch: Regierung muss Recht auf anonyme Internetnutzung retten
Die jahrelangen Bemühungen des Bundesinnenministeriums, alle Internetnutzer möglichst lückenlos zu erfassen, haben eine entscheidende Hürde genommen: Mit dem Einverständnis von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) droht Deutschland erneut eine verpflichtende, verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren. Diese würde nach Ansicht des Chaos Computer Club (CCC) das digitale Leben der Bürger nachhaltig verschlechtern. Der Hackerverein fordert die Bundesregierung daher eindringlich auf, das Recht auf anonyme Internetnutzung als Grundpfeiler der Demokratie zu verteidigen und die unverhältnismäßige Zwangsspeicherung von IP-Adressen stoppen.
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Das Hauptproblem der Maßnahme, die Hubig mit ihrem Referentenentwurf vorantreibt, liegt laut dem CCC in ihrer Undifferenziertheit. Ohne konkreten Verdacht oder Anlass würden die Kommunikationsdaten jedes einzelnen Menschen gespeichert. Der CCC warnt, dass die Speicherung von IP-Adressen in Kombination mit Portnummern und anderen Nutzerkennungen die Erstellung hochsensibler Persönlichkeitsprofile ermögliche.
In einer Ära, in der das Internet das zentrale Medium für die persönliche Entwicklung ist, ließen sich aus diesen Datenbeständen nicht nur private Neigungen ableiten, monieren die Hacker. Auch die politische Gesinnung, Krankheitsdaten oder religiöse Überzeugungen könnten die Behörden automatisiert rekonstruieren. Der Grundsatz der Datensparsamkeit würde damit entkernt und durch eine permanente Überwachungsarchitektur ersetzt.
Selbstbestimmungsrecht ist keine Fußnote
Kritisch bewertet der CCC auch die Behauptung, die Vorratsdatenspeicherung diene der Sicherheit. Tatsächlich sei der Sicherheitsgewinn im Vergleich zu den massiven Risiken unverhältnismäßig gering. Eine solche Datenhalde schaffe neue Missbrauchsgefahren und bedrohe insbesondere diejenigen, die auf Anonymität angewiesen seien. Das gelte etwa für Whistleblower, Journalisten oder Menschen, die Hilfe bei anonymen Beratungsstellen suchen. Die Provider benötigten diese Daten für ihre normale Abrechnung gar nicht mehr. Das verdeutliche, dass die Ministerin hier künstlich neue Bestände für die staatliche Einsichtnahme schaffen wolle. Hubig sagte kürzlich, User könnten anonym bleiben, auch wenn der Staat das unterschiedslose Datensammeln anordne.
Der CCC betont, dass es längst mildere und grundrechtsschonende Mittel gebe. Bereits jetzt könnten Zugangsanbieter bei konkreten Anhaltspunkten angewiesen werden, IP-Zuordnungen gezielt und anlassbezogen aufzubewahren („Quick Freeze“). Die anlasslose Speicherung missbrauche dagegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs als Türöffner. Es solle eine Überwachung etabliert werden, die über das zulässige Maß weit hinausgehe. Der CCC sieht darin die Gefahr eines Domino-Effekts: Ist die Infrastruktur für die Massenspeicherung erst einmal etabliert, folgten bald weitere Datenarten und sogar Kommunikationsinhalte.
Klare Kante auch gegen die EU
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Der Widerstand der Vereinigung richtet sich nicht nur gegen die nationalen Bestrebungen aus dem Innen- und Justizministerium, sondern auch gegen Pläne auf europäischer Ebene. Eine Mehrheit der EU-Staaten will noch umfangreichere Sammlungen von Verbindungsdaten mit deutlich längeren Fristen erzwingen. Die deutsche Regierung müsse hier klare Kante zeigen und solche Schritte ablehnen, verlangen die Hacker. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dürfe keine bloße Fußnote in den Wunschlisten der Ermittler sein. Die Politik müsse dieses aktiv gegen „Überwachungsgläubige“ verteidigen.
„EU-Kommission, Bundesregierung und Zivilgesellschaft sorgen sich – zu Recht! – um die Vertrauenswürdigkeit unserer digitalen Infrastrukturen“, sagte Linus Neumann, Sprecher des CCC, gegenüber heise online. „Geradezu absurd ist, wie gleichzeitig durch extreme Überwachungspläne genau diese Vertrauenswürdigkeit aktiv angegriffen wird.“
(wpl)
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