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EU Inc.: Brüssel plant die Turbo-Gründung für europäische Startups


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Europa will den Rückstand im globalen Tech-Rennen aufholen und führt mit der „EU Inc.“ eine neue, 28. Rechtsform ein. Sie soll Gründern den Weg durch den bisherigen Flickenteppich aus 27 nationalen Systemen ebnen.

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Ein Grund: Die USA verzeichneten 2025 fast 2000 „Einhörner“ – junge Firmen, die mit über einer Milliarde US-Dollar bewertet sind. Die EU kam parallel nur auf 331. Die EU-Kommission will diesen Standortnachteil nun durch radikale Vereinfachung beheben. Herzstück der am Mittwoch präsentierten Reform ist die Möglichkeit, ein Unternehmen innerhalb von nur 48 Stunden vollständig digital und für weniger als 100 Euro zu gründen. Ein Mindestkapital ist dafür nicht erforderlich.

Diese optionale Rechtsform existiert parallel zu nationalen Modellen wie der GmbH. Sie soll aber einen einheitlichen Regelsatz für den gesamten Binnenmarkt schaffen und so besonders innovativen Start-ups das grenzüberschreitende Wachstum erleichtern.

Der digitale Fokus der EU Inc. (Incorporated) kann sich dem Plan zufolge durch den gesamten Lebenszyklus einer Firma ziehen: Von der Gründung über die Anteilsübertragung bis zur Liquidation sollen alle Prozesse ohne physische Präsenz oder teure Zwischeninstanzen auskommen. Durch ein neues EU-Zentralregister und die „European Business Wallet“ – eine digitale Brieftasche vergleichbar mit der Bürger-EUDI – müssen Daten nur noch einmal übermittelt werden. Das könnte den administrativen Aufwand über zehn Jahre hinweg um bis zu 440 Millionen Euro senken.

Ferner will die EU attraktive Rahmenbedingungen für Talente und Investoren einführen, wie etwa ein EU-weit harmonisiertes System für Mitarbeiteraktienoptionen, bei dem Steuern erst beim Verkauf der Anteile anfallen. Auch moderne Finanzierungsinstrumente sollen direkt in den rechtlichen Rahmen integriert werden, um die Attraktivität für Wagniskapitalgeber zu steigern.

Zugleich will die Kommission das unternehmerische Risiko abfedern. Das Paket sieht vereinfachte Insolvenzverfahren vor, die Gründern nach einem Scheitern einen schnelleren Neustart ermöglichen sollen. Bis Ende 2026 soll eine Einigung mit dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten stehen, damit eine EU Inc. 2028 anmeldbar ist. Ziel ist es, Europa zum weltweit attraktivsten Standort für Innovationen zu machen und einen Know-how-Abfluss ins Silicon Valley dauerhaft zu stoppen.

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(dahe)



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Massiver Angriff auf Fortinet-Firewalls? 74.000 Geräte von FortiBleed betroffen


Firewalls und VPN-Gateways sind ein lohnendes Angriffsziel – bewachen sie doch das Eingangstor in Unternehmensnetzwerke. Ein Sicherheitsforscher hat nun nach eigenen Angaben eine großangelegte Angriffskampagne gegen Geräte des Herstellers Fortinet aufgedeckt. An die 74.000 sollen kompromittiert worden sein.

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Wer hinter dem Angriff steckt ist unklar, Entdecker Volodymyr Diachenko erwähnt jedoch eine „russischsprachige Cybercrime-Gruppe mit mehreren Mitgliedern“. Diese habe zunächst massenhaft Zugangsdaten – etwa aus vorherigen Datenlecks – bei Fortinet-Geräten durchprobiert, insgesamt 1,16 Milliarden Kombinationen aus Benutzernamen und Passwörtern.

Auch die Zahl der über „FortiBleed“ angegriffenen Geräte ist astronomisch: Es seien 320.000 gewesen. Die Hälfte aller über das Internet erreichbaren Fortinet-Geräte. Davon hätten die Kriminellen bei 73.932 Fortinet-Appliances in aller Welt erfolgreich Zugangsdaten abgegriffen, führt Diachenko aus. Die Angaben lassen sich nicht unabhängig überprüfen. In der Mehrzahl der Fälle waren wohl die Management-Interfaces aus dem Internet zugänglich.

Doch wie die Angreifer genau auf die Geräte kamen, bleibt unklar. Sicherheitsexperte Kevin Beaumont vermutet, sie hätten womöglich eine bislang noch unbekannte Sicherheitslücke genutzt, um sich Zugriff zu verschaffen. Dann hätten sie die Gerätekonfiguration abgezogen und die dort enthaltenen Passwort-Hashes mittels eines spezialisierten Clusters mit 48 GPUs und einer Bruteforce-Attacke geknackt. In älteren Versionen der Fortinet-Firmware sind Passwörter mit dem Verfahren SHA256 mit Salt gehasht, das sich im Vergleich zu der ab FortiOS 7.2.11 üblichen PBKDF2-Variante mit zufälligem Hash erheblich effizienter mittels Werkzeugen wie hashcat angreifen lässt.

Inzwischen hat eine Fortinet-Sprecherin gegenüber TechCrunch erklärt, dass das Unternehmen von einer Zugangsdaten-Diebstahl-Kampagne mit Fortinet-Firewalls und -VPN zum Ziel mitbekommen habe. Den Analysen des Herstellers zufolge handelt es sich bei den Daten um solche aus vorherigen Vorfällen sowie um mittel Brute Force geknackten Zugangsdaten. Sie stünden nicht mit jüngeren Vorfällen oder Sicherheitsmitteilungen in Verbindung.


Überprüfung auf FortiBleed

Überprüfung auf FortiBleed

Glück gehabt, keine übernommenen Fortinet-Geräte bei heise.de.

Unter den betroffenen Geräten sind auch gut 120, deren Domain auf einen Standort in Deutschland schließen lässt, darunter verschiedene Geräte im Netz der Telekom oder bei Mercedes-Benz. Das Threat-Intelligence-Unternehmen Hudson Rock ließ uns eine Liste der betroffenen de-Domains zukommen und hat eine Informationsseite mit Abfragemöglichkeit eingerichtet.

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Betroffene sollten alle Zugangsdaten auf kompromittierten Geräten mit sicheren Passwörtern neu vergeben, verdächtige Zugriffe auf nachgelagerte Netze prüfen und Mehrfaktorauthentifizierung, etwa bei der VPN-Anmeldung, forcieren. Da zur Stunde nicht einmal klar ist, ob die Angriffe über eine bestehende Sicherheitslücke in FortiOS stattfanden, gibt es auch keine Patches, eine Stellungnahme seitens Fortinets Sicherheitsteams steht ebenfalls aus.

Da Fortinet-Geräte Zugang zu Netzwerken bereitstellen, sind sie beliebtes Ziel von Angreifern. Am Mittwoch wurden etwa Angriffe auf FortiSandbox bekannt.


(cku)



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Register-Debatte: „Wir bauen Dateninfrastruktur, keine Forschungsinfrastruktur“


Mit dem Medizinregistergesetz will die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für medizinische Register in Deutschland grundlegend verändern. Auf den Registertagen 2026 verteidigte Jana Holland, Leiterin des Referats „Medizinische Datenbanken und Register“ im Bundesgesundheitsministerium (BMG), den Gesetzentwurf als wichtigen Meilenstein für die Registerlandschaft. Zugleich machten Vertreter aus der Forschung deutlich, dass sie bei der Forschungsinfrastruktur insbesondere mit Blick auf eine nachhaltige Finanzierung und Qualitätsanforderungen weiteren Handlungsbedarf sehen.

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Holland erinnerte daran, dass die Diskussion um ein Registergesetz bereits vor Jahren mit drei grundlegenden Fragen begonnen habe: „Wie viele Register haben wir überhaupt und welche in Deutschland? […] Was zeichnet eigentlich ein gutes Register aus? Und […] wie können wir […] Register weiterentwickeln, stärken und das Potenzial der Medizinregisterdaten besser nutzen?“ Das daraus entstandene Registergutachten von 2021 habe unter anderem die Empfehlung enthalten, einen einheitlichen Rechtsrahmen für Register zu schaffen.

„Heute stehen wir eben an dem Punkt, dass das Medizinregistergesetz im März dann auch vom Kabinett beschlossen wurde. Und wir sind in parlamentarischen Beraten angekommen“, sagte Holland. Mit Blick auf die gewachsene politische Aufmerksamkeit fügte sie hinzu: „Noch nie haben eigentlich Medizinregister diesen Fokus gehabt, den sie heute haben. Wir haben eine 20-minütige Debatte im Deutschen Bundestag nur zu Medizinregistern gehabt.“

Moderator und TMF-Geschäftsführer Sebastian Semler wies Holland auf das seiner Ansicht nach nicht abgestimmt wirkende Verfahren zur einheitlichen Forschungskennziffer hin. Das Vorhaben wird aus verschiedenen Gründen als kritisch angesehen, auch aus Datenschutzsicht.

Holland verteidigte die Pläne: „Wir haben ja nicht drei Verfahren und drei Gesetze, sondern das Medizinregistergesetz und das GeDIG sind […] auf einer Linie, indem wir mit der KVNR als Grundlage sektorspezifisch eine Wurzel […] schaffen“, so Holland. In den beiden Gesetzen sollen Teile der KVNR als Grundlage für die Forschungskennziffer dienen. Im Medizinregistergesetz werde kein Pseudonymisierungsverfahren geregelt, sondern „nur die Grundlage, nämlich die Erhebungsbefugnis der KVNR in den Registern“ gelegt. Dadurch werde die spätere Einführung der Forschungskennziffer vorbereitet. Mit dem „sektorspezifischen Ansatz“ wolle das BMG hohen Anforderungen an den Datenschutz Rechnung tragen und ein dezentrales Pseudonymisierungsverfahren umsetzen. Zudem sorge die Forschungskennziffer dafür, Widerspruchsrechte bei der Sekundärdatennutzung umzusetzen. „Und da sehen wir uns sehr auf einer Linie und wiederum das ist dann auch die Brücke zum EHDS“.

Semler sieht an der Stelle Klärungsbedarf. Mal werde von dezentralem Pseudonymisierungsverfahren gesprochen, mal von einer Treuhandstelle. Wichtig sei, dass das alles auch umsetzbar ist. Datenhalter bräuchten für die Register künftig eine klare Perspektive, um ein einheitliches Verfahren umzusetzen.

Diskutiert wurde dabei auch, warum es für die Register zusätzlich zur Nutzung der Forschungskennziffer ein eigenes behördliches Qualifizierungsverfahren brauche. Hintergrund ist, dass an die Qualifizierung weitreichende Erleichterungen geknüpft sind – etwa die Möglichkeit, Daten per Opt-out und ohne individuelle Einwilligung zu verarbeiten. Holland begründete die zusätzliche Prüfung entsprechend mit den weitreichenden Befugnissen, die das Gesetz den Registern einräumt.

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Holland verwies dabei unter anderem auf die Einschränkung der Betroffenenrechte der DSGVO. Das Medizinregistergesetz adressiere nicht nur die Datennutzung, sondern auch die Datenerhebung selbst. Dazu brauche es das Qualifizierungsverfahren und „dann die datenschutzrechtliche Prüfung im Qualifizierungsverfahren“. Das Medizinregistergesetz und das GeDIG seien dabei auf einer Linie, indem beide mit der KVNR als sektorspezifischer Grundlage arbeiteten. Sollte in anderen Datenräumen künftig ein anderer Identifikator genutzt werden, müssten technische Lösungen geschaffen werden. „Wenn das so kommt mit der Steuer-ID, dann muss man sich überlegen, wie man diese beiden Datenfolgen finden kann.“

Thomas Kaiser, Leiter des Ressorts Arzneimittelbewertung beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), begrüßte den Gesetzentwurf grundsätzlich. Erst konkrete Gesetzestexte ermöglichten eine sachliche Diskussion darüber, welche Regelungen sinnvoll seien und wo noch Änderungen notwendig würden. Zu den positiven Aspekten des Entwurfs zählte Kaiser insbesondere die Einführung eines einheitlichen Identifikators. Ein solcher Identifikator könne nicht nur Datenverknüpfungen ermöglichen, sondern auch unnötige Mehrfachdokumentationen vermeiden. „Nicht nur verknüpft, um andere Forschung potenziell machen zu können, sondern auch Doppeleingaben zum Beispiel zu verhindern.“

Positiv bewertete Kaiser außerdem die geplante Beratungsstruktur für Register und die datenschutzrechtlichen Erleichterungen des Gesetzes. Gleichzeitig formulierte er jedoch deutliche Kritik an der grundsätzlichen Ausrichtung des Vorhabens. „Wir bauen hier eine Dateninfrastruktur auf, wir fördern hier eine Dateninfrastruktur, bedenken aber kaum bis gar nicht Forschungsinfrastruktur.“

Nach Ansicht des IQWiG konzentriert sich das Gesetz zu stark auf die Sammlung und Verwaltung von Daten, während die eigentliche Nutzung der Daten für hochwertige Forschung zu wenig berücksichtigt werde. „Eine Dateninfrastruktur, die nicht ermöglicht, dass grundsätzlich gute Forschung gemacht wird, ist auch bei noch so niedriger Bürokratiemenge potenziell zu viel an Aufwand.“

Besonders kritisch äußerte sich Kaiser zum geplanten Qualifizierungsverfahren für Register. Dieses konzentriere sich aus seiner Sicht zu stark auf formale Anforderungen. Es werde nicht geprüft, ob es „überhaupt Sinn“ ergebe, „dieses Register mit diesen Daten für diese Indikationen so zu betreiben?“ Es fehle eine systematische Bewertung der tatsächlichen Datenqualität und der wissenschaftlichen Ergebnisse. „Es gibt keine Voraussetzungen, Notwendigkeit, gut durchgeführte Forschungsprojekte nachzuweisen.“

Vor diesem Hintergrund warnte Kaiser davor, weitreichende datenschutzrechtliche Erleichterungen zu schaffen, ohne zugleich sicherzustellen, dass die Daten tatsächlich für hochwertige Forschung genutzt werden. „Wir haben überhaupt nichts gegen Datenschutzerleichterungen, wenn das Ziel guter Forschung und Wissensverbesserung, Veränderung, Verbesserung der Versorgung erreicht wird.“


Sebastian C. Semler, Dr. Thomas Kaiser, Anne Regierer, MinR'in Jana Holland und Prof. Thomas Schmitz-Rixen

Sebastian C. Semler, Dr. Thomas Kaiser, Anne Regierer, MinR'in Jana Holland und Prof. Thomas Schmitz-Rixen

Sebastian C. Semler, Dr. Thomas Kaiser, Dr. Anne Regierer, MinR’in Jana Holland und Prof. Thomas Schmitz-Rixen. Bei manchen Diskussionsteilnehmern sorgt das Medizinregistergesetz für erhitzte Gemüter.

Auch Anne Regierer, Sprecherin der TMF-Arbeitsgruppe Register, begrüßte den Gesetzentwurf grundsätzlich. „Der Wille zur Stärkung von Registern im BMG, den sehen wir sehr deutlich und der wird auch durch das Gesetz sozusagen in die Realität gebracht.“ Für die Registerbetreiber sei insbesondere die geplante Forschungskennziffer von großer Bedeutung. „Das ist ein Riesenpunkt für uns, das wird die Forschung, die Versorgungsforschung, die klinische Epidemiologie endlich dazu bringen, wie es in anderen Ländern seit Jahrzehnten üblich ist, dass wir einen Unique Identifier haben.“

Großen Raum nahm in der Diskussion auch die Finanzierung von Registern ein. Regierer verwies auf die prekäre Situation vieler Registerbetreiber. „Wir haben bisher nur Projektbezogene Finanzierung.“ Viele Register seien auf Spenden oder befristete Projektförderungen angewiesen. „Wenn wir wirklich eine Forschungsdateninfrastruktur wollen, dann braucht es eine Finanzierung.“ Besonders kritisch sei die fehlende Finanzierung des laufenden Betriebs. „Wenn ich keinen Strom oder kein Wasser habe, wenn ich nicht die Daten sicher halten kann, dann braucht man über alle weiteren Schritte nachzudenken.“ Holland räumte ein, dass die Finanzierung auch aus Sicht des Ministeriums ein schwieriges Thema sei. Angesichts der angespannten Haushaltslage habe man versucht, zumindest die Datenerhebung zu erleichtern.


Thomas Schmitz-Rixen

Thomas Schmitz-Rixen

Thomas Schmitz-Rixen

(Bild: Marie-Claire Koch / heise medien)

Auch Thomas Schmitz-Rixen, der auf dem Podium die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) vertrat, hob die Bedeutung hochwertiger Registerdaten hervor. Aus Sicht der Leitlinienentwicklung seien belastbare Daten unverzichtbar. „Wir brauchen hochqualitative, hochwertige Daten […] Aktuell sind die deutschen Register wenig bedeutsam beziehungsweise auch wenig genutzt als Basis für die Entwicklung von Empfehlungen.“

Zum Ende der Diskussion wurden die Teilnehmer gebeten, ihre wichtigsten Wünsche für das weitere Gesetzgebungsverfahren zu formulieren. Während Schmitz-Rixen knapp „Geld“ forderte und Kaiser „Forschung, Forschung, Forschung“, fasste Regierer noch einmal das zentrale Anliegen vieler Registerbetreiber zusammen: „Ich wünsche mir, dass das Thema Unique Identifier gelebt wird“ und damit auch Linkage mit weiteren Daten möglich werde.

Holland warb zum Abschluss für eine Fortsetzung des Dialogs zwischen Ministerium und den Registerbetreibern. „Dass wir weiterhin so offen über alles sprechen, in konstruktiven Austausch stehen.“ Die Diskussion um das Medizinregistergesetz sei mit dem Kabinettsbeschluss nicht beendet, sondern trete nun in die nächste Phase.


(mack)



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Libernovo Omni im Test: Premium-Bürostuhl mit motorisierter Wirbelsäulenmassage


Der Libernovo Omni verbindet 60 Gelenke, eine motorisierte Dehnfunktion und ein sesselweiches Sitzgefühl. Wir haben ihn getestet.

Der Libernovo Omni bewegt sich dank seiner vielen Gelenke mit jeder Regung des Körpers, fährt auf Knopfdruck die Lendenstütze hoch und massiert sogar den Rücken. Möglich macht das ein dynamisches Stützsystem aus vier verknüpften Mechanismen und laut Hersteller 60 Gelenken. Den nötigen Strom liefert ein integrierter Akku.

Aktuell kostet er ab rund 1134 Euro direkt beim Hersteller. Damit landet der Omni klar im Premium-Segment. Das ist viel Geld und bewegt sich auf dem Niveau des Herman Miller Aeron (Testbericht), den wir für seine Verarbeitung und Ergonomie loben. Anders als der Klassiker setzt der Omni jedoch auf motorisierte Funktionen und eine gepolsterte Sitzfläche statt eines straffen Netzrückens.

Wir haben den Bürostuhl in der grünen Variante getestet. Eine Frage steht dabei im Mittelpunkt: Hält das ungewöhnliche Konzept im Alltag, was es verspricht? Oder ist die viele Technik am Ende mehr Spielerei als echter Nutzen? Was der Stuhl kann und wo er schwächelt, klärt dieser Test.

Montage

Der Libernovo Omni kommt in einem sehr großen Karton. Beim Öffnen begrüßt einen zunächst eine riesige Anleitung. Sie ist vorbildlich bebildert und kommt komplett ohne Schrift aus. Genau so muss das sein. Die Einzelteile stecken ordentlich in Folie verpackt im Karton, ein separater Karton enthält Kleinteile, Werkzeug und den Akku. Tatsächlich benötigt man für den gesamten Aufbau nur vier Schrauben.

Die Montage ist durchaus etwas anspruchsvoller als bei den meisten anderen Stühlen. Dank der guten Anleitung gelingt sie aber auf Anhieb. Die reine Aufbauzeit beträgt rund 40 Minuten.

Der Ablauf ist logisch strukturiert. Zuerst steckt man Rollen und Gasfeder ins Drehkreuz, dann setzt man die Mechanik auf die Gasfeder. Anschließend bringt man die Sitzfläche an, danach die Rückenlehne. Es folgen die Bedienknöpfe und der Drehknopf. Zum Schluss montiert man die Kopflehne und steckt den Akku ein – fertig.

Ein Lob verdient die Verpackung: Nur die Einzelteile stecken in Folie, sonst kommt ausschließlich Karton zum Einsatz. Das ist vorbildlich.

Optional gibt es eine Fußablage für etwa 85 Euro. Sie kommt im extra Karton und richtet sich vor allem an kleinere Personen, die ihre Füße sonst nicht ergonomisch sinnvoll auf den Boden stellen können. Zusätzlich bietet sie eine gepolsterte Auflagefläche zum Hochlegen der Füße. Ihre Montage ist sehr einfach.

Verarbeitung

Bezüglich der Verarbeitung bewegt sich der Libernovo Omni im Premium-Segment. Alles wirkt sauber gefertigt und stabil. Der Stoffbezug besteht aus Kunstfaser und überzeugt mit angenehmer Haptik. Er fühlt sich unfassbar weich an. Sich darauf zu setzen, ist ein tolles Gefühl und so viel angenehmer als ein straffer Mesh-Bezug. Einen kleinen Haken hat das aber: Im Sommer könnte es am Popo heiß werden.

Die Rückenlehne ist dreischichtig aufgebaut. Die Oberfläche besteht aus einem elastischen Gewebe mit Mikroleinen-Gefühl. Darunter sitzt eine Zwischenschicht aus druckentlastendem Schaumstoff, die untere Schicht bildet ein flexibler Kunststoff. Dieser Aufbau sorgt für die nötige Beweglichkeit und gleichzeitig für Halt. Die maximale Belastbarkeit liegt bei 136 kg. Insgesamt macht der Stuhl einen langlebigen Eindruck – nichts wackelt oder knarzt.

Design

Der Libernovo Omni wirkt futuristisch, technisch und bewusst anders als typische Bürostühle. Er sieht modern aus, bleibt dabei aber wohnraumtauglich. Damit erinnert er eher an ein hochwertiges ergonomisches Möbelstück als an einen nüchternen Schreibtischstuhl.

Besonders auffällig ist die offene Rückenstruktur. Statt einer einfach gepolsterten Lehne sieht man die flexible Konstruktion. Trotz der vielen Technik wirkt der Omni jedoch nicht überladen. Das Design bleibt minimalistisch, die Linien sind klar und die Gesamtform elegant. Der Stuhl wirkt weder klobig noch technisch überfrachtet.

Libernovo Omni

Libernovo bietet den Omni in drei Farben an: Grau, Schwarz und Dunkelgrün. Wir haben die grüne Variante im Test, und sie gefällt uns besonders gut. Sie wirkt gemütlich-ruhig und fügt sich harmonisch in den Wohnraum ein.

Ergonomie

Hier zeigt der Omni, warum er so viel kostet. Im Zentrum steht ein dynamisches Stützsystem aus vier verknüpften Mechanismen und laut Libernovo 60 Gelenken. Es verbindet Kopfstütze, Rückenlehne, Armlehnen und Sitzpolster mechanisch miteinander. Allein der Rückenbereich nutzt 16 Gelenke und 8 Rückenzonen. Die Rückenlehne selbst besteht aus 8 flexiblen Paneelen, 14 doppelten Verbindungspunkten, doppelschichtigen Kugelgelenken und 16 Drehpunkten.

Bei der Lendenwirbelstütze hat man einen Verstellweg von 5 cm. Die Gasfeder bietet einen Hub von 11 cm und reicht von 44 bis 55 cm vom Boden bis zur Sitzfläche. Für die Rückenlehne gibt es vier feste Neigepositionen, von 105 Grad aufrecht und fixiert bis 160 Grad fast flach. Den Neigungswiderstand passt man klassisch über einen Drehschalter stufenlos an das eigene Gewicht an.

Die Armlehnen lassen sich bis zu 10 cm nach hinten verschieben. Bei der Sitztiefe hat man die Wahl zwischen 45 und 48 cm, die separate Maxis-Variante kommt mit 52 cm für größere und kräftigere Nutzer. Die Nackenstütze aus Schaumstoff bietet 5 kg Nackenunterstützung.

Libernovo Omni

Das Highlight trägt den Namen Omnistretch. Diese motorisierte Wirbelsäulendekompression fährt die Lendenstütze auf Knopfdruck nach oben und gibt dann sanft nach. So entsteht eine Dehnungs- und Entspannungsbewegung gegen die Belastung im unteren Rücken. Wichtig zu wissen: Omnistretch und die elektrische Lordosenstützen gibt es nur bei den Omni-Modellen. Das Modell Omni SE setzt stattdessen auf eine manuelle Lendenverstellung per Drehknopf, der Omni Pro bietet stattdessen eine Sitzbelüftung.

Die meisten Einstellungen sind gut erreichbar, ohne lange in der Anleitung suchen zu müssen. Nur die Anpassung des Neigungswiderstands ist etwas fummelig. Den Strom für die Motorik liefert ein integrierter 2200-mAh-Akku mit 12 V. Er lässt sich sehr gut einhändig und ohne hinzuschauen wechseln. Laut Hersteller hält er bei drei Einstellungen pro Tag bis zu einem Jahr.

Praxistest

Im Alltag haben wir deutlich das Gefühl, der Stuhl hilft uns dabei, entspannt und aufrecht zu bleiben. Das Sitzgefühl ist bequem, eine gelungene Mischung aus guter Ergonomie und Sesselfeeling. Mehrere Stunden lassen sich problemlos schmerzfrei absitzen.

Die motorisierte Massage entspannt tatsächlich. Zusammen mit der mitbewegenden Rückenlehne und den vielen Einstellungen ergibt das ein rundes Bild. Einen besonders hohen Massageeffekt spürt man im Liegemodus. Allerdings ist er nicht für jeden Körpertyp gleich angenehm, weshalb man den Stuhl vor dem Kauf ausprobieren sollte. Ein weiterer Punkt: Die motorisierten Stretch- und Massagefunktionen sind nicht laut, aber deutlich hörbar. In sehr ruhigen oder geteilten Büros stört das gelegentlich. Die Langlebigkeit von Akku und Motor bleibt vorerst ungewiss.

Libernovo Omni Fußstütze

Kleine Schwächen zeigen die Armlehnen. Sie bewegen sich zu leicht nach vorne und hinten und verstellen sich dadurch gelegentlich von selbst, wenn man seinen Arm auflegt. Im Alltag fällt das nicht schlimm auf, da sich beide nur parallel zueinander bewegen. Die Einstellung nach außen haben einen vernünftig hohen Widerstand, und die Höhenverstellung über das Hebelchen fixiert sicher. Die Nackenstütze dagegen hält sehr gut. Ihr durchdachtes System verstellt sich nicht von selbst.

Kleineren Personen sitzt die Lendenstütze unter Umständen zu hoch. Grundsätzlich eignet sich der Omni aber auch für sie, denn die minimale Sitzhöhe fällt recht tief aus.

Preis

Der Libernovo Omni kostet aktuell ab rund 1134 Euro direkt beim Hersteller. Die optionale Fußablage schlägt mit etwa 85 Euro zu Buche. Libernovo gewährt 30 Tage Rückgaberecht.

Fazit

Der Libernovo Omni ist ein außergewöhnlicher Bürostuhl. Er kombiniert ein dynamisches Stützsystem mit 60 Gelenken, eine motorisierte Dehnfunktion und ein sesselweiches Sitzgefühl. Diese Mischung gibt es so kein zweites Mal in unseren Tests. Wer einen Stuhl sucht, der sich aktiv mit dem Körper bewegt und obendrein massiert, findet hier ein spannendes Angebot.

Besonders gut gefallen uns der weiche Stoffbezug, die Verarbeitung im Premium-Segment und die vorbildliche, schriftlose Montageanleitung. Die Omnistretch-Funktion entlastet den unteren Rücken spürbar, der Massageeffekt fällt im Liegemodus am stärksten aus.

Schwächen zeigt der Stuhl bei den Armlehnen, die sich gelegentlich von selbst nach vorne oder hinten verstellen. Die motorisierten Funktionen sind hörbar und können in ruhigen Büros stören. Außerdem ist die Langlebigkeit von Akku und Motor noch nicht abschätzbar. Im Sommer könnte der gepolsterte Sitz warm werden. Wer stark schwitzt, fährt mit einem Mesh-Stuhl besser – oder greift zum belüfteten Omni Pro.



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