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Streit um Werbeboykott: US-Gericht weist Klage Elon Musks X Corp. ab


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Eine US-Richterin hat am Donnerstag die Kartellklage der Kurznachrichtenplattform X abgewiesen. Das von Elon Musk kontrollierte Unternehmen hatte dem Branchenverband der Werbetreibenden World Federation of Advertisers (WFA) und große Firmen wie Mars, Lego, Nestlé, Pinterest oder den US-Medizinkonzern CVS Health einen illegalen Werbeboykott vorgeworfen und Schadensersatz gefordert.

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Die US-Bezirksrichterin Jane Boyle am Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Texas wies die Klage am Donnerstag ab. X habe nicht nachweisen können, dass dem Unternehmen ein Schaden nach US-amerikanischem Kartellrecht entstanden sei, hieß es zur Begründung.

X hatte die Klage gegen den Weltverband der Werbetreibenden WFA und mehrere Unternehmen im Sommer 2024 eingereicht. Diese hätten sich über eine Initiative namens Global Alliance for Responsible Media (GARM) zum gemeinsamen Boykott von Werbung auf der Plattform X verschworen. Das verstoße gegen US-amerikanisches Kartellrecht.

GARM ist eine Initiative des Branchenverbandes World Federation of Advertisers mit Sitz in Belgien. Dessen Mitglieder sollen vermeiden, durch ihre Werbung illegale oder schädliche Inhalte finanziell zu belohnen und dabei den Ruf ihrer Marke zu schädigen. Gleichzeitig soll GARM den Wettbewerb zwischen Werbeplattformen fördern.

Die Klage (AZ. 7:24-CV-0114-B) behauptet, die World Federation of Advertisers habe infolge der Übernahme Twitters durch Musk im Jahr 2022 einen Werbeboykott gegen Twitter (inzwischen X) organisiert, um den Kurznachrichtendienst dazu anzuhalten, die GARM-Richtlinien zu erfüllen. Mit dem mutmaßlichen Boykott hätten die Beklagten gegen ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen gehandelt. X verlangte dreifachen Ersatz der entgangenen Werbeeinnahmen plus Zinsen und Verfahrenskosten. Außerdem soll das angerufene Gericht den Beklagten untersagen, weiter gemeinsam keine Werbung bei X zu schalten. Anfang 2025 erweiterte X die Klage und warf noch mehr Konzernen einen geschäftsschädigenden und illegalen Werbeboykott vor. Der britische Konsumgüter-Konzern Unilever einigte sich mit X und wurde aus der Klage herausgenommen.

Die Beklagten wiesen in dem Verfahren jegliches Fehlverhalten zurück. Sie argumentierten, X habe nicht nachweisen können, dass sie sich zu gemeinsamem Handeln verabredet hätten. Vielmehr hätten die Unternehmen individuelle Geschäftsentscheidungen darüber getroffen, wann und wo sie ihre Werbebudgets ausgeben wollten. „Die Art der angeblichen Verschwörung begründet keinen Kartellrechtsverstoß, weshalb das Gericht die Klage ohne Bedenken endgültig abweist“, so Richterin Boyle in ihrer Anordnung.

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(akn)



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Insider zur Vision Pro: Keine neue Hardware in den kommenden zwei Jahren


Wie geht es weiter mit der Vision Pro? Laut Bloomberg-Reporter Mark Gurman ist das teure Mixed-Reality-Headset mit (sehr) hoher Auflösung bei Apple zwar noch nicht endgültig beerdigt, wie manche Beobachter vermutet haben. Doch die Arbeit gehe nur noch langsam voran, nachdem Apple Teams aufgelöst beziehungsweise Mitarbeiter in andere Abteilungen versetzt hat, schreibt Gurman in seinem Newsletter vom Sonntag.

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Die Arbeit an einem stark verbesserten neuen Headset soll Apple „depriorisiert“ haben – zumindest auf absehbare Zeit. Es sei aber denkbar, dass ein weiteres Modell in den kommenden zwei Jahren erscheint. Die Arbeit an starken Verbesserungen, etwa einer (deutlich) leichteren Hardware und/oder einem integrierten Akku („Vision Air“) soll Apple jedoch zunächst aufgegeben haben.

Die Software- und Technikseite des Projekts ist aber keineswegs aus der Welt. Apple sieht visionOS demnach als Grundlage für künftige Smartglasses mit Bildschirm, die weiterhin „hohe Priorität“ für Apple haben sollen. visionOS 27 werde jedoch nur wenig Neuerungen bekommen. Die weitere Pflege ist aber sichergestellt, auch um Kunden, die 3700 Euro und mehr investiert haben, nicht zu enttäuschen.

Interessant: Apple sucht über seine Jobs-Website nach wie vor Menschen, die an visionOS und Mixed Reality arbeiten – sowie an Vision-Pro-Hardware. Allerdings soll letzteres eine Finte sein, denn Apple macht keine Angaben zu künftigen Smartglasses mit Bildschirm. Das heißt: Vision-Pro-Bewerber könnten auch auf solche Projekte angesetzt werden. Apples nächster CEO, John Ternus, soll laut dem Bericht kein großer Fan des Headsets gewesen sein, sieht aber das Thema Smartglasses ebenfalls als wichtig an. Denkbar ist außerdem, dass neue Technologien und Materialien, an denen Apple parallel forscht, dazu führen könnten, dass die Vision Pro leichter und billiger wird.

Viele von Apples Topmanagern, so Gurman, hätten die Vision Pro in ihrer aktuellen Inkarnation bereits „abgeschrieben“ – aufgrund des Preises und des Gewichts. „Sie glauben aber an Brillen und dass die Vision Pro ein Sprungbrett für diese Vision ist.“ Das sind letztlich gute Nachrichten für Besitzer des Headsets, doch Neukäufer dürfte das kaum anlocken. Immerhin: visionOS 27 soll auch die neuen KI-Funktionen bekommen, die mit iOS 27 und Co. erwartet werden.

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(bsc)



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EU-Markenstreit mit chinesischer Firma: Zitrone mit Apple-Logo verwechselbar


Apple hat sich in der Vergangenheit bereits gegen ein Bonner Kaffeehaus namens Apfelkind, eine Rezept-App mit Birnenmarke und eine norwegische Partei mit Apfel-Signet rechtlich gewehrt, doch dieser Fall dürfte besonders skurril sein: Vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist es dem iPhone-Konzern nun gelungen, ein chinesisches Unternehmen mit Zitronenlogo markentechnisch anzugreifen. Einer sogenannten „Challenge“, bei der einem Eintrag für eine EU-Marke durch ein anderes Unternehmen widersprochen werden kann, wurde nun entsprochen.

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Die Yichun QinNingMeng Electronics Co., Ltd. stellt eigentlich Tastaturen her und nutzt dafür die Markenbezeichnung Keythos. Außerdem verkauft die Firma offenbar Solartechnik. Ihr Logo, das sie innerhalb der EU schützen wollte, besteht aus einem unterbrochenen Kreis oder auch „C“ (man könnte es auch „angebissen“ nennen), in dem oben Kuchen- oder Fruchtstücke und unten eine angedeutete Tastatur zu sehen ist. Das Logo ist zitronig gelb. Mittig oben ist zudem ein stilisiertes Blatt in Grün angebracht, das allerdings nach links statt nach rechts wie bei Apple schaut.

Grund für die Gestaltung des Logos soll sein, dass Teile der Firmenbezeichnung auf Zitrusfrüchte Bezug nehmen. Laut der Stellungnahme des Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), die Macrumors vorliegt, hält Apple das Logo für eine Nachahmung seiner Marke. Die Behörde teilt die Argumentation der Ähnlichkeit allerdings nur teilweise. Beide Darstellungen seien optisch ähnlich, wenn auch nur in geringem Maße, so die Beamten. „Der Widersprechende macht geltend, dass das Bildelement des angefochtenen Markenzeichens ebenfalls aus einer Apfeldarstellung mit einem abgetrennten Blatt und einer [angebissenen Frucht] bestehe. Der Hauptteil des Bildelements besteht jedoch (trotz des fehlenden Teils) aus einem Kreis, und Äpfel sind nicht vollkommen rund.“

Dennoch siegte Apple mit seiner Challenge. Der Grund ist einfach: Das Zitronenlogo würde unfaire Vorteile aus Apples Reputation ziehen, wie dies auch Apples Anwälte argumentiert hatten. Die Patentbeamten gehen davon aus, dass Yichun QinNingMeng explizit darauf Bezug nimmt, um eine „mentale Verbindung“ zwischen den Logos herzustellen.

Damit kann der Tastaturhersteller seine Marke in der EU nicht für Tastaturen und Computerprodukte nutzen. Unklar bleibt, ob dies für Solargerätschaften erlaubt wird, hier läuft das Verfahren zunächst weiter. Yichun QinNingMeng kann nun gegen die Entscheidung des EU-Patent- und Markenamts innerhalb von zwei Monaten in Berufung gehen. In den USA lief ein ähnlicher Fall, allerdings beteiligten sich die Chinesen nicht an dem Verfahren, nachdem Apple auch dort Einspruch eingelegt hatte.

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(bsc)



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Schnell aktualisieren: Parallels Desktop 26.3.2 behebt zahlreiche Fehler


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Nutzer der populärsten kommerziellen Virtualisierungs-App für macOS, Parallels Desktop, sollten einen Blick in die Aktualisierungsfunktion werfen: Dort findet sich seit einigen Tagen das Update auf Version 26.3.2. Dabei handelt es sich nicht nur um eine „normale“ Versionsnummernerhöhung mit Fehlerbehebungen und Sicherheitsverbesserungen – es werden unter der jüngsten macOS-Version 26.4 diverse Probleme gefixt, die den Arbeitsalltag derzeit erschweren.

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Dies betrifft insbesondere den Betrieb von Windows-VMs, die bei bestimmten Funktionen zuletzt quasi unbenutzbar waren. Wie es zu einer solchen Fehlerhäufung in einer vergleichsweise späten Version kam, ist unklar. Denkbar ist, dass Apple die Probleme mit dem Update auf macOS 26.4 zumindest teilweise mitausgelöst hat.

Bei Windows-VMs waren zunächst auf Apple-Silicon-Macs OpenGL-Anwendungen kaputt. Das 3D-Rendering stoppte dabei schlicht und zeigte dann entweder ein leeres Fenster oder Verzerrungseffekte. Apps wie PirateStorm, coDiagnostiX oder Pcon Planner, die betroffen waren, sollen mit Parallels Desktop 26.3.2 nun wieder arbeiten.

Weiterhin war es nicht mehr möglich, Windows-Dateien wie gewohnt direkt in macOS-Apps zu öffnen, darunter Office-Dokumente und für die macOS-Vorschau gedachte Dateitypen. Dies trat nur unter macOS 26.4 auf. Gleiches galt für das äußerst wichtige Kopieren und Einfügen. Auch dieses versagte unter macOS 26.4 vollständig. Schließlich konnten PDFs, die aus Apps wie Outlook (Classic) kamen, weder in Adobe Acrobat noch in der Vorschau auf dem Mac geöffnet werden.

Schon die Vorversion von Parallels Desktop 26 (26.3.1) behob wichtige Fehler. So kam es zu nicht an die VMs weitergereichten DNS-Antworten und Schwierigkeiten mit Secure Boot unter Windows. Auch Steam wollte in Windows 11 nicht laufen. Version 26.3.0 wiederum sorgte dafür, dass beim Anlegen neuer Windows-11-VMs die aktuelle Version 25H2 auf die SSD kam. Der Assistant für neue Windows-VMs zählt zu den beliebtesten, weil praktischsten Features innerhalb von Parallels Desktop. Er zwang Nutzer allerdings zuvor dazu, 25H2 aufwendig nachzuinstallieren.

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(bsc)



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