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Künstliche Intelligenz

Gegen VMware: HPE will VM-Kosten um bis zu 90 Prozent senken


Beim Thema Virtualisierung präsentierte sich HPE auf der Discover in Barcelona ungewohnt angriffslustig. „Eine der größten aktuellen Herausforderungen sind die Virtualisierungskosten – Lizenzen und Gebühren explodieren. Anwender sehen sich mit starren Architekturen und bevorstehenden Fristen konfrontiert, und die Laufzeitumgebungen sind immer schwieriger anzupassen und zu finanzieren“, sagte HPE-CEO Antonio Neri gleich zu Beginn der Veranstaltung. Doch ein einfacher Umzug in die Public Cloud würde nicht ausreichen, nötig sei ein Cloud-Modell, das in alle Umgebungen eingebettet werden kann. „Und genau das bieten wir mit der nächsten Generation der HPE Private Cloud und mit der erweiterten HPE Morpheus Software an“, so Neri weiter. Wozu das alles eine Alternative sein soll, wurde zwar nicht gesagt – aber es war klar, dass damit VMware gemeint ist.

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In den weiteren Sessions wurde das dann konkretisiert. So behauptet HPE, dass die Morpheus VM Essentials dank Multi-Hypervisor-Unterstützung und Self-Service-Cloud-Nutzung die VM-Lizenzkosten um bis zu 90 Prozent senken könne. Die Aussage basiert vor allem auf den vielen Neuerungen: eine neue Zero-Trust-Sicherheit mit Software-Defined Networking, Stretched-Cluster-Technik mit synchroner Replikation für VMs auf dem HVM-Hypervisor, volle Unterstützung für Kubernetes und containerisierte Workloads auf dem HVM-Hypervisor, eine Integration mit Zerto sowie Hypervisor-Backup mit Veeam.

Die Neuheiten im Einzelnen: Basierend auf der Juniper-Networking-Technik führt HPE Software-Defined Networking für VMs ein, die vom HVM-Hypervisor in Morpheus VM Essentials und in der Morpheus Enterprise Software gehostet werden. Die Zero-Trust-Sicherheit mit integrierter Mikrosegmentierung bietet verbesserte Netzwerkleistung und mehrschichtige Sicherheit für virtuelle Maschinen. Außerdem wurde der Apstra Data Center Director in Morpheus integriert und ermöglicht jetzt eine automatisierte Switch-Konfiguration sowie eine nahtlose und sichere Verbindung zwischen virtuellen Maschinen und Hosts. „Die konsistente Durchsetzung von VLANs und Sicherheitsrichtlinien soll menschliche Fehler beim Verschieben oder Migrieren virtueller Maschinen eliminieren“, heißt es dazu bei HPE.

Morpheus bietet jetzt auch eine Stretched-Cluster-Technik mit synchroner Replikation für VMs auf dem HVM-Hypervisor. So können kritische Anwendungen verfügbar bleiben, auch wenn ein Rechenzentrum oder Speichersystem ausfällt. In Verbindung mit HPE Alletra Peer Persistence ermöglicht diese Funktion ein automatisches Failover zwischen geografisch verteilten Standorten für Unternehmen, die nahezu keine Ausfallzeiten akzeptieren können.

Die Morpheus Enterprise Software bietet jetzt volle Unterstützung für Kubernetes und containerisierte Workloads auf dem HVM-Hypervisor. Diese Erweiterung erlaubt Cloud-native Anwendungen neben herkömmlichen virtuellen Maschinen – mit konsistentem Betrieb, Sicherheit und Lebenszyklusmanagement.

Um kritische Workloads besser zu schützen und eine sofortige Wiederherstellung zu ermöglichen, wurde die Zerto Software in Morpheus integriert. Damit sei ein kontinuierlicher Datenschutz für alle VMs in Morpheus VM Essentials und Morpheus Enterprise gewährleistet. Morpheus VM Essentials arbeitet jetzt auch nahtlos mit der Veeam Data Platform v13 zusammen und umfasst so ein Hypervisor-basiertes Backup auf Image-Ebene sowie die schnelle Wiederherstellung von VMs in Private-Cloud-Umgebungen, einschließlich der HPE Private Cloud Business Edition.

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Weitere Neuheiten betreffen Storage und Datensicherheit. Hierzu wurden die Backup-Appliances StoreOnce 5720 und 7700 vorgestellt. Das All-Flash-System 7700 bietet eine Datenaufnahme von bis zu 300 TByte/Stunde, womit es zu den schnellsten skalierbaren Backup-Systemen gehört. Beide Modelle lassen sich direkt in Alletra Storage MP und SimpliVity integrieren, sodass Kopien direkt eingebunden werden können und die Daten für forensische Untersuchungen, Analysen oder Tests wiederverwendbar sind.

Weitere Updates gab es für das GreenLake-Portfolio, dazu gehören jetzt CloudPhysics Plus, Cloud Commit und ein optimierter GreenLake Marketplace. Außerdem gab es auf der Discover einige Neuerungen im Netzwerkbereich zu sehen, mit denen HPE gemeinsam mit Juniper zur Nummer eins vor Cisco aufsteigen will.


(fo)



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Notruf-Vereinigung fordert Abschaltmoratorium für GSM-Netze


Das Ende ist nah: 2028 beginnen die ersten deutschen Mobilfunker, ihr GSM-Netz abzuschalten. Neben meist älteren IoT- und M2M-Anwendungen betrifft das vor allem das Notrufsystem. Seitdem das UMTS-Netz in Deutschland 2021 in den Ruhestand geschickt wurde, konnte bislang im Notfall immer eine Verbindung über GSM hergestellt werden.

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Das GSM-Netz wird noch genutzt, von älteren Autos und ihrem E-Call-System über Aufzüge bis hin zum klassischen, alten Mobiltelefon. Doch die anstehende Abschaltung von GSM droht hier Löcher zu reißen. Nun warnt die Europäische Vereinigung für Notrufnummern (EENA) vor Problemen – und fordert eine Abschaltpause.

In Schweden hatten die meisten Netzbetreiber im Dezember 2025 ihre GSM- und UMTS-Netze abgeschaltet. Handys sollen für Notrufe dann automatisch das einzig verbliebene GSM-Netz von Telia nutzen. Allerdings klappt das offenbar häufig nicht, sondern nur, wenn die SIM-Karte zuvor aus dem Gerät entfernt wurde.

In Australien war es zu einem Todesfall gekommen, nachdem Angehörige mit einem älteren Samsung-Telefon keine Verbindung zur Notrufzentrale herstellen konnten. Auch gab es auf dem Kontinent Probleme mit älteren iPhones.

Die EENA hält ein Abschaltmoratorium angesichts dieser Erfahrungen für zwingend. Zu schnelles Abschalten könne Menschen in Gefahr bringen, wenn sie den Notruf am dringendsten benötigen, so die Sorge. Alle Beteiligten müssten nun daran arbeiten, dass die bekannten Probleme adressiert würden, erst anschließend solle die Abschaltung weitergehen.

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Am drängendsten ist das Abschaltproblem in Deutschland bei der Deutschen Telekom, die 2G im Sommer 2028 in Rente schicken will, Vodafone lässt sich noch etwas mehr Zeit – 2030 ist mit GSM dort Schluss. Telefónica hat für das O2-Netz bislang kein Abschaltdatum bekanntgegeben. 1&1 hat kein eigenes GSM-Netz, nutzt hier jedoch derzeit das Vodafone-Netz mit, weshalb auch hier wohl 2030 das Enddatum sein wird.

Erst vor einer Woche haben die Netzbetreiber zusammen das neue eCall-NG-System für Notrufe in 4G- und 5G-Funknetzen von den Betreibern in Deutschland gestartet, das nun der neue Standard für automatische Notrufe aus Neuwagen werden soll.


(vbr)



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Tesla-Wächter als Kronzeuge: Gericht lässt Videoaufnahme zur Unfallaufklärung zu


Wer im Straßenverkehr in einen Unfall verwickelt wird, steht oft vor einem Dilemma: Aussage steht gegen Aussage. Auch die physikalischen Spuren lassen nicht immer einen eindeutigen Rückschluss auf die Schuldfrage zu. In einem Streit vor dem Landgericht Frankenthal brachte nun die Technik Licht ins Dunkel – allerdings in einer Form, die Datenschützer regelmäßig auf den Plan ruft.

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Die Richter der 5. Zivilkammer entschieden in dem jetzt bekannt gemachten Urteil vom 7. Juli (Az.: 5 O 4/25): Videoaufnahmen der Rundum-Kameras eines Tesla sind als Beweismittel zulässig, um den Hergang eines Parkunfalls lückenlos zu rekonstruieren. Damit setzt das Gericht einen Akzent in der Diskussion über die Verwertbarkeit von Dashcam-Material und die automatisierte Überwachung des öffentlichen Raums.

Der zugrunde liegende Vorfall ereignete sich in Maxdorf, wo ein Tesla-Fahrer sein Fahrzeug in einer Parkbucht am Straßenrand abgestellt hatte. Als er die hintere Tür der Fahrerseite öffnete, um seine zweijährige Tochter aus dem Kindersitz zu heben, kam es zur Kollision. Ein vorbeifahrender Opel erfasste die geöffnete Tür, was zu einem beträchtlichen Sachschaden von über 8000 Euro führte.

In der anschließenden juristischen Auseinandersetzung behauptete der Opelfahrer, die Tür sei plötzlich und vollkommen unvermittelt vor ihm aufgeschwenkt worden, sodass eine Reaktion unmöglich gewesen sei. Diese Darstellung wurde jedoch durch das digitale Gedächtnis des Teslas widerlegt, dessen Kamerasystem das Geschehen dokumentiert hatte.

In ihrem Urteil stellte die Kammer klar, dass das vorliegende Videomaterial eine eindeutige Klärung der Schuldfrage ermöglichte. Entgegen der Behauptung des Unfallgegners zeigte die Aufnahme, dass die Tür bereits geraume Zeit offen stand. Der herannahende Opelfahrer hätte das Hindernis also rechtzeitig erkennen und den Unfall durch einen ausreichenden Seitenabstand oder promptes Bremsen vermeiden können.

Die Richterin schenkte den bewegten Bildern Glauben und verurteilte den Opelfahrer sowie dessen Versicherung dazu, 70 Prozent des entstandenen Schadens zu übernehmen. Dass der Tesla-Besitzer die restlichen 30 Prozent selbst tragen muss, liegt an der „Betriebsgefahr“ und der Tatsache, dass er die Tür über einen längeren Zeitraum weit in den Verkehrsraum hinein offen stehen ließ.

Bedeutsam ist die juristische Bewertung der Privatsphäre der Betroffenen. Das Gericht ließ die Frage, ob der Betrieb der Kameras gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstieß, offen. Selbst wenn ein Verstoß vorläge, führe dies nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot im Zivilprozess, heißt es. In einer Abwägung der Rechtsgüter könne das Interesse des Geschädigten an der Durchsetzung seiner Ansprüche schwerer wiegen als das Recht des Unfallgegners auf informationelle Selbstbestimmung. Dies gelte gerade dann, wenn lediglich neutrale Verkehrsvorgänge im öffentlichen Raum dokumentiert werden, die eh für jedermann sichtbar sind.

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Die Entscheidung des Landgerichts lässt grundsätzliche Bedenken an der Konformität der US-Elektroautos außen vor. Bereits 2020 kam das Netzwerk Datenschutzexpertise in einer Studie zum Schluss, dass Tesla-Fahrzeuge in der EU aufgrund ihrer Überwachungskapazitäten gar nicht zugelassen werden dürften. Die Forscher bemängelten, dass die Art und Weise, wie Tesla personenbezogene Informationen verarbeitet, vielfach gegen Vorgaben des Daten- und Verbraucherschutzes verstoße. Als zentrales Beispiel nannten sie die Video- und Ultraschallüberwachung im Fahr- und Parkmodus.

Die technische Ausstattung, die dem Gericht als Beweismittel diente, ist genau der Punkt, den Kritiker als problematisch erachten. Acht Kameras gewähren eine 360-Grad-Rundum-Überwachung der Fahrzeugumgebung in bis zu 250 Meter Entfernung und erfassen so permanent Unbeteiligte.

Das Urteil stärkt zunächst die Position von Fahrzeughaltern, die diese Systeme zur Beweissicherung nutzen. Da der Opelfahrer gegen das Urteil Berufung eingelegt hat, befasst sich als nächste Instanz das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken mit dem Fall. So bleibt die rechtliche Einordnung von Tesla-Aufnahmen ein dynamisches Feld, in dem die Grenzen zwischen privater Beweissicherung und kollektivem Datenschutz weiter ausgeleuchtet werden.


(mki)



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Ryzen 7 9850X3D verfügbar, Ryzen 9 9950X3D2 könnte noch folgen


Zahlreiche deutsche Händler verkaufen pünktlich zu AMDs Marktstart den Achtkern-Prozessor Ryzen 7 9850X3D. Die Shops halten sich bislang weitgehend an AMDs Preisempfehlung von 499 Euro. Die CPU stellt eine beschleunigte Version des bisherigen Ryzen 7 9800X3D dar, die bis zu 5,6 statt 5,2 GHz schafft. Das entspricht einem Plus von knapp acht Prozent.

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Der Ryzen 7 9850X3D ist für alle, die den allerschnellsten Gaming-Prozessor haben wollen. Aus Preis-Leistungs-Sicht ist der bisherige Ryzen 7 9800X3D die sinnvollere Wahl: Er ist gut zehn Prozent günstiger und arbeitet sparsamer. Das wiederum erleichtert die Kühlung. Das gesparte Geld können Interessierte in DDR5-Speicher stecken, dessen Preise aufgrund einer Verfügbarkeitskrise hochschießen.

Schon seit Ende 2025 geistert ein Ryzen 9 9950X3D2 durch die Gerüchteküche. Anders als beim bisherigen Ryzen 9 9950X3D sollen statt nur einem beide Compute-Chiplets ein zusätzliches Cache-Die aufweisen. Damit hätte 16-Kerner 64 MByte mehr Level-3-Cache.

AMD sagte im Rahmen der Technikmesse CES „stay tuned“ zu einem Prozessor mit zwei Cache-Dies. Die Firma führt den Ryzen 9 9950X3D2 selbst in einer Meldung an die Eurasische Wirtschaftskommission (EWK) an. Alienware nannte den Prozessor zwischendurch in einem Weibo-Video zu einem neuen Area-51-PC, entfernte den Hinweis dann aber wieder. In einer Stellungnahme teilte der Hersteller Dell mit, dass das System mit dem Ryzen 7 9850X3D erscheint und „nicht mit einem gemunkelten Ryzen 9 9950X3D2“. Auch der britische Workstation-Anbieter Sytronix hat Hinweise auf den Ryzen 9 9950X3D2 wieder entfernt.

Asus veröffentlichte in China kürzlich noch ein Video zum Ryzen 7 9850X3D, in dem ein Mitarbeiter unter anderem Ergebnisse einer Übertaktung mit Flüssigstickstoff zeigte. Das Video sorgte für Aufsehen, weil auf dem abgefilmten Desktop auch ein Ordner mit dem Namen „Ryzen 9 9950X3DV2“ zu sehen ist. Asus selbst hob diesen Ordner hervor.


(mma)



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