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Forum Bildung Digitalisierung: Orientierungspapier zur Handyverbotsdebatte


Hat man einen guten Sündenbock gefunden, lässt sich dieser medial immer wieder gut schlachten. An ihm kann Haltung und Gestaltungswille demonstriert werden, auch wenn auf die rituelle Schlachtung eigentlich keine weiteren Handlungen folgen. Die Debatte zur Smartphonenutzung in Schulen wurde in den vergangenen Monaten zum Teil ernsthaft, zum Teil aber auch performativ geführt. Unter anderem wurde manchmal so getan, als hätten Bildungseinrichtungen bisher keinerlei Regeln zur Nutzung von mobilen Endgeräten eingeführt, obwohl das einige schon vor Jahren getan haben.

Aus diesem Grund meldet sich nun auch das Forum Bildung Digitalisierung zu Wort. Es möchte zu einer „Versachlichung der mitunter aufgeladen geführten Debatte beitragen“. Dafür hat das Forum ein Orientierungspapier veröffentlicht, das darstellt, welche Rechtslage es derzeit im föderalen Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland je nach Bundesland gibt und welche wissenschaftlichen Erkenntnisse tatsächlich zur Nutzung von digitalen Endgeräten vorliegen. Die hiesigen Rechtslagen werden zudem auch mit einem internationalen Vergleich eingeordnet.

Ralph Müller-Eiselt, Vorstand des Forum Bildung Digitalisierung, warnt im Orientierungspapier davor, dass die „Smartphone-Debatte“ dazu führen könnte, die digitale Schul- und Unterrichtsentwicklung „generell auszubremsen“. Es sei unverzichtbar, diese fortzuführen, damit alle Schülerinnen und Schüler auf ein „selbstbestimmtes Leben in der Kultur der Digitalität“ vorbereitet werden. Nur so könnten sie lernen, „souverän mit neuen Technologien wie KI und den damit verbundenen Chancen und Risiken umzugehen“. Zudem sei die Vermittlung von Medienkompetenz „das beste Mittel gegen Cybermobbing, digitale Desinformation und Social-Media-Sucht“. Klare Regeln für die private Smartphonenutzung seien zwar wichtig, aber es müssten mehrere Ziele unter einen Hut gebracht werden. Es stelle sich also vor allem die Frage, wie es am besten gelingt, die digitale Schulentwicklung voranzubringen, Medienkompetenz zu vermitteln und gleichzeitig einen störungsfreien Unterricht zu ermöglichen. Die Antwort darauf sei „komplexer als ein Smartphone-Verbot.“

Das Papier zeichnet den Verlauf der aktuellen Debatten nach, gibt aber auch Einblick in die Debatten der vergangenen Jahrzehnte, seit der Entwicklung von Mobiltelefonen, die für die breite Gesellschaft erschwinglich wurden. Und auch (angebliche) Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen der Smartphonenutzung beziehungsweise eines Smartphone-Verbots an Schulen werden aufgelistet und kommentiert. Einen ersten Einblick biete etwa der Scoping Review „Evidence for and against banning mobile phones in schools“ von 2024. Ihm liegen 22 Einzelstudien aus zwölf Ländern zugrunde. Bewertet wurde vor allem, inwieweit sich ein Smartphone-Verbot auf den Lernprozess und das Wohlbefinden der Schüler:innen auswirkt. Die Haupterkenntnis dabei sei gewesen: „Die Ergebnisse sind bislang uneindeutig, es braucht weitere Evaluationen.“

Dass die Studienlage bisher nicht eindeutig sei und es mehr belastbare Studien geben müsse, um evidenzbasierte Aussagen zu Einflüssen von bestimmten digitalen Angeboten machen zu können, konstatierte zuletzt auch die OECD in ihrem Bericht zu kindlichem Wohlbefinden im digitalen Zeitalter. Das bleibt auch der Tenor der Darstellungen im Orientierungspapier.

Prof. Dr. Katharina Scheiter, Professorin für Digitale Bildung an der Universität Potsdam, kommentiert entsprechend: „Ein Blick auf die Studienlage zeigt, dass die Evidenz für umfassende Smartphone-Verbote uneindeutig ist. Es scheint zwar plausibel, dass Smartphones die Ablenkbarkeit fördern und Konzentration mindern können. Doch werden durch eine Einschränkung der Nutzung weder Unterrichtsstörungen reduziert noch die Leistungen verbessert. Zudem beeinflusst eine Begrenzung während der Schulzeit weder die Dauer der außerschulischen Nutzung noch das problematische Nutzungsverhalten auf Social Media. Auch Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden der Schüler:innen lassen sich in den wenigen aussagekräftigen Studien nicht nachweisen. Allgemein sind die Zusammenhänge zwischen der Dauer der Mediennutzung und dem psychischen Wohlbefinden komplex. Kausal interpretierende Zusammenhänge verlaufen in beide Richtungen: So hat eine intensive Mediennutzung kleine, negative Effekte auf das Wohlbefinden – zumindest bei Jugendlichen. Gleichzeitig führt aber auch ein geringes Wohlbefinden zu einer verstärkten Mediennutzung. Daher sind einfache Korrelationen zwischen Mediennutzung und psychischem Wohlbefinden aus einmaligen Datenerhebungen, wie sie in der Mehrzahl der Studien berichtet werden, nicht eindeutig kausal interpretierbar. Vielmehr sind Längsschnittstudien notwendig, in denen sich die zeitlichen Verläufe und Zusammenhänge von Mediennutzung und Wohlbefinden in beide Richtungen nachverfolgen lassen.“

Scheiter hebt die Rolle von Eltern für eine gesunde Mediennutzung hervor, da die private Smartphonenutzung die in Schulen noch übersteige. Regeln in den Schulen seien trotzdem wichtig, sollten aber partizipativ erarbeitet werden, da diese wohl auch besser akzeptiert würden. Gesetzliche Regelungen könnten Schulgemeinschaften in ihrer Selbstgestaltung einschränken. Als notwendig erachtet sie begleitende Maßnahmen, statt nur Regeln aufzustellen. Kindern und Jugendlichen sollten etwa attraktive Beschäftigungsalternativen im Schulalltag geboten werden. Neben einem reichhaltigeren Pausenangebot könnten dazu auch medienpädagogische Projekte zählen, welche die Reflexion über den eigenen Medienkonsum anregen.

Wie die deutschen Bundesländer mit dem Thema umgehen, listet das Forum Digitalisierung Bildung auf, visualisiert die Lage aber auch. Die aktuellen Debatten hätten den Handlungsdruck auf die Länder erhöht, trotzdem zeigen sich große Unterschiede in den getroffenen oder bisher angedachten Maßnahmen. International zeigt sich die Lage ebenso uneinheitlich. Es wird auf die europäische und die weltweite Ebene geschaut.


Eine Deutschlandkarte mit den Bundesländern mit verschiedenen Einfärbungen ist sichtbar, daneben steht eine Tabelle. Die schriftlichen Erklärungen zu den Einfärbungen finden sich im Bericht auf der Webseite des Forum Bildung Digitalisierung. Die Seite ist im Text verlinkt.

Eine Deutschlandkarte mit den Bundesländern mit verschiedenen Einfärbungen ist sichtbar, daneben steht eine Tabelle. Die schriftlichen Erklärungen zu den Einfärbungen finden sich im Bericht auf der Webseite des Forum Bildung Digitalisierung. Die Seite ist im Text verlinkt.

Besonders strenge landesweite Regeln herrschen dort, wo die Karte dunkelorange eingefärbt ist, gibt es keine landesweiten Regeln, bleibt es innerhalb der Landesgrenzen weiß. Welche Regelungen noch kommen sollen, wird in der Tabelle neben der Landkarte dargestellt.

(Bild: Forum Bildung Digitalisierung)

Wichtig sei für deutsche Schulen, so das Forum, dass sie Rechtssicherheit erhalten, um den Umgang mit Smartphones im Schulalltag angemessen organisieren und kontrollieren zu können. Er kann auf verschiedenen Ebenen geregelt werden: durch das Schulgesetz, eine Rechtsverordnung oder die Hausordnung der einzelnen Schule. Schulgesetze und Rechtsverordnungen gelten landesweit, Hausordnungen werden von den Schulen eigenständig, mit Schülerschaft und Eltern vereinbart.

Einige Einschränkungen seien aber derzeit zu beachten: Geräte können nur kurzzeitig von Schulen „eingezogen“ werden. Ein dauerhaftes Wegnehmen sei ein Eingriff in das Eigentumsrecht der Schülerinnen und Schüler und nicht zulässig. Grundrechte würden auch verletzt, müssten oder würden Lehrkräfte Schultaschen nach Mobilgeräten oder auch Inhalte auf den Geräten durchsuchen. Überdies könne ein generelles Verbot privater Smartphones für Heranwachsende gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen: Artikel 17 sichert Kindern und Jugendlichen das Recht auf Zugang zu Informationen und digitalen Medien zu; also digitale Teilhabe.

Angefügt sind auch Handlungsempfehlungen, die von Jugendlichen zu dem Thema erarbeitet wurden, da das Forum Bildung Digitalisierung, auch den fehlenden Einbezug von Heranwachsenden in die Debatte kritisiert. Diese fordern ihrerseits Mitsprache, erklären, dass Schulen ein Medienkonzept benötigen und sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte mehr Medienkompetenz erlangen können sollten. Des Weiteren argumentieren sie für altersgerechte Lösungen und dezidierte Handyzonen auf den Schulgeländen. Und die Jugendlichen sagen auch das: wenn Regeln aufgestellt wurden, sei konsequentes Handeln wichtig. Lehrkräfte dürften dann nicht mehr Wegschauen, wenn diese nicht eingehalten werden. Die Regeln sollten allerdings auch klar nachvollziehbar und nicht zu kompliziert sein.

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Das Forum Bildung Digitalisierung setzt sich für die digitale Transformation des Schulsystems ein. Es ist ein gemeinnütziger Verein, in dem sich derzeit zehn deutsche Stiftungen engagieren: Deutsche Telekom Stiftung, Bertelsmann Stiftung, Dieter Schwarz Stiftung, Dieter von Holtzbrinck Stiftung, Heraeus Bildungsstiftung, Joachim Herz Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Siemens Stiftung, Vodafone Stiftung Deutschland und Wübben Stiftung Bildung.


(kbe)



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Wie Bürger künftig mit dem Staat kommunizieren sollen: Neuer Anlauf nach De-Mail


Für die Kommunikation von Bürgern und Unternehmen mit dem Staat leistet Deutschland sich einen ganzen Zoo an Tools. Die 2011 gestartete De-Mail hat sich nicht durchgesetzt und stirbt langsam, aber sicher. Privatpersonen sollen inzwischen das Zentrale Bürgerpostfach (ZBP) im Nutzerkonto BundID nutzen, um Bescheide von Behörden zu empfangen. Antworten können sie dort allerdings nicht, diese Funktion ist noch in Arbeit.

Für die digitale Kommunikation mit Gerichten braucht man ein anderes Tool, zum Beispiel die Browseranwendung MJP („Mein Justizpostfach“). Wer seinen Steuerbescheid digital empfangen will, muss sich bei „Mein Elster“ einloggen. Und Unternehmen kommunizieren wiederum über zwei andere zwei Postfächer mit Behörden. Hinzu kommen diverse Postfächer für Berufsgruppen wie Anwälte und Notare sowie Messenger für den Gesundheitssektor und für die behördeninterne Kommunikation.

Viele dieser Tools sollen ähnliche Aufgaben erfüllen, werden aber trotzdem von unterschiedlichen Ministerien und Behörden unabhängig voneinander weiterentwickelt. Untereinander kompatibel sind sie in der Regel nicht, man kann also nicht von einem Tool zum anderen kommunizieren.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie Bürger künftig mit dem Staat kommunizieren sollen: Neuer Anlauf nach De-Mail“.
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Nacktfilter in FaceTime: Nie wieder ohne Hose in der Videokonferenz


Nie wieder aus Versehen nackt in eine Videokonferenz stolpern und die Blamage seines Lebens erleben – wem dieses Szenario bekannt vorkommt, der dürfte sich über eine neue Funktion in iOS 26 freuen, die genau solche peinlichen Momente in FaceTime-Videotelefonaten verhindern soll. Erkennt diese nämlich, dass sich jemand in „sensibler“ Art vor der Kamera zeigt, blendet sie das Video aus und zeigt dem Nutzer einen Hinweisbildschirm. Erst, wenn dieser sich bewusst entscheidet, die Videoübertragung fortzusetzen, wird die Kamera wieder zugeschaltet.

Was im Netz als ein Helferlein für Tollpatschigkeit diskutiert wird, ist in Wirklichkeit Teil der Bemühungen Apples, den Kinderschutz auf dem iPhone und anderen Geräten zu verbessern. Die Nackterkennung läuft hierbei unter dem Oberbegriff der Communication Safety (Kommunikationssicherheit), die bereits mit iOS 16 eingeführt wurde. Und diese soll mit den neuen Softwareversionen im Herbst ausgeweitet werden. Zumindest in der aktuellen Beta 2 hat es den Anschein, dass Apple diese Schutzfunktion, die Teil der Bildschirmzeit ist, auch für Erwachsene erweitern will.

In einem ersten Schritt hatte Apple die Nackterkennung in iMessage eingeführt. Die per Machine Learning trainierte Funktion, die auf dem Gerät selbst die Erkennung vornimmt, soll hier Kinder davor schützen, dass Fremde ihnen anrüchige Aufnahmen zusenden. Umgekehrt wird aber auch verhindert, dass intime Aufnahmen von dem Gerät einfach so nach außen verschickt werden.

Neben FaceTime erhält den Schutz jetzt auch die Fotos-App. Offenbar waren dort die geteilten Alben ein Einfallstor für solche Übergriffe. Bei den geteilten Alben werden Nutzer zwar gefragt, ob sie Teil einer solchen Gruppe werden wollen. Der Einladende könnte aber die Gruppe fälschlich benennen oder seine wahre Identität als Absender verschleiern, sodass erst nach Annahme der Einladung ersichtlich wird, dass es sich um eine ungewollte Gruppe handelt. Künftig würden anstößige Bilder dann aber ebenfalls nicht angezeigt werden.

In der Diskussion im Netz empfinden einige die Funktion selbst übergriffig und fühlen sich in ihrer Freiheit eingeschränkt. Dem ist allerdings nicht so. Die Warnung vor sensiblen Inhalten in FaceTime muss gegenwärtig vom Nutzer erst einmal aktiviert werden – sonst passiert gar nichts. Dies ist über die Einstellungen-App, den Eintrag FaceTime und dort über „Warnung vor sensiblen Inhalten“ möglich.

Entwickler können übrigens Apples Erkennung auch in ihren eigenen Apps implementieren. Dies ist bereits seit iOS 17 beziehungsweise macOS 14 möglich. Das nötige Framework nennt sich SensitiveContentAnalysis. Diesem kann ein eingegangenes Bild einfach zur Analyse übergeben werden. Der Analyzer gibt dann eine Rückmeldung, ob das Bild als „isSensitive“ erkannt wurde. Der Entwickler kann dann geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Bild nicht anzuzeigen und den Nutzer zu warnen.


(mki)



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Elektronische Patientenakte kommt für Bundeswehr ohne Datenausleitung


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Bald sollen auch Soldaten der Bundeswehr eine elektronische Patientenakte (ePABw) erhalten, beziehungsweise ein Äquivalent zur elektronischen Patientenakte. Die ePABw richtet sich an Soldaten, die damit in Zukunft selbst entscheiden können sollen, welche Daten dort gespeichert werden. Die Datenhoheit soll beim Soldaten liegen, erklärt dazu eine Sprecherin des Unterstützungsbereichs Bundeswehr.

Zudem ist nicht geplant, dass die Daten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit weitergeleitet werden. „Eine Weitergabe von Gesundheitsdaten Militärangehöriger an externe Empfänger ist nicht vorgesehen“, heißt es dazu. Noch in diesem Jahr soll es eine Ausschreibung zur Beschaffung geben. Zugelassen werden soll die ePABw ebenfalls von der Gematik, wie das Ärzteblatt 2021 berichtet hatte.

Die Identifikation für die ePABw über die Krankenversicherungsnummer (KVNR) stellt laut Sprecherin derzeit noch eine Herausforderung dar. „Da die Bundeswehr jedoch bisher nicht als klassischer Krankenversicherer in Erscheinung getreten ist, bedarf es einiger bundeswehrinterner Prozessanpassungen. Soldatinnen und Soldaten erhalten eine sogenannte unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, die in der Regel durch die Einrichtungen des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr gewährleistet wird“, so die Sprecherin. Diese unentgeltliche truppenärztliche Versorgung wird als Heilfürsorge bezeichnet und stellt eine besondere Form der Krankenversorgung für Soldaten dar, die sich von der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet. Darum war eine KVNR bisher nicht notwendig, allerdings soll es diese in Zukunft für Soldatinnen und Soldaten geben.

Dazu gibt es auch eine elektronische Gesundheitsakte der Bundeswehr (eGABw), die in Zukunft rein intern genutzt werden soll, „um jederzeit und an jedem Standort der Bundeswehr eine optimale medizinische Versorgung gewährleisten zu können“. Bei der Datenhoheit gibt es einen weiteren Unterschied: „Die Datenhoheit aller durch Leistungserbringer der Gesundheitsversorgung militärisch und zivil zu Angehörigen der Deutschen Bundeswehr erhobenen Gesundheitsdaten liegt über die eGABw beim Dienstherrn“, erklärt die Sprecherin.

Aus dem Jahresbericht 2022 der Wehrbeauftragten, veröffentlicht im August 2023, ging hervor, dass sich die Einführung einer digitalen Gesundheitsakte noch im Projektstadium befindet und mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Soldaten kritisierten unter anderem, dass die Gesundheitsakte zu deutlicher Mehrarbeit führte, was das Verteidigungsministerium damals bestätigte. In Israel laufe es besser, dort würden die Gesundheitsdaten mittels Data-Mining analysiert, „um auf diese Weise frühzeitig gesundheitliche Muster, Trends und Entwicklungen zu erkennen und entsprechend reagieren zu können“. Ebenso würde an Vorsorgeuntersuchungen erinnert und Termine könnten per App vereinbart werden.

Bei den Privatversicherten stellt die Krankenversichertennummer ebenfalls eine Hürde dar. Dabei werden sie nicht nur für das Erstellen und die Nutzung der Dienste der Telematikinfrastruktur, beispielsweise der elektronischen Patientenakte, benötigt, sondern auch für die Eintragung von Daten in verschiedene Register. Problematisch sei nämlich, wenn Versicherte mit Implantaten versorgt werden müssen, wie der Tagesspiegel Background berichtet, da die Eingriffe an das Register gemeldet werden müssen.

Jedoch ist für die Erstellung der KVNR die aktive Mitwirkung der Versicherten erforderlich. Darum forderte der Verband der privaten Krankenversicherungen seit Jahren eine gesetzliche Regelung, um für den Versicherten automatisch und ohne erforderliche Zustimmung eine KVNR zu generieren. Bei den privaten Krankenversicherungen ist ebenfalls nicht geplant, Daten ans Forschungsdatenzentrum Gesundheit auszuleiten. Für gesetzlich Versicherte war die Frist eigentlich für den 1. Juli angesetzt, wurde jedoch wieder verschoben, da bei der ePA und dem Forschungsdatenzentrum Gesundheit technisch noch nachgebessert werden muss.


(mack)



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