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Forum Bildung Digitalisierung: Orientierungspapier zur Handyverbotsdebatte


Hat man einen guten Sündenbock gefunden, lässt sich dieser medial immer wieder gut schlachten. An ihm kann Haltung und Gestaltungswille demonstriert werden, auch wenn auf die rituelle Schlachtung eigentlich keine weiteren Handlungen folgen. Die Debatte zur Smartphonenutzung in Schulen wurde in den vergangenen Monaten zum Teil ernsthaft, zum Teil aber auch performativ geführt. Unter anderem wurde manchmal so getan, als hätten Bildungseinrichtungen bisher keinerlei Regeln zur Nutzung von mobilen Endgeräten eingeführt, obwohl das einige schon vor Jahren getan haben.

Aus diesem Grund meldet sich nun auch das Forum Bildung Digitalisierung zu Wort. Es möchte zu einer „Versachlichung der mitunter aufgeladen geführten Debatte beitragen“. Dafür hat das Forum ein Orientierungspapier veröffentlicht, das darstellt, welche Rechtslage es derzeit im föderalen Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland je nach Bundesland gibt und welche wissenschaftlichen Erkenntnisse tatsächlich zur Nutzung von digitalen Endgeräten vorliegen. Die hiesigen Rechtslagen werden zudem auch mit einem internationalen Vergleich eingeordnet.

Ralph Müller-Eiselt, Vorstand des Forum Bildung Digitalisierung, warnt im Orientierungspapier davor, dass die „Smartphone-Debatte“ dazu führen könnte, die digitale Schul- und Unterrichtsentwicklung „generell auszubremsen“. Es sei unverzichtbar, diese fortzuführen, damit alle Schülerinnen und Schüler auf ein „selbstbestimmtes Leben in der Kultur der Digitalität“ vorbereitet werden. Nur so könnten sie lernen, „souverän mit neuen Technologien wie KI und den damit verbundenen Chancen und Risiken umzugehen“. Zudem sei die Vermittlung von Medienkompetenz „das beste Mittel gegen Cybermobbing, digitale Desinformation und Social-Media-Sucht“. Klare Regeln für die private Smartphonenutzung seien zwar wichtig, aber es müssten mehrere Ziele unter einen Hut gebracht werden. Es stelle sich also vor allem die Frage, wie es am besten gelingt, die digitale Schulentwicklung voranzubringen, Medienkompetenz zu vermitteln und gleichzeitig einen störungsfreien Unterricht zu ermöglichen. Die Antwort darauf sei „komplexer als ein Smartphone-Verbot.“

Das Papier zeichnet den Verlauf der aktuellen Debatten nach, gibt aber auch Einblick in die Debatten der vergangenen Jahrzehnte, seit der Entwicklung von Mobiltelefonen, die für die breite Gesellschaft erschwinglich wurden. Und auch (angebliche) Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen der Smartphonenutzung beziehungsweise eines Smartphone-Verbots an Schulen werden aufgelistet und kommentiert. Einen ersten Einblick biete etwa der Scoping Review „Evidence for and against banning mobile phones in schools“ von 2024. Ihm liegen 22 Einzelstudien aus zwölf Ländern zugrunde. Bewertet wurde vor allem, inwieweit sich ein Smartphone-Verbot auf den Lernprozess und das Wohlbefinden der Schüler:innen auswirkt. Die Haupterkenntnis dabei sei gewesen: „Die Ergebnisse sind bislang uneindeutig, es braucht weitere Evaluationen.“

Dass die Studienlage bisher nicht eindeutig sei und es mehr belastbare Studien geben müsse, um evidenzbasierte Aussagen zu Einflüssen von bestimmten digitalen Angeboten machen zu können, konstatierte zuletzt auch die OECD in ihrem Bericht zu kindlichem Wohlbefinden im digitalen Zeitalter. Das bleibt auch der Tenor der Darstellungen im Orientierungspapier.

Prof. Dr. Katharina Scheiter, Professorin für Digitale Bildung an der Universität Potsdam, kommentiert entsprechend: „Ein Blick auf die Studienlage zeigt, dass die Evidenz für umfassende Smartphone-Verbote uneindeutig ist. Es scheint zwar plausibel, dass Smartphones die Ablenkbarkeit fördern und Konzentration mindern können. Doch werden durch eine Einschränkung der Nutzung weder Unterrichtsstörungen reduziert noch die Leistungen verbessert. Zudem beeinflusst eine Begrenzung während der Schulzeit weder die Dauer der außerschulischen Nutzung noch das problematische Nutzungsverhalten auf Social Media. Auch Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden der Schüler:innen lassen sich in den wenigen aussagekräftigen Studien nicht nachweisen. Allgemein sind die Zusammenhänge zwischen der Dauer der Mediennutzung und dem psychischen Wohlbefinden komplex. Kausal interpretierende Zusammenhänge verlaufen in beide Richtungen: So hat eine intensive Mediennutzung kleine, negative Effekte auf das Wohlbefinden – zumindest bei Jugendlichen. Gleichzeitig führt aber auch ein geringes Wohlbefinden zu einer verstärkten Mediennutzung. Daher sind einfache Korrelationen zwischen Mediennutzung und psychischem Wohlbefinden aus einmaligen Datenerhebungen, wie sie in der Mehrzahl der Studien berichtet werden, nicht eindeutig kausal interpretierbar. Vielmehr sind Längsschnittstudien notwendig, in denen sich die zeitlichen Verläufe und Zusammenhänge von Mediennutzung und Wohlbefinden in beide Richtungen nachverfolgen lassen.“

Scheiter hebt die Rolle von Eltern für eine gesunde Mediennutzung hervor, da die private Smartphonenutzung die in Schulen noch übersteige. Regeln in den Schulen seien trotzdem wichtig, sollten aber partizipativ erarbeitet werden, da diese wohl auch besser akzeptiert würden. Gesetzliche Regelungen könnten Schulgemeinschaften in ihrer Selbstgestaltung einschränken. Als notwendig erachtet sie begleitende Maßnahmen, statt nur Regeln aufzustellen. Kindern und Jugendlichen sollten etwa attraktive Beschäftigungsalternativen im Schulalltag geboten werden. Neben einem reichhaltigeren Pausenangebot könnten dazu auch medienpädagogische Projekte zählen, welche die Reflexion über den eigenen Medienkonsum anregen.

Wie die deutschen Bundesländer mit dem Thema umgehen, listet das Forum Digitalisierung Bildung auf, visualisiert die Lage aber auch. Die aktuellen Debatten hätten den Handlungsdruck auf die Länder erhöht, trotzdem zeigen sich große Unterschiede in den getroffenen oder bisher angedachten Maßnahmen. International zeigt sich die Lage ebenso uneinheitlich. Es wird auf die europäische und die weltweite Ebene geschaut.


Eine Deutschlandkarte mit den Bundesländern mit verschiedenen Einfärbungen ist sichtbar, daneben steht eine Tabelle. Die schriftlichen Erklärungen zu den Einfärbungen finden sich im Bericht auf der Webseite des Forum Bildung Digitalisierung. Die Seite ist im Text verlinkt.

Eine Deutschlandkarte mit den Bundesländern mit verschiedenen Einfärbungen ist sichtbar, daneben steht eine Tabelle. Die schriftlichen Erklärungen zu den Einfärbungen finden sich im Bericht auf der Webseite des Forum Bildung Digitalisierung. Die Seite ist im Text verlinkt.

Besonders strenge landesweite Regeln herrschen dort, wo die Karte dunkelorange eingefärbt ist, gibt es keine landesweiten Regeln, bleibt es innerhalb der Landesgrenzen weiß. Welche Regelungen noch kommen sollen, wird in der Tabelle neben der Landkarte dargestellt.

(Bild: Forum Bildung Digitalisierung)

Wichtig sei für deutsche Schulen, so das Forum, dass sie Rechtssicherheit erhalten, um den Umgang mit Smartphones im Schulalltag angemessen organisieren und kontrollieren zu können. Er kann auf verschiedenen Ebenen geregelt werden: durch das Schulgesetz, eine Rechtsverordnung oder die Hausordnung der einzelnen Schule. Schulgesetze und Rechtsverordnungen gelten landesweit, Hausordnungen werden von den Schulen eigenständig, mit Schülerschaft und Eltern vereinbart.

Einige Einschränkungen seien aber derzeit zu beachten: Geräte können nur kurzzeitig von Schulen „eingezogen“ werden. Ein dauerhaftes Wegnehmen sei ein Eingriff in das Eigentumsrecht der Schülerinnen und Schüler und nicht zulässig. Grundrechte würden auch verletzt, müssten oder würden Lehrkräfte Schultaschen nach Mobilgeräten oder auch Inhalte auf den Geräten durchsuchen. Überdies könne ein generelles Verbot privater Smartphones für Heranwachsende gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen: Artikel 17 sichert Kindern und Jugendlichen das Recht auf Zugang zu Informationen und digitalen Medien zu; also digitale Teilhabe.

Angefügt sind auch Handlungsempfehlungen, die von Jugendlichen zu dem Thema erarbeitet wurden, da das Forum Bildung Digitalisierung, auch den fehlenden Einbezug von Heranwachsenden in die Debatte kritisiert. Diese fordern ihrerseits Mitsprache, erklären, dass Schulen ein Medienkonzept benötigen und sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte mehr Medienkompetenz erlangen können sollten. Des Weiteren argumentieren sie für altersgerechte Lösungen und dezidierte Handyzonen auf den Schulgeländen. Und die Jugendlichen sagen auch das: wenn Regeln aufgestellt wurden, sei konsequentes Handeln wichtig. Lehrkräfte dürften dann nicht mehr Wegschauen, wenn diese nicht eingehalten werden. Die Regeln sollten allerdings auch klar nachvollziehbar und nicht zu kompliziert sein.

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Das Forum Bildung Digitalisierung setzt sich für die digitale Transformation des Schulsystems ein. Es ist ein gemeinnütziger Verein, in dem sich derzeit zehn deutsche Stiftungen engagieren: Deutsche Telekom Stiftung, Bertelsmann Stiftung, Dieter Schwarz Stiftung, Dieter von Holtzbrinck Stiftung, Heraeus Bildungsstiftung, Joachim Herz Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Siemens Stiftung, Vodafone Stiftung Deutschland und Wübben Stiftung Bildung.


(kbe)



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Sechs Schritte: Epic Games zeigt Apples neuen App-Marketplace-Installer


Epic Games beschäftigt sich einmal mehr mit Apples Umsetzung der EU-Vorgaben bei der Integration alternativer App-Marketplaces in iOS. In einem länglichen Dokument führt der Spielekonzern aus, dass es jetzt noch sechs Schritte braucht, bis man den Epic Games Store auf sein iPhone bekommt. Immerhin hat sich das etwas verbessert: Zuvor – also vor iOS 18.6 – habe Apple 15 Schritte von den Nutzern verlangt. Dennoch war es Epic Games bis Ende 2024 gelungen, 29 Millionen Installationen zu erreichen. Angestrebt waren laut Unternehmenschef Tim Sweeney allerdings 100 Millionen.

Wie Epic Games aufzeigt, taucht der erste Apple-Dialog auf, wenn man von der Epic-Website aus versucht, den Install-Knopf zu betätigen. Dann fragt Apple nach, ob der App Marketplace installiert werden soll, warnt aber davor, dass die Daten allesamt vom Anbieter (und nicht von Apple) gemanagt werden und man diesem Zugriff auf diese gebe. Außerdem könnten App-Store-Account, dortige Bezahlmethoden und Funktionen wie das Abomanagement oder die Anforderung von Rückerstattungen nicht genutzt werden.

Klickt man dennoch auf „Erlauben“, kommt ein Bestätigungsdialog, der biometrisch oder per PIN bestätigt werden muss. Dann erfolgt der Download und schließlich als Schritt Nummer fünf ein Dialog, ob man den Epic Games Store öffnen will oder zum Home-Bildschirm zurückkehren möchte. In Schritt Nummer sechs ist der Epic Games Store dann geöffnet und kann verwendet werden. Dann sind „Fortnite“ und Co. herunterlad- und spielbar.

Epic Games lobt Apple auch: Der Konzern habe auf Druck der EU „Scare-Screens“ und andere „irreführende Meldungen“ beseitigt. Zudem sei eine Sackgasse entfernt worden, „die den Benutzer in den iOS-Einstellungen feststecken ließ“. All das wirkt sich auch auf die Zahlen aus. Laut Epic Games brachen mit dem alten Installationsprozess 65 Prozent der Nutzer ab. Nun ist die „Drop-off“-Rate auf 25 Prozent heruntergegangen. Die Installationsrate nähere sich jetzt Windows und Mac.

Google kritisiert Epic Games unterdessen weiter: Dessen aktueller Prozess unter Android zur Installation des Epic Games Store verlangt demnach noch 12 Schritte, was das Unternehmen für illegal hält. „Google verstößt weiterhin eklatant gegen den Digital Markets Act mit einem 12-stufigen Installationsablauf und einem irreführenden Warnbildschirm, auf dem steht, dass Software von bekannten und seriösen Google-Konkurrenten ’schädlich‘ sein kann.“ Aber auch Apple verletzt laut Epic Games Ansicht weiter den DMA – unter anderem kritisiert der Spielekonzern „Müllgebühren“ wie Apples Core Technology Fee.


(bsc)



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Stromversorgung von Tschernobyl nach russischem Angriff ausgefallen


Bei einem Angriff der russischen Luftwaffe ist ein Umspannwerk in der Kleinstadt Slawutytsch getroffen worden. Nach Angaben des ukrainischen Energieministeriums fiel dadurch in der Stadt selbst, aber auch im nahegelegenen zerstörten Atomkraftwerk Tschernobyl der Strom aus.

Nach Spannungsschwankungen sei die Stromversorgung des neuen Sicherheitsbehälters ausgefallen, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums über den Messengerdienst Telegram. „Derzeit arbeiten Fachleute daran, die Stromversorgung wiederherzustellen.“

Im Block 4 des Atomkraftwerks in Tschernobyl kam es im April 1986, während einer Simulation eines Stromausfalls, zum schwersten Atomunfall: Nach einer Kernschmelze wurden große Mengen strahlenden Materials freigesetzt, das bis nach Westeuropa zog. Seitdem ist das Gebiet eine Sperrzone.

Noch im Jahr der Katastrophe wurde über dem Reaktor eine Schutzhülle errichtet. Der sogenannte Sarkophag sollte verhindern, dass weiteres strahlendes Material austritt. Dieser wurde jedoch im Laufe der Jahre marode, weshalb ab 2010 neben dem havarierten Block eine neue, doppelwandige Schutzhülle gebaut wurde, das New Safe Containment (NSC). Nach der Fertigstellung wurde das NSC auf Schienen über die Ruine des Kraftwerksblocks gezogen.

Das NSC sowie die weiteren, inzwischen stillgelegten Reaktoren müssen aber weiterhin mit Strom versorgt werden. Der wird unter anderem benötigt, um etwa 21.000 abgebrannte Brennelemente, die auf dem Gelände gelagert werden, zu kühlen.

Die Stromversorgung für die stillgelegten Blöcke habe „schnell auf alternative Leitungen umgestellt“ werden können, teilte die Internationale Atomenergieagentur (IAEA) über den Kurznachrichtendienst X mit. Die Energieversorgung dort sei wieder hergestellt. Das gelte jedoch nicht für das NSC. Das müsse von zwei dieselbetriebenen Notstromgeneratoren versorgt werden.

Es ist nicht das erste Mal, dass das Atomkraftwerk vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine betroffen ist: Bereits in den ersten Kriegstagen, im Februar 2022, besetzten russische Truppen die Anlage. Nach einigen Wochen zogen sie aber wieder ab. Am 14. Februar dieses Jahres schlug eine russische Drohne in das NSC ein. Dadurch wurde ein Schwelbrand ausgelöst, der die Hülle schwer beschädigte.


(wpl)



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Angeblich wegen Meta: Apple will jetzt gleich eine Display-Brille bauen


Die in der Gerüchteküche kursierende „Vision Air“ als leichtere und billigere Variante der Vision Pro, geplant für 2027, wird nun angeblich doch nicht kommen. Apple soll, womöglich in Reaktion auf Metas Ray-Ban Display mit ihrem integrierten Bildschirm auf der rechten Seite, nun doch gleich eine smarte Brille mit Display verfolgen.

Das meldet die Finanznachrichtenagentur Bloomberg. Laut Bericht hat Apple das Projekt zunächst pausiert, um Ressourcen für ein „dringlicheres Vorhaben“ freizuschaufeln. Zwar arbeitet Apple schon seit vielen Jahren an Augmented-Reality-Geräten in Brillenform – die Vision Pro gilt angeblich nur als Zwischenschritt. Doch kommt der Konzern offenbar nur langsam voran. Zwischenzeitlich hieß es, Apple plane Smart Glasses ohne Display nur mit Lautsprecher und Sprachbedienung, wie man sie von den regulären Meta Ray-Bans (und mittlerweile auch Oakleys) kennt. Es ist denkbar, dass diese zuvor auch noch kommen. Insgesamt liegt Apple aber hinter Meta, das die Ray-Ban Display zeitnah in den Handel bringen will.

Das nun zunächst pausierte Projekt für die „Vision Air“ heißt intern N100. Das Gerät sollte angeblich halb so schwer und halb so teuer wie die Vision Pro werden. Vergangene Woche verkündete das Unternehmen jedoch intern, dass es Personen aus dem Projekt abziehen und die Arbeit an einer Brille beschleunigen wolle. Angeblich sind mindestens zwei Varianten geplant. „N50“ ist ein Modell ohne Display, das nächstes Jahr gezeigt werden und 2027 auf den Markt kommen soll, schreibt Bloomberg unter Berufung auf informierte Kreise. Parallel dazu soll eine Brille mit Bildschirm kommen, die anfangs für 2028 geplant war, nun aber früher erscheinen soll. Wie stark diese der Vorstellung „echter“ AR-Brillen entspricht, bleibt abzuwarten. Diese bräuchten zwei Bildschirme in beiden Gläsern.

Egal ob mit oder ohne Display: Apples Brillen sollen „stark“ auf Interaktionen per Sprache und KI setzen – zwei Bereiche, in denen Apple als hinter der Konkurrenz zurückliegend gilt. Derzeit wird an einer neuen Variante der Sprachassistentin Siri gebastelt, die bereits verschoben worden war. Dieses System soll die Grundlage für weitere Geräte wie Brillen, Kameras, Lautsprecher und smarte Displays legen. Die Apple-Brille soll einen Spezialchip enthalten, Musik über Lautsprecher wiedergeben und eine Kamera mitbringen.

Apple soll stets geplant haben, auf die Vision Pro ein kompakteres und leichteres Modell folgen zu lassen, doch das Projekt wurde zugunsten eines größeren Umbaus gestrichen. Nun ist auch die „Vision Air“ zunächst zurückgestellt. Auch mit dem Mac verbundene Smart Glasses, intern „N107“ genannt, soll es nicht geben. Was jedoch noch kommt, ist eine Vision Pro 2: Diese wurde kürzlich in einer Datenbank der US-Behörde FCC geleakt. Sie soll über einen M4- oder M5-Chip verfügen sowie ein etwas bequemeres Kopfband. Beim hohen Preis (4000 Euro mindestens bei der Vision Pro) wird sich wohl wenig ändern.


(bsc)



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