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Kölner Gericht: Vernetzter Futternapf ist keine heimliche Überwachung


Ein für „Fernüberwachung” beworbener, vernetzter Futternapf hat den Argwohn der deutschen Bundesnetzagentur erweckt. Weil er eine nur aus nächster Nähe zu erkennende Kamera und ein von außen gar nicht ersichtliches Mikrophon hat, erkannte die Behörde darin eine missbräuchliche Telekommunikationsanlage. Doch das Verwaltungsgericht Köln (VG) sieht das anders und erlaubt Vertrieb und Nutzung bis auf Weiteres: Wer den Futterautomaten sehe, rechne „mit einer Überwachungsfunktion desselben.”

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Zentrale Gesetzesbestimmung ist Paragraph 8 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDD). Er untersagt Telekommunikationsanlagen, die „ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet” und dazu bestimmt sind, nicht öffentliche Äußerungen oder Bildnisse unbemerkt aufzunehmen. Das sah die Bundesnetzagentur (BNetzA) als gegeben an, das VG Köln tut das nicht: Um ein Verbot zu rechtfertigen, müsse „der betreffende Gegenstand in seiner Eigenschaft als Telekommunikationsanlage nicht erkennbar sein, sondern vielmehr getarnt sein”.

Es ist verboten, Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, auf dem Markt bereitzustellen, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände oder aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.

Eine Tarnung sei aber nicht gegeben. Der Futterautomat sehe aus wie ein Futterautomat. Maßgeblich sei die Wahrnehmung durch Dritte. „Unzweifelhaft würde man bei einem herkömmlichen Futternapf keine Aufzeichnungsfunktion erwarten. Anders ist dies bei einem Futterautomaten. Futterautomaten unterscheiden sich von Futternäpfen allein deshalb, weil sie eine gänzlich andere Form (hoher Aufsatz über der Futterschale, L-förmig) aufweisen. Zudem verfügen sie über eine sich auf hellem Grund dunkel abhebende Fläche (in welcher die Kameralinse steckt, Anmerkung der Redaktion) sowie einen sichtbaren Lautsprecher”, führt das VG Köln aus. „Sie kommen damit dem klassischen Bild eines Roboters näher, als dem eines Futternapfs. Erfasst ein Dritter den Gegenstand als Futterautomat, rechnet er zugleich mit einer Überwachungsfunktion desselben.”

Dass die Kamera „nur aus nächster Nähe” und das Mikrophon gar nicht zu erkennen sei, sei ebenso wenig allein entscheidend wie die Tatsache, dass Übertragung und Aufzeichnung unbemerkt ausgelöst werden können. „Erforderlich ist vielmehr, dass der Gegenstand insgesamt so gestaltet ist, dass er optisch den Eindruck erweckt, ein Gegenstand zu sein, der über keinerlei Aufzeichnungsfunktionen verfügt.”

Den Prozess hat jener deutsche Händler angestrengt, dem die Bundesnetzagentur im Oktober 2024 den Vertrieb im Inland untersagt hat. Er hat das Gerät damals ausdrücklich mit „Fernüberwachung” beworben. Die von der BNetzA vorgeschlagene Lösung, ein gut sichtbares, fluoreszierendes, nicht ablösbares Kamera- und Mikrophonsymbol auf dem Gerät anzubringen, wollte der Händler nicht umsetzen.

Das muss er jetzt auch nicht, denn die Gerichtsentscheidung schiebt das Verkaufsverbot auf, bis sie aufgehoben wird. Die BNetzA kann Rechtsmittel gegen den aufschiebenden Beschluss ergreifen und/oder ein ausführlicheres Gerichtsverfahren zur Prüfung der Sache anstreben. Natürlich darf sie die Sache auch fallen lassen. Das VG Köln meint jedenfalls, dass der Händler „überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache” hat (Az. 1 L 2838/25 vom 22. Dezember 2025).

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(ds)



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Nova Launcher: Neuer Besitzer äußert sich zur Zukunft


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Der alternative Android-Launcher Nova gehört seit dem 20. Januar 2026 offiziell zum schwedischen Unternehmen Instabridge. Durch den Verkauf vom bisherigen Besitzer Branch, der die Entwicklung des Launchers weitgehend eingestellt hatte, wird dem Projekt offenbar ganz ohne den Gründer Kevin Barry neues Leben eingehaucht. Instabridge erklärt jetzt in einem Beitrag, was die Community erwarten kann.

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Instabridge betont die Vorzüge des Nova Launchers für Android-Smartphones: „Geschwindigkeit, Anpassungsmöglichkeiten und Benutzerkontrolle“. „Als wir sahen, wie sehr sich die Community noch immer dafür interessiert, war uns klar, dass Nova eine stabile Zukunft mit aktiver Wartung verdient“, erklärt der neue Besitzer.

Wie aus dem Beitrag hervorgeht, verfolgt Instabridge das „unmittelbare Ziel“, „Nova stabil und kompatibel mit modernem Android zu halten und aktiv zu pflegen“. Zudem sehe die Firma, dass Nova „eine starke Identität und eine Community“ habe, „die sich nach wie vor sehr engagiert“. Diese Community nehme man ernst.

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Instabridge sagt ferner, dass man Nova nicht über Nacht neu erfinden wolle. Stattdessen soll der Fokus bei der weiteren Entwicklung auf „Leistung und Anpassungsmöglichkeiten“ liegen. Zudem steht im Plan, Fehler zu beheben und mit Änderungen bei Android Schritt zu halten. Überdies will der neue Besitzer vor wichtigen Produktentscheidungen Community-Feedback einholen, etwa über Reddit, Play-Store-Bewertungen und E-Mails. Für Support-Anfragen soll „in Kürze“ ein Kontaktkanal bereitgestellt werden.

Um Nova am Leben zu erhalten und weiterzuentwickeln, sei ein gesundes Geschäftsmodell erforderlich, um „angemessen in Nova zu investieren“. Instabridge prüft derzeit verschiedene Optionen, darunter kostenpflichtige Tarife und integrierte Werbung.

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Das Unternehmen verspricht, dass die Bezahlversion Nova Prime werbefrei bleibe und die entsprechenden Funktionen für bestehende Prime-Nutzer verfügbar bleiben. „Andere Preisoptionen oder -stufen“ könnten aber folgen.

Weiter heißt es: Instabridge wolle „ein sauberes und schnelles Erlebnis bieten, störende Formate vermeiden und eine unkomplizierte Möglichkeit bereitstellen, um das Erlebnis werbefrei zu halten“.

Die Datenerhebung will die Firma „auf ein Minimum“ beschränken und transparent machen. „Wir verkaufen keine personenbezogenen Daten“, heißt es.

Auch das Thema Open Source von Nova adressiert Instabridge in der Ankündigung, da dies ein Thema war, das Kevin Barry mit Branch diskutiert hatte. Überdies arbeitete Barry bis zu seinem Weggang daran, eine Open-Source-Version des Nova Launchers zu entwickeln.

Der neue Eigentümer prüfe „aktiv“ die Offenlegung. Die „verantwortungsvolle Open-Source-Veröffentlichung eines Produkts umfasst Lizenzierung, Sicherheit, Build-Tools, Beitrags-Workflow und Markenverwaltung“, so Instabridge. „Wir haben noch keine Entscheidung getroffen, werden diese aber transparent kommunizieren, sobald sie gefallen ist.“


(afl)



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Disney+ für Meta Quest startet in Deutschland


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Die offizielle Disney+-App für Meta Quest ging im Dezember in den USA an den Start und ist seit letzter Woche auch international erhältlich. Unterstützt werden Meta Quest 3, 3S und 2.

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Das Standard-Abo präsentiert Inhalte wie auf anderen Plattformen in maximal Full HD und 5.1-Surround-Sound, während das teurere Premium-Abo mit Ultra HD, HDR und Dolby Atmos aufwartet. Auf Meta Quest 3 und 3S kommen die visuellen Upgrades allerdings kaum zur Geltung, da die Auflösung der LCD-Bildschirme deutlich unter der eines 4K-Displays liegt und diese auch kein HDR unterstützen.

Das 3D-Audioformat Dolby Atmos unterstützt die Meta Quest seit dem System-Update 71. Während herkömmliche Surround-Konzepte den Ton festen Kanälen zuordnen, behandelt Atmos Klänge als einzelne „Objekte“, die sich frei im dreidimensionalen Raum bewegen können. Die VR-Brille erfasst dabei jede Kopfbewegung in Echtzeit, sodass die Klänge stets fest im Raum verortet bleiben und aus der korrekten Richtung wahrnehmbar sind.

Inhalte lassen sich mit beiden Abos auf das Gerät herunterladen und später offline anschauen, was sich etwa bei Reisen anbietet. Damit ist Disney+ nach Amazon Prime Video der zweite große Streamingdienst mit nativer Download-Funktion für Meta Quest. Das für den Quest-Browser optimierte Netflix lässt diese Möglichkeit vermissen. Sowohl Amazon Prime Video als auch Netflix sind zudem auf Full-HD-Darstellung limitiert.

Dargestellt werden die Filme und Serien in der Passthrough-Ansicht auf einem virtuellen Display, das sich neben anderen Fenstern (Browser, 2D-Apps) nutzen lässt. Immersive Umgebungen, wie sie das App-Pendant auf Apple Vision Pro bietet, gibt es nicht.

Was im direkten Vergleich zur Apple Vision Pro ebenfalls fehlt, sind 3D-Inhalte. Allerdings sind diese in Deutschland aktuell ohnehin abgeschaltet. Warum das so ist, sagte Disney bislang nicht. Möglicherweise ist ein Patentstreit mit InterDigital für die Streichung dieser und anderen Funktionen wie Dolby Vision verantwortlich.

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Sollte dieser beigelegt werden, könnten eines Tages auch deutsche Quest-Nutzer in den Genuss von 3D-Filmen kommen: Im Quest Store schreiben die Entwickler der App, dass Disney+ auf Meta Quest in Zukunft um 3D-Funktionen erweitert werden soll. Da VR-Brillen hervorragende Abspielgeräte für 3D-Filme sind, liegt bis dahin viel Potenzial brach.

Metas nächste VR-Brille ist angeblich für 2027 geplant und wird Berichten zufolge stärker auf den Medienkonsum ausgelegt sein. Sie könnte somit die Apple Vision Pro über Displays verfügen, auf denen hochauflösende Inhalte wie die von Disney+ besser zur Geltung kommen.


(tobe)



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Gartner: Firmen erwarten keinen sofortigen Nutzen von lokalen KI-Fähigkeiten


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Der Markt für Desktop-PCs und Notebooks ist 2025 erheblich gewachsen. Zu diesem Ergebnis kommt der Marktforscher Gartner und untermauert damit die vorherigen Beobachtungen von IDC. Während sich die absoluten Zahlen aufgrund unterschiedlicher Zählweisen etwas unterscheiden, sind die relativen Zuwächse ähnlich. Gartner zählt in seiner Statistik alle Desktop-PCs und Notebooks mit Windows, macOS sowie ChromeOS.

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Gartner schätzt die Verkäufe auf 270 Millionen Geräte im gesamten Jahr 2025, ein Plus von 9,1 Prozent gegenüber 2024. Im vierten Quartal waren es demnach 71,5 Millionen, +9,3 Prozent verglichen mit dem vierten Quartal 2024. Zuletzt beobachtete Gartner allerdings einen Rückgang, trotz Rabattaktionen der Hersteller.

PC- und Notebookverkäufe 2025 (in Millionen Einheiten, Quelle: Gartner)
Hersteller Verkäufe 2025 Marktanteil 2025 Verkäufe 2024 Marktanteil 2024 Wachstum
Lenovo 73,567 27,2% 62,542 25,3% 17,6%
HP Inc. 57,457 21,3% 53,035 21,4% 8,3%
Dell 41,392 15,3% 39,448 15,9% 4,9%
Apple 24,826 9,2% 22,504 9,1% 10,3%
ASUS 18,512 6,9% 17,351 7,0% 6,7%
Acer 16,963 6,3% 16,927 6,8% 0,2%
Andere 37,501 13,9% 35,839 14,5% 4,6%
Gesamt 270,218 100% 247,646 100% 9,1%

Für das Wachstum nennt der Marktforscher maßgeblich drei Gründe: der auslaufende Windows-10-Support, einhergehend mit hohen Kosten für erweiterte Security-Updates, Unsicherheit vor möglichen Zöllen sowie steigende Speicherpreise. Unternehmen sollen deswegen verstärkt aufgerüstet haben.

Künstliche Intelligenz spielt offenbar nur eine untergeordnete Rolle. „Die meisten KI-PC-Funktionen, wie lokale Inferenz, [haben] im Vergleich zu cloudbasierten KI-Lösungen noch keine signifikanten Produktivitätssteigerungen gebracht“, merkt Gartner an. „Daher führen viele Unternehmen Upgrades in erster Linie durch, um ihre Flotten zukunftssicher zu machen, und nicht, um einen unmittelbaren geschäftlichen Nutzen aus den KI-Fähigkeiten zu ziehen.“

Die Speicherkrise erwähnt der Marktbeobachter nur am Rande. IDC zeigte sich da in seinem Bericht alarmierter mit wahrscheinlichen Verkaufsrückgängen im Jahr 2026.

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(mma)



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