Künstliche Intelligenz
Google Chrome erhält drei nützliche Produktivitäts-Features
Chrome wird hilfreicher beim Arbeiten mit drei neuen Features: Geteilte Tab-Ansicht, PDF-Vermerke und die Möglichkeit, PDFs direkt in Google Drive abzuspeichern.
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Die erste Funktion nennt Google „Split View“. Sie ermöglicht, zwei Webseiten in einem gemeinsamen Tab nebeneinander anzuzeigen. Das soll das ständige Wechseln zwischen zwei Fenstern oder Tabs reduzieren und das Multitasking erleichtern.
Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Funktion zu nutzen: Entweder ziehen Sie einen Tab an den linken oder rechten Rand des Browserfensters und lassen ihn dort los, oder Sie klicken einen Link mit der rechten Maustaste an und wählen im Kontextmenü die entsprechende Split-View-Option. Mit einem Schieberegler in der Mitte lassen sich die Größen der beiden Ansichten anpassen. Über ein anpinnbares lcon in der Adressleiste stehen weitere Optionen zur Verfügung.
Chrome ist nicht der erste Browser mit geteilter Tab-Ansicht. Auch Microsoft Edge und Opera unterstützen diese Funktion bereits. Mit letzterem lassen sich bis zu vier Webseiten gleichzeitig in einem Tab darstellen. Auch Vivaldi hat erst kürzlich eine ähnliche Funktion eingeführt.
PDFs bearbeiten und direkt in Google Drive speichern
Mit der zweiten Funktion lassen sich PDFs direkt im Browser bearbeiten: Nutzer können über das entsprechende Icon Text hervorheben und mit der Maus Vermerke einfügen, ohne Umwege über ein anderes Programm zu gehen. Auch digitale Unterschriften lassen sich damit anfertigen.
Schließlich führt Google die Möglichkeit ein, PDFs direkt in Google Drive zu speichern, damit sie später nicht verloren gehen. Die Dateien werden im Ordner „Aus Chrome gespeichert“ abgelegt und sind damit auf anderen Geräten auffindbar.
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Chrome machte zuletzt durch Sicherheitsprobleme Schlagzeilen. So musste Google ein Notfall-Update veröffentlichen, um eine bereits aktiv ausgenutzte Schwachstelle zu schließen, über die Angreifer Schadcode ausführen konnten. Zudem entdeckten Forscher Hunderte teils populäre Erweiterungen, die den Browserverlauf an Hersteller übermittelten, sowie eine Kampagne mit gefälschten KI-Add-ons, die Daten von rund 260.000 Nutzern abgriffen.
Tipps, wie sich der Browser datenschutzfreundlicher konfigurieren und vor Tracking schützen lässt, finden Sie in unserem neuen Ratgeber.
Siehe auch:
(tobe)
Künstliche Intelligenz
KI in Unternehmen: Tausende Chefs sehen noch keinen Effekt
Zahlreiche Führungskräfte sehen nach wie vor keine messbaren Auswirkungen durch den Einsatz von KI in ihren Unternehmen, wie aus einer Studie der wirtschaftswissenschaftlichen Nonprofit-Forschungseinrichtung National Bureau of Economic Research (NBER) aus den USA hervorgeht. Demnach hätten befragte Unternehmen von geringen Auswirkungen der KI in den letzten drei Jahren berichtet – und über 80 Prozent hätten gar keine Auswirkungen auf die Beschäftigung oder Produktivität festgestellt.
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Dennoch bleibt die Erwartung, dass sich das Investment in KI lohnt: Im Schnitt erwarteten die Befragten, dass der KI-Einsatz in den nächsten drei Jahren einen Produktivitätsgewinn von 1,4 Prozent bringen dürfte. Maßstab für Produktivität ist dabei der Umsatz pro Mitarbeiter. Ebenso gehen sie in davon aus, weniger Beschäftigte zu brauchen – die Mitarbeiterzahl solle um rund 0,7 Prozent sinken. Das entspreche in Summe der in der Umfrage erfassten Firmen rund 1,75 Millionen weniger Stellen. Befragt wurden für die Studie rund 6000 CEOs, Finanzchefs und weitere Führungskräfte aus den USA, Großbritannien, Deutschland und Australien.
Bei der Frage, wie sich KI auf die Jobs auswirkt, habe sich auch eine deutliche Diskrepanz gezeigt. Befragungen mit Mitarbeitern hätten ergeben, dass diese wegen KI eher einen Anstieg der Beschäftigung erwarten – um rund 0,5 Prozent in den nächsten Jahren.
Im Schnitt komme KI in 70 Prozent der Unternehmen bereits zum Einsatz. Dabei lagen die USA mit 78 Prozent vorn, danach Großbritannien mit 71 Prozent, Deutschland mit 65 Prozent und Australien mit 59 Prozent. Von den befragten Führungskräften nutzten etwas mehr als zwei Drittel regelmäßig KI, im Schnitt 1,5 Stunden pro Woche. Ein Viertel gab an, KI überhaupt nicht zu nutzen. Häufigstes Anwendungsszenario sind Sprachmodelle für die Texterstellung (41 Prozent). Darauf folgen für 30 Prozent die Datenverarbeitung via Machine Learning oder die Erstellung visueller Inhalte.
Produktiver oder nicht produktiver?
Zuletzt hatte eine ganze Reihe von Studien ähnlich ernüchternde Ergebnisse vorgelegt. Messbarer Wert durch die KI-Einführung sei bei der Mehrheit der Unternehmen bislang noch nicht angekommen, wie Analysen von Deloitte, PwC und BCG ergeben hatten. Rund 12 Prozent der befragten Unternehmen hätten bislang Kosteneinsparungen und Wertzuwachs damit erzielt, stellte etwa PwC fest.
Es gibt allerdings auch andere Stimmen. Ein Arbeitspapier der Europäischen Investitionsbank (EIB) legt etwa nahe, dass die Nutzung von künstlicher Intelligenz die Produktivität von Unternehmen in der EU um rund vier Prozent steigert. Vor allem profitierten große Firmen davon.
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Auf Seiten der KI-Anbieter scheint man nach wie vor zuversichtlich, eine große Revolution der Arbeitswelt anzuführen. Microsofts KI-Chef Mustafa Suleyman zum Beispiel wagte kürzlich in einem Interview die Prognose, dass in 18 Monaten ein Großteil der Bürojobs durch KI ersetzt sein werde. Ob das eintrifft, bleibt abzuwarten. Sicher ist aber, dass die großen Techkonzerne hochfliegende Narrative brauchen, um ihre auf mehrere hundert Milliarden US-Dollar geschätzten Investitionen in KI-Rechenzentren auch rechtfertigen zu können. Zuletzt hatte die Börsen jedenfalls relativ nervös auf die Ankündigung großer Ausgaben reagiert.
Update
20.02.2026,
16:11
Uhr
Quellenangabe für Arbeitspapier der EIB präzisiert.
(axk)
Künstliche Intelligenz
CLC 2026: Call for Proposals für Platform Engineering, DevEx und KI gestartet
Als Treffpunkt für IT-Profis, die Verantwortung für den gesamten Software-Lifecycle übernehmen, rückt die Fachkonferenz CLC die Themen Developer Experience und Platform Engineering sowie Agentic AI in den Mittelpunkt. Dabei geht es um Best Practices und Trends rund um sämtliche Aspekte der Software Delivery – von der Infrastruktur bis zur automatisierten Anwendungsbereitstellung. Die CLC findet am 11. und 12. November 2026 erneut im Congress Center Rosengarten in Mannheim statt. Neben den beiden Konferenztagen ist ein vorgelagerter Workshop-Tag geplant.
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Im Rahmen des Call for Proposals (CfP) suchen die Veranstalter iX und dpunkt.verlag Expertinnen und Experten, die ihre Vorschläge bis zum 21. April 2026 einreichen können. Da die Organisatoren ein möglichst ausgewogenes und barrierefreies Programm auch für alle internationalen Teilnehmerinnen und Teilnehmer anstreben, ist nicht nur die Website in deutscher als auch in englischer Sprache verfügbar, auch die Agenda soll in diesem Jahr eine Mischung englisch- und deutschsprachiger Vorträge bieten.
Von Plattformen bis Agentic AI: die Themenschwerpunkte der CLC 2026
Das Programmkomitee wünscht sich Einreichungen unter anderem zu Themen wie:
- Platform Engineering: Internal Developer Platforms, Golden Paths, Platform as aProduct…
- Developer Experience: Messbarkeit, Cognitive Load und Feedback Loops…
- Agentic AI und Automatisierung: KI-Agenten und -Assistenten, Large Language Models, Cloud-Native-AI-Plattformen…
- Software Delivery: CI/CD-Architekturen, GitOps, Release-Strategien…
- Dev(Sec)Ops und Security: Shift Left, Policy as Code…
- Container und Kubernetes: Betrieb, Skalierung, Kosten…
- Observability und SRE: OpenTelemetry, Reliability Engineering, Incident Analysis…
Praxisberichte erwünscht – Marketing-Pitches nicht
Die CLC-Veranstalter suchen Vorträge von rund 45 Minuten inklusive Fragerunde sowie ganztägige Workshops mit sechs bis sieben Stunden Umfang. Die Abstracts sollten zwischen 400 und 700 Zeichen umfassen; ergänzende Materialien wie ausführlichere Beschreibungen oder Foliensätze sind willkommen. Gefragt sind nicht nur Einreichungen von professionellen Speakern.
Entscheidend ist, dass die Vortragenden Erfahrungen aus realen Projekten teilen, aus denen andere lernen können. Erwünscht sind vor allem Praxisberichte mit klaren Learnings, Entscheidungen und Trade-offs – auch wenn nicht alles perfekt gelaufen ist. Architektur- und Betriebsentscheidungen mit technischer Tiefe sollten im Vordergrund stehen.
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Ausdrücklich nicht erwünscht sind Marketing- oder Produkt-Pitches, reine Tool-Demos ohne Kontext sowie Grundlagen-Tutorials ohne Praxisbezug. Angesprochen fühlen sollen sich unter anderem Platform Engineers, Softwareentwicklerinnen und -entwickler, DevOps- und SRE-Engineers, Cloud- und Infrastructure Engineers sowie Tech Leads und Engineering Manager. Auch Open-Source-Maintainer und -Contributors sind eingeladen, Vorschläge einzureichen.

Zeitplan, Konditionen und weitere Informationen
Die Auswahl der Beiträge erfolgt inhaltlich und, falls möglich, über ein anonymisiertes Review-Verfahren durch das Programmkomitee. Die Veröffentlichung des vollständigen Konferenzprogramms ist für Ende Mai 2026 geplant.
Wer über den Fortgang der Konferenz informiert bleiben möchte, kann sich auf der CLC-Website für den Newsletter registrieren oder den Veranstaltern auf LinkedIn folgen – der Hashtag lautet #CLC_Conf.
(map)
Künstliche Intelligenz
Sammelklage gegen Telekommunikationsanbieter 1N Telecom
Nach Tausenden Beschwerden über den Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter 1N Telecom ziehen Verbraucherschützer vor Gericht. Das Bonner Bundesamt für Justiz veröffentlichte eine entsprechende Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) im Verbandsklageregister, die Klage ist am Oberlandesgericht Hamm anhängig (Aktenzeichen I-13 VKl 3/25).
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Betroffene können auf Rückzahlung hoffen
Nun haben betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich in das Register einzutragen und bei der Klage kostenlos mitzumachen. Möglicherweise können sie knapp 420 Euro zurückbekommen.
Diesen Geldbetrag hatte 1N Telecom in den vergangenen Jahren von neuen Kunden gefordert, aus Sicht der Verbraucherschützer zu Unrecht. Zwischen Januar 2023 und Juni 2025 beschwerten sich deutschlandweit rund 15.000 Menschen bei den Verbraucherzentralen über die Firma, viele von ihnen waren Senioren. Nicht immer ging es bei diesen Beschwerden um die 420 Euro, sondern auch um andere Anliegen bezüglich 1N Telecom.
Verwirrte Verbraucher
Verbraucherinnen und Verbraucher hatten von der Düsseldorfer Firma ein Angebot eines 24-Monats-Vertrags für das Festnetz-Telefon und DSL-Internet zugeschickt bekommen, ein Teil von ihnen nahm es an. Von denen wiederum merkten nach Darstellung des vzbv viele erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen hatten.
Manch einer von den Verbrauchern verhinderte daraufhin die Portierung seiner Telefonnummer, woraufhin 1N Telecom den noch frischen Vertrag kündigte und 419,88 Euro gewissermaßen als eine Art Schadenersatz forderte. Das zahlten viele Verbraucher. Eingeholt wurde das Geld über eine andere, mit 1N Telecom verbundene Firma, gegen die sich die Klage ebenfalls richtet.
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1N Telecom wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Sachverhalt äußern. Es handele sich um ein noch laufendes Verfahren, teilte ein Firmensprecher mit.
Anderes Gericht entschied 2023 gegen 1N Telecom
Es ist nicht das erste Mal, dass 1N Telecom wegen seines damaligen Vorgehens juristischen Gegenwind bekommt. 2023 entschied das Düsseldorfer Landgericht, dass 1N Telecom Werbebriefe nicht mehr massenhaft an Kunden der Deutschen Telekom verschicken durfte.
Die Anschreiben an die Kunden seien in der Aufmachung irreführend und machten nicht ausreichend deutlich, dass es sich nicht um einen bloßen Tarifwechsel handele, sondern es um einen Wechsel des Telekommunikationsanbieters gehe, entschied das Gericht im Sommer 2023.
Es befand die Schadenersatzpauschale von knapp 420 Euro schon damals für unzulässig (38 O 182/23). Die Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm soll nun dazu führen, dass die Verbraucher, die diesen Betrag zahlten, ihn endlich zurückbekommen.
(afl)
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