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Flucht aus dem System: Pornhub macht Schluss mit britischen Alterskontrollen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Es ist eine ungewöhnliche Kapitulation vor einem Gesetz, das eigentlich als Goldstandard für den Jugendschutz im Netz geplant war. Aylo, Mutterkonzern von Angeboten wie Pornhub, YouPorn und Redtube, hat offiziell das Ende seiner Kooperation mit dem britischen Online Safety Act verkündet. Ab dem 2. Februar wird das Unternehmen den Zugang für neue Nutzer aus dem Vereinigten Königreich massiv einschränken.

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Wer bis dahin kein Konto hat und sich einer Altersverifikation unterzogen hat, soll draußen bleiben. Damit endet ein sechsmonatiges Experiment, in dem sich das Unternehmen den britischen Auflagen für Alterskontrolle gebeugt hat.

Der Versuch ist laut Aylo nicht nur gescheitert, sondern hat das Internet für Minderjährige sogar gefährlicher gemacht. Die Begründung Aylos liest sich wie eine Generalabrechnung mit der Regulierungsbehörde Ofcom. Für Pornhub-Markenchefin Alex Kekesi hat das Gesetz sein Ziel verfehlt. Statt Kinder zu schützen, habe die Verpflichtung zur Altersprüfung dazu geführt, dass Nutzer massenhaft auf unregulierte, oft besonders zwielichtige Plattformen abwanderten.

Dabei hat Aylo zunächst mitgespielt: Die Ofcom habe sich mit Interessenvertretern der Branche beraten, hieß es noch im Juli. Der Regulierer habe dabei „eine Reihe flexibler Methoden zur Alterssicherung vorgestellt, die weniger aufdringlich sind als die, die wir in anderen Rechtsräumen gesehen haben“. Das habe Vertrauen gestiftet.

Von dem anfänglichen Wohlwollen ist nichts geblieben. Große Player wie Pornhub hätten strikte Moderationsregeln und Verifizierungsprozesse für Uploader implementiert, moniert Aylo. Doch derweil florierten in den Suchergebnissen für „Free Porn“ weiterhin tausende Anbieter, die keinerlei Kontrollen durchführten. Diese „dunklen Ecken“ des Netzes seien nun erste Anlaufstelle für Jugendliche und Erwachsene, die Alterschecks scheuten, warnt der Konzern.

Aylo kritisiert, dass durch die staatlich erzwungenen Kontrollen enorme Mengen vertraulicher Nutzerdaten angehäuft würden, was die Privatsphäre der britischen Bürger gefährde. Der Konzern sieht sich in einer unfairen Position: Als verantwortungsbewusster Marktführer halte er sich an Regeln, während die Konkurrenz ohne Konsequenzen Nutzer anziehe, die anonym bleiben wollten. Auch Netzaktivisten bestätigen, dass Alterskontrollen neugierige Jugendliche nicht stoppen, sondern lediglich zu riskanteren Recherchewegen oder VPN-Diensten treiben.

Doch hinter der moralischen Fassade des Jugendschutzes bei Aylo wittern Beobachter zugleich eine Marketing-Strategie. Die Fristsetzung bis 2. Februar wirke wie eine künstliche Verknappung. Wer sich noch schnell ein Konto sichert, behält den Zugang. Ein perfekter Anreiz, um die Nutzerzahlen im Vereinigten Königreich noch schnell in die Höhe zu treiben. Es ist zudem nicht das erste Mal, dass Aylo diesen Weg geht. In mehreren US-Bundesstaaten hat die Plattform den Betrieb lieber eingestellt, statt sich auf bürokratische Kontrollmechanismen einzulassen.

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Ein weiterer Punkt der Aylo-Strategie ist der Ruf nach gerätebasierten Lösungen. Statt jeder einzelnen Webseite die Verantwortung für die Altersprüfung aufzubürden, plädiert der Konzern seit Längeren dafür, den Jugendschutz direkt im Betriebssystem von Smartphones und Tablets zu verankern.

Apple habe mit iOS 26.1 bereits gezeigt, dass Inhaltsfilter auf Betriebssystemebene schwerer zu umgehen seien als Website-Sperren. Doch solche Filter bringen eigene Probleme wie Overblocking mit sich. Das lässt Aylo unter den Tisch fallen.


(wpl)



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Mehr als jeder siebte Stadtbus in Deutschland fährt emissionsfrei


Mehr als jeder siebte Stadtbus im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) in Deutschland war im vergangenen Jahr emissionsfrei unterwegs. Damit stieg die Zahl der Busse mit alternativen Antrieben hierzulande um knapp 1.400 auf rund 4.750, wie das Beratungsunternehmen PWC ermittelt hat. Nahezu jeder zweite neue Bus im ÖPNV hatte im Jahr 2025 demnach einen solchen Antrieb. Ein Grund für den Zuwachs sei die im Vorjahr wieder aufgenommene Bundesförderung.

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85 Prozent dieser Busse verfügen laut PWC über einen batterieelektrischen Antrieb. Hinzu kommen einige Hundert Brennstoffzellen- und 90 Oberleitungsbusse.

Die meisten Elektrobusse sind der Untersuchung zufolge im Großraum Hamburg unterwegs. Die Hochbahn sowie die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) betreiben zusammen mehr als 700 solcher Fahrzeuge, wie PWC weiter mitteilte. Auf Platz zwei folgt Berlin mit 277 Elektrobussen.

Die PWC-Fachleute gehen davon aus, dass sich der Zuwachs in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Bis 2030 könnten demnach 11.000 E-Busse bundesweit unterwegs sein, was knapp einem Drittel der heutigen Gesamtflottengröße entspräche.

Um dieses Ziel zu erreichen, blieben die Unternehmen auf öffentliche Förderungen angewiesen, hieß es. Ein zwölf Meter langer Solo-Batteriebus (Anm. d. Redaktion: Batteriebus mit einteiligem Chassis) kostete der Untersuchung zufolge im vergangenen Jahr mit 580.000 Euro noch fast doppelt so viel wie ein vergleichbarer Dieselbus für 310.000 Euro. Hinzu kämen notwendige Investitionen in die Ladeinfrastruktur und den Umbau von Betriebshöfen.

Die Bundesregierung hatte Ende Februar Förderbescheide in Höhe von insgesamt mehr als 400 Millionen Euro übergeben. Gefördert werde die Beschaffung von knapp 1.900 neuen Elektrobussen, teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Für das laufende Jahr ist demnach erneut eine Gesamtförderung von rund 500 Millionen Euro geplant.

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Nachlassen können Hersteller und Verkehrsunternehmen beim Hochlauf der Elektroflotten nicht. Seit diesem Jahr gelten neue EU-Vorgaben im Rahmen der sogenannten Clean Vehicle Directive (CVD). Ein knappes Drittel neu zu beschaffender Stadtbusse müssen demnach künftig emissionsfrei sein.


(nen)



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Grenzüberschreitende Cloud-Zugriffe: E-Evidence-Gesetz tritt in Kraft


Die digitale Beweiskette in der EU und Deutschland wird deutlich gestrafft. Am 12. März wurde das Gesetz zur Umsetzung der E-Evidence-Richtlinie im Bundesgesetzblatt verkündet. Dahinter verbirgt sich das sogenannte Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz (EBewMG). Es soll die Art und Weise, wie Strafverfolgungsbehörden auf Daten in der Cloud zugreifen, grundlegend erneuern. Seit Freitag sind die ersten Teile bereits in Kraft getreten. Der restliche Normenkomplex wird zum 18. August 2026 voll wirksam. Damit endet eine Ära, in der langwierige Rechtshilfeersuchen oft die Ermittlungen gegen Cyberkriminalität ausbremsten.

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In der Vergangenheit standen Ermittler vor einem Dilemma: Straftaten werden zunehmend im digitalen Raum geplant und ausgeführt, doch die Beweismittel liegen oft auf Servern in anderen Mitgliedstaaten. Bisherige Rechtshilfeformate galten als schwerfällig und zeitintensiv. Nicht selten waren relevante Daten bereits gelöscht, bevor das offizielle Gesuch den zuständigen Provider im Ausland erreichte. Das neue E-Evidence-Paket setzt hier an und ermöglicht es Behörden, sich direkt an Diensteanbieter in anderen EU-Ländern zu wenden. Dieser direkte Zugriff soll sicherstellen, dass digitale Spuren gesichert werden, bevor sie im digitalen Äther verschwinden.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte anlässlich des Inkrafttretens: Die Strafverfolgungsbehörden benötigten in einer hochvernetzten Welt Mittel, um schnell zu reagieren und Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen zu können. Das Gesetz sei ein entscheidender Baustein einer Strategie, die internetbasierte Kriminalität effektiver bekämpfen will. Damit würden rechtsstaatliche Standards und der Schutz sensibler Daten aber nicht geopfert.

Kritiker sahen dagegen bei der parlamentarischen Debatte die Balance zwischen effizienter Verfolgung und dem Absichern der Privatsphäre nicht gewahrt. Die Beschleunigung der Ermittlungen sorgte für heftigen Gegenwind bei der Opposition und Bürgerrechtlern. Die Missbilligung nährt sich vor allem durch die Befürchtung, dass rechtsstaatliche Standards auf dem Altar der europäischen Kooperation geopfert werden. Es bestehe die Gefahr, heißt es, dass autoritär agierende Regierungen wie etwa in Ungarn das System nutzen könnten, um gegen Journalisten, Oppositionelle oder Anwälte vorzugehen.

Die praktischen Auswirkungen für Diensteanbieter sind hoch. Das Regelwerk sieht vor, dass Provider auf eine Sicherungsanordnung unverzüglich reagieren müssen. Geht es um die tatsächliche Herausgabe von Daten, bleibt eine Frist von zehn Tagen. In definierten Notfällen verkürzt sich dieses Zeitfenster drastisch: Hier müssen die Informationen innerhalb von nur acht Stunden geliefert werden. Um diese Kommunikation sicherzustellen, sind die in der EU tätigen Diensteanbieter verpflichtet, offizielle Empfangsbevollmächtigte zu benennen. Diese sogenannten Adressaten fungieren als feste Ansprechpartner für die Justizbehörden.

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Als zentrale Überwachungsinstanz fungiert hierzulande das Bundesamt für Justiz (BfJ). Die Behörde kontrolliert, ob die Provider ihren neuen Pflichten nachkommen. Sollten Unternehmen die Anordnungen ignorieren oder die Zusammenarbeit verweigern, drohen empfindliche Konsequenzen, da solche Verstöße nun als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Die Geldbußen betragen bei schwerwiegenden Verstößen bis zu 500.000 Euro. Bei besonders großen Diensteanbietern mit einem Gesamtumsatz von mehr als 25 Millionen Euro kann die Strafe sogar bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes erreichen.

Technisch wird der Datenaustausch über eine von der EU und den Mitgliedstaaten etablierte Software abgewickelt. Diensteanbieter müssen sich dafür auf einer speziellen Plattform, der sogenannten Notification Platform, registrieren, um für die Ermittler überhaupt erreichbar zu sein. Bedenkenträgern sucht das BfJ durch spezifische Schutzmechanismen für besonders sensible Datenkategorien Rechnung zu tragen.

Dennoch markiert das EBewMG einen Paradigmenwechsel: Der physische Standort eines Servers verliert für die Strafverfolgung innerhalb Europas an Bedeutung. Ob die technischen Infrastrukturen der Anbieter und die personellen Ressourcen der Behörden dem neuen Tempo gewachsen sind, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.


(nen)



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c’t-Videoreihe: Wir verfolgen unseren Wetterballon! (Teil 3)


Mit relativ einfacher Consumer-Technik kann man eindrucksvoll die Interaktion zwischen Weltraum und Erdatmosphäre erforschen. In einer vierteiligen Videoreihe führt Physikerin und Wissenschaftsjournalistin Anne-Dorette Ziems durch die rechtssichere Planung des Wetterballons, das Basteln eigener Messgeräte, einen nervenaufreibenden Starttag und die Auswertung der Messdaten.

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Doch was passiert, wenn der Ballon außer Sicht gerät? Im heutigen Teil starten wir den Wetterballon und jagen ihm hinterher. Es geht quer durchs Land – immer den empfangenen Funksignalen hinterher. Bis wir irgendwann plötzlich keine Funksignale mehr empfangen.

Im ersten Teil haben wir uns durch den Behördendschungel gekämpft. Denn prinzipiell kann in Deutschland jeder einen Wetterballon starten. Es gibt aber natürlich einige Auflagen und Regeln zu beachten.

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Teil 1: Wir schicken unseren Wetterballon in die Stratosphäre!

Der zweite Teil spielte sich vor allem am Lötkolben und am Computer ab. Wir basteln unsere Messgeräte. Erst die Hardware, dann die Software. Mit an Bord: Kameras für spektakuläre Aufnahmen, Sensoren für Temperatur, Luftdruck und Luftfeuchtigkeit – und als Highlight ein selbst gebauter Myonendetektor zur Messung der Höhenstrahlung.

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aspberry Pi, Arduino & LoRa: Das kommt in unsere Wetterballon-Sonde! (Teil 2)

Zum Abschluss geht es am 22. März an die Daten: Hat die Technik durchgehalten? Wie verändern sich Temperatur, Druck und Strahlung mit der Höhe? Und was kann man aus den Messungen lernen – auch aus den Dingen, die nicht funktioniert haben?


(mond)



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