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Künftig auch Zölle auf in EU importierte Billigwaren?
Müssen Shein, Temu, AliExpress und Co. künftig mehr Zollabgaben auf ihre Sendungen in die EU bezahlen? Bei einem Treffen in Brüssel stimmen Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und seine Amtskollegen der EU-Länder heute (ab 10.30 Uhr) darüber ab, ob künftig auch Abgaben für günstige Waren gelten sollen, die bislang oft kostenfrei in die Europäische Union eingeführt werden können. Ob günstige Produkte dadurch teurer werden, dürfte abzuwarten bleiben.
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Mit dem von der Bundesregierung unterstützten Vorstoß soll etwa gegen Wettbewerbsverzerrung und Betrug vorgegangen werden. Es sei ein ganz wichtiges Signal dafür, „dass wir keine Ramschware aus China wollen, dass wir unsere Märkte schützen“, sagte Vizekanzler Klingbeil jüngst.
EU-Kommission schlug Reform für faireren Wettbewerb vor
Das Vorhaben geht auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Reform der Zollregeln der EU zurück. Dem Willen der Brüsseler Behörde zufolge sollen ab 2028 zahlreiche Waren unter 150 Euro zollpflichtig werden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Händler – unabhängig von ihrem Standort – die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben. Bislang muss kein Zoll gezahlt werden, wenn der Warenwert unter 150 Euro liegt.
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Zudem soll mit den neuen Vorgaben Betrug angegangen werden: Laut EU-Kommission wird Schätzungen zufolge bei 65 Prozent der in die EU geschickten Pakete bewusst ein zu niedriger Wert in der Zollanmeldung angegeben, um die Befreiung in Anspruch zu nehmen. Das benachteiligt der Behörde zufolge EU-Unternehmen, die nicht mit den entsprechend niedrigeren Verkaufspreisen konkurrieren können – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.
Außerdem sei die Befreiung für Verkäufer ein Anreiz, größere Bestellungen beim Versand in die EU auf kleinere Pakete aufzuteilen, so die Kommission. Das trage weiter zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für die EU-Unternehmen bei und verursache darüber hinaus unter anderem Verpackungsmüll.
„Erster Baustein“ gegen Paketflut
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Online-Handel hat in den vergangenen Jahren zu einem exponentiellen Anstieg bei Lieferungen kleiner Warenpakete mit geringem Wert in die EU geführt. Laut EU-Kommission waren 2024 täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU angekommen – deutlich mehr als in den beiden Vorjahren. Von der Abgabe dürften Online-Shoppingportale wie auch Amazon oder Etsy sowie E-Commerce-Giganten wie Temu, AliExpress und Shein betroffen sein.
Nach Angaben des Handelsverbandes Deutschland werden täglich etwa 400.000 Pakete von Shein und Temu an deutsche Kunden verschickt. Der Umsatz der beiden Portale in Deutschland lag 2024 demnach zwischen 2,7 und 3,3 Milliarden Euro. Laut HDE kauften im vergangenen Jahr mehr als 14 Millionen Menschen hierzulande bei Temu und Shein ein.
Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, nennt die Abschaffung der Zollfreigrenze einen ersten Baustein, um die Paketflut einzudämmen. „Außerdem müssen Online-Marktplätze grundsätzlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie unsichere oder gefährliche Produkte vertreiben“, forderte sie weiter. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest habe kürzlich wieder gezeigt, dass besonders Produkte im Preissegment unter 150 Euro häufig nicht den EU-Regelungen entsprächen. Auch sei der Start ab dem Jahr 2028 zu spät, mahnte Pop.
Die Abschaffung der 150 Euro-Freigrenze könne den europäischen Binnenmarkt spürbar fairer machen, heißt es vom Mittelstandsverbund. Sie sei ein überfälliger Schritt, sagte Präsident Günter Althaus. „Wer in Europa verkauft, muss sich auch an europäische Regeln halten – egal ob aus Köln oder aus Shenzhen. Damit die Reform ihre Wirkung entfalten kann, müssen die Zollämter personell und digital so ausgestattet werden, dass sie den wachsenden Warenverkehr tatsächlich kontrollieren können“, mahnt er.
Vom Online-Riesen Amazon heißt es, man unterstütze das Ziel, die Fähigkeiten der Zollkontrolle zu stärken, um Betrug und Nichteinhaltung zu bekämpfen und so für fairere Wettbewerbsbedingungen im internationalen Handel zu sorgen. „Wir verpflichten uns, künftig mit der Europäischen Kommission und den Zollbehörden zusammenzuarbeiten, um moderne, effiziente und vereinfachte Zollverfahren für regelkonforme Händler sicherzustellen“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage.
Neben der nun beschlossenen Zollpflicht auch für günstige Produkte erwägt die EU-Kommission Berichten zufolge angesichts der rasant steigenden Zahl von Paketen aus Drittstaaten eine Pauschalabgabe von bis zu zwei Euro auf entsprechende Bestellungen.
Konzerne bei Verbrauchern beliebt
Temu ist ein Online-Marktplatz, auf dem zahlreiche Unternehmen verschiedene Waren verkaufen. Das chinesische Unternehmen ist seit Frühjahr 2023 in Deutschland aktiv und sorgt immer wieder mit Minipreisen und hohen Rabatten für Aufsehen. Produkte werden häufig direkt vom Hersteller zum Kunden geliefert. Der in China gegründete und heute in Singapur ansässige Modekonzern Shein ist sowohl Hersteller, Händler als auch Marktplatz.
Die beiden Shoppingportale erfreuen sich bei Verbrauchern großer Beliebtheit. Laut einem aktuellen Ranking des Handelsforschungsinstituts EHI war Shein 2024 bereits der siebtgrößte Onlineshop in Deutschland. Temu belegt bei den Marktplätzen den 4. Rang.
Beide Anbieter sind umstritten. Politiker, Handelsvertreter und Verbraucherschützer monieren unter anderem Produktqualität, mangelnde Kontrollen und unfaire Wettbewerbsbedingungen. Sie fordern eine strengere Regulierung und besseren Schutz beim Online-Einkauf.
In Frankreich geriet Shein zuletzt vermehrt ins Visier der Öffentlichkeit. Nachdem bekannt geworden war, dass bei dem Onlinehändler Sexpuppen mit kindlichem Aussehen angeboten wurden und Waffen vertrieben werden sollen, leitete die französische Regierung vergangene Woche ein Verfahren gegen die Plattform ein. Im Zuge dessen kündigte die Regierung an, am Pariser Flughafen 200.000 Shein-Pakete zu kontrollieren. Shein kündigte an, mit den Behörden zusammenzuarbeiten.
(afl)
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„Bethesda Pinball“: Klassische Flipper-Tische erreichen Virtual Reality
Die ungarischen Zen Studios, bekannt für die Flipper-Plattformen „Pinball FX“, „Pinball M“ und „Zen Pinball World“, bringen die aus „Bethesda Pinball“ bekannten Flipper-Tische als DLC-Pack für ihre Plattformen sowie das 2025 erschienene „Pinball FX VR“ auf Meta Quest heraus.
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Der DLC enthält „Fallout Pinball“, „Doom Pinball“ und „Sykrim Pinball“. Jeder Flipper-Tisch greift typische Schauplätze, Figuren und Spielmechaniken der Vorlage auf und übersetzt sie in ein missionsbasiertes Flipper-Erlebnis.
„Fallout Pinball“ führt ins postnukleare Commonwealth, schreibt Zen Studio. Spieler schließen sich Fraktionen an, erfüllen Aufträge und verbessern ihren Charakter. V.A.T.S. verstärkt Angriffe auf Mutanten und Raider, während ikonische Waffen wie der Fat Man für besonders punkteträchtige Momente sorgen. Begleiter, Levelaufstiege und sammelbare Extras sind ebenfalls integriert.
In „Doom Pinball“ führt der Weg auf die von Dämonen überrannte UAC-Marsbasis. Spieler schalten verschiedene Waffen frei und setzen sie situativ ein, darunter auch die legendäre BFG. Ein Deathmatch-Multiball erhöht Tempo und Punktzahl, während Power-ups direkt ins Spielgeschehen eingreifen. Im Finale wartet das Duell mit dem Cyberdemon.
„Skyrim Pinball“ schließlich stellt elf Hauptquests in den Mittelpunkt, die zum Drachen und Endgegner Alduin führen. Neben klassischen Missionszielen gibt es Minispiele wie Schlossknacken sowie ein zufällig generiertes Höhlen-Minispielfeld. Spieler erkunden Himmelsrand, sammeln Beute und entwickeln ihren Charakter, so Zen Studios.
„Pinball FX VR“: Flipper-Tisch im Mixed-Reality-Modus
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Das DLC-Pack erscheint für „Pinball FX“ und „Pinball M“ auf PC und Konsolen, für „Zen Pinball World“ auf iOS und Android sowie für „Pinball FX VR“ auf Meta Quest. Letztere Variante versetzt Spieler in eine immersive Spielhalle mit interaktiven Objekten, Minispielen und einem Kampagnenmodus mit freischaltbaren Belohnungen. Optional lassen sich die Flipper-Tische per Mixed-Reality-Modus auch im eigenen Wohnzimmer platzieren.
Wer „Bethesda Pinball“ in „Pinball FX“ kauft, erhält es automatisch auch für „Pinball M“ und umgekehrt, sofern man beide Spiele auf derselben Plattform nutzt, etwa Playstation, Xbox oder Nintendo Switch.
Update
12.02.2026,
23:19
Uhr
Eine frühere Version dieses Artikels suggerierte, dass die Flipper-Tische zum ersten Mal erscheinen. Tatsächlich wurden sie als DLC-Paket neu aufgelegt. Der Fehler wurde berichtigt.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
Aus für Websperren: Gericht kippt Sperrverfügung gegen Pornhub & Co.
In den langjährigen juristischen Auseinandersetzungen um Netzsperren gegen pornografische Angebote hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteile gefällt, die die bisherige Praxis der deutschen Medienaufsicht infrage stellen. Mit jetzt publik gemachten Entscheidungen vom 13. Januar kippte das Gericht die von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz im April 2024 angeordneten DNS-Sperren gegen Porno-Websites der Aylo-Gruppe (Az.: 5 K 475/24.NW und andere).
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Damit gaben die Richter den Klagen des Internetanbieters 1&1 sowie der Aylo-Gruppe (früher Mindgeek), zu der Schwergewichte wie Pornhub und YouPorn gehören, in vollem Umfang statt. Die Medienwächter meinten, dass die Plattformen ohne ausreichende Altersverifikationssysteme gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) verstießen. Doch die Neustädter Richter sehen darin einen europarechtlich unzulässigen nationalen Alleingang.
DSA regelt
Der grundlegende Hebel für diese Urteile ist der Digital Services Act (DSA) der EU. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte klar, dass es für den Jugendmedienschutz im Internet nun ein einheitliches, vollharmonisiertes Regelwerk auf EU-Ebene gibt, das nationale Sondervorschriften weitgehend verdrängt. Da der DSA bereits umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz Minderjähriger vorsieht, fehle es den deutschen Behörden an einer Ermächtigungsgrundlage, um auf Basis des JMStV gegen Anbieter im EU-Ausland vorzugehen. Der Anwendungsvorrang des EU-Rechts führt dazu, dass die Instrumente der Landesmedienanstalten in einer digitalen Welt ohne Binnengrenzen in dieser Sache stumpf geworden sind.
Ein weiterer Pfeiler der Urteilsbegründung ist das Herkunftslandprinzip. Es besagt, dass Anbieter digitaler Dienste grundsätzlich nur den Gesetzen des Mitgliedstaates unterliegen, in dem sie ihren Sitz haben – in diesem Fall Zypern. Zwar erlaubt das EU-Recht Abweichungen unter engen Voraussetzungen, doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Hürden dafür zuletzt erhöht. Die Richter in Neustadt betonten, dass pauschale, abstrakt-generelle Gesetze wie der JMStV nicht ausreichen, um den freien Dienstleistungsverkehr einzuschränken. Besonders deutlich wird dieser Kompetenzwechsel bei Diensteanbietern, die die Kommission als sehr große Plattformen (VLOPs) eingestuft hat. Die Richter stellten klar, dass die Zuständigkeit der deutschen Aufseher hier faktisch erloschen ist, da die EU-Kommission bereits eigene Verfahren gegen solche Branchenriesen eingeleitet hat.
Ende der Türsteher-Rolle
Das Urteil markiert eine Kehrtwende und steht im Kontrast zu früheren Beschlüssen anderer Gerichte, die Websperren oft im Eilverfahren durchgewinkt haben. Das Verwaltungsgericht München und die Medienwächter in Berlin-Brandenburg warfen Aylo noch mangelnde „Rechtstreue“ vor und erhielten Sperren aufrecht. Neustadt folgt dagegen der Linie des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dieses erkannte bereits Ende 2025 an, dass die starren Vorgaben des JMStV angesichts der neuen EU-Rechtslage kaum haltbar sind.
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Websperren sind in Deutschland damit allerdings noch nicht Geschichte. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen. Dennoch ist das Signal an die Regulierer kaum übersehbar: Die Zeiten, in denen Internetprovider als Hilfssheriffs gegen ausländische Webseiten eingespannt wurden, dürften sich dem Ende zuneigen. Für Provider wie 1&1, die sich seit Jahren gegen die technische Umsetzung dieser oft ineffektiven Sperren wehren, ist das Urteil ein weiterer Etappensieg.
(mma)
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Private Krankenversicherungen: Daten und KI als Schlüssel für bessere Versorgung
Der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) sieht in der Digitalisierung einen entscheidenden Hebel für die Zukunft der medizinischen Versorgung – sowohl strukturell als auch finanziell. Im Zuge der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgestellten Digitalstrategie fordert der PKV-Verband nun Tempo, Stabilität und einen offenen Wettbewerb bei der Umsetzung.
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„Für den Erfolg der Digitalisierung ist entscheidend, dass sie offen, wettbewerblich und patientenzentriert umgesetzt wird. Digitale Terminangebote müssen allen Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen“, sagte dazu Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands.
Offene Systeme und stabile Infrastruktur
Aus Sicht der PKV darf Digitalisierung nicht in abgeschotteten Insellösungen erfolgen. Digitale Terminplattformen, telemedizinische Angebote und Datenschnittstellen müssten interoperabel gestaltet werden und allen Versicherten offenstehen – unabhängig vom Versicherungssystem.
Zentral sei zudem eine verlässliche technische Basis. Jedoch müsse der Zugriff auf die Telematikinfrastruktur für Versicherte und Leistungserbringer einfach und praktikabel sein. Die Voraussetzung für Akzeptanz und Vertrauen sei ein stabiler und störungsarmer Betrieb. Systemausfälle beim E‑Rezept und technische Störungen in der Telematikinfrastruktur hätten gezeigt, dass Komplexität reduziert und Verantwortlichkeiten klarer geregelt werden müssten.
„Große Chancen sehen wir in datengestützten Anwendungen, die nicht nur der Forschung dienen, sondern unmittelbar in der Versorgung eingesetzt werden. Dafür braucht es jetzt rechtssichere Rahmenbedingungen,“ so Reuther. Mit dem Pflegekompetenzgesetz ist für die privaten Krankenversicherungen bereits eine rechtliche Grundlage für das Anlegen einer Krankenversichertennummer geschaffen.Private Krankenversicherungen können eine ePA anbieten, müssen dies jedoch nicht. Zudem gibt es keine gesetzliche Grundlage für die PKVen, die Daten der Privatversicherten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit zu übermitteln.
Digitale Ersteinschätzung und Co.
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Digitale Anwendungen müssten zudem konkret zur Entlastung von Praxen beitragen – etwa durch digitale Ersteinschätzung, bessere Terminsteuerung oder automatisierte Dokumentation. Datenschutz dürfe dabei nicht als Innovationsbremse wirken, sondern müsse durch praktikable Datensicherheit umgesetzt werden.
Im Zuge der Digitalisierungsdebatte verweist die PKV zugleich auf grundsätzliche Finanzierungsfragen, vermutlich auch aufgrund der Forderungen nach einer von den PKVen viel kritisierten Bürgerversicherung. Auf dem „Ärztinnen- und Ärztegipfel Südwest 2026: Zukunft der medizinischen Versorgung & Arztberuf“ verwies Reuther auf rund 340 Milliarden Euro Rückstellungen, die im kapitalgedeckten System angespart wurden. Diese Rücklagen entstehen, weil Privatversicherte in jüngeren Jahren höhere Beiträge zahlen, als sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Mittel werden verzinst zurückgelegt, um steigende Gesundheitskosten im Alter zu finanzieren. Zugleich betont der Verband die Rolle der Privatversicherten für die ambulante Versorgung. „Ohne attraktive ärztliche Vergütung werden wir natürlich auch keinen Arzt gewinnen und dann werden wir auch keine Versorgung hinbekommen“, so Reuther.
Telemedizin im ländlichen Raum
Im ländlichen Raum sei die Lage ebenfalls schwierig. Dort sei Digitalisierung eine Hoffnung, wie Bad Wurzachs Bürgermeisterin Alexandra Scherer deutlich machte. Viele ältere Bürgerinnen und Bürger seien weniger mobil und zugleich fehle es mancherorts an ausreichender Breitbandversorgung, sodass digitale Angebote wie Telemedizin nicht selbstverständlich genutzt werden könnten. Angesichts des demografischen Wandels brauche es daher Möglichkeiten, die sowohl technisch funktionieren, als auch solche, die die besonderen Bedingungen im ländlichen Raum berücksichtigen.
ePA bleibt Streitpunkt
Während die Politik und die Krankenkassen auf stabile Systeme drängen, bleibt die elektronische Patientenakte (ePA) in der Praxis weiter hinter den Erwartungen zurück. Eine aktuelle Umfrage des fachübergreifenden Ärzteverbands MEDI GENO Deutschland e. V. unter 263 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten zeigt deutliche Vorbehalte: Rund 65 Prozent bewerten die ePA beim Datenschutz als „nicht sicher“ oder „gar nicht sicher“. Etwa 72 Prozent sehen die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht „kritisch“ oder „sehr kritisch“. 84 Prozent erkennen keine Erleichterung im Praxisalltag.
Dr. Christian Messer, stellvertretender Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V., sagte: „Seit eineinhalb Jahren weisen wir intensiv auf den mangelnden Datenschutz und die Haftungsprobleme bei Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht durch die intransparenten Zugriffe hin. Viele unserer Mitglieder lassen sich mittlerweile von ihrer Haftung durch ihre Patientinnen und Patienten entbinden.“
Ebenso wird der organisatorische Aufwand von Ärzten aus Krankenhäusern und Praxen kritisch gesehen. „Die elektronische Patientenakte hat aktuell weder für die Behandelnden noch für Patientinnen und Patienten einen Mehrwert. Es kann nicht sein, dass wir im vollen Praxisbetrieb mit einem völlig unausgereiften System arbeiten müssen“, sagt Dr. Bernhard Schuknecht, stellvertretender Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg.
(mack)
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