Künstliche Intelligenz
#FamilyAdminDay: Der Feiertag des familiären Technikbetreuers
Am 26. Dezember geht ein Durchschnaufen durch viele Wohnstuben. Mit Weihnachten als Höhepunkt ist das Supportjahr 2025 fast vorbei, und am Zweitfeiertag haben auch die Familien-Admins zumeist die größte Supportarbeit hinter sich.
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Am FamilyAdminDay am 26. Dezember wird deren Arbeit gewürdigt, denn insbesondere an Weihnachten steigt der Bedarf, die Familien-IT in Schuss zu halten. Sei es die brandneue Technik, die ihren Weg unter den Baum gefunden hat, oder der Supportbedarf, der beim Besuch geäußert wird: Der Technikadmin schnappt sich Kaffee, Kekse und eine Suchmaschine und scannt c’t und heise online für Tipps und Tricks, wenn er das Problem nicht allein mit Vorwissen lösen kann.

Hier finden Sie die bisherigen Feiertags-Texte zum FamilyAdminDay
Wichtig ist, dass es läuft. Und auch in diesem Jahr ist Thomas dabei, der von seiner Familie und seiner Rolle als Familyadmin erzählt.
„Geschafft! Dieses Jahr war die letzten Tage alles dabei. Der Endspurt begann am 23. mit dem Besuch im Einkaufszentrum, bei dem vor allem anderen der Leergutautomat zwischen dem weiteren Einkauf und mir stand. Sind es die schlechten Scanner oder die unzureichende Leergut-Datenbank: Normalerweise findet er immer was, um mich zu ärgern.
Diesmal verzweifelte allerdings ein älterer Herr vor mir – er versuchte erfolglos eine Einwegflasche und dann einen kleinen Kasten abzugeben. Beides wollte der Automat nicht annehmen. Die Schlange wurde größer.
Ich ging vor und fragte, ob ich helfen könne:
„Ach, das blöde Ding spinnt wieder!“ meinte er. „Ich helfe Ihnen“, antwortete ich, „die Kiste hat mich auch schon öfter geärgert.“
Der Scanner mag kein zerknittertes Leergut, somit entknüllte ich die so hartnäckig beanstandete Plastikflasche, streichelte den Barcode liebevoll glatt und schob sie vorsichtig ein. Und siehe da: Die analoge Technikbetreuung zeigte Wirkung.
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Der Automat schluckte anstandslos die Plastikflasche und führte sie der Verwertung zu. Die 6er-Kiste Wasser, bei der der Automat gefühlt mit Wonne die Annahme verweigerte, musste man normalerweise nur etwas schräg einschieben – darin habe ich den schwarzen Gürtel, da ich das gleiche Wasser trinke und diverse Male auf den Endgegner traf. Mit der Sicherheit eines Eunuchen beim Vaterschaftsprozess meinte ich zum Rentner: „Die schieben wir schräg rein. Jetzt klappt es auf jeden Fall. Habe ich schon hundertmal gemacht!“
Und was passierte? „Annahme verweigert“. Ich bildete mir ein leichtes Kichern des Automaten ein. Immerhin zeigte er jetzt aber, woran es lag: Eine Flasche im Kasten war noch voll. Ich zog sie schnell raus, legte die Kiste zur erneuten Prüfung ein und nun beendete der Automat seinen Widerstand. Er gab den Pfandbon aus und der Rentner mir ein „Danke und ein frohes Fest!“ mit auf den Weg. Die Widerwilligkeit des Automaten schien zudem für diesen Tag gebrochen: Er nahm anstandslos mein Leergut an. So reibungslos kann es mit der Technik gerne weitergehen.
Im Elektrofachmarkt schaute ich mir einen kleinen Laptop für meine Tochter Lisa an, der im Angebot war. Nach dem Abi geht’s im nächsten Jahr ins Studium und da braucht sie nen zuverlässigen digitalen Untersatz. Zwar hat sie sich viel von Papa abgeschaut und könnte den prinzipiell auch selbst kaufen, aber dann wäre ja die Überraschung weg.
Außerdem warf ich einen Blick auf einen Rechner für Oma Hilde. Zwar hatte ich den Support für ihren Windows-10-Rechner um ein Jahr erweitert, aber Ende Oktober 2026 ist endgültig Schluss. Der Verkaufsberater kaute mir ein Ohr ab wegen einer zusätzlichen Garantieverlängerung, aber ich lehnte dankend ab. Ich habe schließlich ein Auge auf Omas Hardwareprobleme und da sie mich dabei mit den besten Zwiebelkuchen der nördlichen Hemisphäre besticht, freue ich mich über jeden Familyadmin-Einsatz bei ihr. Bis Oktober werde ich ihr schon etwas zusammenstellen. Vielleicht reicht ja auch ein Linux-Umstieg für die paar E-Mails und ihr Schreibprogramm?
Mit Laptop samt Rechnung verließ ich den Laden und ging weiter zum Weihnachtseinkauf über. Der Kombi sah danach aus, wie für eine Polarexpedition gerüstet. Schließlich ist dieses Mal die Familie bei uns.
Künstliche Intelligenz
Streit um Werbeboykott: US-Gericht weist Klage Elon Musks X Corp. ab
Eine US-Richterin hat am Donnerstag die Kartellklage der Kurznachrichtenplattform X abgewiesen. Das von Elon Musk kontrollierte Unternehmen hatte dem Branchenverband der Werbetreibenden World Federation of Advertisers (WFA) und große Firmen wie Mars, Lego, Nestlé, Pinterest oder den US-Medizinkonzern CVS Health einen illegalen Werbeboykott vorgeworfen und Schadensersatz gefordert.
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Die US-Bezirksrichterin Jane Boyle am Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Texas wies die Klage am Donnerstag ab. X habe nicht nachweisen können, dass dem Unternehmen ein Schaden nach US-amerikanischem Kartellrecht entstanden sei, hieß es zur Begründung.
X hatte die Klage gegen den Weltverband der Werbetreibenden WFA und mehrere Unternehmen im Sommer 2024 eingereicht. Diese hätten sich über eine Initiative namens Global Alliance for Responsible Media (GARM) zum gemeinsamen Boykott von Werbung auf der Plattform X verschworen. Das verstoße gegen US-amerikanisches Kartellrecht.
GARM ist eine Initiative des Branchenverbandes World Federation of Advertisers mit Sitz in Belgien. Dessen Mitglieder sollen vermeiden, durch ihre Werbung illegale oder schädliche Inhalte finanziell zu belohnen und dabei den Ruf ihrer Marke zu schädigen. Gleichzeitig soll GARM den Wettbewerb zwischen Werbeplattformen fördern.
Die Klage (AZ. 7:24-CV-0114-B) behauptet, die World Federation of Advertisers habe infolge der Übernahme Twitters durch Musk im Jahr 2022 einen Werbeboykott gegen Twitter (inzwischen X) organisiert, um den Kurznachrichtendienst dazu anzuhalten, die GARM-Richtlinien zu erfüllen. Mit dem mutmaßlichen Boykott hätten die Beklagten gegen ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen gehandelt. X verlangte dreifachen Ersatz der entgangenen Werbeeinnahmen plus Zinsen und Verfahrenskosten. Außerdem soll das angerufene Gericht den Beklagten untersagen, weiter gemeinsam keine Werbung bei X zu schalten. Anfang 2025 erweiterte X die Klage und warf noch mehr Konzernen einen geschäftsschädigenden und illegalen Werbeboykott vor. Der britische Konsumgüter-Konzern Unilever einigte sich mit X und wurde aus der Klage herausgenommen.
Die Beklagten wiesen in dem Verfahren jegliches Fehlverhalten zurück. Sie argumentierten, X habe nicht nachweisen können, dass sie sich zu gemeinsamem Handeln verabredet hätten. Vielmehr hätten die Unternehmen individuelle Geschäftsentscheidungen darüber getroffen, wann und wo sie ihre Werbebudgets ausgeben wollten. „Die Art der angeblichen Verschwörung begründet keinen Kartellrechtsverstoß, weshalb das Gericht die Klage ohne Bedenken endgültig abweist“, so Richterin Boyle in ihrer Anordnung.
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(akn)
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Glasfaser im Haus: Gegen den „ökonomischen Wahnsinn“
Erik Massarczyk hat ein Problem: Wenn die Kollegen des Experten für Telekommunikationsregulierung bei der Deutschen Glasfaser auf Hauseigentümer zugehen, um deren Gebäude mit Glasfaser zu versorgen, lehnen sie ab oder melden sich erst gar nicht zurück. Die Folge: Die Häuser bleiben unerschlossen.
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„Das sehen wir als ökonomischen Wahnsinn an“, sagte Massarczyk auf der Glasfasermesse Fiberdays 26 in Frankfurt am Main. „Denn wenn später der Bedarf für Glasfaser da ist, bedeutet ein zweiter Anlauf erstens eine Zeitverzögerung und zweitens einen großen Kosteneinsatz.“
Deshalb begrüßt Massarczyk das neue Recht auf Vollausbau, das im [Link auf :Referentenentwurf%7C_blank] zum neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) steht. Demnach hat der Netzbetreiber, der Glasfaser bis an ein Gebäude verlegt hat (Fiber to the building, FTTB), das Recht, die Glasfaser auch bis in jede Wohnung des Gebäudes zu führen (Fiber to the home, FTTH). Der Gebäudeeigentümer kann dies nur verhindern, wenn er innerhalb von zwei Jahren seinerseits für den Glasfaserausbau in seinen Immobilien sorgt.
„Kooperationen können gezielt torpediert werden“
Was zunächst vernünftig klingt, hat seine Tücken. Nachdem der Netzbetreiber seine Ausbauabsicht geäußert hat, muss der Gebäudeeigentümer innerhalb von zwei Monaten mitteilen, ob er den Ausbau selbst organisiert oder mit eben jenem Netzbetreiber vornehmen will. Hat der Gebäudeeigentümer bereits einen Ausbauplan vorliegen, sollte er in der Lage sein, die 2-Monats-Frist einzuhalten.
Dass ein Gebäudeeigentümer die Frist auch dann einhält, wenn er sich bislang noch keine Gedanken über den gebäudeinternen Glasfaserausbau gemacht hat oder sich gerade mit einem anderen Netzbetreiber in Verhandlungen befindet, hält Christoph Enaux, Partner der Kanzlei Greenberg Traurig, für „völlig illusorisch“.
Mehr noch: „Große Kooperationsvereinbarungen können ganz gezielt torpediert werden“, sagte Enaux auf den Fiberdays 26. Hat zum Beispiel ein Wohnungsunternehmen eine Ausbauvereinbarung mit einem Netzbetreiber, mit der in den nächsten vier bis fünf Jahren der gesamte Bestand mit Glasfaser versorgt wird, müsste der Plan auf zwei Jahre eingedampft werden, wenn ein anderer Netzbetreiber sein Recht auf Vollausbau geltend machen würde.
Wie das Recht den Vollausbau verhindert
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Eine Folge könnte sein, dass sich Mischkalkulationen nicht mehr tragen. Die Gebäude, die hohe Investitionen erfordern, fallen aus der Planung heraus, um die Zwei-Jahres-Frist einzuhalten. Das Recht auf Vollausbau würde den Vollausbau also verhindern.
Schlimmstenfalls müssten die nicht erschlossenen Gebäude später mit Förder-, also Steuergeldern ausgebaut werden. „So können Sie die Business Cases Ihrer Wettbewerber ganz gezielt abschießen“, erklärte Enaux, denn das Vollausbaurecht kann für jedes einzelne Gebäude geltend gemacht werden.
Der Vorwurf des Handtuchwerfens ist nicht neu und wurde in der Vergangenheit häufig geäußert, wenn etwa ein Netzbetreiber nur den lukrativen Ortskern ausbauen will, die Randlagen aber außer Acht lässt, während ein anderer den Ort flächendeckend mit Glasfaser versorgen will, für die Investition in die Randlagen aber den Ortskern für sich allein benötigt. In dem Fall geht seine Kalkulation nicht mehr auf und er zieht sich zurück.
„Es werden alle in Haftung genommen“
„Das, was deutsche Urlauber machen, wird jetzt gesetzlicher Anspruch“, befürchtet Claus Wedemeier, Leiter Digitalisierung und Demografie beim Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW. Nur dass es nicht um Pool-Liegen, sondern um die Versorgung mit Glasfaser geht. Einen Interessensausgleich kann er im Recht auf Vollausbau jedenfalls nicht erkennen.
Wedemeier räumt in Richtung Massarczyk ein, dass es Gebäudeeigentümer gibt, die sich nicht melden, wogegen es Mittel geben müsse. „Es werden aber alle in Haftung für diejenigen genommen, die den Ausbau auf die lange Bank schieben“, kritisiert Wedemeier das Vollausbaurecht.
Die rund 3000 GdW-Mitglieder haben laut Wedemeier 40 Prozent ihrer Wohneinheiten mit FTTB erschlossen und 20 Prozent mit FTTH. Dieser Anteil soll in den nächsten fünf Jahren auf 75 Prozent steigen. Damit das funktioniert, muss aber nicht nur aus Wedemeiers Sicht das Recht auf Vollausbau angepasst werden.
(vbr)
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EU-Parlament will Nudifier-Apps verbieten | heise online
Die Entwicklung im Bereich KI eilt der Gesetzgebung oft voraus. Besonders deutlich zeigt sich das bei sogenannten Nudifier-Apps, die mittels generativer KI aus gewöhnlichen Fotos real wirkende Nacktaufnahmen in Form von Deepfakes erstellen. Das EU-Parlament hat nun am Donnerstag mit überwältigender Mehrheit dafür gestimmt, dass solche Systeme künftig verboten werden sollen, sofern sie ohne Zustimmung der abgebildeten Personen sexuell explizite Inhalte generieren. Dafür sprachen sich 569 Abgeordnete, 45 dagegen, 23 enthielten sich.
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Der Vorstoß ist Teil einer umfassenden Positionierung der Abgeordneten zur sogenannten Digital-Omnibus-Verordnung. Dabei geht es den Volksvertretern um eine praxisnahe Anpassung der KI-Verordnung.
Um Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben, schlägt das Parlament eine Anpassung der Fristen im AI Act vor. Hochrisiko-KI-Systeme, die etwa in der Biometrie, im Bildungswesen oder in der Strafverfolgung eingesetzt werden, sollen demnach erst ab dem 2. Dezember 2027 den vollen Anforderungen unterliegen. Für KI-Anwendungen im Bereich der allgemeinen Produktsicherheit ist sogar der August 2028 im Gespräch.
Schutz vor Missbrauch und mehr Transparenz
Bei der digitalen Integrität des Individuums zeigt sich das Parlament dagegen unnachgiebig. Das geplante Verbot der Entkleidungs-KI zielt direkt auf Anbieter wie Elon Musks Grok, deren Software dazu missbraucht wird, Frauen und Kinder digital zu entwürdigen. Ausgenommen von diesem Bann wären lediglich Systeme, die über wirksame technische Sicherheitsbarrieren verfügen, die eine Generierung solcher Deepfakes unterbinden. Zusätzlich streben die Abgeordneten eine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte bis November 2026 an, um deren Herkunft transparent zu machen.
Die Abgeordneten reagieren mit den skizzierten Verschärfungen auf eine Welle von digitaler sexualisierter Gewalt. Prominente Fälle wie der der Moderatorin Collien Fernandes verdeutlichen die zerstörerische Kraft der Technologie. Sie wurde Opfer solcher KI-Manipulationen und sah sich mit täuschend echten, aber gefälschten Nacktbildern im Netz konfrontiert. Das diente in der parlamentarischen Debatte als Mahnung, wie schnell technologische Spielereien in massive Erpressung und psychische Gewalt umschlagen können.
Trotz viel Zustimmung zu diesen Schutzmaßnahmen regt sich Widerstand gegen andere Teile des Pakets. Der TÜV-Verband etwa warnt vor einem drohenden „Sektor-Exit“. Zentrale Hochrisiko-Bereiche wie Medizinprodukte, Maschinen oder Spielzeuge sollen nämlich aus dem unmittelbaren Anwendungsbereich der KI-Verordnung herausgelöst und stattdessen in sektoralen Einzelgesetzen geregelt werden.
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Mit dem Votum des Parlaments im Sinne der Ausschussempfehlung können nun die Trilog-Verhandlungen mit dem Ministerrat beginnen, um die finale Ausgestaltung des Gesetzes festzulegen. Die EU-Staaten haben sich bereits ähnlich positioniert, was eine rasche Einigung ermöglichen dürfte.
(wpl)
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