Künstliche Intelligenz
Freitag: Intel wieder in den roten Zahlen, Verkauf von TikTok USA wohl genehmigt
Intel rutscht zurück in die roten Zahlen, allerdings weniger stark als befürchtet, da die PC-Prozessoren stark bleiben. An der Börse rasselt die Aktie trotzdem herunter. Denn die Chipfertigung liegt mit über 10 Milliarden US-Dollar weiter deutlich im Minus, und der Nettoverlust soll im laufenden Quartal wieder steigen. Derweil zeichnet sich das Ende des Zwists um TikTok in den USA ab, nachdem lange mit harten Bandagen gekämpft wurde. Offizielle Bestätigungen stehen zwar noch aus, aber die Behörden Chinas und der USA haben den Verkauf wohl abgesegnet. TikTok USA erhält neue Eigentümer, doch die neue Struktur des TikTok-Joint-Ventures ist bislang intransparent. Im texanischen Austin sind jetzt vollautonome Tesla-Taxis verfügbar. Trotz starker Konkurrenz will Elon Musk seinen Robotaxi-Dienst bis Ende 2026 in den USA breit ausbauen. Allerdings ist ihm die Konkurrenz weit vorausgeeilt, denn Waymo bietet Robotaxis nun auch in Miami an, der fünften Großstadt für die Google-Tochter – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Umsatz am oberen Ende der selbstgesteckten Erwartungen, aber weniger Nettoverlust als befürchtet: Intel liefert im Rahmen der eigenen Möglichkeiten einen passablen Jahresabschluss ab. Das Unternehmen hat im vierten Quartal 2025 zwar vier Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum umgesetzt, aber unter dem Strich stehen etwa 14 Prozent weniger Miese als erwartet. Über das komplette Jahr hat Intel fast genauso viel wie 2024 umgesetzt. Das Sorgenkind bleibt die eigene Chipfertigung, die zwar weniger Minus macht als 2024, über das komplette Jahr aber immer noch 10,3 Milliarden Dollar Verlust schreibt. Intels unangefochtenes Zugpferd bleiben die Core-Prozessoren für Notebooks und Desktop-PCs. Doch ein trüber Ausblick befördert die Intel-Aktie in den Keller: Weniger Minus als erwartet, aber schlechte Aussichten.
Wie erwartet ist der Verkauf der Mehrheitsanteile der US-Tochter von TikTok diese Woche offenbar umgesetzt worden. Eine Woche vor Weihnachten hatte TikTok den aufgezwungenen Vertrag unterzeichnet, aber die zuständigen Wettbewerbsbehörden sowohl in der Volksrepublik China als auch in den USA mussten den Verkauf noch genehmigen. Das soll jetzt erfolgt sein. Durch den Verkauf entgeht die chinesische Videoplattform einem Verbot in den USA. Ein 2024 verabschiedetes Gesetz hat den Zwangsverkauf der US-Tochter TikTok zum Ziel. Offiziell geht es dabei darum, die Daten von US-Bürgern dem Zugriff der chinesischen Regierung zu entziehen und auch den TikTok-Empfehlungsalgorithmus unter US-Kontrolle zu stellen. Wirtschaftlich geht es um den Reibach: Behördliche Genehmigungen für Verkauf von TikTok USA sollen fertig sein.
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Elon Musk hat auf dem derzeit abgehaltenen Weltwirtschaftsforum in Davos versprochen, dass Tesla in den USA bis Ende dieses Jahres ein breites Netz fahrerloser Robotaxis anbieten wird. „Tesla hat seinen Robotaxi-Service in einigen Städten eingeführt und wird bis Ende dieses Jahres in den USA sehr, sehr weit verbreitet sein“, sagte der Tesla-CEO. Teslas Robotaxis sind im Raum San Francisco und im texanischen Austin verfügbar, doch bislang nur mit Begleitperson. In der Hauptstadt von Texas hat Tesla aber jetzt den Betrieb vollautonom fahrender Taxis aufgenommen, nachdem das Unternehmen den dortigen Robotaxi-Dienst im Juni 2025 mit Einschränkungen begonnen hatte. Konkurrent Waymo ist deutlich weiter und fährt jetzt auch in Miami: Teslas Robotaxis fahren in Texas autonom, Musk verspricht weiten US-Ausbau 2026.
An kontrollierter Kernfusion zu einem Bruchteil der Kosten anderer Projekte arbeitet General Fusion seit über 20 Jahren. 2009 hieß es, das werde binnen zehn Jahren fertig. Ausgegangen ist sich das nicht. Immerhin erzeugt der Reaktor Lawson Machine 26 (LM26) seit Februar 2025 Plasma, im kommenden Jahrzehnt soll Fusionsenergie kommerziell nutzbar sein. Damit auf dem Weg dorthin das Geld nicht ausgeht, geht General Fusion nun an die New Yorker Börse NASDAQ. Das Management hofft auf gut 300 Millionen Dollar für die Firmenkasse. Allerdings ist es kein klassischer Börsengang. Vielmehr hat General Fusion das Interesse eines SPAC geweckt. Dieser Weg hat allerdings einen schlechten Ruf, nicht nur für die Kernfusion: Kanadisches Start-up General Fusion findet neue Investoren.
Datenschutz gilt überall, auch am Gericht. Doch wie genau setzen Richterinnen und Richter die Regeln um, wenn sie selbst täglich mit sensiblen Informationen arbeiten? Diese Frage steht im Mittelpunkt der neuen Episode des c’t-Datenschutz-Podcasts. Richter genießen verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit. Deshalb gibt es für ihre Tätigkeit keine Datenschutzaufsicht. Das bedeutet allerdings nicht, dass Richter tun können, was sie wollen, erläutert eine Verwaltungsrichterin. Sie müssen den Grundsatz der Datenminimierung beachten und dürfen nur Informationen erheben, die für ihre Entscheidung relevant sind. Zudem sprechen wir über den Einsatz von KI am Gericht, der nach ihrer Ansicht bei unterstützenden Aufgaben sinnvoll sein kann. Darum geht es in der Auslegungssache 151: Datenschutz vor Gericht.
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Auch noch wichtig:
- Beim Autobahn-Wintertest 14 familientauglicher E-Autos zeigen sich Verbräuche weit jenseits der Normangaben. Ein breites Mittelfeld bietet passable Leistungen im Elektroauto-Wintertest des ADAC: Wie schnell geht München-Berlin bei Kälte?
- Ein tragbarer KI-Sprachassistent, der komplett ohne Cloud oder WLAN funktioniert, hat ein Maker aus Hongkong gebaut. Als Basis dazu dient ein Raspberry Pi 5: Raspi 5 wird zum DIY-KI-Sprachassistenten ganz ohne Cloud und Internet.
- Ubisoft will Kosten sparen und sich neu aufstellen. Spiele wie das Remake von „Prince of Persia“ werden eingestampft. Die Rede ist von einem „großen Reset“: Ubisoft will massiv sparen mit „radikalem Schritt“.
- Ubisoft stellt sich neu auf und Investoren auf zwei schwierige Jahre ein. Die Reaktion an den Börsen fällt krachend aus: Nach Neuausrichtung kracht Ubisoft-Aktie in den Keller.
- Viele Dänen haben eine große Wut auf die USA – und lassen die beim Einkaufen raus. Mit Hilfe von Apps vermeiden sie gezielt amerikanische Produkte. Es ist ein dänischer US-Boykott: Apps sortieren Waren im Supermarkt aus.
- Ein kalifornisches Start-up führt fort, was Microsoft nicht konnte. Nex bringt Windows auf das Smartphone – inklusive Unterstützung für externe Monitore: NexPhone mit Android, Linux und Windows 11 als Rückkehr von Windows Phone.
- Die Stromversorgung von Segelbooten kann durch eine Windturbine am Mast sichergestellt werden. Die Grain Blanc eignet sich aber auch für Gebäude: Vertikale Windturbine liefert Strom für Bordelektronik von Segelbooten.
- Medienberichten zufolge ist ein Sicherheitspatch für diverse Fortinet-Produkte defekt. Admins können Instanzen aber trotzdem schützen. Sie sollten jetzt handeln: Angreifer umgehen offenbar Fortinet-Sicherheitspatch.
- DocuSeal, ein Open-Source-Tool für elektronische Unterschriften, erhält eine KI-gestützte Formularerkennung und verbesserte Sicherheit in Docker-Umgebungen: DocuSeal 2.3.0 als Open-Source-Alternative zu DocuSign mit KI-Features.
- Im Januar 2026 wurden wieder einige Führerschein-Dokumente ungültig. Wir klären, wer betroffen ist, was beachtet werden sollte und was das kostet in einem FAQ: Führerschein-Dokument läuft ab – was nun?
- Mitten in der KI-Hausse schmieren die Aktien von Softwareherstellern ab. Die Anteilsscheine von Adobe, Oracle & Co. haben sich halbiert und Microsoft schwächelt, denn „AI eats Software“: Warum SaaS-Aktien an der Wall Street crashen.
- Der erste eigene Router OpenWrt One des OpenWrt-Projekts läuft nun auch mit Debian. Das macht ihn zum Allzweck-Linux-System: Collabora portiert Debian auf OpenWrt One.
- EU-Abgeordnete skizzieren einen Kurswechsel in der Digitalpolitik. Sie verlangen Unabhängigkeit von US-Infrastrukturen sowie mehr heimische KI und Open Source. Es ist ein digitaler Befreiungsschlag: EU-Parlament fordert Loslösung von US-Tech-Riesen.
(fds)
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Stört beim Sterngucken: Auch Amazons Leo-Konstellation zu hell für die Forschung
Amazons Internetsatelliten für die kürzlich in Leo umbenannte Konstellation sind am Nachthimmel zwar nicht so hell wie die hellsten Satelliten, stören aber unter Umständen das Sterngucken und fast ausnahmslos die Forschung. Das ist das Ergebnis einer jetzt vorgestellten Analyse, in der auch davor gewarnt wird, dass Amazons Satelliten künftig noch mehr Licht reflektieren könnten. Damit trägt die Megakonstellation zur Lichtverschmutzung aus der Erdumlaufbahn bei.
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Die Messwerte entsprechen demnach dem, was anfangs bei Starlink-Satelliten gemessen wurde, deren Reflexionen konnten aber abgedimmt werden. Bei Amazon arbeitet man ebenfalls mit der Forschung zusammen, um die Auswirkungen zu minimieren.
Für die jetzt vorgelegte Arbeit hat eine Gruppe von Astronominnen und Astronomen die Helligkeit der Leo-Satelliten am Nachthimmel mit unterschiedlichen Techniken vermessen. Ermittelt hat die Gruppe um Anthony Mallama vom Zentrum für den Schutz des Nachthimmels der IAU, dass 92 Prozent der Satelliten während ihres Betriebs das Helligkeitslimit übertreffen, das die Internationale Astronomische Union für die Forschung festgelegt hat. Ein Viertel lenke von der „ästhetischen Bewunderung des Nachthimmels“ ab, wie sie es nennen. Zweiteres liegt bei einer scheinbaren Helligkeit von 6 mag, die ungefähr 4800 Sterne übertreffen. Das Forschungslimit liegt bei 7 bis 8 mag, je nach Entfernung der Satelliten.
Amazon zeigt sich kooperativ
In der noch nicht unabhängig überprüften Analyse weist die Forschungsgruppe darauf hin, dass Amazon an einer Abdunkelung der Satelliten arbeitet. Dazu könnte etwa die Unterseite eine Art Spiegel erhalten, der das Sonnenlicht ins All reflektiert. Die Forschungsergebnisse sind für sich genommen also kein Alarmzeichen, reihen sich aber ein in die länger werdende Liste von Warnungen vor den Auswirkungen der rasch anwachsenden Satellitenzahl für die Astronomie. Die Forschungsgruppe betreibt zudem eine eigene Internetseite, auf der die Messergebnisse für verschiedene Megakonstellationen einander gegenübergestellt werden.
Wenig überraschend sind die BlueBird-Riesensatelliten des US-Unternehmens AST SpaceMobile laut der Liste die mit Abstand hellsten am Nachthimmel. Im Schnitt sind die mit 3,44 mag so hell, dass sie nur von wenigen hundert Sternen überstrahlt werden. Die hellsten kommen aber auf eine scheinbare Helligkeit von etwa 2 mag, das entspricht der des Nordsterns. Für die Astronomie sind sie damit ein großes Problem – das gilt in geringerem Maß auch für Starlink-Satelliten und solche der beiden chinesischen Megakonstellationen Qianfan und Guowang. Lediglich OneWeb beeinträchtigt das Sterngucken nicht, die europäische Konstellation erreicht zudem genau das Helligkeitslimit für die Forschung.
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(mho)
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Linux-Apps für Stifte: Notizen und Zeichnungen mit Convertibles und Tablets
Wer ein iPad Pro oder Surface Tablet besitzt, weiß die Bedienung per Stift zu schätzen. Intuitiv handschriftliche Notizen anlegen, ohne Tastaturgeklapper, aber auch schnell das Gekritzel rückstandsfrei löschen oder mittels Verschieben die Gedanken neu ordnen. Darauf müssen auch Pinguin-Fans nicht verzichten. Die Technik findetauch bei Linux-tauglichen Convertible-Notebooks mit Touchscreen Verwendung, wie dem kürzlich von uns getesteten Framework Laptop 12. Mit komplett umgeklapptem Display lässt es sich wie ein Tablet halten. Die Tastatur ignoriert Eingaben und der Bildschirminhalt dreht sich, je nachdem, ob man das Gerät hochkant oder quer hält. Gängige Linux-Desktops wie Gnome und KDE Plasma sowie verbreitete Distributionen wie Fedora und Ubuntu erkennen das und unterstützen die Eingabe mit Zeichentablett und Stylus-Stift.
Doch die Hardware-Unterstützung ist nur die halbe Miete. Richtig Spaß macht so ein Convertible erst mit einer App, die die Stifteingaben inklusive Druckstärke erkennt. Wir haben uns daher erneut den Framework Laptop 12 geschnappt und darauf Linux-Apps getestet, die für Notizen und einfache Zeichnungen ausgelegt sind. Nach Recherchen auf Flathub und in einschlägigen Foren haben wir uns für die Open-Source-Apps Linwood Butterfly, Rnote, Saber, Scrivano, Stylus Labs Write und Xournal++ entschieden. Zwar unterstützen auch Anwendungen wie Krita, Drawpile und MyPaint den Einsatz eines Touchscreens mit Stylus (als Alternative zu klassischen Grafiktabletts), aber sie richten sich an Zielgruppen mit einem Mindestmaß künstlerischer Fähigkeiten. Die von uns ausgewählten Apps sollten sich für die breite Masse eignen, um damit in Besprechungen, Seminaren oder beim Lauschen von Vorträgen und Vorlesungen Notizen anzufertigen oder Gedanken in einfachen Skizzen festzuhalten. Außerdem wollten wir wissen, wie gut sich die Apps eignen, um PDF-Dokumente mit Anmerkungen zu versehen.
- Auf einem Convertible oder Tablet erstellt man mit für die Stift-Bedienung optimierten Apps intuitiv Zeichnungen und handschriftliche Notizen.
- Richtig gut PDFs annotieren kann aber nur eine App.
- Alle Apps aus dem Testfeld gibt es auch für Windows, einige zusätzlich auch für macOS, iOS und/oder Android.
Neben den ausführlichen Tests auf dem Framework Laptop 12 mit Fedora 43 Workstation haben wir die Apps zusätzlich auf einem älteren Dell XPS Convertible mit Ubuntu 25.10 ausprobiert, beide Systeme liefen mit Gnome 47. Den Anwendungen sind wir mit einem Testkatalog auf den Leib gerückt, wobei wir die Ergebnisse in der App selbst in Form von handschriftlichen Notizen, Zeichnungen und farbenfrohen Markierungen festgehalten haben. Nur bei Linwood Butterfly, das sich nicht ansatzweise produktiv nutzen ließ, mussten fürs Protokoll auf einen schnöden Texteditor ausweichen. Die Originaldateien und exportierten PDF-Dokumente stellen wir Ihnen zum Download bereit.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Linux-Apps für Stifte: Notizen und Zeichnungen mit Convertibles und Tablets“.
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Berliner Gericht: Altersprüfung bei TikTok reicht nicht aus
TikTok darf laut einem Gerichtsurteil bestimmte Daten sehr junger Nutzerinnen und Nutzer aus Deutschland nicht ohne Einwilligung ihrer Eltern für Marketing oder Werbezwecke verarbeiten. Das Berliner Landgericht II folgte mit seiner Entscheidung teilweise der Argumentation der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die gegen das Unternehmen geklagt hatte. Die Verbraucherschützer hatten argumentiert, die einfache Abfrage des Geburtsdatums bei der Registrierung sei kein geeigneter Weg, um festzustellen, ob jemand schon 16 Jahre alt ist oder nicht. „Eine derart nachlässige Kontrolle ist verantwortungslos“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.
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Gericht sieht Anreiz für falsche Altersangabe
In dem Urteil vom 23. Dezember, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es: „Für Nutzer zwischen 13 Jahren und der Vollendung des 16. Lebensjahres besteht zur Überzeugung der Kammer trotz des grundsätzlich erlaubten Zugangs zur Plattform ein nicht zu vernachlässigender Anreiz, bei der Altersabfrage im Registrierungsprozess ein Alter von 16 Jahren oder mehr anzugeben.“
Bestimmte Funktionen nicht verfügbar
Denn durch diese Eingabe werde es für den Nutzer möglich, die Plattform ohne die für jüngere Menschen geltenden Einschränkungen zu nutzen, führen die Richter weiter aus. Zudem werde die Altersabfrage durch TikTok bei der Registrierung den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung nicht gerecht. In der Datenschutzrichtlinie von Tiktok heißt es: „Sie müssen mindestens 13 Jahre alt sein, um die Plattform nutzen zu dürfen.“ und „Um Nutzern unter 18 Jahren ein altersgerechtes Erlebnis zu bieten, sind bestimmte Funktionen nicht verfügbar.“
Eltern müssen Bescheid wissen
Die Zivilkammer verurteilte TikTok nun dazu, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in Deutschland bei Nutzung der Videoplattform personenbezogene Daten von registrierten Nutzern im Alter zwischen 13 Jahren und der Vollendung des 16. Lebensjahres ohne Einwilligung des Trägers elterlicher Verantwortung für die „Versendung von Marketingnachrichten und zur Anzeige personalisierter Werbung zu verarbeiten“, wenn die Feststellung des Alters ausschließlich auf Grundlage der Angaben aus dem Registrierungsprozess nach dem bisherigen Muster beruht. Für den Fall der Zuwiderhandlung setzte das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 Millionen Euro fest.
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Verbraucherschützer wollen am Ball bleiben
Nicht gefolgt ist die Kammer dagegen dem Antrag der Verbraucherzentrale, Teile der Datenschutzerklärung von Tiktok zu verbieten. Die vzbv störte sich etwa daran, dass der Erklärung zufolge unter anderem „Tastenanschlagmuster“ erhoben werden und „wie sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten“. Nach Einschätzung der Richter handelt es sich hierbei jedoch um „einseitige tatsächliche Hinweise“ und nicht um „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ im Sinne eines Vertrags. Das Urteil ist bis jetzt nicht rechtskräftig. Gegen den Teil des Urteils zu den von ihr beanstandeten Klauseln der Datenschutzerklärung hat der Verband nach eigenen Angaben jetzt Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt.
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(afl)
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