Künstliche Intelligenz
Krieg per Algorithmus: Zivilgesellschaft fordert Stopp von KI-Waffen
Die Militarisierung Künstlicher Intelligenz sorgt weiter für Unmut. Über 200 Menschenrechtsorganisationen und Einzelpersonen fordern den sofortigen Stopp von KI-Systemen in militärischen Tötungsketten. Zu den Initiatoren und Unterzeichnern der Erklärung gehören Amnesty International und Access Now. Mit dem Bündnis warnen sie vor einer Zukunft, in der Algorithmen über Leben und Tod auf dem Schlachtfeld entscheiden. Parallel würden Tech-Konzerne immense Profite einfahren und Staaten die Verantwortung von sich weisen.
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Wie real die Bedrohung ist, belegt ein Bericht des New Scientist. Demnach kam es auf dem ukrainischen Schlachtfeld zu einem Wendepunkt: Bei einem einmaligen Fronttest nahe Bachmut und Tschassiw Jar sollen zehn vollautonome, KI-gesteuerte Killer-Drohnen eines ukrainischen Herstellers feindliche Soldaten getötet haben – ohne jegliche menschliche Überwachung. Im „Terminator-Modus“ haben die Quadrocopter demzufolge die Verbindung nach außen gekappt und selbstständig alles menschliche Leben in einem vordefinierten Areal vernichtet.
Laut dem Magazin handelt es sich um den bislang konkretesten Nachweis dafür, dass Menschen im Gefecht allein durch die Entscheidung einer KI starben. Eigentlich verbietet die ukrainische Regierung den autonomen Waffeneinsatz in der finalen Angriffsphase. Doch Rüstungsunternehmer drängen auf eine Lockerung der Regeln, um autonome Abfangsysteme großflächig einsetzen zu können.
Massenabfertigung auf dem digitalen Schlachtfeld
Dem Appell der Zivilgesellschaft zufolge zeigt die Realität etwa auch in Gaza, im Libanon und Iran, dass automatisierte Systeme zur großflächigen Überwachung und Zielgenerierung längst im Einsatz sind. Nach Ansicht der Kritiker untergräbt diese Praxis die Prinzipien des Völkerrechts. Anstatt für Präzision zu sorgen, verkämen KI-Systeme im militärischen Alltag zu Werkzeugen der Massenabfertigung, die tödliche Gewalt in einer nie dagewesenen Geschwindigkeit legitimierten. Algorithmen dienten oft nur noch als bürokratischer Stempel, um menschliche Prüfinstanzen zu umgehen und Angriffe im Minutentakt zu autorisieren.
Besonders die Rolle von Big Tech steht im Fadenkreuz der Gegner. Größen wie Google, Microsoft, Palantir und OpenAI agierten zunehmend als Rüstungslieferanten. In der Öffentlichkeit inszenierten diese Unternehmen sich gerne als Wohltäter. Doch hinter verschlossenen Türen machten sie Milliarden mit Militäraufträgen. Diese Entwicklung löst teils auch intern Empörung aus.
Die Organisationen verlangen daher: Wenn Unternehmen nicht garantieren können, dass ihre Technologie im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte steht, darf sie für kriegerische Zwecke nicht bereitgestellt werden.
Rutsch in Dystopie
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Problematisch sind laut der Stellungnahme auch Intransparenz und fehlende Regulierung. Viele KI-Entwickler entzögen sich Kontrollmechanismen mit der Rechtfertigung, ihre Systeme seien zu komplex, um wie traditionelle militärische Hardware getestet zu werden. Die Verfasser halten das für eine Schutzbehauptung. KI-Waffen müssten denselben strengen Zulassungsstandards unterliegen wie konventionelle Technik. Sie sollten so konstruiert sein, dass sie Risiken für Zivilisten minimieren. Sei dies aufgrund der unvorhersehbaren Natur von Algorithmen unmöglich, dürfe die Technologie nicht entwickelt oder eingesetzt werden.
Der Appell sei ein dringender Weckruf an die Weltgemeinschaft, betont Access Now. Das Zeitfenster für entschlossenes Handeln schließe sich rasch. Sollte es nicht gelingen, die Expansion dieser digitalen Methoden der Kriegführung zu stoppen, drohe ein Absturz in eine dystopische Zukunft. In einer solchen Welt hätte der Schutz menschlichen Lebens gegenüber der kalten Logik automatisierter Tötungsentscheidungen das Nachsehen.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
KI-Inferencing: US-deutsches Start-up will Nvidia ausstechen
Das 2017 unter dem Namen Recogni gegründete Unternehmen Tensordyne meldet den sogenannten Tape-Out seines KI-Beschleunigers „Napier“. Der Name verweist auf John Napier, der als Erfinder des Logarithmierens als Rechenhilfe gilt. Der Napier-Chip soll dank logarithmischer Mathematik die zahlreichen Multiplikationen, die bei der Anwendung von KI-Modellen nötig sind, in Additionen verwandeln.
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Weil sich Additionen effizienter berechnen lassen, verspricht Tensordyne wesentlich höhere Rechenleistung pro Rack als bei KI-Servern mit der noch aktuellen Nvidia-Technik GB300. Je nach KI-Modell soll ein Napier-Rack bis zu 13-mal so viele Tokens pro Sekunde liefern wie ein Nvidia GB300 NVL72.
Die Effizienz, gerechnet in Tokens pro Sekunde pro Watt, soll sogar bis zum Faktor 17 besser sein.
Nach Angaben des Unternehmens liegen bereits Bestellungen für Napier-Systeme im Gesamtwert von mehr als 200 Millionen US-Dollar vor. Wann genau die ersten TDN72-Pods ausgeliefert werden sollen, verrät Tensordyne bisher jedoch nicht.
Bis Ende 2026 will Nvidia allerdings das gezielt für Inferencing optimierte System Groq 3 LPX auf den Markt bringen. Das einst ebenfalls für Inferencing angekündigte Rubin CPX ist damit wohl vom Tisch.
Napier-Chip mit SRAM und HBM3E
Durch die logarithmische Rechenweise können die eigentlichen Rechenwerke des Napier kleiner ausfallen, sodass mehr davon auf den Chip passen und Platz für schnelles SRAM bleibt. Jeder Chip ist mit 144 GByte HBM3E-RAM gekoppelt. Außerdem baut Teledyne einen besonders schnellen Interconnect ein.
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Ein TDN72 Pod besteht aus vier eng vernetzten Rack-Einschüben mit je neun Napier-Chips. Ein Tensordyne Napier Rack (TDN Rack) wiederum besteht aus vier TDN72-Pods, also 288 Napier-Chips.

Der Aufbau des Tensordyne Rack aus vier TDN72-Pods mit je 72 „Napier“-Prozessoren.
(Bild: Tensordyne)
Das TDN Rack leistet 608 PFlops, hat 42 TByte HBM3E, 78 GByte SRAM und 256 TByte RAM. Es nimmt unter Volllast 120 Kilowatt Leistung auf und kommt mit Luftkühlung aus. Der Interconnect im Rack überträgt bis zu 275 TByte/s.
Der Napier-Chip soll unter anderem die Datenformate FP16, FP8, FP4 und Int8 verarbeiten. Er eignet sich laut Tensordyne für gängige KI-Modelle wie Kimi K2.6, DeepSeek-R1/V4 Pro, Llama3.1 405B, Mixtral 8x22B, GPT-OSS-120B und Qwen 80B.
Zum Vergleich: Nvidia will in ein Groq-3-LPX-Rack insgesamt 256 Groq-3-LPUs einbauen, jede mit 500 MByte SRAM. Das ergibt pro Rack 128 GByte SRAM, dazu kommen 12 TByte DDR5-RAM.
Kooperation mit Broadcom und TSMC
Der Hauptsitz von Tensordyne liegt im Silicon Valley, eine Niederlassung besteht in München. Mehrere leitende Entwickler waren früher bei der Firma Juniper Networks tätig, die heute zu HPE gehört.
Bei der Entwicklung des Napier kooperierte Tensordyne mit Broadcom. Broadcom entwickelt auch KI-Chips für andere Firmen, beispielsweise mehrere Generationen der TPUs von Google.
(ciw)
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Milliardendeal: Salesforce übernimmt KI-Kundenservice-Plattform Fin
Das US-Softwareunternehmen Salesforce wird die KI-Kundenservice-Plattform Fin (ehemals Intercom) für rund 3,6 Milliarden US-Dollar übernehmen. Das gab Salesforce am Montag bekannt.
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Die Übernahme soll Agentforce, die Salesforce-eigene Plattform für die Entwicklung autonomer KI-Agenten, ergänzen und Kunden mehr Möglichkeiten bieten, KI-Agenten in ihren Kundenservice-Prozessen einzusetzen, heißt es in der Mittelung.
Das Kernprodukt von Fin ist ein KI-Agent, der komplexe Kundenanfragen durchgängig über alle Kanäle hinweg löst, darunter Live-Chat, E-Mail, WhatsApp, SMS, Telefon und Slack, unterstreicht Salesforce. Der KI-Agent von Fin basiert auf dem unternehmenseigenen KI-Modell „Apex“, das speziell für den Kundensupport entwickelt wurde. Die KI-Agenten-Technologie von Fin werde Unternehmen dabei helfen, die autonome Problemlösung zu verbessern, die Servicekosten zu senken und die Einführung von KI in ihren Servicebereichen zu beschleunigen, begründete Salesforce den Zukauf.
„Fin bringt bewährte Agenten-Technologie, ein starkes Engagement für den Kundenerfolg und ein hervorragendes KI-Team mit, das Agentforce um leistungsstarke Funktionen für Service-Agenten ergänzen wird“, erklärte Salesforce-CEO Marc Benioff. Gemeinsam werde man Unternehmen jeder Größe helfen, schneller messbare Ergebnisse mit vertrauenswürdigen KI-Agenten zu erzielen. Der Abschluss der Transaktion wird für das vierte Quartal des Geschäftsjahres 2027 erwartet.
Die rasante Entwicklung von KI-Agenten hat den Druck auf klassische Softwareunternehmen wie Salesforce massiv erhöht. Viele Kunden und Marktbeobachter fragen sich, ob KI-Lösungen künftig zu großen Teilen die Softwareentwicklung übernehmen werden.
Der Fin-Deal dient dazu, die Position von Salesforce im umkämpften KI-Markt zu stärken. Im vergangenen Jahr erwarb Salesforce bereits den US-amerikanischen Anbieter von Datenintegrationssoftware Informatica für rund acht Milliarden US-Dollar, mit dem Ziel, generative KI tiefer in seine Produkte einzubetten. Seit dem Kauf des Kommunikationstools Slack im Jahr 2021 für 27,7 Milliarden US-Dollar war die Informatica-Übernahme der größte Zukauf von Salesforce.
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(akn)
Künstliche Intelligenz
Mobilfunk: Streit um Heavy User wandert zum EuGH
Im Streit um sogenannte Heavy User mit Mobilfunkdaten hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht die Bundesnetzagentur vorläufig gestoppt. Die Aufsichtsbehörde hatte es einem bundesweit tätigen Anbieter untersagt, bei überlasteten Funkzellen Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen nachrangig mit geringerer Priorität zu behandeln. Laut Mitteilung des OVG ist derzeit offen, ob diese Vertragsklausel mit der sogenannten Depriorisierung mit europäischem Recht vereinbar ist. Der Eilbeschluss ist nicht anfechtbar.
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Ob es sich um eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden handelt, müsse noch geklärt werden, so die Einschätzung des 13. Senat. Im Hauptsacheverfahren werde das OVG in Münster voraussichtlich den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten.
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Bei dem Streit geht es um die Frage, ob der Datentransport von zum Beispiel hochauflösendem Videostreaming für die Dauer einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf, wie es der Mobilfunkanbieter in seiner Vertragsklausel vorsieht. Die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht vollzogen werden darf.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt. Das OVG hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln geändert.
(akn)
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