Künstliche Intelligenz
„Euro-Office“: OnlyOffice wirft Projekt Lizenzverletzungen vor
Ionos, Nextcloud und weitere Partner arbeiten gemeinsam an einer quelloffenen Office-Suite mit dem Namen „Euro-Office“, die als Microsoft-Alternative gedacht ist und digitale Souveränität fördern soll. Dazu setzen sie auf das ebenfalls quelloffene OnlyOffice, das sie dafür geforkt haben. Nachdem Euro-Office am vergangenen Freitag angekündigt wurde, meldet sich nun OnlyOffice zu Wort – und wirft dem jungen Projekt Lizenzverletzungen vor.
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In einem Blog-Beitrag macht OnlyOffice seinen Ärger öffentlich. Euro-Office setze von OnlyOffice abgeleitete Technologie unter Verletzung der Lizenzbedingungen und internationalem Recht zu geistigem Eigentum (International Intellectual Property Law) ein. OnlyOffice unterliegt der AGPL-v3-Lizenz (GNU Affero General Public License v3) und stellt weitere Bedingungen, um Transparenz und angemessene Quellenangaben sicherzustellen. Laut OnlyOffice gehören dazu das Beibehalten der OnlyOffice-Markenzeichen in abgeleiteten Werken, Bereitstellen angemessener Quellenangaben zur Original-Technologie und dem vollständigen Befolgen von Open-Source-Auflagen zur Verteilung der Software.
Juristische Auseinandersetzung
OnlyOffice zitiert einen namentlich nicht genannten Anwalt, der sich auf die Sektion 7 der AGPL v3 bezieht. Demnach dürfen Urheberrechtsinhaber ausdrücklich zusätzliche Bedingungen stellen, die im Falle von OnlyOffice die Verpflichtung, das ursprüngliche Produktlogo beizubehalten (Sektion 7(b)) sowie die Verweigerung jeglicher Rechte zur Nutzung der Marken des Urheberrechtsinhabers (Sektion 7(e)) umfassen. Diese Zusätze seien am 25. Mai 2021 zur Lizenz ab Zeile 655 ergänzt worden.
Argumente, dass abgeleitete Arbeiten unter einer „reinen“ AGPL-v3-Lizenz verbreitet und dabei zusätzliche Bedingungen in der Sektion 7 entfernt werden dürfen, seien demnach rechtlich unbegründet. Die AGPL v3 erlaube keine selektive Anwendung, sondern verlange entweder die Anerkennung als Ganzes einschließlich zusätzlicher Bedingungen oder führe nicht zur Erlangung von Nutzungsrechten an der Software. „Die Einstufung solcher zusätzlichen Bedingungen als ‚nicht durchsetzbar’ oder ‚nicht verpflichtend’ ändert nichts an ihrem rechtlichen Charakter“, ergänzt der OnlyOffice-Anwalt.
Position von Ionos und Nextcloud
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Auf Anfrage von heise online bezieht Nextcloud Stellung zu den Vorwürfen: „Wie OnlyOffice selbst angibt, handelt es sich bei seinem Produkt um Open Source. Forks sind ein zentraler Bestandteil des Open-Source-Ökosystems und ausdrücklich vorgesehen, um Weiterentwicklung, Anpassung und auch alternative Governance-Modelle zu ermöglichen. Das Projekt hat die rechtliche Einordnung transparent im öffentlichen Repository dokumentiert.
Diese Meinung wird auch von der Free Software Foundation, der Hüterin der AGPL- und GPL-Lizenzen geteilt. Die rechtliche Situation wurde auch mit Bradley M. Kuhn, dem Erfinder der AGPL Lizenz, diskutiert und er unterstützt unsere rechtliche Einschätzung zu 100 Prozent.“ Ionos antwortete auf unsere Nachfrage, dass das Unternehmen sich dieser Stellungnahme ausdrücklich anschließt.
(dmk)
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Fake-Samsung-SSD zeigt: SSD-Fälschungen werden immer raffinierter
Gefälschte Marken-SSDs sind nicht mehr immer auf den ersten Blick zu erkennen. Betrüger orientieren ihre Fälschungen immer stärker an Markenprodukten, etwa von Samsung. Das beweist ein Fall, den PC Watch aus Japan zeigt.
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Die Verpackung einer gefälschten Samsung SSD 990 Pro könnte so vom Hersteller selbst stammen. Auch die beiliegende Bedienungsanleitung ist dem Original nahe. Die Aufkleber auf der SSD entsprechen weitgehend Samsungs und sind nicht mehr auffällig groß. Erst ein Blick auf die Platine offenbart die unterschiedliche Bestückung. Das merken allerdings nur Käufer, die sich mit den Spezifikationen auskennen oder das Produkt mit einem Original vergleichen.
So fehlt der gefälschten SSD der DRAM-Speicher für den Cache, und der aufgelötete Controller stammt vom chinesischen Zulieferer Maxio (Modell MAP1602) statt von Samsung. Unter anderem die SMD-Bausteine sind anders platziert.

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Per Tool überprüfen
Im Falle von Samsung-SSDs verschafft ein Blick in das Hersteller-Tool Samsung Magician Klarheit. Die Fälschung meldet sich zwar als SSD 990 Pro, wird allerdings nicht als authentisch erkannt. Statt „Samsung Authenticated“ steht „Non-Samsung“ am Produktnamen. Auch Funktionen wie der Diagnose-Scan stehen dann nicht zur Verfügung.
Bei SSDs von Herstellern ohne Verifizierungs-Tool hilft ein akribischer Abgleich der Platine mit Bildern von echten Modellen. Solche finden sich in Tests seriöser Medien.

Echte Samsung-SSDs verifiziert das Tool Samsung Magician als authentisch.
(Bild: heise medien)
Performance reicht teilweise ans Original
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Besonders perfide: Bei normaler Nutzung und im verbreiteten Benchmark CrystalDiskMark ist das gefälschte Modell nicht so viel langsamer als eine echte SSD 990 Pro. Lesend schafft sie in der Spitze knapp 7,3 statt 7,5 GByte/s, schreibend 6,1 statt knapp 7 GByte/s.
Erst bei größeren Kopiervorgängen bricht die Geschwindigkeit bei der gefälschten SSD ein. Wie die Markenmodelle setzt das Fake-Modell auf einen SLC-Cache, der nur ein Bit pro Zelle schreibt (Single Level Cells). Ist dieser Cache voll, bricht die Schreibgeschwindigkeit jedoch außerordentlich stark auf bis zu 100 MByte/s ein. Beim Kopieren eines fast 400 GByte großen Videos verstrichen über 25 Minuten. Eine echte SSD 990 Pro benötigte keine 4 Minuten. Sie schafft dauerhaft rund 1,9 GByte/s. Immerhin: Die Fälschung mogelte keine falsche Kapazität vor. Es war tatsächlich ein TByte vorhanden.
PC Watch vermutet, dass auf der Fälschung billiger QLC-Speicher (Quadruple Level Cells, 4 Bit pro Zelle) statt TLC-Bausteine (Triple Level Cells, 3 Bit pro Zelle) zum Einsatz kommt. Problematisch ist vor allem die Langlebigkeit der SSD. Ohne Herstellergarantie stehen Käufer bei Problemen blöd da.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Bundeskriminalamt: Mehr Löschbedarf bei strafrechtlichen Inhalten
245 Mal hat das Bundeskriminalamt (BKA) im vergangenen Jahr sogenannte Entfernungsanordnungen nach der Terrorist-Content-Online-Verordnung (TCO-VO) der EU erlassen, etwa die Hälfte des 2024er-Wertes. Nur 0,8 Prozent der Anordnungen wurden dabei nicht von den Anbietern umgesetzt. 203 der 245 Entfernungsanordnungen gingen dabei an nichtdeutsche Hostingdienstleister. Das geht aus dem heute veröffentlichten Transparenzbericht für das Jahr 2025 zur Durchsetzung der TCO-Verordnung hervor. Die TCO-Verordnung gilt als eines der schärfsten Schwerter, selbst Telegram folgt laut BKA den Entfernungsanforderungen.
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Widerspruch nicht zwecklos
Gegen sechs Anordnungen wurde beim BKA Widerspruch eingereicht – der in allen sechs Fällen auch erfolgreich war. Das Terroristische-Online-Inhalte-Bekämpfungs-Gesetz (TOIBG) weist die Zuständigkeit für das Vorgehen gegen terroristische Inhalte dem BKA zu. Nach Erhalt einer formellen Entfernungsanordnung müssen die Hostinganbieter rund um die Uhr binnen einer Stunde die beanstandeten Inhalte unerreichbar stellen.
Aus dem europäischen Ausland wurden 28 Entfernungsanordnungen über das BKA an deutsche Hostingdienstleister weitergeleitet – dabei richteten sich 24 davon gegen einen einzigen Anbieter. Gegen diesen hatte die für die Einhaltung der allgemeinen TCO-Regeln durch Anbieter zuständige Bundesnetzagentur nach eigener Darstellung bereits zuvor ein Bußgeldverfahren eingeleitet, weil dieser nur unzureichende Maßnahmen gegen terroristische Inhalte in seinem Zuständigkeitsbereich vorgenommen haben soll.
Anbieter haben keine Prüfbefugnis
Anders als nach dem bekannteren Digital Services Act (DSA) ist mit der TCO-Verordnung unmittelbar die Entfernung von Inhalten geregelt, nicht die Prüfung durch Anbieter auf mögliche Rechtswidrigkeit. Sie können allerdings ausländische Anordnungen durch das BKA nachlaufend prüfen lassen und gegebenenfalls vor Gericht gehen. Andersherum müssen Hostingdienste wie etwa Social-Media-Plattformen jedoch die zuständigen Behörden in ihrem Mitgliedsstaat informieren, wenn sie etwa über Nutzermeldungen auf Inhalte aufmerksam werden, die unter die TCO-Verordnung fallen. So kann aus einer DSA-Meldung ein TCO-Vorgang werden.
Nicht in der TCO-Verordnung angelegt und auch im TOIBG nicht weiter spezifiziert ist dabei eine andere BKA-Vorgehensweise: Die Bundesnetzagentur weist aus, dass das BKA 2025 insgesamt 29.792 Mal unverbindlich an Hostingdienste sogenannte Löschersuche geschickt hat. Diese können auch terroristische, in jedem Fall aber aus BKA-Sicht strafrechtlich relevante Inhalte meinen. Bei diesem Weg steigt die Zahl seit Jahren steil an: Die sogenannten „Referrals“ vom BKA lagen 2023 noch bei 7240, 2024 waren es schon 17.045. Den nachdrücklichen Bitten aus Wiesbaden wurde 2025 in gut neun von zehn Fällen durch die Anbieter entsprochen.
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(dahe)
Künstliche Intelligenz
Neovim 0.12 mit nativem Plugin-Manager
Neovim ist in Version 0.12 erschienen. Unter dem Motto „The year of Nvim OOTB“ (Out of the box) baut das Release den Funktionsumfang des Open-Source-Editors aus. Die wichtigsten Neuerungen: ein nativer Plugin-Manager und das Ende störender UI-Blockaden.
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Neovim ist ein Fork des Texteditors Vim. Das Projekt hat zum Ziel, die historische Codebasis zu modernisieren, und setzt auf eine asynchrone Architektur sowie eine API-getriebene Erweiterbarkeit. Als Konfigurations- und Skriptsprache dient Lua.
Nativer Plugin-Manager
Die zentrale Neuerung ist der in den Core integrierte, minimalistische Plugin-Manager vim.pack. Bislang mussten Nutzer für fast jedes Setup externe Paketmanager wie packer oder lazy.nvim per Skript herunterladen und initialisieren – das sogenannte Bootstrapping. Mit vim.pack genügt eine deklarative Lua-Konfiguration, um Erweiterungen direkt von GitHub zu laden und zu verwalten. Externe Manager bleiben nur noch für komplexe Setups nötig, etwa mit umfangreichem Lazy-Loading.
Außerdem ersetzt Neovim 0.12 die berüchtigte „Press ENTER“-Meldung durch eine experimentelle Nachrichten-UI. Die neue Oberfläche (vim._extui) ersetzt rund 3000 Zeilen alten C-Code und muss manuell aktiviert werden:
require('vim._extui').enable({})
Ohne Aktivierung bleibt das alte Verhalten erhalten – Nutzer können es aber über :set cmdheight=0 deaktivieren. In der neuen UI werden lange Nachrichten standardmäßig in der Kommandozeile mit einem Überlauf-Indikator (...) angezeigt. Bei cmdheight=0 oder expliziter Konfiguration (msg.pos = 'box') erscheinen sie stattdessen in einem Floating Window unten rechts.
Wer die vollständige Nachrichten-Historie oder lange Listen – etwa geöffnete Puffer via :ls – einsehen möchte, öffnet über das Tastenkürzel g< künftig ein reguläres, interaktives Editor-Fenster. Es ersetzt den bisherigen starren Pager. Die neue UI nutzt den Tree-sitter-Parser für Vimscript, um die Kommandozeile farblich hervorzuheben – etwa für Befehle und Argumente. Dieses Feature ist jedoch nur aktiv, wenn vim._extui eingeschaltet ist.
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Hinzu kommen zwei neue Befehle: :restart startet den Editor-Prozess mitsamt Konfiguration neu, ohne dass die Terminal-Session geschlossen werden muss. :connect vereinfacht das Anbinden externer GUIs oder Headless-Instanzen über RPC.
Einfacheres Remote-Plugin-System
Unter der Haube überarbeitet Neovim aktuell das System für Remote-Plugins. Diese Erweiterungen laufen in externen Sprachen wie Python oder Node.js und kommunizieren über MessagePack-RPC mit dem Editor. Bisher erforderte ihre Installation einen manuellen Registrierungsschritt: Der Befehl :UpdateRemotePlugins aktualisierte eine Manifest-Datei – ein fehleranfälliger Zwischenschritt. Für Version 0.13 plant das Projekt, Lua als nativen Plugin-Host einzusetzen – :UpdateRemotePlugins soll dann entfallen.
Alle Informationen zu Neovim 0.12 und zu den geplanten Updates finden sich auf der Webseite des Projekts und in den Release Notes auf GitHub.
(fo)
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