Künstliche Intelligenz
Reiche-Ministerium plant Einschnitte bei der Solarförderung
Das Bundeswirtschaftsministerium plant Einschnitte bei der Solarförderung. Demnach soll die Förderung für neue, kleine Solaranlagen eingestellt werden. Das geht aus einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Arbeitsentwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit Stand 22. Januar hervor.
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Insbesondere kleine Solaranlagen seien inzwischen aufgrund gesunkener Kosten oft bereits ohne zusätzliche Förderung wirtschaftlich, sofern sie hohe Eigenverbrauchsanteile realisieren könnten, heißt es. Konkret soll die Förderung für Anlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung eingestellt werden.
Ein Sprecher des Ministeriums sagte, man sei noch in der internen Vorbereitung der Novelle. An dem Entwurf werde derzeit noch gearbeitet. Beim EEG bestehe Handlungsbedarf. „Ziele von Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit wurden in den letzten Jahren zu wenig berücksichtigt.“ Vom Koalitionspartner SPD kam Kritik an den Plänen des Wirtschaftsministeriums.
Ministerium: Kleine Solaranlagen rechnen sich
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte bereits deutlich gemacht, neue kleine Solaranlagen auf dem Dach bräuchten keine Förderung mehr, weil sie sich für die Verbraucher bereits rechneten. Die Preise für Anlagen und Speicher seien deutlich gesunken. Für bestehende Anlagen solle es Bestandsschutz geben.
Der Ministeriumssprecher sagte, derzeit finanziert die Allgemeinheit über Steuermittel Strom aus kleinen Photovoltaik-Dachanlagen, die sich bereits ohne Förderung wirtschaftlich tragen könnten und zudem auch dann ins Netz einspeisten, wenn kein Bedarf bestehe und dadurch Systemprobleme verschärften.
Bisher gilt: Wer Solarstrom auf seinem Dach erzeugt und in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag.
Die energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, Nina Scheer, kritisierte, der Entwurf für eine EEG-Novelle enthalte Regelungen, „die den Ausbau der Photovoltaik massiv ausbremsen“. Nach den Plänen zum Netzanschlusspaket sei dies ein weiterer Entwurf, der den Aussagen des Koalitionsvertrags zur Energiewende widerspreche.
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Die geplante Streichung der Förderung für kleine Solaranlagen mit bis zu 25 Kilowatt Einspeiseleistung riskiere, dass das Segment der Dach-Photovoltaik insbesondere auf Eigenheimen in den meisten Fällen unwirtschaftlich wird. Der geplante Zwang zur Direktvermarktung für alle Solaranlagen setzt laut Scheer technisch intelligente Messsysteme und den Zugang zu Marktdaten voraus – für beides sei die Infrastruktur noch nicht flächendeckend gegeben.
Kritik auch von Grünen und aus der Branche
Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner sagte: „Die Solarförderung auf privaten Dächern ist eine Erfolgsgeschichte – Millionen Bürger haben investiert, das Land profitiert. Mit ihrem Gesetzentwurf droht Katherina Reiche dieses Engagement auszubremsen.“ Die Grünen-Politikerin Katrin Uhlig sprach von einem Angriff auf das Erfolgsmodell der Energiewende.
Der Bundesverband Solarwirtschaft warnte vor einem Kahlschlag beim Solarausbau. Aus dem Entwurf gehe hervor, dass die Förderung neuer privater Solarstromanlagen komplett gestrichen werden solle. Selbst Betreiber neuer Photovoltaik-Kleinanlagen sollten zudem ihren in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom künftig direkt an der Strombörse vermarkten müssen.
„Sollten diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, dürfte die Errichtung neuer Solarstromanlagen auf privaten Gebäuden fast komplett zum Erliegen kommen.“ Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig sagte, die EEG-Einspeisevergütung sei für die Mehrzahl neuer Solaranlagenbetreiber immer noch zwingend notwendig, um eine hinreichende Rentabilität sicherzustellen.
Der Branchenverband BEE nannte den Entwurf einen „weiteren Angriff auf die Erneuerbaren Energien“. Die erfolgreiche Fortführung der Energiewende werde blockiert, kritisierte die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Ursula Heinen-Esser. Das bedrohe Arbeitsplätze und die Widerstandsfähigkeit gegen Krisen.
„Die Erneuerbaren Energien sind eine der wenigen noch verbliebenen deutschen Wachstumsbranchen, die im großen Stil Jobs geschaffen haben und um deren Erhalt kämpfen“, so der Verband. „Die Erneuerbaren ermöglichen Investitionen auch abseits von Metropolregionen, stärken den Mittelstand und machen unsere Energieversorgung sicherer.“
Mehr Kosteneffizienz
Im Arbeitsentwurf des Ministeriums heißt es, das EEG bedürfe aus einer Reihe von Gründen einer grundlegenden Neuordnung. „Es gilt, das EEG konsequent auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten.“ Die erneuerbaren Energien seien im „Zentrum der Stromversorgung“ angekommen. Reiche hatte deutlich gemacht, die erneuerbaren Energien müssten mehr Verantwortung tragen.
Im Arbeitsentwurf wird am Ziel festgehalten, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. 2025 lag der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent.
(mho)
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US-Routerverbot: Ausnahmegenehmigung für Netgear – ohne Pläne für US-Produktion
Die US-Kommunikationsaufsicht FCC hat Netgear eine Ausnahmegenehmigung vom Routerverbot erteilt, obwohl der US-Hersteller in Asien fertigen lässt und auch keine Pläne vorgelegt hat, daran etwas zu ändern. Laut der Federal Communications Commission hat das Pentagon für eine Reihe der Produkte von Netgear eine bedingte Zulassung erteilt, weshalb die Freigabe erteilt worden sei. Die gilt demnach bis zum 1. Oktober 2027. Sollten keine weiteren Ausnahmen vom eigentlich vollständigen Verkaufsverbot erteilt werden, hätte Netgear damit de facto ein Monopol auf den Verkauf von Routern und Modems in den Vereinigten Staaten.
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Doch kein „Sicherheitsrisiko“?
Für die Kehrtwende der FCC musste Netgear augenscheinlich keine der ursprünglich geforderten Zugeständnisse machen, die Hintergründe sind aktuell noch unklar. Ende März hatte die FCC völlig unerwartet erklärt, ab sofort keine neuen Router für den Verbrauchermarkt zuzulassen, sofern die nicht in den USA hergestellt sind. Solche Router gibt es aber nicht, weshalb es sich de facto um ein umfassendes Routerverbot gehandelt hat. Bereits genehmigte Routermodelle durften zwar weiterhin verkauft und vorhandene Exemplare weiter genutzt werden. Sie sollen aber nur noch bis zum 1. März 2027 Sicherheitsupdates bekommen. Als Begründung hatte die FCC behauptet, ausländische Verbraucherrouter stellten ein „inakzeptables Risiko für die nationale Sicherheit“ dar.
Zwar hatte die FCC eine Hintertür offengelassen, mögliche Ausnahmegenehmigungen wurden aber an so hohe Auflagen geknüpft, dass sich das nur wenige Hersteller antun dürften. So sollte für jedes Modell ein eigener Antrag erforderlich sein, in dem eine umfangreiche Dokumentierung verlangt wurde. Weder von Netgear noch von der FCC gibt es nun einen Hinweis darauf, dass der US-Hersteller diese Vorgabe erfüllt hat. Gefordert wurde zudem ein „detaillierter, zeitlich verpflichtender Plan zur Etablierung oder Erweiterung der Produktion in den USA“. Öffentlich gibt es einen solchen von Netgear aber nicht, und auch in der obligatorischen Mitteilung an die US-Börsenaufsicht ist davon keine Rede.
(mho)
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Blackmagic Design erweitert immersive 3D-Kamera um Live-Streaming
Rund ein Jahr nach der Markteinführung der Blackmagic URSA Cine Immersive kündigt das Unternehmen eine neue Version der Stereokamera an. Die URSA Cine Immersive 100G ist kein komplett neues Modell, sondern eine Weiterentwicklung mit Fokus auf die Live-Übertragung hochauflösender 180-Grad-3D-Videos.
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Die in der Ankündigung hervorgehobenen Sensoreigenschaften sind im Kern bereits Teil der ursprünglichen URSA Cine Immersive, die Aufnahmen mit 8160 × 7200 Pixeln pro Auge bei bis zu 90 Bildern pro Sekunde und 16 Blendenstufen Dynamikumfang ermöglicht.
Neu an der URSA Cine Immersive 100G ist die optimierte Live-Infrastruktur: 100G-Ethernet statt 10G-Ethernet sowie der separat erhältliche Blackmagic URSA Live Encoder, ein Prozessormodul, das immersives Live-Video in Apple ProRes komprimiert und als SMPTE-2110-22 IP ausgibt. Dadurch lassen sich die stereoskopischen Bildströme mit hohen Bildraten über eine einzige 100G-Ethernet-Verbindung übertragen, schreibt Blackmagic Design.
Der Hersteller bezeichnet URSA Cine Immersive 100G als erste Kinokamera, die für Live-Produktionen auf Basis von Apple Immersive Video ausgelegt ist, einem immersiven 180-Grad-Videoformat, das eigens für Apple Vision Pro entwickelt wurde. Wie schon das Standardmodell dürfte sich das neue Modell trotz Apple-Fokus auch für die Ausgabe an andere Endgeräte eignen.
Apple und Blackmagic bündeln Kräfte für immersive Videos
Apple und Blackmagic arbeiten im Bereich immersiver Video eng zusammen: Blackmagic liefert die Kamerahardware und Bearbeitungssoftware, Apple stellt mit der Vision Pro die Plattform und Inhalte bereit. Zu den Apple-Produktionen gehören etwa der U-Boot-Kurzfilm „Submerged“ sowie immersive Dokumentationen wie „Wild Life“ und „Elevated“.
Was das neue Modell im Bereich Live-Streaming leistet, demonstrierte Apple Anfang des Jahres mit Live-Übertragungen von Spielen der LA Lakers auf der Apple Vision Pro. Zuschauer konnten die Partien in ausgewählten Regionen als immersives 180-Grad-Erlebnis mit mehreren Perspektiven verfolgen, das sie virtuell direkt ans Spielfeld versetzt.
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Ab Herbst könnten andere Produzenten das Angebot an immersiven Livestreams erweitern: Das 100G-Modell soll im dritten Quartal 2026 erscheinen. Der Preis liegt laut Ankündigung bei 26.495 US-Dollar zuzüglich lokaler Steuern und Abgaben. Das Standardmodell ist im Preis gefallen und kostet nun 24.995 US-Dollar, also 5.000 US-Dollar weniger als zur Markteinführung. Im Webshop werden allerdings abweichende Dollar-Preise für beide Modelle genannt. Der separat erhältliche Blackmagic URSA Live Encoder erscheint im Laufe des Jahres, einen genauen Termin nennt Blackmagic Design nicht. Im Webshop steht ein Preis von 1645 US-Dollar.
Das Unternehmen stellte gleichzeitig auch eine neue Version seiner Videosoftware DaVinci Resolve 21 vor.
(tobe)
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Nutzer können KI-Anfragen bald in Chrome speichern für schnelle erneute Nutzung
Google führt mit „Skills“ eine neue Browser-Funktion für KI-Nutzer in Chrome ein. Anwender können damit oft genutzte KI-Anfragen direkt im Browser speichern, um diese schnell und einfach erneut abzurufen, statt diese nochmals eintippen zu müssen. Damit werden nützliche KI-Befehle in Chrome zu 1-Klick-Tools, wie Google es nennt. Zunächst wird diese Funktion im englischsprachigen Chrome eingeführt, weitere Sprachen dürften folgen.
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Letzten Herbst hatte Google sein KI-Modell Gemini in Chrome integriert, wodurch dieser zum KI-Browser wurde. Auch dies war zunächst auf die USA und englischsprachige Anfragen beschränkt. Damit bekommt Chrome eine Seitenleiste, in der Gemini etwa angewiesen werden kann, Texte zusammenzufassen oder Daten zu vergleichen. Das ist sogar über mehrere Tabs hinweg möglich, denn Gemini weiß, welche Tabs geöffnet sind und hat Zugriff auf diese Inhalte.
Erweiterung von Gemini in Chrome
Diese Fähigkeit macht sich auch die neue KI-Funktion zunutze, denn eines der von Google genannten Beispiele für Skills ist der Vergleich von Produktdaten beim Shopping in mehreren Tabs. Zudem hätten Tester der Funktion oft nachgefragte KI-Prompts zur Berechnung von Protein-Makronährstoffen in Rezepten und die Suche nach wichtigen Informationen in längeren Dokumenten als Skills abgespeichert, weil sie diese Anfragen oft verwenden würden.
„Bisher bedeutete das Wiederholen einer KI-Aufgabe, etwa die Abfrage von Zutatenaustausch für ein veganes Rezept, dass man dieselbe Eingabeaufforderung auf jeder neuen Seite erneut eingeben musste“, schreibt Chrome-Produktmanagerin Hafsah Ismail im Google-Blogbeitrag. „Um dies zu vereinfachen, führen wir die Funktion Skills in Chrome ein. Damit können Sie Ihre hilfreichsten KI-Abfragen speichern, wiederverwenden und mit einem einzigen Klick ausführen.“
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Skills-Beispiele direkt von Google
Die Speicherung von KI-Prompts erfolgt direkt im Chat-Fenster, sodass auch vergangene KI-Anfragen aus dem Verlauf noch zur schnellen Wiederverwendung gespeichert werden können. Um gespeicherte KI-Befehle erneut abzurufen, genügt ein Schrägstrich (/) oder ein Klick auf das Plus-Symbol, so Google. Gespeicherte Skills sollen jederzeit geändert werden können. Wenn Nutzer ihr Google-Konto in Chrome verwenden, werden die gespeicherten KI-Prompts auch auf anderen Systemen abrufbar sein.

(Bild: Google)
Google stellt bereits eine Reihe von Skills zur Verfügung, die Nutzer ausprobieren und auch für eigene Zwecke anpassen können. Dazu gehören KI-Befehle zur Modifizierung von Rezepten durch Vorschläge für proteinreiche Alternativen, zur Hilfe bei der Auswahl von Geschenken, zur Anpassung von Texten auf das Vokabular und Sprachmuster einer Figur oder zur Dramatisierung einer Geschichte, etwa im Stil einer Filmvorschau.
Agentische Befehle nur mit Bestätigung
Google verspricht, die für Gemini in Chrome verwendeten Schutzmaßnahmen hinsichtlich Sicherheit und Datenschutz auch für Skills zu nutzen. KI-Anfragen, die zu Aktionen wie einem neuen Kalendereintrag oder dem Versand einer E-Mail führen, lässt sich der Browser deshalb vom Anwender explizit bestätigen.
Skills für Gemini in Chrome wird derzeit in den USA für Nutzer von Windows, Mac und ChromeOS ausgerollt, die als Browser-Sprache US-Englisch eingestellt haben. Zu weiteren Sprachversionen und Ländern macht Google bislang keine Angaben.
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(fds)
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