Connect with us

Künstliche Intelligenz

KI-Branche fürchtet größte jemals zugelassene US-Sammelklage zum Copyright


KI-Branchenverbände fordern das US-Berufungsgericht für das Nördliche Kalifornien auf, eine Sammelklage wegen Copyright-Verletzungen gegen das KI-Unternehmen Anthropic zu blockieren. Sie monieren, dass dieses juristische Verfahren, dem sich potenziell bis zu sieben Millionen Kläger anschließen könnten, die gesamte US-amerikanische Industrie für Künstliche Intelligenz finanziell ruinieren und die technologische Wettbewerbsfähigkeit der USA gefährden könnte.

Die ursprüngliche Klage reichten die drei Buchautoren Andrea Bartz, Charles Graeber und Kirk Wallace Johnson voriges Jahr ein. Sie behaupten, Anthropic habe ihre geschützten Werke zum Training seiner KI-Modelle wie Claude verwendet. Nachdem ein Bundesbezirksgericht die Eingabe als Sammelklage im Juni zumindest teilweise zuließ, legte Anthropic vor Kurzem Berufung ein. Das Unternehmen argumentiert, der federführende, schon seit rund 50 Jahren im Silicon Valley Recht sprechende Richter William Alsup, habe bei seiner Entscheidung keine gründliche Analyse durchgeführt und die potenziellen Risiken des Falls unterschätzt.

Sollte die Sammelklage zugelassen werden, befürchtet Anthropic Forderungen in Höhe von Hunderten Milliarden US-Dollar an Schadensersatz binnen weniger Monate. Angesichts dieses existenziellen Risikos könnte das Unternehmen gezwungen sein, sich auf einen Vergleich einzulassen, argumentiert es. Dabei habe die Firma prinzipiell das Recht, die Vorwürfe zu bestreiten. Der Claude-Betreiber warnt: Eine kostspielige außergerichtliche Einigung würde einen beunruhigenden Präzedenzfall für die ganze Branche der generativen KI schaffen.

IT-Verbände wie die Consumer Technology Association (CTA) und die Computer and Communications Industry Association (CCIA) unterstützen Anthropic in einer am Donnerstag eingereichten Stellungnahme an das Gericht. Auch sie zeigen sich alarmiert, dass „die fehlerhafte Sammelklage“ des Bezirksgerichts immensen Schaden „nicht nur für ein einzelnes KI-Unternehmen“ schaffen würde. Generell gälten Copyright-Auseinandersetzungen als ungeeignet für Sammelklagen, da jeder einzelne Autor das Eigentum an seinen Werken nachweisen müsse.

Sogar Autorenvertretungen und Bürgerrechtsorganisationen wie die Authors Alliance, die American Library Association, die Association of Research Libraries, die Electronic Frontier Foundation (EFF) und Public Knowledge unterstützen die Berufung von Anthropic. Sie weisen darauf hin, der Fall Google Books habe gezeigt, dass der Nachweis des Eigentums an Nutzungs- und Verwertungsrechten alles andere als einfach sei.

Die Fürsprecher der Kreativwirtschaft kritisieren, dass Richter Alsup die Identifizierung von bis zu sieben Millionen Rechteinhabern als zu einfach angesehen habe. In Wahrheit sei es extrem kompliziert, die Eigentumsverhältnisse bei so vielen Werken zu klären, da Verlage nicht mehr existieren könnten, Rechte an einzelne Personen vererbt worden seien oder es sich potenziell um „verwaiste Werke“ ohne klare Rechteinhaber handele.

Laut der entsprechenden Eingabe gibt es „keinen realistischen Weg“, diese Probleme auf kollektive Weise zu lösen. Ein unzulängliches Benachrichtigungssystem für potenzielle Kläger und die immense Komplexität der Rechteklärung würden das Verfahren unkontrollierbar machen. Die Organisationen warnen, dass eine Fortführung der Klage die Unsicherheit über KI-Training mit urheberrechtlich geschütztem Material nur weiter verstärken würde. Zudem könnten einige Autoren nie erfahren, dass die Klage überhaupt geführt wird. Dies würde verhindern, dass sie den ihnen zustehenden Schadenersatz geltend machen. Es wäre daher besser, das Verfahren zu stoppen.

Laut dem Urteil der ersten Instanz ist die Nutzung von Buchkopien zum KI-Training zulässig, der Download elektronischer Bücher von „Piratenseiten“ aber illegal. Bevor Anthropic mit dem Scannen legal gekaufter Druckausgaben begann, lud die Firma mehr als sieben Millionen E-Books aus dem Internet, ohne sich um Lizenzen zu kümmern. In den USA sind Dutzende weitere Klagen mit dem Vorwurf von Copyright-Verstößen durch KI-Betreiber anhängig.


(nie)



Source link

Künstliche Intelligenz

Vodafone und AST SpaceMobile bauen Satelliten-Betriebszentrum in Deutschland


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der britische Konzern Vodafone und der texanische Satellitenbetreiber AST SpaceMobile (ASTS) haben Deutschland als Standort für ihr Satelliten-Betriebszentrum ausgewählt. Die beiden Unternehmen haben gemeinsam einen europäischen Satellitenprovider namens SatCo gegründet, der europäischen Mobilfunknetzbetreibern (MNOs) Satelliten- und Netzwerkkapazitäten anbieten soll, sodass diese ihren Kundinnen und Kunden Breitband-Internet auf herkömmlichen Smartphones in unterversorgten Gebieten anbieten können.

Weiterlesen nach der Anzeige

Mit dem Joint Venture SatCo wollen die beiden Unternehmen den Markt für Satellitenkommunikation auf Smartphones frühzeitig besetzen und Mitbewerbern wie Starlink in Europa das Wasser abgraben. Laut Vodafone haben MNOs in 21 EU-Mitgliedstaaten und weiteren europäischen Ländern Interesse an der Nutzung des Dienstes bekundet, dessen kommerzieller Start ab 2026 geplant ist. Laut ASTS und Vodafone strebt SatCo eine „100-prozentige geografische Abdeckung in ganz Europa an“, um Verbrauchern und Unternehmen den Zugang zu „sicheren weltraumgestützten zellularen Breitbandverbindungen über ihren Mobilfunkbetreiber“ zu ermöglichen.

Im Zuge des Aufbaus des Angebots haben Vodafone und AST SpaceMobile Deutschland als Standort für ihr Satelliten-Betriebszentrum ausgewählt. In diesem soll die Steuerzentrale für die notwendige Satelliten-Technik am Boden untergebracht sein. Jedoch haben sie sich noch nicht fest für einen Standort der Operationszentrale entschieden: Es soll entweder „in der Nähe von München oder Hannover entstehen“, heißt es in der Mitteilung. Die Verhandlungen über den Standort seien noch nicht abgeschlossen.

Laut Vodafone soll von diesem Betriebszentrum aus das „Satelliten-Netzwerk für ganz Europa technisch gesteuert, orchestriert und überwacht werden“. Über die Steuerzentrale sollen beispielsweise alle Telemetrie-, Tracking- und Kontroll-Verschlüsselungen für das sogenannte S-Band zur Verbindung von Smartphones aus dem Weltraum orchestriert werden. Auch das sogenannte Q/V-Band für Verbindungen zwischen Satelliten und Erdbodenstationen soll man von hier „schnell und jederzeit anpassen“ können. Zudem könne über die Steuerzentrale „die Modifikation von Dienstverschlüsselungsschlüsseln für die Kommunikation über den gesamten Kontinent“ durchgeführt werden, „ebenso die Aktivierung, Deaktivierung und Ausrichtung von Satelliten-Abdeckungskreisen in ganz Europa“, so Vodafone.

Neben dem kommerziellen Angebot eines Mobilfunkbreitbands, mit dem Nutzer auch in Gebieten ohne Mobilfunkabdeckung Videoanrufe, Streaming oder Messenger nutzen können, soll das Satelliten-Netzwerk auch zur Unterstützung öffentlicher Schutz- und Katastrophenhilfe (PPDR) dienen, um Einsatzkräften eine ausfallsichere Kommunikationsinfrastruktur bereitzustellen. Laut Vodafone soll das Satelliten-Netzwerk auch zur Entwicklung eines „paneuropäischen Mobilfunkbreitbandsystems“ beitragen, das die Kommunikation und Koordination von Notdiensten während Krisen und Katastrophen verbessern soll. Dieses soll „im Einklang mit der Vision des EU-kritischen Kommunikationssystems (EUCCS)“ stehen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Neben der Steuerung des Satelliten-Netzwerks, die weitgehend automatisiert erfolgt, sollen Ingenieure im Betriebszentrum Ereignisse im Weltraum wie beispielsweise Sonnenstürme überwachen, um eventuelle Auswirkungen auf die Satelliten-Technik rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls darauf zu reagieren.

In ersten Tests konnten die Partner nach eigenen Angaben erste Erfolge erzielen, darunter die ersten 4G- und 5G-Anrufe sowie einen Videoanruf aus dem All zu einem unveränderten Smartphone in Europa. Dabei wurden Download-Geschwindigkeiten von über 20 Mbit/s gemessen. Die neue Generation der von ASTS entwickelten BlueBird-Satelliten gelten als fortschrittlich; sie liefern unter anderem aufgrund ihrer riesigen Antennen mit 223 m² Fläche laut Vodafone Spitzendatenraten von bis zu 120 Mbit/s. Vodafone und ASTS haben auf dieser Basis erst Anfang des Jahres das erste satellitengestützte Videotelefonat mit handelsüblichen Smartphones demonstriert. Damals hieß es, dass man das Angebot schon 2025 starten wollte.


(afl)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Berliner Stadtparlament lehnt Gesetzentwurf „Berlin autofrei“ ab


Die Initiative für den „Volksentscheid Berlin autofrei“ ist mit ihrem Anliegen im Abgeordnetenhaus abgeblitzt. Das Parlament lehnte es ab, einen Gesetzentwurf des Bündnisses für ein weitreichendes Autoverbot in der Innenstadt zu beschließen. Die Initiative hatte für diesen Fall bereits angekündigt, im Zuge eines Volksbegehrens im Januar eine Unterschriftensammlung zu starten, mit dem Ziel, danach alle Bürger bei einem Volksentscheid über das Gesetz abstimmen zu lassen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Nach den Plänen der Initiative sollen nach einer Übergangszeit von vier Jahren fast alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings mit Ausnahme der Bundesstraßen zu „autoreduzierten Straßen“ erklärt werden. Private Autofahrten sollen pro Person nur bis zu zwölfmal im Jahr möglich sein. Ausnahmen soll es unter anderem für Menschen mit Behinderung, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr geben.


(fpi)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Weckerprobleme: So geht es in iOS 26.1 zum alten System zurück


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wer sein iPhone auf iOS 26.1 aktualisiert hat, wird am frühen Morgen (oder beim Setzen anderer zeitgesteuerter Signalisierungen) mit einer neuen Funktion konfrontiert: Statt den Wecker mittels schlichtem Knopfdruck deaktivieren zu können, muss man nun eine Wischgeste vollführen. Die Idee hinter diesem „Slide to Stop“: Verschlafene Nutzer sollen den Wecker nicht – wie das angeblich zuvor passiert sein soll – versehentlich abdrehen können. Nur die Schlummern-Funktion ist wie gewohnt über einen einfachen Klick erreichbar. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, das Verhalten rückgängig zu machen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Apple hatte zuvor schon länger am Alarm-Design geschraubt: Mit iOS 26 gab es zwei gleich große Knöpfe für „Schlummern“ und das Beenden des Alarms. Zwar war der Beenden-Knopf dunkel eingefärbt und somit zumindest gefühlt auch im müden Zustand schwer(er) zu treffen, doch scheint es immer wieder Fälle gegeben zu haben, in denen Nutzer statt zu schlummern den Wecker ganz deaktivierten. In iOS 18 hatte Apple eine andere Lösung: Der Schlummern-Knopf war mittig groß untergebracht, die Wecker-Deaktivierung hingegen klein ganz unten.

Warum es überhaupt zu der Designänderung kam, ist unbekannt. Jedenfalls gab es nun in iOS 26.1die erwähnte Änderung: Die alte Wischgeste, mit der man bislang sein iPhone entsperren konnte („Slide to Unlock“), kehrte für den Wecker zurück. Aber auch das scheint einigen Usern nicht ganz zu schmecken, da ihnen am frühen Morgen womöglich die notwendige Koordinationsfähigkeit fehlt. Auch Menschen mit Behinderung und/oder Mobilitätseinschränkungen freuen sich womöglich nicht über das neue Design.

Apple ermöglicht im Rahmen der Weckereinstellungen keine Änderungen der neuen Funktion. Stattdessen hat der iPhone-Hersteller die Deaktivierung gut versteckt – und sie greift zudem nicht nur für den Wecker. Wer die Wischgeste loswerden möchte, begibt sich zunächst in die Systemeinstellungen und dort in den Bereich „Bedienungshilfen“. Hier sucht man den zweiten Hauptbereich „Physisch und motorisch“ und geht auf „Tippen“. Dann ganz nach unten scrollen: Hier muss dann „Einzeltippaktionen bevorzugen“ aktiviert werden.

Damit wird sichergestellt, dass „für die Bedienoberfläche ein einzelnes Tippen anstelle einer Schiebeaktion erforderlich ist“, so Apple. Resultat ist das alte Verhalten aus iOS 26: Man sieht, wenn der Wecker läutet, wieder zwei große Knöpfe: „Schlummern“ und „Stopp“. Einziger Unterschied: Der Stopp-Knopf ist dunkler und damit etwa schlechter zu treffen. Zu bedenken bleibt auch, dass alle Schiebeaktionen künftig zu Knöpfen werden.

Weiterlesen nach der Anzeige


(bsc)



Source link

Weiterlesen

Beliebt