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EuGH-Urteil: TV-Signale im Seniorenheim sind keine öffentliche Wiedergabe


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wer in einer Seniorenresidenz lebt, möchte in der Regel nicht auf den gewohnten Fernsehabend verzichten. Für die Betreiber solcher Einrichtungen gehört die Bereitstellung von Fernseh- und Radioanschlüssen zum Standard, doch die rechtliche Einordnung dieser Serviceleistung war lange umstritten. In einem am Donnerstag verkündeten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun einer weitreichenden Auslegung des Urheberrechts eine Absage erteilt und damit eine wichtige Grenze für die Lizenzpflicht bei der Signalweiterleitung gezogen.

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Seniorenwohnheime dürfen laut der Entscheidung in der Rechtssache C-127/24 per Satellit empfangene Fernseh- und Hörfunkprogramme in die Zimmer von Bewohnern weiterleiten, ohne dafür eine zusätzliche Lizenz bei Verwertungsgesellschaften wie der Gema erwerben zu müssen.

Der Fall, der seinen Weg über den Bundesgerichtshof (BGH) nach Luxemburg fand, dreht sich um den Betreiber eines Seniorenwohnheims in Rheinland-Pfalz. Das Unternehmen empfängt Fernseh- und Hörfunkprogramme zentral über eine hauseigene Satellitenantenne und überträgt diese Signale zeitgleich, vollständig und unverändert über ein hauseigenes Kabelnetz an die Anschlüsse in den Bewohner- und Pflegezimmern.

Die Gema, die die Urheberrechte im Musikbereich wahrnimmt, sah darin eine lizenzpflichtige Handlung und klagte gegen den Betreiber auf Unterlassung. Die Verwertungsgesellschaft war der Ansicht, dass diese interne Weiterverbreitung musikalischer Werke aus ihrem Repertoire eine eigenständige Nutzung darstelle, für die eine gesonderte Vergütung fällig sei.

Die rechtliche Kernfrage dreht sich um den Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ im Sinne der grundlegenden EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001. Demnach steht Schöpfern das ausschließliche Recht zu, jede Form der öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke zu erlauben oder zu verbieten. Der BGH wollte von den Luxemburger Richtern wissen, ob die technische Infrastruktur eines Heims diese Schwelle bereits überschreitet.

Der EuGH stellte nun klar, dass unter den gegebenen Umständen keine öffentliche Wiedergabe vorliegt, und stützte diese Entscheidung auf zwei zentrale juristische Säulen.

Ein entscheidender Punkt ist das genutzte Verfahren: Eine lizenzpflichtige Wiedergabe setzt laut ständiger Rechtsprechung meist ein spezifisches technisches Verfahren voraus, das sich von der ursprünglichen Ausstrahlung unterscheidet. Dies wäre laut dem Beschluss etwa bei der Weiterverbreitung einer terrestrisch ausgestrahlten Sendung über das Internet der Fall. Die interne Weiterleitung der Satellitensignale über ein Kabelsystem innerhalb der Seniorenresidenz erfülle dieses Kriterium dagegen nicht, da es sich lediglich um eine technische Unterstützung des Empfangs handele.

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Noch gewichtiger ist das Argument des „neuen Publikums“, das für eine Lizenzpflicht zwingend erforderlich wäre. Der EuGH befand, dass die Bewohner der Einrichtung kein Auditorium darstellen, an das der Rechtsinhaber bei der Erlaubnis der ursprünglichen Wiedergabe nicht bereits gedacht habe. Da die Urheber schon bei der ersten Genehmigung der Sendung die gesamte potenzielle Zuhörer- und Zuschauerschaft im Empfangsbereich berücksichtigen konnten, bilden die Heimbewohner keine neue, zusätzliche Gruppe.

Der Gerichtshof warnt auch davor, den Urheberrechtsinhabern eine nicht geschuldete Vergütung zu verschaffen. Die Richtlinie solle im Kern eine angemessene Entlohnung für die tatsächliche Nutzung ihrer Werke garantieren. Eine Entscheidung in dem konkreten Einzelfall ist das vorliegende EuGH-Urteil formal noch nicht. Das finale Urteil im nationalen Rechtsstreit müssen nun die deutschen Gerichte fällen, wobei sie aber strikt an die rechtlichen Vorgaben und die Argumentation aus Luxemburg gebunden sind.


(wpl)



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Play-Update: Google bringt WhatsApp-Backupverwaltung in Geräteeinstellungen


Jeden Monat veröffentlicht Google Updates über die Play-Dienste und den Play-Store. Die Aktualisierungen enthalten neue Funktionen und Fehlerbehebungen für Smartphones und weitere Produkte des Google-Ökosystems wie Tablets, Uhren, Smart TVs, Android Auto und Chromebooks, ohne dass ein regelrechtes Android-Update vonseiten der Gerätehersteller erforderlich ist. Mit dem bereits dritten Juni-Update der System-Dienste verteilt Google nun eine Funktion, mit der sich WhatsApp-Backups zentral verwalten lassen sollen.

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Mit Version 26.23 der Google-Play-Dienste vom 15. Juni 2026 liefert Google den Versionshinweisen zufolge eine neue Funktion für die Dienstprogramme auf Android-Smartphones aus. Mit dieser sollen Nutzerinnen und Nutzer ihre WhatsApp-Backups direkt über die Geräteeinstellungen verwalten. Bislang war die Erstellung und Verwaltung von Chats-Backups nur über die Einstellungen in der WhatsApp-App möglich. Derzeit wird das Cloud-Backup unter WhatsApp für Android standardmäßig verschlüsselt in Google Drive abgelegt.

Mit der zusätzlichen neuen zentralen Backupverwaltung in den Geräteeinstellungen scheint Google den Android-Einstellungen mehr Gewicht verleihen zu wollen. Denn schon im Februar kündigte Google die Erweiterung der Backupfunktion an. Damals schrieb das Unternehmen, dass sich über die Funktion auch heruntergeladene Dokumente automatisch in Google Drive speichern lassen. Bis heute ist diese Funktion jedoch noch nicht verfügbar.


Screenshots Weg zu den Backup-Einstellungen auf einem Pixel-Smartphone

Screenshots Weg zu den Backup-Einstellungen auf einem Pixel-Smartphone

Weg zu den Backup-Einstellungen auf einem Pixel-Smartphone.

(Bild: Andreas Floemer / heise medien)

Auf zwei Redaktionsgeräten (Pixel 8 und 10 Pro) sind in der Backupfunktion lediglich die bisher verfügbaren „klassischen“ Optionen zu finden. Mit diesen lassen sich das System sowie Fotos und Videos in Google Drive respektive Fotos sichern. Zudem unterstützt die Funktion seit Längerem die Sicherung „anderer Gerätedaten“. Diese enthält Anrufe, Anruflisten, Geräteeinstellungen, SMS/MMS und SIM-Daten und mehr. Auch die neue WhatsApp-Backupverwaltung ist noch nicht an Bord, obwohl die neuesten Play-Dienste installiert sind.

Künftig scheint WhatsApp eine eigene Cloudsicherung unabhängig von Google zu erhalten, dann funktioniert die zentrale Verwaltung über die Geräteeinstellungen nicht mehr.

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Neben der angekündigten WhatsApp-Backupverwaltung enthält die neue Version der Play-Dienste „Updates bei den Systemverwaltungsdiensten zur Verbesserung der Geräteleistung“. Diese Updates sollen nicht nur für Smartphones, sondern auch für Autos (Android Automotive), PCs (ChromeOS), TV-Geräte und Wearables (Wear OS) mit Play-Diensten verteilt werden. Für diese Gerätegattungen liefert die neue Version auch „Fehlerkorrekturen im Zusammenhang mit Diensten für die Systemverwaltung und Diagnose“, so Google.

Für Android-Smartphones liefert die Aktualisierung ferner eine „verbesserte Nutzererfahrung beim Ansehen oder Aktualisieren der Synchronisierungseinstellung für Google Kontakte“ aus.

Zusätzlich zur neuen Play-Dienste-Version verteilt Google ein Update des Play Stores. Version 51.9 vom 15. Juni 2026 bringt unter anderem eine neue Option, mit der Rezensenten im Play Store ein Logo für Vertrauenswürdigkeit (Trusted Badge) erhalten können. Hierfür müsse man bestimmte Voraussetzungen für das „Programm für vertrauenswürdige Beitragende“ erfüllen und sich dafür anmelden. Weitere Neuerungen listet Google in der Versionsübersicht auf.


(afl)



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Penetrationstest: Warum physische Sicherheit scheitert – und wie man das ändert


Es war ein Dienstagnachmittag, als mein Kollege und ich mit zwei großen Kartons warmer Pizza auf die Sicherheitsschleuse eines mittelgroßen deutschen Unternehmens zugingen. Kartons hoch, Blick auf den Boden, sichtlich überfordert. Ein Mitarbeiter, der gerade das Gebäude verließ, hielt uns nicht nur die Tür auf – er drückte uns auch noch den Fahrstuhlknopf. Keine Frage. Kein Zögern. Nur Hilfsbereitschaft.

Das Gebäude hatte biometrische Leser, Kameraüberwachung und eine Sicherheitsrichtlinie, die Besucher explizit verpflichtete, sich am Empfang anzumelden. Keines dieser Systeme hat uns aufgehalten. Ein einziger menschlicher Reflex hat uns eingelassen: Höflichkeit. Dieser Moment ist kein Einzelfall. Er ist ein Muster.

  • Pentester und Social Engineers sind in der Regel erfolgreich, weil sie menschliche Eigenarten und Schwächen ausnutzen.
  • Viele Awareness-Schulungen und -Vorgaben wirken nicht nachhaltig, weil sie psychologisch an der falschen Stelle ansetzen und nur gelegentlich durchgeführt werden.
  • Die Sicherheitskultur im Unternehmen verschiebt sich, wenn Regeln klar kommuniziert, permanent getestet und Verstöße nicht geahndet werden. Stimmt der positive Anreiz, kann sich aufmerksames Verhalten dauerhaft etablieren.

Als Physical Pentester begegnen einem dieselben Schwachstellen immer wieder – in Unternehmen unterschiedlicher Größe, unterschiedlicher Branchen und mit unterschiedlichem Sicherheitsbudget. Was sie gemeinsam haben: Die technische Infrastruktur ist oft beeindruckend. Die menschliche Seite nicht, wie die drei folgenden Fälle zeigen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Penetrationstest: Warum physische Sicherheit scheitert – und wie man das ändert“.
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iX-Workshop: Industrial Security nach IEC 62443 – Ein Praxisleitfaden


Die internationale Cybersecurity-Norm IEC 62443 etabliert sich zunehmend als Standard für industrielle IT- und OT-Sicherheit. Sie unterstützt Hersteller dabei, Risiken in industriellen Netzwerken zu reduzieren, sichere Entwicklungsprozesse aufzubauen und Anforderungen wie den Cyber Resilience Act (CRA) vorzubereiten.

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Im zweitägigen Workshop IEC 62443: Industrial Security für Produkthersteller lernen Sie die zentralen Inhalte der Norm IEC 62443 kennen – insbesondere die relevanten Teile 4-1 und 4-2 zu Security Development Lifecycle (SDL) und technischen Sicherheitsanforderungen.

Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Konzepte und Anforderungen der Norm, darunter die acht Praktiken aus IEC 62443-4-1 für sichere Produktentwicklung und -wartung. Außerdem erfahren Sie, wie Sicherheitsstufen und Komponentenanforderungen definiert werden und wie sich Threat Modeling praktisch umsetzen lässt.

Anhand praxisnaher Beispiele lernen Sie, wie sich Anforderungen der IEC 62443 in Entwicklungs- und Wartungsprozesse integrieren lassen. Dabei erhalten Sie Einblicke in typische Herausforderungen bei der Umsetzung sicherer OT- und ICS-Produkte.

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Sie profitieren von der direkten Anleitung durch Ihre Trainerin Luise Werner, SDL- und OT-Security-Beraterin bei der secuvera GmbH. Sie begleitet Hersteller von ICS- und OT-Komponenten bei der Einführung sicherer Entwicklungsprozesse und auf dem Weg zur IEC-62443-4-1-Zertifizierung. Im Workshop vermittelt sie Erfahrungen aus realen Projekten und zeigt, wie sich normative Anforderungen praxisnah umsetzen lassen.

Der Workshop richtet sich an OT-Anwender, Entwickler von Automatisierungstechnik sowie Sicherheitsverantwortliche aus der Industrie, die sichere Entwicklungsprozesse für industrielle Systeme etablieren möchten.


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(ilk)



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