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Kommentar: Kein Hack, nur Ignoranz


Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Bundesbildungsministerin Karin Prien, Bundesbauministerin Verena Hubertz – sie alle sollen betroffen sein von einem Phishing-Angriff, der seit zwei Monaten im politischen Berlin für Unruhe sorgt. Signal selbst ist – trotz anderslautender Überschriften in Publikumsmedien – nicht gehackt worden. Die Angreifer haben sich etwas anderes zunutze gemacht: Naivität, Ignoranz und eine Besonderheit der politischen Realität.

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Während Bundestagspräsidentin Julia Klöckner zwar großen Wert auf ihre Social-Media-Auftritte legt, ist vergleichbares Engagement für die IT-Sicherheit nicht überliefert. Und auch bei anderen nun betroffenen Politikern und anderen Akteuren ist kein gesteigertes Problembewusstsein bekannt. Der Vorgang ist ein klassischer Layer-8-Angriff: Der Mensch ist das Ziel. Weshalb fast jede Firma, die mehr als zwei Mitarbeiter hat, inzwischen auch Phishingangriffe simulieren lässt. Und auch im Bundestag ist Phishing spätestens seit der Ghostwriter-Kampagne 2021 alles andere als eine unbekannte Größe.


Ein Kommentar von Falk Steiner

Ein Kommentar von Falk Steiner

Falk Steiner ist Journalist in Berlin. Er ist als Autor für heise online, Tageszeitungen, Fachnewsletter sowie Magazine tätig und berichtet unter anderem über die Digitalpolitik im Bund und der EU.

Die Welt der Politik ist voller großer und kleiner Geheimnisse. Kleine Absprachen, von denen vorher keiner wissen soll, Überlegungen zu börsenrelevanten Änderungen an Gesetzen, zu anstehenden und ausbleibenden Kuhhandeln, persönliche Beziehungen von Politikern und Dritten. Das gilt vor allem für jene, die Regierungen angehören, die als relevante Abgeordnete Regierungsfraktionen angehören, die Ämter bekleiden oder an der Politikgestaltung mitwirken. Sei es als Mitarbeiter, als Bediensteter in Ministerien, als Beamter in Behörden oder in der Bundestagsverwaltung.

Und die Politik ist noch etwas: ein Ziel. Von Wirtschaftsspionage, politischer Spionage, um Kompromat gegen Akteure zu finden, um einen Wissensvorsprung für Verhandlungen zu bekommen. Wissen, was andere wissen, von dem sie aber nicht wissen, dass die andere Seite es weiß: seit der Antike ein wesentlicher Faktor der Politik. In Zeiten, in denen nicht ausgeschlossen ist, dass auch Deutschland in einen Krieg verwickelt werden kann, wäre es um so wichtiger, Funkdisziplin zu wahren, wie hochrangige Bundeswehrangehörige vor zwei Jahren lernen mussten.

Ja, Fehler lassen sich nicht vollständig vermeiden. Auch Politiker, Minister, Ministeriale, Mitarbeiter und das sonstige Umfeld sind keine IT-Sicherheitsgötter. Und doch ist dieser Fall anders gelagert: In einem Umfeld, in dem in teils schrillen Tönen vor IT-Sicherheitsproblemen, vor Angriffsszenarien, vor Kriegsgefahr gewarnt wird, gibt es einen Teil der IT-Infrastruktur, der weit jenseits aller professionellen Sicherheitsstandards genutzt werden kann. Und das hat etwas mit der Organisation von Politik zu tun.

Denn auf der einen Seite sind Verantwortungsträger wie Julia Klöckner als Bundestagspräsidentin genau dies: Teile einer strukturierten Organisation. Ob das ein Ministerium, das Kanzleramt, der Bundestag oder eine andere ist, ist dabei fast egal. Dort gibt es überall IT-Sicherheitsvorgaben und Richtlinien.

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Und dann gibt es die zweite Realität: die der Politik als Parteien. Diese sind Zusammenschlüsse vieler einzelner Menschen, die meinen, dass sie gemeinsam etwas verändern wollen und an der politischen Willensbildung dafür mitwirken wollen. Das meint IT-organisatorisch in erster Linie: Jeder bringt sein eigenes Endgerät mit zur Party – und die Interoperabilität wird nur durch Hilfsmittel hergestellt.

Wenn der Bundeskanzler, die Bundestagspräsidentin, der CDU-Generalsekretär und die Parteipräsidiumskollegen miteinander etwas zu klären haben, werden Akteure aus Dutzenden unterschiedlichen Infrastrukturen verbunden – über einen Messenger auf ihrem Endgerät. Und weil Signal längst nicht in jeder Infrastruktur zugelassen ist und Parteipolitik auch gar nicht mit Mitteln von Parlamentsverwaltung oder Regierungsstellen in Bund und Ländern betrieben werden darf – selbst wenn das oft real nicht so trennscharf handhabbar ist – heißt das statt kryptierten, gesicherten Umgebungen meist: Es wird das private Telefon genutzt.

Allein dadurch ist zwar noch keine Kompromittierung der Institutionen verbunden. Dieses Telefon ist aber nach keinem BSI-Standard gesichert. Und seine Integrität hängt komplett von zwei Dingen ab: der Sicherheits-Awareness der Nutzer – und ihrem konsequenten Verhalten. Zugespitzt gefragt: Wer würde Julia Klöckner als Admin für seine IT-Sicherheitsinfrastruktur einstellen?

Nun ist das Problem selbst keinerlei Neuigkeit. Nicht im Jahr 2026. Und nicht für die Spitzenpolitik. Wer als Verantwortungsträger die Wehrfähigkeit des Landes für essenziell erklärt, muss selbst so handeln. Derzeit aber senden die Betroffenen klare Signale: Die deutsche Spitzenpolitik ist nur sehr bedingt abwehrbereit, wenn es um IT-Sicherheit geht.

Egal wie gut die technischen Lösungen sind: Natürlich ist und bleibt der Mensch als Einfallstor ein Kernproblem. Und auch Signal könnte hier vermutlich noch bessere Sicherheitsmechanismen ermöglichen als jene, die es bislang anbietet. Aber Anbieter können das Problem vor dem Bildschirm nicht lösen, wenn dieses sich nicht für Grundsätze der IT-Sicherheit interessiert.

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(nie)



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EU-Kommission legt Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-Inhalten vor


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die EU-Kommission hat am Mittwoch den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung und Identifizierung von KI-generierten Inhalten vorgelegt. Das umfassende Regelwerk, das von sechs unabhängigen Experten unter Beteiligung von über 180 Interessenvertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft erarbeitet wurde, soll den Akteuren der KI-Branche als praktischer Leitfaden dienen.

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Die Handreichung konkretisiert die Transparenzvorgaben der KI-Verordnung, die ab dem 2. August greifen. Ab dann verlangt die EU eine klare Kennzeichnung in entscheidenden Bereichen: Deepfakes sowie KI-generierte oder manipulierte Texte, die im öffentlichen Interesse verbreitet werden, müssen klar als solche ausgewiesen werden. Auch Interaktionen mit dialogorientierten Systemen wie Chatbots sollen für Nutzer sofort als maschinell erkennbar sein, um Täuschungen und großflächige Manipulationen im digitalen Raum zu verhindern.

Der Kodex selbst basiert auf Freiwilligkeit, bietet den Unterzeichnern aber einen entscheidenden rechtlichen Vorteil. Sobald die Kommission und das zuständige Brüsseler KI-Büro das Papier als angemessen anerkannt haben, können teilnehmende Unternehmen durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen offiziell nachweisen, dass sie die gesetzlichen Pflichten des AI Acts erfüllen.

Inhaltlich gliedert sich das Papier in zwei Kernbereiche, die jeweils unterschiedliche Akteure der Wertschöpfungskette in die Pflicht nehmen. Der erste Abschnitt richtet sich an Entwickler und Anbieter generativer KI-Systeme. Sie müssen technisch sicherstellen, dass künstlich erzeugte oder veränderte Audio-Dateien, Bilder, Videos sowie Texte in einem maschinenlesbaren Format markiert werden und dadurch zuverlässig als künstlich erkennbar sind.

Da nach derzeitigem Stand der Technik kein einzelnes Verfahren ausreicht, um die gesetzlichen Kriterien der Wirksamkeit, Interoperabilität, Robustheit und Verlässlichkeit vollständig zu erfüllen, schreibt der Kodex für die meisten Online-Inhalte einen mehrschichtigen Ansatz vor.

Die Anbieter verpflichten sich zur Kombination von mindestens zwei maschinenlesbaren Ebenen: Zum einen müssen digitale Metadaten manipulationssicher mit einer digitalen Signatur und einem Zeitstempel versehen werden. Ferner ist die Einbettung unsichtbarer Wasserzeichen vorgesehen, die sich nur schwer vom Inhalt trennen lassen. Für frei fließende Texte, die länger als 200 Zeichen sind und keine konventionellen Metadaten transportieren können, wird die Anwendung von Wasserzeichen ebenfalls verlangt. Hier dürfen Anbieter aber aufgrund geringerer Zuverlässigkeit den Zugriff auf Erkennungswerkzeuge vorerst auf verifizierte Experten beschränken.

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Zusätzlich sind optionale Protokollierungslösungen oder Fingerprints denkbar, solange der Datenschutz dabei gewahrt wird. Der Kodex verbietet den Anbietern zudem, Werkzeuge zu vertreiben oder zu bewerben, die der Umgehung dieser Schutzmechanismen dienen. Gleichzeitig sieht das Papier vor, dass die entwickelten Erkennungswerkzeuge für Aufsichtsbehörden, Medien, Faktenprüfer und Forscher dauerhaft und uneingeschränkt kostenfrei zugänglich sein müssen.

Der zweite Abschnitt nimmt die Anwender und Betreiber in die Pflicht, die KI-Systeme in der Praxis einsetzen. Sie müssen Deepfakes und nicht redaktionell geprüfte, im öffentlichen Interesse publizierte KI-Texte unzweideutig für das menschliche Auge oder Ohr kennzeichnen.

Um eine einheitliche und barrierefreie Erkennbarkeit zu gewährleisten, hat das europäische KI-Büro ein standardisiertes, visuelles EU-Label entwickelt. Dieses Symbol trägt je nach Modifikationsgrad die Aufschrift „AI + GENERATED“ für vollständig künstliche Inhalte oder „AI + MODIFIED“ für nachträglich manipulierte Werke.

Das Kennzeichen muss ab der ersten Begegnung des Nutzers mit dem Inhalt durchgehend gut sichtbar platziert werden. Die Icons können etwa in der oberen rechten Ecke von Videos oder nahe der Überschrift eines Textes angebracht werden. Bei Videos muss das Label zudem in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um auch nachträgliche Ausschnitte oder Screenshots abzusichern. Ist eine visuelle Darstellung nicht möglich, wie etwa bei reinen Audio-Deepfakes, greift die Pflicht zu akustischen Warnhinweisen zu Beginn des Beitrags sowie zu regelmäßigen Ton-Erinnerungen bei längeren Sequenzen.

Für kreative, künstlerische oder satirische Werke gelten flexiblere Regeln: Hier darf die Kennzeichnung den Kunstgenuss nicht unangemessen beeinträchtigen und kann etwa im Abspann oder in den Begleitnotizen untergebracht werden. Eine Ausnahme gilt für klassische Mediendienste: Sie können künftig auf ihre bewährten, eigenen redaktionellen Kontrollprozesse verweisen, um die journalistische Sorgfaltspflicht zu wahren.

Die neuen Transparenzregeln fungieren als Ergänzung zu den umfassenden Vorschriften des AI Act für universell einsetzbare KI-Modelle und Hochrisiko-Systeme. Sie flankieren die bereits veröffentlichten Leitlinien der Kommission, die die rechtlichen Vorgaben weiter präzisieren und verbleibende Lücken schließen.

Eine eigens eingerichtete Taskforce soll den Kodex kontinuierlich an den technologischen Fortschritt anpassen und eine interaktive, zweite Ebene für das EU-Label entwickeln, die Nutzern künftig per Klick detaillierte Herkunftsdaten und Informationen über die genaue Art der KI-Manipulation liefert.


(wpl)



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US-Militärliste: Pentagon sanktioniert Chinas Tech-Giganten


Das US-Verteidigungsministerium hat im Rahmen des National Defense Authorization Act eine Reihe ziviler und kommerzieller chinesischer Firmen auf eine lange Liste militärnaher Unternehmen gesetzt. Das Dokument des Pentagons legt dar, dass diese Konzerne als Unterstützer des militärisch-zivilen Komplexes Chinas eingestuft werden: Sie seien direkt oder indirekt mit Ministerien, dem Staatsrat oder gar der Volksbefreiungsarmee verflochten.

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Unter den Neuzugängen stechen die IT-Riesen Alibaba und Baidu hervor, die für ihre Cloud-Infrastrukturen und KI-Modelle bekannt sind. Dazu gekommen sind der Batterie- und E-Autohersteller BYD sowie dessen Konkurrent Nio. Ebenfalls im Visier der US-Behörden stehen die Chiphersteller ChangXin Memory Technologies (CXMT) und Yangtze Memory Technologies (YMTC), die als Schlüsselfiguren der chinesischen Speicherchip-Industrie gelten.

Die Pentagon-Liste reicht über die herkömmliche Elektronik hinaus: Sie trifft auch die Biotech-Firma Wuxi AppTec, den Lidar-Spezialisten RoboSense und den Roboterhersteller Unitree, den Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf seiner jüngsten China-Reise besuchte.

Die Einstufung dürfte Lieferbeziehungen und internationale Kooperationen durcheinander wirbeln. Nahezu alle Neuzugänge sind Schwergewichte, die als Lieferanten und Dienstleister in globalen Wertschöpfungsketten verankert sind und viele westliche Firmen mit Cloud-Diensten, KI, Halbleitern, modernsten Sensoren oder Batterietechnologien versorgen.

Die Tragweite wird durch ein Verbot untermauert, das ab Sommer 2027 greift und weitreichende Konsequenzen für die Kunden der chinesischen Konzerne hat. Ab dann darf das Pentagon keine Verträge mehr abschließen, verlängern oder erneuern, wenn in den beschafften Gütern oder Services auch nur kleinste Beiträge der gelisteten Firmen enthalten sind.

Das betrifft nicht nur offensichtliche Hardwarekomponenten wie Speicherbausteine, sondern auch softwarebasierte Prozesse. Selbst die Nutzung der Alibaba Cloud im logistischen oder planerischen Herstellungsprozess eines Bauteils in einer Fabrik in China könnte ausreichen, um das Endprodukt für die US-Behörden zu sperren.

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Wie real diese Bedrohung für die europäische Industrie ist, beschreibt SZ-Dossier am Beispiel Siemens. Der Konzern arbeitet in China seit Jahren mit Alibaba in der Cloud zusammen und hat diese Partnerschaft gerade erst auf Industriesimulationen und KI-gestütztes Ingenieurwesen ausgeweitet. Künftig könnte das Unternehmen bei lukrativen US-Aufträgen wie einer Modernisierung der Gebäudetechnik am US-Militärstandort in Wiesbaden detailliert nachweisen müssen, dass die erbrachte Leistung unabhängig von jeglichen Alibaba-Diensten zustande kam.

Ähnlich komplex ist die Lage beim Softwareunternehmen SAP, das enge Geschäfte mit der US-Armee betreibt. Gleichzeitig kooperiert er mit Alibaba.

Ungemach droht deutschen Firmen aber auch, wenn sie ihre Beziehungen zu den sanktionierten chinesischen Firmen abrupt kappen. China hat für diesen Fall gesetzliche Abwehrmechanismen gegen extraterritoriale Jurisdiktion in Stellung gebracht, die als Verordnung 835 bekannt sind.


(wpl)



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SK Hynix: Börsengang in den USA steht bevor


Der südkoreanische Halbleiterkonzern SK Hynix plant seinen Börsengang in den USA bereits im August. Das berichtete am Mittwoch die Nachrichtenagentur Reuters und beruft sich dabei auf zwei mit der Angelegenheit vertraute Personen. SK Hynix wolle mit dem Schritt von der starken Nachfrage nach KI-bezogenen Aktien profitieren und seine Investorenbasis verbreitern.

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Laut dem Bericht von Reuters wird die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) voraussichtlich in der übernächsten Woche den entsprechenden Antrag von SK Hynix genehmigen.

Über die Einzelheiten der Börsennotierung, einschließlich Umfang und Zeitpunkt, sei noch nicht entschieden worden, teilte SK Hynix in einer Erklärung gegenüber Reuters mit. Der Chiphersteller hatte im März mitgeteilt, vertraulich einen Antrag auf Börsennotierung in den USA gestellt zu haben. Damals hieß es, der Börsengang könnte ein Volumen von bis zu 14 Milliarden US-Dollar erreichen.

SK Hynix ist der weltweit zweitgrößte Hersteller von Speicherchips und ein wichtiger Zulieferer für den US-Konzern Nvidia. Dank seiner marktbeherrschenden Stellung bei Hochleistungs-Speicherchips (High Bandwidth Memory, HBM), die in KI-Servern zum Einsatz kommen, hat das südkoreanische Unternehmen stark von KI-Boom und Speicherkrise profitiert.

Mit einem Börsendebüt im August würde sich SK Hynix in die Phalanx spektakulärer Börsengänge einreihen, die in der zweiten Jahreshälfte an den US-Aktienmärkten erwartet werden. Der für Ende dieser Woche geplante Rekord-Börsengang von Elon Musks Raumfahrtunternehmen SpaceX soll 75 Milliarden US-Dollar einspielen. Einen Wettlauf um den Gang an die Börse liefern sich derweil die beiden KI-Unternehmen Anthropic und OpenAI. Claude-Entwickler Anthropic reichte am 1. Juni vertraulich einen Antrag auf Börsengang in den USA ein und kam damit überraschend dem Konkurrenten OpenAI zuvor. Der ChatGPT-Entwickler beantragte nur wenige Tage später eine Aktienplatzierung – Details bleiben aber noch geheim.


(akn)



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