Künstliche Intelligenz
Falschparkerfotograf als Datensünder: Ein Grundsatzurteil, das keines ist
Dürfen Bürger Falschparker fotografieren und das Bild anschließend per Apps wie „weg.li“ nicht nur an die Behörden weiterleiten, sondern auch veröffentlichen? Das Oberlandesgericht Dresden hat dabei in einem nun vorliegenden Endurteil (4 U 464/25) im September Datenschutzverstöße identifiziert, für die der Nutzer verantwortlich ist. Doch die Umstände des Falles sind sehr speziell – und die Begründung ebenfalls.
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Geklagt hatte der Beifahrer eines Fahrzeuges, das bei einem angeblichen Parkverstoß im Bereich einer Bushaltestelle fotografiert wurde. Das Foto war unverpixelt, das Kennzeichen des Leipziger Fahrzeuges war klar sichtbar und auch der Beifahrer erkennbar. In Verbindung mit den Metadaten wie Uhrzeit, Ort und Automobil sei damit nicht nur der Personenbezug gegeben, sondern auch der Bereich der schützenswerten Privatsphäre eröffnet.
App fein raus, Fotograf fehlt Grund
Das Gericht sah in der Speicherung und Veröffentlichung durch weg.li zudem eine Auftragsdatenverarbeitung – die habe im Auftrag des Falschparkfotografen gehandelt. Weil er als Privatperson gehandelt habe, könne er sich nicht auf die Ausnahme für Strafverfolgungszwecke berufen, auch die Haushaltsausnahme greife nicht. Diese sei laut der Richter nicht einschlägig, „da die Anfertigung eines Fotos im öffentlichen Raum und deren Übermittlung an staatliche Stellen zur Verfolgung von Parkverstößen keine ausschließlich persönlich-familiäre Tätigkeit darstellt.“ Auch ein berechtigtes Interesse des Fotografierenden sei nicht erkennbar und auch das Argument, dass es in öffentlichem Interesse oder zur Wahrung berechtigter Interessen gehandelt worden sei, überzeugte den vierten Zivilsenat in Dresden nicht.
Bildbearbeitung zum Privatsphärenschutz zwingend
Für die Richter ist klar: „Einer Verarbeitung des Beweisfotos durch den Beklagten steht entscheidend das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers in Gestalt des Rechts am eigenen Bild entgegen.“ Sach- und Zweckdienlichkeit würden den Verstoß gegenüber einem Dritten nicht rechtfertigen können. Im Dresdner Verfahren ging es stets um den Beifahrer und nicht um den Fahrer des Automobils.
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100 Euro Schadenersatz müssen reichen
Und auch für den Beifahrer hat sich der Aufwand wenig gelohnt. Denn neben dem Löschungsanspruch wollte er auch Schadenersatz zugesprochen bekommen – was die Richter bejahten. 100 Euro Schadenersatz seien unter den Umständen des Falles und angesichts des vorgetragenen Kontrollverlustes „angemessen, aber auch ausreichend“, so die Dresdner Richter.
Mit der Summe kann der Kläger wenig anfangen: 9 Prozent der Verfahrenskosten vor Gericht muss er selbst tragen – was angesichts von zwei Instanzen und umfangreichen Schriftwechseln den Betrag überschreiten dürfte. Deutlich teurer sind die vorgerichtlichen Anwaltskosten und die übrigen 91 Prozent der weiteren Prozesskosten, die er nun tragen muss. Eine Revision zum Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen.
Falschparker-App-Nutzung nicht allgemein unzulässig
Was der Fall bei allen Spezifika zeigt: Auch wer sich im Recht sieht, muss spätestens dann, wenn ein Foto weitergegeben oder gar im Internet veröffentlicht werden soll, auch die Rechte anderer respektieren und Vorkehrungen treffen. Dass damit allerdings die Nutzung von Falschparkerapps oder spezialisierter Plattformen aus Datenschutzgründen generell verboten wäre, lässt sich aus dem Urteil 4 U 464/25 hingegen nicht ableiten.
(mack)
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Ariane 6 in stärkster Konfiguration ins All gestartet
Die europäische Trägerrakete Ariane 6 ist erstmals in ihrer stärksten Version mit vier Feststoff-Boostern ins All geflogen. Die Rakete startete am europäischen Weltraumbahnhof in Kourou in Französisch-Guayana mit 32 Satelliten für den Internetriesen Amazon an Bord. Diese soll die Rakete in etwa 465 Kilometer Höhe ausliefern. Die Rakete ist entscheidend für Europas Unabhängigkeit im All, denn mit ihr kann Europa eigenständig größere Satelliten in den Weltraum bringen.
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Modulare Rakete flog bisher nur mit zwei Boostern
Die Ariane 6 ist das Nachfolgemodell der Ariane 5, die von 1996 bis 2023 im Einsatz war. Sie hob erstmals im Sommer 2024 ab. Sie soll Satelliten für kommerzielle und öffentliche Auftraggeber ins All befördern und ist laut der europäischen Raumfahrtagentur ESA deutlich günstiger als ihre Vorgängerin.
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Liftoff of Ariane 6 #VA267 on 12 February 2026 from Europe’s Spaceport in French Guiana! @cnes.fr @transport.esa.int
— European Space Agency (@esa.int) 12. Februar 2026 um 17:49
Je nach Mission kann die flexible Rakete mit zwei oder mit vier Boostern ausgestattet werden. Bisher flog sie immer mit zwei Boostern, nun ging es für sie zum ersten Mal mit voller Stärke in den Weltraum. Mit den vier Boostern kann die Ariane 6 rund doppelt so viel Last ins All bringen.
Die Rakete kann bis zu 11,5 Tonnen Nutzlast in höhere und bis zu 21,6 Tonnen in niedrigere Umlaufbahnen transportieren. Durch die Möglichkeit, die Oberstufe wiederholt zu zünden, kann die Ariane 6 Satelliten in verschiedenen Positionen und Umlaufbahnen platzieren.
Raketentechnik auch aus Deutschland
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Am Bau der Ariane 6 sind gut ein Dutzend Länder beteiligt. Die Oberstufe wurde in Bremen montiert, die Tanks der Oberstufe und Teile des Triebwerks kommen aus Augsburg beziehungsweise Ottobrunn. Im baden-württembergischen Lampoldshausen wurde das Vinci-Triebwerk getestet. Nach Frankreich ist Deutschland unter den ESA-Ländern der wichtigste Geldgeber und hat etwa 20 Prozent der Kosten von rund vier Milliarden Euro geschultert.
(mho)
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Claude Opus 4.6: Wie Sie Kostenfallen der neuen KI umgehen
Woche für Woche buhlen KI-Entwickler mit neuen Modellen um die Gunst der Nutzer. Dabei müssen die Konkurrenten von OpenAI mit besonderen Funktionen punkten, um Kunden von ChatGPT wegzulocken. Der US-Hersteller Anthropic setzt bei seinem neuen Modell Claude Opus 4.6 auf mächtige Funktionen für aufwendige Aufgaben, die beispielsweise beim Coding ein Team aus mehreren KI-Agenten parallel löst. Das verspricht, größere Probleme zu knacken, an denen einfachere Modelle scheitern, erzeugt aber auch deutlich höhere Kosten, wenn die Agenten sich untereinander austauschen.
Mit dem kostenlosen Account oder selbst dem Pro-Abo für rund 21 Euro im Monat ist man da schnell am Ende. Wir haben das neue Modell ausprobiert und klären die Frage, ob Opus 4.6 sich für gewöhnliche Anwender mit Flatrate-Abo lohnt, wie es sich von ChatGPT unterscheidet und worauf Sie unbedingt achten sollten.
In diesem Hands-on klappern wir nicht die Feature-Listen ab und beten Benchmarks runter, sondern zeigen, wie man mit solchen Kalibern von Sprachmodellen anders umgehen muss, als einfach drauflos zu plappern. Einen Überblick, was Anthropic alles in Opus 4.6 verbessert haben will, finden Sie in diesem Artikel.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Claude Opus 4.6: Wie Sie Kostenfallen der neuen KI umgehen“.
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3D-Druck: Tipps und Tricks zum Slicen
Die Interessen innerhalb der Make-Redaktion sind unterschiedlich verteilt: Während ein Redakteur vorwiegend Elektronikprojekte macht, sind für den nächsten die handwerklichen Projekte spannend. Ein anderer legt großen Wert auf gutes Design und ein „fertiges Produkt“, für andere ist ein funktionierender Prototyp genug, um ein Projekt als abgeschlossen anzusehen. Was uns Make-Redakteure aber vereint, ist der 3D-Druck.
Da wir nicht alle den gleichen Drucker haben und unterschiedliche Slicer für unsere jeweiligen Projekte nutzen, tauschen wir uns recht viel über 3D-Druck aus. Immer wieder stolpern wir in einem Slicer über eine neue oder bisher unbeachtete Funktion, die das Maker-Leben leichter, die 3D-Drucke schneller, schöner oder stabiler macht. Dieser Artikel vereint daher Tipps und Tricks zu 3D-Druck-Slicern, die wir für besonders erwähnenswert halten.
- Wissenswerte Funktionen
- Tipps für schöne und haltbare Teile
- Welche Slicer verwenden unsere Redakteure
Starke Teile
Viele Teile, die ein Maker drucken muss, sind nicht dekorativer Natur, sondern müssen etwas (aus)halten. Auch wenn man in modernen CAD-Tools analysieren kann, wie stabil ein Bauteil theoretisch ist, spielen doch im Maker-Alltag eher andere Parameter wie Einbauplatz, Aussehen oder schlicht die Zeit, die man zur Konstruktion benötigt, die größte Rolle. Ist dann das Teil zu schwach, ist guter Rat teuer. Man kann ein anderes Druckmaterial benutzen, aber wirkliche Quantensprünge an Haltbarkeit erzielt man so oft auch nicht. Eine sehr schnelle Methode ist es, das Bauteil so im Druckraum zu platzieren, dass die Druckschichten möglichst parallel zu den wirkenden Kräften laufen (siehe auch „Ausrichtung im Slicer“).
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „3D-Druck: Tipps und Tricks zum Slicen“.
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