Künstliche Intelligenz
Honigbienen als Vorbild für effiziente Indoor-Navigation von Drohnen
Wissenschaftler der Delft University of Technology haben mit Bee-Nav eine Indoor-Navigation für Drohnen entwickelt, die sich an der Navigationstechnik von Honigbienen orientiert. Bee-Nav benötigt nur wenig technische Ressourcen, damit sich Schwärme von Drohnen in Innenräumen, etwa Gewächshäusern oder Industrieanlagen, selbstständig orientieren können.
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Drohnen und Roboter greifen in Innenräumen, wo kein GPS verfügbar ist, zur Navigation oft auf detaillierte Karten der Umgebung zurück. Solche kartenbasierten Systeme benötigen jedoch auf den Drohnen und Robotern eine hohe Rechenleistung und eine Menge Speicherplatz. Für Mikrodrohnen eignen sich solche Systeme deshalb nicht, denn sie sind dann teuer und energieintensiv zu betreiben.
Die Forscher der Delft University of Technology haben deshalb ein System ersonnen, das mit weniger Rechenleistung und wenig Speicher auskommt und sich an der Navigation von Honigbienen orientiert. Die verfügen mit ihren winzigen Gehirnen lediglich über eine kleine Gedächtnisleistung verfügen. Zusammengefasst haben die Wissenschaftler ihre Forschungsergebnisse zu Bee-Nav in der Studie „Efficient robot navigation inspired by honeybee learning flights“, die im Magazin Nature erschienen ist.
Navigation mit Odometrie und visuellem Gedächtnis
Honigbienen orientieren sich unter anderem durch Odometrie. Anhand von visuellen Bewegungsinformationen schätzen sie ab, wie weit und in welche Richtung sie sich bewegt haben. Das Prinzip ähnelt einer Kombination aus Schrittzähler und Kompass. So können die Bienen wieder zu ihrem Bienenstock zurückfinden. Das Problem dabei: Die Odometrie unterliegt einem Drift, sodass die erfasste Entfernung und Richtung mit ansteigender Entfernung ungenauer wird. Deshalb nutzen Bienen zusätzlich ihr visuelles Gedächtnis, indem sie sich wichtige Orte, wie etwa die Umgebung ihres Bienenstocks, vorab einprägen.
Das geschieht in der Regel durch kleine Lernflüge in unmittelbarer Umgebung des Bienenstocks. Je stärker die Bienen mit ihrer Umgebung vertraut sind, desto weiter können sie sich vom Stock entfernen, finden aber trotzdem wieder zurück.
„Wir waren fasziniert von der Tatsache, dass Honigbienen weit von ihrem Zuhause entfernt auf verschlungenen Pfaden fliegen und dennoch fast geradlinig zurückkehren können“, sagt Guido de Croon, Professor für bioinspirierte KI für Drohnen an der Delft University.
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Die Forscher fanden heraus, dass Bienen, je näher sie ihrem Stock kommen, stärker auf ihr visuelles Gedächtnis zurückgreifen, sich ansonsten weitgehend auf Odometrie verlassen.
Bee-Nav-System
Die Wissenschaftler bildeten dieses Navigationssystem künstlich für Drohnen nach. Dazu absolviert die Bee-Nav-Drohne einen kurzen Lernflug rund um ihr „Zuhause“. Dabei sammelt sie Panoramaaufnahmen der Umgebung. Ein neuronales Netzwerk lernt, diese Bilder zu verarbeiten, um daraus die Richtung und Entfernung zur Basis berechnen zu können.
Die Drohne weiß, ähnlich wie eine Biene, aber nicht immer, wo sich ihre Basis befindet. Sie kann aus der Entfernung etwa zu klein wahrgenommen werden oder von Bewuchs verdeckt sein. Die Forscher kompensierten das, indem sie das neuronale Netzwerk mit Odometrie-Schätzungen zu Entfernung und Richtung zur Basis trainierten. Dies reichte in Kombination mit der visuellen Navigation aus, um die Drohnen trotz des Drifts bei zunehmender Entfernung wieder zu ihrer Basis zurückkehren zu lassen. Bei vier Flügen, die von unterschiedlichen Punkten innerhalb des bekannten Gebiets starteten, kehrte die Drohne immer wieder erfolgreich zu ihrem Ausgangspunkt zurück. Das dabei genutzte neuronale Netzwerk zur Auswertung der Panoramabilder umfasste dabei lediglich 3,4 KByte. Die Drohne flog schneller in höherer Entfernung und wurde langsamer, je näher sie sich dem Ausgangspunkt näherte.
Die Wissenschaftler testeten die Drohnen in weiteren unbekannten Umgebungen im Innen- und Außenbereich. Die Innentests absolvierte die Drohne ohne Probleme. In einem Außentest im niederländischen Drohnen-Feldlabor „Unmanned Valley“ in Valkenburg überwand die Drohne eine Strecke von mehr als 600 m, kehrte trotzdem erfolgreich zu ihrer Basis zurück. Das dabei verwendete neuronale Netzwerk war jedoch mit 42 kByte etwas größer.
In windigen Umgebungen gelangt Bee-Nav jedoch an seine Grenze. Der Wind zwingt die Drohne dann in eine Schieflage, sodass die Bilder der Drohne nur eingeschränkt zur Navigation genutzt werden können. Entsprechend sank die Erfolgsquote bei Flügen in windiger Umgebung auf 70 Prozent.
Die Forscher nehmen an, dass die Technik beispielsweise in Gewächshäusern eingesetzt werden könnte. Die kleinen Drohnen könnten dort Pflanzen inspizieren und etwa Krankheiten und Schädlingsbefall frühzeitig erkennen. Das könnte dazu beitragen, den Pflanzenausschuss zu reduzieren.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Mittwoch: Apple wegen Epic vor US-Höchstgericht, Aus für Frankreichs Paketsteuer
Im Streit um App-Gebühren hat Apple einem US-Gericht eine lange Nase gezeigt und Gebühren auch für Zahlungen fremder Apps außerhalb des eigenen App-Stores erhoben. Ein Bundesbezirksgericht hat dies als Missachtung des Gerichts eingestuft. Das wird nun vom US Supreme Court überprüft. In Frankreich wurden Gebühren für kleine Pakete aus Nicht-EU-Staaten fällig. Doch asiatische Händler haben diese Paketsteuer ausgetrickst, sodass die Einnahmen deutlich geringer ausfielen als erwartet. Jetzt verzichtet Paris darauf und verweist auf die ab heute geltende neue EU-Zollregel für Kleinsendungen. Ab heute gilt auch, dass Apotheken Patienten beim Einstieg in die medizinische Versorgung unterstützen und etwa bei Videosprechstunden assistieren können. Das richtet sich vorwiegend an Menschen, die Hilfe bei digitaler medizinischer Unterstützung benötigen oder dafür nicht ausgestattet sind – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Apple hat in seinem Spiel auf Zeit einen neuerlichen Etappensieg erzielt: Das höchste US-Gericht nimmt einen Teilaspekt des Komplexes Epic v Apple zur Überprüfung an. Grundsätzlich geht es in dem seit fast sechs Jahren laufenden Rechtsstreit um wettbewerbsfeindliche Praktiken in Apples App Store für iOS und iPadOS. Der vom Höchstgericht angenommene Teil dreht sich darum, dass Apple eine Entscheidung eines Bundesbezirksgerichts dem Geiste nach umgangen hat, indem es App-Anbietern prohibitive Gebühren verrechnet und andere nachteilige Auflagen macht. Das wurde zuvor als Missachtung des Gerichts eingestuft. Doch Apple argumentiert, Missachtung sei nur bei Umgehung sehr konkreter Gerichtsbefehle möglich, nicht bei Umgehung des grundsätzlichen Tenors einer Gerichtsentscheidung: Supreme Court überprüft Apples Missachtung des Epic-Gerichts.
Seit März dieses Jahres wurde in Frankreich eine Paketsteuer in Höhe von 2 Euro pro Kleinsendung aus Nicht-EU-Staaten erhoben, wenn der Warenwert unter 150 Euro liegt. Das sollte die Flut an Billigpaketen, vor allem aus Asien, eindämmen. Diese Regelung hat Paris gestern kurzfristig aufgehoben, ab heute wird diese Gebühr nicht mehr fällig. Denn asiatische Händler haben diese Paketsteuer erfolgreich umgangen, indem die Waren zunächst anderswo importiert und dann per Lkw nach Frankreich transportiert wurden. Dadurch sind die Einnahmen deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Offiziell verweist Paris auf die ab dem heutigen 1. Juli geltende neue EU-Zollregel für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten als EU-weite Lösung: Frankreich streicht eigene Paketsteuer für Kleinsendungen nach geringem Ertrag.
Ebenfalls ab dem 1. Juli 2026 können Apotheken Patienten bei der Nutzung telemedizinischer Angebote unterstützen. Das soll Versicherten den Zugang zur medizinischen Versorgung erleichtern. Nach Abschluss aller gesetzlichen Verfahren startet die sogenannte assistierte Telemedizin bundesweit. Apotheken können künftig drei Leistungen anbieten und abrechnen: ein strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren, die Begleitung einer Videosprechstunde oder die Kombination aus beiden Angeboten. Die Leistung richtet sich vor allem an Menschen, die Unterstützung bei der Nutzung digitaler Gesundheitsangebote benötigen oder kein geeignetes Endgerät besitzen. Diese müssen dafür eine Vereinbarung mit der Apotheke unterschreiben – zunächst auf Papier: Apotheken dürfen assistierte Telemedizin anbieten.
Amazon.com bietet nun die vorübergehende Einbettung eigener Mitarbeiter bei großen Kunden der Amazon Web Services (AWS) an. Sie sollen bei den Kunden KI-Agenten zusammenstellen und installieren, die dann AWS-Dienste nutzen. Diese Hausbesucher nennt Amazon Forward Deployed Engineers (FDE), eine von Palantir übernommene Marketingbezeichnung. Ziel ist natürlich, den Absatz zu beschleunigen, aber auch Kunden an AWS zu binden. Sind die KI-Agenten erst einmal tief in die IT einer großen Organisation integriert, wird der Wechsel zu einem Mitbewerber aufwendig und damit teuer. Speziell in sensiblen Bereichen wie Behörden, Geldinstituten und streng regulierten Branchen wie dem Finanzwesen sollen die AWS-FDEs eingebettet werden: Amazons KI-ler machen Hausbesuche für Forward Deployed Engineering.
Seit rund 13 Jahren soll die Funktion UEFI Secure Boot Computer gegen Malware schützen. Wie der Name andeutet, soll Secure Boot verhindern, dass sich manipulierte Bootloader einnisten, die beispielsweise Passwörter belauschen. Secure Boot arbeitet mit kryptografischen Signaturen und Zertifikaten, die im nichtflüchtigen (Flash-)Speicher von PC-Mainboards und Notebooks hinterlegt sind. Weil die ursprünglichen Zertifikate aus dem Jahr 2011 nach 15 Jahren ablaufen, also 2026, tauscht Microsoft sie per Windows Update aus. Dabei gibt es jedoch Pannen, und es zeigen sich an mehreren Ecken grundsätzliche Schwächen des Konzepts. Manche ältere Computer starten plötzlich nicht mehr. Wo es hakt und was Betroffene nun machen können, besprechen wir im Bit-Rauschen, dem Prozessor-Podcast: Das Secure-Boot-Problem von Windows 11.
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Auch noch wichtig:
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- Cyborg-Kakerlaken sollen auch unter Wasser ihren Dienst verrichten. Ein Taucheranzug mit Sauerstoffgenerator sorgt für ausreichend Atemluft: Taucheranzug ermöglicht ferngesteuerten Cyborg-Kakerlaken das Atmen unter Wasser.
- Der Supreme Court hat die Unabhängigkeit der FTC für verfassungswidrig erklärt. Das droht, dem EU-US Data Privacy Framework die rechtliche Basis zu entziehen: US-Urteil erschüttert das Fundament des transatlantischen Datentransfers.
- Der Kampf gegen das Ozonloch gilt als ein großer Erfolg der Staatengemeinschaft. Laut einer Studie hat nicht FCKW die ersten Schäden verursacht am Ozonloch: Schädigung der Ozonschicht begann viel früher und durch anderen Stoff.
- Benziner, Diesel, E-Antrieb, PHEV und Brennstoffzelle: BMW fächert die Motorenauswahl beim X5 so weit auf wie nie zuvor. Doch das Rennen ist schon vorbei. Das zeigt sich bei der Vorstellung des BMW X5: Nie war das SUV technologieoffener.
- Viele Versicherte können die ePA-App auf älteren Smartphones bald nicht mehr nutzen. Verbraucherschützer kritisieren, wie die Krankenkassen informiert haben: Verbraucherschützer sehen Informationsdefizite beim ePA-Aus für ältere Smartphones.
- In der Nacht zum Dienstag hat Apple drei Betriebssystem-Updates und ein neues Safari für ältere macOS-Versionen publiziert. Apple fürchtet schnellere Angriffe: Wichtige Sicherheitsfixes für iOS 26.5.2, iPadOS 26.5.2 und macOS 26.5.2 wegen KI.
- Cyberkriminelle haben sich Zugriff auf interne Server von Tata Electronics verschafft, einem der wichtigsten Apple-Fertiger. Dabei sind offenbar Details zum iPhone 18 Pro entfleucht: Leak bei indischem Apple-Fertiger Tata.
- Um Angaben auf dem billigen USB-C-Kabel zu prüfen, lohnt der Kauf eines teuren USB-Testers meist nicht. Aber dafür gibts doch auch eine App, oder? Damit lassen sich Kabel testen: So gut ist Ihr USB-C-Kabel wirklich.
- Wer günstig online etwa bei Temu bestellt, musste bisher nicht mit Zollgebühren rechnen. Das ändert sich zum 1. Juli. Künftig werden mindestens 3 Euro fällig: Neue Zollregeln für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten ab Juli.
- Sony will seine Spielkonsolen grundsätzlich nicht mit erheblichen Verlusten verkaufen. Die Playstation 6 könnte teurer werden: Sony will Playstation 6 Konsolen nicht mit erheblichen Verlusten verkaufen.
- Die GeForce RTX 3060 soll es in der Mittelklasse richten. Für sie sprechen die 12 GByte Speicher, sonst aber nichts: Nvidia bringt 5,5 Jahre alte Grafikkarte zurück.
- Der ADFC beabsichtigt, einige seiner geführten Touren auf Komoot bereitzustellen. Die Touren enthalten Zusatzinformationen zur Strecke und Sehenswürdigkeiten: ADFC stellt ausgewählte Radtouren auf Komoot bereit.
(fds)
Künstliche Intelligenz
Frankreich streicht eigene Paketsteuer für Kleinsendungen nach geringem Ertrag
Seit März dieses Jahres wurde in Frankreich eine Paketsteuer in Höhe von 2 Euro pro Kleinsendung aus Nicht-EU-Staaten erhoben, wenn der Warenwert unter 150 Euro liegt. Diese Regelung hat Paris gestern kurzfristig aufgehoben, ab heute wird diese Gebühr nicht mehr fällig. Denn asiatische Plattformen haben diese Paketsteuer erfolgreich umgangen, sodass die Einnahmen deutlich unter den Erwartungen zurückgeblieben sind.
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Stattdessen setzt die französische Regierung auf die ebenfalls ab heute geltende neue Zollregel für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten. Die bisherige Zoll-Ausnahme für günstige Lieferungen entfällt ab 1. Juli 2026. Auch für Bestellungen mit einem Wert unter 150 Euro wird nun eine Zollabgabe fällig. Pro Warengruppe werden pauschal 3 Euro berechnet. Die französische Paketsteuer sollte ursprünglich zusätzlich zu dieser neuen EU-Zollregel erhoben werden.
Paris verweist auf einheitliche EU-Zollregel
Doch jetzt macht Paris einen Rückzieher, wie die französische Tageszeitung Le Monde berichtet. „Da wir Teil des Binnenmarkts sind und mit unseren europäischen Partnern zusammenarbeiten, gibt es keine Rechtfertigung mehr dafür, neben dem neuen europäischen ‚3-Euro-Zoll‘ auch noch unsere eigene Paketsteuer beizubehalten“, erklärte das Büro von Handelsminister Serge Papin den Kurswechsel demnach.
Mit der eigenen Paketsteuer verfolgte Frankreich denselben Zweck wie die neue EU-Zollregel, nämlich die Flut an Billigpaketen vor allem aus Asien einzudämmen. 2025 kamen nach Zahlen der EU-Kommission 5,9 Milliarden Sendungen mit niedrigem Warenwert an, ohne dass Zoll fällig wurde – viermal so viel wie 2022 (1,39 Milliarden). Dabei würden viele Produkte gegen europäische Standards verstoßen. Mit der ab heute geltenden Regelung soll der Zoll die Importe besser kontrollieren können und „ein fairer Wettbewerb“ mit europäischen Unternehmen sichergestellt werden.
EU-Import erst anderswo, dann per Lkw nach Frankreich
Die französische Paketabgabe wurde von Händlern wie Shein, Temu und AliExpress erfolgreich umgangen, indem die Waren zunächst in andere EU-Länder geschickt und dann auf der Straße nach Frankreich transportiert wurden. Das führte zu einem Rückgang der Warenlieferungen um rund 90 Prozent seit März, wie der französische Zoll schätzt. Ursprünglich sollte die eigene Paketsteuer 400 Millionen Euro pro Jahr generieren, doch der Zoll bewertete die tatsächlichen Einnahmen mit 2,3 Millionen Euro pro Monat.
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„Wir lieben unsere belgischen Freunde, aber es ist nicht richtig (…), dass nur sie die Auswirkungen der Maßnahmen zu spüren bekommen“, während „in Frankreich trotzdem weiterhin Pakete ankommen“, fasste das Büro des französischen Handelsministers zusammen. Trotzdem verbucht Paris die eigene Paketsteuer als Erfolg. „Unser Ziel war es (…), Europa zum Handeln zu bewegen“, und „das ist uns gelungen“, heißt es weiter. „Frankreich war hierbei wirklich Vorreiter“, ergänzte das französische Ministerium für öffentliches Handeln und Haushalt.
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(fds)
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Mega-Investitionen: Aktuelle KI-Euphorie gefährlich wie die Dotcom-Blase
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) warnt vor den finanziellen Risiken, die aus dem aktuellen Investitionsboom rund um KI erwachsen könnten. In ihrem Jahresbericht zieht die BIZ Parallelen zu historischen Boomphasen wie der britischen Eisenbahn-Manie in den 1840er Jahren, dem Elektrifizierungsrausch der späten 1920er und dem Dotcom-Boom der späten 1990er. In diesen Fällen habe es einen technologischen Durchbruch gegeben, der mehr Kapital anzog, als sich durch kommerzielle Erträge tatsächlich rechtfertigen ließ. Auf die Boom-Episoden seien dann ein Investitionsrückgang und gesamtwirtschaftliche Rezessionen gefolgt.
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Laut Schätzung der BIZ werden die fünf größten Hyperscaler von 2025 bis 2026 voraussichtlich über eine Billion US-Dollar für KI-bezogene Investitionen ausgeben. Dabei gehen sie Verpflichtungen ein, die ihre Gewinne und den freien Cashflow übersteigen, und verschulden sich in großem Ausmaß an den Anleihemärkten für weiteres Kapital. Der Wettbewerb laufe mit hoher Intensität, weshalb die Unternehmen Gefahr laufen, zu viele Ressourcen in Projekte mit ungewisser Rendite zu stecken. Das mache anfällig für Enttäuschungen. Angesichts steigender Ausgaben, sinke aber auch die Möglichkeit, damit noch Nettogewinne einzufahren. Der Boom könnte in eine Investitionszurückhaltung umschlagen mit weitreichenden finanziellen Folgen.
Engpässe und undurchsichtige Deals
Ebenso stoße der KI-Ausbau auf Engpässe etwa bei Strom, Halbleitern und Netzwerkausrüstung. Diese vorübergehenden Engpässe könnten die Überinvestitionen noch verstärken. Unternehmen versuchten, sich zukünftige Kapazitäten durch langfristige Verträge zu sichern, wodurch sie sich jedoch noch stärker dem Risiko von Nachfragerückgängen aussetzten.
Ein weiteres Problem sei die Undurchsichtigkeit der Finanzierung im KI-Sektor, die die Anfälligkeit noch verstärke. Hyperscaler, Chiphersteller und KI-Labore hätten ein komplexes Geflecht an Vereinbarungen geschlossen, teilweise in zirkulärer Form. So erwerben Chiphersteller und Hyperscaler Beteiligungen an KI- oder Neocloud-Anbietern, die sich im Gegenzug zur Abnahme von Chips oder Rechenleistung verpflichten. Auch werde der Bau von Rechenzentren an Dritte ausgelagert, die die Anlagen im Rahmen langfristiger Verträge mit eingebetteten Ausstiegsklauseln an Hyperscaler zurückvermieten. Dank nur unzureichend offengelegter Regeln bestehe das Risiko mehrfacher Verpfändung derselben Anlage. Solche Vereinbarungen machen laut BIZ einen beträchtlichen Anteil der branchenweiten Finanzierung und der zukünftigen Einnahmen aus.
Ein Flop der KI-Investitionen könnte in Verbindung mit weiteren wirtschaftlichen Schwachstellen zu „destabilisierenden makrofinanziellen Rückkopplungsschleifen“ führen, fürchtet die BIZ. Neben Investitionszurückhaltung könne das zu einem starken Einbruch an den Aktienmärkten führen. Ebenfalls könne es zu erheblichen Verwerfungen an den Kreditmärkten kommen, die auch die restliche Wirtschaft abseits der Tech-Konzerne und ihrer direkten Zulieferer beeinträchtigen. Die BIZ ist eine internationale Finanz-Organisation, in der 63 Zentralbanken wie die EZB und die Deutsche Bundesbank Mitglied sind. Sie gilt quasi als Bank der Banken.
(axk)
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