Connect with us

Künstliche Intelligenz

Kameras im Betrieb: Arbeiter erhält 15.000 Euro Entschädigung für Überwachung


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 28. Mai die Rechte von Beschäftigten gegenüber einer Ausspähung durch Arbeitgeber gestärkt. Die 18. Kammer entschied, dass ein Arbeitnehmer, der über fast zwei Jahre hinweg unzulässig per Video überwacht wurde, Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro hat. Sie wertete die dauerhafte Überwachung der Arbeitsstätte als schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers (Az.: 18 SLa 959/24).

Der Fall betraf einen Produktionsmitarbeiter in einem Betrieb zur Herstellung von Stahlblöcken. Das beklagte Unternehmen überwachte die 15.000 Quadratmeter große Betriebshalle, das Lager, Verbindungsgänge und sogar Büroräume mit insgesamt 34 Videokameras. Sie zeichneten teilweise 24 Stunden am Tag in HD mit Zoom- und Echtzeitzugriff auf, wobei die Aufnahmen mindestens 48 Stunden gespeichert wurden.

Der Kläger arbeitete überwiegend an einer Schälmaschine. Obwohl er dort meist mit dem Rücken zur Kamera stand, wurde sein Arbeitsplatz permanent überwacht. Sobald er seinen Arbeitsplatz verließ, um etwa zu den Toiletten, dem Pausenraum oder dem Büro zu gehen, wurde er zwangsläufig auch von vorn erfasst.

Die Erholungs- und Sanitärräume selbst waren zwar nicht überwacht. Doch über die Kameras konnte kontrolliert werden, wann und wie lange der Arbeitnehmer sich auf dem Weg dorthin befand. Die beklagte Überwachung erstreckte sich über einen Zeitraum von 22 Monaten (Januar 2023 bis Oktober 2024).

Die Firma rechtfertigte die einschneidende Maßnahme mit dem Schutz vor Diebstahl und Vandalismus sowie der Arbeitssicherheit. Als weitere Gründe nannte sie das Nachverfolgen von Maschinenausfällen und der korrekten Materialverladung. Der Kläger hingegen litt nach eigenen Angaben unter einem erheblichen Leistungs- und Anpassungsdruck. Er fühlte sich permanent beobachtet und berichtete, der Geschäftsführer habe Mitarbeiter auch unerwartet angerufen und zu ihren Pausenzeiten befragt.

Das LAG Hamm bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, dem Arbeitsgericht Dortmund, wonach die Videoüberwachung rechtswidrig war. Im Rahmen der Maßnahme werden laut dem Urteil personenbezogene Daten verarbeitet, sodass sie daher den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) genügen müsse.

Die im Arbeitsvertrag enthaltene allgemeine Klausel zur Datenverarbeitung sahen die Richter als unwirksam an, da die erforderliche Freiwilligkeit der Einwilligung bei Abschluss eines solchen Dokuments fehlt. Auch die nötige Belehrung über das Widerrufsrecht sei nicht erfolgt. Die Überwachung war laut dem Urteil unverhältnismäßig und konnte nicht durch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt werden.

Die pauschal behaupteten Diebstahl- und Manipulationsgefahren habe das Unternehmen nicht ausreichend konkretisiert, moniert das LAG. Für viele Zwecke, wie den Diebstahlschutz von außen, wäre die Überwachung des externen Bereichs ein milderes Mittel gewesen. Zudem sei die Kontrolle der gesamten Halle inklusive des Arbeitsplatzes des Klägers zum Verfolgen von Maschinenausfällen oder zur Dokumentation der Verladung nicht erforderlich gewesen. Die Richter hielten auch fest, dass die Beklagte die Maßnahme vorsätzlich durchführte.

Der Anspruch auf finanzielle Entschädigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) setzt einen schweren, rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht voraus. Das LAG Hamm sah einen solchen gegeben – nicht nur aufgrund der Dauer der Rund-um-die-Uhr-Beschattung.

Die eingesetzte HD-Technik habe eine „Live-Überwachung“ und das Beobachten von Gesichtern und Mimik erlaubt und sei daher sehr invasiv gewesen. Zudem sei ein „extrem hoher Anpassungsdruck“ erzeugt worden, da die Arbeitnehmer zu jedem Zeitpunkt mit der Beobachtung rechnen mussten. Die Beklagte habe die unverhältnismäßige Ausspähung auch unverändert fortgeführt, obwohl der Kläger die Unerwünschtheit und Rechtswidrigkeit mit anwaltlichem Schreiben rügte.

Die vergleichsweise hohe Summe von 15.000 Euro halten die Richter für angemessen, da sie eine Genugtuungsfunktion für den Kläger erfüllen und die Firma von künftigen Verletzungen abbringen soll. Die ursprüngliche Unterlassungsklage wies das LAG dagegen ab, da das Arbeitsverhältnis der Parteien zwischenzeitlich beendet sei und somit keine Wiederholungsgefahr mehr bestehe. Rechtsmittel gegen das Urteil hat die Kammer nicht zugelassen. Mit einer potenziellen Beschwerde darüber müsste sich das Bundesarbeitsgericht beschäftigen.


(wpl)



Source link

Künstliche Intelligenz

ITU: Netzbevölkerung wächst, digitale Kluften bleiben


Sechs Milliarden Menschen weltweit nutzen mittlerweile das Internet, das sind rund drei Viertel der Weltbevölkerung. Das teilte die Internationale Fernmeldeunion (ITU) am Montag in Genf mit. Vor einem Jahr waren es demnach noch 5,8 Milliarden Menschen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Während die Netzbevölkerung langsam weiterwächst, bleiben im internationalen Vergleich wesentliche Unterschiede bei den Zugangsmöglichkeiten, betont die ITU. Das betrifft Bereiche wie den Ausbau von Infrastruktur und Preise für Anwender. Trotz der Fortschritte haben noch immer rund 2,2 Milliarden Menschen weltweit keinen Zugang zum Internet.

Erstmals erfasst der Bericht auch die über 5G angebundenen Nutzer. Laut ITU hat Europa mit einer 5G-Abdeckung von 74 Prozent die Nase vorn, gefolgt von Asien mit 70 Prozent und dem amerikanischen Kontinent mit 60 Prozent. In den Entwicklungsländern liegt diese Zahl teilweise bei gerade mal 4 Prozent.

Die Teilhabe am globalen Netz ist eine Frage des Geldes. In Ländern mit hohem Einkommen nähere man sich dem Ziel eines universellen Netzzugangs (94 Prozent online), schreibt die ITU. In den ärmsten Ländern haben dagegen nur 23 Prozent Zugang. Trotz teils höherer Wachstumserwartungen sei nicht damit zu rechnen, dass die digitale Kluft in absehbarer Zeit geschlossen werde.

In ärmeren Ländern bestehen in aller Regel unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zwischen Stadt und Land sowie Männern und Frauen. Den größten Unterschied zwischen den Geschlechtern vermerkt die ITU für die arabischen Länder. Dort nutzen nur 64 Prozent der Frauen das Netz im Vergleich zu 75 Prozent der Männer (Europa 93 Prozent versus 92 Prozent).

Die ITU hat ihre jährliche Bestandsaufnahme der globalen Telekommunikation zum Auftakt der World Telecom Development Conference (WTDC) am Montag in Baku veröffentlicht. Die WTDC will bis 28. November einen neuen //www.itu.int/en/mediacentre/Pages/PR-2025-11-17-WTDC-opening.aspx:Vierjahresplan für die Schließung digitaler Kluften weltweit verabschieden.

Weiterlesen nach der Anzeige


(vbr)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

EU-Frequenzgruppe: Oberes 6-GHz-Band ist für 6G nötig, WLAN hat das Nachsehen


Die Radio Spectrum Policy Group (RSPG) hat am Montag ihre lange erwartete Empfehlung für die künftige Nutzung des oberen Teils des 6-GHz-Bandes (6425 bis 7125 MHz) in Europa veröffentlicht. Dieses Spektrum ist sehr begehrt, da es eine große „Datenautobahn“ darstellt, die sowohl für neue Mobilfunkstandards wie 6G als auch für leistungsstarke, drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) dringend benötigt wird. Es ist der einzige verbleibende große Frequenzteil im mittleren Bereich, der für hohe Kapazitäten zur Verfügung steht.

Weiterlesen nach der Anzeige

Das Frequenz-Beratungsgremium der EU-Kommission versucht auf 28 Seiten, die Interessen des lizenzierten Mobilfunks und der unlizenzierten WLAN-Systeme auszugleichen. Zugleich will es bestehende Funkdienste, die diese Frequenzen aktuell nutzen, schützen. Kern der Empfehlung ist eine klare Aufteilung des Bandes, bei der jeder Seite ein eigener, vorrangiger Bereich zugewiesen wird.

Der obere Teil des Spektrums im Bereich 6585 bis 7125 MHz soll laut der RSPG vorrangig dem Mobilfunk zugeteilt werden. Mobilfunkbetreiber können diesen Bereich also nutzen, um ihre Netze auszubauen und neue Technologien wie 6G einzuführen. Die Experten sind aber auch dafür, dass WLAN-Systeme diesen Bereich potenziell mit in Anspruch nehmen dürfen – allerdings nur, wenn sie den Mobilfunk nicht stören.

Die RSPG plädiert in diesem Sinne für eine nicht-priorisierte Nutzung: Sollte der Mobilfunk den Platz benötigen, müsste WLAN zurückstehen. Die einzelnen Länder in Europa sollen auch selbst entscheiden dürfen, ob sie diese Mitnutzung durch solche drahtlosen Funknetze erlauben. 160 MHz könnten zudem möglicherweise von Ende 2027 an für WLAN freigegeben werden.

Den unteren Teil des Bandes (6425 bis 6585 MHz) sieht die Gruppe hauptsächlich als eine Art Schutzstreifen. Er soll verhindern, dass die Mobilfunksignale oder Signale aus dem oberen Teil des Bandes Aktivitäten im unteren Teil stören (5945 bis 6425 MHz), den die Kommission bereits für WLAN freigegeben hat. Ziel ist es, das vorhandene WLAN-Spektrum zu sichern.

Zusätzlich will die RSPG gewährleisten, dass wichtige bestehende Nutzer nicht beeinträchtigt werden. Dazu gehören Richtfunkstrecken von Unternehmen und staatlichen Stellen, Satellitenkommunikation sowie wissenschaftliche Anwendungen. Insbesondere soll ein kleines Teilband (6650 bis 6675.2 MHz) für die Radioastronomie erhalten bleiben, da dort wichtige Messungen zur Sternentstehung durchgeführt werden. Für Satelliten zur Erdbeobachtung, die in diesem Band Daten zur Meerestemperatur sammeln, sucht Europa langfristig nach Ausweichfrequenzen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die RSPG-Linie dient der Kommission als Empfehlung für die Festlegung verbindlicher Nutzungsbedingungen im Frequenzausschuss, die dann in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die Bundesregierung machte sich in dem Gremium entgegen eines Appells von Verbänden und Firmen aus der Breitband-, Energie- und Kommunalwirtschaft dafür stark, das gesamte obere 6-GHz-Frequenzband vorrangig dem Mobilfunk zuzuweisen.

Die Lobby-Gruppen Breko, BDEW und VKU fordern die Kommission jetzt auf, die Entscheidung der RSPG kritisch zu prüfen. Sie sollte demnach „im Interesse von Gesellschaft, Wirtschaft und Bildungseinrichtungen schon jetzt sicherstellen, dass einer lizenzfreien WLAN-Nutzung im oberen 6-GHz-Band 320 MHz zur Verfügung stehen“. Sonst könnte der neue Wi-Fi-7-Standard sein volles Potenzial nicht entfalten. Eine Mobilfunknutzung sei dagegen nur in Ballungsräumen sinnvoll umzusetzen.


(wpl)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Luna Halle: DLR probt die Suche nach Wassereis im Mondboden


Wenn Menschen künftig dauerhaft auf dem Mond präsent sein wollen, wird Wasser ein unabdingbarer Rohstoff sein: zum Trinken und, zerlegt in seine Bestandteile, als Lieferant für Atemluft und Treibstoff. Vorkommen von Wassereis auf dem Mond sind bereits nachgewiesen. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) erprobt nach eigenen Angaben bereits die Suche nach Eis unter der Oberfläche in der Mondhalle in Köln.

Weiterlesen nach der Anzeige

Das Mondzentrum Luna ist eine 700 Quadratmeter große und 9 Meter hohe Halle auf dem Gelände des DLR in Köln, in der Raumfahrtakteure Einsätze auf dem Mond trainieren können. Dazu ist die Halle mit einer bis zu 3 Meter dicken Schicht aus simuliertem Mondstaub, dem Regolith, bedeckt.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmung wird hier ein externes YouTube-Video (Google Ireland Limited) geladen.

Training für die Raumfahrt: Besuch in der Mondhalle

„Wir haben darin eine große Plexiglas-Scheibe vergraben, die eine Radarsignatur für Wassereis hat“, erzählte Thomas Uhlig, Projektmanager der LUNA Halle, als heise online die Luna-Halle im Frühjahr besuchte. Im Rahmen der Polar Explorer Kampagne hat das Team von Nicole Schmitz vom DLR-Institut für Weltraumforschung mithilfe von zwei Rovern erfolgreich nach Wassereis – respektive der Plexiglas-Scheibe – im Mondboden gesucht und den Fund kartiert. Als Nächstes will das Team die Daten auswerten.

„Wenn wir Wassereis auf dem Mond finden und kartieren wollen, müssen wir auf der Oberfläche sehr beweglich sein. Deswegen hatten wir zwei Rover im Einsatz, die mit speziellen Instrumenten unterwegs waren“, erzählt Schmitz. „Die Kombination von unterschiedlichen Methoden bringt Vorteile und erwies sich auch hier als besonders zuverlässig.“

Zum Einsatz kam zum einen Radar, das den Kontrast zwischen Regolith und Plexiglas oder Eis erkennt. Daneben wurde ein seismisches Verfahren eingesetzt: Eine seismische Quelle (Portable Active Seismic Source, PASS) erzeugt Schwingungen im Boden. Diese verformen ein darin verlegtes Glasfaserkabel. Die winzigen Verformungen der Glasfaser lassen Schlüsse auf die Struktur des Untergrunds zu. Ein solches Kabel könnte auch auf dem Mond verlegt werden.

Weiterlesen nach der Anzeige


Die Menschheit will zurück auf den Mond. (Bild:

heise online/ wpl

)

Die Kölner Halle wird vom DLR und der Europäischen Weltraumorganisation (European Space Agency, ESA) betrieben. Die Landschaft stellt die Gegebenheiten am Südpol des Mondes dar, der als potenzieller Lande- und Siedlungsplatz in Frage kommt, mit simuliertem Mondstaub und der extremen Lichtsituation. In einer weiteren Ausbaustufe soll ab dem kommenden Jahr auch ein System installiert werden, das die verminderte Schwerkraft auf dem Mond simuliert.

„Wir wollen für Europa, für die Industrie, für Astronauten, und Forschungsinstitutionen die Möglichkeit bieten, witterungsunabhängig in einem Gebäude unter reproduzierbaren Bedingungen zu trainieren“, sagte Uhlig heise online. Die Halle steht aber auch Nicht-Europäern offen: Das japanische Raumfahrtunternehmen iSpace etwa bereitete dort seine letztlich gescheiterte Mondlandung vor.


(wpl)



Source link

Weiterlesen

Beliebt