Künstliche Intelligenz
Interview: Das Bundesportal – eines für alle Behördengänge?
Die Bundesdruckerei, deren Historie bis in die Kaiserzeit reicht, hat sich mittlerweile ein umfangreiches Know-how in Bezug auf Sicherheitstechnologien und Digitale Identität aufgebaut. Das Unternehmen, das sich hundertprozentig in Bundeshand befindet, setzt damit Grundlagen für die Digitalisierung in Deutschland um. Eins der Grundlagen-Projekte ist das Bundesportal, mit dem die Bundesdruckerei im Auftrag des Bundes verschiedene Behördendienstleistungen für Bürger und Unternehmen online unter unter www.bund.de bereitstellt.
Über die vereinheitlichte Plattform sind Informationen zu allen Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen online verfügbar und über 400 Antragsverfahren des Bundes können auch direkt im Bundesportal abgewickelt werden. Im Interview gibt Dorothea Schneider Auskunft über Status und Zukunft des Projekts, das sie unter anderem mit ihrem Team von Solution Managern in der Bundesdruckerei vorantreibt.
Im Interview: Dorothea Schneider

Dorothea Schneider arbeitet in der Funktionsbereichsleitung Solution Management Digital Government der Bundesdruckerei Gruppe. In dieser Position ist sie für die Entwicklung und Umsetzung digitaler Lösungen im Verwaltungsbereich zuständig. Das folgende Gespräch behandelt den aktuellen Stand des Projekts sowie technische und organisatorische Aspekte der Plattform.
(Bild: Bundesdruckerei GmbH)
iX: Frau Schneider, wann und in welchem Kontext wurde denn die Entwicklung des Bundesportals angestoßen?
Schneider: Das Bundesportal existierte bereits in einer Betaversion, als das Innenministerium 2018 auf die Bundesdruckerei zukam, um die Webseite zu einem Portal weiterzuentwickeln. Die Betaversion war eher ein Proof of Concept, eine Sammlung von Verwaltungsdienstleistungen zu Informationszwecken, jedoch ohne die Möglichkeit, Online-Anträge einreichen zu können. 2019 starteten wir nach einer Analysephase dann mit der Weiterentwicklung.
iX: Welche Rückmeldung hören Sie von Nutzern des Bundesportals? Welche Dienstleistungen nehmen sie häufig in Anspruch, welche Kritik kommt von Nutzerseite?
Schneider: Dafür muss man kurz erläutern, aus welchem Rahmen das Projekt stammt: Das Bundesportal entstand aus der Umsetzung des Onlinezugangsschutzgesetzes, im Zuge dessen Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsdienstleistungen – meist individuell – digitalisierten. Auch deshalb finden wir heute eine sehr heterogene Landschaft für digitale Behördendienstleistungen vor. Für Leistungen vom Bund gab es die Möglichkeit, das zentrale Portal des Bundes – also das Bundesportal – als Digitalisierungsplattform für die Antragsverfahren des Bundes zu nutzen.
Bei Länder- und Kommunalleistungen kann das Bundesportal die User häufig nur auf die entsprechende Seite verweisen. Das ist ein Kritikpunkt, denn Bürger kommen viel häufiger mit Leistungen des Landes oder der Kommune in Kontakt, beim Elterngeld oder BaföG zum Beispiel. Es sind vor allem Unternehmen, die das Bundesportal für Anträge an den Bund nutzen. Trotzdem steigen unsere Nutzerzahlen kontinuierlich, sie liegen aktuell monatlich zwischen 900.000 und 2 Millionen.
iX: Welche Bundesleistungen beziehen Unternehmen häufig über das Bundesportal?
Schneider: Sehr gefragt sind zum Beispiel die Angebote der Bundesnetzagentur, zum Beispiel zur Beantragung von Funklizenzen oder auch Standorten für Telekommunikationsmasten. Beim Luftfahrtbundesamt können beispielsweise Berufspilotenlizenzen beantragt werden. Auch die Künstlersozialkasse bietet einige Antragsverfahren für Selbstständige an.
iX: Und was sind die Hürden dabei, Landes- und der Kommunenleistungen in das Portal aufzunehmen?
Schneider: Außer bei speziellen Leistungen, mit zum Beispiel sehr hohen Sicherheitsanforderungen wie etwa in Bezug auf Gesundheitsdaten, gibt es technisch eigentlich keine Hürden. Das ist auch unsere Kernbotschaft: Bürger wünschen sich Einheitlichkeit und möchten sich keinen Kopf darüber machen, ob die für sie wichtige Leistung nun vom Bund, Land oder einer Kommune kommt. Zusammen mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sprechen wir zurzeit verstärkt Länder und Kommunen an, ob sie von eigenen Insellösungen mit in das zentrale Bundesportal wechseln wollen. Zudem gehen wir auch auf Bundesbehörden zu, die heute noch auf individuelle Fachportale setzen. Für sie wäre die Mitnutzung des Bundesportals sogar kostenlos, weil das BMDS für den Bund aktuell die Kosten für Betrieb und Pflege übernimmt.
iX: Und wie funktioniert die Anbindung? Wer ist für die Vereinheitlichung zuständig, durch die Behörden Anträge durch das Bundesportal erhalten können?
Schneider: Da muss man unterscheiden zwischen den Vorgängen vom Bürger bis zum Behördenschreibtisch – dem Frontend sozusagen –, sowie ab Antragsbearbeitung in einer Behörde, dem Backend. Wir sind für Ersteres zuständig, also der Schnittstelle zum Nutzer – und somit für die digitale Übermittlung der Antragsdaten an die Behörde. Auch wenn wir für die Fachverfahren in den Behörden nicht zuständig sind, so regen wir Behörden auch an, bei der Digitalisierung der Anträge gleich die Prozesse dahinter mitzudenken, und bieten allen Kunden eine digitale Schnittstelle für ihre Fachverfahren an. Vereinfacht gesagt fungiert das Bundesportal als digitaler Postbote zwischen Behörde und Bürger, in beide Richtungen.
iX: Hat die Bundesdruckerei das Bundesportal denn in Eigenregie entwickelt oder war ein externes Unternehmen dafür zuständig?
Schneider: Zuständig für Entwicklung war die Bundesdruckerei im Auftrag des Bundesinnenministeriums. Viele Menschen glauben noch immer, wir stellen ausschließlich Banknoten und Ausweisdokumente her. Dabei hat die Bundesdruckerei als Technologieunternehmen des Bundes tatsächlich mittlerweile einen starken Fokus auf Digitalisierungsprojekte. Der IT-Fokus begann eigentlich nach dem 11. September 2001, als aus Sicherheitsgründen Chips in Pässen und später auch in Personalausweisen eingebaut werden sollten, und ging mit der Vernetzung der rund 6.000 Meldebehörden in Deutschland weiter. So entstand mit der Zeit das größte ressortübergreifende Bundesunternehmen mit rund 4.500 Mitarbeitenden. Mitarbeiter aus unserer Innovationsabteilung veröffentlichten zum Beispiel letztens zu Quantum Machine Learning im nature Magazine (hier einsehbar, Anm. d. Red.).
iX: Und das Bundesportal ist auch selbstgehostet, es gibt keine Verträge mit Cloud-Anbietern?
Schneider: Ja, wir betreiben ein eigenes Rechenzentrum in Berlin, das eine eigene Cloud-Infrastruktur hostet. Seit 2020 ist das Bundesportal live. Das Bundesportal pflegen und entwickeln wir weiter und berücksichtigen dabei Wünsche der Behörden sowie der Bürger und Unternehmen.
iX: Und was sind die Wünsche von Behörden und Bürgern? Wie sieht die Roadmap aus?
Schneider: Wir wollen den Komfort erhöhen: So ist beispielsweise eine Unternehmensschnittstelle für maschinell erstellte Anträge angedacht. Ferner sehen wir perspektivisch das Bundesportal auch als One-Stop-Shop für Verwaltung, Wirtschaft und Bürger. Es ist das ideale Ökosystem für die EUDI-Wallet.
Generell sprechen wir uns für eine grundlegende Konsolidierung von Behördenportalen aus, was über eine Nachnutzung der Bundesportal-Technologie erfolgen kann. Der Bund hat das Bundesportal finanziert, und in diesem Sinne sollten möglichst viele Synergien genutzt werden. Das Projekt wandert nun zum BMDS und wir hoffen, dass das Portal dort bei einer zentralen, standardisierten Bereitstellung von digitalen Verwaltungsdiensten unterstützen kann.
iX: Was wäre an dem Projekt in Bezug auf die Verwaltungsdigitalisierung besonders hervorzuheben?
Schneider: Außergewöhnlich ist tatsächlich die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und nun mit dem BMDS. Das Thema Agile Softwareentwicklung wurde hier wirklich gut auf- und angenommen. Alle Projektleitungen und Referenten über die Jahre waren dem gegenüber offen und haben in dem Rahmen sehr gut mit den Entwicklern zusammengearbeitet. Zwar hat das Schlagwort Agile Entwicklung im IT-Kontext etwas an Strahlkraft verloren. Dennoch sind wir ein wenig stolz: Im Verwaltungskontext war das eines der ersten Großprojekte, die der Bund tatsächlich agil umgesetzt hat. Das macht das Bundesportal zu einem echten Leuchtturmprojekt.
iX: Frau Schneider, danke für das Gespräch.
(kki)
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Nach Epic-Urteil: Google öffnet den Play Store in den USA
Google hat die Änderungen in seinem Android-Ökosystem, die auf ein Gerichtsurteil von Ende 2023 zurückgehen, umgesetzt. Damit sind App-Anbieter und Entwickler unter anderem nicht mehr dazu verpflichtet, Googles Abrechnungssystem zu verwenden, sie können auch auf Apps außerhalb des Play Stores verlinken. Allgemein erhalten sie mehr Flexibilität bei der Werbung für Angebote und der Abwicklung von In-App-Zahlungen.
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Google öffnet seinen Play Store widerwillig
Wie Google in einem Support-Dokument schreibt, wird Google Entwicklern nicht mehr verbieten, mit Nutzern über die Verfügbarkeit oder gegebenenfalls günstigere Preise ihrer Apps außerhalb des Play Stores zu kommunizieren. Zudem wird die Firma Entwicklern nicht untersagen, einen Link zum Herunterladen der App oder einen Link zur Bezahlung außerhalb des Stores bereitzustellen.
Zudem verlange der Konzern nicht mehr die Verwendung von Googles Play Billing in Apps, die im Play Store angeboten werden, ebenso verbietet Google auch nicht mehr die Verwendung anderer In-App-Zahlungsmethoden. Ferner untersagt der Konzern App-Anbietern nicht mehr, mit Nutzern über die Verfügbarkeit anderer Zahlungsmethoden als Googles eigene zu kommunizieren. Verwenden Entwickler ihre eigenen Bezahlmethoden, müssten sie in diesem Fall keine Provisionen mehr an Google abtreten.
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Die Änderungen treten ab dem 29. Oktober 2025 im US-Play Store in Kraft. Allerdings sind sie zunächst nur temporär und gelten nur so lange, wie die Anordnung des US-Bezirksgerichts in Kraft ist, also bis zum 1. November 2027.
Weitere Anpassungen folgen
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Google erklärt im Dokument weiter, dass „das Vertrauen und die Sicherheit der Nutzer weiterhin im Mittelpunkt unseres Handelns stehen“ und dass das Unternehmen auch bei der Umsetzung der Anordnungen der einstweiligen Verfügung weiterhin seine Sicherheitsgrundsätze befolgen werde.
In „naher Zukunft“ will Google weitere Programmanforderungen und Änderungen am eigenen Geschäftsmodell bekannt geben, „um das Vertrauen und die Sicherheit der Nutzer im Ökosystem zu wahren, basierend auf dem Feedback der Entwickler- und Nutzergemeinschaft“, erklärte der Konzern.
Mit den weiteren Änderungen dürfte Google komplexere Anpassungen meinen, die der Hersteller noch erfüllen muss. Denn gemäß dem Urteil muss Google seinen Play Store für alternative Stores öffnen; Android-Apps können auch in alternativen Stores verfügbar sein, solange die Entwickler das nicht aktiv ausschlagen. Der Umweg über die Installation via APK-Dateien wäre damit nicht mehr erforderlich.
Der Konzern stellt sich derweil auf den drohenden Kontrollverlust über sein Ökosystem ein: Denn ab Herbst 2026 können nur noch Apps auf zertifizierten Android-Geräten installiert werden, deren Herausgeber sich zuvor bei Google registriert und dann die jeweilige Anwendung signiert haben. Für Installationen über den Google Play Store gilt das schon seit 2023; künftig soll die Anonymität auch für Sideloading, also für direkt am Gerät, ohne Nutzung des Play Stores installierte Programme und alternative App-Stores abgeschafft werden. Der Betreiber des alternativen App-Stores F-Droid kritisiert das scharf.
(afl)
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Nach dem iPad Pro: Apple bereitet OLED-Screens für weitere Macs und iPads vor
Schon seit Jahren gibt es immer wieder ernst zu nehmende Gerüchte, dass Apple von der traditionellen LCD-Technik auf OLED-Screens auch für Geräte mit großem Bildschirm wechseln wird. Im iPhone wird der stromsparende Displaytyp mit guter Farbausbeute bereits seit dem iPhone X von 2017 verbaut, doch erst mit dem iPad Pro M4 im vergangenen Jahr nutzt der Hersteller OLEDs mit 11 und 13 Zoll. Nun soll sich der Trend in den kommenden Monaten bis Jahren mit weiteren Modellen fortsetzen – sowohl bei Tablets als auch portablen Macs, darunter auch günstigere Varianten.
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OLED überall – für mehr Geld
Bislang galt nur als ausgemacht, dass ein Redesign des MacBook Pro mit OLEDs fest eingeplant ist, aktuell wird damit frühestens im Herbst 2026 gerechnet. Bloomberg-Reporter Mark Gurman, üblicherweise gut informiert, schrieb jetzt aber in dieser Woche, dass es feste Pläne auch für MacBook Air, iPad Air und sogar iPad mini gibt. Das wäre eine neue Entwicklung. Aus Nutzersicht hätte das zwar einige Vorteile, wie man an den positiven Kritiken für das iPad Pro M4 und nun das iPad Pro M5 feststellen kann. Doch gleichzeitig könnte sich der Preis erhöhen – allein bei einem iPad mini angeblich um 100 US-Dollar.
Bessere Farbdarstellung und höhere Kontraste soll angeblich als erstes besagtes Kompakt-Tablet (Display-Größe aktuell 8,3 Zoll) erhalten. Es könnte bereits Anfang nächsten Jahres erscheinen – angeblich auch erstmals wasserresistent und mit neuer Lautsprechertechnik (Vibration-based Speakers). Aber dabei bleibt es nicht. Das iPad Air soll in der übernächsten Generation ebenfalls auf OLED umsteigen, heißt es – wobei die für das Frühjahr geplante Neuauflage zunächst bei LCD bleibt und vor allem schnellere Chips bringt.
iPhones ganz ohne LCD
Das MacBook Pro bleibt wiederum erster OLED-Mac. Doch ein MacBook Air soll folgen. Um ausreichend Abstand zwischen den Baureihen zu haben, sieht Gurman diese Veränderung aber nicht vor 2028. Im Frühjahr 2026 ist demnach nur ein Prozessor-Upgrade (dann auf den M5) vorgesehen.
Beim iPhone hat Apple den OLED-Umstieg längst hinter sich. Mit Einführung des iPhone 16e, das das SE 3 abgelöst hat, ist kein LCD-Modell mehr auf dem Markt. Andere Formen der OLED-Technik wie Micro-OLEDs nutzt Apple bislang nur in Spezialanwendungen wie der teuren Vision Pro. Die Quantenpunkt-Technologie setzt Apple indes als Hintergrundbeleuchtung seit dem MacBook Pro M4 ein, behauptet ein Displayexperte.
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(bsc)
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Nextcloud, Proton & Co: Neue Allianz für digitale Souveränität
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Führende europäische Technologieunternehmen haben die EuroStack Initiative Foundation gegründet, um die digitale Souveränität Europas durch koordinierte Industrieaktionen voranzutreiben. Zu den Gründungsmitgliedern gehören unter anderem Frank Karlitschek von Nextcloud, Andy Yen von Proton, Achim Weiss von IONOS sowie Vertreter von Ecosia und weiteren Unternehmen. Die Stiftung wird von der Wirtschaftswissenschaftlerin Cristina Caffarra geleitet.
Die Foundation reagiert auf die wachsende Abhängigkeit Europas von außereuropäischen Technologieanbietern. Wie die Initiative in der Ankündigung ihrer Gründung angibt, unterstützen mittlerweile über 300 CEOs den Anfang des Jahres gestarteten EuroStack. Die Gründer betonen, dass Regulierung allein nicht ausreiche – Europa müsse eigene technologische Infrastruktur aufbauen und koordinieren.
Drei Säulen: Einkauf, Verkauf und Finanzierung
Die Stiftung konzentriert sich auf drei Kernbereiche: „Buy European“ soll die öffentliche Beschaffung digitaler Technologien stärker auf europäische Anbieter ausrichten und gegen „Sovereignty-Washing“ vorgehen. „Sell European“ zielt auf die technische Integration bestehender europäischer Lösungen zu einem interoperablen Stack ab. Der dritte Pfeiler „Fund European“ soll private und öffentliche Investitionen in digital souveräne Technologien katalysieren.
Ein offizielles Side-Event zum französisch-deutschen Gipfel zur digitalen Souveränität findet am 17. November in Berlin statt. Die Foundation will in den kommenden Wochen ihr Governance-Modell entwickeln und Arbeitsgruppen für technische Integration und Beschaffung einrichten. Die Initiative versteht sich als langfristiges Projekt, um europäische digitale Souveränität von der Theorie in die Praxis zu überführen.
Die Ankündigung der Gründung der EuroStack Initiative Foundation liegt iX vor. Wir aktualisieren die Meldung, sobald sie öffentlich zur Verfügung steht.
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Wie können Unternehmen und Behörden ihre IT aus den Abhängigkeiten von US-Hyperscalern, amerikanischen oder chinesischen KI-Anbietern und Softwareherstellern lösen? Das diskutieren Fachleute aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft am 11. und 12. November auf dem IT Summit by heise in München. Vorträge und Speaker finden Sie im Programm des IT Summit. Am ersten Konferenztag findet zudem ein kostenloser Workshop statt, der zeigt, wie Open-Source-Lösungen zur digitalen Souveränität und Cybersicherheit beitragen können. Buchen Sie jetzt Ihr Ticket.
Gleichzeitig hat die EU ein neues Bewertungssystem, das sogenannte Cloud Sovereignty Framework, vorgestellt, mit dem Cloud-Dienste künftig nach einheitlichen Souveränitätskriterien bewertet werden sollen. Das Framework umfasst acht konkrete Ziele, die Aspekte wie Datenkontrolle, Schutz vor fremdem Rechtszugriff, Lieferkettentransparenz und technologische Unabhängigkeit abdecken. Cloud-Anbieter müssen mit dem SEAL-Bewertungssystem nachweisen, dass ihre Dienste diesen Kriterien entsprechen, wobei sowohl technische als auch organisatorische Nachweise erforderlich sind. Sofort gab es am Cloud Sovereignty Framework allerdings scharfe Kritik: Es würde Verwirrung stiften und gar US-Anbieter bevorzugen.
(fo)
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