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Datenschutz & Sicherheit

Iranisches Regime setzt auf umfassende Kommunikationsblockade


Seit Dezember protestieren Menschen im Iran gegen die Regierung. Diese Proteste haben in den letzten Tagen an Fahrt aufgenommen und sich auf das ganze Land ausgeweitet. Das iranische Regime hat deswegen seit dem 8. Januar die Kommunikationswege in und aus dem Land fast komplett abgeschaltet. Laut dem Monitoringdienst Netblocks hat das Internet im Iran nur etwa ein Prozent seiner normalen Bandbreite und ist damit fast komplett dicht. Schon in den Tagen davor kam es zu regionalen Abschaltungen des Mobilfunks.

Bereits in der Vergangenheit hatte Irans Regierung immer wieder das Internet und auch den Mobilfunk im Land blockiert. Neu ist allerdings, dass das Regime auch gezielt gegen das Satelliten-Internet Starlink vorgeht – und das offenbar sehr wirksam. Laut einem Bericht des Exil-Medium Iran Wire soll es mehrere Zehntausend Starlink-Einheiten im Iran geben. Sie sind derzeit eine von wenigen Möglichkeiten für Menschen im Iran, Kontakt nach außen zu halten und Bilder der Proteste zu teilen.

Doch zu Beginn des Shutdowns sollen laut IranWire 30 Prozent der Leistung der Geräte gestört gewesen sein, am späten Donnerstagabend seien es schon etwa 80 Prozent gewesen. Verantwortlich dafür seien militärische Störsender, die aus Russland oder China stammen sollen, und über das ganze Land verteilt seien. Sie stören unter anderem das GPS-Signal, das Starlink-Stationen benötigen. Dennoch ist Starlink der Grund dafür, dass überhaupt Bilder und Videos von den Protesten aus dem Land gelangen.

Telefonie auch betroffen

Ein weiteres Novum ist bei dem jetzigen Blackout, dass auch ganz normale Telefonie betroffen sei. Der Exil-Iraner Kasra Amirabadi* berichtet, dass in der gut vernetzten Auslandscommunity ein sehr mulmiges Gefühl herrsche, weil der Blackout so komplett sei. „Bei anderen Protesten konnten wir zumindest telefonieren, aber auch das ist nicht mehr möglich“, so der Student gegenüber netzpolitik.org. „Das gab es noch nie.“

In der Community wundert man sich laut dem Studenten über hochauflösende Videos aus Hochsicherheitsbereichen, die viele Tote zeigen sollen und trotz des Blackouts aus dem Iran ins Ausland gelangen. „Es kann sein, dass das Regime solche Videos zur Abschreckung und Schwächung der Proteste selbst lanciert“, sagt Amirabadi. Beweise für diese Vermutung gibt es allerdings nicht.

Standard-Repressionswerkzeug im Iran

Ziel der Kommunikationsblockaden ist es, die Koordination und Mobilisierung der Protestierenden zu unterbrechen und zu erschweren. Zudem soll der Austausch über Protestaktionen und Vorfälle in anderen Landesteilen gestoppt werden, um den Protesten Momentum zu nehmen. Ein Ziel könnte zudem sein, die Kontrolle wahren zu wollen, was nach außen dringt. Ein solcher Kommunikationsblackout verschleiert das Ausmaß der Proteste und der Gewalt gegen die Demonstrierenden. Menschenrechtsorganisationen gehen mit heutigen Stand von mehr als 500 getöteten Personen aus.

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Das iranische Regime geht schon fast traditionell mit Internetabschaltungen gegen Proteste vor. Bei den Protesten im Jahr 2017 und 2018 blockierte die Regierung einzelne Messenger wie Telegram, bestimmte Webseiten und temporär und regional den Mobilfunk. Bei der Revolte 2019 schaltete die Regierung für ganze sechs Tage das Internet ab.

Bei den Protesten nach dem Tod von Jina Mahsa Amini im Jahr 2022 schaltete das Regime Teile des Netzes und immer wieder temporär den Mobilfunk ab. Die jetzige Blockade stellt in ihrer Totalität allerdings alle bisherigen Abschaltungen in den Schatten. Derzeit sieht es auch so aus als könnte es der längste in der Geschichte des Iran werden.

Ziel ist ein abgeschottetes Netz

Wie Recherchen von netzpolitik.org, Correctiv und taz im Jahr 2022 aufdeckten, arbeitete der Iran offenbar mit Hilfe einer deutschen Tarnfirma daran, die wirtschaftlichen und finanziellen Kosten der Internetabschaltungen mittels eines iranischen Intranets abzufedern.

Durch Internetabschaltungen kommen Wirtschaft und behördliche Vorgänge im Land selbst zum Erliegen, es entstehen zusätzlich zu den menschenrechtlichen Auswirkungen für die Bevölkerung extreme volkswirtschaftliche Kosten für das Regime. Wie die Recherchen damals belegten, betrieb das Tarn-Unternehmen mehrere Datenzentren in Europa, die bei einer Abschottung des Internets den Betrieb des internen iranischen Netzes gewährleisten können sollten.

*Echter Name der Redaktion bekannt.



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OpenAI erhält wohl Pentagon-Auftrag nach Bruch mit Anthropic


Im Streit zwischen dem Pentagon und der KI-Firma Anthropic um die Verwendung von Software mit Künstlicher Intelligenz im US-Militär hat offenbar der Rivale OpenAI den Zuschlag bekommen. In einem Statement auf der Plattform X verkündete OpenAI-Chef Sam Altman, man habe eine Vereinbarung mit dem US-Verteidigungsministerium getroffen. Details blieben dabei zunächst unklar. Die Ankündigung folgt wenige Stunden, nachdem das Pentagon Anthropic wegen der Unstimmigkeiten beim Einsatz von KI als Risiko für die nationale Sicherheit eingestuft hatte.

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ChatGPT-Betreiber OpenAI und die Firma Anthropic wetteifern darum, ihre Software mit Künstlicher Intelligenz in Unternehmen und Behörden unterzubringen.

Nun springt offenbar OpenAI in die Lücke. „Heute Abend haben wir mit dem Kriegsministerium eine Vereinbarung getroffen, unsere Modelle in dessen klassifiziertem Netzwerk einzusetzen“, schrieb Altman bei X. Pentagon-Chef Pete Hegseth repostete das Statement, ebenso wie der ranghohe Beamte Emil Michael.

Altman erläuterte weiter, zwei der wichtigsten Sicherheitsprinzipien von OpenAI seien das Verbot inländischer Massenüberwachung sowie die menschliche Verantwortung für den Einsatz von Gewalt, einschließlich autonomer Waffensysteme. „Das Kriegsministerium stimmt diesen Prinzipien zu, verankert sie in Gesetz und Richtlinien, und wir haben sie in unsere Vereinbarung aufgenommen.“

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Im Kern hatte auch Konkurrent Anthropic auf diese beiden Punkte gepocht. Das Unternehmen wollte ihrem Chef Dario Amodei zufolge als Grenzen für die Verwendung seiner KI-Software im US-Militär durchsetzen, dass die KI der Firma nicht für Massenüberwachung in den USA sowie nicht in komplett autonomen Waffen eingesetzt wird.

Am Freitag eskalierte der Streit: Hegseth ordnete an, Anthropic als „Supply-Chain Risk to National Security“, also als Lieferketten-Risiko für die nationale Sicherheit, einzustufen. Mit sofortiger Wirkung dürften Auftragnehmer, Zulieferer oder Partner des US-Militärs keine Geschäfte mehr mit dem Unternehmen machen, schrieb Hegseth bei X. Anthropic solle dem Verteidigungsministerium noch maximal sechs Monate lang Dienstleistungen bereitstellen, um einen Übergang zu einem „besseren und patriotischeren“ Anbieter zu ermöglichen.

Die Maßnahme erfolge im Zusammenhang mit einer Anweisung von Präsident Donald Trump, wonach alle Bundesbehörden die Nutzung von Anthropic-Technologie einstellen sollen.

Das Verteidigungsministerium will nur mit KI-Firmen zusammenarbeiten, die „jedem legalen Einsatz“ ihrer Software zustimmen. Anthropic hatte jedoch darauf beharrt, dass die von der Firma geforderten Einschränkungen wichtig seien.

So warnte Amodei in einem Blogbeitrag, dass Künstliche Intelligenz es mache, über das Netz verstreute Daten einzelner Menschen in großem Stil automatisiert zu einem ausführlichen Bild ihres Lebens zusammenzusetzen. Und zugleich sei KI noch nicht verlässlich genug, um in vollständig autonomen Waffen eingesetzt zu werden. „Wir werden nicht wissentlich ein Produkt liefern, das Amerikas Krieger und Zivilisten in Gefahr bringt“, so der Anthropic-Chef.

Spannungen zwischen Anthropic und dem Pentagon wurden öffentlich, nachdem bekannt wurde, dass Software der Firma bei der US-Militäroperation zur Gefangennahme des venezolanischen Machthabers Nicolás Maduro eingesetzt wurde. Wofür genau sie dabei verwendet wurde, blieb unklar.

Was die Vereinbarung zwischen dem Pentagon und OpenAI nun im Detail bei den Punkten Massenüberwachung und autonome Waffen vorsieht, blieb zunächst unklar.

In seinem Statement auf X rief OpenAI-Chef Altman das Pentagon zugleich dazu auf, diese gleichen Bedingungen allen KI-Unternehmen anzubieten – „Bedingungen, die unserer Meinung nach jedes Unternehmen akzeptieren sollte“. Man habe den Wunsch nach Deeskalation zum Ausdruck gebracht.

Er erklärte auch, dass OpenAI technische Schutzmaßnahmen entwickeln werde, um sicherzustellen, dass sich die Modelle wie vorgesehen verhielten, was auch dem Wunsch des Ministeriums entspreche. Zudem betonte Altman, das Pentagon habe bei allen Interaktionen tiefen Respekt gezeigt für Sicherheit und den Wunsch, gemeinsam das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Der Pentagon-Beamte Michael schrieb bei X, wenn es um Leben und Tod der US-Soldaten gehe, sei es im Zeitalter von KI von entscheidender Bedeutung, einen zuverlässigen und beständigen Partner zu haben, der in gutem Glauben handele.


(ssi)



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Die Woche, in der wir eine Blamage kommen sehen


Liebe Leser:innen,

es gibt Wochen, da zieht sich ein bestimmtes Thema über Tage bei uns durch. Und es gibt andere Wochen, da ist es nur ein Fragment, das kurz aufblitzt und hängen bleibt.

In dieser Woche war es ein Fragment. Konkret: eine Antwort des sächsischen Innenministeriums.

Das Haus von Armin Schuster (CDU) will den biometrischen Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit Internetdaten erlauben. Eine Polizeigesetznovelle soll den Weg dafür ebnen.

Schuster begründet die neuen Befugnisse damit, dass sich „eine Blamage“ wie bei der RAF-Terro­ristin Daniela Klette nicht wiederholen dürfe. Klette war über Jahre untergetaucht, Hinweise auf ihren Aufenthaltsort hatten dann zwei Journalisten mit Hilfe der umstrittenen Ge­sichtersuchmaschine PimEyes gefunden.

Allerdings steht Schuster vor hohen Hürden. Denn für einen biometrischen Abgleich braucht sein Ministerium eigentlich eine sehr, sehr große biometrische Datenbank. Eine solche anzulegen oder zu nutzen, verbietet aber die KI-Verordnung der EU – „und zwar ausnahmslos“, wie die Nichtregierungsorganisation AlgorithmWatch in einem Gutachten festgestellt hat.

Das sächsische Innenministerium ficht das nicht an. Man werde Tools verwenden, „die sich der grundsätzlichen Datenbankstruktur des Internets bedienen und keine polizeieigene Datenbank für alle Informationen des Internets erstellen“. Außerdem fokussiere sich die geplante Novelle „auf den anlassbezogenen Auftragsbereich der Gefahrenabwehr“.

Ein biometrischer Abgleich ohne Referenzdatenbank? Das geht effektiv nicht, sagt nicht nur AlgorithmWatch, sondern schreiben auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in ihrem kürzlich veröffentlichten Gutachten.

Und Gefahrenabwehr wird als Argument wohl kaum ausreichen, um die KI-Verordnung auszuhebeln, falls das sächsische Innenministerium etwas derartiges plant. Eine abschließende Entscheidung über deren Auslegung obliege dem Europäischen Gerichtshof, schreiben vorausahnend die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages.

Ich bin gespannt, wie die Geschichte weitergeht – und wer sich am Ende wie blamiert. Haben wir hier etwas missverstanden? Hat das Ministerium die Sachlage intern noch nicht ausreichend geklärt? Oder sind das Anzeichen eines Schusterschen Trumpismus, der Expertise und rechtsstaatliche Prinzipien einfach mal über Bord wirft?

Habt ein frühlingshaftes Wochenende

Daniel

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Schweiz: Die E-ID kommt später


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der elektronische Ausweis der Schweiz, die E-ID, kommt Ende dieses Jahres, später als gedacht – dafür aber mit Anpassungen und zusätzlichem Fokus auf Sicherheit und Akzeptanz. Das hat die Schweizer Regierung, der Bundesrat, bekanntgegeben. Im September 2025 entschieden sich die Schweizer Bürgerinnen und Bürger in einer Volksabstimmung mit denkbar knapper Zustimmung für die Einführung der E-ID.

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Schon einmal, heute vor fast fünf Jahren, wurde über die Einführung einer staatlichen elektronischen Identitätskarte abgestimmt. Die damalige E-ID Version 1.0 sollte jedoch von Privatunternehmen herausgegeben werden, was von den Stimmbürgern mit über 64 Prozent deutlich abgelehnt wurde. Bei der Abstimmung im vergangenen Jahr hat es mit 50,39 Prozent gerade mal gereicht, doch die Akzeptanz eines elektronischen Ausweises war erneut niedrig: Diverse Kritikpunkte und Bedenken blieben trotz oder eher wegen des verhaltenen Ja zur Bereinigung, etwa hinsichtlich des Datenschutzes und der Sicherheit. Diese sollten, so wollte es der Bundesrat nach der letzten Abstimmung, vom Bundesamt für Justiz (BJ) aus der Welt geschafft werden.

Am Mittwoch ließ sich der Bundesrat über die bereits ausgeführten sowie geplanten Anpassungen informieren und gab anschließend bekannt, dass die neue E-ID voraussichtlich ab dem 1. Dezember 2026 eingesetzt werden kann. Ursprünglich war der Sommer 2026 anvisiert worden.

Die E‑ID basiert auf einem staatlichen Wallet („Swiyu“-App) und soll digitale Identitätsnachweise ermöglichen – etwa für den Zugang zu Online‑Diensten (Altersverifikationen) oder den Bezug von amtlichen Dokumenten. Dementsprechend ist sie auch ein Schlüsselprojekt der digitalen Verwaltung.

Im Fokus der zusätzlichen Maßnahmen, die nun zügig angegangen und fortgesetzt werden sollen, stehen das Schließen von Sicherheitslücken sowie die Erhöhung der Vertrauenswürdigkeit bei der Nutzung der E-ID und der dazugehörigen Infrastruktur. So wird es laut aktuellen Plänen des Bundes nur noch für gesetzlich berechtigte Anbieterinnen möglich sein, die AHV-Nummer (Rentenversicherung) der Nutzenden abzufragen. Unautorisierte Anfragen sollen von der Swiyu-Wallet automatisch blockiert werden.

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Außerdem würden Anbieter verpflichtet, im Vorhinein ihre gewünschten Datenabfragen und deren Zweck in einem öffentlich zugänglichen Register des Bundes zu hinterlegen, teilt der Bundesrat in einer Medienmitteilung mit. Fehle die Registrierung oder verlange der Anbieter zu viele Informationen über die Nutzenden, erhalten diese in ihrer Swiyu-Wallet eine Warnung und können beim Bundesamt für Justiz eine entsprechende Missbrauchsmeldung machen. Eine „fehlbare Anbieterin“ könne „das BJ als letzte Maßnahme vom E-ID-System und der Vertrauensinfrastruktur ausschließen“, heißt es.

Grundsätzlich soll für die E-ID-Inhaber:innen mehr Transparenz hergestellt werden. Vorgesehen seien auch Hinweise und Warnungen in der Swiyu-Wallet, durch die sich die Nutzenden schnell und unkompliziert über die Vertrauenswürdigkeit der Anbieter informieren könnten, teilt der Bund mit.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) äußerte Mitte Februar zudem einige Kritik und Bedenken hinsichtlich der sicheren und termingerechten Einführung des digitalen Identitätsausweises. Vor allem gebe es noch Sicherheitslücken, etwa bei der Verschlüsselung der Nutzdaten, die bei der Ausstellung der E-ID zwischen den daran Teilnehmenden übermittelt werden und grundsätzlich Ende-zu-Ende verschlüsselt werden müssten. Die EFK zeigte sich „jedoch überrascht, dass die entsprechende Konzeption der Nutzdatenverschlüsselung bei der E-ID noch nicht abgeschlossen ist“. Beim Projekt „Vertrauensinfrastruktur“ sei noch nicht einmal die Entwicklung einer Verschlüsselungskonzeption konsequent angegangen worden. Die Planungsunterlagen sahen ursprünglich einen Abschluss dieser Aufgaben bis Ende 2025 vor.

Als Vertrauensinfrastruktur wird die technische Plattform bezeichnet, die für die Prozesse beim Einsatz (Ausstellung, Speicherung und Verarbeitung) der E-ID vom Bund zur Verfügung gestellt wird. Die Vertrauensinfrastruktur ist offen gestaltet, sodass auch andere elektronische Nachweise darin abgebildet werden können, wie etwa der elektronische Lernfahrausweis der Schweiz (eLFA) der bereits seit Anfang des Jahres in der Swiyu-App ausgestellt wird.

Aufgrund der noch offenen Aufgaben empfahl das EFK letztlich, die Verschiebung des E-ID-Starttermins in Betracht zu ziehen, was nun auch beschlossen wurde.


(kbe)



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