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Google-DNS-Sperren: Pariser Gericht stärkt Rechteinhaber gegen Streaming-Piraten
Das Pariser Justizgericht hat kurz vor dem Jahreswechsel im Bereich des Urheberrechtsschutzes im Internet erneut Nägel mit Köpfen gemacht. Auf Antrag der Mediengruppe Canal+ und ihrer Tochtergesellschaften verdonnerte das Tribunal judiciaire de Paris Google dazu, den Zugang zu insgesamt 19 Domains und deren Unterseiten über den hauseigenen DNS-Auflösungsdienst (Resolver) zu unterbinden. Das soll helfen, die illegale Verbreitung von Live-Übertragungen der UEFA Champions League für die laufende Saison 2025/2026 einzuschränken. Die Sperre gilt für das französische Staatsgebiet inklusive der meisten Überseegebiete. Sie bleibt zunächst bis zum Ende des Fußballwettbewerbs am 30. Mai in Kraft.
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Die Kläger konnten das Gericht laut dem jetzt von TorrentFreak veröffentlichten Urteil überzeugen, dass über die genannten Webseiten wie daddylive3.com oder vavoo.to regelmäßig exklusive Sportinhalte ohne Genehmigung gestreamt wurden. Die Richter folgten der Argumentation, dass es sich dabei um „schwere und wiederholte Verstöße“ gegen das Senderecht handele. Diese müssten nach dem französischen Sportgesetzbuch (Code du sport) unterbunden werden.
Bemerkenswert ist die Rolle von Google als DNS-Anbieter. Zugangsprovider in Frankreich müssen schon länger solche Seiten blockieren. Doch viele Anwender nutzen alternative DNS-Resolver wie die von Google, um diese Websperren zu umgehen. In seiner Verteidigung versuchte der US-Konzern, die Verantwortung auf andere Akteure in der Infrastruktur-Kette zu schieben. Er verwies etwa auf das Subsidiaritätsprinzip: Demnach sollten Rechteinhaber zunächst gegen jene Dienstleister vorgehen, die näher am eigentlichen Inhalt sitzen. Im konkreten Fall sei das etwa das Content Delivery Network (CDN) von Cloudflare, über das viele der Piraterie-Seiten ausgeliefert würden.
Verweis auf Cloudflare zieht nicht
Eine Sperrung auf CDN-Ebene sei effektiver und zielgenauer, gaben die Rechtsvertreter von Google zu bedenken. Zudem bezeichneten sie die geforderten DNS-Sperren als unverhältnismäßig: Diese seien technisch komplex und könnten leicht durch VPN-Dienste umgangen werden. Zudem bestünde die Gefahr, legitime Inhalte versehentlich mitzublockieren.
Das Gericht ließ die Einwände nicht gelten. Es arbeitete heraus, dass das Gesetz keine feste Reihenfolge vorschreibe, gegen welche technische Vermittler Rechteinhaber zuerst vorgehen müssten. Es sei nicht die Aufgabe eines DNS-Anbieters, geschädigten Unternehmen eine Durchsetzungsstrategie zu diktieren oder Vorleistungen gegenüber anderen Dienstleistern wie Cloudflare einzufordern. Angesichts der Tatsache, dass Live-Sportübertragungen nach ihrer Ausstrahlung massiv an Wert verlieren, sei die Unmittelbarkeit der Maßnahme entscheidend.
Dem Google-Konzern räumten die Richter nur eine Frist von drei Tagen ein, um die Sperren nach Zustellung des Urteils zu implementieren. Die Liste der zu blockierenden Domains können Rechtehalter während der laufenden Saison durch Meldungen an die französische Medienaufsichtsbehörde Arcom erweitern. Sobald letztere neue Spiegel-Domains oder alternative Adressen der Piraten-Dienste verifiziert, muss Google diese ebenfalls in seinem DNS-Resolver abriegeln. Parallel hat die italienische Kommunikationsbehörde Agcom Cloudflare eine Millionenstrafe aufgebrummt, da der Infrastrukturriese Sperrauflagen ignoriert habe.
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(akn)
Künstliche Intelligenz
#TGIQF: Das Quiz rund um Akkus und Batterien
Akkus bestimmen unser Leben: Wer hat nicht schon nervös auf den Bildschirm geschaut, weil die Akkuladung einstellig wurde, irgendwo unterwegs und weit und breit ohne Lademöglichkeit. Letztlich wäre das permanente Onlinesein ohne leistungsfähige Stromspeicher nicht möglich.
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Mittlerweile regeln sie nicht nur die Versorgung von Smartphones, Laptops oder anderen mobilen Gadgets – mit den immer populärer werdenden E-Autos wird auch die Fortbewegung durch die Akkuladung bestimmt. Dazu braucht es eine zuverlässige Technik. Verschiedene Batterie-Arten sind auf dem Markt.
Am wichtigsten sind dabei die Akkus, die in immer mehr Formen und Formaten angeboten werden – Für einfachere Aufgaben sind nicht wiederaufladbare Batterien zumeist in den Bauformen AA oder AA relevant.
Doch woher stammt der Begriff „Batterie“? Das wollen wir von Ihnen wissen in unserem kleinen Freitags-Quiz um die kompakten Energiespeicher. E-Autos werden heute aber keine Rolle spielen – um die geht’s ein anderes Mal. Heute ist die Geschichte und Technik der Batterien und Akkumulatoren unser Thema.
Wie immer stellte auch in dieser Woche Moderatorin Anna Bicker in der #heiseshow drei Fragen vorab: Dr. Volker Zota und Malte Kirchner ging nicht der Saft aus, stattdessen waren sie souverän wie frisch aus der Nerdwissen-Ladestation.
Sie können in Ruhe in 10 Fragen maximal 100 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern gelesen.
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Und falls Sie Ideen für eigene Quizze haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster, aka Herr der fiesen Fragen.
(mawi)
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Reiche-Ministerium plant Einschnitte bei der Solarförderung
Das Bundeswirtschaftsministerium plant Einschnitte bei der Solarförderung. Demnach soll die Förderung für neue, kleine Solaranlagen eingestellt werden. Das geht aus einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Arbeitsentwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit Stand 22. Januar hervor.
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Insbesondere kleine Solaranlagen seien inzwischen aufgrund gesunkener Kosten oft bereits ohne zusätzliche Förderung wirtschaftlich, sofern sie hohe Eigenverbrauchsanteile realisieren könnten, heißt es. Konkret soll die Förderung für Anlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung eingestellt werden.
Ein Sprecher des Ministeriums sagte, man sei noch in der internen Vorbereitung der Novelle. An dem Entwurf werde derzeit noch gearbeitet. Beim EEG bestehe Handlungsbedarf. „Ziele von Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit wurden in den letzten Jahren zu wenig berücksichtigt.“ Vom Koalitionspartner SPD kam Kritik an den Plänen des Wirtschaftsministeriums.
Ministerium: Kleine Solaranlagen rechnen sich
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte bereits deutlich gemacht, neue kleine Solaranlagen auf dem Dach bräuchten keine Förderung mehr, weil sie sich für die Verbraucher bereits rechneten. Die Preise für Anlagen und Speicher seien deutlich gesunken. Für bestehende Anlagen solle es Bestandsschutz geben.
Der Ministeriumssprecher sagte, derzeit finanziert die Allgemeinheit über Steuermittel Strom aus kleinen Photovoltaik-Dachanlagen, die sich bereits ohne Förderung wirtschaftlich tragen könnten und zudem auch dann ins Netz einspeisten, wenn kein Bedarf bestehe und dadurch Systemprobleme verschärften.
Bisher gilt: Wer Solarstrom auf seinem Dach erzeugt und in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag.
Die energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, Nina Scheer, kritisierte, der Entwurf für eine EEG-Novelle enthalte Regelungen, „die den Ausbau der Photovoltaik massiv ausbremsen“. Nach den Plänen zum Netzanschlusspaket sei dies ein weiterer Entwurf, der den Aussagen des Koalitionsvertrags zur Energiewende widerspreche.
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Die geplante Streichung der Förderung für kleine Solaranlagen mit bis zu 25 Kilowatt Einspeiseleistung riskiere, dass das Segment der Dach-Photovoltaik insbesondere auf Eigenheimen in den meisten Fällen unwirtschaftlich wird. Der geplante Zwang zur Direktvermarktung für alle Solaranlagen setzt laut Scheer technisch intelligente Messsysteme und den Zugang zu Marktdaten voraus – für beides sei die Infrastruktur noch nicht flächendeckend gegeben.
Kritik auch von Grünen und aus der Branche
Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner sagte: „Die Solarförderung auf privaten Dächern ist eine Erfolgsgeschichte – Millionen Bürger haben investiert, das Land profitiert. Mit ihrem Gesetzentwurf droht Katherina Reiche dieses Engagement auszubremsen.“ Die Grünen-Politikerin Katrin Uhlig sprach von einem Angriff auf das Erfolgsmodell der Energiewende.
Der Bundesverband Solarwirtschaft warnte vor einem Kahlschlag beim Solarausbau. Aus dem Entwurf gehe hervor, dass die Förderung neuer privater Solarstromanlagen komplett gestrichen werden solle. Selbst Betreiber neuer Photovoltaik-Kleinanlagen sollten zudem ihren in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom künftig direkt an der Strombörse vermarkten müssen.
„Sollten diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, dürfte die Errichtung neuer Solarstromanlagen auf privaten Gebäuden fast komplett zum Erliegen kommen.“ Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig sagte, die EEG-Einspeisevergütung sei für die Mehrzahl neuer Solaranlagenbetreiber immer noch zwingend notwendig, um eine hinreichende Rentabilität sicherzustellen.
Der Branchenverband BEE nannte den Entwurf einen „weiteren Angriff auf die Erneuerbaren Energien“. Die erfolgreiche Fortführung der Energiewende werde blockiert, kritisierte die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Ursula Heinen-Esser. Das bedrohe Arbeitsplätze und die Widerstandsfähigkeit gegen Krisen.
„Die Erneuerbaren Energien sind eine der wenigen noch verbliebenen deutschen Wachstumsbranchen, die im großen Stil Jobs geschaffen haben und um deren Erhalt kämpfen“, so der Verband. „Die Erneuerbaren ermöglichen Investitionen auch abseits von Metropolregionen, stärken den Mittelstand und machen unsere Energieversorgung sicherer.“
Mehr Kosteneffizienz
Im Arbeitsentwurf des Ministeriums heißt es, das EEG bedürfe aus einer Reihe von Gründen einer grundlegenden Neuordnung. „Es gilt, das EEG konsequent auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten.“ Die erneuerbaren Energien seien im „Zentrum der Stromversorgung“ angekommen. Reiche hatte deutlich gemacht, die erneuerbaren Energien müssten mehr Verantwortung tragen.
Im Arbeitsentwurf wird am Ziel festgehalten, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. 2025 lag der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent.
(mho)
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Nano Banana 2 bringt Pro-Funktionen für Gratis-Nutzer
Google hat Nano Banana 2 veröffentlicht. Das neue Produkt basiert auf dem Bildgenerierungsmodell Gemini 3.1 Flash und verbindet laut Google die Geschwindigkeit der Flash-Modelle mit Funktionen, die bislang dem kostenpflichtigen Nano Banana Pro vorbehalten waren. Damit soll komplexe KI-Bildgenerierung schneller, günstiger und zugänglicher werden. Nano Banana 2 ist ab sofort in der Gemini-App, im KI-Modus der Google-Suche und auf vielen weiteren Google-Plattformen erhältlich.
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Gegenüber dem ersten Nano Banana (Gemini 2.5 Flash) aus dem vergangenen August übernimmt Nano Banana zwei zentrale Funktionen des im November eingeführten Nano Banana Pro. Zum einen soll das neue Modell jetzt auf Geminis Weltwissen sowie auf aktuelle Informationen und Bilder aus der Websuche zugreifen können, wodurch Motive besser dargestellt werden sollen. Dies hilft Google zufolge bei der Erstellung von Infografiken, der Umwandlung von Notizen in Diagramme und der grafische Aufbereitung von Daten. Zum anderen kann Nano Banana 2 jetzt Texte in Bildern deutlich präziser und lesbarer erzeugen und diese automatisch übersetzen und lokalisieren, schreibt Google.
Deutlich günstigere API-Bildgenerierung
Darüber hinaus wurde Nano Banana 2 in mehreren anderen Bereichen verbessert. Bis zu fünf Figuren und 14 Objekte sollen jetzt über mehrere Generierungsschritte hinweg konsistent bleiben und komplexe Anweisungen präziser umgesetzt werden. Für die Ausgabe stehen flexible Seitenverhältnisse und Auflösungen bis 4K zur Verfügung. Gleichzeitig sollen Beleuchtung, Texturen und Detailgrad verbessert worden sein, ohne die Generierungsgeschwindigkeit zu verringern.
Nano Banana 2 ersetzt Nano Banana Pro in der Gemini-App. Abonnenten von Google AI Pro und Ultra behalten jedoch über ein Drei-Punkte-Menü weiterhin Zugriff auf die Pro-Variante, die Google weiterhin für Aufgaben mit besonders hoher Bildtreue und maximaler inhaltlicher Genauigkeit empfiehlt.
Für API-basierte Workflows sprechen allerdings die deutlich niedrigeren Kosten von Nano Banana 2. Laut Google kostet ein 4K-Bild mit Nano Banana 2 rund 0,15 US-Dollar, während beim Pro-Modell hingegen 0,24 US-Dollar fallen. Das entspricht einer Ersparnis von knapp 40 Prozent
Das neue Modell ist außerdem für Google Lens und den KI-Modus der Google-Suche sowie in der Google-App verfügbar. Zudem wird es zum Standard-Bildmodell für Googles KI-Videowerkzeug Flow.
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(tobe)
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