Künstliche Intelligenz
Kahlschlag beim Datenschutz: Baden-Württemberg plant massive Stellenkürzungen
In der baden-württembergischen Landespolitik bahnt sich ein gravierender Einschnitt bei den digitalen Bürgerrechten an. Die neue Koalition aus Grünen und CDU unter dem vorgesehenen Ministerpräsidenten Cem Özdemir plant, beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) 40 Prozent der Stellen einzusparen. Sie begründet diesen Schritt mit der föderalen Modernisierungsagenda, die eine Bündelung von Kompetenzen auf Bundesebene vorsehe.
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Parallel will Grün-Schwarz die technologische Aufrüstung von Sicherheitsbehörden und den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) für Überwachungszwecke deutlich forcieren. Trotzdem soll das Kontrollorgan, das diese Prozesse rechtlich begleiten muss, beschnitten werden.
Frank Spaeing, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD), kritisiert die entsprechende Passage in der Koalitionsvereinbarung scharf. Er wirft der Regierung mangelndes Verständnis europäischer Werte vor. Fortschritt muss ihm zufolge in einer freiheitlichen Gesellschaft zwingend grundrechtskonform erfolgen, wofür eine starke Aufsicht der Garant sei. Das von der Koalition genutzte Schlagwort eines „ermöglichenden Datenschutzes“ wertet Spaeing als Euphemismus für einen faktischen Abbau von Grundrechten.
Der Fachmann warnt auch, dass die massiven Kürzungen wohl gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen würden. Diese schreibe den Mitgliedsstaaten vor, einschlägige Aufsichtsbehörden ausreichend auch mit personellen Ressourcen auszustatten. Nur so könnten diese ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen. Ferner erinnert die DVD an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht. Wer einer Kontrollinstanz Mittel entziehe, schwäche zwangsläufig deren Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit.
Zwischen Innovation und Kontrollverlust
Auch der baden-württembergische LfDI, Tobias Keber, sieht die Entwicklung mit Sorge. Zwar begrüßt er das Ziel, Digitalisierung und KI-Einsatz zu fördern. Auf diesem Feld sei seine Behörde bereits intensiv beratend tätig. Der Kontrolleur warnt aber vor den Folgen einer Zentralisierung. Sollte die Aufsicht für Unternehmen und Vereine nach Bonn zum Bund abwandern, verlören lokale Akteure wie Startups und Bürger ihre direkten Ansprechpartner vor Ort. Datenschutz fungiere als vertrauensstiftender Faktor. Fehle die Kapazität zur Beratung und Kontrolle, drohe die Akzeptanz neuer Technologien in der Bevölkerung zu schwinden.
Besonders brisant ist die vorgesehene personelle Ausdünnung im Kontext der geplanten Sicherheitspolitik im Ländle. Die Koalition will der Polizei umfangreiche neue Befugnisse einräumen, etwa zum biometrischen Abgleich von Daten im Internet mithilfe automatisierter Gesichtserkennung. Das markiert das Ende bisheriger Tabus der Grünen beim Datenschutz. Wenn gleichzeitig die Kontrollinstanzen geschwächt würden, entstünde ein gefährliches Ungleichgewicht. Experten mahnen: Die steigende Zahl an Datenschutzbeschwerden durch KI-Anwendungen erfordere eigentlich einen Ausbau statt Streichungen bei der Aufsicht, um Frust und Staatsverdrossenheit vorzubeugen.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
Mutmaßlicher Cybercrime-Drahtzieher auf Mallorca gefasst
Nach jahrelangen Ermittlungen ist ein mutmaßlich führender Betreiber von Fake-Onlineshops und mutmaßlicher Drahtzieher einer illegalen Handels-Plattform gefasst worden. Der 35 Jahre alte Mann aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen soll rund 1.000 Menschen um teils erhebliche Summen gebracht haben. Er sei vor zwei Tagen auf Mallorca festgenommen worden und sitze in Auslieferungshaft, wie das Cybercrime-Zentrum (CCZ) Baden-Württemberg mitteilte.
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Der Verdächtige hatte demnach seit Jahren unter falscher Identität auf der spanischen Insel gelebt und gilt als einer der mutmaßlich führenden Köpfe in der deutschsprachigen sogenannten Underground Economy. Dabei handelt es sich um kriminelle Netzwerke im Darknet sowie im Internet, die illegale Waren und Dienstleistungen anbieten.
Mann war auch Betreiber von „Crimenetwork“
Er gilt zudem als Betreiber der kurz nach ihrer Abschaltung neu aufgebauten illegalen Online-Handelsplattform „Crimenetwork“, wie gleichzeitig die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Frankfurt und das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden mitteilten. Die Neuauflage der Plattform, auf der gestohlene Daten, Drogen und gefälschte Dokumente angeboten wurden, wurde demnach am Tag der Festnahme abgeschaltet.
Deren rund 22.000 Nutzer hatten ihre Transaktionen über Kryptowährungen abgewickelt – Umsätze in Millionenhöhe stehen im Raum. Ermittler fanden umfangreiche Nutzer- und Transaktionsdaten und stellten rund 194.000 Euro sicher. Weitere Angaben gab es dazu noch nicht. Wann der 35-Jährige nach Deutschland ausgeliefert wird, ist den Angaben zufolge noch offen.
Betrug mit täuschend echt aussehenden Fake-Onlineshops
Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen März 2023 und Januar 2025 mehr als 40 täuschend echt gestaltete Shops im Internet betrieben zu haben. Die Betrugsopfer hatten Produkte bestellt und Geld überwiesen, aber niemals Ware erhalten. Der Schaden beläuft sich demnach auf mindestens 323.000 Euro.
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Ermittler vor allem der Polizeipräsidien Reutlingen und Offenburg hätten maßgeblich dazu beigetragen, den Verdächtigen zu identifizieren, hieß es. Die bislang identifizierten Opfer stammten unter anderem aus Offenburg, Reutlingen, Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart. Betroffen seien darüber hinaus Menschen aus zahlreichen Landkreisen in Baden-Württemberg und aus allen anderen deutschen Bundesländern.
Bitcoin und Datenträger sichergestellt
Gleichzeitig zur Festnahme seien neben der Wohnung des Mannes auf Mallorca auch Objekte in Deutschland durchsucht worden, darunter die von zwei mutmaßlichen Komplizen aus Kaltenkirchen in Schleswig-Holstein und Unna in Nordrhein-Westfalen. In der Wohnung des Hauptverdächtigen auf Mallorca sicherten die Ermittler Bitcoin im Wert von rund 314.000 Euro. Auch Datenträger seien beschlagnahmt worden.
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(nen)
Künstliche Intelligenz
Altersüberprüfung: EU-Rechtsberater warnen vor Umgehungsoption durch VPNs
Die Bemühungen der EU um einen strengeren Jugendschutz im digitalen Raum steuern auf einen neuen Konflikt zu: Virtual Private Networks (VPNs). Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission arbeiten aktuell mit Hochdruck an Systemen, um Minderjährige im Netz vor Pornografie oder Glücksspiel zu schützen. Doch nun rücken technische Werkzeuge zum Umgehen dieser Hürden in den Fokus der Politik. Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) warnt in einer jetzt publik gewordenen Analyse eindringlich vor einem drastischen Anstieg der VPN-Nutzung, um gesetzlich vorgeschriebene Altersprüfungen zu umgehen.
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Die Rechtsexperten der EU-Abgeordneten bezeichnen diesen Trend explizit als „Regelungslücke, die geschlossen werden muss“. Sie sehen darin ein erhebliches Risiko für die Wirksamkeit künftiger EU-Gesetze. Ihre Sorge speist sich aus Beobachtungen in Großbritannien und mehreren US-Bundesstaaten, in denen bereits strikte Online-Verifikationspflichten gelten. Sobald Gesetze in Kraft traten, die Plattformen zur Altersprüfung verpflichteten, dominierten dort laut dem EPRS VPN-Apps die Download-Charts.
VPNs verschlüsselten den Datenverkehr und ersetzten die IP-Adresse des Nutzers durch die eines Servers in einer anderen Region, heißt es in der Handreichung, auf die das Magazin Cyberinsider aufmerksam gemacht hat. So könnten regionale Sperren und Identitätschecks effektiv ausgehebelt werden. Das Hintergrundmaterial des EPRS ist dabei nicht nur eine Bestandsaufnahme: Es läuft auf die Frage hinaus, ob VPN-Dienste selbst künftig gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, das Alter ihrer Nutzer zu prüfen. So müssten die Anbieter sicherstellen, dass ihre Technologie nicht als Werkzeug zum Aushebeln von Jugendschutzmaßnahmen zweckentfremdet wird.
Digitale Anonymität versus Kontrollpflicht
Ein solcher Schritt würde an den Grundfesten der digitalen Privatsphäre rütteln. VPNs gelten als essenzielle Werkzeuge für das Homeoffice, den Schutz vor unbefugter Überwachung und den freien Zugang zu Informationen in autoritären Regimen. Bürgerrechtler und Datenschutzaktivisten warnen seit Langem in Brandbriefen an die Politik, dass eine Identitätspflicht für VPN-Anbieter die Anonymität im Netz deutlich schwächen und neue Risiken durch eine zentrale Datenerfassung schaffen würde. Wenn der Zugang zum „Verschlüsselungs-Tunnel“ nur noch gegen Vorlage eines Ausweises möglich wäre, verlören VPNs ihre Kernfunktion als Werkzeug für Whistleblower und Journalisten.
Zugleich bleibt die technische Umsetzung der Altersprüfung selbst ein Problemfeld, wie die EPRS-Forscher einräumen. Erst kürzlich deckten Sicherheitsforscher Mängel in einer offiziellen Demo der Altersverifikations-App der Kommission auf.
Von der Politik perlen solche Appelle teils ab: Utah etwa hat bereits ein Gesetz verabschiedet, das an die physische Präsenz eines Nutzers über die IP-Adresse hinaus anknüpft, um VPN-Maskierungen rechtlich ins Leere laufen zu lassen. Auch auf EU-Ebene deutet der EPRS an, dass eine Novelle des EU Cybersecurity Act spezifische Anforderungen enthalten könnte, um den Missbrauch von VPNs zum Umschiffen legaler Schutzmechanismen zu verhindern.
Brüssels Plan für die europäische Identitäts-App
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Die Kommission hat mit einer Empfehlung Ende April die Flucht nach vorn angetreten, um einen Flickenteppich nationaler Alleingänge zu verhindern. Bis Ende 2026 sollen die EU-Länder flächendeckend Technologien zur Altersüberprüfung bereitstellen, die auf der technischen Blaupause der Brüsseler Regierungsinstitution basieren. Diese Open-Source-Lösung soll es Nutzern ermöglichen, ihr Alter nachzuweisen, ohne ihre gesamte Identität preiszugeben. Die Regierungen können diese Funktion entweder in eigenständigen Apps anbieten oder direkt in die kommende europäische digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) integrieren.
Das System setzt auf Datensparsamkeit und moderne Kryptografie wie „Zero-Knowledge-Proofs“. Ein Nutzer muss gegenüber einer Webseite lediglich bestätigen, dass er beispielsweise über 18 Jahre alt ist, ohne Name oder Wohnort zu übermitteln. Ein offizielles EU-Rahmenwerk mit Listen vertrauenswürdiger Anbieter soll sicherstellen, dass nur geprüfte technische Lösungen zum Einsatz kommen, die laufend auf ihre Sicherheit und Konformität überwacht werden.
Zweifel am Umgehungsnarrativ
Doch zwischen der regulatorischen Wahrnehmung und der tatsächlichen Nutzung der Verschlüsselungstools klafft eine Lücke, legt eine Studie der University of Michigan nahe. Demnach nutzen über 82 Prozent der Befragten VPNs primär zum Schutz vor allgemeinen Bedrohungen durch Cyberkriminelle sowie zum Absichern ihrer Privatsphäre. Den Wissenschaftlern zufolge gibt es noch keine empirischen Belege dafür, dass VPNs tatsächlich in großem Stil und primär zum Aushebeln von Jugendschutzfiltern angeschafft würden.
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(nie)
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#TGIQF: Das Quiz rund um „Das Leben des Brian“
Die Monty-Python-Komödie „Das Leben des Brian“ sorgte bei seinem Erscheinen 1979 für Wirbel. Die Geschichte um Brian, der in der Nachbarschaft von Jesus Christus geboren wurde, war für viele eine herrliche Komödie im typischen, abgedrehten Monty-Python-Stil — empfindsamere Gemüter sahen darin die Verunglimpfung des Christentums. Den Vorwurf äußerten sogar Kritiker, die den Film gar nicht gesehen hatten.
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Dabei nahm der Film nicht Jesus Christus an sich aufs Korn, sondern Dogmatismus und blinden Glauben an sich. Auch Doppelmoral und Gruppenzwang wird in dem Film persifliert. Das erkennt man vor allem während der Steinigungsszene, bei der keine Frauen zugegen sein durften, aber das Publikum von Frauen durchsetzt war, die mit sich durchweg mit aufgeklebtem Bart als Männer ausgaben. Um das Verwirrspiel auf die Spitze zu treiben, waren es die Monty-Python-Mitglieder, die sich als Männer verkleidete Frauen verkleideten.
Da die Kollegen der c’t die 4K-Fassung des Films unter die Lupe nahmen, werfen wir im Freitagsquiz ebenfalls einen Blick auf die Monty-Python-Komödie. Sichern Sie sich ein paar Otternasen oder Lerchenzungen, vergessen Sie nicht einen Bart und knobeln Sie mit.
In der heiseshow stellte Moderatorin Anna Bicker Dr. Volker Zota und als Malte Kirchner wie immer drei Fragen vorab. Volker Zota setzte nicht nur im lateinischen Maßstäbe, sondern auch bei suspekten Quizfragen.
Sie können in Ruhe in 10 Fragen maximal 100 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern gelesen.
Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns bei Mastodon, auf Facebook oder Instagram. Und schauen Sie auch gern beim Redaktionsbot Botti vorbei.
Und falls Sie Ideen für eigene Quizze haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster aka Herr der fiesen Fragen.
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(mawi)
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