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Integration in Codex: OpenAI übernimmt das Start-up Astral


Der ChatGPT-Hersteller OpenAI übernimmt Astral, ein Start-up, das etablierte Open-Source-Programme für Python entwickelt und integriert dessen Software in die Plattform Codex. Das gaben beide Unternehmen am Donnerstag bekannt. OpenAI baut damit sein Engagement in dem schnell wachsenden Markt für Coding- und Entwicklerdienstleistungen weiter aus.

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Ziel von OpenAI ist es, Codex über das Programmieren hinaus zu einem umfassenderen Angebot an Entwicklerdienstleistungen auszubauen. Nach Angaben des Unternehmens verzeichnet das Codex-Ökosystem seit Jahresbeginn eine Verdreifachung der Nutzerzahlen mit aktuell über zwei Millionen wöchentlich aktiven Nutzern. „Unser Ziel mit Codex ist es, über reine Codegenerierung hinauszugehen und Systeme zu entwickeln, die den gesamten Entwicklungsprozess unterstützen – von der Planung von Änderungen über die Modifizierung von Codebasen und die Ausführung von Tools bis hin zur Ergebnisprüfung und der langfristigen Softwarewartung“, heißt es in einer Mitteilung von OpenAI.

Astral hat einige der meistgenutzten Open-Source-Python-Tools entwickelt, wie uv, Ruff und ty. Python ist eine der wichtigsten Sprachen in der modernen Softwareentwicklung. Durch die Integration der Entwicklertools in Codex will OpenAI KI-Agenten einen direkten Zugriff auf lokale Entwicklungsumgebungen ermöglichen. „Astral hat sich stets darauf konzentriert, Tools zu entwickeln, die die Arbeit von Entwicklern mit Python revolutionieren und ihnen helfen, bessere Software schneller zu entwickeln“, sagte der Gründer und CEO von Astral, Charlie Marsh. „Als Teil von Codex werden wir unsere Open-Source-Tools weiterentwickeln, um die Grenzen der Softwareentwicklung zu erweitern.“

Die von Astral entwickelten Python-Tools sollen dabei weiterhin Open Source bleiben. „Im Einklang mit unserer Philosophie und der Ankündigung von OpenAI wird OpenAI unsere Open-Source-Tools auch nach Abschluss der Übernahme weiterhin unterstützen. Wir werden weiterhin offen und gemeinsam mit unserer Community – und für das gesamte Python-Ökosystem – entwickeln, genau wie von Anfang an“, schreibt Marsh in einem Blogeintrag.

„Die Tools von Astral werden von Millionen von Python-Entwicklern genutzt. Indem wir ihr Know-how und ihr Ökosystem in OpenAI einbringen, beschleunigen wir unsere Vision, Codex zum optimalen Agenten für den gesamten Softwareentwicklungszyklus zu machen“, erklärte Thibault Sottiaux, Codex Lead bei OpenAI.

Der Astral-Deal, der noch unter dem Vorbehalt üblicher Abschlussbedingungen, einschließlich der behördlichen Genehmigung, steht, ist die jüngste in einer Reihe von Firmenübernahmen durch OpenAI. Anfang dieses Monats kündigte der ChatGPT-Entwickler die Übernahme der KI-Sicherheitsplattform Promptfoo an, die Unternehmen dabei hilft, Schwachstellen in KI-Systemen während der Entwicklung zu identifizieren und zu beheben. Die Technologie von Promptfoo soll direkt in OpenAI Frontier, eine Plattform zum Entwickeln und Betreiben von KI-Mitarbeitern, integriert werden. Kurz zuvor hatte OpenAI zudem eine endgültige Vereinbarung zur Übernahme des KI-Start-ups Neptune getroffen, nachdem es Ende vergangenen Jahres bereits den Entwickler der Apple-Kurzbefehle-App, Software Applications Incorporated, gekauft hat.

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(akn)



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Vergeltung Irans gegen Golfstaaten – Sorge vor Energiekrieg


Nach iranischen Angriffen auf Flüssiggasanlagen in Katar und der Androhung von Vergeltung durch US-Präsident Donald Trump wächst die Sorge vor einem folgenreichen Energiekrieg. Das US-Militär werde das bedeutende Gasfeld „South Pars“ massiv attackieren, sollte der Iran weiter Katars Gasindustrie angreifen, schrieb Trump auf seiner Plattform Truth Social. Der Preis für europäisches Erdgas stieg daraufhin in der Spitze um mehr als 30 Prozent.

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Israel hatte „South Pars“, das vom Iran und Katar ausgebeutet wird, bereits am Mittwoch angegriffen – laut Trump ohne sein Wissen und seine Genehmigung. US-Medienberichte legten aber nahe, dass der US-Präsident sehr wohl eingeweiht war. Trump habe den Angriff demnach ausdrücklich gebilligt, um den Druck auf den Iran zu erhöhen, die für den Ölmarkt bedeutende Straße von Hormus freizugeben.

Trump schrieb, Israel habe das Gasfeld „aus Wut über die Ereignisse im Nahen Osten“ angegriffen. In Versalien äußerte er, es werde keine weiteren israelischen Angriffe auf dieses „äußerst wichtige und wertvolle“ Gasfeld geben – es sei denn, „der Iran beschließt unklugerweise, einen völlig Unschuldigen anzugreifen, in diesem Fall Katar“.

Hoffnung auf ein baldiges Kriegsende machten die USA derweil nicht. „Wir möchten dafür keinen festen Zeitrahmen festlegen“, sagte Verteidigungsminister Pete Hegseth auf die Frage nach der Kriegsdauer. Die USA liegen ihm zufolge im Plan. Trump hatte zu Kriegsbeginn eine Dauer von vier Wochen oder weniger in Aussicht gestellt.

Die für den Weltmarkt bedeutenden Flüssiggasanlagen im katarischen Industriegebiet Ras Laffan wurden durch die iranischen Angriffe schwer beschädigt, wie der Betreiber Qatar Energy auf der Plattform X mitteilte. Das katarische Innenministerium erklärte wenig später, die Brände seien unter Kontrolle gebracht worden. Es gebe keine Verletzten.

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Der Gaskonzern Shell bestätigte am Donnerstag Schäden an der Gasaufbereitungsanlage „Pearl“ – den Angaben zufolge die größte weltweit. Shell betreibt die Anlage zusammen mit Qatar Energy, dem staatlichen Konzern des Landes. Katar gehört zu den größten Gasproduzenten der Welt und spielt eine Schlüsselrolle bei der globalen Versorgung mit Flüssiggas, das vor allem in Ras Laffan verschifft wird.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sagte bei einer Tagung des Wirtschaftsrates der CDU in Berlin, ebenso große Sorgen wie die Nichtpassierbarkeit der Straße von Hormus bereiteten ihr Angriffe auf Ölverarbeitungsanlagen und auf Gasfelder in der Region. „Das kann tatsächlich zu Einbrüchen führen“, sagte Reiche. Die Kriegsparteien seien aufgefordert, davon abzusehen, massiv Anlagen zu zerstören, deren Wiederhochfahren oder Reparatur nicht nur wenige Wochen dauern würde, sondern Monate.

In den Vereinigten Arabischen Emiraten schlossen die Behörden nach einem Raketenangriff eine Öl- und Gasanlage im Emirat Abu Dhabi. Herabstürzende Trümmerteile infolge eines Abwehreinsatzes der Luftabwehr hätten zu „Vorfällen“ geführt, teilte die Regierung in Abu Dhabi mit, ohne weitere Details zu Schäden zu nennen. Betroffen ist demnach die Gasanlage Habschan und ein Ölfeld namens Bab. Auch der Ölpreis stieg im frühen Handel daraufhin weiter an.

Mit seinen gezielten Angriffen auf zivile Objekte und lebenswichtige Einrichtungen in Ländern der Region habe der Iran „alle roten Linien überschritten“, erklärte das katarische Außenministerium in Doha. Auch Saudi-Arabien forderte den Iran zur Einstellung der Angriffe auf die benachbarten Golfstaaten auf. Über der saudischen Ölraffinerie Samref stürzte nach offiziellen Angaben eine Drohne ab.

Irans Präsident Massud Peseschkian hatte zuvor auf der Plattform X vor einer Eskalation gewarnt. Die „aggressiven Handlungen“ würden Israel, den USA sowie deren Verbündeten keinen Vorteil bringen, sondern die Lage verschärfen. Sie könnten „unkontrollierbare Folgen“ haben, die sich weltweit auswirkten. Parlamentspräsident, Mohammed Bagher Ghalibaf, schrieb, es habe eine neue Eskalationsstufe begonnen. Das Prinzip „Auge um Auge“ gelte.

In der iranischen Bevölkerung verstärkten sich derweil Verunsicherung und Frust. Am Freitag beginnt das persische Neujahrsfest Norus. Doch die Basare und Einkaufspassagen sind leer, viele Familien harren in ihren Wohnungen aus. „Meine Frau und ich wissen nicht, was wir machen sollen“, sagt Dschawad, ein 72 Jahre alter Rentner. „Wie lange soll das noch so weitergehen? Keiner hat eine Antwort!“ Aussagen von Menschen im Iran gelangen derzeit seltener nach außen.

Der frühere Bankangestellte sagte, er befürworte eigentlich militärische Gewalt für einen Machtwechsel. „Auch nach drei Wochen Krieg ist das Regime noch da, Land und Volk aber sind am Ende“, sagt er. „Wenn sie nun auch die Polizeiwachen und Öl- und Gasfelder angreifen, kommt es zu einem wahren Chaos. Keine Sicherheit mehr, noch mehr Kriminalität und irgendwann auch kein Strom.“

Die 18 Jahre alte Sana sagte, sie habe gehofft, dass es schnell zu einem Sturz der Regierung komme. Gut drei Wochen nach Kriegsbeginn bestimmten jedoch Sorgen und Hoffnungslosigkeit ihren Alltag. „Dieses Land wird vollständig zerstört“, sagte sie. „Ich habe keine Hoffnung mehr in dieses Land.“


(mho)



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EuGH-Urteil: Polizei darf biometrische Daten nicht auf Vorrat erfassen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In einem Urteil zum Schutz biometrischer Daten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag der Praxis vieler Polizeibehörden enge Grenzen gesetzt, Verdächtige routinemäßig erkennungsdienstlich zu behandeln. Die Luxemburger Richter betonen, dass das Aufnehmen sensibler biometrischer Daten wie Fingerabdrücke oder Gesichtsbilder in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht systematisch erfolgen darf. Vielmehr muss jede derartige Maßnahme im Einzelfall durch eine unbedingte Erforderlichkeit gerechtfertigt und klar begründet werden.

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Auslöser des Verfahrens in der Rechtssache C-371/24 (Comdribus) war ein Vorfall im Jahr 2020 in Paris. Ein Mann, dessen Namen der EuGH mit HW abkürzt, wurde als Organisator einer nicht angemeldeten Demonstration festgenommen. Während des Polizeigewahrsams verweigerte er die Abnahme von Fingerabdrücken und das Anfertigen von Lichtbildern.

HW wurde später von dem ursprünglichen Tatvorwurf des Aufruhrs freigesprochen. Trotzdem verurteilte ihn ein französisches Strafgericht zu einer Geldstrafe von 300 Euro wegen seiner Weigerung, an der erkennungsdienstlichen Behandlung mitzuwirken. HW wehrte sich gegen diesen Schuldspruch mit dem Argument, die französische Regelung sei unvereinbar mit der europäischen Datenschutzrichtlinie für den Bereich Strafverfolgung und Justiz.

Das Pariser Berufungsgericht legte den Fall dem EuGH vor. Es wollte klären lassen, ob nationale Behörden tatsächlich von jeder verdächtigen Person ohne spezifische Rechtfertigung biometrische Daten verlangen dürfen.

Die jetzige Antwort aus Luxemburg legt Wert auf die Privatsphäre der Bürger: Da biometrische Daten zu den besonders sensiblen Kategorien gehören, genießen sie der Entscheidung zufolge einen verstärkten Schutz. Ihre Verarbeitung ist demnach nur dann zulässig, wenn sie absolut notwendig ist und durch geeignete Garantien für die Grundrechte der Betroffenen flankiert wird.

Der EuGH unterstreicht in seinem Beschluss, dass das bloße Vorhandensein eines plausiblen Tatverdachts allein nicht ausreiche, um tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre wie die Erfassung biometrischer Merkmale zu rechtfertigen. Jede Entscheidung für eine solche Maßnahme müsse zumindest eine summarische Begründung enthalten. Diese soll es der betroffenen Person ermöglichen, die Notwendigkeit nachzuvollziehen und gegebenenfalls rechtlich gegen die Maßnahme vorzugehen.

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Einschlägige nationale Vorschriften müssen klar gefasst sein. Sie sind mit EU-Recht nicht vereinbar, wenn sie eine automatische und unterschiedslose Erhebung nach sich ziehen, ohne dass die Strafverfolger die Erforderlichkeit im konkreten Einzelfall prüfen.

Der EuGH entschied zudem, dass eine strafrechtliche Sanktion für die Weigerung, sich biometrisch erfassen zu lassen, nur unter bestimmten Voraussetzungen verhängt werden kann. Und zwar nur, wenn die zugrunde liegende Forderung der Polizei selbst rechtmäßig war.

Das heißt: Erfüllt die Datenerhebung nicht das Kriterium der unbedingten Erforderlichkeit, darf auch die Verweigerung nicht bestraft werden. Zudem muss jede Sanktion dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, der in der EU-Grundrechtecharta verankert ist.

Das Urteil konkretisiert die Anforderungen der Datenschutzrichtlinie. Es dürfte weitreichende Folgen für die polizeiliche Praxis in vielen Mitgliedstaaten haben, in denen die erkennungsdienstliche Behandlung bisher oft als Standardprozedur bei jeder Festnahme galt.

Behörden müssen nun ihre internen Bestimmungen anpassen. Dabei gilt es sicherzustellen, dass die Erhebung biometrischer Daten kein Automatismus ist. Vorzuweisen ist ein begründeter Ausnahmefall, der den spezifischen Zwecken der Ermittlung dient. Bürger werden damit gegenüber staatlichen Übergriffen im digitalen und biometrischen Zeitalter besser geschützt.


(wpl)



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„Virtuell vergewaltigt“: Schauspielerin Collien Fernandes zeigt Ex-Mann an


Schauspielerin Collien Fernandes, die sich in den vergangenen Jahren öffentlich gegen Deepfakes engagiert hat, hat Anzeige gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen erstattet. Er soll in sozialen Netzwerken unter ihrem Namen Profile angelegt und diese für erotische Konversationen missbraucht haben.

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Das berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf Fernandes und verschiedene Dokumente, der Beschuldigte wollte sich demnach nicht äußern. Die beiden hatten im Jahr 2011 geheiratet und im vergangenen Herbst ihre Trennung bekannt gegeben.

Fernandes reichte die Anzeige Ende vergangenen Jahres beim Bezirksgericht Palma de Mallorca ein, wohin das Paar vor drei Jahren mit der gemeinsamen Tochter ausgewandert war. Bereits Jahre zuvor hatte sie laut dem Spiegel erfahren, dass unter ihrem Namen Profile auf LinkedIn angelegt worden waren, über die Unbekannte sich mit fremden Männern zum Telefonsex verabredeten. Zudem seien pornografische Bilder und Videos von Frauen verschickt worden, die ihr täuschend ähnlich sahen – offenbar um den Eindruck zu erwecken, es handele sich um sie selbst. Einen Monat später habe Ulmen ihr gestanden: „Ich war das, ich habe das getan.“

Laut dem „Spiegel“ befindet sich die Anzeige in Spanien noch in einem frühen Stadium, für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Der Spiegel hat demnach aber eine E-Mail des Schauspielers an einen Berliner Strafverteidiger einsehen können, bei der es sich um eine Beichte handeln könnte. Darin habe er eingestanden, „auf den Namen seiner Frau Fakeprofile auf sozialen Medien angemeldet“ zu haben. Über die habe er mit anderen „Männern gechattet, geflirtet, ‚bis hin zum Sex-Talk’“. Darüber habe er auch Videos verschickt, die er sich aber von frei zugänglichen Seiten aus dem Internet besorgt habe. Die Rede war da also explizit nicht von selbst erstellten Deepfakes.

Dass die Anzeige in Spanien eingereicht wurde, liegt auch daran, dass Opfer von digitaler Gewalt dort bessere Aussichten haben. Das liege unter anderem daran, dass es dort Staatsanwaltschaften und Gerichte gebe, die auf Gewalt gegen Frauen spezialisiert sind. Fernandes setzt sich seit Jahren dafür ein, die juristische Verfolgung pornografischer Deepfakes in Deutschland zu erleichtern. Von ihren persönlichen Erfahrungen berichtete sie im vergangenen Jahr im heise-Podcast „Bits & Böses“, damals aber noch ohne einen Vorwurf gegen eine konkrete Person.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat im Januar angekündigt, härter gegen das Erstellen und Verbreiten von sexualisierten Bildern vorgehen zu wollen, die mit KI-Hilfe erstellt wurden.

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(mho)



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