Apps & Mobile Entwicklung
Homematic IP Türschlossantrieb – pro: Smart Lock als Teil des Alarmsystems ist jetzt erhältlich

Das für das zweite Quartal 2026 angekündigte Homematic IP Türschlossantrieb – pro ist ab sofort im Handel verfügbar. Die unverbindliche Preisempfehlung des neuen Smart Locks, das in den vier Designvarianten weiß, anthrazit, weiß-silber und anthrazit-silber erhältlich ist, liegt bei 249,95 Euro.
Smart Lock als Teil des Alarmsystems
Das neue Smart Lock bietet nicht nur Komfortfeatures wie Zutrittsberechtigungen, Auto-Relock, und einen Flüstermodus für ein leises Auf- und Zusperren, sondern es macht die Haustür auch zu einem vollständig eingebundenen Teil des Alarmsystems von Homematic IP: Integrierte Lage- und Erschütterungssensoren, eine Erkennung des Türzustands sowie ein Sabotageschutz überwachen die Türmechanik. Bei Auffälligkeiten informiert das System den Nutzer per Push-Nachricht auf dem Smartphone und kann auf Wunsch auch eine verbundene Homematic IP Alarmsirene aktivieren. Die Sabotageerkennung meldet zudem Manipulationen am Gerät selbst.
Protokolle und Zutrittssteuerung in der App
Alle Öffnungs- oder Schließvorgänge des Smart Locks werden in der Homematic-IP-App protokolliert. Der Türschlossantrieb unterscheidet dabei zwischen manueller Bedienung von innen per Drehrad oder von außen mit einem Schlüssel. So lässt sich auch erkennen, wenn sich jemand mit einem Zweitschlüssel Zutritt verschafft hat, ohne das Smart Lock selbst zu nutzen.
Über Einstellungen in der App kann die Eingangstür zu festgelegten Zeiten selbstständig abgeschlossen werden. Auf Wunsch verriegelt sie aber auch nach jedem Öffnen wieder automatisch – Funktionen, die auch der Konkurrent Nuki bietet. Eine Türzustandserkennung erkennt, ob die Tür vor dem Verriegeln richtig geschlossen ist.
Bedienen lässt sich das Homematic IP Smart Lock Nutzer per Homematic-IP-App, Keypad, Fernbedienung oder Sprachsteuerung. Dies funktioniert auch von unterwegs. Die Zutrittsberechtigungen lassen sich individuell verwalten und zeitlich festlegen. So lässt sich definieren, wer die Tür an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit öffnen kann, so dass beispielsweise auch Reinigungskräfte oder Pflegedienste nur zu klar definierten Zeiten ins Haus kommen.
1,5 Jahre Batterielaufzeit
Bei leichtgängier Tür soll der Motor des Türschlossantriebs laut Hersteller im optionalen Flüstermodus nahezu geräuschlos arbeiten. Bei vier Fahrten pro Tag soll die Batterielaufzeit des Smart Locks bei 1,5 Jahren liegen. Statt Batterien können Nutzer auch NiMH-Akkus vom Typ HR6 verwenden.
Der smarte Türsteher passt laut eQ-3 auf alle gängigen Euro-Profilzylinder mit Not- und Gefahrenfunktion. Separat erhältliche Adapter erlauben die Installation auf Knaufzylindern ohne Austausch des Schließzylinders. Zur Montage wird das Smart Lock je nach Gegebenheit an der Innenseite der Tür auf den Zylinder geklemmt, anstelle einer Oval-Rosette angeschraubt oder geklebt. Da es sich rückstandslos wieder entfernen lässt, kann es auch in Mietobjekten verwendet werden.
Preis und Verfügbarkeit
Der Homematic IP Türschlossantrieb – pro ist ab sofort in weiß, anthrazit, weiß-silber und anthrazit-silber direkt bei eQ-3 im Online-Shop erhältlich. Die unverbindliche Preisempfehlung liegt bei 249,95 Euro.
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Mobilfunkmesswoche: Erste Ergebnisse bei stark gesunkener Beteiligung

Die zweite bundesweite Mobilfunkmesswoche endete am 1. Juli. Jetzt hat die Bundesnetzagentur erste Ergebnisse veröffentlicht. Der Anteil von 5G-Messpunkten stieg demnach auf fast 70 Prozent. Zusammen mit 4G kommt die schnelle Technik auf 98 Prozent der Messpunkte. Die Beteiligung an der Aktion ging allerdings stark zurück.
Vom 24. Juni 2026 bis zum 1. Juli 2026 konnten Mobilfunknutzer freiwillig über die App „Mobilfunk-Check“ der Bundesnetzagentur an der Initiative teilnehmen und für eigene Messungen der Mobilfunkgeschwindigkeit am jeweiligen Standort sorgen. Laut Bundesnetzagentur beteiligten sich daran in diesem Jahr mehr als 60.000 Nutzer. Das ist allerdings ein starker Rückgang gegenüber der ersten Mobilfunkmesswoche, an der im vergangenen Jahr mehr als 150.000 Nutzer teilgenommen haben.
In diesem Jahr kamen daher insgesamt „nur“ 20 Millionen neue Messpunkte zusammen, während es im Vorjahr noch 145 Millionen waren. Über die App können auch abseits dieser Aktionswochen Messungen durchgeführt werden. Regulär werden rund 2 Millionen Messpunkte pro Woche erfasst, heißt es in der Mitteilung der Bundesnetzagentur.
Die Initiative dient dazu, Angaben der Mobilfunkanbieter zu überprüfen und eine Grundlage für Gespräche mit Netzbetreibern zu schaffen.
5G jetzt klar vor 4G
Der Funkstandard 5G hat laut den Messungen der Aktionswoche nun klar die Oberhand gewonnen: Knapp 70 Prozent der Messpunkte nutzten 5G. Im Vorjahr lagen 4G und 5G hingegen nahezu gleichauf. Zusammen kommen 4G und 5G nun auf 98 Prozent der Messpunkte. Die 2G-Technik liegt jetzt bei weniger als 1 Prozent. Gar kein Netz habe es in ebenfalls weniger als 1 Prozent der Messpunkte gegeben.
Laut Bundesnetzagentur wurden die Ergebnisse der zweiten Mobilfunkmesswoche bereits in die öffentliche Mobilfunkkarte zur Breitbandmessung eingepflegt. Diese wird wöchentlich aktualisiert und zeigt die erzielte durchschnittliche Mobilfunkgeschwindigkeit nach Region und Netzbetreiber. Grafiken und Tabellen für regionale Auswertungen für Landkreise sollen Ende Juli auf der Webseite breitbandmessung.de veröffentlicht werden.
Die Daten dienen der Bundesnetzagentur auch zum Abgleich mit dem Mobilfunk-Monitoring der Anbieter, das auf einer anderen Karte einsehbar ist.
Neuer Jahresbericht zur Breitbandmessung
Vor einigen Wochen hatte die Bundesnetzagentur den Jahresbericht der Breitbandmessung veröffentlicht, der neben Messungen mit der Mobilfunk-App auch die Festnetznutzung per Desktop-App umfasst. Dabei ergab sich, dass die vom Anbieter genannte Höchstgeschwindigkeit im Mobilfunk weiterhin selten erreicht wird.
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CB-Funk-Podcast #177: Xbox & PlayStation: Wen sollen wir jetzt mehr hassen?

Sony kündigt das Aus für PlayStation-Spiele auf Blu-ray an und verdeutlicht zeitgleich die Risiken einer rein digitalen Zukunft, während Microsoft einen gigantischen Kahlschlag im Xbox-Zweig begeht und die Konsolen abermals teurer macht. Max und Fabian fragen sich in dieser Episode CB-Funk, wen sie jetzt mehr hassen sollen.
CB-Funk: Die einhundertsiebenundsiebzigste Episode
Sony will die eigenen Einzelspieler-Blockbuster künftig nicht mehr auf den PC bringen, sondern rein digital für die PlayStation. Nach Spielen auf Blu-ray-Disc bestehe schlicht und ergreifend keine Nachfrage, so der Hersteller – nur sehen das die Spieler und auch die Community auf ComputerBase augenscheinlich anders. Bei einer rein digitalen Zukunft gibt es neben finanziellen Nachteilen für die Spieler obendrein einige Risiken, wie Max und Fabian im Podcast erklären.
Die Tragweite ist groß, auch für die PlayStation 6. Wird Sony es beispielsweise ermöglichen, ehemals physisch gekaufte Spiele auf einer rein digitalen Konsole zu spielen, so wie Microsoft es offenbar plant?
Apropos: Bei Xbox sieht es aktuell nicht sonderlich besser aus. Die Konsolen werden abermals teurer, während Microsoft eine bislang beispiellose Entlassungswelle durch die eigenen Studios peitscht. Einige Entwickler werden abgestoßen, andernorts entfallen 1.600 Stellen – auch bei prestigeträchtigen Studios. Und trotzdem will der Konzern mit der nächsten Xbox, die ein Gaming-PC werden soll, zum Marktführer werden. Wie soll das gehen?
Im Podcast ordnen Max und Fabian die Entwicklungen ein, geben ihre persönliche Meinung ab und skizzieren außerdem, was das im aktuellen Marktumfeld für die nächste Generation an Spielkonsolen bedeuten könnte, die voraussichtlich ab Ende 2027 erscheinen wird. Wir wünschen viel Spaß beim Zuhören und freuen uns auf eure Kommentare!
Wir beantworten eure Fragen
Und wie üblich zur Erinnerung: Wir möchten im CB-Funk jede Woche einige Fragen beantworten, die zum Podcast, zur Redaktion oder zu unseren Themen passen. Gerne könnt ihr eure Fragen an podcast@computerbase.de richten oder aber uns hier im Forum oder auf Discord per Direktnachricht anschreiben – wir sind gespannt!
CB-Funk bei Spotify, Apple, Amazon und Deezer
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An dieser Stelle folgt der obligatorische Hinweis: In die meisten Podcast-Player lässt sich CB-Funk außerdem via RSS einbinden. Die entsprechende URL lautet: https://computerbase.podigee.io/feed/opus.
Übersicht zu den bisherigen Episoden
Eine Übersicht zu den bisherigen Podcast-Folgen und den entsprechenden Artikeln mit Kommentarbereich ist auf der Themenseite CB-Funk zu finden.
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Chatkontrolle: EU-Parlament kann Übergangsregelung bis 2028 nicht stoppen
Das Europäische Parlament hat heute mit seiner Zustimmung den Weg für eine Verlängerung der Übergangsregelung zur freiwilligen Chatkontrolle bis 2028 freigemacht. Zwar sprach sich eine Mehrheit der Abgeordneten gegen das Vorhaben aus, die für eine Ablehnung erforderliche absolute Mehrheit wurde jedoch verfehlt.
Große Mehrheit reicht nicht aus
Erst im März hatte das Europäische Parlament die Übergangsregelung für anlasslose Scans privater Kommunikation noch zweimal abgelehnt. Beim aktuellen Ablehnungsantrag stimmten zwar 314 Abgeordnete gegen die geplante Verlängerung, bei 276 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen wurde die notwendige absolute Mehrheit von 361 Stimmen jedoch deutlich verfehlt. Eine Ausnahme, die vor allem symbolischen Charakter hatte, betraf verschlüsselte Kommunikation. Hier votierten 322 Abgeordnete bei 255 Gegenstimmen dafür, entsprechende Prüfungen weiterhin auf von der Justiz bestätigte Verdachtsfälle zu beschränken. Auch in diesem Fall wurde die erforderliche absolute Mehrheit jedoch nicht erreicht.
Anlasslose Prüfung bei US-Anbieter kommt zurück
Mit der nun getroffenen Entscheidung dürfen bestimmte US-Anbieter privater Kommunikationsdienste unverschlüsselte private Nachrichten erneut freiwillig und ohne richterliche Anordnung auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder durchsuchen. Betroffen sind Direktnachrichten über Instagram, Discord, Snapchat, Skype und Microsofts Xbox sowie E-Mails über Googles Gmail und Apples iCloud. Gleiches gilt für öffentliche Beiträge in sozialen Netzwerken sowie Dateien in Cloud-Speichern. Anbieter, die ihre Kommunikation verschlüsseln, bleiben weiterhin von den Vorgaben ausgenommen. Europäische Anbieter von Messenger- und E-Mail-Diensten haben sich bislang hingegen nicht an der freiwilligen Chatkontrolle beteiligt.
Dr. Patrick Breyer, ehemaliger Europaabgeordneter und Bürgerrechtler, bewertet das Zustandekommen der Entscheidung als demokratisch problematisch, da sich die Mehrheit der abstimmenden Abgeordneten eindeutig gegen die Verordnung ausgesprochen habe. „Dass die Chatkontrolle gegen den Willen der Mehrheit der abstimmenden Abgeordneten kommt, ist eine Farce und beschädigt die Demokratie“, so Breyer in einer Pressemitteilung. Aus seiner Sicht seien die eigentlichen Verlierer des Verfahrens die Kinder, da er eine dauerhafte Kinderschutz-Verordnung weiterhin als gefährdet ansieht und diese durch das Vorhaben auch weiter hinausgezögert werde.
Abstimmung zeigt dennoch, dass es für die Chatkontrolle keine Mehrheit gibt
Der aktuellen Abstimmung kann Breyer dennoch etwas Positives abgewinnen. Das heutige Votum im EU-Parlament habe für ihn deutlich gemacht, dass der Widerstand mittlerweile so groß sei, dass eine Mehrheit für eine dauerhafte anlasslose Prüfung in den bevorstehenden Verhandlungen aus seiner Sicht völlig illusorisch erscheine. Die politische Auseinandersetzung um eine dauerhafte Chatkontrolle beginne für ihn damit erst richtig. Kinder mit anlassloser Massenüberwachung schützen zu wollen, sei aus seiner Sicht „als würde man verzweifelt den Boden aufwischen, während der Wasserhahn einfach weiterläuft“. Seit inzwischen fünf Jahren werde das in seinen Augen gescheiterte System als Alibi genutzt, „um echte Maßnahmen aufzuschieben und die Polizei mit Fehlalarmen zu überlasten“.
Zu viele Gründe sprechen dagegen
Dass die Chatkontrolle der falsche Weg zu einem besseren Schutz von Kindern ist, haben in der Vergangenheit bereits zahlreiche Organisationen deutlich gemacht. So hatte der Deutsche Kinderschutzbund entsprechende Maßnahmen bereits im Februar 2023 in einer Stellungnahme (PDF) strikt abgelehnt.
Auch Breyer führt eine Reihe von Argumenten an, die aus seiner Sicht gegen eine Verbesserung des Kindeswohls durch stärkere Überwachung sprechen. So sollen laut Zahlen der EU-Kommission (PDF) im Jahr 2024 lediglich 36 Prozent der Verdachtsmeldungen aus Massen-Scans stammen, zudem lasse sich laut dieser nicht belegen, dass die anlasslose Überwachung zur mehr aufgeklärten Misshandlungsfällen führe.
Nach Angaben des BKA (PDF) seien zudem 48 Prozent aller erhaltenen Meldungen von vornherein nicht strafrechtlich relevant gewesen, was wiederum unnötig Ressourcen bindet, die an anderen Stellen um so dringlicher benötigt würden. Darüber hinaus soll es sich bei 99 Prozent der vom Meta-Konzern gemeldeten Nachrichten um „bereits bekanntes Material“ handeln, „mit dem sich in aller Regel kein laufender Missbrauch stoppen lässt“.
Breyer betont zudem, dass Opfer sexualisierter Gewalt auf vertrauliche Kommunikation angewiesen seien und ohne diese ihre Stimme verlieren würden.
Im Herbst soll es weitergehen
Die Übergangsregelung gilt nach der Zustimmung des EU-Rates bis 2028 oder bis zum Inkrafttreten einer dauerhaften EU-Verordnung. Über diese sogenannte Chatkontrolle 2.0 soll ab September weiter verhandelt werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob private Kommunikation künftig anlasslos oder ausschließlich bei konkretem Verdacht durchsucht werden darf.
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