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Glasfaser im Haus: Gegen den „ökonomischen Wahnsinn“
Erik Massarczyk hat ein Problem: Wenn die Kollegen des Experten für Telekommunikationsregulierung bei der Deutschen Glasfaser auf Hauseigentümer zugehen, um deren Gebäude mit Glasfaser zu versorgen, lehnen sie ab oder melden sich erst gar nicht zurück. Die Folge: Die Häuser bleiben unerschlossen.
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„Das sehen wir als ökonomischen Wahnsinn an“, sagte Massarczyk auf der Glasfasermesse Fiberdays 26 in Frankfurt am Main. „Denn wenn später der Bedarf für Glasfaser da ist, bedeutet ein zweiter Anlauf erstens eine Zeitverzögerung und zweitens einen großen Kosteneinsatz.“
Deshalb begrüßt Massarczyk das neue Recht auf Vollausbau, das im [Link auf :Referentenentwurf%7C_blank] zum neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) steht. Demnach hat der Netzbetreiber, der Glasfaser bis an ein Gebäude verlegt hat (Fiber to the building, FTTB), das Recht, die Glasfaser auch bis in jede Wohnung des Gebäudes zu führen (Fiber to the home, FTTH). Der Gebäudeeigentümer kann dies nur verhindern, wenn er innerhalb von zwei Jahren seinerseits für den Glasfaserausbau in seinen Immobilien sorgt.
„Kooperationen können gezielt torpediert werden“
Was zunächst vernünftig klingt, hat seine Tücken. Nachdem der Netzbetreiber seine Ausbauabsicht geäußert hat, muss der Gebäudeeigentümer innerhalb von zwei Monaten mitteilen, ob er den Ausbau selbst organisiert oder mit eben jenem Netzbetreiber vornehmen will. Hat der Gebäudeeigentümer bereits einen Ausbauplan vorliegen, sollte er in der Lage sein, die 2-Monats-Frist einzuhalten.
Dass ein Gebäudeeigentümer die Frist auch dann einhält, wenn er sich bislang noch keine Gedanken über den gebäudeinternen Glasfaserausbau gemacht hat oder sich gerade mit einem anderen Netzbetreiber in Verhandlungen befindet, hält Christoph Enaux, Partner der Kanzlei Greenberg Traurig, für „völlig illusorisch“.
Mehr noch: „Große Kooperationsvereinbarungen können ganz gezielt torpediert werden“, sagte Enaux auf den Fiberdays 26. Hat zum Beispiel ein Wohnungsunternehmen eine Ausbauvereinbarung mit einem Netzbetreiber, mit der in den nächsten vier bis fünf Jahren der gesamte Bestand mit Glasfaser versorgt wird, müsste der Plan auf zwei Jahre eingedampft werden, wenn ein anderer Netzbetreiber sein Recht auf Vollausbau geltend machen würde.
Wie das Recht den Vollausbau verhindert
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Eine Folge könnte sein, dass sich Mischkalkulationen nicht mehr tragen. Die Gebäude, die hohe Investitionen erfordern, fallen aus der Planung heraus, um die Zwei-Jahres-Frist einzuhalten. Das Recht auf Vollausbau würde den Vollausbau also verhindern.
Schlimmstenfalls müssten die nicht erschlossenen Gebäude später mit Förder-, also Steuergeldern ausgebaut werden. „So können Sie die Business Cases Ihrer Wettbewerber ganz gezielt abschießen“, erklärte Enaux, denn das Vollausbaurecht kann für jedes einzelne Gebäude geltend gemacht werden.
Der Vorwurf des Handtuchwerfens ist nicht neu und wurde in der Vergangenheit häufig geäußert, wenn etwa ein Netzbetreiber nur den lukrativen Ortskern ausbauen will, die Randlagen aber außer Acht lässt, während ein anderer den Ort flächendeckend mit Glasfaser versorgen will, für die Investition in die Randlagen aber den Ortskern für sich allein benötigt. In dem Fall geht seine Kalkulation nicht mehr auf und er zieht sich zurück.
„Es werden alle in Haftung genommen“
„Das, was deutsche Urlauber machen, wird jetzt gesetzlicher Anspruch“, befürchtet Claus Wedemeier, Leiter Digitalisierung und Demografie beim Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW. Nur dass es nicht um Pool-Liegen, sondern um die Versorgung mit Glasfaser geht. Einen Interessensausgleich kann er im Recht auf Vollausbau jedenfalls nicht erkennen.
Wedemeier räumt in Richtung Massarczyk ein, dass es Gebäudeeigentümer gibt, die sich nicht melden, wogegen es Mittel geben müsse. „Es werden aber alle in Haftung für diejenigen genommen, die den Ausbau auf die lange Bank schieben“, kritisiert Wedemeier das Vollausbaurecht.
Die rund 3000 GdW-Mitglieder haben laut Wedemeier 40 Prozent ihrer Wohneinheiten mit FTTB erschlossen und 20 Prozent mit FTTH. Dieser Anteil soll in den nächsten fünf Jahren auf 75 Prozent steigen. Damit das funktioniert, muss aber nicht nur aus Wedemeiers Sicht das Recht auf Vollausbau angepasst werden.
(vbr)
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Australische Kinder nutzen Soziale Netze trotz Verbots
[Link auf https://www.esafety.gov.au/research/under-the-new-age-restrictions-early-insights-from-australian-parents]„Age bans won’t work“, haben Experten gewarnt, als Australien im Eilverfahren beschlossen hat, Kinder und Jugendliche aus großen Sozialen Netzen zu verbannen. „Rechtliche Altersgrenzen werden nicht funktionieren.“ Es war das erste Land mit so einem Verbot, inzwischen gibt es Nachahmer. Eine Befragung 400 Betroffener zeigt, dass die Warnung gerechtfertigt war. Die Nutzung ist scheint kaum zurückgegangen: 86 Prozent der Betroffenen haben angegeben, in der Woche vor der Befragung mindestens eine verbotene Plattform genutzt.
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Das Verbot ist am 10. Dezember 2025 in Kraft getreten und gilt für Meta Platforms (Facebook, Instagram, Threads, nicht aber Whatsapp), Kick, Reddit, Snapchat, TikTok, Twitch, X und YouTube. Vor dem Verbot haben 95 Prozent der Kinder (12 und 13 Jahre alt, n=139) angegeben, mindestens eines dieser Angebote in der Woche vor der Befragung genutzt zu haben, 60 Prozent sogar jeden Tag dieser Woche. In der zweiten Befragung, drei Monate nach Inkrafttreten des Verbots, sind diese Werte nur geringfügig gefallen: auf 86 Prozent, respektive 52 Prozent für tägliche Nutzung.
Bei den befragten 14- und 15-Jährigen (n=197) ging es von 98 Prozent auf 89 Prozent (Nutzung in der zurückliegenden Woche), beziehungsweise von 77 Prozent auf 65 Prozent für tägliche Nutzung. Ebenfalls einbezogen wurden ältere Jugendliche (16+, n=100), für die die rechtlichen Beschränkungen nicht gelten. Sie zeigen einen ähnlichen Trend: Statt 100 Prozent haben nur noch 96 Prozent eines der Angebote in der Woche vorher genutzt. Die tägliche Nutzung haben nach 89 Prozent nur noch 85 Prozent zugegeben.
Dass ihre Zahlen repräsentativ seien, nimmt die Forschergruppe um Courtney Barnes und Alix Hall von der australischen Universität Newcastle nicht in Anspruch. Zwar haben sie sich einen Teil der online und telefonisch eingeholten Antworten durch Screenshots belegen lassen; doch leben zwei Drittel der Teilnehmer in einem einzelnen Staat Australiens (Neusüdwales). Fast alle sind in Australien geboren und sprechen zu Hause Englisch, 69 Prozent leben in wohlhabenderen Haushalten. Zudem ist die Stichprobe nicht groß: Von insgesamt 436 im Vorjahr Befragten waren in der zweiten Runde noch 408 mit dabei, das Geschlechterverhältnis war annähernd ausgeglichen (47 Prozent Knaben). Die Forscher empfehlen weitere, größere Studien.
Es könnten also auch jahreszeitbedingte Schwankungen mitspielen. Darauf deutet auch hin, dass die Teilnehmer tendenziell angegeben haben, mehr Zeit mit Spielen im Freien und weniger Zeit mit KI-Begleitern (AI companions) zu verbringen als vor dem Verbot. Stark gestiegen ist die berichtete Whatsapp-Nutzung. Ungefähr gleich viele Jugendliche haben nach Eigeneinschätzung die Nutzung Sozialer Netze gesteigert wie reduziert. Gleiches gilt für Computerspielen.
VPNs spielen keine Rolle
Von jenen 86 Prozent der Unter-16-Jährigen, die in der Woche vor der zweiten Fragerunde ein verbotenes Soziales Netz genutzt haben, erinnerten sich zwei Drittel an eine Altersprüfung einer Plattform, die sie dann überwunden haben. Die Methoden streuen stark: Ein Drittel wurde nach dem Alter gefragt, ein gutes Fünftel musste ein Selfie oder anderes Fotos hochladen, ein Achtel die Genehmigung eines Erziehungsberechtigten einholen.
Weitere Altersprüfungsansätze waren der Upload von Ausweiskopien, die Angabe von Ausweisnummern oder Bankdaten, der Upload von Stimmproben sowie der Einsatz spezieller Apps zur Altersprüfung. Der Nutzen ist bescheiden: 62 Prozent drangen mit ihrem eigenen Konto durch, nur jeweils 17 Prozent mussten auf ein fremdes oder ein gefälschtes Konto ausweichen. Acht Prozent halfen sich mit dem Inkognito-Modus eines Browsers.
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Mittels eines virtuellen privaten Netzes (VPN) einen Standort außerhalb Australien vorzutäuschen, um das Verbot zu umgehen, spielt praktisch keine Rolle: Nur zwei Prozent haben sich damit geholfen.
Von den älteren Teilnehmern mussten sieben Prozent ein gefälschtes Zugangskonto einsetzen, vier Prozent ein fremdes und ein Prozent den Inkognitomodus eines Webbrowsers. Denn sie wurden von den Algorithmen fälschlich für zu jung gehalten.
Eltern wissen zum Teil Bescheid
Das Umfrageergebnis überrascht vielleicht der Höhe, nicht aber dem Grundsätzlichen nach. Denn Ähnliches hat schon eine Umfrage der für das Verbot zuständigen Regulierungsbehörde unter Erziehungsberechtigten gezeigt: Demnach wusste vor dem Verbot knapp die Hälfte, dass ihre Kinder ein eigenes Konto bei mindestens einer vom Verbot betroffenen Plattform hatten. Von diesen wissenden Eltern haben im neuen Jahr rund siebzig Prozent angegeben, dass ihre Kinder weiterhin ein Konto bei Snapchat oder Meta haben, berichtet die Regulierungsbehörde.
Bei Youtube hingegen soll gut die Hälfte der Kinder ihren Zugang verloren haben. Nähere statistische Angaben, die eine Bewertung der Behördenumfrage erlauben würden, liegen der Redaktion nicht vor.
(ds)
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Brandursache: Hauselektrik. Wie man Probleme vermeidet
Die gute Nachricht zuerst: Hausbrände sind in den vergangenen Jahrzehnten nicht häufiger geworden und die Elektrik verursacht nicht mehr davon als früher. Die Werte bleiben seit Langem relativ konstant. Der technische Fortschritt sorgt für mehr Sicherheit. E-Geräte-Konsum und Elektrifizierung von Heizung und Mobilität sorgen für mehr Last. Die beiden Faktoren scheinen jedoch ausgeglichen in ihren Einflussstärken.
Ein genauerer Blick auf die Schadensursachen in den Daten des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V. (IFS) zeigt jedoch interessante Trends: Elektrische Geräte als Brandursache werden seltener. Das liegt an mehreren Faktoren. Zunächst einmal konsumieren und verschrotten wir viel mehr Elektronik, sodass es durch höheren Umschlag weniger Altersschäden gibt, die sonst gern mal für einen Brand sorgen. Das betrifft zum Beispiel Scheuerstellen oder überalterte Mantelungen. Obendrein liegen die Spannung und Leistung vor allem von Unterhaltungselektronik viel niedriger als früher. Vom Netzteil ab geht es meist mit unter 30 Volt Gleichstrom ins Gerät. Beispiel Fernseher: 2006 verursachten Röhrenfernseher, die bauartbedingt mit Hochspannung arbeiten, noch 15 Prozent aller Elektrogerätebrände. 2021 taucht der Fernseher gar nicht mehr in den Brandstatistiken des IFS auf. Der Bestand besteht mittlerweile fast nur noch aus Flatscreens mit niedriger elektrischer Leistung. Auch der Wäschetrockner wird seltener als Brandherd auffällig, denn bisherige Heizwiderstand-Trockner mit über 2000 W Leistungsaufnahme werden schrittweise durch Wärmepumpentrockner ersetzt, die 500 bis 1000 W ziehen.
- Hauselektrik wird bei Sanierungen gern vernachlässigt.
- Gleichzeitig gibt es immer mehr Elektrogeräte.
- Besonders Steckersolargeräte können tückisch werden.
- Wir beschreiben häufige Probleme und Best Practices, ihnen zu begegnen.
Wenn Elektrogeräte seltener Brände verursachen, die Anzahl elektrischer Brände insgesamt aber gleich bleibt, kann das nur bedeuten, dass die elektrische Verteilung häufiger für Brände sorgt. So kann man es in der IFS-Statistik sehen. Bei der Verteilung legt der technologische Wandel ungefähr das Risiko drauf, das er bei den Endgeräten verbessert hat. Wer also moderne Dauerlastgeräte wie Solaranlage oder E-Auto mit Schutzkontakt-Stecker (Schuko) anschließt, findet in diesem Artikel wertvolle Tipps, die im Extremfall das Dach retten können. Wir erklären Problemfelder und führen die Best Practices für Hausbesitzer auf.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Brandursache: Hauselektrik. Wie man Probleme vermeidet“.
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Xbox: Microsoft erhöht Konsolenpreise weltweit zum 1. August
Microsoft erhöht zum 1. August die Preise der Xbox-Konsolen weltweit, kündigte das Xbox-Team am Donnerstag an. Die 512-GByte-Modelle werden um 100 US-Dollar teurer, die 1-TByte-Modelle um 150 US-Dollar. Das Einsteigermodell Xbox Series S mit 512 GByte Speicher kostet damit künftig 500 US-Dollar, die Series X beginnt ab 750 US-Dollar. Sie ist damit 50 Prozent teurer als zum Launch vor über fünf Jahren.
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Den Schritt begründet Microsoft mit der anhaltenden Speicherkrise. Die Preise für Arbeitsspeicher und Datenträger hätten sich seit der vergangenen Erhöhung um mehr als das 2,5-Fache erhöht, schreibt das Xbox-Team in einem Blog-Eintrag. Bis zum Herbst 2027 erwartet Microsoft eine weitere Verdopplung. Anders als Smartphones, PCs oder Lautsprecher würden Konsolen meist nicht mit Gewinn verkauft, sondern unter den Herstellungskosten.
Euro-Preise noch offen
Microsoft spricht ausdrücklich von einer weltweiten Anpassung, nennt bislang aber nur die Aufschläge in US-Dollar. Konkrete Euro-Preise für Deutschland gibt es noch nicht. Zuletzt hatte Microsoft die deutschen Preisempfehlungen für Xbox Series X und Series S zum 1. Mai 2025 um jeweils 50 Euro angehoben. Seitdem kostet die Xbox Series S mit 512 GByte 350 Euro, die Series X mit Laufwerk 600 Euro. Die im Oktober 2025 folgende Erhöhung um 20 bis 70 US-Dollar betraf nur den US-Markt.
Das 2-TByte-Modell der Xbox Series X stellt Microsoft mit der Preisrunde ein, diese Variante wird nicht mehr produziert.
Auch Sony erhöhte mehrfach
Auch Sony hat die Playstation 5 inzwischen mehrfach verteuert. Seit dem 2. April 2026 verlangt der Hersteller für die Standardversion 650 Euro und für die Digital Edition 600 Euro. Als Grund nannte Sony ebenfalls die Speicherkrise. Straßenpreise können unterhalb der Preisempfehlungen liegen.
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Die gestiegenen Speicherpreise treffen die gesamte Branche: Valve hat seine neue Steam Machine, einen Wohnzimmer-PC mit SteamOS, mit einem hohen Einstiegspreis von 1.040 Euro angekündigt. Valve subventioniert die Hardware anders als Sony und Microsoft nicht und gibt die Produktionskosten direkt an die Käufer weiter.
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(dahe)
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