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Datenschutz & Sicherheit

Kritik aus der Kirche am Social-Media-Verbot


Wichtige kirchliche Organisationen üben Kritik an einem Social-Media-Verbot für Minderjährige. Jüngst hatte sich die CDU auf ihrem Parteitag auf die Forderung für ein solches Verbot bis 14 Jahre geeinigt.

Ein Verbot ist „die Kapitulation vor dem Problem zulasten junger Menschen“, schreibt Annika Schreiter, Generalsekretärin der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej), auf Anfrage von netzpolitik.org. „Ein sicheres Internet entsteht nicht durch Ausschluss, sondern durch Regulierung, Bildung und Beteiligung.“

Zuvor hatte sich bereits der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) dazu geäußert. „Ein pauschales Social-Media-Verbot als ersten Schritt halten wir nicht für zielführend“, führt Sprecher Christian Toussaint auf Anfrage von netzpolitik.org aus. „Dadurch ginge jungen Menschen ein bedeutsamer Ort verloren, an dem sie ihre Religionsfreiheit praktisch ausüben und eine eigenständige, reflektierte Haltung zu Religion entwickeln können.“

„Pauschale Verbote greifen tief in Religionsausübung ein“

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ergreift auf Anfrage keine klare Position für oder gegen ein Verbot, formuliert jedoch Bedenken: Einerseits gebe es einen „hohen Schutzanspruch“ für junge Menschen, andererseits „greifen pauschale Verbote tief in Fragen der Teilhabe, des Informationszugangs und auch der Religionsausübung ein.“ Für viele junge Menschen seien soziale Medien „wichtiger Teil ihrer Lebenswelt.“

Die deutsche Bischofskonferenz (DBK) erklärt auf Anfrage, dass sie zum Social-Media-Verbot noch keine mit den 27 deutschen Bistümern abgestimmte Auffassung habe. Zurückhaltend äußert sich zumindest das Erzbistum Köln, eines der größten Bistümer Deutschlands. Medienpädagogik gelinge in erster Linie dann, wenn junge Menschen „sukzessive kompetent“ in der Nutzung digitaler Angebote würden.

Das Bistum Köln verweist außerdem auf die persönliche Einschätzung des Seelsorgers und Pfarrers Tobias Schwaderlapp, der dort eine leitende Position für Jugend, Schule und Hochschule innehat. „Ich bin gegen ein Social-Media-Verbot für Jugendliche“, schreibt er. „Ein kategorisches Verbot ist eigentlich ein Breitschwert für ein Problem, das eigentlich ein Skalpell bräuchte.“

CDU lässt Kritik unkommentiert

Wir haben auch Organisationen anderer Glaubensgemeinschaften um eine Einschätzung gebeten. Teils blieb eine Antwort aus; teils teilten Pressesprecher*innen mit, dass es noch keine spruchreife Position gebe.

In Deutschland ist die „ungestörte“ Ausübung der Religion ein Grundrecht. Die Positionen der kirchlichen Organisationen unterstreichen: Junge Menschen üben ihre Religion auch in sozialen Medien aus. Ein Social-Media-Verbot schränkt also auch die Religionsfreiheit ein.

In ihrem Grundsatzprogramm schreibt die CDU: „Aus dem christlichen Menschenbild wird für uns gute Politik, wenn sie von der einzelnen Person ausgeht und individuelle Freiheit mit Verantwortung für andere verbindet.“ Wir wollten von der CDU wissen, welche Rolle sie den Einwänden christlicher Organisationen für ein Social-Media-Verbot beimisst. Die Partei hat unsere Presseanfrage bis Redaktionsschluss nicht beantwortet.

aej: Ausschluss aus „Orientierungsraum“ für Glaubensfragen

Porträt von Annika Schreiter
aej-Generalsekretärin Annika Schreiter will wirksamen Jugendmedienschutz. – Alle Rechte vorbehalten Privat

Die von netzpolitik.org angefragten Organisationen haben ihre Positionen näher begründet. So schreibt Annika Schreiter für die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (aej), junge Menschen suchen in sozialen Medien „Antworten auf alle Fragen ihrer Identitätsfindung – natürlich auch zu Glauben und Religion“. Ein Ausschluss Jugendlicher aus sozialen Medien bedeute „einen Ausschluss aus einem wichtigen Orientierungsraum für Glaubensfragen und damit eine Beschneidung ihrer Möglichkeiten zur freien Persönlichkeitsentwicklung und Teilhabe“.

Gerade das Alter um die Konfirmation herum, also 13 bis 14 Jahre, sei eine wichtige Phase. Durch ein Social-Media-Verbot wären Jugendliche gerade dann „von für sie zentralen Informations- und Austausch-Plattformen abgeschnitten“, so Schreiter. Dennoch seien soziale Medien kein sicherer Ort, auch nicht für Erwachsene. „Wir fordern als aej daher einen wirksamen Jugendmedienschutz, verantwortungsvolle Geschäftsmodelle und klare Regeln für Plattformen.“

Die EKD mahnt in ihrer Antwort zur Sorgfalt. Der Schutz junger Menschen habe Vorrang. „Welche Instrumente diesem Ziel am besten dienen – ob Altersgrenzen, strengere Plattformregulierung, ’safety by design‘ oder verbindliche Medienbildung – ist verantwortungsvoll zu prüfen“, schreibt ein Sprecher.

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BDJK: „Lebensort“ für religiöse Bildung

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend beschreibt soziale Medien als einen Raum, in dem junge Menschen „selbstbestimmt und autonom ihren Glauben erproben und neue Perspektiven kennenlernen können“, so Sprecher Toussaint. „Ohne diesen Lebensort würde ein wesentlicher Teil religiöser Bildung wegfallen.“

Wer mit einem Verbot ansetze, greife zu kurz. „Die zentralen Probleme liegen in der Ausgestaltung digitaler Plattformen“, schreibt Toussaint, „in Geschäftsmodellen, die auf maximale Aufmerksamkeit zielen, in unzureichenden Schutzmechanismen und in fehlender konsequenter Regulierung.“ Junge Menschen hätten ein Recht auf digitale Teilhabe und auf wirksamen Schutz in digitalen Räume.

Pfarrer Schwaderlapp aus dem Bistum Köln beschreibt soziale Medien als ambivalent: „Die Risiken für junge Menschen sind immens – der Benefit einer unkomplizierten Kommunikation allerdings auch.“ Kinder- und Jugendschutz müsse „unbedingt ausgebaut werden“, gerade auch im digitalen Raum. Wichtiger als die Debatte über Verbote sei aber eine Debatte über Bildung, also über Medienkompetenz von jungen und erwachsenen Menschen. „Wie helfen wir Eltern, ihrer Verantwortung für Kinder und Jugendliche gerecht zu werden?“

Breite Kritik von Fachorganisationen

Die Stimmen der kirchlichen Organisationen fügen sich in ein Mosaik aus Warnungen und Einwänden. Auch viele weltliche Organisationen wie UNICEF und Kinderhilfswerk, Arbeiterwohlfahrt und Lehrerverband lehnen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige ab. Mehr als 400 internationale Forschende aus den Bereichen Technologie, IT-Sicherheit und Privatsphäre wiederum fordern ein Moratorium für Alterskontrollen, die Social-Media-Verbote begleiten.

Weitgehend entkoppelt von solchen Einwänden drängen wichtige Politiker*innen und Parteien weiter auf ein Social-Media-Verbot für Minderjährige, darunter CDU-Bundeskanzler Friedrich Merz, SPD-Vizekanzler Lars Klingbeil oder der französische Ministerpräsident Emmanuel Macron. Entsprechende Vorschläge für Gesetze könnten auf EU-Ebene und auf Deutschland-Ebene kommen. Zuvor sollen jedoch auf beiden Ebenen Kommissionen aus Expert*innen das Thema ausloten. Ergebnisse sollen beide Fachkommissionen bis Sommer vorlegen.

Unter dem Radar der kritischen Öffentlichkeit verhandeln derzeit außerdem EU-Kommission, Parlament und Rat im Trilog zur Einführung von Alterskontrollen für Online-Dienste mit Chatfunktion. Anlass ist die Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, kurz: CSA-VO. Es ist also möglich, dass flächendeckende Alterskontrollen über diesen Umweg bereits vor der Tür stehen.



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Datenschutz & Sicherheit

Cloud and AI Development Act: EU-Kommission greift bei US-Cloud-Anbietern kaum durch


„Über Geld spricht man nicht“ heißt es hierzulande gerne. Außer mit dem Finanzamt natürlich. In der Steuerverwaltung landen Informationen über Einkünfte, in der Sozialverwaltung landen Informationen über Phasen von Arbeitslosigkeit oder Wohngeld-Auszahlungen, in der Gesundheitsverwaltung landen Informationen über Krankheitsverläufe. Sensible Informationen, die viel über unser Leben verraten.

Und was macht die öffentliche Verwaltung damit? Sie schiebt die Daten zunehmend in die Cloud. Die gehört meistens Microsoft, Google, Amazon oder Oracle. Ob direkt oder über einen Subunternehmer – Verwaltungen greifen meist auf Dienste US-amerikanischer Cloud-Anbieter zurück.

Sind die Daten in einer solchen Public Cloud sicher? Und sollten Behörden in Sachen digitale öffentliche Infrastruktur auf US-Big-Tech setzen? Diese Fragen sind drängender geworden, seitdem bekannt wurde, welchen Einfluss US-Präsident Donald Trump hier ausübt und ausüben kann.

Die „geopolitische Lage“ heißt Trump

Diese „geopolitische Lage“ sei dringlich, so die Vizepräsidentin und EU-Kommissarin Henna Virkkunen bei der gestrigen Pressekonferenz zum neuen Tech Sovereignty Package. Es umfasst den Chips Act 2.0, die Open-Source-Strategie der EU und den Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiesektor.

Welchen Zugriff die US-Regierung künftig auf europäische öffentliche Informationen haben kann, will die Kommission mithilfe des Cloud and AI Development Acts (CADA) regulieren; das vierte Element im Packet. Doch gerade CADA scheint ein sehr zaghaftes Instrument der EU für mehr Unabhängigkeit von US-Big-Tech zu werden. Denn für einen großen Teil staatlicher Daten schließt die Kommission US-Cloud-Anbieter nicht vom europäischen Markt aus.

Nach ihrer Rechnung könnten gut 99 Prozent, mindestens aber 70 Prozent, staatlicher Daten der EU-Mitgliedsländer auf Clouds von US-Anbietern landen. Diese Zahlen beruhen auf einer Schätzung der Kommission zur Risikobewertung staatlicher Daten. EU-Mitgliedstaaten sollen nach einem vorgegebenen Stufensystem die Risiken bei der Beschaffung von Cloud-Diensten prüfen.

Zugriff auf Daten durch US-Regierung

Auf der anderen Seite des Atlantiks stehen dem Pakt Gesetze wie der Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA), der Patriot Act und der CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) gegenüber. Laut CLOUD Act sind Tech-Unternehmen mit Sitz in den USA wie Microsoft oder Google dazu verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen Daten gegenüber US-Behörden offenzulegen.

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Dazu zählen auch Daten aus der EU. Das ist unabhängig davon, ob die Daten eines US-Unternehmens auf einem Rechenzentrum innerhalb der EU gespeichert sind, so ein juristisches Gutachten der Universität Köln im Auftrag des Bundesinnenministeriums. Bestätigt hat das aber auch der Chefjustiziar von Microsoft Frankreich, Anton Carniaux. Vor gut einem Jahr erklärte er dem französischen Senat: Wenn französische Behörden Microsoft nutzen, kann die US-Regierung diese Daten einsehen. Dafür müssen die Behörden nicht einmal ausdrücklich zugestimmt haben.

Trump kann sogar öffentliche Angestellte und Beamt:innen daran hindern, ihrer Arbeit nachzugehen. Das zeigen die Fälle von Richter:innen und einem Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof. Trump veranlasste, dass sie Dienste von Microsoft, Paypal und Co. nicht mehr nutzen können; auch auf ihre Accounts und darin enthaltene Daten können sie nicht mehr zugreifen.

Womit hält die EU dagegen?

Anhand von vier Sicherheitsstufen, den sogenannten „Union Assurance Levels“, sollen EU-Mitgliedstaaten nun die Cloud-Dienste auf den Prüfstand stellen, die sie nutzen: Welches Risiko wäre gegeben, wenn Daten an Nicht-EU-Staaten abfließen? Oder wenn ein Dienst ausfallen würde? Für diese Risikobewertung sollen die Länder ein Jahr Zeit haben, dann müssen sie ihre Ergebnisse veröffentlichen.

Demnach müssen Cloud-Anbieter für ihre Dienste je nach Stufe bestimmte Kriterien erfüllen. Stufe 1 benötigt ein niedriges Maß an Souveränität, Stufe 4 ein hohes. Bei Daten, die weniger sensibel sind, reiche die Sicherheitsstufe 1 aus. Demnach müssten Behörden lediglich sicherstellen, diese Daten in europäischen Rechenzentren zu speichern statt in beispielsweise US-amerikanischen. Öffentliche Auftraggeber in den EU-Mitgliedstaaten sollen nur Cloud-Dienste beschaffen, die mindestens Stufe 1 erfüllen. Hier ändert sich für die großen Cloud-Anbieter aus den USA wie Amazon und Google nichts. Denn sie haben die dazu erforderlichen Niederlassungen in der EU und betreiben hier bereits eigene Rechenzentren.

Auch mit der zweiten Sicherheitsstufe würde sich für sie nichts ändern, das erklärte ein hochrangiger EU-Beamter. Die Kommission hat dabei das Risiko eines Kill Switch im Blick. Damit ist gemeint, dass Betreiber aus der Ferne das IT-System abschalten könnten. Der jeweilige Cloud-Anbieter muss bei Stufe 2 ausschließen, dass Nicht-EU-Länder wie die USA oder China den Kill Switch umlegen könnten.

Cloud-Anbieter aus den USA ausschließen?

Stufe 3 soll erfordern, dass sich Cloud-Anbieter innerhalb der EU befinden und von dort aus kontrolliert werden. Daneben sollen sie Mitarbeitende mit europäischer Staatsangehörigkeit beschäftigen. Einflussnahme durch Drittstaaten soll damit reduziert werden. Virkkunen erklärte auf der Pressekonferenz, dass es US-Cloud-Anbieter schwer haben würden, Stufe 3 zu erreichen.

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Doch es gibt ein Schlupfloch: Nach Artikel 18 hat die Kommission die Möglichkeit „von den Anforderungen auf Stufe 3 abzuweichen und Drittstaaten für Cloud-Anbieter anzuerkennen“, so Denis-Kenji Kipker Research Director und Gründer des Frankfurter Cyberintelligence Institute gegenüber netzpolitik.org. Dazu dienen sogenannte Angemessenheitsbeschlüsse im Gesetz. Solche Beschlüsse beim Thema Datenschutz haben in der Vergangenheit gezeigt, dass die Kommission die USA trotz erheblicher Bedenken als vertrauenswürdigen Partner ansieht.

Die höchste Stufe soll nicht nur besonders für sicherheitssensible Bereiche gelten, sondern biete laut Kommission auch maximale Souveränität: EU-Länder sollen ihren gesamten Technologie-Stack von der Hardware bis zur Software vollständig kontrollieren. Das würde Nicht-EU-Anbieter ausschließen. Demnach dürften Cloud-Anbieter in dieser Stufe keiner Einflussnahme aus einem Drittland unterliegen.

Mitgliedstaaten entscheiden

Es bleibe „den Mitgliedstaaten vorbehalten“, wie sie bewerten, was „souveränitäts- und sicherheitskritisch“ ist. Die Kommission gibt also nicht vor, wie die EU-Länder das Stufensystem umsetzen sollen. Sie empfiehlt etwa die Bereiche Justiz, Polizei und Grenzschutz der Stufe 2 zuzuordnen. Das kritisiert die Grünenpolitikerin Alexandra Geese. „Wer akzeptiert, dass eine außereuropäische Regierung im Ernstfall Einfluss auf den Betrieb kritischer digitaler Infrastrukturen von Justiz, Polizei, nationale Sicherheit und Grenzschutz nehmen oder deren Verfügbarkeit gefährden kann, schafft institutionalisierte Abhängigkeit.“

Der Stufe 4 ordnet die Kommission den Bereich Verteidigung zu. Das würde nur etwa ein Prozent staatlicher Daten betreffen. Der Großteil von 70 Prozent sei weniger schutzbedürftig und falle damit unter Stufe 1, während 20 Prozent unter Stufe 2 und neun Prozent unter Stufe 3 fielen.

Inwieweit EU-Länder jedoch US-Cloud-Anbieter meiden und wie „das Ergebnis der Bewertung und Einordnung des Sicherheitsniveaus“ ausfällt, hänge wesentlich von ihrem „Risiko-Sicherheitskontext“ ab, so Kipker. Die Kommission spricht hier kein Vergabeverbot aus. Die Länder entschieden also selbst, ob „in einem besonders sensiblen Anwendungsfall die Wahl eines hohen Sicherheitsniveaus einen außereuropäischen Anbieter faktisch ausschließt“.

Die Kommission gibt auch nicht vor, wie die EU-Länder ihre Behörden von einem Cloud-Anbieter wie Amazon oder Microsoft zu einem europäischen Anbieter migrieren. Immerhin hätte CADA nach Inkrafttreten „unmittelbare Geltung und Anwendungsvorrang, und die Kommission könnte Verstöße über das Vertragsverletzungsverfahren nach AEUV durchsetzen“, erklärt Kipker.

Das Gesetzespaket geht nun an das europäische Parlament und die Mitgliedstaaten. Gerade von letzteren hängt ab, ob sich die Cloud-Landschaft für die Behördenarbeit in der EU tatsächlich verändert.



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Aus für Cosmo Radio: Die ARD macht schon jetzt die Medienpolitik der AfD


Cosmo Radio ist ein einzigartiger interkulturelle Radiosender des Öffentlichen Rundfunks mit mehrsprachigen Inhalten. Er ist erfrischend anders als die austauschbaren Klangteppiche, die wir sonst zu hören bekommen. Cosmo bringt globale Sounds und unbekannte Künstler:innen. Es gibt DJ-Sets mit Reggaeton und queere Podcasts. Cosmo klingt anders. Und das Wichtigste: Cosmo gibt einer migrantischen Perspektive mehr Raum als jeder andere Sender in diesem Land.

Dieses Radioprogramm ist Ausdruck einer demokratischen Gesellschaft, die offen und selbstbewusst sagt: kurdisch, türkisch, russisch, italienisch, polnisch und arabisch gehören zu uns – genauso wie die deutsche Sprache. Cosmo zeigt, wie unsere Gesellschaft ist und nicht wie die völkischen Gleich- und Angstmacher sie haben wollen.

Ausgerechnet diesen Sender, der in NRW, Bremen und Berlin linear ausgestrahlt wird, hat der WDR im Rahmen der ARD-Sparorgie nun mit knapper Mehrheit abgeschafft. Ausgerechnet jetzt, wo die AfD in Umfragen die stärkste Partei ist. Ausgerechnet jetzt, wo die Bundesregierung schon AfD-Politik macht. Ausgerechnet jetzt, wo Demokratie und plurale Gesellschaft unter Druck stehen wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik.

Aktuell sind wir an einem Punkt, wo es gilt, Zeichen zu setzen für eine offene, vielfältige Gesellschaft.

Politisch fatal

Die ARD hat genau das Gegenteil getan und verkauft die Abschaffung des Senders obendrauf noch als seine „Weiterentwicklung“. Sie macht damit Medienpolitik, die schon heute vor den Rechtsradikalen kuscht und deren politische Agenda in vorauseilendem Gehorsam umsetzt. Eine Bankrotterklärung. Es ist politisch fatal, den Rechtsradikalen ein schlüsselfertiges Haus hinzustellen – statt ihnen Steine in den Weg zu legen, wo es nur geht. Jede Hürde, welche die Braunen nicht später nehmen müssen, erleichtert ihren Durchmarsch, wenn sie an die Regierung kommen sollten.

Seit letztem Jahr läuft eine Petition gegen die Abwicklung von Cosmo Radio. Mittlerweile haben fast 100.000 Menschen sie unterschrieben, unter ihnen zahlreiche Prominente von Herbert Grönemeyer bis Fatih Akin. Wir sollten den willfährigen Entscheidern im WDR-Rundfunkrat jetzt richtig Druck machen!



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Malware: KI erzeugt kaum aufhaltbaren Wurm


IT-Forscher untersuchen, ob künstliche Intelligenz eine Bedrohung darstellt. Dabei haben sie eine neue Bedrohungsart entwickelt: Ein KI-Wurm, der maßgeschneiderte Angriffe auf jedes Ziel startet, dem er begegnet.

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Ein IT-Forscherteam hauptsächlich aus Wissenschaftlern der Universität Toronto, des Vector Institute, der Universität Cambridge und ServiceNow Research hat einen Pre-Print seiner Forschungsarbeit „KI-Agenten ermöglichen adaptive Computer-Würmer“ (AI Agents Enable Adaptive Computer Worms) auf arxiv.org veröffentlicht. Demnach haben sie einen kaum aufzuhaltenden Wurm entwickelt, der sich von Gerät zu Gerät bewegt und dabei angepasste Exploits für Schwachstellen für die jeweiligen Ziele entwickelt und sich dadurch weiter fortpflanzt.

Computer-Würmer sind bekannt und gefürchtet, verbreiten sie sich meist ohne weitere Nutzerinteraktion rasant in Netzwerken, können diese lahmlegen oder weitere Malware verteilen. Bisher benutzen bekannte Würmer wie WannaCry gezielt einzelne Sicherheitslücken in den anvisierten Geräten aus. Durch das Anwenden bereitstehender Patches lassen sich die Lücken schließen und die weitere Verbreitung dieser Würmer aufhalten. Anders sieht das nun mit dem autonom agierenden KI-Wurm aus.

Der Wurm der IT-Forscher nutzt infizierte Rechner, um offene große Sprachmodelle (LLMs) auszuführen. Damit hält er seine Entscheidungsfähigkeit aufrecht und vergrößert seine Reichweite für weitere Angriffe, erklären die Wissenschaftler. Sie haben ihn in einem isolierten Netzwerk aus Linux-, Windows- und IoT-Geräten ausgesetzt und er verbreitete sich darin, indem er gängige, in der Praxis auftretende Schwachstellen in Unternehmensnetzwerken ausnutzte. Da die LLMs auf den gekaperten Rechnern laufen, haben die Angreifer zudem keine Kosten für Rechenleistung – anders als die „Verteidigerseite“, die solche Angriffe etwa mittels KI abzuwehren versucht.

Auch die zunehmend eingesetzten zentralen Sicherheitschecks und etwa Ratenbegrenzungen in den kommerziellen KI-Angeboten umgehen die IT-Forscher mit diesem Ansatz geschickt. Selbsterhaltende, KI-gestützte Cyberbedrohungen sind damit nicht mehr länger reine Theorie, ergänzen die IT-Forscher.

Konkret haben sie ihren Wurm in einem isolierten Netzwerk mit 33 Geräten ausgesetzt. Die reichten von Linux-Servern über Windows-Umgebungen hin zu Internet-of-Things-Geräten (IoT). Hier haben die IT-Forscher jedoch bekannte Schwachstellen offen gelassen, die in freier Wildbahn auch auftreten. In mehreren Testläufen, die jeweils über sieben Tage liefen, hat der KI-Wurm jeweils rund ein Drittel der Schwachstellen korrekt erkannt und insgesamt auf einem Viertel der Maschinen missbraucht, um die eigenen Rechte auszuweiten. Zudem breitete er sich auf rund 20 Prozent der Geräte aus und erreichte sieben Generationen der Selbstfortpflanzung. Um das Zahlenwirrwarr aufzudröseln, fassen die Wissenschaftler zusammen: Der Proof-of-Concept-Wurm habe knapp 75 Prozent des Netzwerks erfolgreich attackiert und sich auf knapp zwei Drittel des Netzes repliziert.

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Diagramm von miteinander verbundenen Angriffen und Schwachstellen in einem Netzwerk.

Diagramm von miteinander verbundenen Angriffen und Schwachstellen in einem Netzwerk.

Das Diagramm visualisiert die Kette von Angriffen und Schwachstellen, die der KI-Wurm ausgenutzt hat.

(Bild: Forschungsarbeit „AI Agents Enable Adaptive Computer Worms“)

Erstaunlich zudem, dass etwa drei der Schwachstellen im Jahr 2026 bekannt geworden sind, was jenseits des Trainings-Cutoffs der LLMs liegt. Die haben also aus veröffentlichten Informationen selbsttätig funktionierende Exploits entwickelt. Sie sind also nicht abhängig von bekannten PoC-Exploits.

Die Wissenschaftler warnen: „Wir müssen uns auf autonome generative Gegner einstellen: Malware-Systeme, die sich ohne menschliches Zutun verbreiten und nicht durch festgelegten Exploit-Code definiert sind, sondern durch die Fähigkeit, Ziele zu analysieren, sich an Beobachtungen anzupassen und Angriffslogik in Echtzeit zu entwickeln.“


(dmk)



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